Räum- und Streupflichten bei Schnee- und Eisglätte
Mit Beginn der kalten Jahreszeit möchten wir auf die besonderen Pflichten hinsichtlich der Räumung und Streuung bei Schnee- und Eisglätte hinweisen. Nach der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Lützelbach sind die anliegenden Grundstückseigentümer für die ordnungsgemäße Räumung der Gehwege und Straßenflächen verantwortlich – und zwar auch für unbebaute Grundstücke, die an öffentliche Straßen und Gehwege angrenzen.
Es ist darauf zu achten, dass geräumter Schnee nicht auf die angrenzende Fahrbahn verbracht wird. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Hessischen Straßengesetz dar und kann eine Straßenverkehrsgefährdung zur Folge haben, was mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden kann. Der Schnee sollte entweder auf dem eigenen Grundstück oder auf den bereits vorhandenen Schneeresten am Straßenrand gelagert werden.
Richtig Parken bei Schnee und Glätte
Um den Winterdienst nicht unnötig zu erschweren, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
Abschließend möchten wir um Verständnis bitten, dass der Winterdienst nicht sofort bei Beginn des Schneefalls oder der Glätte überall gleichzeitig durchgeführt werden kann.
Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.