Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs, erlässt der Markt Wildflecken als zuständige Straßenverkehrsbehörde nach §§ 44 und 45 StVO und § 24 StVG folgende Anordnung:
In der Reußendorfer Straße im Bereich der Schulbushaltestelle der Sinntalschule werden die Verkehrszeichen Absolutes Halteverbot-Anfang (283-10) und Absolutes Halteverbot-Ende (283-20) ab dem 09.01.2023 angeordnet.
Diese Anordnung wird mit deren Aufstellung wirksam und endet mit deren Beseitigung.
Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach § 24 StVG i.V.m. § 17 OWiG geahndet.