Mit dem Dritten Gesetz zur Änderung des Betreuungsrechts wurde die Patientenverfügung im Betreuungsrecht verankert. Die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Ärztinnen und Ärzte, Betreuerinnen und Betreuer und Bevollmächtigte haben endlich Rechtsklarheit und mehr Rechtssicherheit beim Umgang mit Patientenverfügungen. Im Gesetz ist klargestellt, dass die Menschen in jeder Phase ihres Lebens selbst entscheiden können, ob und wie sie behandelt werden möchten. Zugleich ist gewährleistet, dass bei Missbrauchsgefahr oder Zweifeln über den Patientenwillen ein Gericht als neutrale Instanz entscheidet.
Die Broschüre „Patientenverfügung“ gibt eine Hilfestellung für diejenigen, die eine solche individuelle Patientenverfügung treffen wollen. So vielfältig wie die Wertvorstellungen und Glaubensüberzeugungen der Menschen in unserem Land sind, so vielfältig sind auch die individuellen Entscheidungen der Einzelnen, die sich daraus ergeben und die in eine Patientenverfügung einfließen können.
Beim Caritas Zentrum Hauptstraße 42 in Erbach ist die Broschüre „Patientenverfügung“ kostenlos erhältlich.
Öffnungszeiten des Caritas Zentrums
in der Hauptstraße 42 in Erbach
montags – freitags von 9:00 – 12:00 Uhr;
Tel.: 06062 955330.
Kath. Öffentliche Bücherei St. Sophia,
Hauptstraße 42, 67411 Erbach
Öffnungszeiten
mittwochs 10:00 - 11:30 Uhr
mittwochs 15:30 - 17:00 Uhr,
samstags 17:00 - 18:00 Uhr,
sonntags 09:30 - 11:30 Uhr.
Kath. Öffentlichen Bücherei Lesespaß,
d‘Orvillestraße 22, 64720 Michelstadt
Öffnungszeiten
mittwochs 15:30 - 17:00 Uhr,
samstags 16:00 - 17:00 Uhr,
sonntags 10:00 - 12:00 Uhr.