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Unterzent aktuell Wochenzeitung für Höchst und Lützelbach
Ausgabe 29/2022
Rathausnachrichten
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Fördermöglichkeiten für Privatmaßnahmen im Rahmen der Dorfentwicklung in Höchst i. Odw. und Ortsteilen

Die Gemeinde Höchst i. Odw. mit allen Ortsteilen wurde 2013 als Dorfentwicklungsschwerpunkt anerkannt. Das Programm läuft über 10 Jahre bis 2022.

Im privaten Bereich gibt es folgende Fördermöglichkeiten innerhalb des abgegrenzten Fördergebietes:

Bauliche Investitionen zur Umnutzung, Sanierung, Erweiterung, Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden im Ortskern auf Grundlage der ortstypischen Bauweise

Neuanlage und Wiederherstellung von Gebäuden im Ortskern

Am Gemeinwohl orientierte Investitionen in erhaltenswerte Gebäude

Maßnahmen zur funktionalen Neuordnung und Gestaltung von Freiflächen

Investitionen zur Erhaltung und Gestaltung des Ortsbildes

Grünordnerische Maßnahmen im Ortskern

Entsiegelung von Freiflächen

Rückbau und Abriss nicht mehr sanierungs- oder umnutzungsfähiger baulicher Anlagen

Gefördert werden können nur Maßnahmen, die noch nicht begonnen oder in Auftrag gegeben sind und für die noch kein Material gekauft oder bestellt wurde.

Die Mindestinvestitionssumme beträgt 10.000,00 € netto. Der Zuschuss beträgt 35% der förderfähigen Kosten (Mehrwertsteuer ist nicht förderfähig) bis maximal 45.000,00 € je Objekt. Bei Sanierungsmaßnahmen an Kulturdenkmälern (Einzeldenkmale) kann ein Zuschuss bis maximal 60.000,00 € je Objekt gewährt werden, ebenfalls mit 35 % Förderquote zu den förderfähigen Nettokosten.

Am 31.08.2022 werden in Höchst i. Odw. und den Ortsteilen Beratungstermine für die Privatförderung im Rahmen des Förderprogramms „Dorfentwicklung“ angeboten.

Interessierte melden sich zur Terminvereinbarung bitte bei:

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Landrat des Odenwaldkreises, Hauptabteilung I, Zentrale Verwaltungsaufgaben, in Reichelsheim, Frau Stens (Tel.: 06062/70-1813, vormittags) oder

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Gemeinde Höchst i. Odw., Frau Steinkönig (Tel. 06163-708-52).