Aufgrund der aktuellen Witterungsbedingungen möchten wir auf die Pressemitteilung des Müllabfuhr-Zweckverband Odenwald (MZVO) hinweisen, welche bereits im Februar 2025 in geänderter Form veröffentlicht wurde:
Trotz tendenziell milderer Winter kann es schon mal vorkommen, dass eine Sammlung durch Wetterkapriolen nicht plangemäß durchführbar ist oder Tonnen nicht vollständig geleert werden, weil Inhalte festgefroren sind. Es gibt Regelungen und Vorkehrungen, deren Beachtung mögliche Ärgernisse klein halten.
Für eine ordnungsgemäße Bereitstellung der Mülltonnen ist der Bürger verantwortlich. Dazu gehört ein zugänglicher und sicherer Aufstellort, was bei winterlichen Straßenverhältnissen Ausweichplätze in größerer Entfernung zum Grundstück erfordern kann. Praktisch bedeutsamer ist das Problem nicht vollständig geleerter Tonnen. Auch hier liegt die Sorgfaltspflicht beim Bürger. Ein Anspruch auf Nachbesserung gegenüber dem Abfuhrunternehmen besteht folglich nicht.
Deshalb ist es wichtig, vor allem die Biotonnen mit Bedacht zu füllen und gegen Frost zu schützen:
Diese Maßnahmen helfen durchaus wirkungsvoll. Im Übrigen aber sind solche durch „höhere Gewalt“ verursachte Probleme leider nicht immer lösbar. Im Einzelfall nimmt das beauftragte Abfuhrunternehmen Mehrabfall in Beistellgefäßen bei der nächsten turnusgemäßen Biomüllabfuhr kulanzhalber mit. Das kann aber nicht generell zugesagt werden, sondern ist von den jeweiligen Gegebenheiten (Witterung, Personal- und Tourenplanung) abhängig. Gleiches gilt für Nachfahrten, die auf wenige und entsprechend begründete Einzelfälle beschränkt bleiben müssen, weil dies im größeren Stil weder logistisch leistbar noch finanziell vertretbar wäre.
Sollte die Müllabfuhr witterungsbedingt nicht stattfinden oder abgebrochen werden, wird die jeweilige Sammlung unverzüglich nachgeholt, sobald es die Straßenverhältnisse wieder zulassen.