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Wildfleckener Nachrichten
Ausgabe 2/2026
Aus dem Rathaus
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Grundsteuer: Änderungen am Grundstück melden

Für alle Grundstücke sowie Betriebe der Land- und Forstwirtschaft wird in Bayern Grundsteuer erhoben. Die Höhe der Grundsteuer richtet sich unter anderem nach Größe, Nutzung und Art des Grundbesitzes.

Die aktuelle Berechnungsgrundlage gilt seit dem 1. Januar 2025 und basiert auf den Verhältnissen zum Stichtag 1. Januar 2022.

Wenn sich an Ihrem Grundstück oder Betrieb der Land- und Forstwirtschaft nach dem 1. Januar 2022 etwas geändert hat, müssen Sie diese Änderungen eigenständig beim Finanzamt anzeigen. Eine gesonderte Aufforderung erfolgt nicht.

Meldepflichtige Änderungen sind zum Beispiel:

  • Anbau eines Wintergartens oder einer Garage
  • Abriss eines Gebäudes
  • Änderung der Nutzung (z. B. Wohnung wird Büro oder Praxis)
  • Umwandlung von landwirtschaftlicher Fläche in Bauland
  • Aufteilung eines Hauses in mehrere Wohnungen
  • Denkmalstatus eines Gebäudes
  • Vermietung einer Scheune an einen Gewerbebetrieb

Die Anzeige muss in der Regel bis zum 31. März des Folgejahres erfolgen und kann online über ELSTER oder mit Formularen des Finanzamts eingereicht werden.

Wie Änderungen korrekt angezeigt werden, erläutert das Bayerische Landesamt für Steuern in einem Flyer zur Grundsteuer, welcher auf der Homepage des Marktes Wildflecken zum download bereitsteht www.wildflecken.de/satzungen/ – Grundsteuerhebesatzung.

Den Flyer und weitere Hilfestellungen zum Ausfüllen der Grundsteuererklärung und der Änderungsanzeige sowie zusätzliche Informationen finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de