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Wildfleckener Nachrichten
Ausgabe 10/2024
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Öffentliche Sitzung vom 16.07.2024

Bauantrag Markus Hergenröther; Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage, Carport und Abstellraum; Am Lösershag 25, Fl.-Nr. 2171/11, Gemarkung Oberbach

Der Bauherr Markus Hergenröther stellt Antrag auf Baugenehmigung zum Bau eines Einfamilienhauses mit Garage, Carport und Abstellraum Am Lösershag 25, Fl.Nr. 2171/11, Gemarkung Oberbach.

Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplan „Dürre Wiese“. Das Bauvorhaben weist folgende Abmessungen auf:

Wohnhaus:

11,74 Meter x 9,74 Meter

Carport/Garage/Abstellraum:

7,0 Meter x 8,98 Meter

Zudem stellt der Bauherr einen Antrag auf isolierte Befreiung von folgenden, im B-Plan verankerten Festsetzungen:

Festsetzung: Dachneigung 35°-45° Satteldach

Abweichung: Dachneigung Wohnhaus 25°; Fertiggarage/Abstellraum:

Flachdach

Begründung des Bauherrn: Der Dachraum im Wohnhaus wird nicht benötigt, daher reicht eine geringe Neigung aus. Eine geringere Dachneigung schafft eine moderne, schlanke Optik und reduziert die Baukosten. Zudem passt die niedrigere Dachneigung gut in die Umgebung, da bereits einige Nachbarhäuser eine ähnliche Neigung haben.

Festsetzung: Anzahl der Vollgeschosse bergseits 1

Abweichung: 2 Vollgeschosse

Begründung des Bauherrn: Die Familie benötigt den Platz. Durch die Hanglage des Grundstücks ist die Errichtung von zwei Vollgeschossen die beste Lösung, um eine gleichmäßige und ansprechende Bebauung zu erreichen. Das Haus fügt sich so natürlich in die Landschaft ein.

Festsetzung: Farbe der Dacheindeckung rot

Abweichung: Dacheindeckung Wohnhaus in dunklem Betonstein, z.B. Anthrazit, grau; Dacheindeckung Carport Glas

Begründung des Bauherrn: Die Bauherren haben sich für dunkle Dachsteine entschieden, weil sie weniger schmutzanfällig sind und besser zu einer moderneren Architektur passen. Außerdem harmonieren die dunklen Farben gut mit der geplanten Fassadengestaltung und den umliegenden Gebäuden, was zu einem einheitlichen Ortsbild führt. Für das Carport wurde ein flachgeneigtes Glasdach gewählt, um den Stellplatz vor Witterungseinflüssen zu schützen. Das Carport wird als leichtes Alu-Glasdach zwischen Hauswand und Fertiggarage geplant um Licht und Raum zu schaffen.

Seitens der Verwaltung spricht nichts dagegen, die vom Bauherrn beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des B-Plans zu erteilen, da sich das Bauvorhaben zum einen in das Ortsbild einfügt und zum anderen bereits ähnliche Befreiungen bei benachbarten Bauvorhaben erteilt wurden.

Der MGR erteilt sein Einvernehmen zu dem geplanten Bauvorhaben, sowie den Anträgen auf isolierte Befreiung zu den Festsetzungen des Bebauungsplans.

Bauantrag Markus Beck; Nutzungsänderung und Umgestaltung des bestehenden Nebengebäudes, Am Wölbersbach 8, Fl.Nr. 118/4, Gemarkung Wildflecken

Der Bauherr Markus Beck stellt den Antrag auf Baugenehmigung für die Umgestaltung und Nutzungsänderung des bestehenden Nebengebäudes Am Wölbersbach 8, Fl.-Nr. 118/4 in der Gemarkung Wildflecken.

Umgenutzt und umgestaltet, bzw. angebaut werden sollen der im Plan nordwestlich gelegene Abstellraum, sowie das nordöstlich gelegene Esszimmer und Küche. Beide im Plan rot und als Neubau gekennzeichneten Anbauten bestehen bereits seit vielen Jahren. Der Antrag auf Baugenehmigung findet nachträglich statt. Sowohl unter dem Abstellraum, wie auch unter dem Anbau mit Esszimmer und Küche verläuft ein Regenwasserkanal, für den bereits ein Kanalleitungsrecht im Grundbuch eingetragen ist. Der Zeitpunkt der Errichtung der beiden Nebenanlagen geht aus den vorliegenden Bauantragsunterlagen nicht hervor. Lt. Aussage des Bauherrn, wurden die beiden Anbauten ca. 1999 errichtet.

Da es sich bei dem überbauten Kanal lediglich um einen Regenwasserkanal handelt, der in die Nahegelegene Sinn entwässert, sieht sich die Verwaltung nicht dazu veranlasst einen Rückbau der Anbauten zu bewirken. Sollten jedoch Leitungsarbeiten in Form von Sanierungsarbeiten erforderlich sein, so muss die Zugänglichkeit durch den Eigentümer oder dessen Rechtsnachfolger gewährleistet werden.

MGR Rest fragt nach, ob der Bauherr die anfallenden Kosten bei Bedarf der Öffnung des Kanals trägt.

GLA Kleinheinz bestätigt, dass die anfallenden Mehrkosten durch den Eigentümer zu tragen sind.

Der MGR erteilt sein Einvernehmen zu dem geplanten Bauvorhaben. Sollten jedoch Leitungsarbeiten im oder um den überbauten Bereich erforderlich sein, muss die uneingeschränkte Zugänglichkeit durch den Eigentümer oder dessen Rechtsnachfolger gewährleistet werden. Der MGR beauftragt die Verwaltung dies in Form eines Vertrags festzuhalten.

Bauantrag Markus Beck zum Bau eines Balkons am bestehenden Wohnhaus, Am Wölbersbach 8, Fl.Nr. 118/4, Gemarkung Wildflecken

Der Bauherr Markus Beck stellt den Antrag auf Baugenehmigung zum Bau eines Balkons Am Wöbersbach 8, Fl.-Nr. 118/4 in der Gemarkung Wildflecken.

Der Balkon wurde lt. Aussage des Bauherrn bereits im Jahre 1999 errichtet. Das genaue Baujahr des Balkons geht aus den eingereichten Bauantragsunterlagen nicht hervor. Die Antragsstellung auf Baugenehmigung findet nachträglich statt. Der Balkon befindet sich an der südöstlichen Gebäudeseite und weist folgende Maße auf: Höhe: 3,65 Meter, Breite: 4,10 Meter, Tiefe: 2,05 Meter

Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen das beantragte Bauvorhaben. Die bauordnungsrechtliche Beurteilung obliegt der Unteren Baugenehmigungsbehörde.

Der MGR erteilt sein Einvernehmen zu dem geplanten Bauvorhaben zum Bau eines Balkons Am Wölbersbach 8.

Bauantrag Horst Heinrich Transporte GmbH & Co. KG; Neubau einer LKW- Waschanlage und Errichtung von Sozial- und Sanitärräumen; Horst-Heinrich-Str. 2-4, Fl.-Nr. 1/28, Gemarkung Oberwildflecken

Die Horst Heinrich Transporte GmbH & Co. KG stellt einen Antrag auf Baugenehmigung zum Bau einer LKW-Waschanlage und Errichtung von Sozial- und Sanitärräumen in der Horst-Heinrich-Straße 2-4 auf der Fl.-Nr. 1/28 in der Gemarkung Oberwildflecken. Das Bauvorhaben befindet sich im Bebauungsplan „Ehemalige Rhönkaserne“. Geplant ist der Bau einer 27,8 Meter langen und 7,22 breiten LkW-Waschanlage, zzgl. des Technikgebäudes mit einer Länge von 8,25 Meter und einer Breite von 4,87 Metern entlang der nordwestlichen Grundstücksgrenze. Auf der Rückseite der geplanten Waschanlage befindet sich die Kommunale Gewerbehalle. Für den Betrieb der geplanten Waschanlage ist außerdem der Bau eines Ölabscheiders vorgesehen. Der Bau der Sozial- und Sanitärräumen soll südöstlich der Waschanlage mit einer Fläche von 36 m² erfolgen. Das Grundstück ist vollständig erschlossen.

Der Bauherr stellt den Antrag auf isolierte Abweichung für folgende im B-Plan verankerte Festsetzungen:

Festsetzung: Baugrenze

Abweichung: An der nordwestlichen Grenze wird die Baugrenze auf einer Länge von 27,8 Meter überschritten – Grenzbebauung

Begründung des Bauherrn: Um für die Waschhalle und das Grundstück eine optimale Nutzung zu erzielen und um das bestehende Tankstellengebäude, sowie den bestehenden, unterirdischen Diesel- und AdBluetank baulich nicht verändern zu müssen, soll die Waschhalle an die Grundstücksgrenze gestellt werden.

Kommentar der Verwaltung: Für die Errichtung der Waschanlage auf der Grundstücksgrenze und somit außerhalb der im B-Plan festgesetzten Baugrenze ist neben einer isolierten Befreiung auch die Übernahme der entstehenden Abstandsfläche, die sich auf das gemeindliche Grundstück mit der Fl.-Nr. 1/27 in der Gemarkung Oberwildflecken erstreckt erforderlich.

Festsetzung: Mit G-gekennzeichnete Fläche, Gehölzgruppen und Sträucher sind zu erhalten, naturnah zu pflegen und bei Abgang zu erneuern.

Abweichung: Im westlichen Bereich wird ein Teil der mit G gekennzeichneten Fläche gerodet und überbaut

Begründung des Bauherrn: Um für das Grundstück die bestmögliche Sicherheit zu erzielen, ist es sinnvoll, das Grundstück nur an 2 Stellen zugänglich zu machen. Diese Zu- und Abfahrt befindet sich auf der Ostseite des Grundstücks und führt auf die Horst-Heinrich-Straße. Da für LkW auf dem Grundstück nicht die Möglichkeit besteht zu wenden, ist eine Umfahrung für dienen geregelten Verkehrsfluss unumgänglich. Hierfür muss im Westen des Grundstücks ein Teil der mit G gekennzeichneten Fläche überbaut werden. Hier soll die Umfahrung entstehen. Die momentan bestehende Zu- bzw. Abfahrt Richtung Karl-Neisser-Straße wird geschlossen und auf einer Breite von mind. 3 Metern in eine Grünfläche verwandelt.

Kommentar der Verwaltung: Aus Sicht der Veraltung spricht nichts gegen die Genehmigung der beantragten Abweichung, da die derzeitige Zufahrt lt. Aussage des Bauherrn geschlossen und nachträglich begrünt werden soll.

Festsetzung: Grundflächenzahl 0,7

Abweichung: Grundflächenzahl fällt mit 0,74 höher aus

Begründung des Bauherrn: Die Grundstücksfläche beträgt 13.911 m². Mit einer GRZ von 0,7 dürfen insgesamt 9.738 m² überbaut werden. Die geplante überbaute Fläche von 10.237 m² übersteigt um ca. 500 m² die zulässig überbaubare Fläche. Um eine Einschränkung der nutzbaren Abstellflächen für LKW zu vermeiden, wird eine geringfügige Überschreitung der zulässigen GRZ um ca. 3,6 % beantragt.

Kommentar der Verwaltung: Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen die Genehmigung der beantragten Befreiung, da die im B-Plan festgesetzte GRZ in Bezug auf die Gesamtfläche lediglich geringfügig überschritten wird.

Bereits vor der Einreichung des Bauantrags bei der Unteren Baugenehmigungsbehörde fanden mehrere Besprechungen mit der Firma Horst Heinrich Transporte statt, in denen alle o.g. Punkte ausführlich erörtert wurden.

Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen das Bauvorhaben, die o.g. beantragten isolierten Befreiungen, sowie die o.g. Abstandsflächenübernahme.

2. Bgm Illek bemerkt, dass sich das Bauvorhaben verkehrstechnisch positiv gestalten könnte.

Der MGR erteilt sein Einvernehmen zu dem geplanten Bauvorhaben, genehmigt die Anträge auf isolierte Befreiung und übernimmt die durch die Grenzbebauung entstehenden Abstandsflächen auf das Grundstück 1/27 in der Gemarkung Oberwildflecken.

Bauleitplanung; 5. Änderung des Flächennutzungsplans, Gemeinde Sandberg; Frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Der Gemeinderat Sandberg hat in der Sitzung vom 27.06.2024 den Entwurf der 5. Änderung des Flächennutzungsplans gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB angeordnet. Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB wird der Markt Wildflecken an dem gegenständlichen Bauleitplanverfahren beteiligt.

Bereits in den MGR-Sitzungen vom 15.05.2023 und 19.12.2023 wurde die Aufstellung des Bebauungsplans „Betriebsgebäude Wasserversorgung“ hinreichend präsentiert und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Am 23.03.2023 beschloss die Gemeinde Sandberg für den Gemeindeteil Waldberg den Bebauungsplan „Betriebsgebäude Wasserversorgung“ mit integriertem Grünordnungsplan aufzustellen. Das Plangebiet wird dabei als Sonstiges Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Betriebsgebäude Wasserversorgung“ gemäß § 11 BauNVO festgesetzt. Mit dem Bebauungsplan wird Bauland ausgewiesen, um die öffentliche Wasserversorgung in Waldberg zu sichern. Dabei entspricht die verfahrensgegenständliche Bebauungsplanaufstellung nicht den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplans der Gemeinde Sandberg: In diesem ist der Geltungsbereich nicht dargestellt. Der Bebauungsplan wird erst nach Genehmigung der Flächennutzungsplanänderung rechtskräftig.

Die Verwaltung stellt fest, dass durch die 5. Änderung des Flächennutzungsplans keine Nachteile für den Markt Wildflecken entstehen.

Der MGR erteilt sein Einvernehmen zur 5. Änderung des Flächennutzungsplans.

Trinkwasserversorgung; Neubau Wasserleitung in Oberbach - Eckartsroth; Sachstand und Information zum weiteren Vorgehen

Allgemeiner Sachstand zum Bau der Trinkwasserleitung:

In der KW 21 fanden die Umschlussarbeiten der neu verlegten Trinkwasserleitung entlang der Eckartsrother Straße statt. Durch das kurzzeitige Abstellen des Versorgungsdruckes kam es in der KW 24 im Zuge der Herstellung der Hausanschlüsse bei Hausnummer 64 zur Ablösung von Inkrustationen, was dazu führte, dass einige Ventile verstopften und den Bewohnern vorübergehend nur eine sehr geringe Menge Trinkwasser zur Verfügung stand. Dies konnte jedoch durch mehrere Spülvorgänge am Hauswassereingang schnell behoben werden.

Die Bauarbeiten wurden ebenfalls in der KW 24 abgeschlossen und die Firma Otto Heil hat die Baustelle geräumt. Die Baustelleneinrichtung in Form einer geschotterten Fläche unterhalb des Anwesens Ziegler soll bis zum Beginn der Straßensanierungsarbeiten bestehen bleiben um für Folgefirmen genutzt werden zu können. Anschließend wird die Fläche wieder in ihren Ursprungszustand versetzt. Der hierfür verwendete Schotter geht unentgeltlich in das Eigentum des Marktes Wildflecken über.

Die Umleitungsstrecke soll nochmals hergestellt werden, da diese durch das der Baustelle geschuldete Verkehrsaufkommen an einigen Stellen mehr oder weniger stark in Mitleidenschaft gezogen wurde.

Sachstand zum Bau einer Druckerhöhungsanlage:

Am 13.06.2024, kurz nach der Inbetriebnahme der neuen Trinkwasserleitung, fand am neuen höchsten Entnahmepunkt (Oberflurhydrant oberhalb der Hausnummer 93, unweit der Grundstücksgrenze zur Tinyhaus-Siedlung) die bereits angekündigte Untersuchung des nun anliegenden Versorgungsdruckes, sowie des nun zur Verfügung stehenden Volumenstroms statt. Hierbei wurde ein 1000-Liter-Behälter über den neuen Oberflurhydranten gefüllt. Der Versuch ergab eine Fließgeschwindigkeit von etwas mehr als 4 l/s. Der statische Druck lag bei geschlossenem Ventil (keine Entnahme) bei knapp über 3 bar. Dies entspricht auch dem tatsächlichen Höhenunterschied zwischen dem Hochbehälter Oberbach (ca. 520 Meter Oberkannte Wasserspiegel) und dem neuen Oberflurhydranten (ca. 497 Meter).

Die Druck- und Volumenstrommessung zeigten eine deutliche Verbesserung. Gegenüber dem ersten Versuch am 21.03.2024, kam es beim Volumenstrom zu etwas mehr als einer Verdopplung (1. Versuch ca. 2,0 l/s – 2. Versuch > 4,0 l/s). Hierfür maßgeblich verantwortlich ist die sehr glatte Rohrinnenseite, die auf die gesamte Länge nur einen sehr geringen, durch Reibungswiderstände verursachten Druckverlust erzeugt. Für die Erhöhung des statischen Drucks können mehrere Faktoren verantwortlich sein. Zum einen war und ist nicht bekannt, ob es in der alten Versorgungsleitung nie festgestellte, wenn auch nur geringfügige Undichtigkeiten gab. Zum anderen war und ist ebenfalls nicht bekannt, ob es im Zeitraum der Messversuche zu einer Wasserentnahme der Anlieger kam. Beide Faktoren können den statischen Druck am Messpunkt beeinflussen.

Wie bereits in der Marktgemeinderatsitzung vom 16.04.2024 ausführlich erläutert, ist gem. DVGW für Gebäude mit Erdgeschoss und 1. OG ein Mindestversorgungsdruck vom Wasserversorger bereitzustellen. Der Mindestdruck beträgt mind. 2,35 bar am Übergabepunkt (Grundstücksanschluss/Hausanschluss).

Begriffserklärung: Nach § 10 Abs. 1 AVBWasserV endet der Hausanschluss hinter der Hauptabsperrvorrichtung. Unter einer Hauptabsperrvorrichtung wird technisch die erste Armatur auf dem Grundstück verstanden, mit der die gesamte nachfolgende Wasserverbrauchsanlage einschließlich Wasserzähleranlage abgesperrt werden kann (= Absperrarmatur vor Wasseruhr).

Der Höhenunterschied zwischen Hydranten und der Baufläche für die Tinyhäuser beträgt ca. 8,5 m, somit muss von den 3 bar Ausgangsdruck am Hydranten ein Druckverlust von 0,85 bar abgezogen werden. Dies ergibt dann einen Ausgangsdruck am Übergabepunkt von ca. 2,15 bar. Der gem. Merkblatt vorgeschriebene Mindestdruck wird also um 0,2 bar unterschritten.

Es ist anzumerken, dass sich die DIN-Vorschrift des Deutschen Vereins des Gas- und Wasserfaches e. V. W 403 (M) „Entscheidungshilfen für die Rehabilitation von Wasserverteilungsanlagen“ mit Drücken in Verteilungsnetzen befasst. Bei dem W 403 handelt es sich nicht um ein Arbeitsblatt, sondern nur um ein Merkblatt mit Stand April 2010, mithin also nicht um eine allgemein anerkannte Regel der Technik. Dennoch gibt praxistaugliche Hinweise für Sollzustände unter Normalverhältnissen und findet Anwendung in der aktuellen Rechtsprechung.

Bezugnehmend auf die nun vorherrschenden Druck- und Fließdruckverhältnisse sieht sich der Markt Wildflecken vorerst nicht dazu veranlasst, den Leitungsdruck im Versorgungsnetz jenseits der Eckartsrother Straße 62 durch den Einsatz einer Druckerhöhungsanlage anzuheben. Insbesondere auch aufgrund der Tatsache, dass die Höhenunterschiede rein rechnerisch bzw. mit dem GIS ermittelt wurden.

Für das weitere Vorgehen schlägt die Verwaltung vor, dass die Situation in einem Gespräch mit den Bauherren der Tinyhouse-Siedlung erläutert werden muss. Nach Fertigstellung der baulichen Anlagen muss der tatsächliche Ausgangsdruck am Übergabepunkt überprüft werden.

Sollte der durch den Markt Wildflecken bereitgestellte Versorgungsdruck für den Betrieb der Tinyhouse-Siedlung nicht ausreichend sein, muss die Situation gem. dem o.g. Merkblatt überprüft und eine einvernehmliche Lösung gefunden werden.

Sachstand zum Bau einer Löschwasserzisterne:

Wie ebenfalls in der Marktgemeinderatsitzung vom 16.04.2024 erläutert, ist die Löschwasserreserve im Eckartsroth auch trotz des Baus der neuen Trinkwasserleitung nicht ausreichend vorhanden und kann im Brandfall nicht wie gefordert bereitgestellt werden.

Die Gemeinde ist nach dem Bayerischen Feuerwehrgesetzt verpflichtet den abwehrenden Brandschutz sicherzustellen. Hierbei handelt es sich um eine Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis.

Nach Art. 1 BayFwG hat die Gemeinde dafür zu Sorge zu tragen, dass Brände wirksam bekämpft werden können (abwehrender Brandschutz). Zur Erfüllung dieser Aufgaben müssen die notwendigen Löschwasserversorgungsanlagen bereitgestellt und unterhalten werden (Art. 1 Abs. 2 Satz 2 BayFwG). Um das örtliche Gefahrenpotential ausreichend zu berücksichtigen sollen bzw. müssen die Gemeinden grundsätzlich einen Feuerwehrbedarfsplan aufstellen. Ein Feuerwehrbedarfsplan ist fortzuschreiben und der Entwicklung anzupassen (Nr. 1.1 VollzBekBayFwG).

Die Gemeinde hat Löschwasser in einem Umfang bereitzuhalten, wie es die jeweils vorhandene konkrete örtliche Situation, die unter anderem durch die (zulässige) Art und das (zulässige) Maß der baulichen Nutzung, die Siedlungsstruktur und die Bauweise bestimmt wird, verlangt (Nr. 1.3.1 Satz 7 VollzBekBayFwG). Zur Ermittlung wird den Gemeinden empfohlen bei der Ermittlung der notwendigen Löschwassermenge und den Festlegungen zu den Entnahmestellen die Information (Löschwasserversorgung aus Hydranten in öffentlichen Verkehrsflächen“) der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren und des Deutschen Feuerwehrverbandes in Abstimmung mit dem Arbeitsblatt W 405 Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e. V. (DVGW) anzuwenden (Nr. 1.2.1 Satz 3-6 VollzBekBayFwG). Hier werden folgende Anforderungen genannt:

Entnahmestellen mit 400 l/min (24 m³/h) sind vertretbar, wenn die gesamte Löschwassermenge des Grundschutzes in einem Umkreis (Radius) von 300 m aus maximal 2 Entnahmestellen sichergestellt werden kann.

Der Löschwasserbedarf für den Grundschutz ist bei niedriger, in der Regel freistehender Bebauung (bis 3 Vollgeschosse) mit 800 l/min (48 m³ /h) und bei sonstiger Bebauung mit mindestens 1.600 l/min (96 m³ /h) und für eine Dauer von mindestens 2 h zu bemessen.

Bei der oben genannten Wasserentnahme aus Hydranten (Nennleistung) darf der Betriebsdruck 1,5 Bar nicht unterschreiten

Für die Löschwasserversorgung aus Hydranten bestehen möglicherweise folgende Einschränkungen

Falls durch die Löschwasserentnahme in bestimmten Netzbereichen der Betriebsdruck unter 1,5 Bar fallen kann, sollte das Versorgungsunternehmen einen entsprechend höheren Mindestbetriebsdruck für die betreffenden Hydranten benennen.

Aufgrund der Hygieneanforderungen der Trinkwasserverordnung können sich Rohrquerschnitte und Mengen ergeben, die nicht ausreichen, um die vorgenannten Löschwassermengen aus dem Rohrnetz zur Verfügung zu stellen.

Sofern die obigen Anforderungen an die Löschwasserversorgung nicht hinreichend erfüllt werden können, müssen andere Möglichkeiten, zum Beispiel durch unterirdische Löschwasserbehälter, -brunnen, -teiche bzw. bei zu großen Entfernungen weitere Hydranten erwogen werden. Die Abstimmung zur Ausführung und zur Kostenübernahme erfolgt im Bedarfsfall zwischen der Gemeinde und dem Wasserversorgungsunternehmen.

Aus dem Anhang 1 -Richtwerte für den Löschwasserbedarf (in l/min) unter der Berücksichtigung der baulichen Nutzung und der Gefahr der Brandausbreitung nach DVGW-Arbeitsblatt W 405- geht folgendes hervor:

Bei Gebäuden mit einer Anzahl von Vollgeschossen ≤ 3 und einer Geschossflächenzahl (GFZ) ≤ 0,7, sowie bei Gebäuden mit einer Anzahl von Vollgeschossen > 3 und einer GFZ ≤ 1,7 ist jeweils ein Löschwasserbedarf von 96 m³/h (26,66 l/s) bereitzustellen. Bei einer Entnahme mit zwei Strahlrohren (13,3 l/s) könnte die o.g. Löschwasserreserve so für ca. 1 Stunden gewährleistet werden.

Die erforderliche Löschwassermenge von 13,3 l/s kann zu keiner Zeit bereitgestellt werden. Nach ersten Recherchen durch die Verwaltung belaufen sich die Kosten für den Bau / Einbau einer Löschwasserzisterne mit einem Fassungsvermögen von rd. 100 m³ auf rd. 90.000 Euro inkl. Einbau. Sinnvoll wäre aus Sicht der Verwaltung, den Bau der Löschwasserzisterne während den Sanierungsarbeiten der Eckartsrother Straße durchzuführen. So könnte der durch den Straßenbau anfallende Aushub für das Verfüllen der Löschwasserzisterne verwendet werden. Hierdurch könnten ggf. Kosten für die ansonsten anfallende Entsorgung des Bodens eingespart werden. Lt. Aussage von Herrn Rapp vom techn. Büro Köhl wird die Ausschreibung für die Sanierung der Eckartsrother Straße in den kommenden Wochen veröffentlicht.

Aus Sicht der Verwaltung ist der Bau der Löschwasserzisterne erforderlich. Der Einbau sollte wie o.g. im Zuge der Straßensanierung erfolgen.

MGR Rest bemerkt, dass er bereits den Vorschlag gebracht hatte, sich mit dem Besitzer der anliegenden Fischweiher in Verbindung zu setzen. Es besteht eine geschotterte Zufahrt dorthin.

Bgm Kleinhenz bestätigt, dass bisher keine Gespräche stattgefunden haben.

GLA Kleinheinz bittet MGR und Kommandant Schmitt, dass er die Möglichkeit vor Ort begutachten und bewerten solle.

MGR Trump fragt nach, ob der Standort für eine Löschwasserzisterne denn passend wäre und ob Gespräche mit dem Eigentümer geführt wurden.

Dies wird verneint.

3. Bgm Nowak bedenkt, dass sichergestellt sein muss, dass bei einem Fischteich, der einem nicht gehört, immer Zugang und Nutzen gewährleistet sein muss.

MGR Trump fragt nach, wie mit einer solchen Problematik in anderen Ortschaften umgegangen wird.

Bgm Kleinhenz und GLA Kleinheinz verweisen hier auf die gesetzlichen Vorlagen, die jede Gemeinde für sich bewerten muss.

MGR Schmitt gibt zu bedenken, dass ein Löschwasserteich auch gepflegt werden muss.

Der MGR stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, mit dem Bauherren der Tinyhause-Siedlung über das weitere Vorgehen zu sprechen. Anschließend wird der MGR noch einmal über die ggf. erforderlichen Maßnahmen unterrichtet.

Die Abstimmung über den Einbau einer Löschwasserzisterne für rd. 90.000 Euro inkl. Einbau im Zuge der Straßensanierung in Eckartsroth wird vertagt.

Vorab wird ein Ortstermin mit dem Eigentümer des Teiches und dem Feuerwehrkommandanten Schmitt terminiert, um die neue Möglichkeit zu prüfen. Alternativ wird zwecks Zisterne mit den Eigentümern möglicher Standorte gesprochen.

Nicht öffentliche Sitzung vom 16.07.2024

Öffentliche Sicherheit und Ordnung: Brandschutz; Beschaffung von neuer Einsatzbekleidung für alle Feuerwehren des Marktes Wildflecken

Die Feuerwehren des Marktes Wildflecken sollen mit einer neuen, zeitgemäßen und einheitlichen Einsatzbekleidung ausgestattet werden. In der gemeinsamen Kommandantenbesprechung I/2024 wurde diese Thematik ausführlich besprochen. Die neue Einsatzbekleidung soll bzw. muss die Anforderungen (Norm, DIN, etc.) für die Brandbekämpfung im Außenangriff und die Einsatztauglichkeit für Einsätze mit technischer Hilfeleistung erfüllen. Diese Anforderungen erfüllt das Modell „Bayern 2000“, welches bisher von den Einsatzkräften der Ortsfeuerwehren verwendet wird. Für den Innenangriff sind derzeit ausreichende Bestände verfügbar bzw. wurden in den letzten Jahren beschafft. Das Modell „Bayern 2000“ (Einsatzjacke und Einsatzhose) wird seit Jahrzehnten als Grundausstattung der Feuerwehrdienstleistenden beschafft und getragen. Die Feuerwehren Oberwildflecken und Oberbach haben aktuell keine ausreichenden bzw. nur noch defekte Bestände. Das Modell „Bayern 2000“ ist im heutigen Einsatzbereich der Feuerwehr nicht mehr zeitgemäß. Im Bereich der Feuerwehr Wildflecken wurden vor mehr als 10 Jahren „modernere“ Einsatzhosen über Vereinsmittel beschafft. Auch diese sind nicht mehr ausreichend vorhanden. Die letzte größere Beschaffung von Einsatzbekleidung für alle Feuerwehren liegt mittlerweile mehr als 25 Jahre zurück. Im Bereich der Feuerwehr Oberbach gibt es keine ausreichende Anzahl an Einsatzbekleidung um alle aktiven Feuerwehrdienstleistenden auszustatten. Mit der Beschaffung soll auch diese Situation verbessert werden. Die noch intakte Einsatzbekleidung Modell „Bayern 2000“ wird gereinigt und weiterverwendet.

Weiterhin ist zu bemängeln, dass keine der drei Ortsfeuerwehren über eine Ersatzbekleidung zur Sicherstellung der Einsatzbereitschaft verfügt, wenn z.B. die Einsatzbekleidung zur Reinigung oder Reparatur abgeben wird. Um diesen Mangel zu beseitigen, soll dann ebenfalls die „alte“ Einsatzbekleidung weiterhin genutzt werden.

Aus Sicht der Kommandanten des Marktes Wildflecken ist die Anschaffung einer neuen Einsatzbekleidung dringend notwendig. Eine professionelle und zeitgemäße Ausstattung dient nicht nur der Attraktivität des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes, sondern auch der Sicherheit unserer ehrenamtlichen Einsatzkräfte.

Da das Angebot bzgl. Einsatzbekleidung sehr groß ist, vereinbarte man einen Ortstermin mit der Fa. Mahr aus Würzburg. Bei diesem Ortstermin wurden den Kommandanten mehrere Modelle und sowie Hersteller vorgestellt. Nach einer gemeinsamen Begutachtung und Beratung verständigten sich die Kommandanten des Marktes Wildflecken darauf, dass zwei Modelle (Fa. Viking und Fa. Watex) angeboten werden sollen.

Die Gesamtanzahl der mindestens benötigten Bekleidung wurde auf 120 festgelegt und wie folgt verteilt:

-

20 x Einsatzbekleidung (Jacke und Hose) für die Feuerwehr Oberwildflecken

-

50 x Einsatzbekleidung (Jacke und Hose) für die Feuerwehr Oberbach

-

50 x Einsatzbekleidung (Jacke und Hose) für die Feuerwehr Wildflecken

Es wurden insgesamt von vier Fachhändlern ein Angebot eingeholt. Dies waren,

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Fa. Mahr Feuerwehrbedarf (WÜ)

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Fa. Metzler Feuerwehrbedarf (WÜ)

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Fa. RescueTec (65594 Runkel)

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Fa. Schmitt-Feuerwehrtechnik (56564 Neuwied)

Es ging nur ein Angebot von der Fa. Mahr Feuerwehrbedarf aus Würzburg beim Markt Wildflecken ein.

GLA Kleinheinz stellt die Notwendigkeit der Beschaffung neuer Einsatzkleidung vor und erläutert die unterschiedlichen Angebote.

Die Marktgemeinderäte konnten die verschiedenen Modelle anhand von Mustern begutachten.

Der MGR stimmt dem Vorschlag der Verwaltung und der Kommandanten auf Neubeschaffung von 120 Stück: Feuerwehrbekleidungen von rd. 100.000 Euro zu.

Vortrag über abgeschlossene Maßnahmen und zukünftige Sanierungsgebiete innerhalb eines städtebaulichen Entwicklungskonzeptes für den OT Wildflecken und Oberwildflecken

Aufgrund der zunehmenden Leerstände und der sanierungsbedürftigen Wohnanalgen im Markt Wildflecken insbesondere in den Ortsteilen Oberwildflecken und Wildflecken, muss der Markt Wildflecken städtebauliche Maßnahmen ergreifen, um so die künftige Entwicklung gestalten zu können. Die drohenden bzw. bereits vorliegenden städtebaulichen Missstände müssen sinnvoll angegangen werden. Eine wichtige Rolle spielen hierbei Fördermittel aus den städtebaulichen Förderprogrammen von Bund und Land.

GLA Kleinheinz erläutert in einem Vortrag mit einer Übersicht über die aktuellen städtebaulichen Missstände, dass die Erstellung eines Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) beauftragt werden muss. Dies resultiert zum einen draus, dass ein ISEK die Voraussetzung für städtebauliche Fördermittel ist und zum anderen, dass die stetig anwachsenden Probleme (Leerstände, Verwahrlosung, usw.) nur mit einem langfristigen und ganzheitlichen Konzept gelöst werden können. Es müssen dringen Sanierungsgebiete gem. § 136 ff BauGB festgelegt werden. Hierzu sind vorbereitende Untersuchungen notwendig, weshalb das ISEK mit einer Tiefenschärfe für vorbereitende Untersuchung (VU) gem. §§ 136 ff BauGB erstellt werden muss. Die Kosten werden nach Rücksprache mit der Regierung von Unterfranken auf rd. 70.000 € geschätzt. Das Projekt würde mit ca. 60 % gefördert werden. Ein möglicher Projektstart, die Ausschreibung sowie die Beauftragung eines geeigneten städtebaulichen Planungsbüros würde selbstverständlich in enger Absprache mit der Regierung von Unterfranken (Städtebauförderung) erfolgen.

Es ist anzumerken, dass ein ISEK auch die Voraussetzungen für Fördermittel der Land- und Dorfentwicklung durch das Amt für Ländliche Entwicklung erfüllen würde.

Bgm Kleinhenz erläutert anhand einer Präsentation die Ortsentwicklung – Städtebauförderung.

GLA Kleinheinz hat die Entwicklungen der Ortsteile zusammengestellt und stellt diese vor. Er betont, dass die örtliche Entwicklung eine Daueraufgabe ist. Grundlage für ISEK ist ein Grundkonzept:

„Ein Städtebauliches Entwicklungskonzept hat die Aufgabe, die Maßnahmen in den Stadterneuerungsgebieten aus den allgemeinen Rahmenbedingungen und Zielen der Stadt abzuleiten, zu beschreiben und zu begründen. Es hat einen die gesamte Stadt betreffenden, integrativen und interdisziplinären Ansatz.“

In diesem Zusammenhang werden dem MGR aktuelle bzw. künftige „Problemimmobilien“, sowohl gemeindliche, als auch private, aufgezeigt

MGR Rest fragt nach den Kosten.

GLA Kleinheinz geht von 70 000 – 80 000 Euro aus, gefördert mit 60 Prozent. Diese Ausgabe muss man aber auf lange Sicht sehen.

MGR Trump ist der Meinung, dass man gar nicht umhinkommen wird, hier mitzumachen. Er schlägt vor, zu diesem Weg in Klausur zu gehen. Mit Zeit, Ideen und Diskussionen in einer Klausurtagung kann man vieles bewirken.

Der MGR beschließt die Erstellung eines „Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes“ (ISEK), um so die Voraussetzung für städtebauliche Entwicklungs- und Fördermaßnahmen zu schaffen.

Die Verwaltung wird beauftragt ein geeignetes Architekturbüro mit städteplanerischen Referenzen zu finden, vorbereitende Gespräche zu führen und anschließend die den MGR über die notwendigen Schritte zur Erstellung eines ISEK´s für den Markt Wildflecken im MGR vorzustellen.

Regionale Energieversorgung; Gründung einer Energie Holding GmbH, Landkreis Bad Kissingen - Sachstand und weiteres Vorgehen

Der MGR wurde in der Sitzung vom 24.01.2023 über eine mögliche Beteiligung an einer gemeinsamen Gesellschaft/Organisation mit den Kommunen und dem Landkreis Bad Kissingen zu Gründung einer Energie Holding informiert. Ein grundsätzlicher Beschluss zum Beitritt wurde in dieser Sitzung gefasst.

Mit MGR Beschluss vom 18.07.2023 und einem weiteren MGR Beschluss vom 24.10.2023 wurde die Satzung zur Gründung einer „Energie Holding GmbH, Landkreis Bad Kissingen“ gebilligt und Bgm Kleinhenz wurde ermächtigt, die o.g. Satzung zu unterzeichnen und damit den Beitritt zur Holding zu vollziehen.

Nach internen Besprechungen im Landratsamt und den Vertreter-Kommunen des Landkreises, wurden in den vergangenen Monaten neben den Gesprächen mit den jeweiligen Stadtwerken des Landkreises Bad Kissingen auch Gespräche mit Energieunternehmen geführt. Es wurde festgestellt, dass ohne das know-how eins großen Energieversorgers eine Realisierung von Projekten nicht möglich ist. Die Gespräche mit den Stadtwerken der jeweiligen Kommunen des Landkreises Bad Kissingen gestaltete sich schwierig. Es wurden auch keine Projekte oder mögliche Handlungsfelder genannt.

Die Gespräche wurden mit folgenden Energieversorgern geführt:

- Bayernwerk

- Entega / GASUF

- N-Ergie Aktiengesellschaft

Alle Energieversorger haben grundsätzlich großes Interesse an einer Zusammenarbeit, wobei das „Know-How“ des Bayernwerks auf dem Gebiet der Windenergie eher gering ist – die Stärke liegt im Bereich der PV-Anlagen. Die Entega und GASUF haben mehr „Know-How“ und bereits Projekte in diesem Bereich realisiert (insbesondere im Raum am Untermain). Der Versorger N-Ergie ist sehr stark im Bereich Kitzingen vertreten und hat bereits mehrere Projekte in kommunaler wie auch privater Zusammenarbeit realisiert. N-Ergie würde auch investieren und hat aufgrund der realisierten Projekte bereits festgelegte Strukturen und Vorgaben für die Beteiligungen genannt.

Entega/GASUF würde hauptsächlich Projektentwicklung betreiben und anschließend die Projekte verkaufen. Angeboten werden die Projekte dann zunächst den Gesellschaftern der Dachgesellschaft - eine Kommune oder auch eine Bürgergenossenschaft kann ebenfalls in ein Projekt einsteigen und Anteilseigner werden. Ebenso wäre es denkbar, dass ein Anteil der möglichen Pachteinnahmen durch die Kommune vereinnahmt werden. Bestenfalls könnten auch Gewerbesteuereinnahmen eingenommen werden. Eine Beteiligung am Invest kann nicht ganz ausgeschlossen werden.

Um diese Strukturen zu ermöglichen ist es angedacht, dass die Holdingstruktur noch einmal geändert werden muss. Es soll eine Dachgesellschaft gegründet werden. In dieser Dachgesellschaft könnte ein möglicher Projektant der Holding beitreten und dadurch in die Projektsteuerung investieren. Dies bringt für die Mitglieder der Holding den Vorteil, dass die Kosten für einen geeigneten Geschäftsführer (Experten) nicht bzw. nur zu einem kleinen Teil von den Mitgliedern getragen werden müssten, denn der Projektant würde mit seinem Anteil diese Ressource und das notwendige „Know-How“ einbringen.

Letztendlich ist es wie bereits am Anfang des Projektes festgestellt die Aufgabe der Kommunen, dass die Flächensicherung vor Ort in jeder Kommune stattfinden muss, um hier Projekte im Rahmen der Holding und der Kommune zu entwickeln.

Es ist anzumerken, dass nicht nur die Wertschöpfung wichtig ist, sondern insbesondere die Daseinsvorsorge und die Schaffung von guten Rahmenbedingungen für die Industrie und letztendlich für den Erhalt der Arbeitsplätze vor Ort. Es ist nicht außer Acht zu lassen, dass die Energieversorgung wichtig für die wirtschaftliche Entwicklung vor Ort ist. Neben der Energieerzeugung ist auch die notwendige Infrastruktur vor Ort ein wichtiger Standortfaktor.

Für den Markt Wildflecken gestaltet sich der mögliche Handlungsspielraum eher schwierig, da die geographische Lage und die naturschutzrechtlichen Auflagen (Naturpark, Biosphärenreservat inkl. Kernzone, usw.) z.B. keine Windenergie zulassen. Große Flächen für Freiflächen-PV-Anlagen sind auch nicht vorhanden. Dennoch sollte der Markt Wildflecken weiter Mitglied in der Holding bleiben, da insbesondere im Bereich der Infrastruktur eine gute Versorgung wichtig für unseren Ort ist. Als Standortfaktor ist hier der hohe Energiebedarf der Fa. Paul & Co besonders zu beachten.

Von Seiten des Landkreises soll aufgrund der genannten Tatsachen noch einmal abgefragt werden, welche Kommune weiterhin an dem o.g. Projekt teilnimmt oder ggf. aussteigt. Ein neuer Satzungsentwurf zur Umstrukturierung der Holding-Organisation wird zeitgerecht erstellt und nachgereicht.

GLA Kleinheinz ergänzt mit Informationen aus dem Landkreis Bad Kissingen.

MGR Rüttiger fragt nach, ob die Holding mit im Boot wäre, wenn ein Investor auf die Gemeinde zukommt.

Bgm Kleinhenz betont, dass die Holding hier eine Unterstützung darstellt und gemeinsame Projekte im Vordergrund stehen.

3. Bgm Nowak berichtet von der bestehenden PV-Anlage bei Paul & Co und die Problematik mit dem Netzbetreiber.

MGR Rüttiger schlägt vor, dass die Holding vor allem in die Stromspeicherung investieren soll.

Der MGR beschließt, dass der Markt Wildflecken seine Mitgliedschaft in der Energie Holding GmbH, Landkreis Bad Kissingen weiterhin fortführt.

Verschiedenes

Sachstand zum Sturzflutmanagement

Wie bereits mitgeteilt, wurde das Ausschreibungsverfahren zum Sturzflut-Risikomanagement aufgrund einiger durch die Vergabestelle bemängelter Verfahrensfehler einvernehmlich aufgehoben und nach einigen formellen Anpassungen in Zusammenarbeit mit der Vergabestelle des LRA Bad Kissingen, sowie dem WWA neu ausgeschrieben. Zu den Anpassungen zählten unter anderem die Mitberechnung von Eventualpositionen in der Endsumme, sowie die Wertungskriterien nach denen der Zuschlag erteilt werden soll. Alle Unterlagen wurden fristgerecht bei der Vergabestelle in Bad Kissingen eingereicht. Lt. der Vergabestelle fand die Submission heute Morgen um 09:00 Uhr statt. Genauere Informationen über die Bewerber und deren Angebote werden uns in den kommenden Tagen via sharefile übermittelt und dem MGR in der kommenden Sitzung am 13.08.2024 vorgestellt.

Da uns bereits Angebote aus dem aufgehobenen Verfahren vorliegen, werden sich die Kosten für die Erstellung des Sturzflutmanagements wohl auf ca. 200.000 bis 250.000 Euro belaufen.

Gem. dem Zuwendungsbescheid des WWA vom 29.08.2023 werden stattliche Zuweisungen in Höhe von 150.000 Euro in Aussicht gestellt.

Öffentliche Sitzung vom 13.08.2024

Feststellung Jahresrechnung 2017, 2018 und 2019 (Jahresabschlüsse) und Beschluss über die Entlastungen gem. Art. 102 Abs. 3 GO

GLA Kleinheinz gibt bekannt, dass die Jahresrechnungen von 2017 – 2019 vom örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss in den letzten Jahren geprüft wurden. Die sich dabei ergebenden Fragen wurden anschließend durch die Finanzverwaltung beantwortet. Die Anregungen und Hinweise der örtlichen Rechnungsprüfung wurden zur Kenntnis genommen und umgesetzt. Aus diversen Gründen wurde die Entlastung für die o.g. Jahre versehentlich noch nicht vorgenommen. Dies wurde von Seiten der Staatlichen Rechnungsprüfung durch das Landratsamt Bad Kissingen beanstandet und um Erledigung dieser Prüfziffern bis zum 30.08.2024 gebeten.

Die Berichte der örtlichen Rechnungsprüfung wurden dem MGR im Vorfeld der heutigen Sitzung über das Ratsinformationssystem bereitgestellt.

Die Jahresrechnungen der Haushaltsjahre 2020 und 2021 wurden noch nicht durch die örtliche Rechnungsprüfung überprüft. Hier kamen keine Termine zustande. Von Seiten der Verwaltung wird darum gebeten, dass die örtliche Rechnungsprüfung der Haushaltsjahre 2020 und 2021 noch in diesem Jahr durchgeführt wird.

GLA Kleinheinz erläutert die verspätete Prüfung.

Abschließend wird die Ordnungsmäßigkeit durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, MGR Nietsch, bestätigt.

Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, MGR Nietsch beantragt, die Jahresrechnungen für 2017-2019 festzustellen und die Entlastung zu erteilen.

Der MGR beschließt, dass die überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben der Haushalte 2017, 2018 und 2019, soweit sie erheblich waren und die Genehmigungen nicht bereits in früheren MGR-Beschlüssen erfolgt sind, gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt werden.

Die Ergebnisse der Jahresrechnungen 2017, 2018 und 2019 werden festgestellt.

Vom MGR wird die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Jahresrechnungen 2017, 2018 und 2019 erteilt.

Haushalt 2024; Beschluss Haushaltsplan, mit Stellenplan und Haushaltssatzung 2024

Anhand eines PP-Vortrags stellt Geschäftsleiter Kleinheinz den Haushalt 2024 vor.

Im Haushaltsvorbericht erläutert er den aktuellen Einwohnerstand und die Einwohnerbewegungen in der Gemeinde. Diese sind in den letzten Jahren ungefähr gleichgeblieben, wobei die Anzahl der Zu- und Wegzüge in 2023 mit 213 Zuzügen und 232 Wegzügen doch relativ hoch waren.

Zum 31.12.2023 waren im Markt Wildflecken 207 Gewerbebetriebe gemeldet, von denen 50 Betriebe zur Gewerbesteuer veranlagt wurden.

Bei den Realsteuer-Hebesätzen liegt die Gemeinde im Landkreisvergleich im Mittelfeld.

Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben

Ansatz Haushalt 2024

Verwaltungshaushalt

9.513.200 Euro

Veränderung zum Vorjahr

319.832 Euro

Vermögenshaushalt

7.643.560 Euro

Veränderung zum Vorjahr

2.165.530 Euro

Gesamt

17.156.760 Euro

Veränderung zum Vorjahr

2.485.362 Euro

Im Haushaltsjahr 2024 und den folgenden Jahren sind hohe Haushaltsvolumina abzuwickeln. Dies liegt u.a. auch daran, dass einige in 2023 geplante Baumaßnahmen in das Haushaltsjahr 2024 verschoben wurden.

Auch hohe Investitionen im Bereich des Bauhofes sollen im Haushaltsjahr 2024 abgewickelt werden. Es wird ein neuer Unimog als Ersatz für den in die Jahre gekommen Unimog beschafft. Weiterhin war es notwendig, dass der Kfz-Waschplatz mit Ölabscheider neu gebaut und der Innenhof des Bauhofbetriebsgeländes saniert wurde. Zur Lagerung von Schüttgut wurden Schüttboxen aus Beton-Steinen auf dem Bauhofgelände erstellt.

Im Bereich der Abwasserversorgung sollen im Jahr 2024 mehrere Maßnahmen umgesetzt werden. Die Planungen für den Kläranlagenneubau in Oberbach, den Bau eines Pumpwerks und der Fertigstellung der Abwasserdruckleitung von Wildflecken nach Oberbach sind bereits im Vorentwurf.

Die endgültige Entwurfsplanung und der Bauantrag sollen im Herbst 2024 beim Landratsamt und Wasserwirtschaftsamt eingereicht werden, so dass im Winter 2024/2025 die Ausschreibung erfolgen kann. Die Baumaßnahme soll nach der Frostperiode im Frühjahr 2025 beginnen und der Bauzeitraum verteilt sich über die Kalenderjahre 2025 – 2026. Das Gesamtvolumen wird auf rd. 13 - 15 Mio. Euro geschätzt. Die Maßnahme wird mit BayernGrund außerhalb des Haushaltes, in einem Zeitraum von 48 Monaten finanziert und abgewickelt. Die Bauherrenaufgaben und die Projektsteuerung bzw. Verantwortung wird mittels Geschäftsbesorgungsvertrag an BayernGrund übertragen.

Parallel zum Kläranlagenbau sollen weitere Fremdwassersanierungen durchgeführt werden. Dies sind unter anderem Abwasserleitungsabschnitte bzw. Haltungen im Gewerbepark, an der Märzenquelle in Wildflecken und im Bereich des Sportheimes Oberbach.

Im Jahr 2023 konnten hohe Einnahmen verbucht werden und auch für das Jahr 2024 werden nochmals hohe Einnahmen erwartet. Die Rücklagen sind weiter angestiegen. Jedoch werden in den kommenden 2 Jahren die Einnahmen voraussichtlich wieder etwas zurückgehen und den Rücklagen müssen aufgrund der nötigen Baumaßnahmen im Bereich der Abwasserversorgung, der Wasserversorgung und der geplanten Straßenunterhaltsmaßnahmen hohe Beträge entnommen werden.

GLA Kleinheinz gibt Erläuterungen zu den Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes.

Den Marktgemeinderäten wurden für die Haushaltsberatung Auswertungen aller Haushaltsstellen des Verwaltungshaushalts übergeben, die neben den Ansätzen des lfd. Haushaltsjahres auch die Ergebnisse der beiden Vorjahre sowie die Finanzplanungswerte bis 2027 enthalten. Außerdem erhielten die MGR-Mitglieder eine Übersicht über den Vermögenshaushalt einschl. Finanzplanungszeitraum.

Zu den Ansätzen der Einnahmen und Ausgaben gibt GLA Kleinheinz folgende ergänzende Hinweise:

Gruppierung 4, Personalkosten insgesamt

UA 4640 Tageseinrichtungen für Kinder und 2140 Kombinierte Grund- und Hauptschulen

Der Ansatz der Personalkosten für 2024 beträgt ca. 2 Mio. Euro. Die Personalmehrkosten belaufen sich rechnerisch aufgrund der IST-Buchung vom April 2024 auf ca. 360.000 Euro. Im Dezember 2023 wurde die Doppelbuchung aus 2022 korrigiert (hierüber wurde bereits im Haushalt 2023 informiert). Somit vermindert sich rechnerisch die tatsächliche Personalkostensteigerung in 2024 auf ca. 284.000 Euro. GLA Kleinheinz erläutert die einzelnen Mehrkosten zu Personalveränderungen bzw. Tarif-/Besoldungserhöhungen. Die gesamten tariflichen Erhöhungen belaufen sich auf rd. 125.800 Euro.

Außerdem hat der Markt Wildflecken einen Beitrag für die Archivfachkraft der Rhönallianz ab September - Dezember 2024 in Höhe von 3.300 Euro zu zahlen.

In diesem Jahr sind u.a. auch die Kosten für Weiterbildungen, Betriebsausflug, Lehrgänge, Verwaltungsschule etc. um 6.800 Euro gestiegen.

Für das Kalenderjahr 2025 werden sich aufgrund des Betriebsübergangs zur Kath. Kirchenstiftung Wildflecken die Personalkosten um ca. 320.000 Euro vermindern, jedoch werden diese Kosten auf die Betriebskostenförderung umgelagert.

Außerdem übernimmt die Kath. Kirchenstiftung Wildflecken ebenfalls die Trägerschaft für die Offene Ganztagsschule ab Oktober 2024. Hier entfallen die Kosten für die Mittagsverpflegung sowie die Zuweisungen für lfd. Zwecke (Lehrpersonal-/Gastschüler- Zuschüsse, sonst. Zuweisungen).

Wie im Bereich der Kindergärten, wird die OGS dann durch die Betriebskostenzuschüsse des Marktes Wildflecken und die Zuwendungen der Regierung von Unterfranken finanziert.

3. Bgm. Nowak fragt nach dem künftigen Personalschlüssel in den Kindergärten.

GLA Kleinheinz erklärt, dass dieser komplett so von der Caritas übernommen werde, auch die jeweiligen Einstufungen. Das Personal der KITA Oberbach fällt dann komplett weg. Die Kosten werden dann über den zu zahlenden Betriebskostenzuschuss (analog zur KITA St. Josef) veranschlagt.

UA 1300 Brandschutz

Im Jahr 2024 werden für Aus- und Fortbildung wieder höhere Kosten veranschlagt, da noch ein Führerschein der Klasse C und CE eingeplant ist.

UA 4600 Jugendarbeit

Hier schlägt der Ansatz des Mitgliedsbeitrags Pro Jugend für die gemeindliche Jugendarbeit mit rd.

37.000 Euro zu Buche. Im Jahr 2023 waren es noch ca. 29.000 Euro. Dies resultiert aus der Buchung zusätzlicher Stunden für das Haushaltsjahr 2024.

UA 5600 Sportanlagen

Für Pflege und Unterhalt der Sportanlagen (Stadion und Gemeindeteil des Sportheims), allerdings ohne kalkulatorische Kosten, werden die Gesamtaufwendungen mit insgesamt rd. 30.000 Euro veranschlagt.

UA 6100 Bauleitplanung

Für die Erweiterung des Bebauungsplans „Oberer Kapellenweg“ wurden rd. 15.000 Euro Abschlagsleistungen in diesem Jahr vorgesehen, die Schlussrechnung wird im Jahr 2025 erwartet und die Gesamtkosten werden auf ca. 60.000 Euro geschätzt.

UA 6300 Gemeindestraßen

Bei einem Ansatz für den Unterhalt und Winterdienst von Straßen und Wegen von 250.000 Euro stehen für Straßensanierungsarbeiten rd. 200.000 Euro zur Verfügung. Im Haushaltsjahr 2025 ist ein Ansatz von ca. 500.000 Euro vorgesehen.

UA 7000 Abwasserbeseitigung

Aufgrund des geplanten Neubaus der Kläranlage ab 2023/2024, werden nur noch dringend notwendige Maßnahmen durchgeführt. Die endgültige Abrechnung der Abwasserabgabe 2021 im Haushaltsjahr 2024 beläuft sich auf ca. 90.000 Euro.

UA 8801 bebauter Grundbesitz

Vorerst sind keine größeren Reparatur- oder Sanierungsmaßnahmen vorgesehen. Allerdings besteht für den Bereich der gemeindlichen Wohnungen bereits ein erheblicher Sanierungsstau. Im Vermögenshaushalt ist deshalb in der Finanzplanung für die Jahre 2025 und 2026 ein höherer Ansatz veranschlagt.

Anhand einer Tabelle stellt GLA Kleinheinz eine Übersicht über die Deckungsmittel dar.

Nach den hohen Einnahmen im Bereich der Gewerbesteuer und der Schlüsselzuweisungen in den letzten Jahren, fällt die Kreisumlage in diesem Jahr auch wieder hoch aus. Hinzu kam im Jahr 2023 die Erhöhung des Landkreises Bad Kissingen von 41,5 % auf 44 %. Die Kreisumlage bleibt in diesem Jahr etwa auf dem gleichen Niveau von 1.760.000 Euro gegenüber 1.729.535 Euro im Vorjahr. Anzumerken ist aber auch, dass die Kreisumlage in den Folgejahren wieder langsam sinken wird.

Die Schlüsselzuweisungen sind in diesem Haushaltsjahr und im kommenden Haushaltsjahr ebenfalls auf einem niedrigen Niveau.

Gewerbesteuereinnahmen

In den letzten Jahren konnte der Markt Wildflecken wieder hohe Gewerbesteuereinnahmen verzeichnen. Auch im Jahr 2024 werden wieder solide Gewerbesteuereinnahmen erwartet. In den kommenden Jahren wird die Gewerbesteuer vermutlich wieder etwas zurückgehen, aber voraussichtlich auf einem hohen Niveau verbleiben.

Die Gewerbesteuerumlage berechnet sich aus dem Gewerbesteueraufkommen des laufenden Jahres. Der Hebesatz wurde in 2020 von 64 Punkten auf 35 Punkten reduziert.

Einkommensteuerersatzleistungen und Umsatzsteuerbeteiligung

Mit Einkommensteuerersatzleistungen (Familienlastenausgleich) ist in Höhe von 54.000 Euro zu rechnen und die Umsatzsteuerbeteiligung wird mit 191.500 Euro veranschlagt. Diese Ansätze erfolgen nach den Angaben des Bay. Landesamts für Statistik.

Die Berechnung der Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2024 liegen den Steuereinnahmen des Jahres 2022 zugrunde. Die Schlüsselzuweisungen für das Jahr 2024 fallen mit 561.000 Euro sehr niedrig aus.

Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer stellt eine konstante Einnahmeposition im Haushalt dar. Der Ansatz erfolgt gemäß den Berechnungen des Bay. Landesamts für Statistik.

Ausgaben des Vermögenshaushaltes

Die Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen 2024 belaufen sich insgesamt auf 4.704.760 Euro.

GLA Kleinheinz erläutert die einzelnen Ausgaben wie folgt:

Bauhof:

Der Innenhof des Betriebsgeländes wurde saniert. Der Kfz-Waschplatz mit Ölabscheider wurde neu gebaut und Schüttboxen aus Betonsteinen errichtet. Weiterhin wird ein neuer Unimog mit diversen Anbaugeräten angeschafft.

Rathaus/Verwaltung:

Die Restkosten für die Sanierung der Rathausfassade fielen in 2024 an und eine neue PV-Anlage inkl. Batteriespeicher wurde auf dem Rathausdach installiert. Im Rahmen der Digitalisierung wurde ein digitales Baumkataster erstellt und für die Planung von Straßensanierungen sowie zur Verwaltung der gemeindlichen Straßen eine KI-basierende Software angeschafft.

Straßensanierungen:

Die Eckartsrother Straße in Oberbach wird in 2 Abschnitten saniert und Teilbereiche der Altglashüttener Straße sowie der Rabensteinstraße werden saniert.

Abwasserbeseitigung:

Neben diversen Fremdwassersanierungen, werden in der Rabensteinstraße und der Altglashüttener Straße Abwasserleitungen neu gebaut bzw. saniert. Die Planung der Kläranlage schreitet weiter voran und die Vorentwurfsplanung ist bereits durch das Wasserwirtschaftsamt überprüft. In diesem Jahr wird bereits eine hohe Abschlagszahlung für diese Ingenieurleistungen fällig.

Wasserversorgung:

Hier sind weiterhin die Restbaukosten für die Neuordnung der Wasserversorgung von Oberwildflecken und die Notversorgung von Wildflecken ausgewiesen. Im Ortsteil Oberbach muss die Trinkwasserversorgung für den Ortsteil Eckartsroth erneuert werden.

Kredite / Rücklagen:

Es sollen hohe Summen in die Rücklage eingestellt werden, welche jedoch zu einem Teil auch wieder entnommen werden müssen. Ebenfalls soll ein größerer Betrag zeitlich befristet auf einem Festgeldkonto angelegt werden.

Im Jahr 2024 ist, wie in den Vorjahren, keine Kreditaufnahme geplant.

Die detaillierten Ausgaben zu den einzelnen Buchungsstellen sind dauerhaft im Ratsinformationssystem hinterlegt.

Abwasserbeseitigung:

Neubau Kläranlage und Neuordnung der Abwasserbeseitigung des Marktes Wildflecken:

Im Bereich der Abwasserbeseitigung schlägt die Kläranlage inkl. aller Maßnahmen im Zusammenhang mit der Neuordnung der Abwasserbeseitigung des Marktes Wildflecken (Bau Pumpwerk, Druckleitungen, Abwasserleitungen, Regenrückhaltebecken, usw.) mit den geschätzten Gesamtkosten in Höhe von

rd. 15 Mio. Euro zu Buche. Diese Maßnahme und insbesondere die Kosten werden jedoch außerhalb des Haushaltes über das „Bauherrenmodel“ mit BayernGrund als Projektsteuerer mittels Geschäftsbesorgungsvertrag finanziert. Der Vertragsabschluss mit BayernGrund soll im Herbst 2024 erfolgen. Im Vorfeld wird hierzu noch die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde / Kommunalaufsicht des Landratsamtes Bad Kissingen benötigt. Für diese Genehmigung ist es u.a. erforderlich, dass der Rechtsaufsicht der Haushaltsplan mit Finanzplanung vorgelegt wird. Es muss dargestellt werden, wie die Finanzierung geplant ist und in welcher Höhe der gemeindliche Haushalt nach Ablauf des Projektes nach Vertragsbindung in 48 Monaten (vmtl. September 2028) belastet wird. Der im Entwurf vorgelegte Geschäftsbesorgungsvertrag wird der Rechtsaufsichtsbehörde mit dem Haushalt und den weiteren benötigten Unterlagen gemeinsam vorgelegt. Der Beschluss des Marktgemeinderates zum Abschluss des Geschäftsbesorgungsvertrags soll in der MGR-Sitzung im September erfolgen.

Der Vorteil über die Finanzierung außerhalb des Haushaltes mit dem o.g. Projektsteuerungsmodell ist, dass es sich bei dem Kredit um einen Kontokorrent-Kredit handelt und sich dadurch die Zinslast mittels geplanter Sondertilgungen mindern lässt. Weiterhin fallen die Zinsen auch immer entsprechend der benötigten Mittel an. Ebenso wird das nach 48 Monaten in den Haushalt zu übernehmende Kreditvolumen mit den Sondertilgungen aus den geplanten Vorausleistungsbescheiden für die zu erhebenden Verbesserungsbeiträge deutlich kleiner ausfallen.

Bei einer Finanzierung über den gemeindlichen Haushalt könnte der Markt Wildflecken nur mit einem Annuitäten-Darlehen finanzieren. Dies bedeutet, dass die Zinslast für das o.g. Finanzierungsvolumen von Anfang an bis zum Ende des Finanzierungszeitraums anfallen würde. Weiterhin wären die Sondertilgungen mittels vereinnahmter Vorausleistungen nicht möglich.

Die Höhe der Vorausleistungen / Verbesserungsbeiträge und die zeitliche Erhebung, wird in der kommenden Bürgerversammlung des Marktes Wildflecken der Öffentlichkeit erläutert. Im HH-Jahr 2024 werden keine Vorausleistungen erhoben. Dies ist erst im HH-Jahr 2025 geplant. In diesem Jahr sollen alle Bürgerinnen und Bürger informiert werden und die notwendige Verbesserungsbeitragssatzung ist vor der Erhebung der Vorausleistungen erst durch den MGR zu erlassen.

3. Bgm Nowak fragt nach, inwieweit bei den hohen Kosten für die Kläranlage in den nächsten Jahren, noch andere Beschlüsse zu Ausgaben gefasst werden können?

Er weist außerdem darauf hin, dass die einmal beschlossene Finanzierung über Verbesserungsbeiträge dann fest wäre.

MGR Trump fügt an, dass die Entscheidung, wie die Finanzierung der Kläranlage erfolgen soll, noch besprochen werden müsse.

Bgm Kleinhenz bedankt sich bei GLA Kleinheinz für die sehr gute Aufbereitung und Zusammenfassung.

Für ihn ist es positiv, Rücklagen gebildet zu haben. Diese sollen für sinnvolle Investitionen eingeplant werden. Die Haushalte für die kommenden Jahre stehen sehr gut da.

MGR Kirchner fragt nach dem Baugebiet in Oberbach. Die Bauleitplanung sollte zügiger vonstattengehen.

Bgm Kleinhenz antwortet, dass es keinen akuten Bedarf gebe, aber durch den Kauf der Grundstücke bei Bedarf gehandelt werden könne.

2. Bgm Illek fragt nach, ob wegen der hohen Stromkosten der Kläranlage über eine Photovoltaikanlage nachgedacht worden wäre?

Bgm Kleinhenz bestätigt die Planung, allerdings sei die Lage nicht optimal.

Anschließend gibt GLA Kleinheinz folgenden Rückblick auf das Jahr 2023:

Auch im Jahr 2023 konnten wieder hohe Gewerbesteuereinnahmen erzielt werden.

Im Jahr 2023 wurde dem Vermögenshaushalt ein Betrag in Höhe von rd. 1,4 Mio. Euro aus dem Verwaltungshaushalt zugeführt. Im Jahr 2024 werden hier erfreulicherweise rd. 986.000 Euro veranschlagt, anstatt der vorerst geplanten 176.000 Euro.

Für den Bau des Rhönexpress-Bahnradwegs lag auch im Jahr 2023 noch kein Zuwendungsbescheid vor und die Endabrechnung konnte noch nicht vollzogen werden. Der Verwendungsnachweis liegt nach wie vor zur Prüfung bei der Regierung von Unterfranken und die Endabrechnung muss durch die Leitkommune (Stadt Bad Brückenau) noch erstellt werden.

Mit den Planungsarbeiten für den Neubau der Kläranlage und der Neuordnung der gesamten Abwasserentsorgung des Marktes Wildflecken wurde Ende 2022 begonnen. Die Entwurfsplanung sowie der Bauantrag sollen im Herbst 2024 an das Wasserwirtschaftsamt übermittelt werden. Die Ausschreibung soll im Winter 2024 erfolgen, so dass der Baubeginn für das Frühjahr 2025 geplant ist.

Für den Bauhof bzw. die Trinkwasserversorgung musste ein neues Fahrzeug beschafft werden. Im Haushaltsjahr 2024 muss ein neuer Unimog beschafft werden.

Die Digitalisierung der Verwaltung wurde im Jahr 2023 ebenfalls vorangetrieben, die Bauverwaltung, die Liegenschaftsverwaltung und das Vertragsmanagement wurden digitalisiert. Die internen Abläufe in der Verwaltung werden nach und nach digitalisiert. Dies verursachte auch Kosten im Bereich der Weiterbildung bei Schulungen und Workshops.

Zusammenfassung Haushalt 2024

Der Gesamthaushalt beläuft sich auf 17.156.760 Euro und ist in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Von dem Gesamtvolumen entfallen 9.513.200 Euro auf den Verwaltungshaushalt und 7.643.560 Euro auf den Vermögenshaushalt.

Freie Finanzspanne und Rücklagenentwicklung

Im Haushaltsjahr 2024 kann aufgrund der hohen Gewerbesteuereinnahmen wieder ein hoher Zuführungsbetrag von rd. 986.000 Euro zum Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden.

Der Markt Wildflecken verfügt im Jahr 2024 über eine freie Finanzspanne in Höhe von 584.840 Euro. Die im letzten Jahr geschätzte negative Finanzspanne in Höhe von 66.590 Euro hat sich glücklicherweise nicht ergeben.

Schuldenentwicklung, dauernde Leistungsfähigkeit

Eine Kreditaufnahme ist im Jahr 2024 nicht geplant. Der Schuldenstand reduziert sich mit der geplanten Tilgung in Höhe von 402.000 Euro zum Jahresende auf ca. 1.859.637 Euro, was eine Pro-Kopf-Verschuldung von 634 Euro ergibt.

Eine weitere Steigerung der Gewerbesteuereinnahmen wird in den nächsten Jahren nicht erwartet, eher ein leichter Rückgang. Die Gewerbesteuereinnahmen bleiben vermutlich auf einem hohen Niveau. Im Jahr 2025 ist noch einmal mit einer sehr geringen Schlüsselzuweisung in Höhe von nur ca. 140.000 Euro zu rechnen. Ab dem Jahr 2026 wird jedoch voraussichtlich wieder mit einer Erhöhung der Schlüsselzuweisung gerechnet und mit einem leichten Rückgang der hohen Kreisumlage.

Um seinen finanziellen Verpflichtungen bzw. den weiterhin geplanten und notwendigen Investitionen im Bereich Abwasserbeseitigung, Straßensanierungen, Trinkwasserversorgung, usw. nachkommen zu können, muss der Markt Wildflecken weiterhin eine gut geplante Haushaltspolitik betreiben. Aufgrund der weiterhin soliden Einnahmenentwicklung und den aus den Vorjahren gebildeten Rücklagen ist es möglich, dass die weiterhin hohe Anzahl an Investitionsmaßnahmen durchgeführt werden können.

Die Finanzplanung und das Investitionsprogramm wurden gem. Art. 70 GO und § 24 KommHV für die Jahre 2024 bis 2027 aufgestellt. Die Ergebnisse können den Haushaltsunterlagen entnommen werden.

1.

Dem vorgelegten Finanzplan und dem Investitionsprogramm für die Jahre 2024 bis 2027 wird zugestimmt.

2.

Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind im Haushaltsjahr 2024 nicht vorgesehen,

3.

Die Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuersteuer bleiben unverändert:

- Grundsteuer A und B bei 360 %

- Gewerbesteuer bei 350 %,

4.

Dem Stellenplan, in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung, wird zugestimmt,

5.

Der laufende Kassenkredit wird auf 1.000.000 € festgesetzt,

6.

Die Haushaltssatzung 2024 und der Haushaltsplan 2024 werden in der vorgelegten Fassung genehmigt.

Förderantrag Caritasverband für den Landkreis Bad Kissingen e.V. für das Jahr 2025

Der Förderantrag des Caritasverbandes wurde dem MGR über das Ratsinformationssystem vorab zur Kenntnis gegeben.

Der Vorsitzende erinnert, dass die beantragten Förderungen in den vergangenen Jahren für 2022, 2023 und 2024, unter Berücksichtigung der Einwohnerzahlen mit 0,50 Euro/Einwohner, gewährt wurden.

Bgm. Kleinhenz weist daraufhin, dass die Mitarbeiter der Caritas auch im Übergangswohnheim tätig sind und die Bewohner z.B. bei Behördengängen begleitet werden. Auch im Bürgerbüro werden die Bewohner von den Caritaskräften u.a. beim Ausfüllen von Anträgen oder beim Beantragen von Leistungen unterstützt.

Der MGR stimmt der Auszahlung der beantragten Förderung (0,50 Euro/Einwohner) durch die Caritas zu.

Öffentliche Sicherheit und Ordnung; Behandlung von Fundtieren und Abschluss eines Fundtiervertrages mit einer geeigneten Einrichtung

Bisher hatte die Gemeinde einen Fundtiervertrag mit der Tierärztin Heike Müller. Frau Müller kündigte diesen Vertrag am 25.05.2024 fristgerecht zum 31.12.2024.

Dem Markt Wildflecken werden im Jahr durchschnittlich 5 Fundtiere gemeldet (2024 waren es 4 Katzen). Daher wäre ein neuer Fundtiervertrag von Nöten. Das Fundbüro hat folgende Tierheime angefragt.

- Tierheim Wanningsmühle

- Tierheim Fulda

- Tierheim Gelnhausen

Das Tierheim Wanningsmühle kann vorerst keinen Vertrag abschließen, da sie immer noch am Wiederaufbau nach einem Brand arbeiten und daher nicht genügend Kapazitäten für den Abschluss eines Fundtiervertrags haben.

Das Tierheim Fulda kann ebenfalls keinen Vertragsabschluss zusichern, da auch hier die Kapazitäten ausgeschöpft sind. Allerdings werden sie versuchen bei Bedarf unsere Fundtiere aufzunehmen, falls der nötige Platz vorhanden ist.

Das Tierheim Gelnhausen ist zu einem Vertragsabschluss bereit (siehe Anlage). Der Vertrag würde vorerst für ein Jahr geschlossen und als Kostendeckung wird eine jährliche Pauschalvergütung von 0,42 Euro pro Einwohner berechnet. Das würde aktuell ca. 1.232,70 Euro zzgl. 7 % MwSt (im Kalenderjahr) betragen.

Bad Brückenau hat im Bauhof einen kleinen Zwinger, aber auch einen Vertrag mit der Stadt Gelnhausen. Die Tiere werden dann vom Bauhof in das Tierheim verbracht.

3. Bgm Nowak fragt nach, ob es Gründe für die Kündigung von Frau Müller gibt.

Bgm Kleinhenz verspricht, noch einmal mit ihr zu sprechen.

MGR Trump fragt nach, ob man mit dem Tierheim Gelnhausen evtl. über eine Zahlung pro Fundtier verhandeln könne.

MGR Rest fragt nach, ob es beim Tierheim Wanningsmühle eine Warteliste gibt.

Der MGR beschließt, dass zunächst noch ein Gespräch mit Frau Müller zwecks möglicher Verlängerung des Fundtiervertrages erfolgen soll. Eine höhere Vergütung wäre u.U. möglich.

Falls hier keine Einigung erfolgt, wird ein Fundtiervertrag mit dem Tierheim Gelnhausen, vorerst für 1 Jahr mit o.g. Konditionen abgeschlossen.

Verschiedenes

SB – Waschanlage Tankstelle Becker

MGR Trump geht nochmals auf das bereits diskutierte Thema zwecks Waschmöglichkeiten an der SB-Waschanlage in Wildflecken ein. Am Sonntagnachmittag wurden mehrfach Autos aus dem Nachbarlandkreis gesichtet, die dort ihre Autos waschen. Er stelle sich daher die Frage, ob diese nun nach Wildflecken kommen, da im Landkreis NES die Waschanlagen am Wochenende geschlossen haben.

Er möchte den aktuellen Sachstand zu den Gesprächen mit dem Betreiber erfragen.

2. Bgm Illek weist darauf hin, dass die Waschanlage vertragstechnisch an Sonntagen von 12-17 Uhr betrieben werden darf. Somit besteht hier kein Handlungsspielraum.

Veröffentlichung der Videoaufzeichnung des Festabends anlässlich der 500-Jahrfeier des Marktes Wildflecken

MGR Rüttiger fragt nach, warum der Film vom Festabend „500 Jahre Wildflecken“ noch nicht auf der Homepage veröffentlicht wurde.

GLA Kleinheinz antwortet, dass es datenschutzrechtliche Bedenken gibt, da hier zu viele Personen zu sehen sind. Im Vorfeld wurde hier auch keine Genehmigung zur Veröffentlichung eingeholt. Er fragt nach, ob man den Film auf das Theaterstück reduzieren könnte. Dann könnte die datenschutzrechtliche Einwilligung von den Schauspielern eingeholt werden.

MGR Rüttiger bietet an, dass er den Film entsprechen schneiden könnte.

Festwochenende 500 Jahre Wildflecken

Bgm. Kleinhenz geht nochmals auf das Festwochenende 500 Jahre Wildflecken ein. Er betont, dass dieses Fest rundum gelungen sei und unvergesslich bleiben werde. Es waren tolle Festtage. Die Resonanz von den Gästen und Besuchern war durchwegs positiv.

Nicht öffentliche Sitzung vom 13.08.2024

Grundsteuer; Information zur Grundsteuerreform und deren Auswirkung sowie die zukünftige Festsetzung der Grundsteuerhebesätze im Gemeindegebiet des Marktes Wildflecken

Die Grundsteuer wird von der Gemeinde für den in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz festgesetzt und erhoben. Die dafür erforderlichen Besteuerungsgrundlagen wie z.B. Einheitswert, Grundsteuermessbetrag usw., wurden mit der Reform des Grundsteuergesetzes (Bayern) neu bewertet und in einem gesonderten Verfahren vom Finanzamt festgesetzt. Das Finanzamt entscheidet in diesem Verfahren auch darüber, ob die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung vorliegen.

GLA Kleinheinz erläutert anhand eines Vortrags die wichtigsten Aspekte und die weitere Vorgehensweise zur Festsetzung der neuen gemeindlichen Grundsteuerhebesätze für die Grundsteuer A und B im Gemeindegebiet des Marktes Wildflecken und stellt nachstehende Berechnungen vor:

Er stellt die verschiedenen Berechnungen vor:

Aktuelle Berechnung und zukünftige Prognose bei gleichem Hebesatz

Aktuelle Berechnung und zukünftige Prognose bei geändertem Hebesatz

GLA Kleinheinz gibt weitere Informationen zum aktuellen Sachstand und weiterem Vorgehen:

- Der alte Hebesatz bleibt gemäß HH-Satzung bei 360 % für das Jahr 2024

- Nach Eingang der ausstehenden Bescheide erfolgt die Eingabe der Grundsteuermessbeträge in das Fachverfahren

- Abgleich der festgesetzten Beträge durch Verwaltung und in diesem Jahr über die AKDB (Dienstleistung) bereits beauftragt

- Wichtig, der Markt Wildflecken kann keine Grundsteuermessbeträge ändern! Hier muss jeder Eigentümer seine Daten mit dem Finanzamt abgleichen bzw. dort Widerspruch einreichen

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Alle Grundsteuerbescheide, die auf Basis der bisherigen Einheitswerte, Ersatzwirtschaftswerte und Ersatzbemessungsgrundlagen erlassen wurden, werden kraft Gesetzes zum 31. Dezember 2024 mit Wirkung für die Zukunft aufgehoben (siehe § 266 Abs. 4 BewG). Es entfällt somit die Basis für Berechnungen mit altem Messbetrag. Aktuell warten wir auf die ausstehenden Bescheide.

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Erlass einer Hebesteuersatzung mit den neu festzulegenden Hebesätzen (vmtl. Oktober) für das Jahr 2025

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Satzung muss noch in diesem Jahr in Kraft treten, da sonst die rechtzeitige „neue Bescheidbekanntgabe“ bis spätestens 15.01.2025 nicht ausreicht

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Probleme! Es könnte passieren, dass nicht alle Messbescheide vom FAZ übermittelt wurden oder laufende Widersprüche noch über Monate andauern

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Für den Markt Wildflecken ist dann der jeweils vorliegende Bescheid (vorläufig) gültig und Grundlagenbescheid!

Katastrophenschutz; Informationen und Sachstand zur Ausschreibung für die Erstellung eines kommunalen Sturzflut-Risikokonzeptes (Sturzflut-Risikomanagement)

Wie bereits in der Marktgemeinderatsitzung vom 16.07.2024 durch die Verwaltung mitgeteilt, wurde die Ausschreibung zum Kommunalen Sturzflutrisikomanagement aufgrund einiger Unstimmigkeiten zwischen den Vorgaben im Musterausschreibungs-Formular des LFU und der kommunalen Vergabestelle des Landratsamtes in Bad Kissingen im ersten Anlauf aufgehoben und neu ausgeschrieben. Die Submission hierzu fand ebenfalls am 16.07.2024 statt. Folgende Ingenieurbüros wurden um Abgabe des korrigierten Leistungsverzeichnisses angeschrieben:

1.

Spekter GmbH aus Herzogenaurach

2.

Hydrotec Ingenieurgesellschaft für Wasser- und Umwelt mbH aus Aachen

3.

Björnsen Beratende Ingenieure GmbH aus Koblenz

4.

TWB Eltmann aus Eltmann

Bereits bei der ersten Durchsicht der durch die Vergabestelle übermittelten Angebote sind allen beteiligten Kommunen immense Preisdifferenzen aufgefallen.

Aufgrund der nun aufgetretenen Unstimmigkeiten bzgl. einzelner, preislich stark abweichender Positionen, sowie teilweise nicht vorhandener Preise für Stundensätze, haben sich alle beteiligten Kommunen einstimmig dazu entschlossen, die fehlenden Stundensätze durch die Vergabestelle nachfordern zu lassen und eine Bindefristverlängerung bis 14.10.2024 zu bewirken.

Da die Verwaltung aktuell davon ausgeht, dass die ersten Planungsschritte frühestens im 4. Quartal 2024 stattfinden und somit in diesem Jahr keine Kosten entstehen, wurden für das Haushaltsjahr 2024 keine Kosten berücksichtigt. Sobald jedoch feststeht, welches Planungsbüro den Zuschlag erhält werden die dann entstehenden Kosten in der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2025 entsprechend berücksichtigt.