Verkehrsrechtliche Anordnungen; Ergebnis der Geschwindigkeitsmessungen in der Brückenauer Straße
Im Nachgang an die Verkehrsschau in der Brückenauer Straße, fanden, wie von Herrn Wiesler von der PI-Bad Brückenau vorgeschlagen, Geschwindigkeitsmessungen an mehreren Tagen und zu verschiedenen Tageszeiten in beiden Fahrtrichtungen statt. Folgende Messdaten wurden der Verwaltung durch die PI-Bad Brückenau übermittelt:
Messung 1; Mittwoch 27.09.2023; 14:40 – 15:30 Uhr
Durchlauf insgesamt: 93 Fahrzeuge
Bis 35 km/h: 17
36-45 km/h: 45
46-55 km/h: 28
56 km/h und schneller: 3
V max: 60 km/h
V Durchschnitt: 41,4 km/h
Messung 2; Donnerstag, 28.09.2023; 07:10 – 07:50 Uhr
Durchlauf gesamt: 49 Fahrzeuge
Bis 35 km/h: 9
36-45 km/h: 31
46-55 km/h: 7
56 km/h und schneller: 2
V max: 61 km/h
V Durchschnitt: 40,6 km/h
Auf Grundlage der dem Markt Wildflecken zur Verfügung gestellten Messdaten, schlägt die Verwaltung vor, von einer verkehrsregelnden Maßnahme in Form einer Geschwindigkeitsbegrenzung in der Brückenauer Straße abzusehen und stattdessen eine mobile Geschwindigkeitsmessstation zu installieren. Die Verwaltung hat hierzu bereits zwei Angebote verschiedener Anbieter eingeholt.
| Angebot der Firma via traffic (viasis LITE - via traffic controlling gmbh) | |
| - | Spannungsversorgung via Akku |
| - | Datenverbindung USB B / Drehschalter / Bluetooth |
Preis inkl. MwSt., Zubehör und Lieferung 1.649,94 Euro
| Angebot der Firma Ortner (EVOLIS Geschwindigkeitsanzeige - Geschwindigkeitsmesstafel - Elan City) | |
| - | Spannungsversorgung via Solarmodul 50 W + Batterie |
| - | Fernzugriff über internes 4G Modem inkl. Kommunikationssoftware (Android/Windows) |
Preis inkl. MwSt., Zubehör und Lieferung 2.587,06 Euro.
Trotz des Preisunterschieds von ca. 900 Euro, bevorzugt die Verwaltung das Angebot der Firma Ortner, da sich die Ausstattung beider Messtafeln merklich unterscheidet, insbesondere was die Spannungsversorgung und die Möglichkeiten der Messdatenauslesung angeht.
Ein weiterer Vorteil wäre zudem, dass die mobile Station bei Bedarf auch an anderer Stelle aufgestellt werden könnte. Schwerpunktmäßig soll die Messtafel aber in der Brückenauer Straße in Einsatz kommen.
MGR Trump merkt hierzu an, dass bereits beim Antrag der Anwohner in der Bahnhofstraße über das gleiche Thema beraten wurde. Er schlägt daher vor, nicht zuletzt aus Gleichheitsgründen, eine weitere Messtafeln für die Bahnhofstraße zu beschaffen.
Bgm. Kleinhenz erwidert, dass die Messtaffel nach geraumer Zeit auch anderswo aufgestellt werden kann.
MGR Rest greift das Argument mit der Entscheidung für die Bahnhofstraße auf, bei dem dieser Antrag abgelehnt wurde. Außerdem habe die Verkehrsschau ergeben, dass die meisten Fahrer anständig fahren. Er sehe daher die Anschaffung einer Messtafel für nicht erforderlich.
Bgm. Kleinhenz gibt zu bedenken, dass es in der Bahnhofstraße eine Geschwindigkeitsbeschränkung gibt.
Auf die Frage von MGR Masso nach dem Standort der Messpunkte, teilt Sachbearbeiter Helfrich mit, dass es eine Toleranz von ca. 200 m gebe was bedeute, dass ab dem Ortsschild noch keine 50 km/h gefordert werden. MGR Masso ist außerdem der Meinung, dass die Tafel nur einen kurzfristigen Effekt haben werde.
MGRin Dorn geht nochmals auf die Messtoleranz von 200 m nach dem Ortsschild ein. Auch sie ist der Meinung, dass aufgrund der Ergebnisse der vorgenommenen Messungen die Aufstellungspunkt einer Geschwindigkeitstafel nicht erforderlich sei.
MGR Trump hingegen ist vom Effekt einer Messtafel überzeugt, allerdings nur dann, wenn diese fest installiert werde. Er nimmt die Ängste der Anwohner und deren Schreiben ernst, ist aber gegen die Anschaffung von nur einer Anlage.
MGR Rüttiger befürchtet, dass die Anlage nach 2 Wochen nicht mehr berücksichtigt werde. Er könne sich vorstellen, dass ein Schild mit „Freiwillig 30“, effektiver ist, weil die Fahrer mit Kindern rechnen.
MGR Trump stellt den Antrag 2 Messtafeln zu beschaffen.
Der Marktgemeinderat lehnt den Antrag von MGR Trump auf Beschaffung von 2 Geschwindigkeitsanlagen ab.
Der Antrag auf Beschaffung einer Geschwindigkeitsanlage wird vom MGR ebenfalls abgelehnt.
Anschaffung eines oder mehrerer Trinkbrunnen – erneute Beratung
Bgm. Kleinhenz informiert, dass anl. des Besuchs auf der KOMMUNALE in Nürnberg am 19.10.2023 GLA Kleinheinz, Sachbearbeiter Matthias Helfrich und er die Trinkbrunnen der Firma Aqua Dona direkt vor Ort angesehen und getestet haben.
Die vom Marktgemeinderat in der Sitzung vom 19.09.2023 eingebrachten Einwände bzgl. des Betriebs eines oder mehrerer Trinkbrunnen, wurden mit der Firma Aqua Dona gemeinsam besprochen und konnten wie folgt ausgeräumt werden.
| 1. | Die Trinkbrunnen sind DVGW zertifiziert und ein hygienischer Betrieb sei Dank integriertem Berührschutz jederzeit gewährleistet. |
| 2. | Die Brunnen sind grundsätzlich wartungsfrei und stellen daher keinen Mehraufwand für den gemeindlichen Bauhof dar. |
| 3. | Lt. der Firma Aqua Dona sei es nur eine Frage der Zeit, bis es für Kommunen verpflichtend werde, Trinkwasser in Form von Trinkbrunnen öffentlich zur Verfügung zu stellen. |
| 4. | Die Trinkbrunnen seien Dank ihrer robusten Bauweise vandalismussicher. Durch eine ständige Entleerung der wasserführenden Bauteile sei weder eine Verkeimung noch ein Auffrieren in den Wintermonaten zu befürchten. Das Gerät könnte in den Wintermonaten mit wenigen Handgriffen außer Betrieb genommen werden. |
| 5. | Lediglich im Rahmen der etwaigen Wiederinbetriebnahme der Trinkbrunnen nach einer Stilllegung sei eine mikrobiologische Untersuchung nach Absprache mit dem zuständigen Gesundheitsamt erforderlich. |
Da auf Messen, wie der KOMMUNALE, immer wieder Sonderpreise angeboten werden, entschloss sich die Verwaltung dazu, sich nochmals ein Angebot über 3 Trinkbrunnen vom Typ „Susa“ der Firma Aqua Dona einzuholen. Somit würden sich für die Anschaffung von 3 Trinkbrunnen reine Anschaffungskosten in Höhe von 17.157,28 Euro brutto ergeben. Dieser Messepreis behält bis zum 31.12.2023 seine Gültigkeit. Eine Förderung gibt es vom WWA und auch vom Bayer. Gemeindetag wird die Anschaffung unterstützt und eine Förderung in Aussicht gestellt.
Bgm. Kleinhenz teilt mit, dass aufgrund der neuen Erkenntnisse und des besseren Angebotes über diesen Tagesordnungspunkt erneut beraten werden sollte.
Zusätzlich weist GLA Kleinheinz darauf hin, dass bereits seit August 2022 die Verpflichtung bestehe, dass Städte und Gemeinden Trinkwasser im öffentlichen Raum kostenlos bereitstellen müssen, sofern dies technisch machbar ist und dem lokalen Bedarf entspricht. Mit der aktuellen Förderrichtline wäre diese Aufgabe ohne größere finanzielle Eigenmittel möglich.
Die ablehnenden Gründe in der letzten Beratung zu diesem Thema konnten somit eigentlich widerlegt werden, weshalb die geänderten und korrigierten Aspekte heute nochmals bekanntgegeben und neu abgestimmt werden soll.
MGR Masso wiederholt seine Haltung zu öffentlichen Trinkbrunnen, die aus seiner Sicht nicht hygienisch sind.
Auf die Frage von 2. Bgm. Illek nach möglichen Aufstellungsorten teilt Bgm. Kleinhenz mit, dass am Rathausplatz in Wildflecken, der Fahrradparkplatz am Rhönexpress Bahnradweg in Oberbach und der Pfarrer-Otto-Denk-Platz oder das Kriegerdenkmal in Oberwildflecken dafür in Frage kommen.
3. Bgm Nowak spricht sich deutlich gegen eine Anschaffung aus, auch wenn die neuen Erkenntnisse die Situation entschärft. Er schließt sich der Meinung von MGR Masso an.
Von den Räten werden weitere Fragen zur Installation und Hygieneüberwachung gestellt, worauf der Vorsitzende bekräftigt, dass die Anlage zertifiziert und hygienisch einwandfrei sei.
MGR Kirchner spricht sich für einen Trinkbrunnen aus.
Der Antrag von Bgm. Kleinhenz, 3 Trinkbrunnen anzuschaffen und gleichzeitig einen Antrag auf Förderung zu stellen, wird vom MGR abgelehnt.
Glasfaserausbau: Informationen zum aktuellen Sachstand des eigenwirtschaftlichen Glasfaserausbaus durch die Telekom und Glasfaserplus im Markt Wildflecken durch Herrn Betz von der Telekom
Zu diesem TOP begrüßt der Vorsitzende Herrn Stephan Betz, Kommunalberater Glasfaser der Deutschen Telekom GmbH. Herr Betz erläutert dem Marktgemeinderat anhand einer PowerPoint Präsentation die weitere Herangehensweise der Telekom mit der Firma Glasfaser Plus zum eigenwirtschaftlichen Ausbau des Glasfasernetzes innerhalb des Marktes Wildflecken und seiner Ortsteile.
MGR Rüttiger möchte wissen, ob Glasfaserplus den eigenwirtschaftlichen Ausbau mit Firmen macht, die das Projekt letztlich für sie umsetzen und bedeute dies, dass es eine Firma gibt, die die Planung macht und eine weitere, die dann Glasfaser einbläst und wieder eine Firma, die für die Tiefbauarbeiten zuständig ist?
Herr Betz erwidert, dass alle Gewerke über eine Firma laufen, sozusagen schlüsselfertig, alles aus einer Hand, jedoch die Verträge noch nicht abgeschlossen sind.
Bgm. Kleinhenz fragt, ob auch heimische Firmen berücksichtigt werden.
Herr Betz teilt mit, dass dies nur zum Teil möglich sei, weil das Projekt zu aufwendig sei und nicht nur von einer Firma übernommen werden könne.
Auf die Frage von MGR Rüttiger ob das Planfeststellungsverfahren bereits läuft, wurde dies von Herrn Betz verneint. Gesucht werde derzeit eine Firma, die alles schlüsselfertig mache. Die Beauftragung erfolgt dann auch nur an eine Firma, die allerdings selbst auch mit Subunternehmen arbeite. Derzeit ist der Baustart für 2024 vorgesehen.
MGR Trump möchte wissen, wer denn letztlich der Ansprechpartner ist.
Herr Betz teilt mit, dass dies immer das Bauamt oder die Telekom sei.
Die Frage von GLA Kleinheinz, ob die Möglichkeit bestünde, die Florian-Geyer-Straße noch in die Ausbauplanung aufzunehmen, wenn die Mehrheit der Bürger das möchten, wurde von Herrn Betz bejaht. Die Antwort auf die Frage, ob alle Ortsteile gleichzeitig erschlossen werden und nach der Ausbaudauer, macht dies Herr Betz von der Anzahl der zur Verfügung stehenden Kolonnen abhängig.
Herr Betz teilt mit, dass Wildflecken sicher erschlossen wird und die Verwirklichung letztlich an den gebuchten Tarifen liegt. Die Erschließung der Eckartsrother Straße habe er durchrechnen lassen. Eine Erschließung mit Glasfaser sei jedoch nicht rentabel. Er schlage vor, im Zuge des Straßenausbaus so genannte Speedpipes gleich mitzuverlegen und so einen späteren Anschluss zu ermöglichen.
GLA Kleinheinz möchte in einem Gespräch mit Herrn Reuther in Erfahrung bringen, unter welchen Voraussetzungen Glasfaser in Eckartsroth verlegt werden kann.
Herr Betz bemerkt hierzu, dass dies letztlich an der Kommune liege, was ausgegeben werden kann. Im Zusammenhang mit den bevorstehenden Bürgerversammlungen bietet Herr Betz seine Teilnahme an, um entsprechende Informationen zu geben und ggf. Fragen zu beantworten.
Bgm. Kleinhenz ist hier der Meinung, dass eine separate Versammlung zur Glasfaserverlegung besser wäre.
Herr Betz bittet bei dieser Vorgehensweise um entsprechende Werbung durch die Gemeinde. Er weist nochmals darauf hin, dass die Vermarktung und Buchungsmöglichkeiten noch laufen und bietet Ge-spräche an falls noch Bedarf bestehe.
Bundeswehr Rechenzentrum Wildflecken
Der Vorsitzende teilt mit, dass ihm, mehr oder weniger inoffiziell, mitgeteilt wurde, dass das Bundeswehr Rechenzentrum in Wildflecken gestorben sei.
Silvesterparty auf dem Rathausplatz
Der Vorsitzende teilt mit, dass der Beginn des Jubiläumsjahrs in der Silvesternacht gebührend beginnen soll. In diesem Zusammenhang wurde ein Feuerwerk oder eine Lasershow gewünscht. In seiner Zuständigkeit habe er beschlossen, ein Feuerwerk zu beschaffen. Die Kosten liegen bei ca. 2.000 Euro. Eine Lasershow würde ca. 5.000 Euro kosten.
Regionalbudget 2024-Gestaltung des Pumptracks in Wildflecken
Der Markt Wildflecken plant weitere Anschaffungen zur Gestaltung des Pumptracks in Wildflecken um diesen für Besucher noch attraktiver zu machen. Vorgesehen ist beispielsweise die Beschaffung einer oder mehrerer Slacklines. Aber auch andere Geräte, wie zum Beispiel „Trimmgeräte“ sind denkbar.
Der Verwaltung liegen bereits zwei Angebote der Firma Bloacs für eine Slackline in verschiedenen Ausführungen vor.
| Angebot 1*: | |
| - | Slackline-Anlage Basis mit zwei Startblöcken und einer Strecke |
| - | Inkl. 3 Stk. Grafikplatten (Slackline- und Fitness-Tipps) |
| - | Inkl. 1 Stk. Grafik-Platte (eigene Motive / Sponsoren) |
Gesamtbetrag inkl. MwSt. 7.140,00 Euro
| Angebot 2*: | |
| - | Slackline-Anlage Basis mit zwei Startblöcken und einer Strecke |
| - | 1 Stk. Erweiterungs-Set (1 weitere Strecke + 1 weiterer Startblock) |
| - | Inkl. 3 Stk. Grafikplatten (Slackline- und Fitness-Tipps) |
| - | Inkl. 3 Stk. Grafik-Platte (eigene Motive / Sponsoren) |
Gesamtbetrag inkl. MwSt. 10.174,50 Euro
*ggf. muss die Aufstellfläche vor dem Aufstellen der Startblöcke verdichtet werden.
Alternativ zur Variante „Slackline“ bieten Hersteller für Spielgeräte sog. Trimmgeräte / Fitnessgeräte in ähnlichen Preiskategorien an. Hierzu liegen der Verwaltung bisher keine Angebote vor. Die Firma „vinci play“ stellt auf Ihrer Homepage (Workout | Unsere Serien | VinciPlay (vinci-play.com) jedoch einige Möglichkeiten zur Veranschaulichung vor.
Beispielsweise das Trimmgerät „Robinia RB2325“ mit Sprossenwand, Klimmzugstange, u.v.m. zu ei-nem Aktionspreis von 7.937,30 Euro wären denkbar.
Bgm. Kleinhenz stellt den Antrag auf Beschaffung von Slacklines, evtl. auch für die Spielplätze. Hierbei lägen die Kosten dann bei rd. 18.000 Euro, bei einer max. Förderung von 10.000 Euro.
Der MGR stimmt dem Vorschlag des Vorsitzenden zu.