Titel Logo
Wildfleckener Nachrichten
Ausgabe 1/2026
Aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Informationen aus dem Sitzungssaal

Die Digitalisierung schreitet in der Rathaus-Verwaltung weiter voran.

Verwaltung und Marktgemeinderäte nutzen bereits das digitale Ratsinfosystem für die Sitzungsvor- und nachbereitung. Ab sofort steht allen Interessierten das Bürgerinfoportal zur Verfügung.

Im Bürgerinfoportal finden Sie umfassende Informationen zu allen öffentlichen Sitzungen des Marktgemeinderates. Dort können Sie den Sitzungskalender einsehen, die Tagesordnungen der Sitzungen nachlesen und die Protokolle der öffentlichen Sitzungen abrufen.

Das Bürgerinfoportal finden Sie hier: https://buergerinfo-wildflecken.digitalfabrix.de/info.asp, über die Homepage der Marktgemeinde: www.wildflecken.de/buergerinfoportal-mgr-sitzungen oder direkt über den QR-Code.

Die Sitzungsprotokolle werden zusätzlich bis auf Weiteres hier in den Wildfleckener Nachrichten veröffentlicht.

Öffentliche Sitzung vom 25.11.2025

Bauleitplanung; Vorentwurf des Bebauungsplans "Wohnmobilstellplatz" der Gemeinde Sandberg; Frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Der Vorsitzende erläutert anhand von Plänen das Vorhaben der Gemeinde Sandberg. Er teilt mit, dass der Gemeinderat Sandberg in seiner Sitzung am 23.10.2025 den Vorentwurf in der Fassung vom 02.10.2025 gebilligt und die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB, beschlossen hat.

Demnach beabsichtigt die Gemeinde Sandberg, im Gemeindeteil Sandberg, in unmittelbarer Nähe des bestehenden Wanderparkplatzes, ein Sondergebiet zur Einrichtung von Stellplätzen für Wohnmobile und Tagesausflügler auszuweisen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Sondergebiet Wohnmobilstellplätze“ soll die planungsrechtliche Grundlage für die Entwicklung eines touristischen Standorts geschaffen werden, der die Naherholung im Biosphärenreservat Rhön stärkt und zur nachhaltigen Belebung der örtlichen Infrastruktur beiträgt.

Ziel der Planung ist es, eine geordnete städtebauliche Entwicklung zu ermöglichen, welche sowohl den Bedarf an Tagesparkplätzen für Wandernde, als auch an Stellplätzen für Wohn-mobile mit Kurzzeitaufenthalt (ein bis drei Nächte) abdeckt. Ziel ist es bis zu 30 Pkw-Stellplätze für Tagesgäste und rund 10 bis 15 Wohnmobilstellplätze zu ermöglichen. Die Ausgestaltung der Stellplätze soll unter Berücksichtigung aktueller Anforderungen an Dimensionierung, Zugänglichkeit und technische Ausstattung, wie z. B. Stromanschlüsse und zentrale Frischwasserversorgung erfolgen. Auch die Möglichkeit zur Errichtung einer Entsorgungsstation für Wohnmobile sowie eines Sanitärhäuschens für die Allgemeinheit soll gegeben sein.

Die Verwaltung stellt fest, dass durch den Vorentwurf zum Bebauungsplan „Sondergebiet Wohnmobilstellplätze“ keine Nachteile für den Markt Wildflecken entstehen.

Der MGR erteilt sein Einvernehmen zum Vorentwurf des Bebauungsplans „Sondergebiet Wohnmobilstellplätze“ der Gemeinde Sandberg.

Ortsrecht: Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung des Marktes Wildflecken (BGS-WAS)

Der Vorsitzende informiert über den vorgesehenen Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung.

Die in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) des Marktes Wildflecken vom 18.10.2022 festgesetzte Verbrauchsgebühr (vgl. § 10 BGS/WAS), wird zum 01.01.2026 der Kostenentwicklung bzw. entsprechend den abgaberechtlichen Voraussetzungen angepasst.

Der aktuelle Kalkulationszeitraum wird zum 31.12.2025 abgebrochen, da der vom Haushaltsjahr abweichende Ablesezeitraum 01.10. - 30.09. auf 01.01. - 31.12. umgestellt wird.

Der Markt Wildflecken bildet in der Wasserversorgungseinrichtung weder Sonderrücklagen aus Abschreibung auf zuwendungsfinanziertes Anlagevermögen, noch aus Wiederbeschaffungszeitwerten.

Aufgrund der bereits durchgeführten Gebührenkalkulation durch das Büro Dr. Schulte / Röder, Kommunalberatung UG & Co.KG, wird die Anpassung zu einer Erhöhung der Verbrauchsgebühr führen.

Ab dem neuen Abrechnungszeitraum wird für die Kalkulation von einem Verbrauch von 136.900 m³/Jahr ausgegangen.

Die Erhöhung der Verbrauchsgebühren ergibt sich aus den entstandenen Fehlbeträgen (2023: rd. 190.000 Euro, 2024: rd. 55.000 Euro). Diese ergeben sich u.a. aus den gestiegenen Personal- und Energiekosten sowie den vermehrt aufgetretenen Wasserrohrbrüchen.

Die Verbrauchsgebühren für Trinkwasser werden ab 01.01.2026 auf 3,77 Euro/m³ (netto) Endbetrag 4,03 Euro (Brutto) erhöht. Dieser lag bisher bei 3,55 Euro/m³ (brutto)

Zudem empfiehlt das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration,

aufgrund des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (Urteil vom 18.06.2024, Az: 20 N 21.3086), mit Schreiben vom 15.10.2025, die Gebühren gem. Preisanpassungsverordnung (PAngV) nur noch mit dem Bruttobetrag auszuweisen.

Weiterhin werden die Termine für die Vorauszahlungen auf die Gebührenschuld geändert und sind künftig zum 15.05., 15.08., und 15.11. fällig.

Die Verwaltung schlägt vor, die Beitrags- und Gebührensatzungen zur Wasserabgabesatzung (BGS-WAS) zum 01.01.2026, wie erläutert, neu zu erlassen.

Aufgrund der bereits durchgeführten Gebührenkalkulation durch das Büro Dr. Schulte / Röder, Kommunalberatung UG & Co.KG, wird die Anpassung zu einer Erhöhung der Verbrauchsgebühr führen.

Der MGR stimmt dem Erlass einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung ab dem 01.01.2026, wie erläutert, zu.

Ortsrecht: Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) des Marktes Wildflecken

Der Vorsitzende erläutert, dass der Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung durch die Änderung des Abrechnungszeitraums und der Termine für die Vorauszahlungen erforderlich wird.

Dem MGR wurde die neue Entwässerungssatzung über das RIS bereits vorab zur Kenntnis gegeben. Von Sachbearbeiter Ralf Losert wurden die zu ändernden Passagen rot markiert.

Hierin wird ersichtlich, dass der aktuelle Abrechnungszeitraum zum 31.12.2025 abgebrochen wird und der vom Haushaltsjahr abweichende Ablesezeitraum 01.10. - 30.09. auf künftig 01.01. - 31.12. umgestellt wird.

Die Termine für die Vorauszahlungen auf die Gebührenschuld werden geändert und werden zum 15.05., 15.08., und 15.11. fällig.

Aus diesem Grund ist der Neuerlass der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) erforderlich.

Die Verwaltung schlägt daher vor, die Beitrags- und Gebührensatzungen zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) zum 01.01.2026, wie in der Anlage rot markiert, neu zu erlassen.

Der MGR stimmt dem Erlass einer neuen Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Wildflecken, wie vorgetragen, zu.

Feuerwehr; Antrag auf Gründung einer Kinderfeuerwehr, als Teil der Freiwilligen Feuerwehr Wildflecken

Die Freiwillige Feuerwehr Wildflecken beantragt die Gründung einer Kinderfeuerwehr, als Teil der gemeindlichen Einrichtung Feuerwehr und als weitere Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr Wildflecken. Die Kinderfeuerwehr soll gegründet werden, um Kinder spielerisch an die Feuerwehr und deren Tätigkeiten heranzuführen und frühzeitig zu binden. Die Kinderfeuerwehr soll als Vorstufe der bereits bestehenden Jugendfeuerwehr (ab 12 Jahren) dienen und beginnt ab 6 Jahren.

Die FFW plant hierfür in absehbarer Zeit, die Durchführung einer entsprechenden Informationsveranstaltung, in der zudem eine entsprechende „Kinderfeuerwehr-Ordnung“ erstellt werden soll. Die erforderliche Satzungsänderung des Feuerwehrvereins soll im Rahmen der nächsten Jahreshauptversammlung im März 2026 beschlossen werden.

Da es sich bei der Gründung einer Kinderfeuerwehr um eine Organisationsentscheidung handelt, die auch finanzielle Auswirkungen auf die Gemeinde hat, ist ein entsprechender Gemeinderatsbeschluss erforderlich.

Als Träger der Kinderfeuerwehr kommt, nach Rücksprache mit dem Bayerischen Gemeindetag, insbesondere aus versicherungsrechtlichen und finanziellen Gründen, nur eine Gemeinde in Betracht. Nach Rücksprache mit unserem zuständigen Vertreter der Versicherungskammer Bayern, ist die Kinderfeuerwehr über die bestehenden Versicherungen abgesichert, da die Gründung einer Kinderfeuerwehr auch im Bayerischen Feuerwehrgesetz verankert ist. Der Versicherung sind die zusätzlichen Mitgliederzahlen (Kinder) anzugeben.

Die Frage von 2. Bgm. Illek fragt, ob die Eltern der Kinder auch aufgenommen werden müssen, wird von GLA Kleinheinz verneint. GLA Kleinheinz informiert hierzu, dass bereits ein entsprechendes Team für die Kinderfeuerwehr vorhanden sei, wobei dies noch entsprechende Schulungen zu absolvieren hat. In wieweit Eltern miteingebunden werden sollen, ist noch nicht abschließend besprochen worden. Feststehe jedoch, dass die Eltern nicht der Feuerwehr beitreten müssen, aber gerne als fördernde Mitglieder beitreten können.

Der MGR stimmt der Gründung einer Kinderfeuerwehr, als Abteilung der Freiwilligen Feuerwehr Wildflecken zu.

Öffentliche Informationen

Zu diesem Tagesordnungspunkt werden folgende Informationen gegeben:

Bgm. Kleinhenz informiert über die Aktion des Bundeswehrverbands, mit gelben Schleifen, die die Gemeinden erwerben können, ihre Solidarität zur Bundeswehr und den Soldaten zu zeigen.

Hierzu übergibt er das Wort an GLA Kleinheinz, der anhand einer Präsentation nähere Erläuterungen über die Aktion „Support Our Troops“ gibt. Er schlägt vor, wie auch beispielsweise die Stadt Hammelburg vorzugehen und an den Ortseingängen Wildflecken, Oberwildflecken und Oberbach, eventuell auch am Rathaus, diese gelben Schleifen anzubringen.

Bgm. Kleinhenz befürwortet diese Aktion und möchte sich durch eine Teilnahme an dieser Aktion zum Bundeswehrstandort und als Truppenübungsplatzgemeinde bekennen und solidarisch zur Bundeswehr stehen, Respekt zeigen und Dankbarkeit aussprechen.

MGR Trump weist darauf hin, dass bei dem geplanten Logo der Bundeswehr, in der Mitte der Schleife, Änderungen zu erwarten sind und befürchtet, dass die Schilder deshalb öfters geändert werden müssten. Außerdem ist er der Meinung, dass die Anbringung der Schilder in Wildflecken ausreichen würden, da Oberwildflecken und Oberbach der Bezug fehle.

3. Bgm. Nowak widerspricht der Aussage, dass Oberwildflecken keinen Bezug zur Bundeswehr habe, da hier viele Jahre der Standort der Rhönkaserne war. Er stimmt allerdings dem Vorschlag zu, nur in Wildflecken gelbe Schleifen anzubringen.

GLA Kleinheinz informiert, dass die Gemeinde sich in jedem Fall daran beteiligen werde.

Der MGR befürwortet generell dieses Zeichen der Solidarität zur Bundeswehr.

MGR Trump greift nochmals das Thema Kriegerdenkmal auf und teilt mit, dass er anlässlich der Veranstaltung der Brückenauer Rhönallianz in Kloster Langheim mit Allianzmanager Uwe Schmidt gesprochen habe. Auch, wenn es derzeit keine Fördermittel gebe, könnte man das Projekt auffächern und als Kleinprojekt anmelden. Ein Versuch wäre es wert und man hätte nichts zu verlieren.

Bgm. Kleinhenz schlägt MGR Trump vor, dies zusammen mit BAL Helfrich zu besprechen und einen Förderantrag auszuarbeiten.

MGR Trump möchte hier auch die Vertreter aus Oberwildflecken einbeziehen und bringt den Begriff „Begegnungsstätte“ ins Gespräch. Begegnungsstätten könnten im weitesten Sinne in dieses Förderprogramm aufgenommen werden.

Bgm. Kleinhenz spricht MGRin Neisser und 3. Bgm. Nowak an und bittet, sich zeitnah zu überlegen, in welche Richtung es gehen soll und dann einen entsprechenden Antrag zu stellen.

MGR Trump ergänzt, dass ein grobes Konstrukt ausreiche und zunächst der Antrag gestellt werden sollte.

MGR Gundelach teilt mit, dass über des Thema Kleinprojekte auch im Feuerwehrverein gesprochen wurde. In Bezug auf die Einreichung mehrerer Kleinprojekt-Vorschläge möchte er wissen, ob sich dies auf die Förderhöhe auswirkt.

Bgm. Kleinhenz teilt mit, dass die Projektkosten für Einzelprojekte max. 20.000 Euro betragen dürfen, wovon 10.000 Euro gefördert werden.

Nicht öffentliche Sitzung vom 25.11.2025

Straßensanierungen; Schlesierstraße Oberwildflecken; Vorläufige Planung und Entscheidung über den zukünftigen Gehwegausbau

Der Vorsitzende berichtet über die Straßensanierung in der Schlesierstraße und bezeichnet diese als erforderlich. In diesem Zusammenhang habe es Vorgespräche mit dem Planungsbüro bezüglich des Gehwegausbaus gegeben.

GLA Kleinheinz erläutert anhand von Plänen über den Beamer den Vorschlag von Ing. Rapp vom Tiefbautechn. Büro Köhl, auf den Gehweg im Bereich des Kinderspielplatzes zu verzichten. Hierdurch könnten zum einen Kosten in Höhe von 30.000 Euro bis 40.000 Euro eingespart werden und die Straße schöner gestaltet werden. Außerdem handele es sich um keine Hauptverkehrsstraße und ein Gehweg auf der gegenüberliegenden Seite sei vorhanden. Um die entsprechende Ausschreibung vorzunehmen, müsse hier eine Entscheidung getroffen werden.

Der MGR schließt sich der Empfehlung des Büros Köhl an, im Bereich des Kinderspielplatzes auf einen Gehweg zu verzichten und den mittleren Zugang zum Spielplatz zuzumachen.

Straßensanierungen; Abschnitt-Sanierung der Straße "Breslauer Straße" und Erschließung des Bauplatzes, Breslauer Straße 8, Fl.Nr. 26/20 in Oberwildflecken

Wie vom MGR beschlossen, soll das Grundstück, Breslauer Str. 8, Fl.Nr. 26/20, Gemarkung Oberwildflecken, als Bauplatz mit einem Wasser- und Kanalhausanschluss erschlossen werden. Bei dem Grundstück handelt es ich um den ehemaligen Spielplatz in der Breslauer Straße. Gleichzeitig soll der marode Straßenabschnitt im Bereich der Breslauer Straße saniert werden.

Die Erschließungsmaßnahme und die Straßensanierung wurden durch die Verwaltung bei einem Ortstermin besprochen. Die Kosten für die beiden Maßnahmen belaufen sich auf rd. 29.300 Euro.

Da es sich bei dem zu sanierenden Straßenabschnitt um den schlechtesten Abschnitt in der Breslauer Straße handelt und dieser auf Höhe der o.g. Erschließungsmaßnahme liegt, soll nun, wie bereits im Frühjahr 2025 mit der Fa. Väth besprochen, der Abschnitt saniert werden.

Der zu sanierende Straßenabschnitt wird dem MGR anhand von Bildern dargestellt.

Der MGR stimmt der o.g. Baumaßnahme (Straßensanierung und Erschließung des Bauplatzes) wie vorgetragen zu.

Feuerwehr; Anschaffung von persönlicher Schutzausrüstung für neue Atemschutzgeräteträger der Feuerwehren Oberwildflecken, Wildflecken und Oberbach

Wie bereits bei der Beschaffung der persönlichen Schutzausrüstung (PSA) für technische Hilfeleistung und Brandbekämpfung außerhalb von Gebäuden erläutert, wurde zum damaligen Zeitpunkt keine PSA für Atemschutzgeräteträger (Innenangriff) angeschafft und stattdessen entschieden, diese nach Bedarf zu kaufen.

Nachdem in den Feuerwehren Oberwildflecken und Wildflecken neue Feuerwehrdienstleistende erfolgreich am Lehrgang zum Atemschutzgeräteträger teilgenommen haben, aktuell genutzte PSA für den Innenangriff defekt und keine „alte“ und nutzbare PSA für den Innenangriff vorrätig ist, müssen insgesamt 11 Sätze (Jacke und Hose) angeschafft werden. 9 Sätze für die Feuerwehr Wildflecken, 2 Sätze für die Feuerwehr Oberwildflecken und 1 Satz für die Feuerwehr Oberbach.

Die PSA für den Innenangriff der Marke Viking (gleiche Marke wie PSA THL), soll ebenfalls über die Fa. Mahr beschafft werden. Weiterhin sind die dazugehörigen Handschuhe, Namens- und Rückenschilder anzuschaffen.

Die Anschaffungskosten betragen 17.091,02 Euro.

Im Kalenderjahr 2026 ist bereits jetzt eine Anschaffung für Nachbestellungen von PSA (THL), für die Feuerwehr Oberbach vorgesehen, da auch hier weitere Feuerwehrdienstleistenden mit Viking PSA - THL ausgestattet werden sollen.

Der MGR stimmt der Anschaffung, wie vorgetragen, zu.