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Wildfleckener Nachrichten
Ausgabe 10/2023
Aus dem Rathaus
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Informationen aus dem Sitzungssaal

Öffentliche Sitzung vom 08.08.2023

Bauantrag Kristeva Sema und Nadelchev Plamen zur Nutzungsänderung eines Bistro-Cafés zu Wohnräumen in der Bischofsheimer Straße 30

Der Bauherren Kristeva Sema und Nedelchev Plamen stellen einen Bauantrag zur Nutzungsänderung eines Bistro-Cafes zu Wohnräumen in der Bischofsheimer Straße 30 in Wildflecken. Gem. Art. 55 Abs. 1 bedarf die Nutzungsänderung von Anlagen einer Baugenehmigung.

Geplant ist der Innenumbau im Erdgeschoss des ehemaligen Apollo-Grills sowie Umbauarbeiten im Dachgeschoss zu Wohnzwecken.

Bgm. Kleinhenz erklärt anhand eines Lageplans die künftige Nutzung der Wohnung und befürwortet diesen Bauantrag, da somit auch ein weiterer Leerstand im Ort verhindert wird.

Der MGR befürwortet den Bauantrag und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

9. Änderung Flächennutzungsplan Markt Burkardroth, Landkreis Bad Kissingen

Bgm. Kleinhenz zeigt anhand eines Lageplans die vom Markt Burkardroth beabsichtigte 9. Änderung des Flächennutzungsplans.

Der Marktgemeindetrat des Marktes Burkardroth hat in seiner Sitzung vom 13.06.2023 diese Änderung des Flächennutzungsplanes beschlossen.

Der Markt Burkardroth führt die Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 gleichzeitig mit der Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 BauGB durch. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes, einschließlich Begründung und Umweltbericht, liegt in der Zeit vom 17.07.2023 bis 18.08.2023 im Rathaus des Marktes Burkardroth öffentliche aus. Gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird der Markt Wildflecken am Verfahren als Behörde, bzw. sonstiger Träger öffentlicher Belange beteiligt und gebeten, bis 18.08.2023 eine Stellungnahme zum Flächennutzungsplan abzugeben.

Die im Rahmen der 9. Änderung überplanten Bereiche (Gewerbegebiet „Gewerbepark“), liegen am südwestlichen Ortsrand des Ortsteiles Stralsbach. Das in Rede stehende Baugebiet ist im rechtskräftigen Flächennutzungsplan dargestellt. In diesem Flächennutzungsplan ist die überplante Fläche als Industriegebiet (GI) festgesetzt und genehmigt.

Am 19. Januar 2016 hat der Markgemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Ökologisches Industriegebiet Stralsbach“ mit integrierter Grünordnung beschlossen. Danach wurden die Träger öffentlicher Belange beteiligt und die Bürgerbeteiligung in Form einer öffentlichen Auslegung durchgeführt. Die zahlreichen Anregungen und Einwände führten dazu, von einem Industriegebiet (GI) Abstand zu nehmen und die Nutzung als Gewerbegebiet (GE) gemäß §8 BauNVO festzusetzen.

Das Bebauungsplanverfahren wird nun unter der Bezeichnung „Gewerbepark Stralsbach mit integrierter Grünordnung“ weitergeführt.

Alle Informationen hierzu können mit dem Link www.buerohahn.com/bauleitplanung/ abgerufen und mit dem Passwort „plaene2023“ eingesehen werden. Weiterhin können unter folgend Links die wesentlichen Merkmale der o.g. Gebietstypen eingesehen werden.

Industriegebiet: § 9 BauNVO - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Gewerbegebiet: § 8 BauNVO - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de)

Bgm. Kleinhenz stellt fest, dass die gemeindlichen Belange hiervon nicht betroffen sind und das gemeindliche Einvernehmen erteilt werden kann.

Der MGR erhebt keine Einwände und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Informationen der Brückenauer Rhönallianz

Dem MGR wurde das Protokoll der Lenkungsgruppe der Brückenauer Rhönallianz vorab mittels RIS zur Verfügung gestellt.

Bgm. Kleinhenz erläutert die einzelnen Tagesordnungspunkte. Er geht u.a. auf den Filmwettbewerb ein, an dem sich die Jugend beteiligen soll. Es gäbe gute Preisgelder und die Prämiere soll im November stattfinden, jedoch nicht am 12.11.

Außerdem ist ein Aufruf zum Streuobst sammeln geplant. Das Obst soll anschließend an die Kelterei Fröhlich in Modlos verbracht und der gewonnene Saft den Tafeln gespendet werden. Er bezeichnet dies als einen guten Zweck mit etwas Arbeitseinsatz.

Weiterhin soll, ähnlich wie die Schatzkarte für die Kinder, Freizeitflächen für Jugendliche erfasst werden. Hier hat der Markt Wildflecken den Beach-Volleyballplatz in Oberbach, das Helmut-Patzke-Stadion und den Pumptrack gemeldet.

Er informiert weiter, dass sich derzeit die Bürgermeister Muth und Hauke mit der Reinigung von Atemschutzmasken und der möglichen Beteiligung der Allianzgemeinden kümmern. Außerdem teilt er mit, dass der Tag der Ausbildung jetzt nicht mehr nur alle zwei Jahre, sondern jährlich abgehalten werden soll. Schwierig gestalte sich auch die Zukunft der Musikschule. Hierzu gibt es verschiedene Ansätze, wie z.B. die Zusammenarbeit mit den Vereinen oder die Unterstützung durch die Allianz. Hierzu gebe es allerdings noch Gesprächsbedarf.

Ähnlich problematisch gestalte sich auch die Zukunft der Sinnflut, deren Zukunft auf wackeligen Beinen stehe. Es habe bereits Gespräche mit den Bürgermeistern und einigen Gemeinderäten gegeben, die jedoch ohne Ergebnis blieben.

Verschiedenes

Eishäuschen am Kinderspielplatz Oberbach

Bgm. Kleinhenz informiert, dass MGR Rüttiger per E-Mail mitgeteilt habe, dass in Oberbach das Gerücht verbreitet werde, der Strom für das Eishäuschen werde umsonst gestellt und fragt an, ob dem so ist. Der Vorsitzende teilt hierzu mit, dass ein Zwischenzähler eingebaut und der Strom abgerechnet werde.

E-Bike-Ladestation

In diesem Zusammenhang teilt Bgm. Kleinhenz mit, dass jedoch die Stromkosten für die E-Bike-Ladestation durch die Gemeinde getragen werden.

3. Bgm. Nowak fragt an, ob durch die Bayerwerk AG die Aufstellung weiterer E-Bike-Ladestationen in Wildflecken vorgesehen sei, wie z.B. am Pumptrack.

Bgm. Kleinhenz teilt mit, dass hierfür eine konkrete Anfrage gestellt werden müsste und ergänzt, dass eine Stichleitung bereits vorhanden sei.

MGR Schmitt ist der Meinung, dass auch der Bahnhof eine Option für die Installation einer solchen Ladestation darstellen würde.

MGR Trump schlägt vor, innerhalb der Rhönallianz zu besprechen, ob auf die Ladestationen, z.B. anhand von Flyern, hingewiesen werden könnte.

Nichtöffentliche Sitzung vom 08.08.2023

Kindertageseinrichtungen; Abschluss eines Kooperationsvertrages mit der Kath. Kirchenstiftung Wildflecken zur Übernahme der Trägerschaft für die gesamten Kindertageseinrichtungen im Markt Wildflecken

Bürgermeister Kleinhenz begrüßt die Leiterinnen der Kindergärten Wildflecken und Oberbach Susanne Raab und Bianca Schmidt, die KiGa-Mitarbeiterinnen Andrea Erb-Röthlingshöfer und Katja Spahn und Frau Tanja Hohmann, als Vertreterin des Horts „Arche Noah“. Außerdem begrüßt er den Leiter der Pfarrengemeinschaft „Oberer Sinngrund“, Herrn Pastoralreferent Bernhard Hopf sowie die Mitarbeiterin der Verwaltung Martina Kimmel.

Bgm. Kleinhenz informiert, dass bereits mehrere Gespräche zu diesem Thema geführt wurden.

Über den Sachverhalt wurde der MGR bereits in der Sitzung vom 27.06.2023 informiert. Die Vorteile einer zukünftigen Trägerschaft für sämtliche Kindertageseinrichtungen des Marktes Wildflecken (KITA Oberbach, KITA inkl. Krippe Wildflecken, Hort und Offene Ganztagsschule) in Kooperation mit der katholisch Kirchenstiftung Wildflecken wurden kurz vorgestellt.

Bgm Kleinhenz teilt mit, dass erneut ein Gespräch mit der kath. Kirchenstiftung Oberbach geführt wurde, um hier noch einmal abzuklären, ob Interesse zur Übernahme der Trägerschaft für die gemeindliche KITA Oberbach besteht. In diesem Zusammenhang verliest er das Informationsschreiben des Caritasverbands, Herrn Deckert vom Januar 2023 an die Landräte, in dem er die Wichtigkeit der Kindertageseinrichtungen, u.a. auch als erste Bildungsstätte der Kinder hervorhebt. Die Kirchenverwaltung Wildflecken hat bereits einen Grundsatzbeschluss gefasst, dass sie die weiteren Trägerschaften für die Offene Ganztagsschule und die KITA Oberbach zusätzliche zu den bereits bestehenden Trägerschaften (Hort und die KITA St. Josef) übernehmen würde.

Von Seiten der Verwaltung wird eine solche Lösung ebenfalls für sinnvoll erachtet und befürwortet.

Neben den Vorteilen, in Bezug auf die rechtliche und verwaltungstechnische Unterstützung durch die Caritas, hätte dies auch den Vorteil, dass die Personalverantwortung an einen Träger übergeht und das sämtliche Mitarbeiter flexibel einsetzbar wären. In Anbetracht des Fachkräftemangels im Bereich der Kinderbetreuung und die ab 2026 hinzukommenden Nachmittags-/Ganztagsbetreuung in der Grund- und Mittelschule, wäre dies ein weiterer Vorteil für die Kinderbetreuungseinrichtungen des Marktes Wildflecken.

Wie bekannt, wird die Verwaltungsarbeit nicht in einem Trägerverein durch ehrenamtliches Personal, sondern seit über 20 Jahren durch die Mitarbeiter des Marktes Wildflecken ausgeführt. Diese Arbeiten wären in der angestrebten Trägerschaft weiterhin innerhalb der Verwaltung abzudecken.

Organisatorisch wäre es so, dass die Personalstellen der gemeindlichen Einrichtungen aus dem Haushalt bzw. dem Stellenplan des Marktes Wildflecken in die Verantwortung der Caritas übergehen. Die Personalverantwortung (Personalgewinnung, Stellenbesetzung, Weiterbildung, usw.) liegt dann beim Träger, der kath. Kirchenstiftung.

Innerhalb des Haushaltes würde die Finanzierung des Kindergartens Oberbach nicht mehr über mehrere Buchungsstellen verteilt sein, sondern dann über den Betriebskostenzuschuss abgedeckt werden. Der Haushalt für die Einrichtung wird dann im Verwaltungssauschuss beschlossen. Der Kindergartenverwaltungsausschuss ist zurzeit mit dem Trägervertreter der kath. Kirchenstiftung, dem Bürgermeister, einem MGR-Mitglied und Mitgliedern der Kirchenverwaltung besetzt. Die Zusammensetzung ist im Kooperationsvertrag geregelt. Innerhalb der Verwaltung gestaltet sich die Aufteilung in der aktuellen Konstellation so, dass die Buchhaltung für die gemeindlichen Einrichtungen (OGS und KITA Oberbach) durch Kämmerin Wirsing und Frau Willner bearbeitet werden. Die Personalverwaltung für die gemeindlichen Mitarbeiter wird durch Frau Gombarek bearbeitet.

Für die Einrichtungen in Trägerschaft der kath. Kirchenstiftung (Hort und KITA St. Josef inkl. Krippe) wird die Personalverwaltung, allgemeine Verwaltung sowie Teile der Finanzverwaltung durch Frau Kimmel bearbeitet. Die Buchhaltung inkl. Erstellung des Haushaltes wird federführend durch Frau Kleinheinz erledigt.

Aus Sicht der Verwaltung könnte man mit einer gesamten Trägerschaft durch die kath. Kirchenstiftung die Aufgaben innerhalb der Verwaltung zusammenlegen und die Finanzbuchhaltung etwas entlasten.

Weiterhin wird die Zusammenarbeit mit der Caritas in Bezug auf rechtliche Fragen im Bereich der Personalverwaltung oder auch dem Betrieb der KITA und Hort durch unsere Verwaltungsmitarbeiterinnen und den Einrichtungsleiterinnen sehr gelobt. Die fachliche Beratung durch die Mitarbeiter der Caritas ist umfassend und immer sehr zügig. Die Nutzung des Verwaltungs- und Buchungsprogrammes (adebisKITA) ist kostenfrei. Fördermöglichkeiten, Sonderregelungen und gesetzliche Änderungen werden durch die Caritas schnellstmöglich an die Verwaltung weitergegeben und bei der Umsetzung erhält Frau Kimmel fachliche Hilfestellung und Handlungsempfehlungen. Aber auch für das Personal hat die kath. Trägerschaft in Zusammenarbeit mit der Caritas viele Vorteile. Dies begründet sich durch die große Erfahrung und des Netzwerkes innerhalb der Caritasverbände.

Die folgenden Beispiele sollen den Mehrwert einer Trägerschaft mit der kath. Kirchenstiftung in Zusammenarbeit mit der Caritas noch einmal darstellen:

- Leiterinnenarbeitskreise finden mind. 2 x jährlich statt

In der kommunalen Trägerschaft müssen die Arbeitskreise selbst durch die Leiterinnen organisiert werden; auch Referenten müssen selbst gefunden werden.

- Die Caritas bietet kostenlose Beratungsstunden für das Team, Rechtsberatung, wirtschaftliche sowie arbeitsrechtliche Beratung

- Abwicklung der Personalbuchhaltung (Löhne, Gehälter und sonstige Zahlung) werden durch das Personalbüro der Caritas durchgeführt

- Personalengpässe innerhalb aller Einrichtungen könnten zukünftig besser kompensiert werden

Aus Sicht der Verwaltung ist die Trägerschaft in einer Kooperation mit der kath. Kirchenstiftung langfristig die sinnvollste Lösung. Hierbei ist auch anzumerken, dass es bisher keine Probleme mit der örtlichen Kirchenstiftung / Kirchenverwaltung gegeben hat. Die Zusammenarbeit zwischen den Verwaltungen und den jeweiligen Einrichtungen war stets zielorientiert und kollegial.

Die fehlenden finanziellen Mittel und nicht bewilligte Zuschüsse für eine Sanierung des Wasserschadens an der Krippe im KiGa St. Josef hat die kath. Kirchenstiftung Wildflecken nicht zu vertreten. Hier wurden von Seiten der Diözese keine Mittel zur Verfügung gestellt. Weiterhin ist es vermutlich so, dass keine Gewährleistungsfristen mehr gelten und man so die aktuelle Situation nur in einem langwierigen Rechtsstreit lösen könnte. Aus diesem Grund muss die anstehende Sanierung bei der Übernahme des Anwesens in Abzug gebracht werden.

Wie in der Sitzung vom 27.06.2023 besprochen, soll heute zur Übernahme des Anwesens informiert werden. Um das Anwesen, Die Höhe 10 „KITA St. Josef“ übernehmen zu können, ist nach Rücksprache mit der Liegenschaftsabteilung der Diözese Würzburg (Frau Zinecker und Herr Wolfrum) ein Verkehrswertgutachten erforderlich. Auch nach schriftlicher Anfrage beim Bischöflichen Finanzdirektor Herrn Kunkel, konnte GLA Kleinheinz ein gefordertes Gutachten nicht abwenden. Weiterhin teilte Herr Kunkel mit, dass eine Entscheidung über den Verkauf im Diözesanvermögensverwaltungsrat erfolgt. Dies wird geschehen, soweit alle notwendigen Unterlagen und Beschlüsse der örtlichen Kirchenstiftung inkl. Verkehrswertgutachten vorliegen. In diesem Zusammenhang wies Herr Kunkel darauf hin, dass ein möglicher Verkaufserlös in der Regel vor Ort verbleibt, da dieser vollständig dem Eigentümer (kath. Kirchenstiftung Wildflecken) zufließt.

Die Erstellung des Verkehrswertgutachtens wurde durch die kath. Kirchenstiftung bereits in Auftrag gegeben. Das Gutachten wird Ende August erwartet.

GLA Kleinheinz teilt hierzu mit, dass der ehemalige Kreisbaumeister des Landratsamtes Herr Stammwitz, mitgeteilt habe, dass er für andere Gemeinden bereits Gutachten erstellt habe und dies für den Markt Wildflecken ebenfalls zusagen könne.

MGR Trump fragt, ob das Personal des Kindergartens einen Wechsel zur Caritas überhaupt begrüßen würde.

Bianca Schmidt stellt hierzu die Frage, ob bei einem Wechsel die Jahre anerkannt werden.

GLA Kleinhenz erwidert, dass es zwar zwei verschiedene Tarifverträge seien, die Zeiten aber übernommen werden sollen. Es sei wichtig, dass sich keine Nachteile für das Personal ergeben. Die Arbeitsverträge sollen 1 zu 1 übernommen werden. Es müssten aber vorher Überleitungsverträge erarbeitet und abgeschlossen werden.

2. Bgm. Illek betont, dass verhindert werden müsse, dass es keine unterschiedlichen Verträge abgeschlossen werden. Das Einkommen müsse gleichbleiben.

3. Bgm. Nowak möchte auch sichergestellt wissen, dass alle übernommen werden. Seines Wissens habe die Kirche diesbezüglich ein gewisses Einstellungskriterium

Bernhard Hopf erläutert das Problem der Betriebsgröße und entsprechender Kinderzahlen. Tatsache sei, dass ein größerer Betrieb den Einsatz von Personal flexibler gestaltet, z.B. durch den Austausch von Personal bei Ausscheidungen, Krankheiten etc. Es werde leichter mit der Caritas.

GLA Kleinheinz bestätigt, dass es immer wieder schwer sei Personal zu finden.

Bianca Schmidt ergänzt, dass die Caritasmitarbeiterinnen besser informiert seien. Informationen, die Susanne Raab vorliegen, bekomme sie in der Regel nur von Martina Kimmel.

Es wurde mitgeteilt, dass sich im Rathaus 3 Mitarbeiterinnen um die Kindertagesstätten kümmern, anders als in der Caritas. Auch das Know how der Caritas wurde von GLA Kleinheinz hervorgehoben.

Bernhard Hopf teilt mit, dass zunächst das Verkehrswertgutachten von Herrn Stammwitz abgewartet werden soll. Er ergänzt, dass die Kirche für das Gebäude nichts haben möchte, aber die Aufsichtsbehörde da anderer Meinung ist. Er sehe auch die Schwierigkeit einer Trägerübernahme bei einem 100 % Defizitausgleich für alle Einrichtungen, was die Grundlagen im MGR sei, um Entscheidung zu treffen.

3. Bgm. Nowak fragt, ob bei einer zu zahlenden Restsumme, die Kirche diesen Betrag spenden könnte, damit keine zusätzlichen Kosten entstehen. Außerdem stellt er fest, dass die gemeindlichen Mitarbeiterinnen noch nicht so gut informiert sind. Es sollte zeitnah mit ihnen gesprochen werden, damit alle mit einem guten Gefühl dem Wechsel gegenüberstehen.

MGR Schmitt fragt, ob Eltern Kinder aus dem Kindergarten nehmen, weil er dann in katholischer Trägerschaft ist. Susanne Raab verneint dies, weil der Glaube nicht aufgedrängt werde.

Bgm. Kleinhenz teilt hierzu mit, dass er im Kiga Oberbach gesehen habe, dass dort auch gebetet werde und so auch christliche Werte vermittelt werden. Kinder aus Syrien falten zum Teil auch die Hände, informiert Bianca Schmidt.

Susanne Raab ergänzt in diesem Zusammenhang, dass zum Abschlussgottesdienst auch afghanische und syrische Eltern dabei waren.

Bernhard Hopf geht nochmals auf das Problem der Finanzierung ein, was für alle Träger sehr schwierig sei.

Auf längere Sicht könnte evtl. ein Förderverein gegründet werden, der Gelder beibringen kann.

Abschließend bedankt sich Bgm. Kleinhenz bei den anwesenden Kirchen- und Kindergartenvertretern für ihr Kommen. Alle beteiligten waren sich darüber einig, dass das Wohl der Kinder an erster Stelle stehe.

Verkehrssituation Brückenauer Straße

Der Vorsitzende teilt mit, dass sich Anwohner der Brückenauer Straße 35 über die aktuelle Verkehrssituation in der Brückenauer Straße (Ortseingang Wildflecken-West) beklagen. Es falle immer wieder auf, dass viele Auto-, teils sogar LKW- und Traktorfahrer mit stark überhöhter Geschwindigkeit unterwegs seien. Auch viele Nachbarn hätten gleiche Beobachtungen gemacht und seien ähnlich besorgt. Aus der Sicht des Antragssteller bestehe eine besondere Gefahrenlage, insbesondere für Kinder aber auch für alle sonstigen Fußgänger. Aus diesem Grund wünschen sich die Antragssteller verkehrsberuhigende Maßnahmen in der Brückenauer Straße.

Die Verwaltung schlägt vor, einen gemeinsamen Termin mit den Anwohnern, sowie mit Herrn Wiesler der Polizeiinspektion Bad Brückenau zu vereinbaren, um sich vor Ort ein Bild der Verkehrssituation machen zu können und anschließend zu entscheiden, ob aus Sicht der Polizei und der Verwaltung verkehrsberuhigenden Maßnahme erforderlich sind und in welchem Umfang diese umgesetzt werden können oder sollen.

Bgm. Kleinhenz teilt hierzu mit, dass die Tempo-30-Regelung ein heikles Thema darstelle. In der Bergstraße z.B. wurde diese Regelung vom Landkreis Bad Kissingen erlassen und wieder zurückgenommen, was seinerzeit zu Rückfragen der Bewohner geführt habe. Er verlas hierzu die verkehrsrechtliche Anordnung vom 25.01.2023 des LRA.

2. Bgm. Illek sieht hier auch das Problem der parkenden Autos. Zwar tragen die parkenden Fahrzeuge zur Verkehrsberuhigung bei, Busse kommen allerdings schlecht vorbei. Die Begründung der zu schnell fahrenden Traktoren bezweifelt er allerdings. Er schlägt einen Ortstermin mit den Anliegern vor.

MGR Trump sieht zwar eine Verkehrsverengung, jedoch keinen Unfallschwerpunkt durch ordnungsgemäß auf der Fahrbahn parkende Fahrzeuge.

Bgm. Kleinhenz teilt mit, dass bei der letzten Verkehrsschau festgehalten wurde, dass eine Reduzierung der Geschwindigkeit nicht erforderlich ist.

3. Bgm Nowak ergänzt, dass am Ortseingang eine Insel gebaut wurde damit die Fahrzeuge abbremsen. Er erinnert auch, dass dem Anwohner Seitz auferlegt wurde ein Carport zu bauen, weil sich in diesem Bereich ein Unfall ereignete.

Bgm. Kleinhenz schlägt vor, eine gemeinsame Verkehrsschau mit den Anliegern abzuhalten und anschließend eine Entscheidung zu treffen

Der MGR stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, zunächst einen gemeinsamen Ortstermin mit den Anwohnern und der Polizeiinspektion Bad Brückenau zu vereinbaren und anschließend über eine Verkehrsberuhigung zu entscheiden.

Verschiedenes

Herausnahme der Wasserschutzgebiete Liebsenbrunnen I und II, Sperkenbrunnen und Stützenbrunnen

Das Bundeswehrdienstleistungszentrum Hammelburg stellt beim Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen den Antrag auf Auflassung der Wasserschutzgebiete Liebsenbrunnen I und II (Fl.Nr. 4160, Gemarkung Oberweißenbrunn), Sperkenbrunnen (Fl.Nr. 129, Gemarkung Neuwildflecken; aus der Quelle wird noch Löschwasser entnommen) und Stützenbrunnen (Fl.Nr. 129, Gemarkung Neuwildflecken).

Die Schutzgebiete werden seitens der Bundeswehr nicht mehr benötigt und können aufgelassen werden.

Die Verwaltung stellt fest, dass die gemeindlichen Belange nicht berührt werden.

Der MGR erhebt keine Einwände und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Grundstücke der BImA in der Jahnstraße

2. Bgm. Illek teilt mit, dass er angesprochen wurde, weil die Grundstücke der BImA in der Jahnstraße verwahrlosen. Er schlägt vor, den Hausmeister der BImA anzuschreiben und um Abhilfe zu bitten.

Bgm. Kleinhenz sagt zu, ein entsprechendes Schreiben an die BImA zu richten.

In diesem Zusammenhang fragt MGR Trump nach, ob diese Gebäude noch bewohnt sind.

2. Bgm. Illek teilt mit, dass nur noch wenige Mieter darin wohnen.

MGR Trump möchte wissen, ob etwas über den Zustand der Wohnungen bekannt sei, was vom Vorsitzenden verneint wird. Evtl. könnten diese Wohnungen von Mietern aus „Little Manhattan“ bezogen werden.