In diesem Jahr findet für die Geschäftsjahre 2024 bis 2029 wieder die Wahl der Schöffen statt. Zurzeit werden daher in allen Gemeinden Bayerns Vorschlagslisten erarbeitet, aus denen dann durch einen beim jeweils zuständigen Amtsgericht gebildeten Schöffenwahlausschuss eine Auswahl erfolgen wird.
Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht und bei den Strafkammern des Landgerichts und stehen grundsätzlich gleichberechtigt neben den Berufsrichtern. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes - körperliche Eignung. Es kann nur von Bürgerinnen und Bürgern mit der deutschen Staatsangehörigkeit ausgeübt werden.
Bis 06. April besteht die Möglichkeit, sich selbst um das Amt des Schöffen zu bewerben oder hierfür geeignete Personen vorzuschlagen.
Das hierfür erforderliche Bewerbungsschreiben erhalten Sie beim Markt Wildflecken oder können es auf unserer Homepage www.wildflecken.de herunterladen.
Vorschläge können beim Markt Wildflecken, Rathausplatz 1,
97772 Wildflecken, 1. Stock, Zimmer 1.3, eingereicht werden.