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Wildfleckener Nachrichten
Ausgabe 2/2023
Aus dem Rathaus
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Informationen aus dem Sitzungssaal

Öffentliche Sitzung vom 13.12.2022

Würdigung Jens Schuhmann für sportliche Leistung

Bgm. Kleinhenz begrüßt Herrn Jens Schuhmann und bedankt sich, dass er die lange Anfahrt von Regensburg in Kauf genommen hat, um zur heutigen Sitzung nach Wildflecken zu kommen.

Er informiert, dass Herr Schuhmann im Jahr 2006 durch das Team Toyota Wirth zum Mountainbikesport gekommen ist und an einigen regionalen Wettbewerben, wie z.B. dem Rhön Grabfeld Cup, Wildfleckener Moutainbike Biathlon und RhönBikeKing, teilgenommen habe.

2018-2021 gelangen ihm bereits erste Weltranglistenpunkte durch die Teilnahme an mehreren Rennen der MTB Marathon World-Series.

Im August 2022 qualifizierte sich Jens Schuhmann für die Weltmeisterschaften im Rahmen eines World-Series-Rennens im türkischen Sakarya und erreichte einen hervorragenden 7. Platz.

Im September durfte er bei der Weltmeisterschaft im dänischen Haderleben zum ersten Mal im Trikot der deutschen Nationalmannschaft starten.

Er betont, dass Jens Schuhmann, neben Beruf und Sport, auch noch die Zeit findet, um sich in der Freiwilligen Feuerwehr Wildflecken zu engagieren.

Bgm. Kleinhenz gratuliert Jens Schuhmann zu dieser sportlichen Leistung und überreichte ihm ein Geschenk der Gemeinde.

Würdigung Tobias Weth für berufliche Leistung

Bgm. Kleinhenz begrüßt auch Herrn Tobias Weth, der im Handwerk Straßenbauer die Auszeichnung als unterfränkischer Kammersieger und den 2. Platz als Landessieger auf bayerischer Ebene erzielen konnte.

Zusammenfassend berichtet der Vorsitzende, dass Herr Weth nach seiner abgeschlossenen Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann im Februar 2020, eine weitere Ausbildung zum Straßenbauer bei der Firma Väth in Oberbach im September 2022 abgeschlossen hat.

Bgm. Kleinhenz gratuliert Tobias Weth zu dieser beruflichen Leistung und überreicht ihm ein Geschenk der Gemeinde.

Auch Tobias Weth bringt sich in der Freiwilligen Feuerwehr ein und ist seit diesem Jahr sogar Mitglied in der Vorstandschaft. Außerdem pflegt er seit Jahren die Dorfgemeinschaft in der Oberbacher Kirmesgesellschaft.

Der Vorsitzende würdigt die sportliche und berufliche Leistung und bedankt sich bei Herrn Schuhmann und Herrn Weth für ihr ehrenamtliches Engagement.

Sanierung Kläranlage; Information zum bisheriger Planungsverlauf und zum weiteren Zeitplan durch das Ingenieurbüro ARZ Ingenieure aus Würzburg

Zu diesem TOP begrüßt Bgm. Kleinhenz Herrn Dipl-Ing. Finger vom Büro ARZ, der zum aktuellen Sachstand -Planungsverlauf Sanierung Kläranlage Oberbach – vortragen wird.

Herr Finger stellt sich und das Büro ARZ kurz vor und erläutert, dass zu Beginn eine Variantenuntersuchung durchgeführt wurde, in der ein möglicher Anschluss von Riedenberg an die Kläranlage Oberbach berücksichtigt wurde. Diese Variante kommt jedoch nicht zum Tragen, da der Anschluss der Gemeinde Riedenberg an die Kläranlage Bad Brückenau die wirtschaftlichere Lösung darstellt.

Für die weitere Planung der gesamten Abwasserversorgung des Marktes Wildflecken, wurden die Planungsdaten aus den bereits bestehenden Studien und Berechnungen übernommen. Die vorliegenden Schmutzfrachtberechnungen wurden überprüft und sollen fortgeschrieben werden. Für den Ortsteil Oberbach liegt noch keine Schmutzfrachtberechnung vor. Diese sei jedoch noch erforderlich, um eine gesamte Schmutzfrachtberechnung aller Ortsteile zu haben. Der Kläranlagenstandort wurde final in Oberbach festgelegt. Außerdem wurden zwischenzeitlich Gespräche mit dem Wasserwirtschaftsamt bezüglich des zu erweiternden Wasserschutzgebietes im Bereich der Brunnen I und II der Gemeinde.

Herr Finger erläutert, dass beim Neubau der Kläranlage in Oberbach die bestehende Abwasserdruckleitung im Radweg nun genutzt und mit dem vorhandenen, natürlichen Gefälle das Abwasser bis Oberbach abgeleitet werde. Um die Wassermengen anschließend in den Sammelkanal zu transportieren und dieses dann in der neuen Kläranlage zu reinigen, benötige man dann ein Hebewerk.

Hierzu ist es erforderlich, dass im Bereich der jetzigen Kläranlage in Wildflecken ein Pumpwerk und eine Druckleitung errichtet wird, da der Anschluss nur bis zum Straßenübergang des Radweges (Nähe des Elvis-Bahnhäuschens) führt. Weiterhin stehen nun die Auswertungen der bestehenden Daten an, in der die Nährstofffrachten, d.h. die Anteile an Fremd- und Schmutzwasser, untersucht werden, da in Wildflecken generell das Problem eines hohen Fremdwasseranteils besteht. Dieses Fremdwasser beeinträchtigt die Funktion der Kläranlage und muss möglichst reduziert werden. Daher soll in einem Termin am 15.12.2022 beim Wasserwirtschaftsamt über ein Messprogramm der Nährstofffrachten bzw. des Fremdwasseranteils abgesprochen werden. Aus dieser Messung soll berechnet werden, wie groß die neue Kläranlage dimensioniert werden muss. Die nächsten Schritte sind wie folgt geplant:

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Fortführung Anpassung der Schmutzfrachtberechnung

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Baugrunduntersuchung (erste Angebote liegen vor), Wertung am 22.12.2022, Ausführung ab Ende Januar 2023

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Vermessungsarbeiten

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Durchführung des Messprogramms, wie bereits angesprochen

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Variantenuntersuchung mit einer Kostenvergleichsberechnung

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Darstellung der wirtschaftlichsten Lösung (Erstellungskosten, Betriebskosten, gerechnet auf 60 Jahre

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Einreichen der Planunterlagen parallel dazu beim Wasserwirtschaftsamt, zur Prüfung bis Ende April

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Förderantrag für die wasserwirtschaftlichste Lösung (Mai 2023)

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Berücksichtigung der Ergebnisse der Schmutzfrachtberechnung (Ergänzungen/Änderungen Kanalisation bzw. Mischwasserbehandlungsanlagen)

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Prüfung der Unterlagen durch das WWA (voraussichtlich bis Ende Juni 2023)

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Entwurfs- und Ausführungsplanung der Wahllösung (voraussichtlich bis Ende August 2023)

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Monitoring Flora und Fauna für den landschaftspflegerischen Begleitplan (ab Frühjahr 2023)

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Statistische Berechnungen

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Bauantrag ab August 2023

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Ausschreibung Herbst 2023

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Baubeginn voraussichtlich im Frühjahr 2024

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Bauzeit Kläranlage ca. 2 Jahre

Im weiteren Verlauf des Vortrags erläutert Herr Finger die verschiedenen Varianten und Ausbaumöglichkeiten der künftigen Kläranlage und beendet seinen Vortrag nach der Erläuterung der Funktion des benötigten Pumpwerks.

Bgm. Kleinhenz ergänzt, dass man in der geplanten Variante mit dem Bau einer Klärschlammpresse zwar eine höhere Investition habe, sich auf Dauer jedoch diese Mehrkosten bezahlt machen, da durch eine Entsorgung von ungepresstem, nassen Klärschlamm erhebliche Kosten durch die Gemeinde zu tragen wären. Auch die Rhönallianz hat mit dem Klärschlammkonzept, bei dem der Markt Wildflecken aufgrund des Neubaus der Kläranlage nicht mehr beteiligt ist, große Probleme. Auch hier sei man noch zu keiner einheitlichen Lösung zwischen den Gemeinden gekommen.

Herr Finger ergänzt, dass sich die Klärschlammverpressung bei der Ausbaugröße unserer Kläranlage auf jeden Fall lohnen würde. Er teilt mit, dass bei einer anderen Alternative Schlammstapelbehälter eingesetzt werden müssten und der Klärschlamm über Jahre hinweg bis zum Abtransport gelagert werden müsse. Diese Variante ist deutlich kostenintensiver als die Installation eine Klärschlammpresse. Der verpresste Klärschlamm kann dann durch ein Unternehmen entsorgt werden und anschließend z.B. in diversen Verbrennungsanlagen genutzt werden, u.a. zur Gipsherstellung/Zement in Karlstadt.

Weiterhin kann das, durch das Pressen entstehende Restwasser, der Kläranlage direkt wieder zugeführt werden und ist somit ebenfalls entsorgt.

2. Bgm. Illek fragt nach, ob eine mögliche vierte Reinigungsstufe an der Kläranlage nachgerüstet werden könnte, falls diese in den kommenden Jahren zur Pflicht werden sollte.

Herr Finger erläutert, dass eine vierte Reinigungsstufe noch viele Jahre keine Pflicht werden wird, man die Kläranlage jedoch um diese Reinigungstechnik künftig erweitern könnte. Die Kosten für eine solche Nachrüstung lägen dann vermutlich bei rd. 100.000 Euro, jedoch sei diese Technik zum jetzigen Zeitpunkt definitiv nicht erforderlich.

Bgm. Kleinhenz bedankt sich bei Herrn Finger für den informativen Vortrag. Er gehe davon aus, dass es nicht die letzte Vorstellung zu diesem Thema war, da es jetzt in die richtige Planungsleistung gehe und die weiteren Schritte werden nach und nach dem MGR aufgezeigt.

Bauvoranfrage Marco Kirchner zum Abriss einer bestehenden Scheune und Neuerrichtung einer landwirtschaftlichen Halle, Eckartsrother Straße 53; Fl.Nr. 1030; Gemarkung Oberbach

Der Bauherr Marco Kirchner stellt einen Antrag auf Vorbescheid zum Abriss einer Scheune und Neuerrichtung einer landwirtschaftlichen Halle in der Eckartsrother Straße 53, Fl.Nr. 1028, Gemarkung Oberbach. Die vorhandene Scheune hat eine Abmessung von ca. 13 m x 12 m, die beantragte landwirtschaftliche Halle soll mit einer Größe von ca. 21 m x 12 m errichtet werden. Das Bauvorhaben liegt außerhalb des Ortsteils Oberbach im Weiler Eckartsroth. Ob der Abriss und die komplette Neuerrichtung im Außenbereich baurechtlich zulässig sind, muss durch die Untere Baugenehmigungsbehörde geklärt werden, da bei einem Abriss der Bestandschutz erlischt.

Von Seiten der Verwaltung spricht nichts gegen die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens. Das Bauvorhaben fügt sich auch mit den größeren Abmessungen in die nähere Umgebung ein.

Der MGR erteilt sein Einvernehmen zu dem geplanten Bauvorhaben.

Bauantrag Pierre Martin zur Erneuerung / Aufstockung des Dachstuhls mit Errichtung von zwei Gauben sowie Neubau einer Garage; Gartenweg 17, Fl.Nr. 24/4, Gemarkung Oberwildflecken

Der Bauherr Pierre Martin beantragt die Erneuerung des Dachstuhls mit Errichtung von zwei Gauben sowie den Neubau einer Garage im Gartenweg 17, Fl.Nr. 24/4, Gemarkung Oberwildflecken. Das Bauvorhaben liegt nicht innerhalb eines rechtsgültigen Bebauungsplans, sondern im Bereich von bebauten Ortsteilen. Die Erneuerung des Dachstuhls sieht eine Aufstockung um ca. einen Meter vor. Es soll je eine Gaube auf der Südseite und Nordseite des Daches errichtet werden. Die Garage wird auf der Ostseite des Wohnhauses errichtet. Die Errichtung der Garage auf der Grundstücksgrenze bedarf keiner Abstandsflächenübernahme der angrenzenden Nachbarn (Fl.Nr. 24/3; Otto und Helga Kretz).

Das Bauvorhaben fügt sich ins bestehende Ortsbild ein.

Der MGR erteilt sein Einvernehmen zu dem geplanten Bauvorhaben.

Bauantrag Marianne Masso zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Carport und Geräteraum, Rückbergstraße 13-15, Fl.Nr. 1319, Gemarkung Wildflecken

Die Bauherrin Marianne Masso beantragt die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport und Geräteraum in der Rückbergstraße 13-15, Fl.Nr. 1319, Gemarkung Wildflecken. Das Bauvorhaben liegt gem. § 30 BauGB im Bereich des qualifizierten Bebauungsplanes „Oberer Kapellenweg“. Das Baugrundstück ist erschlossen.

Für folgende Abweichung von den Bestimmungen des Bebauungsplans wird um das gemeindliche Einvernehmen gebeten:

- Die Dacheindeckung erfolgt mit Trapezblech, anstelle einer festgelegten Eindeckung mit Betondachsteinen/Dachziegeln

Der MGR stimmt dem geplanten Bauvorhaben und den Abweichungen zum bestehenden Bebauungsplan zu.

Nachtrag zum Bauantrag, Julia Guck für ein weiteres Tinyhouse für Schulungen/Seminare, Eckartsrother Straße 92, 97772 Wildflecken - OT Oberbach, Fl.Nr. 952/1 und 988, Gemarkung Oberbach

Frau Julia Guck stellt einen Nachtrag zum Bauantrag für den Neubau eines Hotels als Tinyhouse-Siedlung, eines Wirtschaftsgebäudes, eines Wohnhauses sowie die dazugehörigen Stellplätze auf den Grundstücken Fl. Nr. 952/1 und 988, Gemarkung Oberbach, Eckartsrother Straße 92. Der MGR erteilte sein Einvernehmen zu dem o.g. Bauantrag in der Sitzung vom 18.10.2022.

Nach Rücksprache mit der Unteren Baugenehmigungsbehörde wurden die in der o.g. Sitzung noch ausstehenden Pläne eingereicht. Hierbei wurde festgestellt, dass zur Umsetzung des Betreiberkonzeptes noch ein weiteres Tinyhouse errichtet werden soll, welches als Schulungs- und Seminarraum dient.

Da es sich hierbei um eine Erweiterung bzw. Abänderung der im Oktober vorgelegten Pläne handelt, muss der MGR auch über das weitere Tinyhouse beraten und ggf. sein Einvernehmen erteilen.

Seitens der Unteren Baugenehmigungsbörde sowie der Verwaltung des Marktes Wildflecken gibt es keine Einwände, so dass der MGR sein Einvernehmen erteilen kann.

Bgm. Kleinhenz ergänzt, dass im Vorfeld zu diesem TOP durch einen Anwohner aus Eckartsroth eine E-Mail an alle MGRe versandt wurde, in der dessen persönliche Einschätzung zu diesem Bauvorhaben aufgezeigt wurde. In dieser E-Mail wurde der Marktgemeinderat gebeten, das grundsätzliche Einvernehmen zu diesem Bauantrag nochmals zu überdenken, da dessen Ansicht nach, das Bauvorhaben so nicht realisiert werden dürfte.

Bgm. Kleinhenz geht auf diese E-Mail ein und gibt zu bedenken, dass man nicht in jeder Sache etwas Negatives sehen dürfe, sondern auch die positiven Dinge und die Entwicklung der Gemeinde betrachten müsse. Man dürfe sich nicht gegen die touristische Entwicklung und ein Konzept, das realisiert werden soll, versperren. Das Vorhaben habe auch positive Seiten. Zum Beispiel könnten durch die Realisierung des Projektes in der Folge Aufträge für ansässigen Unternehmen erfolgen und weitere Synergien genutzt werden.

Weiterhin weist Bgm. Kleinhenz darauf hin, dass der Bauantrag von Frau Guck im Landratsamt bereits in sämtlichen Fachabteilungen, wie dem Naturschutz, Wasserrecht, Immissionsschutz vorliegt und bearbeitet werden. In dem heutigen Fall handele es sich definitiv nur um die Erweiterung eines weiteren Hauses, welches als Seminarraum genutzt werden soll. Auch das Amt für Ländliche Entwicklung (ALE), Amt für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten (AELF) werden beteiligt und werden die Stellungnahme insbesondere auf die angrenzenden Waldgrundstücke verfassen. Die Erschließung der Anlage werde nach Satzung umgelegt und somit zahlen die Eigentümer den öffentlichen Beitrag nach dem Satzungsmaßstab bis an die Grundstücksgrenze. Auf dem Privatgrundstück wird der Eigentümer seine Wasser- und Kanalversorgung selbst herstellen müssen. Die vermutlich benötigte Druckerhöhungsanlage wird im öffentlichen Grund errichtet und kommt nicht nur dem neuen Eigentümer des Grundstücks mit den Tiny Häusern zugute, sondern wird im Tal, auf Höhe der Fischweiher platziert, so dass der Druck des Trinkwassers im gesamten hinteren Ortsbereich von Eckartsroth deutlich erhöht und somit die Gesamtsituation der Trinkwasserversorgung verbessert werden. Dies habe insbesondere auch Auswirkung auf die Löschwasserversorgung, da am letzten Hydranten in der Straße nicht mehr viel Wasserdruck ankommt. Die Druckerhöhungsanlage wird diese Problematik beseitigen. Die Kosten hierfür wurden bereits in den Wasserleitungsbau, der im Zuge der Sanierung der Eckartsrother Straße durchgeführt werden soll, mit eingerechnet.

Zum Vorwurf, dass es keine Nachbarbeteiligung gab bzw. die Anwohner nicht ausreichend informiert wurden, entgegnet Bgm. Kleinhenz, dass dies sehr wohl in ausreichender Form der Fall war. In der MGR-Sitzung vom 12.06.2022, bei der auch die Eheleute Guck anwesend waren, wurde allen anwesenden Anliegern ein Rederecht erteilt, das auch in umfänglicher Weise in Anspruch genommen wurde. Alle damals vorgetragenen Bedenken wurden berücksichtigt und erläutert. Im Nachgang fanden am 14. und 15.08.2022 Einzelgespräche mit den Eheleuten Guck und den Anwohnern statt, bei denen nochmals detailliert auf Fragen und Bedenken dieser eingegangen wurde. Auch er selbst führte das eine und andere Gespräch mit den Anwohnern, in dem es vorwiegend um die Hundehalle ging. Aus diesen Gesprächen ging eindeutig hervor, dass man mit den geplanten Tiny-Häusern leben könne, jedoch gegen die geplante Trainingshalle große Bedenken bestehen.

Bgm. Kleinhenz bittet abschließend darum, dass man sich nicht vor allem Neuen verschließen sollte, dass man in einem offenen Dialog mit Familie Guck bleiben solle, auch als Nachbar und Anlieger. Er versichert, dass die geplante Hundehalle bis jetzt nicht gebaut werden darf und dass dies, wenn überhaupt, nur mit einer Erweiterung bzw. eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans realisiert werden könnte. Dies stehe jedoch heute nicht zur Debatte und somit sei die Hundehalle heute nicht das Thema, sondern nur ein zusätzliches Tiny House.

MGR Rest fasst zusammen, dass nun über ein weiteres Haus gesprochen werde aber vielleicht in zwei Jahren auch über eine Hundetrainingshalle. Und, weil man damals das Gesamtprojekt genehmigt habe, müsste man dann auch den weiteren Bauabschnitt befürworten.

Bgm. Kleinhenz erwidert, dass es zurzeit keinen zweiten Bauabschnitt gibt und Familie Guck definitiv die Hundehalle nicht als primäres Ziel bzw. Einnahmequelle ansehe, sondern den Beherbergungsbetrieb.

MGR Rest erwidert, dass in den Allianz- und Rhöngemeinden sowie im Landkreis der Unternehmenszweig Tourismus eine große Bedeutung spielt und man hierdurch natürlich große Erwartungen habe. Nun müsse man sich mit diesem Bauantrag vor Augen halten, dass in einer der letzten hinteren Ecken dreizehn Häuser auf die grüne Wiese in die Natur gebaut werden und man nur aus dem Grund für Tourismus so ein Vorhaben genehmigt. Weiterhin ist für ihn das Hauptargument gegen diesen Bauantrag zu stimmen und diesen nochmals zu überdenken, dass man die Anwohner nicht ausreichend beteiligt habe und gegen deren Willen entscheidet.

MGR Trump ergänzt, dass es in der letzten Sitzung einen Beschluss zu diesem Bauantrag gab und es nicht gilt, solche Beschlüsse im Nachhinein in Frage zu stellen. Ebenfalls erläutert er, dass der Markt Wildflecken nicht die Genehmigungsbehörde ist, sondern alle baurechtlichen Vorschriften durch die Baugenehmigungsbehörde beim Landratsamt Bad Kissingen überprüft werden. Die Gemeinde hat das Zepter wieder in der Hand, wenn es um eine weitere Bauleitplanung oder/und um einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan geht und wirklich ein Antrag auf Errichtung einer Hundehalle gestellt wird. In diesem Punkt sehe auch er die Halle als Konfliktpotential und wäre der Meinung, dass dann keine Bauleitplanung vollzogen werden sollte. Auch für den Bereich der Druckerhöhungsanlage und der Sanierung der Wasserleitung sehe er Vorteile für die gesamten Anwohner im hinteren Bereich des OT Eckartsroth.

3. Bgm. Nowak fasst zusammen, dass bereits mehrfach in diesem Gremium über den Bauantrag diskutiert wurde. In der ersten Vorstellung war bereits der große Streit und Diskussionspunkt der Hundehalle auf der Tagesordnung und im letzten Bauantrag der Sitzung vom November, wurde diese auch nicht mitbeantragt. Weiterhin wurde in dieser Sitzung besprochen, dass die Thematik in keiner Weise die Hauptintention für die Errichtung der Tiny Häuser darstellt. Ebenfalls wurde im MGR einheitlich dargestellt, dass die Hundehalle nicht im Interesse der Gemeinde liege, da es hier zu Problemen kommen könnte. Aus diesem Grund stellt für ihn die Errichtung von Tiny Häusern, mit oder ohne Hunde, keine Belastung für die Anwohner dar. Es handele sich um einen normalen Beherbergungsbetrieb, wie auch andere Ferienwohnungen in unseren Ortschaften. Somit seien dies keine Argumente, dieses Bauvorhaben zu verhindern. Die sicherheits- oder baurechtliche Überprüfung auf Abstände, Gefahr durch Waldgrundstücke, Naturschutz werde durch die Fachbehörden vollzogen. Trotz allem wurden diese Themen breit diskutiert und die Öffentlichkeit sowie die Anwohner wurden gehört. Auf dieser Grundlage wurde in der letzten Sitzung ein Beschluss gefasst und das Bauvorhaben befürwortet. In der heutigen Sitzung gehe es lediglich um ein weiteres Tiny Haus zu den bereits 12 genehmigten Häusern. Aus diesem Grund könne er den Vorwurf von MGR Rest nicht akzeptieren, da der bereits gefasste Beschluss aller Marktgemeinderäte in der letzten Sitzung durch Abstimmung habe Bestand und könne und dürfe nicht in Frage gestellt werden.

Bgm. Kleinhenz versichert, dass die naturschutzrechtlichen, insbesondere die forstwirtschaftlichen Aspekte, wie dies in dem Schreiben an die Marktgemeinderäte angezweifelt wurde, untersucht und beachtet werden. Ein Haftungsausschluss durch die angrenzenden Waldeigentümer ist vermutlich die angestrebte Lösung. Hierzu werde es aber im Zuge der Prüfung des Bauantrages noch Ergebnisse geben. Nach kurzer Diskussion verliest Bgm. Kleinhenz den Beschlussvorschlag zur Genehmigung eines weiteren Tiny Hauses.

Der MGR erteilt dem beantragten Bauvorhaben das gemeindliche Einvernehmen.

Förderantrag Caritasverband f. d. Landkreis Bad Kissingen e.V. für das Jahr 2023

Bgm Kleinhenz informiert, dass der Caritasverband für den Landkreis Bad Kissingen e.V., wie auch in den vergangenen Jahren, einen Förderantrag für das Jahr 2023 gestellt hat. Für das Jahr 2022 wurde ein Förderbeitrag in Höhe von 1.401,05 Euro gewährt.

Der Antrag vom 21.06.2022 wurde dem MGR über das Ratsinformationssystem vorab übermittelt.

Die beantragte Förderung für 2023, unter Berücksichtigung der Einwohnerzahl, in Höhe von 1.441 Euro wurde bereits überwiesen.

Der MGR stimmt der gewährten Förderung nachträglich zu.

Verschiedenes

Information zum Katastrophenschutz

Bgm. Kleinhenz informiert, dass durch MGR Rüttiger angefragt wurde, ob es ein Notfallkonzept bei einem möglichen Blackout in der Gemeinde gebe.

Die Fragen von MGR Rüttiger beantwortet Bgm. Kleinhenz wie folgt:

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Welches Fassungsvermögen haben die Trinkwasser- und Hochbehälter?

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Wie lange reichen unsere Reserven ohne Notstrom?

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Gibt es alternative Trink-/Wasserquellen, die im Krisenfall genutzt werden können?

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Können wir mit der Unterstützung der Bundeswehr rechnen?

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Kann die Gemeinde Notunterkünfte einrichten?

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Kann die Abgabe von Trinkwasser kontrolliert stattfinden?

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Was passiert mit anfallendem Abwasser, wenn die Kläranlage ausfällt?

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Wo und welche Ansprechpartner gibt es in der Gemeinde und im Landratsamt?

Die Trinkwasserhochbehälter in den Ortsteilen haben folgende Fassungsvermögen:

Oberwildflecken – 400 m³, Wildflecken, Hoch- und Tiefzone – 1.500 m³, Oberbach – 500 m³

Die Reserven sind wie folgt gewährleistet:

In Oberwildflecken werden am Tag rd. 120 m³ verbraucht. Daher würde die Trinkwasserversorgung bei einem Stromausfall noch für ca. 3 Tage gesichert werden können.

Für Wildflecken (Hoch- und Tiefzone) wird der Verbrauch mit rd. 490 m³ angegeben. Somit könnte man im Schnitt 3 bis 4 Tage ohne Strom weiterhin den Ort mit Trinkwasser versorgen.

In Oberbach liegt der tägliche Verbrauch bei rd. 140 m³, somit könnte man 3,5 Tage den Ort weiterhin mit Trinkwasser versorgen. Dies alles natürlich nur, wenn sparsam mit dem Wasser umgegangen wird.

Alternativ könnte man auch bei einer Trinkwasserknappheit auf die Weihersquellen I + II und die Gerhardsquelle in Oberwildflecken zurückgreifen. Hier wäre eine Dosierung mit Chlor erforderlich und daher hätte das Wasser vermutlich keine Trinkwasserqualität und müsste zusätzlich vor Verbrauch abgekocht werden. Ob und mit welchen Risiken bei einem Verzehr zu rechnen ist, lässt sich ohne eine genaue Betrachtung jetzt nicht beurteilen.

Grundsätzlich wäre es eine weitere Möglichkeit, um die Bürger im schlimmsten Fall weiter mit Trinkwasser zu versorgen.

Nach Rücksprache mit der Bundeswehr, kann eine Notstromversorgung für den Markt Wildflecken durch Stromaggregate der Bundeswehr nicht sichergestellt werden. Es bestünde jedoch die Möglichkeit, dass in einem Gebäude innerhalb der Rhön-Kaserne ein Krisenstab eingerichtet wird, da hier ein Gebäude mit Einspeisung für Notstrom ausgestattet ist.

Außerdem könnte die Gemeinde Notunterkünfte bzw. im Winter auch Wärmeräume einrichten. Als Notunterkünfte könnten folgende Gebäude genutzt werden, da diese mit Öl beheizt und kleine Stromaggregate die Heizungsanlagen funktionstüchtig halten und eine Notbeleuchtung sicherstellen könnten:

In Oberbach – Haus des Gastes

In Oberwildflecken – ehemalige Euroschule

Theoretisch könnte man im Notfall die Trinkwasserabgabe auch geregelt und kontrolliert an den Hochbehältern abgeben. Hierbei ist jedoch zu beachten, dass beim Abstellen einzelner Versorgungsbereiche, Trinkwassernetze Schäden nehmen können und die erschwerte Anfahrt zu de Hochbehältern, insbesondere bei winterlichen Verhältnissen ein großes Hindernis darstellt.

Für den Bereich der Kläranlage in Wildflecken stellt sich die Situation wie folgt dar:

Das Abwasser läuft in die Kläranlage, die Durchlaufzeit beträgt im Normalfall rd. 6 Stunden. Bei einem längeren Stromausfall könnte man die Kläranlage über Abschiebern einzelnen RÜB’s entlasten und weiterhin ist das Wetter (Niederschlag) abhängig über die Menge des Zuflusses in die Kläranlage. Somit könnte man die Kläranlage abschiebern und auch kein Wasser in den Vorfluter einleiten. Dies jedoch nur bei normaler Wetterlage, ohne größere Niederschläge, für ca. 1-2 Tage.

Für die Kläranlage Oberbach ist ein Stromausfall nahezu problemlos, da es sich hier um eine Teichkläranlage handelt. Im Normalzustand beträgt auch hier die Durchlaufzeit ca. 6 Stunden. Die Anlage besteht aus 4 Becken und die Wasserdurchlaufzeit in den Wintermonaten bei Trockenwetter beträgt rd. 24 Stunden. Somit könnte auch bei Stromausfällen mehr als 24 Stunden größere Abwassermengen als unkritisch eingestuft werden.

Für Notfälle im Markt Wildflecken ist das Bürgerbüro und die Geschäftsleitung Hauptansprechpartner, im Landratsamt Bad Kissingen das Sachgebiet 30 – Katastrophenschutz.

Grundsätzlich ist der Katastrophenschutz Teil der allgemeinen Gefahrenabwehr und obliegt den Ländern. Für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort sind die Gemeinden und Kreise Ansprechpartner, sie stellen die Untere Katastrophenschutzbehörde dar. Dazu wirken ebenfalls die Feuerwehren und Polizei eng zusammen.

Nach den aktuellen Einschätzungen geht man nicht von einem über Tage andauernden Stromausfall aus, sondern eher um partielle Ausfälle in bestimmten Netzbereichen und dies über einen Zeitraum von mehreren Stunden.

Die hier angesprochenen Maßnahmen sollen aufzeigen, dass bei einem Stromausfall die Trinkwasserversorgung als wichtigster Teil und elementarer Überlebensfaktor für einen gewissen Zeitraum sichergestellt werden kann und, dass sich die Bürgerinnen und Bürger des Marktes Wildflecken keine Sorgen um einen möglicherweise drohenden Ausnahmezustand machen müssen. Die Verwaltung, in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt Bad Kissingen, ist für diese Fälle vorbereitet und im Notfall müsse ein Krisenstab betrieben werden.

Jahresrückblick – Bürgermeister Kleinhenz

Der Vorsitzende nimmt die letzte Sitzung im Jahr zum Anlass, um an nennenswerte Ereignisse, Projekte und Maßnahmen zu erinnern. Er bedankt sich abschließend beim MGR für die gute Zusammenarbeit, die er als insgesamt zielführend und sachorientiert bezeichnet. Sein Dank gilt auch der Verwaltung, Bauhof, Kindergärten, Schule, OGS, Hort und Bibliothek.

2. Bgm. Illek bedankt sich ebenfalls bei Bgm. Kleinhenz, den Marktgemeinderatskollegen, Geschäftsleiter Daniel Kleinheinz und den Mitarbeitern der Verwaltung für die gute Zusammenarbeit.

Nicht öffentliche Sitzung vom 13.12.2022

Sachvortrag:

Neugestaltung Spielplätze; Neuanschaffung von Spielgeräten für den Spielplatz Wildflecken;

Auftragsvergabe Neuanschaffung mehrerer Spielgeräte zur Neugestaltung des Spielplatzes Wildflecken am Wölbersbach

Der Markt Wildflecken plant, den Spielplatz in Wildflecken (Am Wölbersbach /Grüne Lunge) neuzugestalten und weitere Spielgeräte zu beschaffen. Hierfür steht ein Budget von ca. 10.000 Euro zur Verfügung.

Vorgesehen ist, eine neue Spielturm-Rutschen-Kombination, auf der in Fließrichtung rechten Seite des Wölbersbachs (Kleinkinderspielplatz) zu platzieren. Weiterhin wäre an der Stelle des einstigen Spielturms, der Aufbau eines Spielhauses in Eigenregie denkbar. Dieses wurde aufgrund der Budget-Grenze bisher nicht angefragt und ggf. in Eigenleistung errichtet werden.

Auf der linken Seite des Wölbersbachs soll dort, wo einst der Kreisel stand, wieder ein karussellähnliches Spielgerät platziert werden.

Von folgenden Firmen wurden Angebote eingeholt:

  1. Firma Sauerland Spielgeräte (haben teileweise den Spielplatz in Oberbach mit ausgestattet und bei der Erst-Abnahme unterstützt)

Hier gab es im Oktober einen Ortstermin mit dem zuständigen Außendienstmitarbeiter, der uns neben dem Angebot auch eine grafische Darstellung zukommen ließ.

Aufgrund des beschränkten Budgets wurden hier lediglich die Spielturm-Rutschen-Kombination sowie ein Karussell angeboten. Aufgrund er verbauten Materialien, haben wir uns eine maßgefertigte Platte mit anbieten lassen, die auf den Picknicktisch montiert werden kann um diesen für Besucher wieder attraktiver zu machen. Im Preis enthalten sind der Aufbau, sowie die Erstabnahme der neuen Spielgeräte.

Garantie auf Metallspielgeräte 10 Jahre. Auf Douglasie 10 Jahre und auf Kiefer 6 Jahre.

  1. Firma Espas Spielgeräte

Hierzu konnte keinen Ortstermin vereinbart werden, da die Firma über keinen Außendienstmitarbeiter verfügt.

Zur Anschauung der angebotenen Spielgeräte wurden bebilderte Datenblätter mitgeschickt.

Es wurde eine Spielturm-Rutschen-Kombination, ein Karussell in zwei Varianten und ein Kinder-Wipp-Tier angeboten. Der Aufbau der Spielgeräte, sowie deren Abnahme muss durch eine externe Firma erfolgen, da es sich bei Espas um einen reinen Lieferanten handelt. Der Preis für den Aufbau wird kurzfristig nachgereicht.

Keine Angaben bzgl. Garantie.

  1. Firma Boerplay Spielgeräte

Hier gab es im November einen Ortstermin mit dem zuständigen Außendienstmitarbeiter, der neben dem Angebot auch eine grafische Darstellung zukommen ließ. Im Angebot enthalten ist eine Spielkombination aus Turm und Rutsche mit verschiedenen Klettermöglichkeiten, ein Drehteller (Stehkarussell), sowie der Aufbau. Die Abnahme muss durch einen externen Prüfer erfolgen.

Garantie auf Alu, Edelstahl und Kunststoff bis zu 30 Jahre. Auf Robinien- und Hartholz bis zu 15 Jahre

  1. Firma Eibe Spielgeräte

Hier fand ebenfalls ein Ortstermin mit einem Außendienstmitarbeiter statt. Die noch vorhandene Rutsche, die zum alten Spielturm (Kleinkinderspielplatz) gehörte, kann hier ggf. wieder Verwendung finden. Daher wurden die Rutschen zu den Spielkombinationen als Eventuale mit aufgeführt und sind in der Endsumme nicht enthalten. Hier bedarf es jedoch einer genaueren Prüfung, ob unsere Rutsche an die Spielkombination montiert werden kann.

Im Angebot enthalten ist ein Ringkarussell, sowie verschiedene Varianten von Spielkombinationen, inkl. Montage, ohne Erdarbeiten (diese können durch den Bauhof erfolgen). Die Erstabnahme der Spielgeräte muss durch einen externen Prüfer erfolgen.

Bis zu 15 Jahre Garantie auf Durchrosten von Edelstahlbauteilen und bis zu 10 Jahre Garantie auf Fäulnis bei Robinie.

Der MGR erteilt sein Einvernehmen zur Auftragsvergabe an die Firma Sauerland Spielgeräte zu.

Kindertageseinrichtungen; Information über das Gespräch vom 08.12.2022 mit der Diözese Würzburg über die zukünftige Trägerschaft für den katholischen Kindergarten mit Krippe "St. Josef" und den Hort "Arche Noah“

Bgm Kleinhenz erläutert, dass, wie allgemein bekannt, im November 2021 Schimmelbefall in den Räumlichkeiten der Kinderkrippe festgestellt wurde. Die Krippe wurde in Absprache mit der Kath. Kirschenstiftung Wildflecken als Betriebsträger, der KiTa-Leitung und dem Markt Wildflecken umgehend geschlossen. Gemeinsam wurde eine Ausweichräumlichkeit gesucht und letztendlich wurde die Krippe mit Genehmigung durch das Jugendamt in die Räumlichkeiten der ehemaligen „Euroschule“ nach Oberwildflecken verlegt. Der Umzug fand im April 2022 statt.

Die Ursachenforschung mittels Gutachter, Fachfirmen und Architekt nahm fast ein Jahr in Anspruch. Mittlerweile wurde im Bereich der gesamten Krippe der Fußboden inkl. Estrich ausgebaut, um dadurch die Bereiche des eindringenden Wassers zu lokalisieren. Nach Information der Kirchenverwaltung dringt das Wasser über schadhafte Stellen an der Abdichtung der Bodenplatte ein. Nun muss Seitens der Kirchenverwaltung eine mögliche Haftung geprüft werden.

Da sich im April 2022 die Bodenfließen im Eingangsbereich des Altbaus – Kindergarten gehoben haben, wurde auch der Altbau noch einmal untersucht. Auch im Bereich des Altbaus wurde daraufhin eine zukünftige Sanierung des Bodenaufbaus im gesamten Erdgeschoss (Eingang/Aula, Gruppenräume) empfohlen.

In dieser Zeit wurden mehrere Gespräche zwischen den Vertretern der Kirchenverwaltung, dem Bürgermeister und der Geschäftsleitung des Marktes Wildflecken geführt. Am 21.09.2022 gab es von Seiten der Kirchenverwaltung bzw. stv. Kirchenverwaltungsvorstand Bernhard Hopf ein Gespräch mit der Diözese Würzburg. Bei diesem Gespräch wurde über das Ergebnis der Untersuchungen inkl. des Sanierungsbedarfes sowie über die Kostenschätzung gesprochen. Daraufhin gab es einen Gesprächstermin mit dem Markt Wildflecken, in dem die Möglichkeiten von Seiten der Kirchenstiftung und der Diözese Würzburg besprochen wurden. In dem Gespräch wurde von Seiten der Kirchenverwaltung erläutert, dass die finanziellen Mittel der Kirchenverwaltung Wildflecken nicht für eine Sanierung ausreichen. Herr Hopf erläuterte, dass die Diözese nur eine 20 %-ige Förderung für die Sanierung in Aussicht stellen kann. Er versichert noch einmal, dass eine Abgabe der Betriebsträgerschaft von Seiten der kath. Kirchenstiftung und der Diözese nicht geplant ist. Die Betriebsträgerschaft soll weiterhin bestehen. Es ging rein um die Trägerschaft für das Gebäude und das Grundstück. Es wurden drei mögliche Optionen besprochen:

  1. Die Gemeinde finanziert den gesamten Renovierungsbedarf und übernimmt das Grundstück mit Gebäude. Die KV übernimmt weiterhin die Betriebsträgerschaft.
  2. Die Gemeinde finanziert den Renovierungsbedarf, jedoch würde die KV / Diözese einen Zuschuss in Höhe von 20 % geben. In diesem Fall würde die KV Eigentümer des Grundstückes und Bodens bleiben. Ebenfalls würde die KV die Betriebsträgerschaft übernehmen.
  3. Die Kinder könnten übergangsweise im sanierungsbedürftigen Gebäude bleiben und die Kommune baut einen neuen Kindergarten, wozu sie rechtlich verpflichtet wäre. Ein Zuschuss von Seiten der Kirche ist nicht möglich. Die KV würde auch in diesem Fall die Betriebsträgerschaft gerne übernehmen.

In dem Gespräch kam man zu dem gemeinsamen Entschluss, dass man partnerschaftlich als Gemeinde und Kirchenverwaltung noch einmal ein Gespräch mit der Diözese Würzburg anberaumen möchte. Daraufhin verfasste Bgm Kleinhenz ein Anschrieben an den Bischof, in dem er um einen Gesprächstermin zum o.g. Thema bat. Es wurde noch einmal auf die besonderen sozialen Strukturen in Wildflecken hingewiesen und ob man aus diesem Grund nicht eine Ausnahme bzw. höhere Bezuschussung von Seiten der Diözese erwarten könnte.

Der Gesprächstermin mit den Vertretern der Diözese Würzburg, der kath. Kirchenstiftung Wildflecken, dem Caritasverband WÜ und dem Markt Wildflecken fand am 08.12.2022 in Würzburg statt. Bei diesem Gespräch waren folgende Personen anwesend:

Diözese Würzburg:

Herr Kunkel (Finanzdirektor)

Herr Wolfrum (Leiter Liegenschaften)

Frau Zinnecker (Sacharbeitern Liegenschaften)

Herr Friedrich (Leiter Bauabteilung)

Caritasverband WÜ:

Herr Deckert

Kath. Kirchenstiftung:

Pfarrer Dolny

Pastoralreferent Hopf

Markt Wildflecken:

Bgm Kleinhenz

GLA Kleinheinz

Die vorgebrachten Argumente wurden ausführlich diskutiert. Von Seiten der Diözese wurde klargestellt, dass nur eine 20 %-ige Beteiligung für die Sanierung in Aussicht gestellt werden kann, die Liegenschaft zukünftig abgegeben werden soll und, dass für Baumaßnahmen keine Zuschüsse von Seiten der Diözese WÜ mehr erteilt werden. Die Diözese hat für diese Zwecke keine finanziellen Mittel.

Es wurde noch einmal klargestellt, dass man als Diözese mit dem Caritasverband weiterhin die Betriebsträgerschaften übernehmen möchte. Dies ist jedoch freiwillig und die Gemeinden können ihre Kindertageseinrichtungen auch in gemeindlicher Verantwortung betreiben. In diesem Zusammenhang informierte Herr Deckert über die Vorteile einer Betriebsträgerschaft mit dem Caritasverband, denn hier verfügt man über jahrzehntelange Erfahrung im Bereich der Personalführung, Weiterbildung, rechtliche und fachliche Beratung, Lohnbuchhaltung, usw.!

Man kam zu dem Ergebnis, dass die Ursachenforschung nun abgeschlossen werden muss, die Gutachterergebnisse ausgewertet werden müssen und anschließend sollte über eine Sanierung oder einen Neubau entschieden werden.

Von Seiten der Diözese wurde angeregt, dass der Markt Wildflecken eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchführen lässt, in der festgestellt werden sollte, ob die Sanierung des 30 Jahre alten Gebäudes sowie der 10 Jahre alten Krippe oder ein kompletter Neubau die wirtschaftlichere Variante für die Kommune ist.

Dazu sollen nun eine Kostenschätzung für die Sanierung und die Gutachterergebnisse an den Markt Wildflecken übergeben werden.

Von Seiten der Verwaltung wird diese Vorgehensweise ebenfalls favorisiert, da weitere Verhandlungen nicht zielführend sind. Die Diözese werde keinen Präzedenzfall schaffen und daher sind die Vorgaben aus Würzburg nicht weiter verhandelbar.

Die Schaffung von Kindergartenplätzen und der Betrieb der KiTa ist eine Pflichtaufgabe jeder Kommune, weshalb die Entscheidung über den zukünftigen Betrieb des Kindergartens und der Kinderkrippe zeitnah getroffen werden muss. Die Vorteile einer Betriebsträgerschaft mit der kath. Kirchenstiftung und dem Caritasverband können anschließend durch einen Kooperationsvertrag neu verhandelt werden.

Ziel müsse es jetzt sein, eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durch den Markt Wildflecken in Auftrag zu geben.

Außerdem sollte überlegt werden, die Krippe in den gemeindlichen Räumlichkeiten der ehemaligen „Euroschule“ zu belassen. Das Gebäude müsste dann jedoch saniert und die Krippe um eine weitere Gruppe erweitert werden, so dass auch Krippenkinder aus der gemischten Kindergartengruppe des gemeindlichen Kindergartens Oberbach dort betreut werden könnten. Auch in diesem Fall kann über eine mögliche Trägerschaft mit der kath. Kirchenstiftung verhandelt werden.

Der MGR stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, zunächst eine Wirtschaftlichkeitsberechnung für einen Neubau oder eine Sanierung des Kindergartens in Auftrag zu geben und entsprechende Angebote von Architekten hierfür einzuholen.

Verschiedenes

Defibrillator in öffentlichen Räumen

2. Bgm. Illek schlägt vor, für die Gemeinde einen Defibrillator anschaffen sollte, der öffentlich zugänglich ist. Hier biete sich zum Beispiel das Gebäude der VR-Bank an, da dieses überwacht, der Raum beheizt und Tag und Nacht zugänglich ist.

Bgm. Kleinhenz sagt zu, dass die Verwaltung die Anschaffung und eine mögliche Aufstellung im Bankgebäude prüfen werde.