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Wildfleckener Nachrichten
Ausgabe 12/2025
Aus dem Rathaus
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Winterdienst: Was Grundstückseigentümer wissen müssen

Damit alle im Winter sicher unterwegs sind, bitten wir alle Anwohnerinnen und Anwohner um Beachtung der wichtigsten Regeln zum Räumen und Streuen. Grundlage ist die „Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Sicherung der Gehbahnen im Winter“, die vollständig auf der Gemeindehomepage unter

https://www.wildflecken.de/satzungen/ nachgelesen werden kann.

Wer ist verantwortlich?

Alle Eigentümerinnen und Eigentümer von Grundstücken - egal ob das Grundstück direkt oder über einen Weg an die Straße angebunden ist - müssen den Gehweg entlang ihres Grundstücks auf eigene Kosten sicher halten. Diese Pflicht gilt auch für Straßen, die nicht im Straßenreinigungsverzeichnis stehen.

Wann muss geräumt und gestreut werden?

  • An Werktagen ab 7 Uhr
  • An Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr

Bis 20 Uhr sind die Wege je nach Wetterlage so oft zu räumen und zu streuen, wie es für die Sicherheit notwendig ist.