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Wildfleckener Nachrichten
Ausgabe 1/2023
Aus dem Rathaus
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Halteverbot im Bereich der Schulbushaltestelle Sinntalschule

Aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs, erlässt der Markt Wildflecken als zuständige Straßenverkehrsbehörde nach §§ 44 und 45 StVO und § 24 StVG folgende Anordnung:

In der Reußendorfer Straße im Bereich der Schulbushaltestelle der Sinntalschule werden die Verkehrszeichen Absolutes Halteverbot-Anfang (283-10) und Absolutes Halteverbot-Ende (283-20) ab dem 09.01.2023 angeordnet.

Diese Anordnung wird mit deren Aufstellung wirksam und endet mit deren Beseitigung.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach § 24 StVG i.V.m. § 17 OWiG geahndet.