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Unterzent aktuell Wochenzeitung für Höchst und Lützelbach
Ausgabe 42/2022
Rathausnachrichten
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Bebauungsplan "Nördlich der Angelhofstraße" im Ortsteil Seckmauern

Datengrundlage: Amtliches Liegenschaftskatasterinformationssystem (ALKIS) der Hessischen Verwaltung für Bodenmanagement und Geoinformation

hier: Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung

Der Entwurf des Bebauungsplanes „Nördlich der Angelhofstraße“ im Ortsteil Seckmauern nebst Begründung wird gemäß § 3 Abs. 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der Zeit

vom 31.10.2022 bis einschließlich 02.12.2022

im Rathaus der Gemeinde Lützelbach, Mainstraße 1, Liegenschaftsamt, Zimmer 204 während der folgenden Dienststunden öffentlich ausgelegt:

montags bis freitags von 08.30 bis 12.00 Uhr sowie dienstags von 13.30 bis 16.00 Uhr und donnerstags von 13.30 bis 18.00 Uhr.

Aufgrund der Corona-Pandemie weisen wir auf folgende Vorgehensweise hin:

Bürgerinnen und Bürger, welche Einsicht nehmen möchten, werden gebeten am Rathauseingang zu klingeln (Vorz.Bgm.Olt/Sitzungsz.) oder sich telefonisch unter der Telefonnummer: 06165-3070 anzumelden.

Diese Bekanntmachung sowie die nach § 3 Abs. 2 BauGB auszulegenden Unterlagen können im oben genannten Zeitraum auch auf der Internetseite der Gemeinde Lützelbach unter www.luetzelbach.de abgerufen werden.

Das Plangebiet liegt am Nordrand des Ortsteils Seckmauern nördlich der Angelhofstraße.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst in der Gemarkung Seckmauern, Flur 1, die Flurstücke Nr. 12/1 und 12/2 sowie Teile der Wegeparzellen Nr. 7 und 8 und ist der nachfolgenden Karte zu entnehmen.

Die Öffentlichkeit kann sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen wesentlichen Auswirkungen der Planung während des Zeitraumes der öffentlichen Auslegung informieren und zur Planung äußern.

Jedermann hat das Recht, den Planentwurf und die Begründung während der Offenlegungszeit einzusehen und kann über den Inhalt Auskunft verlangen. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich beim Gemeindevorstand der Gemeinde Lützelbach abgegeben oder bei der Gemeindeverwaltung zur Niederschrift gegeben werden. Darüber besteht die Möglichkeit, Stellungnahmen während der Auslegungsfrist gemäß § 4 PlanSiG elektronisch an folgende E-Mail-Adresse abzugeben: gemeinde@luetzelbach.de

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Lützelbach, den 18.10.2022
Der Gemeindevorstand
Uwe Olt, Bürgermeister