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Unterzent aktuell Wochenzeitung für Höchst und Lützelbach
Ausgabe 48/2024
Rathausnachrichten
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Winterdienst

Räum- und Streupflichten bei Schnee- und Eisglätte

Mit Beginn der kalten Jahreszeit möchten wir auf die besonderen Pflichten hinsichtlich der Räumung und Streuung bei Schnee- und Eisglätte hinweisen. Nach der Straßenreinigungssatzung der Gemeinde Lützelbach sind die anliegenden Grundstückseigentümer für die ordnungsgemäße Räumung der Gehwege und Straßenflächen verantwortlich – und zwar auch für unbebaute Grundstücke, die an öffentliche Straßen und Gehwege angrenzen.

Es ist darauf zu achten, dass geräumter Schnee nicht auf die angrenzende Fahrbahn verbracht wird. Dies stellt eine Ordnungswidrigkeit nach dem Hessischen Straßengesetz dar und kann eine Straßenverkehrsgefährdung zur Folge haben, was mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden kann. Der Schnee sollte entweder auf dem eigenen Grundstück oder auf den bereits vorhandenen Schneeresten am Straßenrand gelagert werden.

Richtig Parken bei Schnee und Glätte

Um den Winterdienst nicht unnötig zu erschweren, beachten Sie bitte folgende Hinweise:

  • Fahrzeuge sollten im Straßenraum nur dann abgestellt werden, wenn es unbedingt notwendig ist.
  • Wenn das Abstellen auf dem eigenen Grundstück nicht möglich ist, sollten Fahrzeuge nur in Bereichen geparkt werden, die den Winterdienst nicht behindern und ausreichend Platz für die Räumfahrzeuge lassen.
  • Während der Wintermonate sollte das Parken möglichst nur auf einer Straßenseite erfolgen, da versetzt abgestellte Fahrzeuge den Räumdienst behindern können.
  • Die in den Ortsdurchfahrten eingesetzten Räum- und Streufahrzeuge der Straßenmeisterei Bad König benötigen eine Durchfahrtsbreite von mindestens 3,75 Metern. Auch in den Nebenstraßen ist eine nahezu gleich große Breite erforderlich, um den Winterdienst reibungslos durchführen zu können.
  • Stellen Sie Ihr Fahrzeug so ab, dass die Räum- und Streufahrzeuge die Straße vollständig räumen können, ohne an geparkten Fahrzeugen Schäden zu verursachen.

Abschließend möchten wir um Verständnis bitten, dass der Winterdienst nicht sofort bei Beginn des Schneefalls oder der Glätte überall gleichzeitig durchgeführt werden kann.

Wir bitten um Kenntnisnahme und Beachtung.

Tassilo Schindler, Bürgermeister