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Wildfleckener Nachrichten
Ausgabe 12/2024
Aus dem Rathaus
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Informationen aus dem Sitzungssaal

Öffentliche Sitzung vom 10.09.2024

Kindertageseinrichtungen; Kita Oberbach, Kita Wildflecken, Krippe Oberwildflecken; Vortrag der Jahresberichte und Informationen zur aktuellen Situation durch die jeweiligen Leiterinnen

Bgm Kleinhenz begrüßt die Leiterinnen der Kindertagesstätten im Markt Wildflecken Bianca Schmidt, Susanne Raab und Sabine Kirchner, sowie Herrn Bernhard Hopf von der katholischen Kirchenstiftung.

Die Leiterinnen wurden zur heutigen Sitzung eingeladen, um die Jahresberichte und Informationen zur aktuellen Situation in den jeweiligen Einrichtungen vorzustellen.

Bianca Schmidt beginnt mit dem Kindergarten Oberbach. Sie stellt zunächst die Fakten zu Mitarbeiter, Kinderzahlen und Migrationshintergrund vor.

Mitarbeiter:

Bianca Schmidt:

Erzieherin / Leiterin, 39 h

Katja Spahn:

Erzieherin, 27 h

Andrea Erb-Röthlingshöfer:

Erzieherin, 25,5 h

Marion Müller-Lieb:

Erzieherin, 15 h

Marleen Greubel:

Kinderpflegerin, 39 h

Michaela Janke-Janda:

Kinderpflegerin, 19 h im Anstellungsschlüssel, 20 h nicht im Anstellungsschlüssel - Leiterinnenbonus

Franziska Pieczonka:

Kinderpflegerin, 25 h

Kinderzahlen

September 2024

43

Oktober 2024

45

Januar 2025

46

März bis Sep.2025

47

Migration

10 Kinder mit Migrationshintergrund

Nationalitäten: Deutsch, russisch, ägyptisch, marokkanisch, mexikanisch, kolumbianisch, rumänisch, mazedonisch, polnisch, moldawisch

Gruppengröße

Im Kindergarten Oberbach gibt es 2 Gruppenräume.

Kleinkindgruppe von 1 ½ Jahren bis 3 ½ Jahren: aktuell 14 Kinder, ab März sind es 18 Kinder

Regelkindergruppe 3 / 3 ½ Jahre bis zur Schule: 29 Kinder davon 2 Platzsplitting

Bgm Kleinhenz fragt nach, ob es eine Warteliste gibt.

Bianca Schmidt teilt mit, dass es 2 Anfragen gab, die sie an die Krippe in Oberwildflecken weitergeleitet habe.

2. Bgm Illek möchte wissen, wann die Grenze des Machbaren erreicht ist.

Frau Schmidt antwortet, dass in der Regelgruppe ab 3 Jahren das Limit mit 29 Kindern bereits erreicht ist.

MGR Trump fragt nach, wie die Vorschulkinder betreut werden.

Bianca Schmidt berichtet, dass sie einen Teil ihres Büros zur Verfügung stellt, dies funktioniere gut. Für das Kiga-Jahr 2025/26 sieht die Leiterin allerdings Probleme auf den Kindergarten zukommen. 8 Kinder kommen in die Schule, 10-13 Kinder wechseln aus der Kleinkindgruppe in die Regelgruppe, zusätzlich bestehen 2 neue Anmeldungen. 33-36 Kinder in einer Gruppe ist nicht machbar.

Im Anschluss demonstriert sie anhand von Fotos die notwendigen Anschaffungen, Sanierungen und Mängel im Oberbacher Kindergarten.

Abschließend erläutert Frau Schmidt, dass eine Gruppe mit 29 Kindern zu groß ist um pädagogisch wertvoll arbeiten zu können. Da es im Oberbacher Kindergarten keine Krippengruppe gibt, ist die Kleinkindgruppe mit 18 Kindern ebenfalls zu groß. Zum einen sind die Jüngsten überfordert, zum anderen kommt das Personal durch diese Situation seine Grenzen. Sie betont, dass sie ein engagiertes und eingespieltes Team habe. Trotzdem könnte es mehr Personal sein, um allen Kindern mit ihren verschiedensten Bedürfnissen gerecht zu werden.

Ein Dankeschön an den Träger für die bereits bestehende, gute und vertrauliche Zusammenarbeit beschließt ihren Vortrag.

Bgm Kleinhenz bedankt sich bei Frau Schmidt für die ausführlichen Informationen und geht noch einmal auf die einzelnen Punkte ein. Hier müssen teilweise kurzfristige Lösungen gefunden werden.

MGR Trump schlägt vor, die kommende Anzahl der Kinder zu eruieren, um im Vorfeld schon sehen zu können, wann man reagieren muss.

MGR Rest fragt nach der Anschaffung von Waschmaschine und Trockner. Es kann nicht sein, dass die Wäsche von den Angestellten privat zuhause gewaschen wird.

MGR Trump schlägt vor, dass evtl. die Reinigungskraft die Arbeit mit der Wäsche erledigen könnte, wenn eine Waschmaschine vor Ort wäre.

GLA Kleinheinz weist darauf hin, dass noch kein geeigneter Platz für die erforderlichen Geräte gefunden wurde, dies nun aber vorzugsweise erledigt wird.

Bgm Kleinhenz geht noch einmal auf die einzelnen Punkte ein. Hier müssen teilweise kurzfristige Lösungen gefunden werden.

Susanne Raab und Sabine Kirchner stellen den Kindergarten und die Kindergrippe vor.

Anhand einer graphischen Darstellung erläutert Frau Raab die Aufteilung der Mitarbeiter in Kindergarten, Kinderkrippe und Kleinkindgruppe.

Kindergarten:

Susanne Raab

Kita-Leiterin und Erzieherin, 39 h

Claudia Richter-Markard

Erzieherin, 38 h

Olga Deher

Kinderpflegerin, 20 h

Jasmin Stieranka

Kinderpflegerin, 24 h

Ann Lena Büttner

Kinderpflegerin, 20 h

Regina Schreiner

Erzieherin, 20 h

Katharina Beitelspacher

Kinderpflegerin, 21 Stunden

Johanna Müller

Kinderpflegerin; 4 h Kindergarten, 19 h Kinderkrippe)

Kinderkrippe:

Sabine Kirchner

Erzieherin, stellvertr. Leiterin, 30 h

Carolin Mahaleth

Erzieherin, 14,5 h

Edith Leipold

Erzieherin, 16 h

Kleinkindgruppe:

Lena Brust

Erzieherin, 36 h

Samantha Casey

Erzieherin, 36 h

Susanne Raab stellt die Kinderzahlen vor.

Mit insgesamt 63 Kinder sind die Gruppen in diesem Jahr nicht ausgelastet. Aufgrund von 9 Wegzügen im Kindergarten im letzten Kita-Jahr fehlen der Gesamteinrichtung 6 Kinder. Man könne jedoch während des Jahres noch Kinder aufnehmen.

Kinder mit erhöhtem Förderbedarf:

Sprachauffällige Kinder

19

Vom Jugendamt betreute Kinder

15

Sozialschwache Familien

14

Sozial auffällige Kinder

20

Integratives Kind

1

Deutsch-Vorkurs-Kinder

8

Kinder, die Frühförderung, Logopädie oder Ergotherapie bekommen

7

Migrationskinder

16

Die sozial-auffälligen Kinder brauchen permanent eine klare „Führung“, wenn wir ihr Verhalten ändern wollen. Im Team sind hier auch gute Absprachen wichtig, dass wir alle an einem Strang ziehen.

Kinder mit Förderbedarf brauchen eine Erzieherin, die sie in bestimmten Bereichen zusätzlich zu dem Normal-angebot fördert. Die nichtdeutschsprachigen Kinder werden mit Mimik, Gestik, Bildern, Sprachkurs gefördert und lernen so langsam deutsch. Neben der speziellen und zeitaufwendigen Förderung dieser Kinder, stehen wir in regelmäßigem Kontakt mit Jugendamt, Logopäden, Frühförderung, Ergotherapeuten, Bezirk Unterfranken. Es müssen zusätzliche Berichte geschrieben werden. Es finden Besprechungen im Kindergarten oder telefonisch statt. Elterngespräche sind aufwändiger geworden. Wir organisieren Dolmetscher oder kommunizieren mit einer Übersetzungs-App. Wir müssen alle Infos im Einzelgespräch weitergeben, weil Elternbriefe nicht gelesen bzw. aufgrund der Sprachbarriere nicht gelesen werden können.

Frau Raab erläutert weiterhin, dass es gut sei, „nur“ 22-23 Kinder in einer Kindergartengruppe zu haben. Höhere Zahlen wären undenkbar. Um jedem unserer Kinder die Förderung und Zuwendung zu geben, die es braucht, müssen unsere Gruppen kleiner sein. Gruppen mit 27-28 Kindern, die vor 30 Jahren bei der Betriebserlaubnis festgelegt wurden, sind inzwischen undenkbar, weil eine dauerhafte Überbelastung des Personals nicht zugemutet und die Fürsorgepflicht für die Gesundheit des Personals nicht gewährleistet werden kann.

Sie stellt die aktuelle Problematik anhand einer Aufstellung der verschiedenen Religionen und der Herkunftsländer der Familien dar.

Nach der Auslagerung der Krippe nach Oberwildflecken stellt die Leiterin Sabine Kirchner die Vor- und Nachteile aus Sicht des Krippen- und Kleinkindgruppenteams vor.

Vorteile aus Sicht des Krippen- und Kleinkindgruppenteams

Kleines Team

Es ist ruhig und gemütlich

Wir haben viele Räume und viel Platz zur Verfügung

Tolles Außengelände mit Wiese, großem Sandkasten hinter dem Haus und großem Platz vor dem Haus für Bobbycar-Fahren

Nachteile aus Sicht des Krippen- und Kleinkindgruppenteams

Im Schlafraum sind Wände feucht - der Sandstein zieht Feuchtigkeit nach innen

Die Gruppenräume sind klein

Fluchtmöglichkeit ist nicht optimal

Turnraum fehlt

Zweite Wickelmöglichkeit fehlt

Schneefang fehlt - Bei viel Schnee kann man nicht in den Garten gehen

Die Sichtweise der Leitung stellt die Leiterin Susanne Raab vor:

Krippe und Kleinkindgruppe sind in Oberwildflecken gut untergebracht. Erzieherinnen und Kinder fühlen sich wohl. Sie haben viel Platz und einen schönen Garten mit direktem Zugang.

Trennung der beiden Einrichtungen Kindergarten und Krippe erschwert die Zusammenarbeit im Team und organisatorischen Abläufen: Regelmäßige gemeinsame Teamsitzungen sind sehr wichtig, um den Zusammenhalt im Team nicht zu verlieren.

Kontakt mit Krippenleitung findet überwiegend übers Telefon statt, vorher haben wir uns jeden Morgen kurz abgesprochen. In Krankheitszeiten kann man sich nicht so leicht aushelfen. Im gleichen Gebäude könnte eine Erzieherin mit weniger Kindern zweitweise allein sein, weil noch Personal im Haus wäre.

Eine Mitarbeiterin aus der Krippe kann nicht für eine Stunde in den Kindergarten oder umgekehrt kommen, wenn Bedarf ist.

Auch die Fahrzeit geht von der Zeit am Kind ab, wenn eine Kraft in der anderen Einrichtung aushilft.

Das Kita-Team hat sich mit der Zukunft und den Mängeln in den Einrichtungen beschäftigt.

Die ehemalige Krippe steht seit November 2021 leer und wurde inzwischen in einen Rohbauzustand gebracht.

Im Kindergarten treten immer mehr „Mängel“ auf. In den letzten Jahren wurden diese immer gleich behoben. Deshalb ist der Kindergarten nach fast 34 Jahren auf den ersten Blick noch in einem guten Zustand. Wenn man jedoch genau hinschaut, gibt es viele kleine und große Mängel. Einige dieser Mängel müssten behoben werden, andere können bis zu einer Renovierung warten.

Es wurden vorletztes Jahr bei Messungen „Schimmelschäden“ im Kindergarten im Fußboden entdeckt, die in naher Zukunft behoben werden müssen. Anschließend werden anhand von Fotos die verschiedenen Mängel vorgestellt.

Die Leiterinnen stellen sich die Frage, wie es mit den Einrichtungen weitergehen wird. Ob eine Sanierung der bestehenden Gebäude oder ein Neubau mit einer gemeinsamen Nutzung sinnvoller wären.

Bgm Kleinhenz bestätigt, dass in der Vergangenheit bereits über die Kindergärten gesprochen wurde, hier aber noch keine Entscheidungen gefallen sind.

Bernhard Hopf erklärt noch einmal, warum der Wildfleckener Kindergarten von der kath. Kirche an die Gemeinde überging. Er stellt auch fest, dass die Eltern heutzutage nicht wie früher aktiv am Kindergartenalltag teilnehmen.

Die Frage ist weiterhin, welche Pädagogik die Kinder in Wildflecken in der Zukunft genießen dürfen.

Die katholische Kirchenstiftung sichert zu, den Betrieb der Kindergärten für die nächsten 6 Jahre zu sichern. Nach 6 Jahren wird wieder eine neue Kirchenvorstandschaft gewählt und er hofft, dass auch diese das gut eingespielte und funktionierende System bzw. die Zusammenarbeit zwischen Gemeindeverwaltung und Kirchenstiftung weiter fortführen wird

Bgm Kleinhenz bedankt sich bei Bernhard Hopf.

MGR Schmitt sieht die intensive Betreuung. Er fragt nach, ob für die Kinder, die eine besondere Förderung benötigen ein anderer Schlüssel berechnet wird.

Frau Raab antwortet, dass Migrationskinder mit einem Schlüssel von 1,3 berechnet werden, hingegen es bei sozial auffälligen Kindern keinen besonderen Schlüssel gebe.

MGR Trump erkennt, dass der Kindergarten Oberbach am Limit ist und fragt nach einer möglichen Zusammenarbeit mit dem Kindergarten Wildflecken.

Susanne Raab bestätigt, dass die beiden Kindergärten schon immer in Kontakt und Austausch sind.

GLA Kleinheinz erwähnt, dass durch die neue gemeinsame Trägerschaft sicher auch eine noch bessere Zusammenarbeit möglich ist.

3. Bgm Nowak geht auch auf die gemeinsame Trägerschaft ein. Bevor vielleicht die Kleinkindgruppe schließen und evtl. Personal entlassen werden muss, kann hier gegengesteuert werden.

Bgm Kleinhenz bedankt sich abschließend bei den Leiterinnen für die Vorstellung und den persönlichen Austausch.

Bauantrag Olivera und Tado Adzamic; Abriss der Grenzgarage, Rückbau des Garagenpultdaches und Errichtung einer Dachterrasse auf bestehender Garage; Fl.-Nr. 190, Gemarkung Oberbach

Die Eheleute Adzamic stellen einen Antrag auf Baugenehmigung zum Abriss der westlichen Grenzgarage, dem Rückbau des Garagenpultdaches und Errichtung einer Dachterrasse auf der weiterhin bestehenden Garage in der Eckenstraße 3, Fl.-Nr. 190, Gemarkung Oberbach. Das Bauvorhaben befindet sich gem. § 34 BauGB im Zusammenhang bebauter Ortsteile. Gem. den der Verwaltung vorliegenden Antragsunterlagen befinden sich aktuell zwei Garagen sowie das Wohnhaus auf dem besagten Grundstück. Die westlich gelegene Grenzgarage (im Plan gelb gekennzeichnet) sowie das bestehende Garagenpultdach (im Plan gelb gekennzeichnet) sollen nun zurückgebaut werden. Anschließend soll auf der bestehenden Garage auf der westlichen Seite des Wohnhauses eine Dachterrasse erreichtet werden (im Plan rot gekennzeichnet). Das Bauvorhaben fügt sich in die nähere Umgebung ein.

Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen das beantragte Bauvorhaben.

Bgm Kleinhenz stellt anhand des Lageplans das geplante Bauvorhaben vor.

Der MGR erteilt sein Einvernehmen zum gestellten Antrag auf Baugenehmigung zum Abriss der westlichen Grenzgarage, dem Rückbau des Garagenpultdaches und Errichtung einer Dachterrasse auf der bestehenden Garage in der Eckenstraße 3 auf der Fl.-Nr. 190 in der Gemarkung Oberbach.

Eckartsrother Straße; Auftragsvergabe Sanierung BA 1 + BA 2

Wie in der MGR-Sitzung vom 13.05.2024 beschlossen, wurde der 1. und 2. Bauabschnitt zur Sanierung der Eckartsrother Straße am 31.07.2024 ausgeschrieben. Der 1. BA erstreckt sich von der Einfahrt zur Tiny House-Siedlung bis zur Hausnummer 74 der Eckartsrother Straße. Der 2. BA erstreckt sich von der Hausnummer 74 bis zur Hausnummer 66 der Eckartsrother Straße. Die Submission hierzu fand zwei Wochen später, am 14.08.2024 statt. Insgesamt nahmen 8 Firmen an der Ausschreibung teil, bzw. wurden um Abgabe eines Angebots gebeten. Folgende Firmen haben fristgerecht ein Angebot eingereicht:

- Gebr. Stolz GmbH, Hammelburg

- Georg Väth GmbH, Oberbach

- Müller Bau GmbH, Bad Bocklet

- August Ullrich GmbH, Elfershausen

- Strabag AG, Schwarzach

Nach Prüfung aller Angebote durch das techn. Büro Köhl wurde bestätigt, dass die Firma Stolz GmbH & Co. KG mit 447.304,01 Euro das wirtschaftlichste Angebot abgegeben hat.

Um keine Zeit zu verlieren, entschloss sich die Verwaltung, den Auftrag für den ersten BA der Sanierung der Eckartsrother Straße bereits am 26.08.2024 zu vergeben, sodass das Baustellen-Anlaufgespräch mit dem techn. Büro Köhl, der Bayernwerk AG, der Telekom und der Firma Stolz GmbH & Co. KG bereits am 29.08.2024 stattfinden konnte. Lt. Aussage von Herrn Heiko Zehe (Bauleitung Fa. Stolz), werden die Arbeiten frühestens am 17.09.2024 beginnen. Aktuell wird von einer Bauzeit von 2,5 bis 3 Monaten ausgegangen. Vor Beginn der Baumaßnahme findet eine Beweissicherung aller, sich unmittelbar am Straßenkörper befindlichen, Gebäude durch das Büro Henneberger aus Würzburg statt. Alle Anlieger wurden bereits schriftlich über das Bauvorhaben und dessen voraussichtlichen Beginn informiert. Wie bereits beim Bau der Trinkwasserleitung in der Eckartsrother Straße, wird auch bei dieser Maßnahme eine Umleitung über den Altenberg eingerichtet, die jedoch lediglich im Bedarfsfall aktiviert wird.

Weiterhin finden nach Absprache mit der Bayernwerk Kabelverlegungen für neue Straßenbeleuchtungen statt. Vorsorglich wurde besprochen, dass Glasfaserleerrohre mitverlegt werden. Da sich der Bereich „Eckartsrother Straße“ bekanntlich nicht im Ausbaugebiet der Glasfaser Plus befindet, wird der Einbau dieser Leitungen nicht subventioniert. Jedoch kann das so hergestellte Netz zu einem späteren Zeitpunkt an einen Netzbetreiber, z.B. an die Telekom verkauft werden.

Was die Verwendung der durch die Sanierung anfallenden Erdmassen angeht, so könnten diese für die Verfüllung der bereits mehrfach diskutierten und aus Sicht der Verwaltung benötigten Löschwasserzisterne verwendet werden. Konkrete Absprachen mit der Unteren Naturschutzbehörde bzgl. des Verbleibs der Erdmassen auf den umliegenden Grundstücken fanden bislang nicht statt. Die Verwaltung schlägt hierzu vor, alle erforderlichen Maßnahmen zum Einbau einer Löschwasserzisterne in Absprache mit den jeweiligen Grundstückseigentümern, sowie der Unteren Naturschutzbehörde in die Wege zu leiten.

GLA Kleinheinz ergänzt, dass mittlerweile mit dem Grundstückseigentümer gesprochen wurde. Mit der Planung einer Löschwasserzisterne wäre dann noch Zeit.

MGR Schmitt moniert, dass der Beschluss ohne den Gemeinderat vergeben wurde. Er wurde im Dorf angesprochen und war nicht informiert. Er hätte auch erwartet, dass bei der Differenz der Angebote genauer nachgeschaut werden sollte.

GLA Kleinheinz erklärt die Hintergründe für die vorzeitige Vergabe. Das Angebot lag unterhalb der Kostenschätzung und wie in den vergangenen Sitzungen bereits besprochen, sollte der Baubeginn auch auf Wunsch des MGR schnellstmöglich erfolgen, so dass der Abschnitt I und II noch vor dem Winter fertiggesellt werden kann. Das Angebot wurde durch das tiefbautechnische Büro geprüft und es gab nach Aussage des zuständigen Technikers keine Fehler oder bedenkliche Preise. Weiterhin wies er daraufhin, dass zu diesem Zeitpunkt der 1. Bgm Kleinhenz durch 2. Bgm Illek vertreten wurde. Hier wurde durch 2. Bgm Illek ggf. eine Vorabinformation an den MGR, z.B. über Email versäumt. Die Vergabe und die nun nachträgliche Zustimmung des MGR erfolgte aufgrund des Zeitdrucks, da die Fa. Stolz bereits in der nächsten Woche mit den Bauarbeiten beginnen wird und bei einer späteren Vergabe, z.B. nach der heutigen Sitzung, 4 Wochen verloren gegangen wären. Die Vergabe war rechtmäßig und alle Angebote wurden durch das zuständige Ingenieurbüro geprüft.

MGR Rüttiger fragt nach, warum dies in der Öffentlichkeit vorher bekannt war.

GLA Kleinheinz erläutert, dass die Baustellenbegehung und Einweisung vor Ort mit der Fa. Stolz bereits Ende August erfolgt ist. Dies wurde ggf. durch die Anwohner bzw. Bürger wahrgenommen.

MGR Rest fragt nach, ob in dem Vergabebetrag auch sämtliche beschriebene Verlegungen der Leerrohre enthalten seien.

Bauverwaltungsleiter Helfrich erklärt, dass bei dem Termin Bayernwerk und auch die Telekom eingeladen und anwesend war. Hierzu kommt noch eine Planung vom Ingenieurbüro Köhl. Es muss weiterhin noch geklärt werden, welche Firma die Lehrrohre bzw. Speedpipes verlegt. Diese Kosten kommen noch hinzu. Nach Fertigstellung sollen die verlegten Glasfaserleitungen an die Telekom verkauft werden.

Für die Verlegung von Kabel und die Errichtung neuer Straßenlaternen durch das Bayernwerk kommen noch ca. 22 000 Euro hinzu.

3. Bgm Nowak fragt nach, ob die Anzahl der Lampen denn sein muss?

Dies wird lt. Bauverwaltungsleiter Helfrich noch mit dem Bayernwerk geprüft.

2. Bgm Illek erläutert am Ende seine Beweggründe für die vorzeitige Vergabe ohne Gemeinderatsbeschluss. Um keine Zeit zu verlieren, da die Baustelle noch vor dem Winter fertiggestellt werden soll und da bereits in vorhergehenden Sitzungen ausführlich über die Notwendigkeit gesprochen wurde, habe er den Auftrag nach Prüfung des techn. Büros Köhl freigegeben.

Der MGR stimmt der Auftragsvergabe zur Sanierung des 1. und 2. BA der Eckartsrother Straße an die Firma Gebr. Stolz GmbH & Co. KG aus Hammelburg zu einem Preis von 447.304,01 Euro nachträglich zu.

Der MGR stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, dass nach Rücksprache und weiterer Überprüfung sowie Bewertung durch die Verwaltung und den zuständigen Feuerwehrkommandanten, ggf. der Einbau einer Löschwasserzisterne auf einem geeigneten Grundstück geplant wird.

Helmut-Patzke-Stadion; Auftragsvergabe zur Reinigung des Kunststoffbodens

Bereits in den Monaten April und Mai hatte sich die Verwaltung Angebote zur Reinigung der Kunststoffoberflächen im Helmut-Patzke-Stadion eingeholt. In Summe beläuft sich die zu reinigende Fläche auf rd. 4.300 m². Darunter die 400-Meter-Bahn mit rd. 2.470 m², der Basketballplatz mit rd. 547 m² und der Tennisplatz mit rd. 1.256 m². Die beigefügten Bilder verdeutlichen, dass die Flächen witterungsbedingt in die Jahre gekommen sind und dringend einer Reinigung unterzogen werden müssen. Vor allem bei Nässe besteht aufgrund der rutschigen Oberfläche eine hohe Verletzungsgefahr.

Da die Liste der Firmen, die solche Arbeiten ausführen äußerst überschaubar ist, hat die Veraltung lediglich zwei Firmen um die Abgabe eines Angebots zur Reinigung der Kunststoffflächen aufgefordert.

Polytan GmbH aus

86666 Burgheim

Sandmaster GmbH aus

73240 Wendlingen

Da im Angebot der Fa. Polyton auch die Reinigung der Entwässerungsrinne enthalten ist, schlägt die Verwaltung vor, den Auftrag zur Reinigung der Kunststoffoberflächen zu einem Preis inkl. EP von 9.720,05 Euro an die Firma Polytan GmbH aus Burgheim zu vergeben.

MGR Rest fragt nach, ob die Angebote nur die Reinigung beinhaltet oder auch Schäden repariert und evtl. auch die Markierungen neu gemacht werden.

Bauverwaltungsleiter Helfrich berichtet, dass die die Firmen nicht vor Ort waren, aber anhand von Fotos Input gegeben wurde.

Der MGR stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, den Auftrag zur Reinigung der Kunststoffoberflächen im Helmut-Patzke-Stadion zu einem Preis inkl. EP von 9.720,05 Euro an die Firma Polytan GmbH aus Burgheim zu vergeben.

Brückenauer Rhönallianz; ILE- Beschluss zur Umsetzungsbegleitung

Die Brückenauer Rhönallianz kooperiert seit Februar 2015 erfolgreich im Bereich der Interkommunalen Zusammenarbeit und der ländlichen Entwicklung. In dieser Zeit sind mehr als 9-mal so viel Fördermittel in die acht Gemeinden der ILE zurückgeflossen, wie insgesamt Mitgliedsbeiträge von den Kommunen geleistet wurden. Neben den rein finanziellen Vorteilen der Zusammenarbeit wurden zahlreiche gemeinsame Projekte und für die Entwicklung der Region wichtige Studien durchgeführt. Verwaltungen, Feuerwehren und Bauhöfe profitieren von Informationsaustausch, Zusammenarbeit und Synergieeffekten z. B. bei Anschaffungen oder Ausschreibungen. Das soziale Engagement der Bürger der ILE-Gemeinden wird durch die Förderung von inzwischen 73 Kleinprojekten aus dem Regionalbudget gewürdigt und das gemeinsame Musikfest der Allianz oder ein Jugendfilmwettbewerb unterstützen die Kultur der Region.

Die Zusammenarbeit in der ILE wird von der Bürgermeisterin und allen Bürgermeistern der Lenkungsgruppe als Erfolgsmodell angesehen und soll unbedingt fortgesetzt werden. Die 2. Förderperiode durch das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE) endet am 31. Januar 2027. Bis dahin muss ein grundsätzlich neues Konzept (ILEK) erstellt werden um weiterhin als ILE-Region anerkannt zu werden.

Der Vertrag mit dem bisherigen Umsetzungsbegleiter Uwe Schmidt endet vereinbarungsgemäß nach 10 Jahren am 31. Januar 2025 auf dessen Wunsch. Zum Erreichen der selbstgesteckten Ziele ist eine professionelle und engagierte Umsetzungsbegleitung der ILE weiterhin unbedingt erforderlich.

Nach Beratungen in den Lenkungsgruppen wird die Nachbesetzung in Form einer Teilzeitstelle von allen Bürgermeistern/der Bürgermeisterin einstimmig präferiert. Aktuelle Marktvergleiche zur Alternative eines Wertvertrages ergeben bei einer Festanstellung bei ähnlichen Kosten Vorteile durch die Möglichkeit zusätzliche Aufgaben zu übernehmen und damit die Verwaltungen der Gemeinden zu entlasten. Angestrebt wird dabei eine, auf zunächst 2 Jahre, befristete Halbtagstelle.

Die Personalkosten für die neu zu schaffende Stelle wird, ebenso wie die bisherige Umsetzungsbegleitung, mit 65% vom ALE gefördert. Der Eigenanteil für alle 8 Gemeinden zusammen liegt bei 35 %.

Für die Qualifikation und Ausschreibung der Stelle gibt es eine Vorlage des ALE.

Die Einstufungsempfehlung für die Vergütung liegt bei abgeschlossenem Masterstudium bei Stufe EG 11. Dies führt ggf. dazu, dass der Mitgliedsbeitrag aller 8 Gemeinden zusammen jährlich um 5.000 bis 10.000 Euro angehoben werden. Hierzu findet der einwohnerbezogene Schlüssel der ILE Anwendung.

Bgm Kleinhenz erläutert den Bedarf.

MGR Trump fragt nach, ob die Einstellung auch an einen Dienstleister vergeben werden könnte.

Dies wurde lt. Bgm Kleinhenz im Lenkungsausschuss ausführlich besprochen und man habe sich für die Einstellung einer Fachkraft entschieden.

Der MGR stimmt der Ausschreibung und Einstellung einer gemeinsamen und fachlich geeigneten Umsetzungsbegleitung durch die Brückenauer Rhönallianz e.V., vorbehaltlich der Förderung durch das Amt für Ländliche Entwicklung, befristet für 2 Jahre, zu. Die Stelle wird als Halbtagsstelle ausgeschrieben.

Nicht öffentliche Sitzung vom 10.09.2024

Abwasserbeseitigung; Neubau Kläranlage; Ergebnis des VgV-Verfahrens und Auftragsvergabe von Geschäftsbesorgungsdienstleistungen mittels Geschäftsbesorgungsvertrag (Bauherrenmodell " Bauamt auf Zeit") an die Fa. BayernGrund

Mit Auftragsbekanntmachung Nr. OJ S 41/2024 vom 27.02.2024 hat der Markt Wildflecken über Herrn Rechtsanwalt Pannier (München) ein europaweites Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem öffentlichen Teilnahmewettbewerb gem. VOB/A zur Vergabe von Geschäftsbesorgungsleistungen inkl. Finanzierung für den Neubau der Kläranlage Wildflecken eingeleitet. Binnen der ausgelobten Frist zur Abgabe eines Teilnahmeantrages bis 26.03.2024, 12 Uhr, hat lediglich die BayernGrund Grundstücksbeschaffungs- und -erschließungs-GmbH (München) eine entsprechende Bewerbung abgegeben. Da sich BayernGrund aufgrund der bekanntgemachten Kriterien als geeignet erwiesen hat, wurde BayernGrund am 16.04.2024 zur Angebotsabgabe aufgefordert und zum Bietergespräch eingeladen. Innerhalb der Angebotsfrist bis 07.05.2024, 12 Uhr, hat BayernGrund am 07.05.2024 ein vollständiges Angebot eingereicht, das im Bietergespräch am 14.05.2024 ausführlich diskutiert wurde.

Nach den bekanntgemachten Vorgaben ist der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot zu erteilen. Die Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebots erfolgte ausschließlich anhand des abgegebenen Preisangebots, der schriftlichen konzeptionellen Darstellung für die Umsetzung. Die Möglichkeit einer „Verbesserung“ des Angebots allein durch das Bietergespräch wurde verfahrensrechtlich bewusst nicht vorgesehen.

Unter Zugrundelegung der angebotenen Honorarparameter in dem Angebot der BayernGrund vom 07.05.2024 ergibt sich folgendes voraussichtliche Honorar für die vertragsgegenständlichen Geschäftsbesorgungsleistungen:

Herr Rechtsanwalt Pannier empfiehlt den Zuschlag auf das Angebot der BayernGrund vom 07.05.2024.

Da der Geschäftsbesorger Fa. BayernGrund auch die Projektfinanzierung beisteuert, handelt es sich bei dem Geschäftsbesorgungsvertrag um ein rechtsaufsichtliches, vom Landratsamt Bad Kissingen zu genehmigendes, Rechtsgeschäft.

Die Projektfinanzierung soll nach den Vorgaben im Geschäftsbesorgungsvertrag über einen Kontokorrentkredit bei der Sparkasse Bad Kissingen realisiert werden. Um die Finanzierung zu den Konditionen eines Kommunalkredits zu sichern, ist die Abgabe einer Gewährleistungserklärung des Marktes Wildflecken gegenüber der Sparkasse erforderlich. Gegenstand dieser Erklärung ist, dass der Markt gegenüber der Sparkasse für den Fall, dass BayernGrund als Kreditnehmer ausfällt, die Erfüllung aller Kreditverbindlichkeiten der BayernGrund übernimmt. Auch die Gewährleistungserklärung bedarf der rechtsaufsichtlichen Genehmigung durch das Landratsamt.

Die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Wasserwirtschaftsamtes im Hinblick auf die Förderung gem. RZWas liegt bereits vor. Die rechtsaufsichtliche Genehmigung des Landratsamtes Bad Kissingen steht noch aus; die Abstimmungen sind aber schon sehr weit vorangeschritten.

Vor diesem Hintergrund fasst der MGR Wildflecken folgende Beschlüsse:

1.

In dem Vergabeverfahren mit der Auftragsbekanntmachungsnummer OJ S 41/2024 über die Geschäftsbesorgungsleistungen zum Neubau der Kläranlage Wildflecken wird der Zuschlag auf das wirtschaftlichste Angebot der BayernGrund Grundstücksbeschaffungs- und erschließungs-GmbH vom 07.05.2024 erteilt.

2.

Die Verwaltung wird ermächtigt, den Geschäftsbesorgungsvertrag zum Neubau der Kläranlage Wildflecken mit der BayernGrund Grundstücksbeschaffungs- und erschließungs-GmbH entsprechend der Abstimmung mit der Rechtsaufsicht beim Landratsamt Bad Kissingen zur Erlangung der rechtsaufsichtlichen Genehmigung zu finalisieren und zu unterzeichnen.

3.

Die Verwaltung wird ermächtigt, die Gewährleistungserklärung gem. dem Geschäftsbesorgungsvertrag mit der BayernGrund Grundstücksbeschaffungs- und erschließungs-GmbH entsprechend der Abstimmung mit der Rechtsaufsicht beim Landratsamt Bad Kissingen zur Erlangung der rechtsaufsichtlichen Genehmigung zu finalisieren und gegenüber der Sparkasse Bad Kissingen abzugeben.

Katastrophenschutz; Auftragsvergabe für die Erstellung eines kommunalen Sturzflut-Risikokonzeptes (Sturzflut-Risikomanagement)

Wie bereits in der MGR-Sitzung vom 13.08.2024 mitgeteilt, fand die Submission zur Ausschreibung eines kommunalen Sturzflutrisikomanagements bereits am 16.07.2024 statt.

Bei der ersten Durchsicht, der durch die Vergabestelle übermittelten Angebote, sind allen beteiligten Kommunen immense Preisdifferenzen aufgefallen.

Aufgrund der enormen Preisdifferenzen wurde um eine Bindefristverlängerung aller Bieter gebeten um die Diskrepanzen aufzuklären. Alle Bieter, bis auf die Hydrotec Ingenieurgesellschaft für Wasser und Umwelt mbH aus Aachen, bestätigten uns die erbetene Bindefristverlängerung bis zum 14.10.2024.

Weiterhin ist bei der Durchsicht der Angebote aufgefallen, dass das Büro Spekter die Position 7.2.11 (Flächenhafte Vermessungen von komplizierten Bauwerken, bei topografischen Veränderungen oder Veränderungen in Rückhalteräumen bzw. im Vorlandbereich) in eine Eventualposition verändert hat. Die hier aufgerufen Kosten von 1.000 Euro netto fließen somit nicht in die Gesamtsumme ein.

Da der Verwaltung seit dem 20.08.2024 neue Erkenntnisse bzgl. der Fließwege bei Regenereignissen in Form der durch das LFU veröffentlichten sogenannten HIOS-Karte vorliegen, hat sich die Verwaltung in den vergangenen Tagen noch einmal mit der Frage der tatsächlichen Erfordernis des ausgeschriebenen Sturzflut-Risiko-Management auseinandergesetzt. Auch wurde sich über etwaige finanzielle Konsequenzen, die in Folge einer Nichtvergabe auf die Verwaltung zukommen können, Gedanken gemacht. Sowohl auf der Internetseite des LFU aber auch bereits in der MGR-Sitzung vom 17.10.2022 wurde der, durch das WWA empfohlene Weg zur Risikomanagement-Strategie beschrieben. Die fünf Schritte zur Maßnahmenumsetzung gliedern sich hier wie folgt auf:

1. Bestandsanalyse

-

was ist bereits bekannt

-

wer weiß was?

-

welche Daten sind vorhanden?

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welche Erfahrungen und Problemstellungen liegen aus vergangenen Ereignissen vor?

2. Gefahrenermittlung

-

was kann wo passieren?

-

welche Regen- und Abflussereignisse sind zu erwarten?

-

welche Gefahren bestehen durch Gewässer?

-

welche Gefahr besteht durch wild abfließendes Wasser

3. Gefahren- und Risikobeurteilung

-

was darf wo nicht passieren, bzw. was darf wo zugelassen werden?

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wo sind die Gefahren am größten?

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wo besteht Gefahr für Leib und Leben?

4. Konzeptionelle Maßnahmenentwicklung

-

was kann getan werden?

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welche nicht-technischen und baulichen Schutzmaßnahmen sind denkbar?

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welche voraussichtliche Wirkung haben diese Maßnahmen?

5. Integrale Strategie zum kommunalen Sturzflutrisikomanagement

-

werden die jeweiligen Schutzziele für Gewässer und wild abfließendes Wasser erreicht?

-

welches Risiko verbleibt?

-

wie kann eine Umsetzungsstrategie aussehen?

Die heute vorliegende HIOS-Karte des LfU hätte die Interpretation der o.g. Punkte, insbesondere die Bestandsanalyse sowie die Gefahrenermittlung konkretisieren können. Durch die Veröffentlichung der HIOS-Karte und das inhomogene Ergebnis der o.g. Ausschreibung, wurde die grundsätzliche Notwendigkeit eines Sturzflut-Risiko-Managements noch einmal innerhalb der Verwaltung und mit den Bürgermeistern des Marktes Wildflecken diskutiert.

Infolge dieser Gespräche, fanden seitens der Verwaltung mehrere Gespräche mit der Vergabestelle der Regierung von Unterfranken statt. Herr Rottenberger, der selbst viele Jahre als Bereichsleiter beim WWA tätig war, stand uns hierbei Rede und Antwort.

Auf die Frage mit welchen Konsequenzen man bei einer Nichtvergabe rechnen müsse, antwortete Herr Rottenberger, dass man sich vorerst über die tatsächliche Begründung zur Nichtvergabe einig werden müsse. Eine mögliche Begründung könnte die „Manipulation“ des Leistungsverzeichnisses durch den Erstbietenden sein. Die Vergabe an den deutlich teureren Zweitbietenden könnte man dann ggf. als unwirtschaftlich bezeichnen. Die finanzielle Konsequenz könnte sich max. auf den entstandenen Aufwand für die Erstellung/das Ausfüllen des LV´s belaufen. Entfallener Gewinn könne nur bei einem bereits vergebenen Auftrag geltend gemacht werden. Herr Rottenberger ist jedoch der Ansicht, dass der Bedarf für ein kommunales Sturzflut-Risiko-Management definitiv gegeben ist. Dies alleine schon aufgrund der topographischen Gegebenheiten (Hänge/Höhenlagen aber auch Gewässer III. Ordnung wie der Oberbach). Herr Rottenberger erklärte weiter, dass die durch das Sturzflut-Risiko-Management erzielten Erkenntnisse in jedem Fall als Handlungsempfehlung und nicht als Verpflichtung für die Kommune betrachtet werden. Vielmehr dient das Sturzflut-Risiko-Management dazu, Fließwege in Folge von Starkregenereignissen besser einschätzen zu können und Maßnahmen zu treffen, die den Bau von Rückhaltebecken bestenfalls verhindern können, z.B. den Bau oder Ausbau von Gräben, Durchlässen und Abschlägen. Auch könnten Bürger, deren Häuser und/oder Liegenschaften sich in potentiell kritischen Bereichen befinden über die empfohlenen Maßnahmen informiert werden um selbst handeln zu können. In wieweit der Bereich des Übungsplatzes für die finale Bewertung ausschlaggebend ist, konnte Herr Rottenberger nicht beurteilen. Er gehe jedoch davon aus, dass das beauftragte Büro auch diese Topographie in ihre Berechnungen/Simulationen mit einfließen lassen werde, soweit dies möglich sei.

Unter Anbetracht aller Umstände, sieht die Verwaltung von der Nichtvergabe des Auftrags zum kommunalen Sturzflut-Risiko-Management ab und schlägt vor, den Auftrag an die Firma Spekter aus Herzogenaurach zu vergeben.

MGR Trump erinnert an das Allianz-Treffen zum Thema Sturzflut-Management. Für ihn wäre es dann eine logische Konsequenz, dass anhand der Ergebnisse dann auch Maßnahmen ergriffen werden müssen, die Geld kosten.

Bgm Kleinhenz erwähnt, dass es auch für die Bürger wichtig wäre, Bescheid zu wissen.

3. Bgm Nowak weist darauf hin, dass in jedem Fall die Gräben freigehalten werden müssen. Diese Maßnahme ist einfach durchzuführen und ist nicht mit hohen Kosten verbunden.

Der MGR stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, den Auftrag zur Erstellung eines Sturzflutrisikomanagements zu einem Preis von 167.907,95 Euro an das Büro Spekter GmbH aus Herzogenaurach zu vergeben.

Öffentliche Sitzungsniederschrift vom 08.10.2024

Bauantrag Sven Wiegand auf Errichtung einer Doppelgarage, einer Stützmaueranlage mit Außentreppe sowie Geländeveränderung in der Sonnenstraße 76, Fl.-Nr. 1218, Gemarkung Wildflecken

Der Bauherr Sven Wiegand stellt einen Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Doppelgarage, Errichtung einer Stützmaueranlage mit Außentreppe sowie Geländeveränderungen auf der Fl.-Nr. 1218 in der Gemarkung Wildflecken. Geplant ist der Bau einer Grenzgarage an der westlichen Grundstücksgrenze zur Hausnummer 78 in der Sonnenstraße. Beide Grundstücke sind im Eigentum des Antragsstellers und befindet sich im Bebauungsplan „Teilbebauungsplan Sonnenstraße“.

Grundsätzlich entspricht das geplante Bauvorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans. Da es sich bei der geplanten Garage jedoch um eine Grenzgarage handelt, die die gem. Art. 6, Abs. 7 maximal zulässigen 9 Meter Grenzbebauung überschreitet, wurde seitens des Landratsamtes Bad Kissingen bereits eine Verschmelzung der beiden Grundstücke mit den Fl.-Nr. 1218 und 1218/3 gefordert.

Seitens der Verwaltung spricht nichts gegen das beantragte Bauvorhaben.

Von Seiten des Gremiums wird moniert, dass die Garage bereits gebaut wurde und diese Vorgehensweise zumindest gerügt werden sollte.

Von Bauamtsleiter Helfrich wird hierzu erwidert, dass vom Bauherrn Antrag im Freistellungsverfahren gestellt wurde und anschließend durch das Landratsamt, aufgrund einer Grenzüberbauung und der Größe bzw. Höhe des Gebäudes, der Bauantrag gefordert wurde.

Der Vorsitzende ergänzt, dass im Extremfall kann auch der Rückbau gefordert werden könne, was allerdings nicht gewollt ist.

Auf die Frage von 2. Bgm. Illek, ob die geforderte Verschmelzung der Grundstücke tatsächlich stattfindet, weist GLA Kleinheinz darauf hin, dass diese vollzogen werden müsse und Bestandteil der Baugenehmigung sein wird.

Bauamtsleiter Helfrich weist zusätzlich daraufhin, dass der Bauherr davon ausgegangen ist, der Antrag könne im Genehmigungsfreistellungsverfahren durchgeführt werden. Die heutige Beschlussfassung erfolgt heute, obwohl dem Landratsamt noch nicht alle Pläne vollständig vorliegen.

Der MGR erteilt sein Einvernehmen zum gestellten Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Doppelgarage, Errichtung einer Stützmaueranlage mit Außentreppe sowie Geländeveränderungen.

Bauantrag Christine Heidelmeier auf Errichtung von zwei Dachgauben auf dem best. Wohngebäude und Errichtung eines Edelstahlschornsteins, Kapellenweg 12, Fl.-Nr. 81, Gem. Wildflecken

Die Bauherrin Christine Heidelmeier stellt einen Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung von zwei Dachgauben auf dem bestehenden Wohngebäude sowie zur Errichtung eines Edelstahlschornstein im Kapellenweg 12 auf der Fl.-Nr. 81 in der Gemarkung Wildflecken. Der Antrag zum Bau wurde bereits im August als Genehmigungsfreisteller gem. Art. 58 Abs. 2 BayBO eingereicht. Gem. Art. 58 Abs. 2 ist die Änderung und Nutzungsänderung von Dachgeschossen zu Wohnzwecken einschließlich der Errichtung von Dachgauben im Anwendungsbereich des §34 Abs. 1 Satz 1 BauGB genehmigungsfrei. Gem. Art. 58 Abs. 3 darf demnach einen Monat nach Vorlage der vollständigen Bauunterlagen mit dem Bau begonnen werde, sofern dem Antragsteller nicht vorher schriftlich mitgeteilt wird, dass ein Genehmigungsverfahren erforderlich ist.

Der Antragstellerin wurde seitens der Verwaltung mitgeteilt, dass mit dem Bau begonnen werden darf. Eine Kopie dieses Schreibens wurde dem Landratsamt, gemeinsam mit den eingereichten Antragsunterlagen übersandt. Das Landratsamt hat nach eingehender Prüfung der Unterlagen entschieden, dass ein Genehmigungsverfahren eingeleitet werden muss und die Antragstellerin aufgefordert, einen Antrag auf Baugenehmigung einzureichen. Dieser wurde am 10.09.2024 als digitaler Bauantrag über das Landratsamt Bad Kissingen eingereicht. Gem. den eingereichten Antragsunterlagen soll sowohl auf der südlichen als auch auf der nördlichen Gebäudeseite eine Dachgaube entstehen. Außerdem soll ein Edelstahlkamin auf der westlichen Seite des bestehenden Gebäudes installiert werden. Das Bauvorhaben befindet sich gem. §34 BauGB im Innenbereich und fügt sich aus Sicht der Verwaltung in das Ortsbild ein. Seitens der Verwaltung spricht nichts gegen das geplante Bauvorhaben.

Der MGR erteilt sein Einvernehmen zum gestellten Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung von zwei Dachgauben auf best. Wohngebäude, Errichtung eines Edelstahlschornstein.

Feuerwehr; Entschädigungen der Feuerwehrkommandanten und anderen Feuerwehrdienstleistenden gem. § 11 BayFwG

Gem. § 11 Abs. 1 Satz 1 des Bayerischen Feuerwehrgesetztes (BayFwG) haben die Kommandanten und deren Stellvertreter Anspruch auf eine angemessene Entschädigung und Reisekostenvergütung. Andere Feuerwehrdienstleisende, die regelmäßig über das übliche Maß hinaus Feuerwehrdienst leisten (z.B. Gerätewarte, Jugendwarte, usw.) können angemessen entschädigt werden (§ 11 Abs. 1 Satz 2 BayFwG). Die Mindesthöhe der Entschädigung für den Kommandanten und dessen weitere Stellvertreter ist in § 11 Abs. 1 und 2 i.V.m. Anlage 1 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Feuerwehrgesetztes (AVBayFwG) festgelegt, wonach die Stellvertreter eine Entschädigung in Höhe der Hälfte des Mindestsatzes erhalten. Die Mindestsätze sind in Fahrzeuggruppen A und B eingeteilt.

Der Mindestsatz für die Fahrzeuggruppe A beträgt 33,80 Euro/mtl., der Mindestsatz für die Fahrzeuggruppe B beträgt 56,80 Euro/mtl.. Die Einteilung in die jeweiligen Gruppen ist in der Anlage 1 des AVBayFwG geregelt. Die Höhe der Entschädigung wurde zuletzt mit Bek. V. 12.10.2022 (BayMBl. Nr. 605) festgesetzt.

Danach ergeben sich nachstehende Fahrzeug-Einteilungen:

Feuerwehr Wildflecken:

Hilfeleistungslöschgruppenfahrzug

= Gruppe B

Gerätewagen-Logistik

= Gruppe A

Mehrzweckfahrzeug

= Gruppe A

Feuerwehr Oberbach:

Mittleres Löschfahrzeug

= Gruppe B

Gerätewagen

= Gruppe A

Feuerwehr Oberwildflecken:

Tragkraftspritzenfahrzeug

= Gruppe A

Sollte die Höhe der Entschädigung angepasst und eventuell zusätzlich für weitere Feuerwehrdienstleistende eine Entschädigung gezahlt werden, müsste dies per Gemeinderatsbeschluss erfolgen.

Der Markt Wildflecken hat in den letzten Jahrzehnten für die Kommandanten und deren Stellvertreter die Mindestentschädigung festgesetzt.

Für die Gerätewarte wurde, zuletzt mit MGR-Beschluss vom 11.07.1994, folgende Entschädigung festgesetzt:

1.

Für die Feuerwehr Wildflecken

90,00 DM/monatlich = 1.080,00 DM /jährlich

2.

Für die Feuerwehren Oberwildflecken und Oberbach

140,00 DM/jährlich

Diese Beträge wurden bei der Währungsreform lediglich in Euro umgerechnet, jedoch nicht angepasst!

Der große Unterschied der Entschädigung für die Gerätewarte wurde in der damaligen Sitzung durch den Vorsitzenden damit erklärt, dass die größere Anzahl an Fahrzeugen und Geräten, sowie die Pflege der Atemschutzgeräte eine höhere Entschädigung nach sich zieht.

Es wird festgestellt, dass die damaligen Verhältnisse mit der heutigen Zeit und der Ausstattung der Wehren nicht mehr zu vergleichen ist. Die aktuellen Anforderungen an die Kommandanten, die Gerätewarte und die Verantwortlichen für den Atemschutz sind deutlich größer geworden. Außerdem sind die heutigen Fahrzeuge bzw. die technische Ausstattung aller Feuerwehren des Marktes Wildflecken größer und komplexer und erfordert einen größeren Wartungs- und Pflegeaufwand. Zudem gebe es zwischenzeitlich in jeder Ortsfeuerwehr Atemschutzgeräteträger und Verantwortliche für den Atemschutz, für die es bisher keine Entschädigung gebe.

Auch die jeweiligen Kommandanten haben sich darauf verständigt, dass die o.g. veralteten Festsetzungen nicht mehr den heutigen Anforderungen entsprechen und schlagen, mit Zustimmung der Verwaltung, folgendes vor:

Gerätewarte und Verantwortliche für den Atemschutz:

Die Entschädigungen für die Gerätewarte sind anzupassen und für die Verantwortlichen des Atemschutzes sollte ebenfalls eine Entschädigung festgesetzt werden, da regelmäßig Feuerwehrdienst über das übliche Maß hinaus geleistet wird. Auch heute ist es noch so, dass die Feuerwehr Wildflecken über mehr Fahrzeuge und technische Ausrüstung verfügt und daher die o.g. Festsetzungen aus dem Jahr 1994 in keinem Verhältnis zu den heutigen Gegebenheiten stehen. Dies wird auch durch die deutlich größere und technischere Ausstattung des neuen Mittleren Löschfahrzeuges der Feuerwehr Oberbach begründet.

Die Entschädigung der Gerätewarte soll zukünftig einheitlich mit einem monatlichen Betrag festgesetzt werden.

Kommandanten:

Die Entschädigung der Kommandanten könnte man von derzeit 33,80 Euro (Fahrzeuge in Gruppe A) auf 35,00 Euro, sowie von 56,80 Euro (Fahrzeuge in Gruppe B) auf 60,00 Euro anheben.

Die Entschädigung wird aus Kostengründen für die Lohnkontenführung in einem Betrag, zusammen mit der Gehaltsabrechnung im Dezember, als Einmalbetrag ausgezahlt. Diese Regelung soll beibehalten werden.

Somit wird im Namen der jeweiligen Kommandanten der Ortsfeuerwehren des Marktes Wildflecken folgender Vorschlag für die Festsetzung der o.g. Entschädigungen ab dem Haushaltsjahr 2024 vorgetragen:

Bgm. Kleinhenz spricht sich deutlich für die Feuerwehrleute und deren Arbeit und Dienst aus. Er stellt fest, dass dieser Betrag eine kleine Entschädigung für deren ehrenamtliche Tätigkeit darstelle und plädiere, dem Vorschlag auf Erhöhung bzw. Anpassung zuzustimmen.

3. Bgm. Nowak ist der Meinung, dass man froh sein müsse in allen Ortsteilen Feuerwehren zu haben. Die Verantwortung die die Wehren innehaben sei groß, weshalb die geforderten Beträge kaum der Rede wert sind. Da die Verantwortlichen diese Festsetzungen erarbeitet haben und offensichtlich damit zufrieden sind, sollte man zustimmen.

MGR Trump ist ebenfalls der Meinung, dass die Entschädigungen ein Mindestmaß an Wertschätzung zeigen. Von den Feuerwehrdienstleistenden wird viel Zeit aufgebracht, da die Arbeit der FF sehr komplex und aufwendig geworden ist. Seiner Meinung nach entspreche die Entschädigung nur einer Geste der Dankbarkeit.

Auf die Frage von 2. Illek nach der Festsetzung der Beträge, teilt GLA Kleinheinz mit, dass diese per Gesetzt geregelt sind.

Der MGR stimmt der vorgeschlagenen Anhebungen und Festsetzungen der Entschädigungen voll inhaltlich zu.

Verschiedenes

Informationen Neubau Kläranlage durch Bürgerversammlung:

Der Vorsitzende informiert, dass in den Bürgerversammlungen noch keine aktualisierten Informationen zum Kläranlagenbau herausgegeben werden. Diese Informationen sollen in einer gesonderten Bürgerinformationsveranstaltung, voraussichtlich im Frühjahr 2025 bekanntgegeben werden. Vor diesem Termin werden auch noch keine Verbesserungsbeiträge erhoben.

MGR Trump schlägt vor, die Bürger darüber zu informieren, dass eine Bürgerversammlung zum Thema Kläranlage erst im Jahr 2025 abgehalten wird.

GLA Kleinheinz weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass aufgrund weiterer Vorgaben durch das Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen ein Messprogramm in Auftrag gegeben werden muss und bis zur Vorlage der Ergebnisse keine genauen Kostenberechnungen vorgenommen werden können. Daher könne erst im Frühjahr 2025 eine Verbesserungsbeitragssatzung erlassen werden.

a) Glasfaserausbau durch Glasfaserplus:

Der Vorsitzende teilt mit, dass es von Seiten der Telekom einen Sachstandsbericht zum geplanten Gasfaserausbau innerhalb der Bürgerversammlungen geben soll. Der Beginn ist laut Rücksprache mit Herrn Betz für das Frühjahr 2025 geplant. Die Bauanlaufbesprechung soll noch im November 2024 erfolgen.

GLA Kleinheinz teilt mit, dass die Telekom zwischenzeitlich eine Firma zur Ausführung gefunden habe, diese uns jedoch nicht namentlich bekannt ist.

b) Am Altenberg: Hangbefestigung nach Käferbeseitigung

MGR Rest teilt mit, dass nach den Forstarbeiten zur Beseitigung der Käferfichten am Altenberg großflächige Schäden entstanden sind. Er fragt, ob nicht der Erlös durch den Holzverkauf zur Neuaufforstung verwendet werden könne.

Hierzu teilt Bauamtsleiter Helfrich mit, dass es bereits diesbezüglich Kontakt mit Frau Glück, die für unsere Beforstung zuständig ist, gegeben habe und derzeit Pläne erstellt werden, welche Baumarten in Frage kommen.

c) Gehweg am Lösershag

MGR Schmitt teilt mit, dass die Stromarbeiten am Lösershag abgeschlossen sind und das hierfür ausgebaute Pflaster wieder verbaut wurde. Er stellt fest, dass die Pflasterarbeiten nicht fachmännisch durchgeführt wurden und fragt, ob dies so belassen werde.

Bauamtsleiter Helfrich erwidert hierzu, dass die Pflasterarbeiten nicht durch die Firma Bellinger, sondern durch die Firma Karl erledigt wurden.

Bgm. Kleinhenz ergänzt hierzu, dass diesbezüglich bereits mit Frau Pfaff von Bayernwerk gesprochen wurde, die sich darum kümmern wollte.

MGR Trump stellt fest, dass ein nicht nur anderes Pflaster verwendet wurde, sondern auch ein anderes Verlegemuster. Man solle fordern, dass alles wieder so hergestellt werde, wie es war.

d) Ladestation für Elektroautos am Haus der Schwarzen Berge

MGR Kirchner fragt, ob bekannt sei, dass die Ladestation am Infozentrum seit mindestens einem halben Jahr nicht mehr funktioniere.

Bgm. Kleinhenz informiert, dass für die Ladestation der Landkreis zuständig sei und man Kontakt aufgenommen und dies melden werde.

Nicht öffentliche Sitzung vom 08.10.2024

Senioren; Unterstützung der örtlichen Seniorengemeinschaften

Um sich bei einer eventuellen Beschlussfassung zur Unterstützung der Senioren ein besseres Bild machen zu können, wurden alle Organisatoren der Seniorengemeinschaften um Mitteilung gebeten, inwieweit Unkosten für die Seniorentreffen entstehen.

Über das Ergebnis dieser „Befragung“ wurde ein Aktenvermerk erstellt, der dem MGR zusammen mit der Sitzungseinladung im RIS übermittelt wurde.

Nach eingehender Diskussion wird folgender Beschluss gefasst:

Der MGR beschließt, für die Dauer dieser Legislaturperiode (ab 2024) einen Jahresbetrag in Höhe von 2.400 Euro zur Verfügung zu stellen und diesen zu gleichen Teilen an die vier Seniorengruppen zu verteilen.

EDV; Anschaffung eines neuen Ratsinformationssystems "Session" mit Bürgerinformationssystem und Mandatos App von der AKDB zum 01.01.2024

Wie dem MGR bekannt und bereits im Zuge der Haushaltssitzung 2024 erläutert, soll ab dem Jahr 2025 ein neues Rats- und Bürgerinformationssystem zum Einsatz kommen und zukünftig das Programm „Session“ von der AKDB bzw. DigitalFabrix verwendet werden. Das bisher verwendete Programm „Kommue-Aktiv“ ist ein alleinstehendes Programm eines Drittanbieters und kann daher nicht in die IT-Infrastruktur des Marktes Wildflecken eingebunden werden, insbesondere in Hinsicht auf das im Markt Wildflecken eingesetzte Dokumentenmanagementsystem (DMS). Es gibt keine Schnittstellen in das DMS und ebenfalls keine Schnittstellen in das Finanzfachverfahren OK.FIS.

Aktuell werden die Daten und Dokumente des Ratsinformationssystems (Protokolle, Notizen, Einladungen usw.) auf einem zusätzlichen Terminalserver, innerhalb der Cloud beim Rechenzentrum der AKDB gehostet. Dies ist z.Zt. erforderlich, da die Software „kommune Aktiv“ und die notwendigen Lizenzen auf dem Server des Herstellers gehostet sind. Der Terminalserver stellt die Verbindung zwischen dem Rechenzentrum und der „Kommune-Aktiv“ her. Dies verursacht zusätzliche Kosten für Outsourcing bzw. für den Betrieb des Cloudspeichers im Rechenzentrum.

Neben den o.g. Problemen aufgrund der nicht möglichen Schnittstellen in die IT-Infrastruktur des Marktes Wildflecken, bietet das Programm „Session“ im Gegensatz zum Programm „Kommune-Aktiv“ zusätzliche, nachstehende Funktionen für die Verwaltung und die Ratsmitglieder (Nutzer):

Druckfunktion

-

Erstellung von Dokumenten (digital und analog)

Diese Funktion dient sowohl der Verwaltung als auch den Ratsmitgliedern (z.B. Tagesordnung nicht einzeln anklicken; sondern gesamtes PDF erzeugen)

-

Dokumente sind dann auch offline verfügbar

-

Protokolle öffentlichen und nichtöffentlich separat verfügbar; TOPs können als Tischvorlage erstellt und separiert werden (bei Kommune-Aktiv nicht möglich)

-

weiterhin sind im Modul auch diverse Auswertungsmöglichkeiten vorhanden

Prozessmanagement

-

Vollzug von Beschlüssen, etc. im Programm

-

Schnittstelle in Outlook und in das DMS (komXwork)

SessionNET und Mandatos-App

-

Ratsinformationssystem

-

Bürgerinformationssystem

-

eigens Intranet (SessionNet) für Ratsmitglieder und Verwaltung

Mandtos App (IOS und Android)

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Anmeldung nicht mehr erforderlich, sondern Sitzungsvorbereitung über eine „Sichere - App“ abrufbar (alles verschlüsselt!)

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Ratsmitglieder können Kommentierungen hinzufügen und somit ihre persönlichen Unterlagen digital und individuell vorbereiten bzw. bearbeiten

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Kommunikation untereinander und mit der Verwaltung ist möglich (z.B. Rückfragefunktion zu einem TOP an die Verwaltung, etc.)

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Volltext Recherche über alle Dokumente, Notizen, Termine und Kontakte

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Offline nutzbar und Synchronisation im Nachhinein möglich

Trotz der deutlich höheren lfd. Kosten für das Programm „Session“ ist aus Sicht der Verwaltung ein Wechsel zur AKDB und digitalfabriX dringend notwendig. Das Programm „Session“ erleichtert die notwendigen administrativen Vorgänge für die Sitzungsvorbereitung, Durchführung und Nachbereitung erheblich. Das Programm kann aufgrund der Schnittstellen in die IT-Infrastruktur der Verwaltung integriert werden, die Funktionen sowie Bearbeitungsmöglichkeiten der Sitzungsunterlagen sind besser und die Software wird zukünftig von einem Unternehmen betreut. Das Programm „Kommune-Aktiv“ ist eines der wenigen Anwendungen, die bis jetzt noch über einen Drittanbieter, außerhalb der AKDB mit deren Tochtergesellschaften, beim Markt Wildflecken genutzt wird.

Aus diesen Gründen schlägt die Verwaltung vor, dass die Rats- und Bürgerinformationssystemsoftware „Session“ angeschafft und zum 01.01.2025 eingesetzt werden soll. Die notwendigen Verträge liegen der Verwaltung bereits vor und die Installation sowie Schulung der Mitarbeiter könnte nach Rücksprache mit der Fa. digitalfabriX bis zum o.g. Termin erfolgen.

Der MGR stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu und beauftragt den Wechsel für den Einsatz des Rats- und Bürgerinformationssystem „Session“ zum Jahreswechsel.

Trinkwasserversorgung; Bevorstehende Submission für den Wasserleitungsbau in der Altglashüttener Straße

Wie bereits in der Marktgemeinderatsitzung vom 15.05.2024 erläutert, soll nach der Sanierung der Abwasserkanäle nun auch die Trinkwasserleitung im Bereich der Altglashüttener Straße, zwischen dem Kreuzungsbereich der Rabensteinstraße und dem Kreuzungsbereich der Reußendorfer Straße saniert werden.

Die Maßnahme ist, wie auch die bereits laufenden, bzw. bereits abgeschlossenen Leitungs-Sanierungsmaßnamen gem. RZWas 2021 förderfähig. Der Zuwendungsantrag wurde seitens des WWA bereits bestätigt, so dass die Maßnahme zur Sanierung der Trinkwasserleitung durch einen Neubau bereits am 01.10.2024 über Aumas öffentlich ausgeschrieben wurde. Die Submission findet am 16.10.2024 statt. Gemäß des, durch das IB Köhl erstellte Leistungsverzeichnis soll die Maßnahme in der KW 44 begonnen und bis zur KW 51 abgeschlossen werden.

Um die Maßnahme rechtzeitig beginnen zu können, muss der Auftrag schnellstmöglich an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot vergeben werden. Die Verwaltung schlägt daher vor, den Auftrag zur Sanierung der Trinkwasserleitung in der Altglashüttener Straße unmittelbar nach der Angebotsprüfung durch das IB Köhl an den wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben, sofern das entsprechende Angebot die vorliegenden Kostenschätzung nicht mehr als max. 5% überschreitet.

Im Anschluss an die Sanierung der Trinkwasserleitung soll die Straßendecke wieder vollständig hergestellt werden. Der Auftrag hierfür wurde bereits an die Firma Väth aus Oberbach vergeben.

Der MGR stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, den Auftrag zur Sanierung der Trinkwasserleitung in der Altglashüttener Straße unmittelbar nach der Angebotsprüfung an den Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot zu vergeben, sofern das wirtschaftlichste Angebot die Kostenberechnung des IB Köhl nicht mehr als max. 5% überschreitet.

Sanierung Rabensteinstraße; Informationen zum aktuellen Sachstand der Baumaßnahmen (Wasser/Kanal/Straße) und dem weiteren Vorgehen:

Die Herstellung der neuen Kanalhaltung, sowie die Anbindung der Trinkwasserleitung sind im unteren Bereich der Rabensteinstraße weitestgehend abgeschlossen, so dass bereits mit der Sanierung des Straßenkörpers durch die Firma Väth begonnen wurde. Im Laufe der Arbeiten wurde festgestellt, dass der Trinkwasserhausanschlussschieber der Hausnummer 6 ca. 50 Meter unterhalb der Hausnummer 3 liegt. Dieser wird nun soweit umgebunden, dass sich der Schieber in unmittelbarer Nähe zum Wohnhaus befindet. Auch soll ein Kanalanschluss zumindest bis auf die Grundstücksgrenze gelegt werden. Die Hausnummer 6 der Rabensteinstraße entwässert lt. dem aktuellen Kenntnisstand der Verwaltung über eine bestehende Klärgrube mit Überlauf durch das Anwesen in der Bischofsheimer Straße 19 in den Hauptsammler. Ob ein Leitungsrecht für den Kanal besteht, ist der Verwaltung nicht bekannt. Außerdem muss noch geklärt werden, wie die hangseitige Böschung entlang der Fl.-Nr. 109 und 95 gestaltet werden soll.

Die Firma Väth hat der Verwaltung hierzu zwei mögliche Varianten vorgeschlagen.

Variante 1:

Basalt Brecherschrotten 30/120 liefern und hinter Borden anschütten / setzen:

ca. 15 to

168,00 Euro/to

2.520,00 Euro netto

(2.998,20 Euro brutto)

Variante 2:

Betobloc Mauersteine, Größe L 0,40/0,40 auf Betonfundament

ca. 60 m

173,00 Euro/m

10.380,00 Euro netto (12.352,20 Euro brutto)

Der deutliche Nachteil, der durch die Firma Väth aufgeführten Variante 1 ist, dass der Schotter sich nach und nach lösen und auf die Fahrbahn rollen wird. Daher schlägt die Verwaltung vor, die langlebigere Variante 2 zum Abfangen der hangseitigen Böschung an die Firma Väth zu beauftragen.

Was die Zufahrten zu den anliegenden Grundstücken, insbesondere die der Sonnenstraße 37 und 39 angeht, so gab es bereits Absprachen mit den Anwohnern, wie sich die endgültige Straße in Bezug auf die Straßenoberkante einfügen wird. Ggf. sind hier Anpassungen der Hofeinfahrten durch die Anlieger zu tätigen. Es wird jedoch versucht, den erforderlichen Aufwand so gering wie möglich zu halten.

Auch Bgm. Kleinhenz spricht sich gegen die Variante 1 aus, da diese nicht lange halten werde.

GLA Kleinhenz erläutert nochmals die Bauvarianten und spricht sich ebenfalls für Variante 2 mit dem Verbau von Betobloc Mauersteinen aus.

Der MGR stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, den Auftrag zum Abfangen der hangseitigen Böschung mittels Betobloc Mauersteine zu einem Preis von 12.352,20 Euro brutto an die Firma Väth zu vergeben.

Sanierung Eckartsrother Straße; Informationen zum aktuellen Sachstand und dem weiteren Vorgehen

Der MGR wird darüber in Kenntnis gesetzt, dass die Sanierungsarbeiten planmäßig begonnen haben und rasch voranschreiten, so dass die Bauabschnitte 1 und 2 aller Voraussicht nach bis Dezember abgeschlossen werden können. Bei weiteren Besprechungen mit allen Beteiligten wurde sich darauf verständigt, statt der vorerst geplanten Leerrohre, die für die spätere Verlegung von Glasfaser-Speedpipes angedacht waren, direkt mit der Verlegung und der Erschließung aller Anlieger mit Speedpipes zu beginnen. Nach Rücksprache mit der Telekom kann das so hergestellte Netz durch die Telekom erworben und anschließend in Betrieb genommen werden, was aufgrund der mangelhaften Netzabdeckung im Bereich Eckartsroth nur im Sinne aller Anlieger sein kann. Die Verlegung der Speedpipes übernimmt das Bayernwerk. Hier gab es bereits mehrere Kooperationen zwischen dem Bayernwerk und der Telekom. Im Zuge der Kabelverlegungen für die Stromversorgung, werden die Glasfaser-Grundstücksanschlüsse mit hergestellt

Durch die Sanierung der Eckartsrother Straße wird der ursprüngliche Verlauf der Straße an einigen Stellen geringfügig verändert, was u.a. dazu führt, dass einigen Anliegern die Zufahrt zu ihren Grundstücken nur möglich ist, wenn sie öffentlichen Grund außerhalb des eigentlichen Straßenkörpers queren. Hierzu fanden bereits Gespräche zwischen den betroffenen Anliegern, Bgm. Kleinhenz und GLA Kleinheinz vor Ort statt.

GLA Kleinheinz erläutert anhand der Pläne bevorstehende Neuvermessungen und Grundstücksgeschäfte/Tausch mit den anliegenden Anwohnern im aktuellen Bauabschnitt I und II.

Inhalt dieser Gespräche war der etwaige Ankauf verschiedener Teilgrundstücke im Bereich der einzelnen Grundstücksein- und Zufahrten durch die Anlieger, um hier einen sauberen Abschluss zwischen dem öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich zu schaffen. Wie groß die einzelnen betroffenen Flächen tatsächlich sind, wird sich erst nach der Vermessung der sanierten Straße feststellen lassen.

Der Vorschlag der Verwaltung lautet nun, die Sanierungsarbeiten mindestens bis zur Hofeinfahrt der Hausnummer 76 zu erweitern, um auch dieses Grundstück korrekt zu erschließen. Die Summer der hierfür anfallenden Mehrkosten liegen der Verwaltung bisher nicht vor.

Straßenbeleuchtung Oberwildflecken, Errichtung einer Straßenbeleuchtung, Nähe Schäferweg 2

Wie in der Marktgemeinderatsitzung vom 10.09.2024 bereits erläutert, haben Anwohner des Hirtenwegs darum gebeten, eine zusätzliche Straßenlaterne im Kreuzungsbereich zum Schäferweg errichten zu lassen. Die Kosten hierfür belaufen sich gem. des vorliegenden Angebotes der Bayernwerk Netz GmbH auf rd. 9.600,00 Euro. Nach Rücksprache mit dem Bayernwerk entsteht ein Großteil der aufgerufenen Kosten durch die Tiefbauarbeiten innerhalb des Straßenkörpers. Auf Wunsch des MGR wurde eine mögliche Kabelverlegung innerhalb des Grünstreifens entlang der Flurnummern 41 und 41/3 in der Gemarkung Oberwildflecken geprüft, um so die Straßenlaterne nicht wir zuerst angedacht auf die Verkehrsinsel, sondern direkt am, vom Schäferweg kommend rechten Straßenrand vor dem Hirtenweg 17 zu platzieren. Für die Verlegung im Bankett müsse mindestens ein 30 cm breiter Streifen zwischen der Straße und den anliegenden Grundstücken vorgehalten werden, so das Bayernwerk. Nach einer Prüfung der Platzverhältnisse vor Ort hat die Verwaltung festgestellt, dass bereits im Zuge der Baumaßnahmen zur Errichtung einer neunen Trafostation in der Nähe der Thüringer Straße, entlang des Grundstücks von Frau Pistor gegraben wurde. Auch sind bereits Leerrohre zur Kreuzung der Straße vorhanden. Warum das Bayernwerk diese Leitungsführung nicht im Projektplan zur Errichtung der neuen Straßenlaterne gekennzeichnet hat, muss noch final geklärt werden. Aktuell kommt es immer wieder zu Verzögerungen und Ungereimtheiten. Hier besteht dringender Klärungsbedarf. Das nun überarbeitete Angebot des Bayernwerks beläuft sich auf 6.836,23 Euro brutto. Anhand von Plänen wird der Standort für eine Lampe dem MGR aufgezeigt.

Der MGR stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, die Bayernwerk Netz GmbH mit dem Bau einer netzgebundenen Straßenlaterne in der Nähe des Schäferwegs 2 zu einem Preis von ca. 6.836,23 Euro zu beauftragen.

Verschiedenes

- Neubau Kläranlage; Beauftragung und Durchführung des Messprogramms

Zur finalen Berechnung der Ausbaugröße der neuen Kläranlage fordert das WWA die Durchführung eines Messprogramms. Ziel dieses Messprogramms ist es, die Fremdwasseranteile in den verschiedenen Einflussgebieten möglichst exakt zu bestimmen. Nach Abstimmung mit dem WWA, soll sich das Messprogramm mindestens über einen Zeitraum von 60 Tagen erstrecken.

Die Verwaltung hat das Büro ARZ Ingenieure mit der Angebotseinholung für die Durchführung des oben beschriebenen Messprogramms beauftragt. Insgesamt wurden drei Firmen (Fa. Preg Umwelttechnik GmbH, Balingen, Fa. Nivus GmbH, Eppingen und Fa. W.A.S. Wasser-Abwasser Systemtechnik GmbH, Braunschweig) um die Abgabe eines Angebotes gebeten.

Angebote gingen von der die Fa. Preg Umwelttechnik sowie der Fa. Nivus ein. Von der Firma W.A.S konnte auslastungsbedingt kein Angebot abgeben werden. Die eingegangenen Angebote wurden rechnerisch geprüft und bei Bedarf korrigiert. Im Angebot der Fa. Nivus wurde der Ausbau und Rücktransport der Probenehmer (Pos. 29 und 30) als Option angeboten, obwohl die Leistung benötigt wird.

Die Angebotspreise entsprechen der derzeitigen Marktlage.

Ausführungszeitraum:

Aufgrund der Dringlichkeit des Messprogramms wurde der mögliche Ausführungszeitraum als Wertungskriterium berücksichtigt.

Die Firma Preg Umwelttechnik benötigt eine Vorlaufzeit von ca. 3 Wochen ab Beauftragung. Bei der Firma Nivus beträgt die Vorlaufzeit ca. 8-12 Wochen.

Aufgrund des Angebotsbetrags und des möglichen Ausführungszeitraum, schlägt die Verwaltung vor, den Auftrag zur Durchführung eines Messprogramms an die Fa. Preg Umwelttechnik, Balingen mit einer Auftragssumme von 15.622,32 Euro zu vergeben.

Der MGR stimmt dem Vorschlag der Verwaltung vor, den Auftrag für Durchführung des Messprogramms zu einem Preis von 15.622,32 Euro brutto an die Firma Preg Umwelttechnik zu vergeben.