Feuerwehr; Erlass einer Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren als öffentliche Einrichtung (Art. 5 VollzBekBayFwG)
Die Verwaltung schlägt vor, eine Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren zu erlassen.
Laut der Vollzugsbekanntmachung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes sollen Gemeinden für ihre Feuerwehren eine öffentlich-rechtliche Satzung erlassen. Bisher hat der Markt Wildflecken noch keine Satzung für die Freiwilligen Feuerwehren. Diese ist nicht zu verwechseln mit den Satzungen der Feuerwehrvereine, welche nach vereinsrechtlichen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs erstellt werden.
Die Satzung wurde entsprechend des Musters der Anlage 1 der VollzBekBayFwG erstellt und regelt unter anderem:
- Organisation
- Freiwillige Leistungen
- Wahl der Kommandanten
- Verpflichtungen
- Pflichtverletzungen
Die Verwaltungsangestellten Sandra Kleinheinz und Lorena Fuß stellen die Satzung anhand einer PPP vor.
MGR Trump stellt Nachfragen zu §2 Absatz 2 „Überlassung von Gerät oder Material zum Gebrauch oder Verbrauch“ und zu §5 Bestellung von geeigneten Feuerwehrleuten.
Bgm Kleinhenz erläutert, es obliegt dem Kommandanten, die Posten Gerätewart und geeignete Feuerwehrleute zu bestimmen und zu bestellen.
MGR Rest stellt fest, dass es bisher keine Satzung gab.
Zum Hintergrund erklärt Frau Kleinheinz, dass das Feuerwehrgesetz vorschreibt, eine Satzung zu erlassen.
Bgm Kleinhenz ergänzt, dass eine einheitliche Regelung und Satzung für gesamte Gemeinde, d.h. für alle 3 Freiwilligen Feuerwehren notwendig sei.
Der MGR stimmt zu, die Satzung wie vorgetragen zu beschließen.
Feuerwehr; Erlass einer neuen Satzung für Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen der gemeindlichen Feuerwehren
Zusammen mit der Tagesordnung wurde dem MGR die Satzung sowie die dazugehörige Anlage über das Verzeichnis der Pauschalsätze übersandt.
Die Verwaltung schlägt vor eine neue Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für Einsätze und andere Leistungen gemeindlicher Feuerwehren zu erlassen. Die bisherige Satzung wurde zuletzt am 11.06.2018 geändert und entsprach der damaligen Mustersatzung des Bayerischen Gemeindetags. Nach einer Stellungnahme des BayGT wird empfohlen, die Pauschalsätze der Mustersatzung nicht zu übernehmen, sondern eigene Pauschalsätze zu kalkulieren. Zudem wurde für die Feuerwehr Oberbach im Jahr 2022 ein mittleres Löschfahrzeug (MLF) beschafft, welches in der Satzung bisher noch nicht kalkuliert wurde und ein Abrechnen der Einsätze nicht möglich war. Aufgrund dessen ist ein Neuerlass der Satzung mit eigenen Pauschalsätzen erforderlich.
Die Verw.-Angestellten Sandra Kleinheinz und Lorena Fuß stellen den Satzungsvorschlag anhand einer PPP vor. Zweck der Satzung ist die einheitliche Kostenberechnung für ein Löschfahrzeug, Streckenkosten, Ausrückestundenkosten. Arbeitsstundenkosten, Personalkosten und sonstige Kosten. Die neue Satzung ist somit jetzt rechtssicher.
MGR Schmitt fragt, ob man die Beträge hätte runden können?
MGR Trump entgegnet, dass er die unrunden Beträge als glaubwürdiger einschätzt.
Bgm Kleinhenz bedankt sich bei Frau Kleinheinz und Frau Fuß für die ausführlichen Darstellungen und die Vorarbeit für beide Satzungen, die mit viel Aufwand verbunden war.
Der MGR stimmt zu, die vorgetragene Satzung zu erlassen.
Bauantrag Michael Reidelbach auf Errichten einer Balkonüberdachung und Bau einer Wendeltreppe am bestehenden Wohnhaus, Fl.-Nr. 365, Gemarkung Wildflecken
Der Bauherr Michael Reidelbach stellt einen Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Balkon-überdachung sowie für den Bau einer Wendeltreppe am bestehenden Wohnhaus „Am Kirchenpfad 4“, Fl.-Nr. 365 in der Gemarkung Wildflecken. Geplant ist, den nördlich gelegenen Balkon am bestehenden Wohnhaus mit einer Abmessung von 10 x 4,65 m zu überdachen und einen Treppenaufgang zum Balkon, in Form einer Wendeltreppe, an der östlichen Balkonseite zu errichten. Die Balkonüberdachung soll an der östlichen und westlichen Seite mit Glas verkleidet werden. Das Dach, welches eine Neigung von 8° aufweist, soll ebenfalls als Glasdach hergestellt werden. Das Bauvorhaben befindet sich gem. § 34 BauGB im Innenbereich und fügt sich in die nähere Umgebung ein. Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen das geplante Bauvorhaben.
BGM Kleinhenz stellt das Bauvorhaben vor.
Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.
Bauantrag Elvira und Alexander Fischer im Genehmigungsfreistellungsverfahren zur Errichtung einer Dachgaube auf dem bestehenden Wohngebäude in der Beilsteinstraße 6, Fl.-Nr. 1354/10, Gemarkung Wildflecken
Die Bauherren Elvira und Alexander Fischer planen die Errichtung einer Dachgaube auf dem bestehenden Wohnhaus in der Beilsteinstraße 6 in Wildflecken, Fl.-Nr. 1354/10 in der Gemarkung Wildflecken. Das Vorhaben befindet sich im qualifizierten Bebauungsplan „Die Höh II“ und entspricht somit den Festsetzungen des B-Plans und ist gem. Art. 58 BayBO im Genehmigungsfreistellungsverfahren zu behandeln. Daher ist die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nicht gefordert. Dem Bauherrn wurde seitens der Verwaltung bereits mitgeteilt, dass gem. Art. 58 BayBO einen Monat nach Vorlage der vollständigen Unterlagen mit dem Bau begonnen werden darf. Eine Kopie dieser Mitteilung sowie eine Ausfertigung der eingereichten Bauunterlagen wird der Unteren Bauaufsichtsbehörde zugesandt.
Bauleitplanung; 8. Änderung des Bebauungsplans für das Gebiet Metzenbach der Stadt Bischofsheim - Beteiligung der berührten Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB
Der Stadtrat der Stadt Bischofsheim i. d. Rhön hat in seiner Sitzung am 12.11.2024 den Entwurf der 8. Änderung des Bebauungsplans für das Gebiet „Metzenbach“, Stand 05.11.2024, mit Planzeichnung im Maßstab 1:1000, gebilligt.
Anlass der 8. Änderung des Bebauungsplans für das Gebiet „Metzenbach“ ist, auf den, im Geltungsbereich der Änderung liegenden Grundstücken, eine generelle Wohnbebauung zu ermöglichen. Aktuell ist in diesem Bereich ein Gewerbegebiet nach § 8 BauNVO festgesetzt. In einem festgesetzten Gewerbegebiet sind ausschließlich Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschafspersonen sowie für Betriebsinhaber und Betriebsleiter ausnahmsweise zulässig. Die im Geltungsbereich der Änderung liegenden Grundstücke entsprechen nur zu einem untergeordneten Teil der festgesetzten Art der baulichen Nutzung. Um eine flexiblere Bebauung zu ermöglichen, soll als künftige Art der baulichen Nutzung ein Mischgebiet gemäß § 6 BauNVO festgesetzt werden. Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören. Zulässig sind Wohngebäude, Geschäfts- und Bürogebäude, Einzelhandelsbetriebe, Schank- und Speisewirtschaften sowie Betriebe des Beherbergungsgewerbes, sonstige Gewerbebetriebe, Anlagen für Verwaltungen sowie für kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche und sportliche Zwecke, Gartenbaubetriebe, Tankstellen und Vergnügungsstätten im Sinne des § 4a Absatz 3 Nummer 2 BauNVO in den Teilen des Gebiets, die überwiegend durch gewerbliche Nutzungen geprägt sind. Mit der Änderung des Bebauungsplans werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplanten Nutzungen geschaffen. Der Geltungsbereich der Bebauungsplanänderung mit einer Fläche von ca. 1,68 ha umfasst die Flurstücke 3408, 3411, 3414/1, 3414/2, 3414/4, 3545/2, 3545/6 und Teilflächen der Flurstücke 1069/1, 3383, 3414/3, 3545/39, 4142/8, 4189/3 der Gemarkung Bischofsheim i. d. Rhön.
Als Nachbargemeinde der Stadt Bischofsheim, wird der Markt Wildflecken gem. §4 Abs. 2 BauGB am Verfahren beteiligt und um seine Stellungnahme gebeten. Die Verwaltung stellt fest, dass durch die 8. Änderung des Bebauungsplans „Metzenbach“ keine Nachteile für den Markt Wildflecken entstehen.
Der MGR erteilt sein Einvernehmen zur 8. Änderung des Bebauungsplans „Metzenbach“ der Stadt Bischofsheim a.d.R.
Verschiedenes
Dankworte des Bürgermeisters an den MGR
Bgm Kleinhenz verzichtet im Hinblick auf die kürzlich stattgefundenen Bürgerversammlungen auf einen ausführlichen Jahresrückblick. Er bedankt sich bei allen MGR-Mitgliedern für das konstruktive Miteinander im Gremium und wünscht ihnen eine ruhige und besinnliche Adventszeit, ein schönes Weihnachtsfest und einen guten Beschluss des Jubiläumsjahres.
2. BGM Illek bedankt sich im Namen des MGR beim Bgm. und bei der Verwaltung der Gemeinde.
Er geht kurz auf das Jubiläumsjahr 500 Jahre Wildflecken ein.
Stromversorgung; Informationen durch Frau Christine Pfaff von der Bayerwerk Netz GmbH (Region Unterfranken) zum aktuellen Stromnetzausbau innerhalb des Gemeindegebiets Wildflecken und den Ablauf des Konzessionsvertrag
BGM Kleinhenz begrüßt Frau Pfaff und Herrn Schäfer vom Bayernwerk.
Frau Pfaff stellt anhand einer PPP (diese steht im RIS zur Verfügung) den Hintergrund des Konzessionsvertrages für den Markt Wildflecken dar. Der bestehende Vertrag endet zum 15.12.2028. Frau Pfaff empfiehlt, die Entscheidung in diesem Jahr zu fällen.
Nach Bekanntmachung im Bundesanzeiger können sich Netzbetreiber bewerben. Wenn sich mehrere Netzbetreiber bewerben, muss ein Kriterienkatalog erstellt werden.
MGR Rüttiger fragt nach, wem das Stromnetz gehört.
Frau Pfaff beantwortet, dass dieses dem Bayernwerk gehört.
BGM Illek fragt nach, inwieweit Bayernwerk nun investiert, obwohl gar nicht sicher ist, dass der Vertrag auch nach 2028 weiterläuft. Frau Pfaff erläutert, dass das Bayernwerk genau aus diesem Grund den Vertrag verlängern möchte.
Die Netzausbauplanungen im Markt Wildflecken werden von Herrn Schäfer erläutert.
Auershöfe – Oberbach - Eckartsroth
MGR Trump fragt nach Verlegung in Ortsbereich.
Herr Schäfer erläutert, dass die Leitungen anhand von Spülbohrungen möglichst entlang des Gehweges verlegt werden. Im Bereich Eckartsrother Straße wird nach Möglichkeit im Grünstreifen neben der Straße verlegt.
MGR Trump fragt nach dem Zeitplan im Bereich Eckartsrother Straße.
Herr Schäfer erläutert, dass der neue Bauabschnitt in Absprache mit der Tiefbaufirma erfolgen wird.
Wildflecken Richtung Bekleidungszentrum Bundeswehr
Der Abbau von ca. 5 km Doppel-Freileitung ist für 2026 geplant.
Für die geplante Station in Wildflecken am Rhönklub-Brunnen schlägt Frau Pfaff vor, dass dieser Bereich gerne auch künstlerisch gestaltet werden kann.
MGR Rest fragt, ob man sagen kann, wie viele PV-Anlagen die neuen Netze erlauben.
MGR Nowak fragt nach, ob auch für Oberwildflecken ein Netzausbau geplant ist? Er geht auf die PV-Anlage der Firma Paul & Co. ein.
Frau Pfaff erläutert, dass sie dieses Problem weitergibt.
MGR Trump fragt nochmals nach, ob die geplanten Projekte auch in Verbindung mit dem vorgestellten Konzessionsvertrages stehen.
Frau Pfaff bestätigt den Zusammenhang und stellt in diesem Zusammenhang die Neuerungen zum Musterkonzessionsvertrag vor, welcher der Mustervertrag des Bayerisches Gemeindetag ist.
MGR Rest fragt, inwieweit die Leitungen im System der Gemeinde zugänglich sind.
Bauverwaltungsleiter Helfrich bestätigt, dass dies schon jetzt der Fall ist.
Frau Pfaff stellt sich weiteren Fragen der Marktgemeinderäte.
MGR Schmidt fragt nach den Baumaßnahmen und die Wiederherstellung am bekannten Beispiel Gehweg Treiweg in Oberbach.
Frau Pfaff wird die Problematik bei den Baufirmen nochmal ansprechen. Sie gibt zu, dass die Verlässlichkeit der Baufirmen aktuell nicht immer gegeben ist. Das Bayernwerk ist aber der Ansprechpartner.
MGR Rüttiger: Wenn die Bauabnahme verweigert wird kann aber doch die Baufirma in die Pflicht genommen werden.
MGR Trump schlägt vor, dass bei Beendigung solcher Maßnahmen eine Bauabnahme erfolgen sollte.
Bgm Kleinhenz bedankt sich bei Frau Pfaff und Herrn Schäfer für die ausführlichen Ausführungen.
MGR Rest ergänzt noch, dass man mit dem Vorantreiben des Beschlusses vielleicht auch den notwendigen Ausbau in Oberwildflecken vorantreiben könne. Gerade für die Fa. Paul & Co., die ein großer Gewerbesteuerzahler ist und eine große Photovoltaik-Anlage betreibt, wäre ein Vorankommen wichtig.
MGR Trump ist der gleichen Meinung.
Grundstücksangelegenheiten; Übereignungsvertrag für die ehemalige Schule Rhön-Kaserne, Fl.Nr. 122/1 Gem. Neuwildflecken an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
Der Vorsitzende verliest den Entwurf des Übereignungsvertrags mit Auflassung für die ehemalige Schule in der Rhön-Kaserne, Fl.Nr. 122/1, Gemarkung Neuwildflecken der Notarin Iris Stocker zwischen dem Markt Wildflecken und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben.
Der Vorsitzende weist darauf hin, dass die, unter V., „Wirtschaftlicher Übergang“, angegebene Klausel, dass bestehende Gebäudeversicherungen auf den Erwerber übergehen, entfällt, da der Bund Selbstversicherer ist.
Nachdem nach den Erläuterungen des Vorsitzenden keine weiteren Änderungswünsche vorgebracht werden, wird dem Übereignungsvertrag mit Auflassung für die ehemalige Schule in der Rhön-Kaserne an die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben vollinhaltlich zugestimmt.
Verschiedenes
Regionalbudget 2025 – Schautafeln Streuobstwiese
Bgm Kleinhenz berichtet von einem Gespräch mit Frau Schwanke von der Rhöner Apfelinitiative.
Er informiert die Räte über die Anschaffung von 10 Schautafeln für die Streuobstwiese am Spielplatz in Oberbach. Der Kostenrahmen beläuft sich auf insgesamt ca. 5. 000 Euro (10 Tafeln mit Rahmen und Ständer), wobei 80% über das Regionalbudget gefördert werden.
Trinkwasserversorgung und Abwasserbeseitigung; Zuwendungsanträge RZWas 2021
GLA Kleinheinz erläutert die anstehenden Maßnahmen und die heute zu verabschiedenden Zuwendungsanträge.
Die laufenden und zukünftigen Baumaßnahmen im Bereich der Abwasserentsorgung und der Trinkwasserversorgung des Marktes Wildflecken sind zum überwiegenden Teil mit Zuwendungen aus dem Förderprogramm der RZWas 2021 förderfähig. Da die Antragsfrist für die RZWas 2021 zum 31.12.2024 abläuft und im April 2025 eine neue Richtlinie erlassen wird, sollen in der heutigen Sitzung noch Zuwendungsanträge für den Geltungsbereich der RZWas 2021 verabschiedet werden. Dies ist notwendig und sinnvoll, da ansonsten dringende und zum Teil bereits geplante Vorhaben in Verzug geraten würden. Anträge für die RZWas 2025 können erst ab März 2025 gestellt und anschließend vom zuständigen WWA erst ab 01.04.2025 bearbeitet werden.
Aus diesem Grund sollen die folgenden Zuwendungsanträge unter TOP 01 - 01 C noch vor Ablauf des 31.12.2024 beim WWA Bad Kissingen eingereicht werden. Dies hat den Vorteil, dass die Anträge bereits zu Beginn des Jahres 2025 durch das WWA überprüft werden und die Maßnahmen ohne den sonst drohenden zeitlichen Verzug von vier Monaten begonnen werden können. Insbesondere für die schon seit mehr als 2 Jahren geplante Sanierung des Trinkwasserhochbehälters in Oberbach sollte ein weiterer Verzug dringend vermieden werden. Gemeinsam mit dem Bauhof, dem Ing.-Büro Köhl und der Verwaltung wurden aufgrund der erheblichen Investitionsdefizite im Bereich der Straßensanierungen, der Abwasserentsorgung und der Trinkwasserversorgung im Oktober 2024 zwei Planungsworkshops durchgeführt.
Ziel ist es, dass mit einer mittelfristigen Planung von ca. 5 – 7 Jahren die anstehenden Maßnahmen erkannt, priorisiert und dadurch effektiv geplant werden können. Die Planung der anfallenden Maßnahmen ist sehr komplex, da die Straßensanierungen nicht ohne eine Überprüfung von notwendigen Trinkwasserleitungs- und Abwasserkanalsanierungen geplant bzw. durchgeführt werden können. Hinzu kommt der anstehende Glasfaserausbau durch die Fa. Glasfaserplus und die ggf. notwendigen Maßnahmen für Gas- und Stromtrassen durch die jeweiligen Versorger.
Die heute zu verabschiedenden Zuwendungsanträge betreffen mehrere Maßnahmen in allen Ortsteilen und die Umsetzung muss innerhalb der nächsten 2 Jahre erfolgen. Sollten Maßnahmen nicht durchgeführt werden oder neue Maßnahmen hinzukommen, müssen neue Zuwendungsanträge gem. der dann gültigen RZWas 2025 gestellt werden.
Trinkwasserversorgung; Sanierung des Trinkwasserhochbehälters Oberbach und Neubau der Druckerhöhungsanlage Wildflecken (Kapellenweg)
Bgm. Kleinhenz erklärt zur Einleitung in diesen TOP, dass es bereits seit vielen Jahren einen Sanierungsstau beim Hochbehälter Oberbach gebe und die Sanierung schnellstmöglich durchgeführt werden muss.
GLA Kleinheinz zeigt anhand der vorliegenden Pläne, den Umfang der beiden geplanten Vorhaben zur Sanierung des Hochbehälters in Oberbach und den Neubau der Druckerhöhungsanlage am Kapellenweg in Wildflecken. Für den Bau der Druckerhöhungsanlage und die Sanierung des Trinkwasserhochbehälters soll ein Zuwendungsantrag gem. RZWas 2021 gestellt werden. Die vorhandene, stark in die Jahre gekommene Druckerhöhungsanlage soll dabei abgerissen und in unmittelbarer Nähe neu errichtet werden.
Aufgrund seines altersbedingten Zustandes soll der Hochbehälter für den OT Oberbach grundlegend saniert werden, einschließlich der Außenanlage, der Wasserkammern, der Rohrleitungen sowie der Dachkonstruktion usw. Lt. den Schätzungen des Tiefbautechn. Büro Köhl Würzburg GmbH teilen sich die Kosten der beiden Maßnahmen wie folgt auf:
| 1. | Druckerhöhungsanlage Wildflecken | |
|
| - Baukosten netto | 298.700,00 Euro |
|
| - Baunebenkosten netto | 44.805,00 Euro |
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| - Gesamtkosten brutto | 408.770,95 Euro |
| 2. | Hochbehälter Oberbach | |
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| - Baukosten netto | 660.400,15 Euro |
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| - Baunebenkosten netto | 99.060,02 Euro |
|
| - Gesamtkosten brutto | 903.757,61 Euro |
Gem. RZWas 2021 werden Förderungen in Höhen von 70% der Nettoherstellungskosten erwartet.
Die Verwaltung schlägt vor, die beiden oben beschriebenen Maßnahmen schnellstmöglich auf den Weg zu bringen und den Förderantrag gem. RZWas 2021 noch in diesem Jahr beim Wasserwirtschaftsamt einzureichen.
MGR Rest fragt, in welchem Umfang die Außenanlage saniert werden muss. Die Zuwegung und die Dacheindeckung seien noch gut. Er ist der Meinung, hätte man in der Vergangenheit besser gewirtschaftet, wären wahrscheinlich weniger Schäden am Gebäude zu verzeichnen.
GLA Kleinheinz erklärt hierzu, dass die Zuwegung zum HB asphaltiert sein muss und die Detailplanung noch in der Verwaltung abgesprochen werde. Die tatsächliche Notwendigkeit verschiedener Bauabschnitte und/oder Einzelmaßnahmen werde im Vorfeld gründlich geprüft.
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zur Sanierung der Druckerhöhungsanlage in Wildflecken und der Sanierung des Hochbehälters in Oberbach zu einem Gesamtpreis, gem. Kostenschätzung, in Höhe von 1.312.528,56 Euro zu.
Trinkwasserversorgung; Sanierung von Wasserleitungen durch Neubau in den Straßen inklusive Hausanschlussleitungen
- Eckartsrother Straße, - Altglashüttener Straße, - Gartenweg, - Rabensteinstraße, - Schlesierstraße:
GLA Kleinheinz erläutert die geplanten Vorhaben anhand der vorliegenden Pläne. Die Sanierungsarbeiten entlang der Schlesierstraße werden die Verwaltung vor einige Herausforderungen stellen. Da ein Großteil der anliegenden Grundstücke in der Vergangenheit im Eigentum der BIMA waren und erst im Laufe der Zeit geteilt und privatisiert wurden, liegen heute sämtliche Ver- und Entsorgungsleitungen auf Privatgrund.
Im Bereich der Rabenstein- und Rückbergstraße seien noch alte Gussleitungen verbaut. Ggf. werde man die Sanierung im Laufe der Maßnahme bis zur Anschlussstelle „Altglashüttener Straße“ erweitern.
Der bereits genehmigte Zuwendungsantrag „Wasserleitungsbau“ für die Trinkwasserversorgung von Eckartsroth wurde bereits im Mai 2024 um den Wasserleitungsbau in der Altglashüttener Straße und im Gartenweg ergänzt. Diese Maßnahme soll nun noch um zwei weitere Maßnahmen ergänzt werden:
| 1. | Sanierung der Wasserleitung „obere“ Rabensteinstraße | |
| Kostenschätzungen des Tiefbautechn. Büro Köhl Würzburg GmbH | ||
|
| - Baukosten netto | 90.000,00 Euro |
|
| - Baunebenkosten netto | 13.500,00 Euro |
|
| - Gesamtkosten brutto | 123.165,00 Euro |
| 2. | Sanierung der Wasserleitung Schlesierstraße OT Oberwildflecken | |
| Kostenschätzungen des Tiefbautechn. Büro Köhl Würzburg GmbH | ||
|
| - Baukosten netto | 337.750,00 Euro |
|
| - Baunebenkosten netto | 50.662,50 Euro |
|
| - Gesamtkosten brutto | 462.210,88 Euro |
Gem. RZWas 2021 werden Zuwendung von 70% der Nettoherstellungskosten erwartet.
Die Verwaltung schlägt vor, die beiden oben beschriebenen Maßnahmen schnellstmöglich auf den Weg zu bringen und die Förderanträge gem. RZWas 2021 noch in diesem Jahr beim Wasserwirtschaftsamt einzureichen.
MGR Rest fragt, ob die Hausanschlüsse in der Schlesierstraße in der Sanierungsmaßnahme enthalten sind.
Sachbearbeiter Helfrich teilt hierzu mit, dass alle Hausanschlüsse in das Sanierungskonzept übernommen wurden. In welchem Umfang diese jedoch erneuert oder saniert werden müssen, sei im Detail noch abzuklären.
3. Bgm. Nowak ist der Meinung, dass aufgrund des Alters der Anschlüsse alle Hausanschlüsse erneuert werden sollten.
MGR Trump möchte wissen, ob und inwieweit die verschiedenen Eigentümer finanziell in die Pflicht genommen werden können.
GLA Kleinheinz räumt ein, dass alle Fragen zu den verschiedenen Hausanschlüssen in der Detailplanung, auch mit den Anliegern besprochen werden müssen. Ggf. liegen noch alte Pläne vor, die hierzu weitere Antworten liefern können.
Der MGR stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zur Sanierung der Wasserleitung im oberen Teil der Rabensteinstraße sowie der Sanierung der Wasserleitung in der Schlesierstraße zu einem Gesamtpreis, gem. Kostenannahme des Tiefbautechn. Büro Köhl Würzburg GmbH, in Höhe von 585.375,88 Euro zu.
Abwasserbeseitigung; Sanierung von Kanälen durch Neubau, Renovierung von Kanälen mittels Inlinerverfahren und Ersatzneubau von Kanälen durch Umverlegungen in den Bereichen
- Altglashüttener Straße, - Märzenquelle, - "Alte Wache", - Hauptsammler Oberbach, - "Alte Turnhalle" im Gewerbepark, - Karl-Neisser-Straße, - Horst-Heinrich-Straße, - Grundstück "Fa. Geis" im Gewerbepark (Nähe Birkenweg), - Rückbergstraße und Rabensteinstraße, - Gartenweg und - Schlesierstraße
Für den Kanalbau bzw. die Kanalsanierungen in der Altglashüttener Straße, den Hauptsammler Märzenquelle, den Schmutzwasserkanal in der Horst-Heinrich-Straße, den SW-Kanal "Alte Turnhalle", die Umleitung eines RW-Kanals im Bereich der Fa. Geis, des Sammlers zur Kläranlage Oberbach und eines Straßenentwässerungskanals bei der "Alten Wache" wurde bereits ein Zuwendungsantrag gestellt.
Diese Maßnahme soll nun um weitere Kanalbaumaßnahmen im Bereich
- Rückbergstraße/Rabensteinstraße,
- Gartenweg und
- Schlesier Straße
ergänzt werden.
Gem. den Kostenschätzungen des Tiefbautechn. Büro Köhl Würzburg GmbH teilen sich die Kosten wie folgt auf.
| 1. | Kanalneubau Rückbergstraße/Rabensteinstraße | |
|
| - Baukosten netto | 144.000,00 Euro |
|
| - Baunebenkosten netto | 21.600,00 Euro |
|
| - Gesamtkosten brutto | 197.064,00 Euro |
| 2. | Kanalsanierung/Neubau Gartenweg | |
|
| - Baukosten netto | 150.250,00 Euro |
|
| - Baunebenkosten netto | 22.537,50 Euro |
|
| - Gesamtkosten brutto | 205.617,13 Euro |
| 3. | Kanalneubau Schlesierstraße | |
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| - Baukosten netto | 3 95.250,00 Euro |
|
| - Baunebenkosten netto | 59.250,00 Euro |
|
| - Gesamtkosten brutto | 540.557,50 Euro |
Gem. RZWas 2021 werden Förderungen in Höhen von 70% der Nettoherstellungskosten erwartet.
GLA erläutert anhand der vorliegenden Pläne die einzelnen Maßnahmen. Die Sanierung der Kanäle auch mit Hinblick auf den Bau der Kläranlagen und den allgemein schlechten Zustand der Straßen, sollte schnellstmöglich in die Tat umgesetzt werden.
Die Verwaltung schlägt vor, die oben beschriebenen Maßnahmen schnellstmöglich auf den Weg zu bringen und den Förderantrag gem. RZWas 2021 noch in diesem Jahr beim Wasserwirtschaftsamt einzureichen.
MGR Trump möchte wissen, ob Absprachen mit der Bayerwerk und der Telekom stattfinden und es bei sich überschneidenten Bauvorhaben ggf. zu Kostenteilungen komme.
MGR Rüttiger stellt hierzu fest, dass Strom und Telekom i.d.R. im Gehsteig verlaufen und nicht oder nur selten in der Straße. Die Koordination werde sich daher eher schwierig gestalten.
MGR Martin fragt in diesem Zusammenhang an, ob im Zuge der Sanierung im Gartenweg auch dort der Gehsteig mit saniert werde. Ggf. sollte man hiermit warten bis der Glasfaserausbau in den jeweiligen Bereichen abschlossen ist.
Sachbearbeiter Helfrich teilt hierzu mit, dass man an anderen Stellen bereits mit dem Gedanken gespielt habe die Gehsteige zu pflastern. So sei man flexibel und könne das Pflaster jederzeit entnehmen und wieder einsetzen.
MGR Schmitt meldet zu diesem Vorhaben Bedenken an und befürchte, dass es an vielen Stellen zu Schwierigkeiten kommen könnte.
MGR Martin schließt sich dieser Meinung an und befürchte, dass es besonders im Winter zu Forstschäden am Pflaster kommen könnte.
Der MGR stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zur Sanierung bzw. zum Neubau der Abwasserkanäle in der Rabensteinstraße, dem Gartenweg und der Schlesierstraße zu einem Gesamtpreis gem. Kostenschätzung in Höhe von 943.238,63 Euro zu.
Verschiedenes
Neues Ratsinformationssystem „Session“
GLA Kleinheinz teilt mit, dass das neue RIS „Session“ online ist. Alles funktioniere und es werden in Kürze die zur Anmeldung erforderlichen Zugangslinks verschickt. Vorsichtshalber bittet er bereits im Voraus um Entschuldigung, sollten die ersten Sitzungen nicht so reibungslos wie gewohnt verlaufen.
MGR Kirchner erkundigt sich, wie lange das alte Informationssystem KommuneAktiv noch zu Verfügung stehe.
GLA Kleinheinz informiert, dass bis die Migration der alten Daten abschlossen sei, RIS „KommuneAktiv“ noch eingeschränkt zur Verfügung stehe. Ab dem 01.01.2025 werde es jedoch ausschließlich mit Session weitergehen.