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Unterzent aktuell Wochenzeitung für Höchst und Lützelbach
Ausgabe 37/2022
Rathausnachrichten
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Der Gemeindewalleiter der Gemeinde Lützelbach

Feststellung gemäß § 34 Abs. 3 KWG
über das Ausscheiden und Nachrücken von Vertretern
in der Gemeindevertretung Lützelbach

Herr Jürgen Schäfer, Angelhof 1, 64750 Lützelbach, Seckmauern, Gemeindevertreter der Fraktion der Überparteilichen Wählergemeinschaft Lützelbach (ÜWG), ist verstorben.

Ich stelle gem. § 34 Abs. 3 KWG sein Ausscheiden aus der Gemeindevertretung Lützelbach fest.

Gemäß § 34 Abs. 3 KWG stelle ich aus dem Wahlvorschlag der Überparteilichen Wählergemeinschaft Lützelbach (ÜWG) Herrn Marcel Martin, Odenwaldstraße 39, 64750 Lützelbach, Seckmauern, als nächsten Bewerber mit den meisten Stimmen und somit als Nachrücker in die Gemeindevertretung Lützelbach fest.

Gegen diese Feststellung können alle Wahlberechtigten gem. § 34 Abs. 4 in Verbindung mit den §§ 25 bis 27 KWG Einspruch einlegen. Der Einspruch ist innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Bekanntmachung der Feststellung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift beim Gemeindewahlleiter der Gemeinde Lützelbach, Mainstr. 1, 64750 Lützelbach, einzulegen. Einsprüche von Wahlberechtigten, die nicht die Verletzung eigener Rechte geltend machen, müssen von mindestens 1 vom Hundert aller Wahlberechtigten (54) unterstützt werden.

Lützelbach, den 12.09.2022
Gez. Axel Thierolf
Gemeindewahlleiter