Die Zeit des Jahreswechsels steht unmittelbar bevor, und damit auch die Zeit, in der Feuerwerkskörper verwendet werden dürfen. Um Schadensfälle zu verhindern, bitten wir die Bevölkerung um Beachtung der folgenden Hinweise:
Zunächst weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass Feuerwerkskörper der Klasse II nicht in die Hände von Jugendlichen unter achtzehn Jahren gehören. Besonders die ortsansässigen Händler, die sich am Verkauf von Feuerwerkskörpern beteiligen, werden darum gebeten, die gesetzlichen Bestimmungen zur Abgabe von Feuerwerk strikt einzuhalten. Für das Abbrennen selbst sind folgende Regeln unbedingt einzuhalten:
Wir bitten die Bevölkerung, sich an diese allgemeinen Richtlinien zu halten. Helfen Sie durch umsichtiges Verhalten mit, dass es nicht zu Schadensereignissen kommt. Bedenken Sie bitte, dass es hierbei nicht allein um materielle Schäden geht. Egal ob direkt oder indirekt, in solchen Brandfällen werden immer auch Menschen gefährdet. Gerade die Hilfskräfte der Feuerwehren unserer Gemeinde müssen bei Schadensereignissen ihre Gesundheit riskieren, um größere Schäden von Menschen, Tieren und Gebäuden fernzuhalten. Wir jedenfalls sind der Meinung, dass bei entsprechender Einhaltung der Bestimmungen und bei sachgemäßem Umgang mit dem Feuerwerk, Brandgefahren weitgehend ausgeschlossen werden können. In diesem Sinne wünschen wir allen Einwohnerinnen und Einwohnern einen gesunden und schadensfreien Rutsch ins Jahr 2024.