Die Digitalisierung schreitet in der Rathaus-Verwaltung weiter voran.
Verwaltung und Marktgemeinderäte nutzen bereits das digitale Ratsinfosystem für die Sitzungsvor- und nachbereitung. Ab sofort steht allen Interessierten das Bürgerinfoportal zur Verfügung.
Im Bürgerinfoportal finden Sie umfassende Informationen zu allen öffentlichen Sitzungen des Marktgemeinderates. Dort können Sie den Sitzungskalender einsehen, die Tagesordnungen der Sitzungen nachlesen und die Protokolle der öffentlichen Sitzungen abrufen.
Das Bürgerinfoportal finden Sie hier: https://buergerinfo-wildflecken.digitalfabrix.de/info.asp, über die Homepage der Marktgemeinde: www.wildflecken.de/buergerinfoportal-mgr-sitzungen oder direkt über den QR-Code.
Die Sitzungsprotokolle werden zusätzlich bis auf Weiteres hier in den Wildfleckener Nachrichten veröffentlicht.
Der Bauherr, die Captiva Investment Management GmbH, stellt einen Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau des bestehenden Rewe-Marktes in der Bischofsheimer Straße 58 zu einem Netto-Markt. Das Bauvorhaben erstreckt sich über die Flurstücke 2230/3, 2231/2, 2234/4, 2237/2 2237/3, 2237/4 und 2238/2 in der Gemarkung Wildflecken.
Gegenüber dem bestehenden Gebäude ergeben sich im Wesentlichen folgende bauliche Veränderungen:
An der nordwestlichen Fassade soll ein Anbau errichtet und mit einer Glasfront versehen werden.
Der Anbau soll später als Lager genutzt werden
Die Verwaltung stellt anhand der eingegangenen Pläne fest, dass sich das geplante Bauvorhaben auch weiterhin in die nähere Umgebung einfügen wird. Das Grundstück ist vollständig erschlossen.
Der Vorsitzende stellt zusammen mit GLA Kleinheinz das Bauvorhaben vor.
GLA Kleinheinz informiert, dass am 29.11.2025 der letzte Verkaufstag im Rewe Markt sein wird. Er rechnet mit einer Umbauzeit von mindestens 4 - 5 Monaten, ab Ende Januar.
Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben „Umbau Rewe-Markt zu einem Netto-Markt.
Mit Schreiben vom 15.05.2025 wurde beim Landratsamt Bad Kissingen, Amt für junge Menschen und Familie, Jugendamt, Antrag auf Erhöhung der zulässigen Betreuungsplätze gestellt. Die bisher genehmigten Betreuungsplätze in der Kindertageseinrichtung Hort „Arche Noah“ waren auf 30 Kinder festgelegt. Mit dem o.g. Antrag wurden die Plätze auf 50 Kinder erhöht. Dies war notwendig, da der Bedarf an Betreuungsplätzen mit der Einführung der gesetzlich vorgeschrieben und stufenweise einzuführenden Ganztagesbetreuung an Grundschulen stetig ansteigt.
Es sollen nun 18 Stühle und Tische angeschafft werden, damit der Hausaufgabenraum für die zukünftigen Kinderzahlen bedarfsgerecht ausgestattet werden kann. Die Kosten für die Anschaffung betragen 6.974,78 Euro (Angebot der Fa. HABA PRO vom 03.09.2025).
Die Anschaffung für das Mobiliar ist gem. der Förderrichtlinie zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter förderfähig. Aus diesem Grund soll für die o.g. Anschaffung ein Zuwendungsantrag gestellt werden. Die Förderung beträgt bis zu 70 %.
GLA Kleinheinz erläutert, dass das Ganztagsangebot für die Gemeinde aktuell sichergestellt ist.
Der MGR beauftragt die Verwaltung, gem. dem Angebot der Fa. HABA Pro vom 03.09.2025 die 18 Stühle und Tische anzuschaffen und einen Förderantrag gem. der Richtlinie zum Ausbau ganztägiger Bildungs- und Betreuungsangebote für Kinder im Grundschulalter bei der Regierung von Unterfranken einzureichen.
Mit Schreiben vom 15.07.2025 bedankt sich die Caritas für die vom Markt Wildflecken geleistete Förderung für das Jahr 2025 und bittet gleichzeitig um einen Förderbeitrag in Höhe von 0,50 Euro pro Einwohner für das Jahr 2026.
Der Vorsitzende schlägt vor, analog der Förderung von 2025, auch für 2026 die Einwohnerzahl zum Ende des Vorjahres zugrunde zu legen und 0,50 Euro pro Einwohner zu überweisen. Dies wären bei 2.876 Einwohner zum 31.12.2024 ein Förderbetrag von 1.438,00 Euro.
MGR Rest fragt nach, inwieweit die Caritas in der Gemeinde tätig ist.
GLA Kleinheinz erklärt, dass die Caritas nach wie vor wöchentlich zur Beratung vor Ort ist und auch im Übergangswohnheim unterstützt.
Der MGR stimmt einer Förderung, wie vom Vorsitzenden vorgeschlagen, zu.
Der Vorsitzende informiert über den Inhalt des Sitzungsprotokolls der Brückenauer Rhönallianz vom 27.08.2025, das dem MGR zusammen mit der Einladung als Anlage übersandt wurde.
GLA Kleinheinz geht auf einige Tagesordnungspunkte ein.
Zum TOP Kommunale Wärmeplanung werden sich GLA Kleinheinz und BAL Helfrich nochmals auf der KOMMUNALE informieren und das Projekt für das kommende Jahr angehen.
Er erinnert an die gemeinsame Sitzung der Gemeinderäte der Brückenauer Rhönallianz am 07.10.2025 in der Georgihalle in Bad Brückenau.
- Spielplatz Oberbach – zusätzliche Schaukel
Es wurde ein Anliegen an MGR Trump herangetragen, am Spielplatz Oberbach eine zusätzliche Schaukel für Kleinkinder zu installieren. Er möchte diesen Wunsch an die Gemeindeverwaltung weitergeben mit der Bitte, dieses Anliegen zu prüfen.
- MIKAR Carsharing als Servicebus
Im Hinblick auf die bevorstehende Schließung des REWE-Marktes regt MGR Trump an zu prüfen, ob das im Rahmen der Rhönallianz angebotene MIKAR-Carsharing-Fahrzeug für notwendige Besorgungen als ehrenamtlicher Service genutzt werden kann. In diesem Zusammenhang ist auch die Frage der Haftung zu klären.
- KITA St. Josef Wildflecken – weiteres Vorgehen
Nach erfolgtem Eigentumswechsel des Kindergartens Wildflecken möchte MGR Trump wissen, wie die weitere Planung aussieht.
GLA Kleinheinz teilt mit, dass aufgrund der vorliegenden baulichen Mängel und der organisatorischen Herausforderungen, ein ganzheitliches Konzept für die Zukunft aller Kindertageseinrichtungen in allen Ortsteilen erarbeitet werden muss. Die Verwaltung ist hier schon seit mehreren Monaten tätig. Auch die von Seiten der Verwaltung beauftragte Wirtschaftlichkeitsprüfung ist noch nicht vollends bewertet. Diese Zahlen sind für die Beantragung von Fördermitteln zwingend erforderlich.
MGR Trump schlägt vor, einen Tagesordnungspunkt zu diesem Thema für eine der nächsten Sitzungen zu vorzusehen.
GLA Kleinheinz teilt hierzu mit, dass in den nächsten 2-3 Monaten weitere Gespräche mit den Leiterinnen und dem Träger unserer Einrichtungen geplant sind. Dies ist zwingend notwendig, um die zukünftigen pädagogischen Anforderungen zu bewerten und die Betreuung unserer Kinder bestmöglich für die nächsten Jahrzehnte sicherzustellen.
- Kindergarten Oberbach – offene Reparaturen
MGR Rest möchte im Hinblick auf TOP 2 nochmal auf die Missstände im Kindergarten Oberbach hinweisen.
GLA Kleinheinz erklärt, dass die Reparaturen erfolgt sind, eine Waschmaschine mit Trockner aus Platzgründen jedoch nicht installiert werden kann.
MGR Masso schlägt vor, im Heizraum des Kindergartens nach Möglichkeiten für eine Waschmaschine zu schauen.
Wie in der Marktgemeinderatssitzung vom 10.09.2024 besprochen, fand am 03.09. dieses Jahres ein Termin zur Begutachtung des Zustandes der Kunststoffoberflächen im Helmut-Patzke-Stadion statt.
Hierbei festgestellt, wurden neben Schäden, bzw. erheblicher Verschleißspuren auch größere Schäden am Unterbau der Tartanbahn. Diese Schäden zeigen sich entlang der Innenbahn durch etwa ein Fuß lange Ausbrechungen, die auf den ersten Blick nicht zu erkennen sind eine Gefahr für die Benutzer der Laufbahn darstellen.
Bei der Fläche des Basketballplatzes, hat uns die Firma Polytan, welche bisher als einzige von insgesamt vier angefragten Firmen einen Vororttermin wahrgenommen hat, insgesamt zwei Lösungsansätze dargestellt. Der erste Vorschlag sieht die Reparatur der einzelnen Schadstellen vor. Preis gem. Angebot ca. 9.000 Euro. Variante zwei sieht ein sogenanntes Retopping mit anschließender Erneuerung der Markierungen vor. Preis gem. Angebot ca. 14.500 Euro. Insgesamt beläuft sich das aktuelle Instandsetzungsangebot der Firma Polytan auf rd. 97.300 Euro.
Die jeweiligen Bereiche teilen sich wie folgt auf:
- Baustelleneinrichtung 1.142,40 Euro
- Rep. Rundlaufbahn 74.918,24 Euro
- Rep. Basketballfeld 10.615,93 Euro
- Rep. Tennisplatz 10.636,52 Euro
Weiterhin wurde wie bereits in den Wildfleckener Nachrichten bekanntgegeben, darum gebeten, alle sich derzeit im Umlauf befindlichen Stadion Schlüssel im Rathaus abzugeben.
Der Bauhof hat alle Seiteneingänge zum Stadion mit Ketten und Vorhängeschlössern versehen. Lediglich die beiden Vordereingänge können derzeit genutzt werden. Auch hier wurden die Schlösser getauscht.
Es bleibt zu klären, wie zukünftig mit der Ausgabe von Schlüsseln, insbesondere an Privatpersonen und für einen längeren Zeitraum verfahren werden soll.
In der Vergangenheit wurde das Stadion auch durch Privatpersonen genutzt, die sich einen Schlüssel auf unbestimmte Zeit geliehen hatten. Derzeit ist der Verbleib von ca. 20 Schlüsseln nicht final geklärt.
Weiterhin hat sich die Verwaltung mit der Beschilderung für Verhaltensregeln und einer Nutzungsvereinbarung, die jeder Nutzer bei Ausgabe eines Schlüssels unterschreiben muss beschäftigt. Die Schilder wurden bereits in Auftrag gegeben.
Ein weiterer, nicht unerheblicher Punkt ist der Zustand der Zuschauertribüne. Die abgebrochenen Ecken und teils fußgroßen Löcher stellen eine große Gefahr, insbesondere für Kinder dar. Auch hier muss sich dringend über eine Sanierungskonzept Gedanken gemacht werden.
Ein Vorschlag, der die Verwaltung erreichte, sieht vor, die schadhaften Sitzflächen, die meist stirnseitig defekt sind, um die schadhaften Stellen zu kürzen – kurz gesagt abzuschneiden.
Auch an der Sprinkleranlage sind einige Reparaturen erforderlich. Diese belaufen sich nach ersten Schätzungen auf 1.000 bis 2.500 Euro.
Grundsätzlich ist das gesamte Stadion mit einigen mehr oder weniger großen Einschränkungen nutzbar.
Die Basketballkörbe, sowie ein Tennisnetz wurden durch den Bauhof bereit aufgebaut.
Dennoch ist ein gründliches und gut durchdachtes Facelift aus Sicht der Verwaltung lägst überfällig.
Bis zum HH-Jahr 2026 wird sich die Verwaltung ausgiebig mit dem Thema Förderung und staatl. Subvention auseinandersetzen. Die Verwaltung schlägt in diesem Zusammenhang vor, für das HH-Jahr 2026 vorerst 150.000 Euro für die Sanierung des Helmut-Patzke-Stadions einzuplanen.
BAL Helfrich erläutert, dass er 5 Firmen angefragt hat, Polytan jedoch die einzige Firma ist, die solche Plätze saniert.
MGR Trump möchte nochmals das Schlüsselproblem ansprechen. Hier muss eine andere Lösung gefunden werden, als die Schlüssel über die Verwaltung auszugeben.
GLA Kleinheinz berichtet, dass sich der Sportverein für das Stadion einsetzen möchte und evtl. über den Verein eine Lösung für die Schlüssel gefunden werden kann. Hierzu wurden durch GLA Kleinheinz bereits Gespräche mit der Vorstandschaft des SV Wildflecken geführt. Eine generelle Öffnung des Stadions halten GLA Kleinheinz und BAL Helfrich nicht für sinnvoll.
Die Verwaltung schlägt vor, für das HH-Jahr 2026 vorerst 150.000 Euro für die Sanierung des Helmut-Patzke-Stadions einzuplanen. Die Verwaltung erstellt ein Konzept für die Sanierung und kümmert sich um mögliche Fördermöglichkeiten.
Der Markt Wildflecken mit rund 2.900 Einwohnern umfasst die Ortsteile Wildflecken, Oberwildflecken und Oberbach sowie die Gemarkung Neuwildflecken (Truppenübungsplatz). Nach jahrzehntelanger militärischer Prägung ist die Gemeinde seit dem Abzug der US-Armee in den 1990er Jahren von erheblichen Strukturveränderungen betroffen. Dazu zählen Abwanderung, überdimensionierte Infrastruktur, Leerstände sowie Brachflächen.
Zur Bewältigung dieser Problemlagen, wurde der Markt Wildflecken im Jahr 2003 in das Bundesforschungsprogramm Stadtumbau West aufgenommen. Mit Unterstützung der Städtebauförderung wurden u.a. die Neugestaltung des Rathausplatzes, die Entwicklung eines Dorfmittelpunktes in Oberwildflecken, Sanierungen in der Fleischhauerstraße sowie die Entwicklung des Gewerbeparks Rhönkaserne umgesetzt.
Im Jahr 2008 wurden zwei Stadtumbaugebiete als Fördergebietskulisse für die Städtebauförderung im Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm Stadtumbau West festgelegt; 2016 wurden die Gebiete erweitert. Zudem existieren in allen Ortsteilen „Daseinsvorsorgegebiete“ verbunden mit einem kommunalen Förderprogramm für Investitionen zur Revitalisierung der Ortskerne.
Mit der Reform der Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramme 2020 wurde eine Abrechnung des alten Förderprogramms „Stadtumbau West“ erforderlich, die aktuell in Umsetzung ist. Als Grundlage für die Aufnahme in ein neues Städtebauförderungsprogramm ist die Fortschreibung des Integrierten Entwicklungskonzepts 2006 (IEK) notwendig.
Die größten Herausforderungen liegen in den Ortsteilen Wildflecken und Oberwildflecken vor. Trotz der genannten Erfolge bestehen weiterhin große Herausforderungen: die Konversionsfläche „Little Manhattan“ (Reußendorfer Straße/Colonel-Huff-Straße), zahlreiche sanierungsbedürftige Privatimmobilien in zentralen Lagen, ein hoher Sanierungsstau bei gemeindeeigenen Gebäuden sowie die dringende Sanierung/Neubau der Kindertagesstätte St. Josef.
Um auch zukünftig auf Basis einer gesamtörtlichen Entwicklungsperspektive die städtebauliche Sanierung und Entwicklung mit Unterstützung durch die Städtebauförderung voran treiben zu können, ist die Erstellung eines Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzepts, kurz ISEK, mit teilräumlicher konzeptioneller Konkretisierung für einzelne Schwerpunktbereiche erforderlich.
Dieses ISEK soll eine umfassende Bestandsaufnahme, vertiefte Untersuchungen der Problem- und Konversionsgebiete, die Ableitung konkreter Handlungsansätze sowie die Integration von Klimaschutz und Bürgerbeteiligung leisten.
Das ISEK soll als strategisches Steuerungsinstrument für die künftige städtebauliche Entwicklung dienen und die Grundlage für die Ausweisung eines oder mehrerer Erneuerungsgebiete sowie die Inanspruchnahme städtebaulicher Fördermittel bilden.
Ziel ist die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm Wachstum und Nachhaltige Erneuerung. Der Leitgedanke des Programms "Wachstum und nachhaltige Erneuerung – Lebenswerte Quartiere gestalten" ist es, die Stadt- und Ortskerne bei der Bewältigung von demografischen und wirtschaftlichen Herausforderungen im Bereich der Stadterneuerung und Stadtentwicklung zu unterstützen. Mit dem Programm wird dabei das Ziel verfolgt, Gebiete, die von erheblichen städtebaulichen Funktionsverlusten und Strukturveränderungen betroffen sind, zu lebenswerten Quartieren zu befördern. Programmschwerpunkte sind z.B.
GLA Kleinheinz erklärt die wesentlichen Inhalte der Ausschreibung und erläutert die in der Ausschreibung vordefinierten Gebietskulissen.
GLA Kleinheinz erläutert, dass die Fortschreibung des ISEK zwingend erforderlich ist, um die städtebauliche Entwicklung des Marktes Wildflecken strategisch zu steuern und Fördermittel des Bundes und des Landes weiterhin in Anspruch nehmen zu können.
Der Inhalt bzw. die auszuschreibenden Leistungen wurden in Anlehnung an die Vorgaben der Regierung von Unterfranken erstellt und strukturiert. Die Ausschreibung umfasst die notwendigen Analysen auf Gesamtortsebene, die vertiefte Untersuchung relevanter Schwerpunktbereiche (u.a. Little Manhattan, Fleischhauerstraße, Konversionsflächen Rhönkaserne) sowie eine umfassende Bürgerbeteiligung.
MGR Trump erkundigt sich, ob die Fördermittel ausschließlich für gemeindliche Projekte vorgesehen seien.
MGR Rest fragte nach, ob auch das Haus des Gastes in das Förderprojekt einbezogen werden könne.
GLA Kleinheinz erklärt, dass diese Thematik bereits ausführlich im Jahr 2022 durch Frau Kusebauch (Regierung von Unterfranken) erläutert wurde. Weiterhin könnte seiner Ansicht nach auch im laufenden Projekt bzw. bei der Erstellung des ISEK´s, eine mögliche Erweiterung der Handlungsfelder erneut geprüft werden.
Nach heutigem Stand und nach ausführlicher Rücksprache mit Frau Kusebauch ist jedoch aktuell keine Erweiterung des ISEK´s, um das Umfeld des Haus des Gastes im förderfähigen Rahmen möglich.
Der Marktgemeinderat beschließt nachträglich:
Wie dem MGR bekannt und bereits im Haushalt 2024 und der damaligen Finanzplanung vorgesehen, soll nun die Ausschreibung für das Mehrzweckfahrzeug (MZF) / „Einsatzleitfahrzeug-Light“ (ELW-Light) veröffentlicht werden. Die Anschaffung des Fahrzeuges wurde im Vermögenshaushalt des Haushaltsplans 2025, in der Sitzung vom 22.07.2025 veranschlagt. Die Kosten werden auf ca. 160.000 € ohne Förderung geschätzt.
Für das geplante Fahrzeug gibt es keine staatliche Förderung, da es sich nicht um einen DIN-gerechten Einsatzleitwagen handelt, sondern um ein Fahrzeug, dass den örtlichen Bedürfnissen angepasst ausgestattet ist. Die Kosten für einen DIN-gerechten Einsatzleitwagen liegen abzüglich der staatlichen Förderung noch weit über 200.000 €, so dass die „abgespeckte“ und für den Markt Wildflecken angepasste Ausstattung des MZF´s deutlich unter diesem Preis liegen wird. Die Anschaffung und Erforderlichkeit wurde in einer Kommandantenbesprechung aller Kommandanten des Marktes Wildflecken ausführlich besprochen und befürwortet.
Die Erforderlichkeit und die gewünschte Ausstattung wurde ebenfalls mit dem Kreisbrandrat des Landkreises Bad Kissingen abgestimmt. Das Unterstützungsschreiben des Kreisbrandrates vom 27.01.2025 ist dem MGR bekannt. Der Kreisbrandrat erläuterte in seinem Schreiben, dass die Anschaffung nicht nur wichtig, sondern auch notwendig ist, um die Einsatzbereitschaft und die Führungsstrukturen im Markt Wildflecken sowie darüber hinaus auf einem modernen und effektiven Niveau zu halten.
Das Mehrzweckfahrzeug ist ein essenzielles Element der Feuerwehrinfrastruktur. Es ermöglicht nicht nur den Transport von Mannschaft und Gerät, sondern dient insbesondere als mobile Führungsstelle bei mittleren und großen Einsätzen. Bei der Freiwilligen Feuerwehr Wildflecken, die den traditionsreichen Status einer Stützpunktwehr innehat, ist ein Fahrzeug dieser Art essenziell, um eine effektive Einsatzleitung zu gewährleisten.
Die stetig wachsenden Anforderungen an Dokumentation und Nachweisführung bei Einsätzen verdeutlichen zusätzlich die Notwendigkeit eines zeitgemäß ausgestatteten Fahrzeugs. Es bildet die Grundlage für eine strukturierte Zusammenarbeit zwischen den Führungskräften der Feuerwehr, der Polizei, des Rettungsdienstes und anderer Blaulichtorganisationen. Nur so können Einsätze auch in komplexen Szenarien effektiv koordiniert und abgewickelt werden.
GLA Kleinheinz erläutert dem MGR das Leistungsverzeichnis. Als Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr Wildflecken dankt er im Namen der zwei weiteren Kommandanten (Patrick Strömel und Tobias Fröhlich) für das Vertrauen und die zeitgemäße Ausstattung der Feuerwehren. Er versichert, dass die zukünftigen Einsatzkräfte für das o.g. Führungsfahrzeug bestmöglich aus- und weitergebildet werden. Es ist auch angedacht, dass weitere Führungsunterstützungskräfte in Kooperation mit den Feuerwehren des Marktes Wildflecken ausgebildet werden. Hierzu muss für die Zukunft noch ein Konzept geschaffen werden.
MGR Trump erkundigt sich, ob für die Anschaffung eine Förderung möglich sei.
GLA Kleinheinz erläutert, dass Fördermittel lediglich für größere Einsatzfahrzeuge gewährt werden können. Diese seien jedoch deutlich kostenintensiver und entsprächen nicht dem tatsächlichen Bedarf der Gemeinde. Das geplante Fahrzeug entspricht nicht der DIN-Norm eines vollumfänglichen ELW, sondern nur in Anlehnung an die DIN-Norm. Aber nach Abstimmung mit dem Kreisbrandrat, ist die geplante Ausstattung und der damit mögliche Einsatzzweck für den Markt Wildflecken ausreichend bzw. zweckmäßig.
Der MGR nimmt das erläuterte Leistungsverzeichnis zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Beschaffung des Mehrzweckfahrzeugs (MZF) / „ELW-Light“ mittels öffentlicher Ausschreibung für die Freiwillige Feuerwehr Wildflecken zu beschaffen.
- Straßenbaumaßnahme „Gartenweg“ Oberwildflecken
MGR Martin erkundigt sich nach dem aktuellen Stand der Baustelle am Gartenweg. Insbesondere möchte er wissen, ob die Grundstückseinfahrten im Zuge der Bauarbeiten entsprechend tiefergelegt werden. Außerdem fragt er nach dem weiteren Ablauf der Baumaßnahme
BAL Helfrich schlägt vor, die Straße über die Wintermonate so weit herzustellen, dass der Winterdienst ohne Einschränkungen durchgeführt werden kann.
Außerdem wurde auf die Straßenbeschädigung Einmündung Kreuzbergstraße-Thüringer Straße aufmerksam gemacht.
BAL Helfrich wird sich darum kümmern.
- Sturzflutmanagement – aktueller Stand
MGR Rest erkundigt sich, ob neue Informationen zum geplanten Sturzflutmanagement vorliegen.
BAL Helfrich erläutert hierzu, dass die beauftragte Firma die Eingaben und Hinweise der Bürgerinnen und Bürger gesondert auswerten wird. Bisher seien lediglich Vermessungsarbeiten durchgeführt worden. In einer der kommenden Sitzungen sei vorgesehen, dass die Firma ihre aktuellen Erkenntnisse und Zwischenergebnisse dem Gemeinderat vorstellt.
Bereits in der Sitzung vom 22.07.2025 wurde der Bauantrag, damals unter der Bezeichnung „Umnutzung der bestehenden LKW-Unterstellhalle zur Halle für Fahrzeuginstandhaltung“, genehmigt. Der Bauherr möchte nun, dass sich der Bauantrag inhaltlich deutlicher an der Betriebsbeschreibung orientiert. Aus diesem Grund hat sich der Bauherr dazu entschieden, folgende Anpassungen vorzunehmen:
Alte Vorhabenbezeichnung: Umnutzung der bestehenden LKW- Unterstellhalle zur Halle für Fahrzeuginstandhaltung.
Neue Vorhabenbezeichnung: Nutzungsänderung von Spedition zur Werkstatt mit speditionsbedingtem Bürobetrieb.
- Hinzunahme Immissionsort Kreuzbergstr. 26
- Spezifizierung des anlagenbezogenen Fahrverkehrs auf öffentlichen Verkehrsflächen
- Nur noch zwei Betriebsszenarien:
Räderwechsel (alle Tore geschlossen, nur Fenster Ostseite dürfen geöffnet sein
Bremsprüfungen + allgemeine Werkstatttätigkeiten (2 Tore von 4 geschlossen, alle Fenster dürfen geöffnet sein.
(vorher 3. Szenario für allgemeine Werkstatttätigkeiten mit 4 offenen Toren und alle Fenster geöffnet)
Am Verkehrsaufkommen wurden keine Änderungen vorgenommen.
- Beschreibung der Nutzung der Gesamtsituation, nicht nur der Werkstatthalle, sondern auch Bürogebäude zur Organisation des Speditionsbetriebs, Garagengebäude zur Lagerung von Betriebsmitteln, Ersatzteilen und Reifen
- Der Betrieb der Tankstelle und der Waschanlage wurden bereits eingestellt.
- In der Regen nur noch werkstattbedingter LKW- Verkehr, kein speditionsbedingter Werkstattverkehr
- LKW- Kapazität der Werkstatt von 15 Stück pro Werktag nicht geändert
- Abstellen von LKWs auf dem Gelände, die auf Reparatur warten
- In der Regel nachts kein LKW- Verkehr, obwohl laut Gutachten pro Stunde 1 LKW + 2 PKW fahren dürften
- Tagsüber werkstattbedingter Staplerverkehr
- Betriebszeiten der Werkstatt werktags 7:00 bis 18:00 Uhr wurden nicht geändert, sonn- und feiertags kein Betrieb
- Wichtigster Satz: Insgesamt soll am Standort „Frankenplatz“ der Nutzungsumfang von „Speditionsbetrieb“ auf
„Werkstattbetrieb mit speditionsbedingtem Bürobetrieb“, wie beschrieben, reduziert werden.
- Lärmschutz durch geschlossene Tore (2 geschlossen bei Wertstatttätigkeiten + Bremsprüfungen / 4 geschlossen bei Räderwechsel)
Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum eingereichten Bauantrag zur Nutzungsänderung von Spedition zur Werkstatt mit speditionsbedingtem Bürobetrieb.
Zweck der Zuwendung ist es, in den Kommunen eine pflegerische Versorgung für den Einzelnen im vertrauten Umfeld dauerhaft zu gewährleisten, Eigenständigkeit zu bewahren und Teilhabe zu ermöglichen. Die Kommunen sollen dabei unterstützt werden, die Entwicklung ihrer Sozialräume bedarfsgerecht voranzutreiben und den ansteigenden Bedarf an Beratung durch sogenannte Pflegelotsen zu ergänzen. Ziel ist es auch, dass innerhalb des Landkreises ein großes Netzwerk entsteht und alle Kommunen davon profitieren können.
Zur weiteren Begründung wird auf die gemeinsame Sitzung der Marktgemeinderäte am 07.10.2025 in Bad Brückenau verwiesen, in welcher die Vorstellung der Förderrichtlinie und ein Erfahrungsbericht auf Landkreisebene durch Cordula Kuhlmann, Leitung Regionalentwicklung/Regionalmanagement im Landratsamt Bad Kissingen, erfolgte.
Hier wurde den anwesenden Gemeinderatsmitgliedern die Möglichkeit eröffnet, alle offenen Fragen und Anmerkungen zu klären.
Hinweis:
Auf Nachfrage wurde erläutert, dass, sollten nicht alle Gemeinden der Brückenauer Rhönallianz sich an der Maßnahme beteiligen und dies zu einem geänderten, als dem vorgestellten Kostenrahmen führen, es zu einer erneuten Beschlussfassung im Marktgemeinderat kommen wird.
Gleichzeitig berichtet 1. Bürgermeister Hauke dass, sollte keine andere Kommune als „finanzschwache Kommune“ eingestuft werden, der Markt Zeitlofs die Funktion als Leitkommune übernehmen wird.
2. Bgm. Illek erläutert hierzu, dass dieser Hinweis aufgenommen wurde, damit klar ist, dass eine Kommune den Antrag stellen muss.
GLA Kleinheinz zeigt hierzu eine Präsentation aus dem Workshop Pflegelotsen vom Landkreis Bad Kissingen und gibt kurze Erläuterungen.
Der Marktgemeinderat beschließt, Fördermittel aus der neuen Förderrichtlinie „GutePflege in Bayern“ in Kooperation mit den Gemeinden der Brückenauer Rhönallianz zu beantragen.
Im Rahmen der am 30.12.2024 beschlossenen Sanierung des Gartenwegs im OT Oberwildflecken, wurde am 18.09.2025 die Sanierung der Straße beschränkt ausgeschrieben. Insgesamt wurden 6 Firmen um die Abgabe eines Angebotes gebeten.
Zur Submission am 09.10.2025 lagen der Verwaltung drei Angebote folgender Baufirmen vor:
Die Verwaltung schlägt vor, den Auftrag zur Sanierung der Straße im Gartenweg an die Firma Gebr. Stolz GmbH & Co.KG (günstigster Bieter) zu vergeben.
Sollten die Gehwege asphaltiert und nicht gepflastert werden könne man weitere 20.000 bis 22.000 Euro sparen.
Der MGR stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, den Auftrag zur Sanierung der Straße im Gartenweg für rd. 360.000 Euro an die Firma Gebr. Stolz GmbH & Co.KG zu vergeben und zusätzlich den Gehweg asphaltieren und nicht pflastern zu lassen.
Gemäß Art. 5 GLKrWG (Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz) muss der Gemeinderat, möglichst vor dem 09.Dezember 2025, spätestens aber bis 25.Dezember 2025, den ersten Bürgermeister, einen weiteren Stellvertreter, ein sonstiges Gemeinderatsmitglied, eine Person aus dem Kreis der Bediensteten der Gemeinde oder aus dem Kreis, der in der Gemeinde Wahlberechtigten zur Wahlleiterin oder zum Wahlleiter für die Gemeindewahlen 2026 berufen. Zum Wahlleiter bzw. Stellvertreter kann nicht berufen werden, wer bei der Wahl zum ersten Bürgermeister oder zum Gemeinderat kandidiert, für diese Wahlen eine Aufstellungsversammlung geleitet hat oder bei diesen Wahlen Beauftragter für den Wahlvorschlag oder dessen Stellvertretung ist. Die Aufzählung im Gesetz stellt dabei keine zwingende Reihenfolge dar.
Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, Herrn Dieter Feller zum Wahlleiter und Frau Sandra Köstler zur stellvertretenden Wahlleiterin zu berufen.
Der MGR stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, Herrn Dieter Feller zum Wahlleiter und Frau Sandra Köstler zur stellvertretenden Wahlleiterin zu berufen.
MGR Trump schlägt vor, den Platz am Kriegerdenkmal in Oberwildflecken neu zu gestalten. Hierdurch soll dieser zentrale Platz im Ort ansprechender werden und gleichzeitig ein geringerer Pflegeaufwand für den Bauhof erwirkt werden.
GLA Kleinheinz erinnert diesbezüglich an die Sitzung vom Februar 2024, in der bereits über den Zustand des Kriegerdenkmals und des Brunnens diskutiert wurde. Er teilt mit, dass zwischenzeitlich ein Ortstermin zusammen mit BAL Helfrich, MGRin Neisser, 3. Bgm. Nowak und ihm stattgefunden habe.
Um den Riss in der „Kugel“ am Brunnen kümmert sich MGRin Neisser und hat Kontakt mit der Steinmetzfirma Ullrich aufgenommen.
Der Vorsitzende begrüßt das anwesende Planungsbüro UmbauStadt PartGmbB.
Die Ausschreibung zur Erarbeitung eines ISEK´s für den Markt Wildflecken wurde in den letzten Wochen durchgeführt. Es wurden, nach Abstimmung mit der Regierung von Unterfranken, insgesamt vier Architekturbüros angeschrieben, von denen alle gem. den vorgegebenen Kriterien Angebote abgegeben haben:
Nach Auswertung der Angebote und nach Rücksprache mit der Regierung von Unterfranken, Sachgebiet Städtebauförderung, wurden zur Vorstellung des Angebots und der Herangehensweise an das geforderte ISEK die Büros Haines und Leger sowie UmbauStadt in die heutige Sitzung eingeladen. Die Büros haben Gelegenheit, ihr Angebot in einem 30-40 min. langen Vortrag vorzustellen. Im Anschluss an die Präsentation stehen weitere ca. 15 min. für Fragen und Diskussion zur Verfügung.
Die erste Präsentation erfolgt durch das Büro UmbauStadt PartGmbB // Vinzenz Dilcher (Weimar). Es wird festgestellt, dass das Büro viel im Bereich Unterfranken tätig war z.B. in Schweinfurt, Poppenhausen-Wasserkuppe und auch bereits mit der Regierung v. Unterfranken zusammengearbeitet hat.
Bgm. Kleinhenz bedankt sich für den sehr interessanten Vortrag und eröffnet die Fragerunde.
GLA Kleinheinz stellt allgemeine Fragen zu den Basisdaten bzw. Produkten und der Verwendung von Geodaten.
MGR Trump erkundigt sich nach evtl. Resonanzen was die weitere Begleitung bzw. Weiterverfolgung nach Beendigung des ISEK-Projekts betrifft.
Herr Dilcher erläutert, dass sie bereits schon mehrere Gemeinden/Kommunen weiter begleitet haben. Hier könne auch mit der Reg. v. Ufr. noch gesprochen werden.
MGR Trump fragt, welche Aufgabe hierbei genau übernommen werde.
Herr Dilcher erläutert, dass z.B. in einer Gemeinde das Projekt weiter begleitet wurde, um es als entwickeltes Projekt abzuschließen.
MGR Trump merkt an, dass gute bzw. viele Ideen erarbeitet werden sollten, um die Möglichkeit für eine Städtebauförderung zu bekommen bzw. auch um Investoren zu bekommen, auch im Hinblick auf einen Steuervorteil.
Herr Dilcher erklärt, dass man hier vorsichtig sein sollte, im Hinblick auf eine Sanierungssatzung oder dergleichen.
Nach Beendigung der Ausführung verabschiedet Bgm. Kleinhenz das Büro und bedankt sich für die Präsentation.
Im Anschluss erfolgt der zweite Vortrag durch das Büro Haines und Leger Architekten + Stadtplaner BDA. Hier wird festgestellt, dass dem Büro Nachhaltigkeit sehr wichtig ist.
Bgm. Kleinhenz bedankt sich für den sehr interessanten Vortrag und eröffnet die Fragerunde.
MGR Trump fragt, ob Herr Richter dann unser Ansprechpartner wird.
Herr Richter teilt mit, dass er mit Frau Haines gemeinsam das Projekt leiten.
MGR Trump möchte wissen, ob bereits schon Erfahrungen mit der Einbindung einer Hochschule gesammelt wurden.
Frau Haines bestätigt dies, jedoch sei hier mehr der Dozent im Projekt eingebunden gewesen. Für Wildflecken sieht sie auch das Einbinden einer Hochschule als gute Chance.
3. Bgm. Nowak trägt vor, dass die Gemeinde vor der Herausforderung stehe, dass viele Gebäude nicht mehr in der Hand der Gemeinde stehen und fragt, wie hier vorgegangen werden könnte.
Frau Haines erörtert hierzu, dass hier eine Richtung erarbeitet werden soll mit dem Ziel eventueller Zwischenkäufe durch die Gemeinde. Sie bestätigt jedoch auch, dass die Gemeinde nicht bei allen Anwesen erst in Vorleistung gehen kann. Hier gibt es jedoch auch über die Städtebauförderung Möglichkeiten, auch im Hinblick auf private Investoren.
MGR Trump fragt, wie es sich mit den vorbereitenden Untersuchungen verhält.
Frau Haines hatte ein Gespräch mit Frau Kusebauch welches ergab, dass diese Untersuchungen erst noch erarbeitet bzw. die Voraussetzungen gegeben sein müssen.
GLA Kleinheinz erläutert, dass die Reg.v.Ufr. derzeit keine Fördermittel sehe. Es würde der Gemeinde mehr Kosten im ISEK verursachen. Ebenfalls fragte er an, ob hier auch ein Wärmeplanungskonzept angedacht ist.
Frau Haines erklärt, dass dies derzeit nicht in der Planung sei. Ebenfalls merkt sie an, dass das Büro Haines nicht der richtige Ansprechpartner sei. Es werden aber grundsätzlich auch solche Aspekte im ISEK angesprochen.
Nach Beendigung der Ausführung verabschiedet Bgm. Kleinhenz das Büro und bedankt sich für die Präsentation.
Der MGR beschließt, den Auftrag zur Erarbeitung eines ISEK´s für den Markt Wildflecken an das Büro Haines und Leger Architekten + Stadtplaner BDA zu vergeben. Die Vertragsunterzeichnung darf erst nach Prüfung des Vertrags und des Angebotes durch die Regierung von Unterfranken (Städtebauförderung) erfolgen.