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Wildfleckener Nachrichten
Ausgabe 12/2023
Aus dem Rathaus
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Informationen aus dem Sitzungssaal

Öffentliche Sitzung vom 19.09.2023

Abwasserbeseitigung; Sanierung der Kläranlage Oberbach; Informationen zum aktuellen Planungsstand, Variantenvergleich, Kostenschätzung und weiterer Zeitplan durch das Ingenieurbüro ARZ Ingenieure Würzburg

Bgm. Kleinhenz begrüßt 11 Zuhörer sowie die Herren Finger und Dappert vom Ing.-Büro ARZ aus Würzburg, die zu diesem Tagesordnungspunkt geladen wurden. Ziel soll es sein, dass dem MGR die Vorplanung und die weiteren Verfahrensschritte erläutert werden. Weiterhin sollen die Kosten für das gesamte Projekt „Neuordnung der Abwasserbeseitigung im Markt Wildflecken“ verständlich dargestellt werden. Die in der heutigen Sitzung vorgetragenen Planungen, Kostenberechnungen und Variantenuntersuchungen werden im Anschluss zur weiteren Prüfung an das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen übermittelt. Außerdem werden die Kostenberechnungen an das Kommunalberatungsbüro Dr. Schulte/Müller weitergeleitet, um die zukünftigen Verbesserungsbeiträge und Abwassergebühren zu berechnen. Hierzu wird es zu gegebener Zeit eine Bürgerinformationsveranstaltung geben.

Die Ingenieure Finger und Dabbert erläutern anhand einer PPP die möglichen Standorte der Kläranlage und die beiden Ausbauvarianten 1 und 2 sowie die unterschiedlichen Techniken. Durch Herrn Dipl.-Ing Finger werden Erläuterungen zu den Kosten gegeben. Die Frage von MGR Rest, ob bei einem eventuellen Stromausfall ein Aggregat die Versorgung übernimmt, wurde durch die Ingenieure bejaht, dies wären aber bes. Positionen und können immer mitbeauftragt werden.

MGR Trump befürchtet, dass bei der Verwirklichung der Variante 2 (Patent) ständig neue Lizenzen erworben werden müssen, was durch die Vertreter von ARZ ausgeschlossen wurde. Zum hohen Stromverbrauch der Anlage fragt Bgm. Kleinhenz, ob die erforderliche Versorgung über eine Photovoltaikanlage erfolgen könnte. Dies werde in einem späteren Planungsschritt geklärt.

MGR Rüttiger ist der Meinung, dass die Ausbaugröße auf Wunsch des Wasserwirtschaftsamtes so groß dimensioniert wurde. Herr Finger teilt hierzu mit, dass die Größe auf den berechneten Parametern basiert und dem WWA noch nichts vorgelegt wurde. Man gehe jedoch davon aus, dass die vorgeschlagene und berechnete Ausbaugröße so vom WWA akzeptiert werde.

MGR Schmitt fragt nach dem Erfahrungswert anderer Gemeinden dieser Größe und interessiert sich, wie sich das Truppenlager auf die Größe der Anlage auswirkt.

Auch MGR Trump vermutet, dass der Bau einer größeren Kläranlage der Bundeswehr geschuldet ist. Im Falle Wildfleckens wurde eine Erweiterung um 100 % mehr kalkuliert, während bei anderen Kläranlagen eine Erweiterung von 40 % ausreichend waren. Er vermute, dass möglicherweise falsche Messzahlen vorliegen, wozu Klärwärter Donner mitteilt, dass Messergebnisse der letzten 10 Jahre zugrunde gelegt wurden. Auch Herr Finger bestätigt, dass die Messwerte von Herrn Donner richtig und eine sehr gute Grundlage gewesen sind.

MGR Rest fragt, ob die geplanten Kanalsanierungen und die Reduzierung des Fremdwassers in der Berechnung berücksichtigt wurden. Von Herrn Finger wird hierzu mitgeteilt, dass selbst bei großen Anstrengungen kein wesentlicher Unterschied in Bezug auf die Ausbaugröße erreicht werden kann. Es sollte nun die Prüfung des WWA KG abgewartet werden. Außerdem fragt Herr Finger an, ob evtl. Interesse an der Besichtigung der Kläranlage in Oberleichtersbach besteht. Durch Herrn Dabbert werden die zusätzlichen Kosten, die durch den Rückbau, Renaturierungsmaßnahmen, neue Stromzuführung mit Bayernwerk, neue Wasserleitung etc. erläutert. Diese Kosten in Höhe von ca. 1,5 Mio. Euro entstehen bei jeder Variante. Offen sind auch noch die Kosten für ein Regenüberlaufbecken in Wildflecken. Auf Nachfrage teilt Dipl.-Ing. Finger mit, dass die reine Bauzeit 1 ½ bis 2 Jahre in Anspruch nimmt und dass etwa 2 Jahre nach Eingang des Zuwendungsbescheides der Betrieb aufgenommen werden kann. Bgm. Kleinhenz bedankt sich für die Erläuterungen und Informationen zur neuen Kläranlage. Er bedankt sich auch bei den anwesenden Zuhörern, die nun eine Vorstellung dieser komplexen Angelegenheit erhalten haben.

Der MGR müsse nun Entscheidungen treffen, die weit über unsere eigene Generation wirken. Man sei sich auch durchaus über die Tragweite der zu fassenden Beschlüsse bewusst und auf das, was auf die Hausbesitzer zukommt. Es ist geplant, eine Informationsveranstaltung für die Bürger abzuhalten, die sich ausschließlich dieses Themas annimmt. Daran wird u.a. Herr Schulte vom Satzungsbüro Dr. Schulte/Röder Kommunalberatung teilnehmen, der die mögliche Finanzierung den Bürgern plausibel und verträglich nahebringen soll. Abschließend stellt der Vorsitzende fest, dass es zwei Finanzierungsmöglichkeiten gebe, nämlich entweder über Gebühren oder über Beiträge. Es werden immense Kosten auf den Markt Wildflecken zukommen und es werde ein Spagat, dies richtig zu gestalten. Wir sind uns der Tragweite dieses Jahrhundertprojekts bewusst, so Bgm. Kleinhenz. GLA Kleinheinz ergänzt, dass der Grundstein durch ARZ gelegt wurde und erst nach Prüfung des Wasserwirtschaftsamtes genauere Aussagen über die anstehenden Kosten gegeben werden könne. Die aktuell hohen Rücklagen des Marktes Wildflecken werden vorerst zur Vorfinanzierung verwendet, bis nach der geplanten Bürgerinformationsveranstaltung die Verbesserungsbeiträge von den Eigentümern erhoben werden. Der MGR beauftragt das Büro ARZ, die heute vorgetragene Vorplanung und die Variantenvergleiche mit den notwendigen Kostenvergleichsberechnungen zur Prüfung und weiteren Abstimmung an das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen weiterzuleiten.

Verkehrsrechtliche Anordnungen; Information zur durchgeführten Verkehrsschau am 05.09.2023

Wie in der Marktgemeinderatsitzung vom 08.08.2023 beschlossen, fand in Zusammenarbeit mit der PI-Bad Brückenau (Herr Wiesler) eine Verkehrsschau in der Brückenauer Straße statt, zu der auch die Anwohner geladen wurden. Die Anwohner nachstehender Hausnummern nahmen teil: 8, 14, 15, 19, 23, 25, 26, 27, 32, 35, 37, 41 und 43. Die Anwohner des Anwesens Brückenauer Straße 13 ließen sich entschuldigen, schilderten ihr Anliegen jedoch in einem Schreiben, das durch Herrn Losert im Beisein aller Teilnehmer verlesen wurde. Das Anschreiben wurde dem MGR im RIS zur Kenntnisnahme hinterlegt. Alle Teilnehmer der Verkehrsschau schilderten dem Vertreter der PI-Bad Brückenau sowie den anwesenden Vertretern der Verwaltung, Herrn Losert und Herrn Helfrich ähnliche Probleme, die teilweise auch während der Verkehrsschau zu beobachten waren. Die Brückenauer Straße lässt sich aus beinahe allen Hofein- und ausfahrten schlecht einsehen. Vor allem beim Verlassen der Hofeinfahrten komme es hier immer wieder zu brenzlichen Situation, bis hin zu Beschimpfungen der durchfahrenden Verkehrsteilnehmer. Grund hierfür sei vor allem die überhöhte Geschwindigkeit mit der die Brückenauer Straße, vor allem im Bereich des Ortseingangs, befahren werde. Man müsse sich regelrecht aus den Einfahrten heraustasten. Selbst das Herausstellen der Mülltonnen zur Müllabfuhr sei mitunter gefährlich. Aus der Sicht einiger Anwohner sei die Brückenauer Straße zudem für den vorherrschenden Durchgangsverkehr zu schmal ausgebaut, so dass Fahrzeuge des Öfteren den Gehsteig als Ausweichmöglichkeit nutzen müssen. Abgesenkte Rand- und Pflastersteine in den beschriebenen Bereichen würden dies bestätigen, so die Anwohner. Weiterhin wurde von Herrn Wiesler erläutert, dass Fahrzeuge, die teilweise mit der Absicht den Verkehrsfluss zu unterbrechen nur dann abgestellt werden dürften, wenn die Restfahrbahnbreite mindestens 3,05 beträgt. Anderenfalls sei das Abstellen von Fahrzeugen grundsätzlich nicht gestattet.

Aus Sicht aller, zu diesem Thema befragten Anliegern, sei es wünschenswert, Geschwindigkeitsmessungen durchzufuhren. Herr Wiesler erläuterte, dass es möglich sei, Messungen der Geschwindigkeiten zu unterschiedlichen Tageszeiten durchzuführen. So könne sich die Verkehrssituation anhand der sich dadurch ergebenen Daten besser beurteilen lassen. Grundsätzlich fordern jedoch beinahe alle Teilnehmer der Verkehrsschau eine Reduzierung des Tempolimits. Auch das Aufstellen einer Messstation kam zur Ansprache. Mit Hilfe eine solchen Einrichtung, könne man die Verkehrsteilnehmer auf das vorherrschende Tempolimit aufmerksam machen, ohne eine verkehrsrechtliche Anordnung zu veranlassen. Der Vorteil einer solchen Messstation bestünde lt. Herrn Wiesler unter anderem darin, dass man einen integrierten Speicher auslesen könne und somit die Häufigkeit der Geschwindigkeitsüberschreitungen direkt vorliegen hätte. Für die Teilnehmern der Verkehrsschau ist die aktuelle Verkehrssituation insbesondere mit Hinblick auf die zahlreichen Familien mit kleinen Kindern besorgniserregend. Auch über den aus Sicht der Anlieger teils unnötigen Durchgangsverkehr wurde sich beschwert (LKW oder andere Baustellenfahrzeuge, die beispielsweise zur Brotzeit den Rewe-Markt besuchen). Dies lasse sich jedoch nur schwer bis gar nicht mittels einer rechtlichen Grundlage verhindern.

Aus Sicht der Verwaltung wäre es sinnvoll, schnellstmöglich die oben beschriebenen und durch Herrn Wiesler angebotenen Geschwindigkeitsmessungen zu veranlassen und anhand der erhobenen Messdaten zu entscheiden, ob ein Tempolimit mit 30 km/h angeordnet werden soll. Der Markt Wildflecken kann als Straßenverkehrsbehörde eigenständig eine solche verkehrsrechtliche Anordnung erlassen.

Der MGR stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, durch die PI-Bad Brückenau Geschwindigkeitsmessungen zu verschiedenen Tageszeiten durchführen zu lassen und im Anschluss über ein etwaiges Tempolimit zu entscheiden.

Bauantrag Hans-Jürgen Wirth im Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Anbau eines Windfangs sowie einer Ankleide zur Wohnraumvergrößerung in der Sonnenstraße 84 in Wildflecken

Der Bauherr Hans-Jürgen Wirth plant den Anbau eines Windfangs an der südlichen Gebäudeseite und einer Ankleide zur Wohnraumvergrößerung an der östlichen Gebäudeseite. Das Bauvorhaben befindet sich im qualifizierten Bebauungsplan „Westliche Verlängerung Sonnenstraße“, entspricht allen Festsetzungen und ist somit im Genehmigungsfreistellungsverfahren gem. Art. 58 BayBO zu behandeln. Daher ist die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nicht gefordert. Dem Bauherrn wird seitens der Verwaltung mitgeteilt, dass gem. Art. 58 BayBO einen Monat nach Vorlage der vollständigen Unterlagen mit dem Bau begonnen werden darf. Eine Kopie dieser Mitteilung sowie eine Ausfertigung der eingereichten Bauunterlagen wird der Unteren Bauaufsichtsbehörde zugesandt. Der Marktgemeinderat nimmt das Bauvorhaben zur Kenntnis. Eine Beschlussfassung ist nicht erforderlich.

Bauantrag Stephan Heil zum Ersatzneubau eines Balkons in Holzbauweise mit einem Treppenzugang, Eckartsrother Straße 31, Fl.Nr. 314/0, Gemarkung Oberbach

Der Bauherr Stephan Heil stellt einen Antrag auf Baugenehmigung zum Ersatzneubau des südlich gelegenen Balkons (Maße: 3,0 Meter x 4,77 Meter) in Holzbauweise mit Treppenzugang zur unteren Wiese. Das Bauvorhaben befindet sich gem. §34 BauGB im Innenbereich und fügt sich ins Ortsbild ein. Seitens der Verwaltung spricht nichts gegen die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens. Der MGR erteilt sein Einvernehmen zu dem geplanten Bauvorhaben. Alle dafür, ohne ChrisTop h Schmitt wegen persönlicher Beteiligung

Bauantrag Elke Richter zur Errichtung einer Hundetrainingshalle, nordwestlich des Wohnanwesens Eckartsrother Str. 88, Fl.Nrn. 990 und 989, Gemarkung Oberbach

Frau Elke Richter stellt den Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Hundetrainingshalle auf den Flurstücken 990 und 989 nordwestlich des Wohnhauses in der Eckartsrother Straße 88. Geplant ist eine Halle in Zeltbauweise mit den Abmessungen 30,00 x 12,00 Meter. Die Außenhaut der Halle besteht aus einer PVC-Plane. Da sich das Bauvorhaben im Außenbereich befindet, muss die Entscheidung der Unteren Bauaufsichtsbehörde und der Unteren Naturschutzbehörde abgewartet werden. Seitens der Verwaltung spricht nichts gegen die Errichtung der Hundetrainingshalle in Zeltbauweise, da zur Errichtung einer ähnlichen Halle auf der Flurnummer 2535 in der Gemarkung Oberbach bereits in der Sitzung vom 22.06.2021 das gemeindliche Einvernehmen erteilt wurde.

MGR Trump befürchtet schlechteren Immissionsschutz durch die nun geplante Zeltbauweise und gibt auch zu bedenken, dass sich das Zelt im Sommer enorm aufheizen könnte.

3. Bgm. Nowak stellt fest, dass sich die Bewohner beim Antrag bezüglich der Halle wegen der zu befürchtenden Lärmbelästigung geäußert haben. Jetzt ist eine Halle in Zeltbauweise auf einem anderen Grundstück geplant. Aufgrund der bestehenden Zusammenhänge ist er mit diesem Bauantrag nicht glücklich.

Der MGR erteilt sein Einvernehmen zu dem geplanten Bauvorhaben.

Abstimmungsergebnis:

Ja-Stimmen:

6

Nein-Stimmen:

8

Persönlich beteiligt:

0

Anwesende Mitglieder:

0

Dem Bauantrag wird somit nicht zugestimmt und dem Landratsamt zur Entscheidung vorgelegt.

Bauantrag Marco Kirchner zum Abriss einer bestehenden Scheune und Neuerrichtung einer landwirtschaftlichen Halle, Eckartsrother Straße 53, Fl.Nr. 1030, Gemarkung Oberbach

Der Bauherr Marco Kirchner stellt einen Antrag auf Baugenehmigung zum Abriss einer Scheune und Neuerrichtung einer landwirtschaftlichen Halle in der Eckartsrother Straße 53, Fl.Nr. 1028, Gemarkung Oberbach. Der gestellte Bauantrag wurde in der Sitzung vom 13.12.2022 bereits als Bauvoranfrage behandelt. Die Bauausführung in dem vorliegenden Bauantrag sind identisch gegenüber der damaligen Bauvoranfrage. Die vorhandene Scheune hat eine Abmessung von ca. 13 m x 12 m. Die beantragte landwirtschaftliche Halle soll mit einer Größe von ca. 21 m x 12 m errichtet werden. Das Bauvorhaben liegt außerhalb des Ortsteils Oberbach im Weiler Eckartsroth. Das Bauvorhaben fügt sich auch mit den größeren Abmessungen in die nähere Umgebung ein. Auch seitens des LRA wurde das Bauvorhaben mit Vorbescheid vom 03.04.2023 als zulässig eingestuft. Der MGR erteilt sein Einvernehmen zu dem geplanten Bauvorhaben.

Spielplätze; Neuanschaffung von Spielgeräten für den Spielplatz in der Schlesierstraße, OT Oberwildflecken

Der Markt Wildflecken plant, den Spielplatz in der Schlesierstraße in Oberwildflecken neu zu gestalten und weitere Spielgeräte zu beschaffen. Hierfür steht ein Budget von ca. 25.000 Euro zur Verfügung. Vorgesehen ist die Anschaffung einer Seilrutsche mit einer Länge von ca. 20 Metern sowie die Anschaffung eines Spielturms mit einer Kletterwand, einer Rutschstange und einer Sprossenleiter. Bei einem gemeinsamen Ortstermin mit der Firma Sauerland Spielgeräte, die auch schon die Spielplätze Wildflecken und Oberbach mit Spielgeräten ausgestattet hat, wurden die dafür in Fragen kommenden Stellflächen bereits besprochen und in einer dem Angebot belegten Animation dargestellt. Weiterhin beinhaltet die Neugestaltung der Spielanlage den Standortwechsel der Spielgeräte vom Kinderspielplatz in der Breslauer Straße. Die dort aufgebaute Rutsche soll in den Spielplatz in der Schlesierstraße integriert werden und die Schaukel soll in den Spielhof der KITA Oberwildflecken versetzt werden.

Da die Zusammenarbeit mit der Firma Sauerland Spielgeräte stets zur vollsten Zufriedenheit abgelaufen ist, schlägt die Verwaltung vor, den Auftrag an Sauerland Spielgeräte zu vergeben. Angebote andere Firmen wurden nicht eingeholt. Die Firma Sauerland Spielgeräte bietet als einziger Lieferant einen Komplettservice an, der sowohl die Lieferung und den Aufbau der Spielgeräte beinhaltet als auch die erforderliche technische Abnahme. Weiterhin sind die Parkbänke am Spielplatz Oberwildflecken bereits deutlich in die Jahre gekommen, so dass diese ebenfalls über kurz oder lang ausgetauscht werden müssen. Die Anschaffung der von der Firma Sauerland Spielgräte angebotenen Sitzgruppe sollte jedoch aus Preisgründen nochmal überdacht werden, da es sicherlich vergleichbare Sitzgruppen anderer Hersteller zu günstigeren Preisen zu erwerben gibt. Evtl. könnte auch eine Sitzgruppe in Stahlbauweise, wie in Oberbach installiert, vorgesehen werden, die durch den Bauhof aufgestellt werden könnte.

Außerdem schlägt die Verwaltung vor, den Auftrag über die Spielgeräte noch in diesem Jahr an die Firma Sauerland Spielgeräte, mit Lieferdatum für das kommenden Frühjahr, zu vergeben. So könnte, unter Berücksichtigung der Vorleistungen durch den Bauhof und der Lieferzeit, der Spielplatz bereits im Frühjahr 2024 fertiggestellt werden.

MGR Rest fragt, ob neben der Lieferung und dem Aufbau noch andere Leistungen durch die Firma Sauerland übernommen werden. GLA Kleinheinz teilt hierzu mit, dass alle Arbeiten inklusive Betonarbeiten durch die Firma erledigt werden.

3. Bgm. Nowak bittet, nicht zu viele Bäume zu entfernen.

Bgm. Kleinhenz informiert, dass die Eltern beim Ortstermin ihre Mithilfe zugesagt haben.

Abwasserbeseitigung; Auftragsvergabe für den Kanal- und Wasserleitungsbau in der Rabensteinstraße Wildflecken

Die in der Marktgemeinderatsitzung vom 14.02.2023 vorgestellte Baumaßnahme in der Rabensteinstraße wurde am 02.08.2023 beschränkt ausgeschrieben. 13 Firmen wurden aufgefordert ein Angebot einzureichen: Davon haben 5 Firmen ein Angebot abgegeben:

Die Preisspanne lag zwischen 241.015,57 Euro und 362.533,39 Euro, wobei das Angebot der Firma Georg Väth GmbH & Co. KG das wirtschaftlichste war und ca. 10,3% unter dem Angebot der zweitbietenden Firma lag. Die Verwaltung schlägt vor, den Auftrag der Baumaßnahme Kanal- und Wasserleitungsbau in der Rabensteinstraße an die Firma Georg Väth GmbH & Co. KG aus Oberbach zu vergeben. Der MGR stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, die Firma Georg Väth mit der Baumaßnahme Kanal- und Wasserleitungsbau in der Rabensteinstraße zu beauftragen.

Rathaus; Anschaffung eines oder mehrerer Trinkbrunnen für die Ortsteile Oberbach und Wildflecken

Gemäß des Sonderprogramms „Kommunale Trinkbrunnen“ nach Nr. 2.4 RZWas 2021, stellt die Regierung Fördergelder zum Bau von Trinkbrunnen im öffentlichen Raum zu Verfügung. Förderfähig sind die Planung, Errichtung des Trinkbrunnenbauwerks mit Installation, die Zu- und geregelte Ableitung sowie die Ausgaben in Verbindung mit der Erstellung und Errichtung der notwendigen Informationstafel. Die Zuwendungsvoraussetzungen lauten wie folgt: Die Trinkbrunnen sind in einer ansprechend gestalteten Form und unter den dem aktuellen Stand der Technik genügenden hygienischen Anforderungen, die das Lebensmittel Wasser stellt, auszuführen. Die Nutzung des angebotenen Wassers ist kostenfrei. In der unmittelbaren Umgebung ist eine Tafel mit Informationen zu Herkunft, Wert und Schutzbedürftigkeit des öffentlichen Leitungswassers anzubringen. Für die Gestaltung der Informationstafel mit den Logos des Wasserversorgers, des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz sowie einer angepassten inhaltlichen Botschaft mit einem Hinweis auf die Förderung durch das StMUV sind die gestalterischen Vorgaben der Bewilligungsbehörde zu beachten. Diese Vorgaben werden dem Zuwendungsempfänger auf Anforderung zur Verfügung gestellt. Trinkbrunnen und Informationstafel sind gemeinsamer Zuwendungsgegenstand. Ein Trinkbrunnen ohne Begleitung durch eine Informationstafel ist nicht zuwendungsfähig. Ein Abbau bzw. eine Stilllegung der Anlage in der kalten Jahreszeit, d.h. für längstens sechs Monate im Jahr, ist förderunschädlich. Die Zuwendung beträgt 90 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben, max. 15.000 Euro je Trinkbrunnen-Projekt. Das Sonderprogramm tritt zum 01.06.2023 in Kraft und gilt vorläufig bis zum 31.12.2023. Nach Rücksprache mit dem Wasserwirtschaftsamt werden die Förderanträge nach dem „Windhundprinzip“ bearbeitet. Das WWA empfiehlt daher, etwaige Förderanträge schnellstmöglich zu stellen. Ein Angebot über einen Trinkbrunnen der Firma Aquadona liegt der Verwaltung bereits vor. Die Kosten für den angebotenen Trinkbrunnen des Herstellers Murdock, belaufen sich exklusive des Aufbaus auf ca. 10.500 Euro.

Für die Verwaltung in Frage kommende Standorte sind beispielsweise der Rathausplatz in Wildflecken, sowie der Spielplatz in Oberbach oder in Oberwildflecken, Spielplatz oder Pfarrer-Otto-Denk-Platz. Zur Option stehen stark frequentierte Plätze und einer 90 %-igen Förderung durch StMUV. Bgm. Kleinhenz zitiert hierzu aus der Fachzeitschrift Kabinett, Bundesregierung, Ziel der EU-Trinkwasserrichtlinie, in der Werbung für Trinkwasserbrunnen. GLA Kleinhenz schlägt vor, zunächst schnellstmöglich einen Förderantrag zu stellen und nach einer Zusage festzulegen, wo diese aufgestellt werden können. Bgm. Kleinhenz schließt sich dieser Meinung an und schlägt vor, Förderantrag für 3 Brunnen zu stellen.

MGR Gundelach gibt zu bedenken, dass der Sprudler in der Schule aus hygienischen Gründen entfernt werden musste. Bgm. Kleinhenz informiert, dass der Wasserbrunnen als Edelstahlsäule, mit Möglichkeit, eine Flasche abzufüllen, ausgeführt ist.

3. Bgm. Nowak spricht sich gegen die Installation eines Trinkwasserspenders aus. Er begründet dies u.a. mit dem zusätzlichen Arbeitsaufwand durch den Bauhof.

MGR Rest schließt sich dieser Meinung an. Auch er sieht den zusätzlichen Aufwand durch den Bauhof für Wartung, Pflege und Desinfektion für zu hoch an. Einen Trinkwasserspender im Bereich des Spielplatzes halte er für ungünstig, da Kind kaum den Unterschied zwischen Wasserspielplatz und Trinkwasserbrunnen kennen.

Bgm. Kleinhenz könnte sich einen Bedarf durch Radfahrer vorstellen. Aus seiner Beobachtung sind in der Regel Radfahrgruppen mit 30 bis 40 Beteiligten unterwegs, die dort ihre Trinkflaschen auffüllen könnten.

Auch MGRin Neisser findet die Idee gut und schlägt als möglichen Aufstellort das Kriegerdenkmal vor.

MGR Rüttiger ist dafür, am Radweg einen Trinkwasserbrunnen anzubringen, was auch für ältere Menschen interessant ist.

MGR Trump ist gegen eine Installation von Trinkbrunnen. Seiner Meinung nach stellt dies nur ein Trend dar und er sehe hierfür keine Notwendigkeit. Dieser Auffassung schließt sich auch MGR Schmitt an.

MGR Masso gibt zu bedenken, dass die Trinkbrunnen vandalismussicher sein müssten. Trotzdem müsse man mit Verunreinigungen rechnen, durch die letztendlich wieder der Bauhof belastet wird. Er schließt sich den anderen Kollegen an und gibt noch zu bedenken, dass sich bei geringer Benutzung auch Keime bilden können.

MGR Trump fragt, ob die Brunnen auch regelmäßig beprobt werden müssen, was bei geringer Benutzung und/oder Standwasser ratsam wäre. Hierzu müsste sich Bauamtsleiter Helfrich Erkundigungen einholen.

Der MGR lehnt die Anschaffung zweier Trinkbrunnen für die Ortsteile Wildflecken, Oberwildflecken und Oberbach ab.

Rathaus; Sanierung der Rathausfassade; Farbvorschläge der Firma Jochen Hahn

Im Rahmen der Auftragsvergabe zur Sanierung der Rathausfassade, stellte die Firma Jochen Hahn der Verwaltung verschiedene Farbbeispiele, erstellt durch die Firma Brillux, zur Verfügung, die dem MGR über den Beamer gezeigt werden. Grundsätzlichen sind aber alle Farbkombinationen möglich. Da im Auftrag jedoch lediglich die Neugestaltung der Fassade und nicht die farbliche Anpassung der blauen Fensterrahmen beinhaltet ist, sollte bei der Farbauswahl darauf geachtet werden, dass der Anstrich der Fassade zur Farbe der Fensterrahmen passt. Der MGR stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, sich farblich an der Variante 2 zu orientieren und den Grauton eine Nuance heller auszuwählen.

Informationen der Brückenauer Rhönallianz

Bgm. Kleinhenz gibt Informationen zur letzten Sitzung der Brückenauer Rhönallianz. Bei dieser Gelegenheit bittet er, auch für 2024, um Vorschläge für ein Kleinprojekt, das aus dem Budget der BRA finanziert werden könnte. Er teilt mit, dass die Therme Sinnflut die Kommunen noch lange beschäftigen werde. Das Projekt einer gemeinsamen Archivkraft hingegen werde weiterverfolgt. Zur Angebotsausschreibung Sturzflutmanagement wird eine Sitzung kommen. Um Informationen über das geplante Rechenzentrum zu erhalten, hat die Allianz ein Schreiben persönlich an den Verteidigungsminister geschickt und um Mitteilung des aktuellen Stands gebeten.

Verschiedenes

Straßensanierung Oberbach

Aufgrund des sehr schlechten Zustandes der Straße zum Rosengarten, hat sich die Verwaltung dazu entschieden auch diese Straße ins Sanierungsprogramm aufzunehmen und die Fahrbahndecke schnellstmöglich durch die Firma Väth winterfest machen zu lassen. Nach Aussage der Firma Väth entstünden zumindest für das aktuelle Haushaltsjahr keine Mehrkosten für die Verwaltung, da man hierfür andere Baustellen „schieben“ könne. Der Zustand der Straße Zum Rosengarten hat sich im vergangenen Jahr sukzessive verschlechtert, so dass eine Sanierung der Fahrbahndecke ohnehin hätte erfolgen müssen.

MGR Rest teilt mit, dass die Straße sehr steil ist und nicht vergessen werden darf, anfallendes Wasser in den Graben umzuleiten.

Nicht öffentliche Sitzung vom 19.09.2023

Kindertageseinrichtungen; Wertgutachten KITA St. Josef und weiteres Vorgehen zur Übernahme des Anwesens, Die Höh 10

Über diesen Top wurde bereits in den Sitzungen vom 18.07. und 08.08.2023 ausführlich beraten. Wie erläutert, musste nach Rücksprache mit der Diözese ein Verkehrswertgutachten erstellt werden. Dieses Gutachten wurde durch die kath. Kirchenstiftung Wildflecken in Auftrag gegeben und das Ergebnis liegt der Verwaltung nun vor. Das Wertgutachten wurden durch Herrn Dipl. Ing. Architekt Günter Stammwitz erstellt. Das Gebäude wurde von außen und innen besichtigt. Der Zustand des Gebäudeinneren wird wie das äußere Erscheinungsbild eingestuft. Baumängel und Bauschäden wurden pauschal in der Wertermittlung berücksichtigt. Die Untersuchung und Bewertung des Objektes hinsichtlich altlastenverdächtiger Flächen, Kampfmittel, Kontaminationen des Baugrundes und der Gebäudeteile etc. wurden nicht vorgenommen. Für den Bereich der Krippe wurde aufgrund der Baumängel/ - Schäden ein - 60 %iger Wert in Abzug gebracht. Hierfür kann nur ein erweiterter Rohbauzustand als Gebäuderestwert angesetzt werden. Wertermittlungsstichtag ist der 01.07.2023. Der Verkehrswert für das gesamte Anwesen beträgt gerundet 516.000 Euro und setzt sich wie folgt zusammen:

  • Wert Grund und Boden: 66.000 Euro
  • Wert KITA (Regelkindergarten): 361.973 Euro
  • Wert KITA (Krippe mit Abzug des Schadens): 60.665 Euro
  • Außenanlagen und Gestaltungsgrün: 28.000 Euro

GLA Kleinheinz vereinbarte mit Herrn Bernhard Hopf, dass das Ergebnis des Wertgutachtens durch die kath. Kirchenstiftung an die Liegenschafts- und Finanzabteilung der Diözese Würzburg weitergeleitet wird. Im Anschluss wird die kath. Kirchenstiftung gemeinsam mit dem Markt Wildflecken die möglichen Konditionen für den Eigentumsübergang des Anwesens an den Markt Wildflecken mit der Diözese Würzburg verhandeln. Ob ein noch zu verhandelnder Kaufpreis von Seiten der kath. Kirchenstiftung dem Markt Wildflecken zweckgebunden gespendet werden kann, muss ebenfalls noch verhandelt bzw. stiftungsrechtlich geprüft werden. Die Verwaltung informiert den MGR erneut, sobald der Kaufpreis für das Anwesen verhandelt wurde. In der heutigen Sitzung ist kein Beschluss erforderlich, da ein grundsätzlicher Beschluss zur Verhandlung bereits in der Sitzung vom 18.07.2023 gefasst wurde.

Öffentliche Sitzung vom 24.10.2023

Erneute Beratung Bauantrag Elke Richter zur Errichtung einer Hundetrainingshalle, nordwestlich des Wohnanwesens Eckartsrother Str. 88, Fl. Nrn. 990 und 989, Gemarkung Oberbach

Das gemeindliche Einvernehmen, des in der Marktgemeinderatsitzung vom 19.09.2023 behandelten Antrags von Frau Elke Richter auf baurechtliche Genehmigung zur Errichtung einer Hundetrainingshalle, wurde nach § 36 BauGB verwehrt. Das Landratsamt Bad Kissingen beteiligte die Untere Immissionsschutzbehörde am Verfahren. Aus immissionsschutzrechtlichen Gründen bestünden keine Bedenken gegen die Errichtung der Hundetrainingshalle, da aufgrund der maßgeblichen Vergrößerung der Abstände zwischen Hundetrainingshalle bzw. Hundetrainingsplatz keine Verschlechterung der bestehenden Situation zu erwarten sei. Vielmehr sei von einer deutlichen Verbesserung auszugehen. Bauplanungsrechtlich ist das geplante Bauvorhaben nach § 35 Abs. 4 Ziff. 6 BauGB ebenso zulässig, da Frau Richter-Hellmuth ihren zulässigen Gewerbebetrieb (genehmigt am 10.02.2017, Az.: 2016-675, „Umnutzung von Büroräumen zu einer Hundepension, Hundeschule sowie Hundezucht“) angemessen erweitert. Die Verweigerung des gemeindlichen Einvernehmens der Marktgemeinde Wildflecken sei nach Auffassung des Landratsamtes Bad Kissingen rechtswidrig, so dass das Landratsamt beabsichtige, dieses Einvernehmen gem. Art. 67 BayBO zu ersetzen. Die Verwaltung schlägt daher vor, das gemeindliche Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben zur Errichtung einer Hundetrainingshalle ebenfalls zu erteilen.

MGR Schmitt sieht weiterhin die gleichen Argumente, die auch schon bei der letzten MGR-Sitzung vorgebracht wurden. An diesen habe sich nichts geändert und die Entscheidung des Landkreises ist seiner Meinung nach, eine Entscheidung über die Köpfe der Bürger hinweg auch wenn das Bauvorhaben zulässig ist. GLA Kleinheinz erläutert, dass von Seiten der Baugenehmigungsbehörde darauf hingewiesen wurde, dass mit dem jetzigen Bauantrag sämtliche Argumente aus der damaligen Diskussion um die Hundetrainingshalle beim Bauvorhaben Guck beachtet wurden. Frau Elke Richter möchte die nun auf ihrem Grundstück geplante Hundetrainingshalle an einem Standort der sehr weit von der nachbarlichen Bebauung liegt, errichten. Demnach sehe auch der Immissionsschutz keine Hinderungsgründe, die geplante Hundehalle, die zur Erweiterung der bereits bestehenden Hundeschule geplant ist, zu errichten.

MGR Trump fragt nach, ob es Informationen über die geplante Nutzungszeit der Halle gebe. Hierzu erteilt Bgm. Kleinhenz der Bauherrin Elke Richter, die als Zuhörerin anwesend ist, das Wort.

Elke Richter erläutert, dass maximal sechs bis acht Hunde gleichzeitig in der Halle trainieren können. Die Auflagen, die es bereits auch für die Hundeschule gebe, werden eingehalten. An Sonn- und Feiertagen ist grundsätzlich keine Nutzung vorgesehen, jedoch werde maximal für vier Tage im Jahr, anlässlich besonderer Veranstaltungen, die Halle auch an Sonn- oder Feiertagen genutzt. Ansonsten ist vorgesehen, die Halle an vier Werktagen von 08:00 Uhr bis 20:00 Uhr, wie dies auch beim bereits genehmigten Hundeplatz gehandhabt, zu nutzen. Frau Richter merkt an, dass die Halle ausschließlich bei schlechter Witterung verwendet werden soll.

MGR Schmitt stellt Frau Richter die Frage, ob die Halle auch für die angedachte Hundepension bzw. Tiny-House-Siedlung von Familie Guck genutzt werde, was Frau Richter verneint. Nach ihren Angaben handele es sich um ein Projekt für ihre bestehende Hundeschule.

MGR Trump merkt an, dass die Abgrenzung des Außen- und Innenbereichs immer sehr individuell erfolge. In diesem Fall rage die Fläche schon weit in den Außenbereich bzw. über die letzte Bebauung hinaus. GLA Kleinheinz erläutert, dass dies so korrekt sei, jedoch aufgrund des bestehenden Gewerbes und der bereits vorbelasteten Fläche, die nicht mehr reine Außenbereichsfläche ist, sondern schon für den Betrieb genutzt wurde, eine Nutzung von Seiten der Unteren Baugenehmigungsbehörde möglich ist. Der MGR erteilt sein Einvernehmen zu dem geplanten Bauvorhaben.

Bauantrag Heike Stankovic zur Errichtung einer Überdachung für Gartengeräte im Werberger Weg 5 in Wildflecken, Fl.Nr. 75/7, Gemarkung Neuwildflecken

Die Bauherrin Heike Stankovic stellt Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Überdachung für Gartengeräte im Werberger Weg 5 in Wildflecken. Die Überdachung hat folgende Abmessungen:

Länge x Breite = 8,5m x 5,6m = 47,6 m²; Höhe = 2,95m, bzw. 2,45 Meter an der Traufseite. Gem. Art. 57 Abs. 1, Nr. 1 Buchstabe g) BayBO sind Terrassenüberdachungen mit einer Fläche bis zu 30 m² und einer Tiefe bis zu 3,0m grundsätzlich verfahrensfrei - unabhängig davon, für welche Zwecke die Überdachung dient, handelt es sich bei dem Bauvorhaben lt. Definition um eine Terrasse im Sinne des Art. 6 BayBO, bzw. eine Terrassenüberdachung, durch deren Errichtung Abstandsflächen erzeugt werden. Der Mindestabstand zum Nachbargrundstück beträgt somit 3,0 Meter. Bei Terrassen, die unmittelbar an oder auf der Grundstücksgrenze liegen, müsste somit eine Abstandsflächenübernahme des Nachbarn stattfinden, die in diesem Fall jedoch nicht erforderlich ist, da die 3,0 Meter Grenzabstand lt. der eingereichten Pläne eingehalten werden. Die Nachbarbeteiligung ist nicht erforderlich, jedoch haben alle Nachbarn auf den eingereichten Plänen unterzeichnet und das Vorhaben so zur Kenntnis genommen. Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.

Abwasserbeseitigung; Auftragsvergabe für die Projekte "Renovierung verschiedener Kanäle im Gesamtortbereich" und "Neubau verschiedener Kanäle im Gesamtortbereich

Die in der Marktgemeinderatsitzung vom 21.06.2022 sowie vom 18.10.2022 vorgestellten Baumaßnahmen (Kanalrenovierung verschiedener Kanäle im Gesamtortbereich und Kanalrenovierung durch Neubau verschiedener Kanäle im Gesamtortbereich) wurden am 08.08.2023 öffentlich ausgeschrieben. Um die o.g. Maßnahmen schnellstmöglich auf den Weg zu bringen, hat sich die Verwaltung dazu entschlossen, die Aufträge an die Firmen mit den jeweils wirtschaftlichsten Angeboten zu vergeben. Demnach erhielt die Firma DMB Kanalsanierung GmbH den Auftrag für das Projekt „Renovierung verschiedener Kanäle im Gesamtortbereich“. Der Auftrag für das Projekt „Kanalrenovierung durch Neubau verschiedener Kanäle im Gesamtortbereich“ erhielt die Firma Georg Väth GmbH & Co. KG. Mit beiden Firmen fanden bereits die im Vorfeld erforderlichen Baustelleneinweisungen in Zusammenarbeit mit dem Technischen Büro Köhl statt. Der MGR erteilt nachträglich sein Einvernehmen zu den erteilten Auftragsvergaben „Kanalrenovierung verschiedener Kanäle im Gesamtortbereich“ an die Firma DMB Kanalsanierung GmbH und „Kanalrenovierung durch Neubau verschiedener Kanäle im Gesamtortbereich“ an die Firma Georg Väth GmbH & Co. KG.

Gebührenkalkulation Wasserversorgung und Entwässerungseinrichtung; Senkung der kalkulatorischen Zinsen und Bildung von Rücklagen

Nach Rücksprache mit Herrn Müller vom Satzungsbüro Dr. Schulte / Röder Kommunalberatung aus Würzburg, welches die Vermögensbuchhaltung des Marktes Wildflecken verwaltet und die Gebührenkalkulation im Bereich Wasser und Abwasser durchführt, wurde festgestellt, dass zum einen die kalkulatorischen Zinsen angepasst werden sollten und zum anderen weitere Sonderrücklagen gebildet werden müssen. Gemäß der aktuellen Gebührenkalkulation für die Jahre 2023 – 2026 werden in den kommenden Jahren hohe Überschüsse im Bereich der Entwässerungseinrichtung erzielt. Im Mittel betragen die Überschüsse für den o.g. Zeitraum rd. 225.000 Euro. Der Überschuss resultiert daraus, dass geplante Bau- und Sanierungsmaßnahmen, insbesondere der Neubau der Kläranlage, nicht durchgeführt bzw. verschoben wurden. Gemäß KAG (Kommunalabgabengesetz) müssen die erzielten Überschüsse entweder die Gebühren entlasten oder in Rücklagen für zukünftige Investitionen eingestellt werden. Da aber nun die Planungsarbeiten für die Kläranlage abgeschlossen sind und die damals geplanten Kanal-sanierungsmaßnahmen beauftragt wurden, wäre eine Gebührensenkung zum jetzigen Zeitpunkt nicht zielführend. Die aktuelle Gebühr von 2,20 Euro/m³ soll weiter so belassen werden.Die bisher gebuchte Sonderrücklage für den Bereich der Entwässerungseinrichtung muss, entgegen der aktuellen Haushalts- und Finanzplanung, weiterhin angepasst werden und es ist erforderlich, eine weitere Sonderrücklage „Abschreibungen auf Wiederbeschaffungszeitwerte“ zu bilden.Die bisher angesparte Sonderrücklage in Höhe von jährlich 61.142,06 Euro (2019 - 2022) wird ab dem Haushaltsjahr 2023 auf 78.239,53 Euro erhöht. Die weitere „neu“ einzuführende Sonderrücklage ab dem Kalenderjahr 2023 beträgt jährlich 127.807,76 Euro. Die Sonderrücklagen werden bis zum Ende des Kalkulationszeitraumes im Jahr 2026 angespart und dann für die nun anstehenden Investitionen im Bereich der Entwässerungseinrichtung verwendet (Neubau Kläranlage, Kanalneubauten und Kanalsanierungen, etc.). Der kalkulatorische Zinssatz soll ab dem 01.01.2023 von 3,00 % auf 2,5 % angepasst werden. Diese Empfehlung des Satzungsbüros geht mit der Empfehlung der Gemeindekasse Bayern (Finanzzeitschrift für das kommunale Finanzwesen) Nr. 11/2023 einher.

Der MGR stimmt dem Vorschlag zu, die aktuelle Gebühr für Abwasser bei 2,20 Euro/m³ zu belassen und Überschüsse den Sonderrücklagen zuzuführen, welche dann für künftige Investitionen im Bereich der Entwässerungseinrichtung zu verwenden sind. Weiterhin sollen die kalkulatorischen Zinsen auf 2,5 % p.a. angepasst werden.

Regionale Energieversorgung; Satzung zur Gründung einer Energie Holding GmbH, Landkreis Bad Kissingen

Im Vorfeld zur heutigen Sitzung wurde dem MGR über das Ratsinformationssystem die Satzung „Kommunale Energie“ Stand 29.09.2023 und die Präsentation „Energie BGM-Sitzung vom 28.09.2023“ zur Information bereitgestellt. Wie in der Sitzung vom 24.01.2023 besprochen und in der Sitzung vom 18.07.2023 (Top 09) beschlossen, möchte sich der Markt Wildflecken an der u.g. Gesellschaft des Landkreises Bad Kissingen beteiligen. Der gefasste Beschluss wurde bereits an das Landratsamt Bad Kissingen übermittelt. Der damals dem MGR vorgelegte Satzungsentwurf wurde durch den Bayerischen Gemeindetag noch einmal geprüft und einige Änderungen eingearbeitet. Daraufhin wurde in einer weiteren Besprechung im Landratsamt Bad Kissingen am 28.09.2023, an der von Seiten des Marktes Wildflecken Bgm Kleinhenz teilnahm, die Satzung erneut besprochen und im Anschluss ein einheitlicher Beschlussvorschlag an die teilnehmenden Gemeinden des Landkreises Bad Kissingen übermittelt. Bgm Kleinhenz erläutert die am 28.09.2023 besprochenen Punkte aus der Bürgermeisterdienstbesprechung. Der nun einheitliche Beschlussvorschlag für die beitretenden Gemeinden lautet wie folgt:

Sachverhalt:

Aufgrund der extremen Entwicklungen auf dem Energiemarkt und bei der Energieversorgung haben der Landkreis Bad Kissingen und die Städte, Märkte und Gemeinden im Landkreis und die Stadt- und Gemeindewerke Überlegungen angestellt für ein gemeinsames Engagement.

Ausgangslage:

  • Investoren drängen zu Investitionsentscheidungen bzw. zum Tätigwerden in der Bauleitplanung
  • Wertschöpfung soll im Landkreis gehalten werden
  • Energieerzeugung war bislang den Gemeinden vorbehalten
  • Änderung der Landkreisordnung steht an, so dass auch Landkreise Energie erzeugen dürfen
  • Formen der Zusammenarbeit werden aktuell ausgelotet – Landkreis und auch die Stadt- und Gemeindewerke im Landkreis sollten möglichst mit eingebunden werden um das dort vorhandene Knowhow nutzen zu können

Ziele:

  • Ziel der gemeinsamen Bestrebungen ist es, einen möglichst großen Teil der Wertschöpfung über alle Stufen der energie- und versorgungswirtschaftlichen Wertschöpfungsketten im Landkreis Bad Kissingen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Landkreis zu erbringen.
  • Den Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Bad Kissingen soll Gelegenheit geboten werden, sich aktiv an der Umsetzung von Projekten zu beteiligen und von diesen zu profitieren.
  • Durch Realisierung der Überschüsse in den Kommunen, Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, Sicherung von Knowhow und Arbeitsplätzen in der Region wird auch die Akzeptanz für die Errichtung und den Betrieb regenerativer Erzeugungsanlagen oder die Umsetzung lokaler / regionaler Versorgungskonzepte bei den Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis erhöht.
  • Vision: Die Energieversorgung im Landkreis Bad Kissingen wird eins - gemeinsam erschließen wir nachhaltige Energie - für Mobilität, Wärme und elektrische Anwendungen aus der Region für die Region.

Philosophie:

Regional denken:

  • Der Landkreis Bad Kissingen umfasst eine Fläche von 1.137 km² bei einer Bevölkerung von rund 103.000 Einwohnern – ideale Bedingungen, um Gewinnungsanlagen für erneuerbare Energien so zu installieren, dass diese gut zu den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger, der Kommunen und zum Landschaftsbild passen!
  • Energiewende im Landkreis selbst in die Hand nehmen und zwar mit Experten, Institutionen und Kapital aus der Region.
  • Davon profitieren alle im Landkreis: Wertschöpfung und Kompetenz bleiben hier, Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger sowie die Kommunen steigern die Akzeptanz und schaffen eine Energiewende auf Augenhöhe
  • Die Entwicklung der energiewirtschaftlichen Infrastruktur orientiert sich dabei an Vorstellungen und Bedürfnissen der Kommunen – eine gute Alternative zu spontanen Projektangeboten fremder Investoren!
  • Indem eine landkreisweite Institution zu 100 % im Eigentum der Kommunen des Landkreises bzw. des Landkreises selbst steht, ist die regionale Gestaltungsmöglichkeit maximal und wird eine gute Grundlage für die zukünftige Entwicklung der Region geschaffen.

Gemeinsam profitieren:

  • Die Nutzung erneuerbarer Energien erlaubt es Kommunen, unabhängiger zu werden. Energieträger, die bislang überregional oder aus anderen Ländern bezogen werden mussten, können nun vor Ort bereitgestellt werden. Damit findet Wertschöpfung unmittelbar in der Kommune statt.
  • Kommunen, Städte und Gemeinden können in mehrerlei Hinsicht hiervon profitieren: Gemeinsam erschließen wir Nutzenpotenziale durch sinnvolle Verwendung kommunaler Flächen und Liegenschaften, die Beteiligung der Kommunen an der Umsetzung von Projekten im Bereich regenerativer Energien und Infrastrukturentwicklung, die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und schließlich die Generierung von Erträgen vor Ort.

Weiteres Vorgehen:

23 Gemeinden und der Landkreis Bad Kissingen haben im Frühjahr 2023 ihre grundsätzliche Bereitschaft zur Beteiligung an einer gemeinsamen Organisation/Gesellschaft zur Bewältigung der Herausforderungen der Energiewende erklärt mit voraussichtlich folgenden Handlungsfeldern:

  1. Flächensicherung
  2. Planung, Errichtung sowie Finanzierung von regenerativen Erzeugungsanlagen
  3. Betrieb dieser Erzeugungsanlagen, technisch sowie wirtschaftlich und Vermarktung der produzierten elektrischen Energie
  4. Umsetzung und Betrieb von Wärmeversorgungsprojekten

Nach mehreren Gesprächsrunden und unter Einbeziehung einer Anwaltskanzlei wurde eine Satzung zu einer Kommunalen Energieholding GmbH erarbeitet und abgestimmt. Der MGR stimmt der Satzung der Energie-Holding-GmbH Landkreis Bad Kissingen und somit dem Eintritt des Marktes Wildflecken als Gesellschafter in die Energie-Holding-GmbH Landkreis Bad Kissingen mit einem Geschäftsanteil zu. Der erste Bürgermeister wird ermächtigt, die notwendigen Schritte in die Wege zu leiten. Notwendige redaktionelle Änderungen im Rahmen der Prüfung/Eintragung können vorgenommen werden.

Verschiedenes

Sachstand Glasfaserausbau - Telekom

Bgm. Kleinhenz teilt mit, dass MGR Rüttiger schriftlich um Informationen zum aktuellen Stand in Sachen Glasfaserausbau gebeten habe. Bauamtsleiter Helfrich erläutert, dass die Telekom als Betreuer ein Bindeglied zwischen Telekom und Glasfaser Plus darstellt. Sie vermittelt zwischen Glasfaser Plus und den ausführenden Baufirmen. Nach aktuellen Informationen wurde der Zuschlag an eine Baufirma erteilt, die der Telekom jedoch noch nicht bekannt sei. Bisher wurde auch noch keine Anlaufbesprechung durchgeführt. Fakt sei jedoch nach jetzigem Stand, dass der Ortsteil Eckartsroth und auch die Florian-Geyer-Straße in Wildflecken nicht eigenwirtschaftlich durch die Telekom mit der Glasfaser Plus ausgebaut werden. GLA Kleinheinz erläutert, dass man hier ggf. auf die Bundes- und Landesfördermittel zugreifen könnte. Man müsste hier jedoch erneut ein Markterkundungsverfahren starten und die Förderung beantragen. Hierzu gab es bereits Gespräche mit dem Planungsbüro Reuther NetConsulting, welches auch beim damaligen Breitbandausbau den Markt Wildflecken betreut hat. Jedoch gebe es auch die Möglichkeit, dass man im Zuge des Straßenausbaus der Eckartsrother Straße die Pipelines selbst verlegen könnte und somit während der Glasfaserausbauphase in Wildflecken, Oberwildflecken und Oberbach mit der Telekom und der Glasfaser Plus die weitere Vorgehensweise besprechen könnte. Dies alles müsse aber zu gegebener Zeit in der ersten Bauanlaufbesprechung nochmals erörtert werden.

MGR Trump bittet, dass der aktuelle Sachverhalt in den bevorstehenden Bürgerversammlungen nochmals erläutert werden müsste. Gegebenenfalls müsste man auch MGR Rüttiger bzw. MGR Kirchner mit einbeziehen. Sachbearbeiter Helfrich informiert, dass Herr Betz von der Telekom bereit wäre, in eine der nächsten Sitzungen zu kommen. Dieser Vorschlag wurde vom MGR begrüßt und es soll eingeplant werden, dass er zum aktuellen Sachstand des Glasfaserausbaus in der November- oder Dezembersitzung einen Bericht gibt.

Stromleitungs- bzw. Trafostationsbau „Am Lösershag“, Oberbach

MGR Schmitt teilt mit, dass die Baustelle „brach“ liegt, der Gehweg immer noch schlecht ist und nicht, wie besprochen, wiederhergestellt wurde. Sachbearbeiter Helfrich informiert, dass er bereits in Kontakt mit Bayernwerk stehe und die ausführende Firma den Schaden noch beheben werde.

Schafsgehege an der Ortseinfahrt Oberbach

MGR Schmitt bittet um Prüfung, ob der Zaun, in der bis jetzt ausgeführten Variante, zulässig ist, da dieser sehr hoch erscheint.

Sachbearbeiter Helfrich sagt zu, dass er diesbezüglich Rücksprache mit der Unteren Baugenehmigungsbehörde am Landratsamt aufnehmen werde um dies zu prüfen.

Nicht öffentliche Sitzung vom 24.10.2023

Straßensanierungen: Auftragserweiterung für die Sanierung mehrerer Straßenabschnitte in Oberbach und Oberwildflecken

Wie bereits in der MGR-Sitzung am 19.09.2023 vorgetragen, wurde die Fa. Väth im Zuge der bereits im Jahr 2022 vergebenen Straßensanierungen im Ortsteil Oberbach beauftragt, die in diesem Auftrag nicht enthaltende Straße „Zum Rosengarten“ ebenfalls zu sanieren. Die Verwaltung schlägt daher vor, dass der im Jahr 2022 vergebene Auftrag an die Fa. Väth (Beschluss erweitert wird, so dass die noch zu sanierenden Straßen (Am Küppel, Schlesierstraße und Gartenweg) wie vorgesehen saniert werden können. Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur Auftragserweiterung für das Projekt Straßensanierung 2022.

Rathaus; Angebotsvergabe zur Erneuerung der Photovoltaik-Anlage auf dem Rathausdach des Marktes Wildflecken

Im Zuge der Sanierung der Rathausfassade, entschloss sich die Verwaltung dazu, auch Angebote für eine neue PV-Anlage für das Rathaus einzuholen. Die sich aktuell auf dem Rathausdach befindliche PV-Anlage ist inzwischen deutlich in die Jahre gekommen und entspricht in ihrer Betriebsweise nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik. Ein Wechselrichter ist mittlerweile defekt und die gesamte Anlage hat nicht mehr volle Leistungsfähigkeit. Es wurde bisher nur Strom eingespeist, jedoch nicht innerhalb des Rathauses genutzt. Einen Batteriespeicher gibt es nicht. Für eine mögliche Variante der Dacheindeckung mit PV-Modulen, nutzte die Verwaltung das Solarmodul des Landratsamtes Bad Kissingen. Hierbei wurde anhand der Dachfläche, deren Ausrichtung und den Zeiten mit dem höchsten Strombedarf eine mögliche Variante der Dacheindeckung berechnet. Auf dieser Grundlage wurden Firmen um die Abgabe eines Angebotes gebeten: Lediglich die Firma Kirchner aus Oberbach unterbreitete der Verwaltung ein Angebot über die angefragte PV-Anlage in zwei Varianten. Nach kurzer Diskussion schlägt der Vorsitzende vor, die Variante 1 QCells System mit einem Energiespeicher, der als Notstromaggregat genutzt werden könnte, zu beauftragen. Der Auftrag sollte an die Firma Elektro Kirchner GmbH & Co. KG, Oberbach gehen. Der MGR schließt sich der Empfehlung des Vorsitzenden an und vergibt den Auftrag für die Variante 1, QCell System mit Energiespeicher, an die Firma Kirchner GmbH & Co. KG.

Öffentliche Trinkwasserversorgung; Trinkwasserentsäuerung Oberwildflecken Information zum aktuellen Stand

Wie der MGR- Sitzung vom 19.09.2023 beschlossen, lehnte die Verwaltung mit Schreiben vom 10.10.2023 die vom Büro Baur Consult vorgeschlagene Kostenaufteilung zur Instandsetzung der Entsäuerungsanlage im OT Oberwildflecken ab und verwies darauf, sich für die weitere Vorgehensweise einen Gutachter zu Rate zu ziehen. Trotz des Einverständnisses des IB-Baur Consult zur Kostenübernahme, behält sich die Verwaltung das Hinzuziehen eines Sachverständigen vor. Der Austausch des Rohrkellers wird demnach erst im Beisein eines Gutachters stattfinden können.

Verschiedenes

Auftragsvergabe; Scannen und Digitalisieren von Grundstücksakten

Wie bereits im Zusammenhang mit dem Haushaltsplan und der Finanzplanung erwähnt, sollen weitere Akten im Rathaus digitalisiert werden. Es ist geplant, die gesamten Grundstücksakten des Marktes Wildflecken sowie die Notariatsurkunden zu scannen und anschließend in das Dokumentenmanagementsystem zu integrieren. Hierzu wurde vom Markt Wildflecken ein Ortstermin mit der Firma GTSK mbH aus Pfaffenhofen durchgeführt, bei dem die Akten gesichtet, die Anzahl der Akten geschätzte und die technische Vorgehensweise besprochen wurde. Die Fa. GTSK mbH hat bereits Erfahrungen mit vielen Kommunen in Bayern. Die Akten sollen anschließend in die vom Markt Wildflecken genutzten Systeme bzw. Programme der AKDB integriert werden. Auch hier hat die Fa. GTSK mbH bereits in mehreren Kommunen mit der AKDB zusammengearbeitet. Die benötigten Schnittstellen sind somit kein Problem und müssen nicht aufwendig programmiert werden. Die Digitalisierung ermöglich im Anschluss eine komplette Schlagwortsuche sämtlicher Dokumente. Die Arbeiten werden unter den vorgeschriebenen datenschutzrechtlichen Vorschriften und durch geschultes Fachpersonal im Rathaus durchgeführt. Die Spezialscanner und Plotter werden durch die Fa. GTSK mbH gestellt. Die Dateien werden alle im OCR-Format gescannt.

OCR bedeutet: Optical Character Recognition (Optische Zeichenerkennung), oder Texterkennung, ist eine Technologie, die die Umwandlung unterschiedlicher Dokumente, wie beispielsweise gescannter Papierdokumente, PDF-Dateien oder Digitalbilder in bearbeitbare und durchsuchbare Dateien ermöglicht. Der Auftrag kann nach Rücksprache mit der GTSK mbH im 1. Quartal 2024 durchgeführt werden. Aufgrund der vorhandenen Referenzen und der bereits durchgeführten Verscannungen von Papierakten in Zusammenarbeit mit der AKDB, schlägt die Verwaltung vor, den o.g. Auftrag zur Digitalisierung der Grundstücks- und Notariatskaten an die Fa. GTSK mbH zu vergeben. Das Angebot basiert aufgrund der zum Teil gezählten bzw. geschätzten Mengen. Die tatsächliche Abrechnung wird blattgenau abgerechnet. Der MGR stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, den Auftrag zum Scannen und Digitalisieren der Grundstücksakten und Notariatsurkunden an die Firma GTSK mbH zu vergeben.