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Wildfleckener Nachrichten
Ausgabe 3/2023
Aus dem Rathaus
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Informationen aus dem Sitzungssaal

Öffentliche Sitzung vom 24.01.2023

Regionale Energieversorgung; Grundsatzbeschluss zur Beteiligung an einer gemeinsamen Gesellschaft/Organisation mit den Kommunen und dem Landkreis Bad Kissingen

Aufgrund der extremen Entwicklungen auf dem Energiemarkt und bei der Energieversorgung haben der Landkreis und die Städte und Gemeinden im Landkreis und die Stadt- und Gemeindewerke Überlegungen für ein gemeinsames Engagement angestellt.

Ausgangslage:

Investoren drängen zu Investitionsentscheidungen bzw. zum Tätigwerden in der Bauleitplanung

Wertschöpfung soll im Landkreis gehalten werden

Energieerzeugung war bislang den Gemeinden vorbehalten

nergie erzeugen dürfen

Formen der Zusammenarbeit werden aktuell ausgelotet – Landkreis und auch die Stadt- und Gemeindewerke im Landkreis sollten möglichst mit eingebunden werden um das dort vorhandene Knowhow nutzen zu können

Ziele:

Ziel der gemeinsamen Bestrebungen ist es, einen möglichst großen Teil der Wertschöpfung über alle Stufen der energie- und versorgungswirtschaftlichen Wertschöpfungsketten im Landkreis Bad Kissingen durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Landkreis zu erbringen.

Den Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis Bad Kissingen könnte Gelegenheit geboten werden, z.B. sich in Form von Crowdfunding Projekten (Nachrangdarlehen, Inhaberschuldverschreibungen) oder Bürgerenergiegenossenschaften aktiv an der Umsetzung von Projekten zu beteiligen und von diesen zu profitieren. Im Übrigen sollten bevorzugt regionale Kreditinstitute in die Projekt- und Vorhabenfinanzierung einbezogen werden.

Durch Realisierung der Überschüsse in den Kommunen (hier sind noch die Grenzen zu ermitteln), Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger, Sicherung von Knowhow und Arbeitsplätzen in der Region wird auch die Akzeptanz für die Errichtung und den Betrieb regenerativer Erzeugungsanlagen oder die Umsetzung lokaler / regionaler Versorgungskonzepte bei den Bürgerinnen und Bürgern im Landkreis erhöht.

Vision: Die Energieversorgung im Landkreis Bad Kissingen wird eins – gemeinsam erschließen wir nachhaltige Energie – für Mobilität, Wärme und elektrische Anwendungen aus der Region für die Region.

Philosophie:

Regional denken:

Der Landkreis Bad Kissingen umfasst eine Fläche von 1.137 km2 bei einer Bevölkerung von rund 103.000 Einwohnern – ideale Bedingungen, um Gewinnungsanlagen für erneuerbare Energien so zu installieren, dass diese gut zu den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger, der Kommunen und zum Landschaftsbild passen!

Energiewende im Landkreis selbst in die Hand nehmen und zwar mit Experten, Institutionen und Kapital aus der Region.

Davon profitieren alle im Landkreis: Wertschöpfung und Kompetenz bleiben hier, Beteiligungsmöglichkeiten für Bürgerinnen und Bürger sowie die Kommunen steigern die Akzeptanz und schaffen eine Energiewende auf Augenhöhe

Die Entwicklung der energiewirtschaftlichen Infrastruktur orientiert sich dabei an Vorstellungen und Bedürfnissen der Kommunen – eine gute Alternative zu spontanen Projektangeboten fremder Investoren!

Indem eine landkreisweite Institution zu 100 % im Eigentum der Kommunen des Landkreises bzw. des Landkreises selbst steht, ist die regionale Gestaltungsmöglichkeit maximal und wird eine gute Grundlage für die zukünftige Entwicklung der Region geschaffen.

Gemeinsam profitieren:

Die Nutzung erneuerbarer Energien erlaubt es Kommunen, unabhängiger zu werden. Energieträger, die bislang überregional oder aus anderen Ländern bezogen werden mussten, können nun vor Ort bereitgestellt werden. Damit findet Wertschöpfung unmittelbar in der Kommune statt.

Kommunen, Städte und Gemeinden können in mehrerlei Hinsicht hiervon profitieren: Gemeinsam erschließen wir Nutzenpotenziale durch sinnvolle Verwendung kommunaler Flächen und Liegenschaften, die Beteiligung der Kommunen an der Umsetzung von Projekten im Bereich regenerativer Energien und Infrastrukturentwicklung, die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger und schließlich die Generierung von Erträgen vor Ort.

Weiteres Vorgehen:

Klare Aussage der Städte und Gemeinden bezüglich einer möglichen Beteiligung

Einberufung einer Arbeitsgruppe – bereits erfolgt:

-

Erarbeitung möglicher Organisationsformen und Beteiligungsmöglichkeiten, Gesellschafter, Finanzierung etc.

-

Auslotung der Grenzen des kommunalen Handelns (Stichwort: Verbot der Gewinnerzielungsabsicht)

-

Festlegung der Geschäftsfelder und endgültiger Ziele einer möglichen Gesellschaft, z.B.:

1.

Flächensicherung

2.

Planung, Errichtung sowie ggfs. Finanzierung von regenerativen Erzeugungsanlagen

3.

Betrieb dieser Erzeugungsanlagen, technisch sowie wirtschaftlich und Vermarktung der produzierten elektrischen Energie

4.

Umsetzung und Betrieb von Wärmeversorgungsprojekten

Externe Beratung wird notwendig sein

3. Bgm. Nowak ergänzt hierzu, dass es aufgrund der bisherigen Gesetzeslage nicht möglich war, dass der Landkreis selbst solche Firmen bzw. Unternehmen im Bereich der Energieerzeugung betreiben durfte. Durch diese Gesetzesänderung ist es nun jedoch möglich, dass der Landkreis die angesprochene gemeinsame Gesellschaft mit den Kommunen des Landkreises entwickeln möchte. Er befürwortet dies, da man gemeinsam als eine größere Organisation mehr erreichen könne, als einzelne Gemeinden. Als Beispiel nennt er die Ausweisung von Vorbehaltsflächen für Windkraftwerke oder Solarenergie und die nötige überregionale Infrastruktur die häufig fehlt. Der Landkreis bzw. die Organisation diene dann auch als Ansprechpartner für die Kommunen, wenn Privatinvestoren auf die Kommunen bzw. den Markt Wildflecken zukommen sollten.

2. Bgm. Illek fragt, ob es sich um einen Grundsatzbeschluss handele oder es eher um eine Interessensbekundung gehe?

GLA Kleinheinz erläutert, dass es um einen Grundsatzbeschluss gehe, da bereits jetzt in den Arbeitsgruppen Kosten für die Planung und Konzeption anfallen können. Die endgültige Beschlussfassung für den geplanten Unternehmensstand und die genaue Beteiligung des Marktes Wildflecken an dem Projekt, wird zu gegebener Zeit durch Beschlussfassung der einzelnen Gremien vorgenommen.

Der Marktgemeinderat Wildflecken erklärt seine grundsätzliche Bereitschaft zur Beteiligung an einer gemeinsamen Organisation/Gesellschaft zur Bewältigung der Herausforderungen der Energiewende mit voraussichtlich folgenden Handlungsfeldern:

1.

Flächensicherung

2.

Planung, Errichtung sowie Finanzierung von regenerativen Erzeugungsanlagen

3.

Betrieb dieser Erzeugungsanlagen, technisch sowie wirtschaftlich und Vermarktung der produzierten elektrischen Energie

4.

Umsetzung und Betrieb von Wärmeversorgungsprojekten

Der endgültige Unternehmensgegenstand ist noch zu verhandeln. Der Bürgermeister wird ermächtigt, entsprechende Beratungen mit den anderen möglichen Gesellschaftern zu führen. Eine Beschlussfassung bezüglich einer endgültigen Beteiligung wird zu gegebener Zeit vorgenommen.

Information über den Erlass eines absoluten Halteverbots gegenüber der Schulbushaltestelle der Sinntalschule

Der Vorsitzende informiert, dass der Markt Wildflecken aus Gründen der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs und als zuständige Straßenverkehrsbehörde nach §§ 44 und 45 StVO und § 24 StVG ein absolutes Halteverbot im Bereich gegenüber der Schulbushaltestelle der Sinntalschule in der Reußendorfer Straße erlassen hat.

In der Reußendorfer Straße werden die Verkehrszeichen 283-10 (Absolutes Halteverbot- Anfang) und die Verkehrszeichen 283-20 (Absolutes Halteverbot - Ende) ab dem 09.01.2023 angeordnet.

Die Anordnung wird mit der Aufstellung wirksam und endet mit deren Beseitigung.

Zuwiderhandlungen gegen diese Anordnung werden nach § 24 StVG i. V. m. § 17 OWiG geahndet.

Die oben beschrieben Anordnung wurde der Öffentlichkeit im Mitteilungsblatt Ausgabe Januar 2023 bereits bekanntgegeben.

Der MGR hat die Anordnung der Verwaltung zur Kenntnis genommen. Eine Abstimmung hierzu war nicht erforderlich.

Sanierung Kläranlage: Angebotsvergabe Bodengutachten

Im Zuge Sanierung der Kläranlagen (Standort Teichkläranlage Oberbach) wurden durch das Ing.-Büro ARZ vier Angebote verschiedener geotechnischer Institute zur Baugrunduntersuchung eingeholt.

Die Angebote liegen zwischen 6.042,82 Euro und 9.189,78 Euro brutto und wurden durch das Büro ARZ geprüft.

Nach Rücksprache mit Herrn Finger vom Ing.-Büro ARZ hat die Verwaltung den Auftrag bereits mündlich an den wirtschaftlichsten Bieter, das Institut pgu aus Ritschenhausen, mit einer Auftragssumme von 6.042,82 Euro (brutto) vergeben, um die erforderliche Baugrunduntersuchung schnellstmöglich durchführen zu lassen.

Der MGR stimmt der Auftragsvergabe an das Institut pgu mit einer Auftragssumme von 6.042,82 Euro (brutto) nachträglich zu.

Informationen der Brückenauer Rhönallianz

Bgm. Kleinhenz erläutert das Vergabeprozedere und die Auswahl der Kleinprojekte. Für den Markt Wildflecken hat es der Rhönklub Oberbach mit seinem Projekt leider nicht in die Auswahl geschafft, ebenso wie die Feuerwehr Wildflecken mit der geplanten Grillhütte.

Das vom Markt Wildflecken eingereichte Projekt mit dem Mehrgenerationenplatz am Kneipp-Tretbecken und Spielplatz am Radweg in Oberbach wurde ausgewählt und kann gefördert werden.

Verschiedenes

Damage Report App Bayernwerk

Das Bayernwerk stellt dem Markt Wildflecken seit Dezember 2022 eine öffentlich zugängliche Web-App zur Meldung defekter Brennstellen und andere Schäden, z.B. Schlaglöcher, Sitzbänke, Wanderwege, usw. zur Verfügung.

Unter folgendem Link, bzw. unter Verwendung des im Mitteilungsblatt Ausgabe Januar 2023 abgebildeten QR-Codes können Beschädigungen auch via Smartphone erfasst und gemeldet werden:

https://energieportal.bayernwerk.de/schadensmelder/reporting/09672163

Anhand der Brennstellennummern, die an jedem Laternenmast angebracht sind oder unter Verwendung der eingestellten Karte, lassen sich alle verzeichneten Brennstellen oder sonstige Schadensfälle auswählen. Zudem können bei Meldungen von sonstigen Schäden auch Fotos übermittelt werden.

Alle Meldungen werden direkt an das Bayerwerk übermittelt und anschließend zur weiteren Bearbeitung an die Bauverwaltung Wildflecken weitergeleitet.

Die Störungsnummer Strom 0941/28003366 bleibt weiterhin aktiv, sollte jedoch nur in dringenden Fällen (Gefahr in Verzug) verwendet werden.

Übergangswohnheim

Bgm. Kleinhenz informiert, dass das Übergangswohnheim seit April mit Menschen aus verschiedenen Nationen, z.B. Syrien, Afghanistan und Kasachstan belegt ist. Es laufe gut und es gebe keine Beschwerden der Anwohner oder sonstiger Personen. Durch Gerwin Kellermann erhalten die Ortskräfte zweimal in der Woche Deutschunterricht im Rathaus. Aktuell wird ein ehrenamtlicher Fahrdienst gesucht, um den Besuch des theoretischen Unterrichts in der Fahrschule in Bad Brückenau besser organisieren zu können. In Bezug auf Kindergarten und Schule sind die Herausforderung durch die zugereisten Kinder groß. Im Kindergarten sind die Kapazitäten bereits ausgereizt. Mittlerweile stehen sieben Kinder auf der Warteliste, die nicht aufgenommen werden können

Bgm. Kleinhenz ergänzt, dass diese Problematik bereits bei der Entstehung bzw. der Anfrage des Investors bezüglich des Übergangswohnheimes durch den Markt Wildflecken vorhergesagt wurde.

Nicht öffentliche Sitzung vom 24.01.2023

Genehmigung der nicht öffentlichen Sitzung vom 13.12.2022

Im Zuge der Genehmigung der nicht öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 13.12.2022,

TOP 18. Verschiedenes, c) Defibrillator in öffentlichen Räumen erläutert GLA Kleinheinz, dass die Anschaffungskosten für einen Defibrillator bei rd. 2.000 bis 2.500 Euro liegen. Weitere Kosten würden durch die Anschaffung eines Vandalismus sicheren, abgesperrten Kastens und eines Servicevertrags zur Wartung des Gerätes entstehen. Eine Anfrage beim LRA Bad Kissingen wegen einer möglichen Förderung hat ergeben, dass über die Regierung von Unterfranken pro Landkreis ein Förderbudget von rd. 6.000 Euro zur Verfügung gestellt wird. Diese Förderung müsste jedoch auf alle Gemeinden verteilt werden und wäre seiner Meinung nach nicht ausreichend, um ein solches Gerät anzuschaffen. Sollte ein Defibrillator angeschafft werden, müsste der Markt Wildflecken den größten Teil der Kosten aus eigenen Mitteln finanzieren.

MGR Rest ergänzt, dass er aus seiner Tätigkeit und Erfahrung als Rettungssanitäter beim Roten Kreuz, die Anbringung eines Defibrillators nicht für sinnvoll erachtet und könne dies nicht befürworten. Im Notfall wäre das Gerät zum einen nicht sofort an Ort und Stelle und zum anderen ist eine Anwendung sehr kompliziert. Es sei sinnvoller, die finanziellen Mittel in „Erste Hilfe-Kurse“ mit Einweisung in die Herzdruckmassage zu investieren, z.B. im Bereich der Senioren oder der Jugend. Außerdem wäre es ihm ein Anliegen, dass sich die Feuerwehren im Markt Wildflecken die Reanimationsgruppe der FF Bad Brückenau ansehen und man die Implementierung einer solchen Reanimationsgruppe in einer unserer Ortswehren in Betracht ziehen sollte.

Anhand dieser Informationen beschließt der MGR, keinen Defibrillator anzuschaffen.

Verschiedenes

Senioren- und Behindertenrat; Anfrage wegen Bezuschussung von Räumlichkeiten

MGR Gundelach teilt mit, dass die Vorsitzende des Senioren- und Behindertenrats, Frau Monika Müller, ihn nach Räumlichkeiten für die Seniorentreffen angesprochen habe. Er erläutert hierzu weiter, dass Frau Müller ihn auch gebeten habe, dass er im Gemeinderat für einen Zuschuss zur Anmietung einer Räumlichkeit wirbt. Sie begründet dies damit, dass die Nutzung des Sportheims, wegen der gestiegenen Energiekosten künftig nicht mehr kostenfrei erfolgen könne.

Bgm. Kleinhenz erwidert, dass ihm dieser Sachverhalt bekannt sei. In einem Gespräch mit Frau Müller schlug er die Nutzung der Räumlichkeiten im Kirchenzentrum, zusammen mit der Seniorengruppe der Kirche, vor, so dass man beide Gruppen zusammenführen könnte. Er erläuterte ihr auch, dass es in Oberbach auch zwei Seniorengruppen gebe, die kirchliche Gruppe trifft sich im Pfarrheim und die andere im Haus des Gastes, wo sie von der Wirtin Speisen und Getränke beziehen und dadurch keine Miete anfällt. Daher wäre ggf. auch der zukünftige Ratskeller mit dem Apollo-Grill oder die Pizzeria ToGo eine Alternative. Bgm. Kleinhenz ist weiterhin bemüht, eine gemeinsame Lösung zu finden.

Aufstellen eines Kirmesbaums

MGR Weikard informiert, dass die sogenannten Schwalben, die zum Aufstellen des Kirmesbaums benötigt werden, mittlerweile veraltet sind. Beim letzten Aufstellen in Oberbach konnte man den Verschleiß der Schwalben deutlich erkennen. Um den Baum auch weiterhin traditionsgemäß von Hand aufstellen zu können, wäre es sinnvoll, neue Schwalbe anzuschaffen. Außerdem stelle sich bei diesem Zusammenhang die Frage der Versicherung beim Aufstellen des Baumes.

GLA Kleinheinz erläutert, dass die Feuerwehr im Rahmen der Kulturpflege durch den Bürgermeister mit dem Aufstellen des Baumes betraut wird.

Bgm. Kleinhenz versichert, dass von Seiten der Gemeinde die Traditionen zum Aufstellen des Maibaumes oder des Kirmesbaumes von Hand unterstützt werden und die Verwaltung Angebote für neue Schwalben einholen wird. Weiterhin prüft die Verwaltung die Möglichkeiten für eine geeignete Versicherung. Die aktiven Feuerwehrmitglieder sind über die Gemeinde bei der Bayerischen Versicherungskammer versichert.