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Unterzent aktuell Wochenzeitung für Höchst und Lützelbach
Ausgabe 28/2022
Rathausnachrichten
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Teil 2_ Direktwahl der Bürgermeister_Wahlvorschläge

Über den Verlauf der Versammlung ist eine Niederschrift aufzunehmen (§12 Abs. 3 KWG). Die Niederschrift muss Angaben über Ort und Zeit der Versammlung, die Form der Einladung, die Zahl der erschienenen Mitglieder oder Vertreterinnen und Vertreter, das Ergebnis der Abstimmung über die Bewerberin oder den Bewerber sowie die Vertrauensperson , die stellvertretende Vertrauensperson und mögliche Ersatzpersonen enthalten. Vertrauensperson und stellvertretende Vertrauensperson dürfen dem Gemeindewahlausschuss weder als Beisitzer/in noch als Stellvertreter/in angehören.

Die Niederschrift ist von der Versammlungsleiterin oder dem Versammlungsleiter, der Schriftführerin oder dem Schriftführer und zwei weiteren teilnehmenden Personen zu unterzeichnen; sie haben dabei gegenüber der Wahlleiterin oder dem Wahlleiter an Eides Statt zu versichern, dass die Wahl der Bewerberin oder des Bewerbers in geheimer Abstimmung erfolgt ist. Für die Niederschrift ist ein amtlicher Vordruck zu verwenden (Siehe Nr. 3).

Im Wahlvorschlag sind die von der Versammlung benannte Vertrauensperson und die stellvertretende Vertrauensperson mit Name und Anschrift anzugeben. Die Wahlvorschläge müssen von der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson unterzeichnet sein. Wahlvorschläge von Einzelbewerberinnen oder -bewerbern sind von diesen selbst zu unterzeichnen.

Für Wahlvorschläge von Parteien und Wählergruppen, die während der vor dem Wahltag laufenden Wahlzeit mit mindestens einer oder einem Abgeordneten in der Vertretungskörperschaft der Gemeinde, des Landkreises oder im Landtag oder auf Grund eines Wahlvorschlages aus dem Lande im Bundestag vertreten waren, genügen die Unterschriften von der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson.

Die Wahlvorschläge anderer Parteien und Wählergruppen sowie von Einzelbewerberinnen und Einzelbewerbern müssen von mindestens zweimal soviel Wahlberechtigten eigenhändig unterzeichnet sein, wie die Vertretungskörperschaft der Gemeinde Lützelbach Vertreterinnen und Vertreter hat. Die Zahl der Gemeindevertreterinnen u. Gemeindevertreter in Lützelbach beträgt 31 (erforderlich: 62 Unterschriften). Die Wahlberechtigung der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner von Wahlvorschlägen muss zum Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei Einreichung des Wahlvorschlages durch eine Wahlrechtsbescheinigung nachzuweisen. Die Unterstützungs-unterschriften mit Wahlrechtsbescheinigung müssen auf einem amtlichen Vordruck erfolgen (Siehe Nr. 3). Jede wahlberechtigte Person kann nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen.

Die Wahlvorschläge sind spätestens am Montag, dem 07. November 2022, 18.00 Uhr bei dem Gemeindewahlleiter, Mainstr.1, 64750 Lützelbach, Zimmer 104, einzureichen.

Mit den Wahlvorschlägen sind einzureichen:

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eine schriftliche Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers, dass sie oder er mit der Benennung in dem Wahlvorschlag einverstanden ist (Zustimmungserklärung);

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eine Bescheinigung der Gemeindebehörde am Ort der Hauptwohnung, dass die Bewerberin oder der Bewerber die Voraussetzungen der Wählbarkeit erfüllt (Bescheinigung der Wählbarkeit);

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Bei erforderlichen Unterstützungsunterschriften: Namen, Vornamen und Anschrift der Unterzeichnerinnen und Unterzeichner des Wahlvorschlages sowie eine Bescheinigung des Gemeindevorstands über ihre Wahlberechtigung;

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bei Wahlvorschlägen von Parteien und Wählergruppen die Niederschrift über die Versammlung, in der die Bewerberin oder der Bewerber aufgestellt wurde.

Ein Wahlvorschlag kann nach der Einreichung nur mit schriftlicher Zustimmung der Vertrauensperson und der stellvertretenden Vertrauensperson zurückgenommen werden. Nach der Zulassung können Wahlvorschläge nicht mehr geändert oder zurückgenommen werden.

Die Wahlvorschläge sind nach Möglichkeit so frühzeitig vor dem 07. November 2022 einzureichen, dass etwaige Mängel, welche die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, noch rechtzeitig behoben werden können.