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Wildfleckener Nachrichten
Ausgabe 3/2024
Aus dem Rathaus
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Informationen aus dem Sitzungssaal

Öffentliche Sitzung am 19.12.2023

Ärztliche Versorgung: Übergabe der Praxis Dr. med. Reinhold Raab

3. Bgm. Nowak begrüßt die Ehefrau von Herrn Dr. Raab, Frau Roswitha Raab, die den MGR heute persönlich darüber informieren möchte, dass die Praxis durch das MVZ der Hescuro-Gruppe in Bad Brückenau ab 01.01.2024 fortgeführt bzw. übernommen werde.

Frau Raab teilt mit, dass sie und ihr Mann sich freuen, dass durch den Zulassungsausschuss der kassenärztlichen Vereinigung zugestimmt wurde, dass das MVZ (medizinisches Versorgungszentrum), Hescuro-Gruppe, Brückenau, Bocklet und Bad Kissingen in Wildflecken eine Zweigstelle einrichtet. Hierfür werden die bestehenden Räume angemietet und das Personal übernommen. Somit sei der Arztsitz in Wildflecken langfristig gesichert.

Sie teilt weiter mit, dass ihr Mann noch ein Jahr alleine weiterarbeiten und ab 2025 gemeinsam mit einer Ärztin die Praxis leiten und sich dann ab 2026 langsam zurückziehen werde.

3. Bgm. Nowak stellt fest, dass es eine enorme Herausforderung jeder Kommune sei, die ärztliche Versorgung im ländlichen Raum aufrecht zu erhalten. Er erinnert an die Bemühungen, die Praxis von Dr. med. Herwart Bachmann in Oberbach weiterzuvermitteln. Alle geschalteten Werbemaßnahmen mit einem eigens gedrehten Video blieben ohne Erfolg. Auch in der Brückenauer Rhönallianz werde regelmäßig über die ärztl. Versorgung im ländlichen Raum diskutiert.

3. Bgm. Nowak bedankt sich bei Frau Raab und Herrn Dr. Raab, dass sie den Fortbestand der Praxis so erfolgreich vorangetrieben haben und die ärztl. Versorgung für sie wichtig war. Für Wildflecken war diese Lösung ein großer, wichtiger Schritt für die Zukunft.

Informationen zum Jubiläum 500 Jahre Wildflecken

Bgm. Nowak teilt einleitend mit, dass die Feierlichkeiten zum 500. Jubiläum Wildfleckens an Silvester mit einem Feuerwerk und entsprechender Bewirtung durch den Kirmesverein und die Feuerwehr startet. Bereits in den Bürgerversammlungen kamen Fragen aus der Bevölkerung zum aktuellen Stand der Planungen zum Fest und er freue sich daher, dass neben dem Hauptorganisator MGR Tim Weikard, der Informationen zum Fest geben wird, auch Walter Kömpel und Norbert und Thomas Helfrich heute in die Sitzung gekommen sind und über ihre Planungen zum Thema Historie berichten. Anhand einer PP-Präsentation zeigt Walter Kömpel erste Exemplare der Schautafeln und deren Standorte. Die Tafeln zeigen markante Gebäude, gehen auf die Absiedlungen und Auswanderungen, Wehrmacht, usw. bis zur heutigen Zeit ein. Insgesamt wurden 30 Folien erstellt, die nun noch gedruckt werden müssen und dann im Ort, an den entsprechenden Gebäuden bzw. auch beim Rathaus aufgestellt werden.

Walter Kömpel teilt mit, dass viel Arbeit in die Schautafeln investiert wurde und diese nachhaltig erhalten bleiben und auch noch nach dem Festwochenende angeschaut werden sollten.

Norbert Helfrich bestätigt, dass immense Arbeit geleistet und tagelang an den Texten gearbeitet werde. Er bedauert jedoch, dass die Unterstützung aus der Bevölkerung fehle. Er selbst lese Korrektur bevor alles an den Layouter gehe.

Angedacht sei, die Schautafeln anl. der Volkswandertage auf 2 unterschiedlichen Routen zu zeigen. Jedoch werde befürchtet, dass die Wanderer nicht noch zusätzlich eine Runde gehen werden, weshalb er vorschlägt, ein Konzept, z. B. mit Führungen an Altennachmittagen anzubieten. Auch die Rhönklubzweigvereine könnten 1-2 geführte Wanderungen auf diesen Runden anbieten. Dies müsse jedoch vorher besprochen und entsprechend beworben werden. Da die Schilder vor Ort stehen sollen, wie z. B. am ehemaligen Gasthaus Stern, weil es interessanter ist, die Veränderungen dort zu sehen, ist die Idee der verschiedenen Rundwege entstanden. Auf jeden Fall sollten die Schautafeln für einen längerer Zeitraum aufgestellt bleiben.

MGR Trump ist auch der Meinung, dass es nachhaltiger wäre, die Tafeln längere Zeit zu belassen um auch speziell Ortsansässigen, die wahrscheinlich am Festwochenende tätig sind, die Möglichkeit zur Besichtigung zu geben.

MGR Schmitt schlägt vor, mit einem entsprechenden Parkplatzkonzept, die Besucher an den Schautafeln vorbeizuführen.

3. Bgm. Nowak ist auch der Meinung, dass die Schautafeln so lange wie möglich verbleiben sollten, worüber aber nochmals gesprochen werden müsse. Er bezeichnet das Engagement und die bisher investierte Arbeit als aller ehrenwert und sagt zu, dass im Mitteilungsblatt nochmals um Unterstützung gebeten werde.

MGR Weikard, als Hauptorganisator des Festes, teilt mit, dass für die Organisation des Festes ein Festausschuss, bestehend aus dem SV Wildflecken, der Feuerwehr Wildflecken, dem Musikzug Wildflecken, dem Rhönklub ZV Wildflecken und dem Kirmesverein, gegründet wurde und aus ca. 20 Teilnehmern besteht. Neben den Vereinsvertretern nehme auch Altbürgermeister Walter Gutmann als Schirmherr, 2. Bgm. Wolfgang Illek, als Vertreter der Gemeinde und der Bundeswehr sowie 3. Bürgermeister Herbert Nowak an den Sitzungen des Festausschusses teil. Bislang habe es insgesamt 9 Sitzungen durch den Ausschuss gegeben.

MGR Weikard teilt mit, dass durch Walter Kömpel alles zum historischen Teil des Festes gesagt wurde. In diesem Zusammenhang spricht auch er sich dafür aus, die Schautafeln so lange wie möglich auszustellen.

Zum Organisationsteam bzw. Festausschuss informiert er darüber, dass für den Bereich Werbung und Marketing Frau Katharina Runschke gewonnen werden konnte und sich um das zentrale Kassenwesen 2 Personen kümmern.

Mit den Feierlichkeiten im Jubiläumsjahr gehe es bereits an Silvester mit Livemusik und Bewirtung los.

Das nächste Event wäre dann der Kommersabend, der jetzt auf den 27.04.2024 vorverlegt wurde. Zum Kommersabend werde durch die Gemeinde geladen. Für diesen Abend gebe es bereits ein Konzept für das Rahmenprogramm, an dem der Musikzug Wildflecken spielen und Bgm. Kleinhenz moderieren wird.

Am 12.07.2024 wird das Heeresmusikkorps aus Veitshöchheim ein Konzert auf dem Rathausplatz geben. Auch zu dieser Veranstaltung wird es eine Bewirtung geben.

Der Beginn und die Eröffnung der Festwoche am Freitag, dem 26.07.2024 findet ausschließlich im Altort/Dorfkern von der Linde bis evtl. Kleinheinz und Otto Kirchner statt, In verschiedenen Höfen und Scheunen soll z. B. altes Gerät ausgestellt werden, ein Weinkeller entstehen, eine freie Schauspielgruppe auftreten, Filme gezeigt werden und eine Bewirtung erfolgen. Außerdem werde für die musikalische Unterhaltung gesorgt.

Am Samstag, 27.07. werde bereits ab 06.00 Uhr die für Gäste eine Bewirtung angeboten (wegen Volkswandertagen). Ab 10:00 Uhr erfolgt dann der Festbetrieb im Zelt mit Kaffee und Kuchen. Außerdem werde es abends eine Weinbar und eine klassische Bar geben. Neben der musikalischen Unterhaltung haben auch die Schule und der Kindergarten einen Beitrag eingeplant.

Im Sportheim wird ein Museum mit verschiedenen Exponaten zu besichtigen sein und auf dem roten Platz wird parallel das Eicher-Treffen stattfinden, dass durch Thomas Heinle organisiert wird. Neben den ausgestellten Fahrzeugen werden auch ca. 20 - 30 Dauercamper erwartet.

Am Sonntag, 28.07. wird ebenfalls ab 06.00 Uhr bewirtet.

Um 10:00 ist ein Festgottesdienst mit allen Pfarrern geplant und ab 12:00 wird es dann Mittagessen geben. Nachmittags findet das Musikantentreffen der Rhönallianz mit Massenchor statt, abends ab ca. 18:00 Uhr spielt die Kapelle Mähblech.

Am Montag, 29.07. soll der Festbetrieb ab 14:00 Uhr mit Kaffee und Kuchen beginnen und ab 17:30 Uhr wird Abendtisch angeboten. Die Blaskapelle Mackenzell wird ab 19:00 Uhr zum Festausklang spielen.

Er teilt weiter mit, dass es auch ein Programm für Kinder geben wird, wie Hüpfburg, Ponyreiten etc. und auch für ältere Kinder und Jugendliche etwas angeboten werden soll.

Thomas Helfrich fragt, ob es für das Eicher-Treffen einen alternativen Standort gebe, da der rote Platz bei Starkregen nicht benutzbar sei.

3. Bgm. Nowak bedankt sich für diesen sinnvollen Hinweis. Der Veranstalter wisse, dass dies der einzige, zur Verfügung stehende Platz ist, falls es regnen sollte. Man war sich bei der Besprechung einig darüber, dass es keinen anderen Ausweichplatz gibt.

MGR Weikard erläutert hierzu, dass Thomas Heinle auf den Festausschuss zukam. Der rote Platz gehört jedoch dem Sportverein und so wurde sich untereinander geeinigt. Er wisse jedoch von Thomas Heinle, dass er den Platz vorher herrichten wolle. Was er allerdings damit meine, wisse er nicht. Jedenfalls benötigen die Camper auch das Sportheim, daher liefen die Vereinbarungen direkt über den SV.

3. Bgm. Nowak bedankt sich für die Ausführungen und stellt fest, dass man heute interessante Dinge gehört, habe. Diese Informationen sollten nun auch im Mitteilungsblatt veröffentlicht werden.

Er ist außerdem der Meinung, dass ein solches Ereignis nicht nur an einem Wochenende gefeiert werden sollte. Er hofft, dass die Bürger das Angebot annehmen und zur Silvesterparty auf den Rathausplatz kommen. Man müsse die Leute weiter ansprechen und motivieren, damit weitere Events geboten werden. Wichtig sei hierbei die Koordination und Zusammenarbeit mit dem Organisationsteam, damit Tage und Orte gut eingeplant werden.

Zur Silvesterveranstaltung auf dem Rathausplatz teilt GLA Kleinheinz mit, dass ein Zelt aufgestellt werde und es derzeit Überlegungen gebe, einen Shuttlebus für Oberbach und Oberwildflecken einzusetzen. Dieser Service würde dann noch bekanntgegeben werden.

MGR Rüttiger bat abschließend um entsprechende Hinweise für den Oberbacher Fernsehkanal.

Information zur Eingemeindung des Gebiets "Großer Auersberg"

Der Vorsitzende teilt mit, dass im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken Nr. 22 vom 27.11.2023 die Bekanntmachung zum Vollzug der Eingliederung des Gebietes Forstbezirk „Großer Auersberg“ erfolgt ist. Er erinnert daran, dass nach der Antragstellung des Marktes Wildflecken am 12.10.2016 auch die Gemeinde Riedenberg im Zuge der Stellungnahme Ansprüche erhoben habe. Bis zum jetzigen Vollzug waren mehrere Änderungen und Stellungnahmen erforderlich, bis man sich letztlich mit der Gemeinde Riedenberg auf eine Aufteilung einigen konnte. Der Großteil des gemeindefreien Gebietes ist nun dem Markt Wildflecken zugeteilt worden.

Bekanntgabe der Pressemitteilung, die im Nachgang der Sitzung durch GLA Kleinheinz weitergeleitet wurde:

Der Markt Wildflecken stellte mit Schreiben vom 12.10.2016 den Antrag auf Eingliederung des gemeindefreien Gebietes Forstbezirk „Großer Auersberg“. Nach vielen bürokratischen Hürden und mehreren Änderungen sowie Stellungnahmen und einer Einigung mit der Gemeinde Riedenberg, ist die Eingliederung nun vollzogen. Die Bekanntmachung erfolgte im Amtsblatt der Regierung von Unterfranken, Nr. 22 vom 27.11.2023.

Der Antrag war bei der Regierung von Unterfranken zu stellen und wurde über das Landratsamt Bad Kissingen - Kommunal Aufsicht weitergeleitet.

Die überwiegenden Flächen liegen alle innerhalb des Truppenübungsplatzes. Im Antragsverfahren werden auch die Nachbargemeinden um Stellungnahme gebeten. Dies waren Motten und Riedenberg. Von Seiten der Gemeinde Riedenberg wurden im Zuge der durch die Regierung von Ufr. erbetene Stellungnahme ebenfalls Ansprüche auf Teile der Gemarkung Großer Auersberg erhoben.

Da die Eingliederung durch die Regierung nur im Einvernehmen mit allen an das gemeindefreie Gebiet angrenzenden Gemeinden vollzogen bzw. durch die Regierung genehmigt wird, hatte sich der Markt Wildflecken mit der Gemeinde Riedenberg auf die nun erfolgte Aufteilung geeinigt. Hier handelte es sich um Flächen die geographisch „eher“ der Gemeinde Riedenberg zuzuordnen waren. Die größten Flächenanteile gingen aber an den Markt Wildflecken.

Bauvoranfrage Helmut Kleinheinz zum Ersatzneubau der vorhandenen Scheune, Am Auersberg 9, Fl.Nr. 647, Gemarkung Wildflecken

Zu diesem TOP begrüßt 3. Bgm. Nowak Herrn Helmut Kleinheinz, der zur heutigen Sitzung als Zuhörer anwesend ist.

Der Vorsitzende erläutert, dass der Bauherr Helmut Kleinheinz Antrag auf Vorbescheid zum Ersatzneubau der bestehenden Scheune Am Auersberg, Fl.-Nr. 647 in der Gemarkung Wildflecken stellt und den Abriss der stark baufälligen Scheune mit anschließendem Neubau an gleicher Stelle beabsichtigt. Die bestehende Scheune weist folgende Abmessungen auf: Länge = 25 m, Breite/Tiefe = 8 m, Firsthöhe 6 m.

Der geplante Ersatzneubau soll folgende Abmessungen haben: Länge = 25 m, Breite/Tiefe = 13 m, Firsthöhe 8 m. Herr Kleinheinz beabsichtigt außerdem, die im Jahre 2019 bereits beantragte und genehmigte Halle nicht zu errichten und die erteilte Baugenehmigung verfallen zu lassen. Das nun geplante Bauvorhaben werde somit deutlich kleiner, als das im Jahr 2019 genehmigte Bauvorhaben. Dies wirkt sich auch positiv auf das örtliche Erscheinungsbild aus. Ob der Abriss und die komplette Neuerrichtung im Außenbereich baurechtlich zulässig sind, muss durch die Untere Baugenehmigungsbehörde am Landratsamt geklärt werden, da bei einem Abriss der Bestandschutz erlischt.

Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das geplante Bauvorhaben in die nähere Umgebung ein. Von Seiten der Verwaltung spricht daher nichts gegen die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.

GLA Kleinheinz erläutert dem MGR das Bauvorhaben nochmals anhand eines Planes.

Die Frage von MGR Gundelach an Herrn Helmut Kleinheinz, ob die Installation einer Photovoltaikanlage geplant sei, wurde von ihm verneint. Er erläutert, dass auf dem Dach der Scheune Nagelbinder verwendet wurde und die Installation einer Photovoltaikanlage grundsätzlich möglich wäre, sich aber nicht rechnet und daher auch nicht angedacht ist.

GLA Kleinheinz weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass die Anbringung einer Photovoltaikanlage genehmigungsfrei sei.

Der MGR stimmt dem Antrag auf Vorbescheid zu.

Bauantrag Anna und David Chrosch, Änderungsantrag zur Errichtung einer Terrassenüberdachung, Neuglashüttener Straße 9, Fl. Nr. 1323/5, Gemarkung Wildflecken

Die Bauherren Anna und David Chrosch stellen einen Änderungsantrag zu dem bereits im Dezember 2021 genehmigten Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage, Carport und Einliegerwohnung.

Die Ergänzung zum Antrag auf Baugenehmigung aus dem Jahre 2021 beinhaltet die Errichtung einer Terrassenüberdachung an der südlichen Gebäudeseite. Die beantragte Terrassenüberdachung weist folgende Abmessungen auf. Tiefe = 4,00 Meter, Breite = 6,00 Meter, mittlere Wandhöhe ca. 2,55 Meter. Das Bauvorhaben befindet sich im qualifizierten Bebauungsplan „Oberer Kapellenweg“ und entspricht mit einer Dachneigung von ca. 5,72° (Festsetzung B-Plan bei Pultdach 5-15°) den Festsetzungen des Bebauungsplans.

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht spricht seitens der Verwaltung nichts gegen die Errichtung der beantragten Terrassenüberdachung. Der MGR erteilt sein Einvernehmen zu dem bereits umgesetzten Bauvorhaben.

Markt Burkardroth: 10. Änderung Flächennutzungsplan sowie Aufstellung der Bebauungsplanänderung "Mehrzweckspielfläche Lauter; hier: Stellungnahme gem. § 4 Abs. 1 BauGB

Der Markt Burkardroth hat die Aufstellung der Bebauungsplanänderung „Mehrzweckspielfläche Lauter“ und die 10. Änderung des Flächennutzungsplans Markt Burkardroth beschlossen.

Der Markt Burkardroth verfügt über einen rechtskräftigen Flächennutzungsplan einschließlich der 1. bis 9. Änderung. Die „Mehrzweckspielfläche Lauter“ ist mit der 6. Änderung des Flächennutzungsplans als Sondergebiet Mehrzweckspielfläche ausgewiesen. Somit wurde der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Die Gesamtfläche des Plangebietes beträgt ca. 1.400 m². Die Ausweisung als Erweiterung der Mehrzweckspielfläche (S) ist im Flächennutzungsplan noch nicht festgesetzt. Hier erfolgt parallel zur Bebauungsplanänderung die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes. Der Markt Burkardroth hat einen rechtskräftigen Bebauungsplan für die „Mehrzweckspielfläche Lauter“. Mit der vorliegenden Bebauungsplanänderung „Mehrzweckspielfläche Lauter“ will der Markt Burkardroth die bereits bestehende Spielfläche um ca. 1.400 m² Fläche für einen Spielplatz erweitern. Mit der Änderung des Bebauungsplans „Mehrzweckspielfläche Lauter“ im südlichen Bereich des Gemeindeteiles Lauter als Sondergebiet auf den Grundstücken Fl.Nrn. 693/1 und 694/1 in der Gemarkung Lauter sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung eines Spielplatzes geschaffen werden. Der Markt Burkardroth führt die Unterrichtung nach § 4 Abs. 1 BauGB durch. Der Entwurf des Flächennutzungsplanes, einschließlich Begründung und Umweltbericht, sowie der Vorentwurf des Bebauungsplans „Mehrzweckspielfläche Lauter“, einschließlich Begründung und Umweltbericht, liegen in der Zeit vom 04.12.2023 bis 05.01.2024 im Rathaus des Marktes Burkardroth öffentlich aus. Gem. § 4 Abs. 1 BauGB wird der Markt Wildflecken am Verfahren als Behörde, bzw. sonstiger Träger öffentlicher Belange beteiligt und gebeten, bis 05.01.2023 eine Stellungnahme zum Flächennutzungsplan und zum Bebauungsplan „Mehrzweckspielfläche Lauter abzugeben.

Seitens der Verwaltung wird festgestellt, dass sich durch die Änderungen des Flächennutzungsplans sowie des Bebauungsplans keine Nachteile für den Markt Wildflecken ergeben. Der MGR erhebt keine Einwände und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Gemeinde Sandberg-Gemeindeteil Waldberg: Bauleitplanverfahren zum Bebauungsplan "Betriebsgebäude Wasserversorgung";
hier: Stellungnahme des Marktes Wildflecken - frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB

Wie bereits in der MGR-Sitzung vom 15.05.2023 vorgetragen, hat der Gemeinderat Sandberg in seiner Sitzung vom 23.03.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans „Betriebsgebäude Wasserversorgung“ im Gemeindeteil Waldberg beschlossen. Sämtliche Unterlagen hierzu wurden bereits ausführlich präsentiert und das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

In der Sitzung der Gemeinde Sandberg vom 26.10.2023 wurden die Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB sowie § 4 Abs. 1 BauGB behandelt und die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB angeordnet. In diesem Zusammenhang soll der Markt Wildflecken im Rahmen der Beteiligung nach § 4 Abs. 2 BauGB, an dem gegenständigen Bauleitplanverfahren beteiligt werden. Gem. § 4a Abs. 4 BauGB werden die Planunterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage www.sandberg-rhoen.de/rathauspolitik/bekanntmachungen eingesehen werden.

Nach Prüfung der öffentliche ausgelegten, bzw. dem Markt Wildflecken elektronisch zur Verfügung gestellten Unterlagen, wurde festgestellt, dass sich durch die Aufstellung des Bebauungsplans „Betriebsgebäude Wasserversorgung“ keine Nachteile für den Markt Wildflecken ergeben.

Der MGR erhebt keine Einwände und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Gewässerschutz; Antrag Bundeswehrdienstleistungszentrum auf Einleiten von Deponiesickerwasser der Deponie am Auersberg in Oberflächengraben

Die Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundeswehrdienstleistungszentrum Hammelburg stellt den Antrag für das Einleiten von in einem Abwasserteich behandeltem Deponiesickerwasser der ehem. Deponie „Am Auersberg“ in einen Oberflächenentwässerungsgraben zum namenlosen Bach nach Eckartsroth. Die Deponie „Am Auersberg“ ist eine in der Nachsorge befindliche Deponie für Hausmüll und liegt auf dem Truppenübungsplatz Wildflecken, Gemarkung Neuwildflecken, Fl.-Nr. 44.

Das behandlungsbedürftige Deponiesickerwasser entsteht durch Niederschlagswasser, das durch den Deponiekörper der ehem. Deponie „Am Auersberg“ sickert. Das Rohsickerwasser wird innerhalb des Deponierkörpers in Drainagerohren erfasst und über drei Schächte zum Sammelschacht abgeleitet. Von hier gelangt es über das Sickerwasserkanalsystem zum mit Bruchstein befestigten Zulauf des Abwasserbehandlungsteiches. Im Abwasserteich werden die Deponiesickerwässer biologisch behandelt. Zwei Grundwassermessstellen wurden im Grundwasser-Abstrombereich der Deponie 1994 errichtet.

Die mit der beantragten Benutzung einhergehenden Einwirkungen auf das Gewässer beruhen im Wesentlichen auf der einzuleitenden Abwassermenge und den im Abwasser an der Einleitungsstelle noch vorhandenen Schadstoffkonzentrationen. Werden die von der Unteren Wasserbehörde geforderten Inhalts- und Nebenbestimmungen eingehalten, ist das beantragte Vorhaben aus wasserwirtschaftlicher Sicht unbedenklich. Nachfolgend werden die wichtigsten Erkenntnisse aus dem Gutachten auszugsweise aufgeführt:

  • Die Einwirkungen auf das Gewässer durch die Abwassereinleitung können durch Inhalts- und Nebenbestimmungen so begrenzt werden, dass keine Schädlichen Gewässerveränderungen zu erwarten sind.

  • Die Anforderungen an Errichtung, Betrieb und Unterhaltung der Abwasseranlagen gem. dem allgemein anerkannten Regeln der Technik werden eingehalten.

  • Eine schädliche Veränderung des benutzten Gewässers und eine Beeinträchtigung des Wohles der Allgemeinheit aus wasserwirtschaftlicher Sicht sind unter Berücksichtigung der Anforderungen an den Gewässerzustand gem. Oberflächengewässerverordnung nicht zu erwarten. Die Einleitung des Abwassers steht den Bewirtschaftungszielen an diesem Gewässer nicht entgegen. Eine Verschlechterung des ökologischen und des chemischen Zustandes wird vermieden. Eine Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität aus den Versorgungsanlagen im Umfeld der Abwassereinleitung ist nicht anzunehmen.

Dem Markt Wildflecken entstehen keine Nachteile durch die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens für den Antrag zur Einleitung von Deponiesickerwasser in einen Oberflächengraben. Daher empfiehlt die Verwaltung das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen.

MGR Rest fragt, wem die Kontrolle hierüber obliegt, worauf ihm mitgeteilt wird, dass die Kontrolle durch das Wasserwirtschaftsamt in Zusammenarbeit mit dem Landratsamt erfolgt.

MGR Schmitt möchte wissen, um welche Gräben es sich handelt.

GLA Kleinheinz erläutert, dass dies nicht genau feststehe, alle kämen aus dem gleichen Gebiet.

MGR Rest fragt, wie die Deponie ausschaue und ob diese renaturiert wurde, was GLA Kleinheinz bejaht und mitteilt, dass diese wieder begrünt wurde.

MGR Kirchner merkt an, dass die Deponie vermutlich besser organisiert und kontrolliert werde als zu Zeiten der Amerikaner.

Der MGR erteilt sein Einvernehmen zu der von der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundeswehrdienstleistungszentrum Hammelburg beantragten wasserrechtlichen Genehmigung.

Verschiedenes

Weihnachtsgrüße von Bgm Kleinhenz

Bgm. Nowak berichtet, dass an dieser Stelle eigentlich Bgm. Kleinhenz ein paar Worte zur letzten Sitzung im Jahr sprechen wollte. Da dieser heute leider erkrankt ist, verliest er diese:

„Die letzte Sitzung des Marktgemeinderates Wildflecken im Jahr 2023 möchte ich zum Anlass nehmen, um auf diesem Weg euch Danke zu sagen. Über das gesamte Spektrum unserer Projekte und unserer Bemühungen des laufenden Jahres habe ich in den zurückliegenden Bürgerversammlungen ausführlich berichtet. Ich finde es immer wieder bemerkenswert, wenn man am Jahresende zurückblickt und feststellt, was wir in unserer Gemeinde so alles bewältigt haben. Neben den großen Herausforderungen, welche weit über unsere Generation hinaus wirken, sind es neben den vielfältigen Pflichtaufgaben aber auch die kleinen Dinge, über die man sich freuen darf. Auch gerade diese „Nice-To-Have-Projekte“ machen unsere Gemeinde zu lebens- und liebenswerten Orten, und bedürfen mutiger Entscheidungen. Denn gerade bei diesen kleinen Details dürfen wir uns nicht von anderen Kommunen abhängen lassen und unsere Attraktivität im Wettbewerb mit ihnen zu gefährden. In unseren Debatten und Diskussionen waren und sind wir nicht immer einer Meinung, und das empfinde ich auch nicht als negativ. In der politischen Diskussion Vor- und Nachteile abzuwägen, die positive Entwicklung unserer Gemeinde im Auge zu haben, und letztendlich in einer Abstimmung ein Ergebnis zu erhalten, und dieses dann gemeinsam umzusetzen und mitzutragen, ist gelebte Demokratie. Ich bedanke mich auch bei meiner Verwaltung für die stets gute und loyale Zuarbeit, bei unserem Bauhof für die ebenfalls gute Arbeit draußen vor Ort, unseren Kindertageseinrichtungen, unserer Schule mit Hort und Offenem Ganztag, und nicht zuletzt bei unserem Team in der Bibliothek. Alle haben dazu beigetragen, dass unsere Gemeinde in einem positiven Licht dargestellt wird. Schlußendlich wünsche ich euch allen ein friedvolles und besinnliches Weihnachtsfest im Kreis eurer Familien und euren Lieben mit ein wenig Zeit für das, was im Laufe des Jahres zurückstecken musste. Und natürlich wünsche ich allen einen guten Beschluss des alten Jahres und einen frohen Beginn des neuen Jahres, unseres großen Jubiläumsjahres. Vielleicht sieht man sich zum Jahreswechsel ja hier auf dem Rathausplatz.“

Bgm. Nowak bedankt sich ebenfalls bei allen für die gute Zusammenarbeit. Für die Diskussions- und Streitlust und dafür, dass uns die Menschen hier nicht egal sind, dass wir es trotzdem immer wieder schaffen - was am meisten hervorzuheben ist -, dass wir uns dann wieder die Hände schütteln und Listen oder Fraktionen unwichtig sind.

Nicht öffentliche Sitzung vom 19.12.2023

Abwasserbeseitigung; Neubau Kläranlage; Auftragsvergabe zur Durchführung eines VgV-Verfahrens für die Übernahme von Geschäftsbesorgungsdienstleistungen im Sinne des Bauherrenmodells " Bauamt auf Zeit" an die Rechtsanwaltskanzlei avocado, Köln

Wie in der Sitzung vom 22.11.2023 (TOP 08) beschlossen, leitete die Verwaltung die notwendigen Schritte ein, um ein VgV-Verfahren zur Ausschreibung und Vergabe von Bauherrenaufgaben mittels Geschäftsbesorgungsvertrags durchzuführen. Der Auftrag für die notwendige rechtliche Beratung und Durchführung des VgV-Verfahrens soll durch die Kanzlei „avocado rechtsanwälte“ übernommen werden. Hierzu unterbreitete die o. g. Kanzlei dem Markt Wildflecken ein Honorarangebot. Die angebotene Dienstleistung umfasst folgende Leistungen:

1.

Grundlagenermittlung und Verfahrensvorbereitung

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Festlegung des konkreten Beschaffungsumfangs unter Berücksichtigung

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etwaiger, bereits existierender Projektunterlagen und in Abstimmung mit dem Auftraggeber

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Klärung der konkreten Leistungsanforderungen sowie der wesentlichen Inhalte des Auftrags

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Klärung des anzuwendenden Vergaberechtsregimes (Unterschwellenbereich/Oberschwellenbereich, VOB/A oder VgV)

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Erstellung des Zeitplans zur Durchführung der Ausschreibung unter Berücksichtigung der Gremiumstermine der relevanten Entscheidungsträger

2.

Strukturierung und Konzeptionierung des Verfahrens

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Festlegung der erforderlichen Eignungsnachweise/-kriterien einschließlich Bewertungsmatrix in Abstimmung mit dem Auftraggeber

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Festlegung der jeweiligen leistungsspezifischen Zuschlagskriterien in Abstimmung mit dem Auftraggeber

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Vorbereitung und Erstellung der Bekanntmachungstexte und Durchführung der Bekanntmachung des Auftrags im Namen des Auftraggebers im Supplement zum EU-Amtsblatt („TED“)

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Erstellung der Verfahrens- und Vertragsunterlagen, nämlich Verfahrensbedingungen, Bewerbungsformulare, sämtliche zur Beauftragung der ausgeschriebenen Leistung benötigten Verträge einschl. Zusammenstellung der Anlagen zu den Verträgen und Abstimmung der Unterlagen und Verträge mit dem Auftraggeber

3.

Durchführung des Auswahl- und Zuschlagsverfahrens

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Komplette Durchführung des Vergabeverfahrens über ein elektronisches Vergabeportal einschl. der vollständigen administrativen Betreuung

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Erstellung sonstiger Vergabeunterlagen, insbesondere Bewerberanschreiben, Wertungsmatrix für Eignungsprüfung, Vorlage zur Auswertung (Bewerberauswahl), Informationsschreiben über Nichtberücksichtigung für 2. Stufe, Wertungsmatrix für Zuschlagserteilung, Vorlage zur Angebotsabgabe, Vorlage zur Angebotswertung, Absageschreiben nach § 134 Abs. 1 GWB, Informationsschreiben beabsichtigte Zuschlagserteilung, Zuschlagsschreiben

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Prüfung und juristische Wertung von fünf eingegangenen Bewerbungen (formale Kriterien, Eignungsprüfung, etc.)

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Mitwirkung und Beratung bei der Auswahl der geeigneten Bewerber

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Kennzeichnung und ggf. Nachforderung fehlender Nachweise und Unterlagen

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Versand der Ablehnungsschreiben und Benachrichtigung der ausgewählten bzw. ausgelosten Bewerber

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Beantwortung von bis zu fünf Anfragen und Rügen von Bewerbern, Bietern und Dritten

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Vorbereitung, Durchführung und Moderation sowie Protokollierung der Bietergespräche an einem Kalendertag

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Prüfung und Mitwirkung bei der Wertung der eingereichten Angebote Versand der Informationsschreiben über beabsichtigte Auftragserteilung und der Absageschreiben gemäß § 134 Abs. 1 GWB an die nichtberücksichtigten Bieter

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Erstellung des Vergabevorschlags für die Gremienentscheidungen

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Erstellung der Gesamtdokumentation und fortlaufende Erstellung des Vergabevermerks

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Erstellung der Vergabebekanntmachung zur Veröffentlichung im Supplement zum EU-Amtsblatt

Nach Rücksprache mit RA Pannier werden die gesamten Kosten für die angebotene Dienstleistung auf ca. 25.000 Euro (brutto) geschätzt.

Die Verwaltung schlägt vor, dass Angebot der Kanzlei „avocado-rechtsanwälte“ anzunehmen und den Auftrag zu erteilen, so dass das VgV-Verfahren schnellstmöglich durchgeführt werden kann. Die Kanzlei hat die notwendigen Referenzen zur Durchführung von VgV-Verfahren zur Vergabe von Bauherrenaufgaben mittels Geschäftsbesorgungsvertrags. Diese wurde dem Markt Wildflecken auch von der Fa. BayernGrund bestätigt.

3. Bgm. Nowak informiert, dass diese Kanzlei auch von BayernGrund vorgeschlagen wurde.

GLA Kleinheinz teilt mit, dass der Durchführungszeitraum ca. 3 Monate in Anspruch nehmen wird und vorgesehen sei, im Sommer den Bauantrag einzureichen.

Der MGR stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, den Auftrag für die rechtliche Beratungsdienstleistung und Durchführung eines VgV-Verfahrens, zur Vergabe von Geschäftsbesorgungsleistungen für den Neubau der Kläranlage Wildflecken, zu den o.g. Konditionen an die Kanzlei „avocado rechtsanwälte“ zu vergeben.

Bestattungswesen; Digitale Friedhofsverwaltung und Erstellung eines digitalen Friedhofsplans

GLA Kleinheinz zeigt die aktuelle Friedhofsorganisation, die völlig überaltet ist und aus einer Tafel besteht, die noch von Peter Heil erstellt wurde.

Das Bestattungswesen sowie die Organisation des Bergfriedhofe wird im Markt Wildflecken durch Frau Lorena Fuß verwaltet. Nachdem die Verwaltung des Friedhofes bzw. die Grabbelegung bisher nur über Karteikarten erfolgte, wurden die Daten in den letzten Jahren in eine Excel-Datei überführt. Dabei ist es schwierig, die einzelnen Fristen z.B. für den Ablauf der Gräber immer im Blick zu behalten. Auch die Gesamtübersicht über den Friedhof kann mit einer Excel-Tabelle kaum dargestellt werden und auch Änderungen an Gräbern lassen sich daher nur schwer darstellen. Diese Datei soll nun Grundlage zur Einrichtung des Friedhofmoduls über das RIWA GIS-Zentrum werden. Mit dem Friedhofmodul können Grab- und Friedhofsinformationen verwaltet werden. Es ermöglicht eine Erstellung von Berichten, Ausdrucken bis hin zur automatischen Erstellung des Gebührenbescheides. Ein georeferenziertes Friedhofskataster wird mittels eines Luftbilds in das RIWA-GIS-System integriert. Weiterhin können Fotos und sonstige Dateien, wie z.B. Grabmalgenehmigungen eingebunden werden. Terminüberwachungen mittels automatischer Wiedervorlagen sind ebenfalls möglich.

Mit der dazugehörigen Grabkontroll-App, können die vorgeschriebenen Grabkontrollen effektiv durchgeführt werden

Weitere Vorteile des Friedhofmoduls:

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Unbegrenzte Nutzungslizenz innerhalb der Verwaltung

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Externe Datenhaltung auf dem RIWA-GIS-Geodatenserver (Datensicherung)

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Zugriff für Dritte, z.B. Bestatter, Friedhofswärter, Bauhof durch WEB-Technologie und der Grabkontroll-App einfach möglich

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Vereinfachung der Übernahme von analogen Daten in das Modul durch Kennungslisten

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Wirtschaftliche Konzepte zur Erstellung digitaler Friedhofspläne über das RIWA GIS-Zentrum und dadurch Erleichterung bei der Gebührenkalkulation

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Direkte Kopplung der Datenbank mit der Karte ergibt digitale Friedhofspläne

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Übermittlung von Rechnungsdaten mittels Schnittstelle zu OK.FIS (Finanzbuchhaltungssystem)

Die Verwaltung plant, das Friedhofsmodul sowie die Grabkontroll-App mit Beginn des Kalenderjahres 2024 einzuführen. Die einmaligen Kosten für die Anschaffung bzw. Einrichtung betragen rd. 8.100 Euro. Die monatlichen Folgekosten für das Modul und die App inkl. Lizenzen betragen insgesamt 59,50 Euro/monatlich.

GLA Kleinheinz erläutert nochmals die Funktion und den Aufbau des Systems und geht auf die Kosten ein.

3. Bgm. Nowak bezeichnet diese Anschaffung als eine sinnvolle Investition.

Der MGR stimmt der Anschaffung des Friedhofsmoduls für das RIWA GIS-Zentrum und der Grabkontroll-App wie vorgetragen zu.

Bauverwaltung; Einführung einer digitalen Baumkontrollsoftware und Erstellung eines digitalen Baumkatasters mit Erstaufnahme- und Bewertung aller überwachungspflichtigen Bäume im Gemeindegebiet

GLA Kleinheinz informiert über die Verpflichtung der Gemeinde zur Überwachung von Bäumen, die z.B. auf Spielplätzen stehen. Er erinnert in diesem Zusammenhang an einen Vorfall in Würzburg, bei dem ein Baum auf eine Fußgängerin fiel. Defacto wurde dieser Baum überprüft, was aus versicherungstechnischen Gründen wichtig ist.

3. Bgm. Nowak teilt mit, dass die Sicherung öffentlicher Verkehrsflächen und Plätze immer wichtiger werde und im Falle eines Schadens - sei er sachlicher oder menschlicher Natur – u.a. der Straßenbaulastträger in der Beweispflicht stehe. Daher habe sich die Verwaltung in den vergangenen Monaten ausgiebig mit dem Thema „Baumkontrolle“ auseinandergesetzt. Grundsätzlich ist das Durchführen der Baumkontrollen i.V.m. dem Führen eines Prüftagebuches mindestens einmal jährlich durch die Straßenbaulastträger zu besorgen. Erforderlich ist die Kontrolle aller Bäume, von denen an öffentlichen Verkehrsflächen Gefahren in Form von beispielsweise herabfallendem Geäst bis hin zum Umstürzen schadhafter Bäume auszugehen ist. Die erforderlichen Kontrollen umfassen neben den Sichtprüfungen des Stammes auch die Sichtprüfung des Geästs und der Baumkronen, beispielsweise auf Totholz und/oder Weißfäule. Aus den landesrechtlichen Regelungen ergibt sich, dass die zur Straße gehörenden Pflanzen, das sog. Straßenbegleitgrün, zur öffentlichen Straße zählen. Dementsprechend gehören Alleen, Baumreihen und einzelne Bäume an Straßen regelmäßig zur Straße, ebenso Bäume auf einem gesonderten Grünstreifen oder auf dem Gehweg. Alle Bäume, die sich zumindest im weiteren Sinne als zur Straße zugehörig ansehen lassen, sind sog. Straßenbäume und unterliegen den regelmäßig zu besorgenden Baumkontrollen. Das bedeutet für Bäume am Rand eines angrenzenden Waldstücks, die „unauffällig im Wald stehen“, also keine Eigentümlichkeit aufweisen, die sie vom Waldsaum abheben: Sie können nicht der Straße zugeordnet werden. Steht eine Erle demgegenüber deutlich schief, ist dies eine solche Eigentümlichkeit, die zur Zuordnung zum Straßenbereich führt. Auch auf einen Baum, der sich inmitten einer verwilderten Grünfläche befindet, können diese Gedanken übertragen werden. Sofern er nicht aus dem übrigen Bewuchs des Grundstücks hervortritt, gehört er nicht zur Straße und damit auch nicht zum Verantwortungsbereich des Straßenbaulastträgers. Wenn das Grundstück eingezäunt oder durch eine Gartenmauer von der öffentlichen Straße getrennt ist, zählen die Bäume auf dem Grundstück ebenfalls nicht zur Straße. Auf Basis des § 823 Abs. 1 BGB hat derjenige, der eine Gefahrenlage schafft oder andauern lässt, die notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern. Diese Pflicht trifft den, der für den Bereich der Gefahrenquelle verantwortlich und in der Lage ist, die zur Gefahrenabwehr erforderlichen Maßnahmen zu treffen. Bei öffentlichen Straßen ist das derjenige, der die von der Straße ausgehenden Gefahrenlage durch Zulassung des öffentlichen Verkehrs geschaffen hat und in der Lage ist, auf diese Gefahrenlage einzuwirken.

Ob die Baumkontrollen und etwaige Maßnahmen nun in der Zuständigkeit des Straßenbaulastträgers oder des Grundstückeigentümers liegen ist nicht klar definiert. Jedoch sei es ratsam auch auf Privatgrund befindliche Bäume entlang der öffentlichen Verkehrsflächen mit zu überprüfen. Beide, Straßenbaulastträger und Eigentümer tragen gleichermaßen die Verkehrssicherungspflicht.

Da sich im gesamten Gemeindegebiet schätzungsweise weit über 1000 sog. Straßenbäume befinden, hat sich die Verwaltung dazu entschlossen, die gesetzlich geforderten Baumkontrollen weitestgehend zu digitalisieren und sich über die RIWA ein entsprechendes Modul anbieten zu lassen. Dieses umfasst die Erstaufnahme aller relevanten Bäume sowie deren grafischen Darstellung im bereits vorhandenen Kartenprogramm. Im Zuge dessen werden alle Bäume auf Ihren Istzustand geprüft und Daten, wie Art, Größe und Beschaffenheit in das Programm eingepflegt. Jeder Baum wird außerdem mit einer Nummer versehen und via GPS verortet. Somit lässt sich jeder in die Datenbank aufgenommene Baum auf der digitalen Karte finden. Die eigentlichen Baumkontrollen lassen sich später mit einer von der RIWA bereitgestellten App, auch im Offlinemodus vollumfänglich dokumentieren und in Baumartenverteilung, Altersstruktur, Lebenserwartung, Vitalität, Maßnahmenart und Maßnahmenpriorität kategorisieren. Aus Sicht der Verwaltung ist die Anschaffung des Moduls „Baumkontrolle“ unabdingbar, um die Verkehrssicherheit auf öffentliche Verkehrsflächen konform aller Richtlinien sicherstellen zu können

GLA Kleinheinz erklärt nochmals die Wichtigkeit eines Baumkatasters, auch im Hinblick auf den Pump-Track, die Spielplätze, Schulen, Kindergärten und den Fahrradweg.

MGR Trump fragt an, ob das Personal hierfür qualifiziert sei oder ob diese Aufgabe durch eine Firma übernommen werden kann.

GLA Kleinheinz teilt mit, dass das Personal an einer zweitägigen Schulung teilnehmen werde aber ggf. Bereiche auch fremdvergeben werden können.

MGR Kirchner befürchte, dass die angebotene Kontrolle von 1.000 Bäumen zu wenig sei, worauf GLA Kleinheinz erwidert, dass dies zunächst ein Standartangebot sei und die Anzahl erweitert werden kann.

MGRin Neisser ist der Meinung, dass diese Aufgabe sehr aufwendig sei und befürchtet, dass der Bauhofmitarbeiter Thomas Kleinhenz, der sich darum kümmern werde, dann für andere Dinge kaum noch Zeit habe.

MGR Rest geht davon aus, dass diese Aufgabe bei anderen Tätigkeiten, z.B. während des Grasmähens am Kindergarten oder am Spielplatz miterledigt werden kann.

GLA Kleinheinz informiert, dass die Aufgaben bzw. Baumkontrollen am Pumptrack, innerhalb der Gemeinde und entlang des Radweges auch aufgeteilt werden oder auch durch eine Firme erfolgen könnte.

MGR Schmitt möchte wissen, wie vorgegangen wird, wenn ein entsprechender Baum zwar an einer Straße, jedoch dort auf Privatgrund steht.

GLA Kleinheinz informiert, dass dieser dann im Kataster aufgenommen und der Eigentümer angeschrieben werde. Dies werde im Programm genau notiert.

MGR Rest fragt, ob auch die Forstverwaltung Rupboden mit ins Boot genommen werden sollte, worauf GLA Kleinheinz erwidert, dass die Firma RIWA über Fachpersonal verfüge und die Erstaufnahme daher über RIWA erfolgt. Anschließend könnte z.B. die Überprüfung auch durch die Forstverwaltung Rupboden erfolgen.

3. Bgm. Nowak räumt ein, dass es sich um eine große Summe handele, jedoch auch ein großes Risiko bestehe, wenn man seiner Sorgfaltspflicht nicht nachkommt.

Der Marktgemeinderat stimmt der Anschaffung des Moduls „Baumkontrolle“ in Höhe von rd. 27.500 Euro brutto, zzgl. der monatlichen Kosten zur Datenpflege in Höhe von rd. 70,00 Euro brutto zu.

Straßensanierungen: Auftragserweiterung für die Sanierung der Colonel-Huff-Straße in Wildflecken – Auftrag wurde mit Beschluss vom 09.08.2022 (Ö - TOP 04) an die Fa. Väth erteilt

Wie bereits in der MRG-Sitzung am 09.08.2022 beschlossen, wurde die Fa. Väth mit der Sanierung mehrerer Straßen in den Ortsteilen Oberbach und Oberwildflecken beauftragt.

Im Ortsteil Oberwildflecken stehen noch folgende Teilbereiche aus:

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Schlesierstraße,

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Thüringer Straße und

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Gartenweg.

Außerdem sind noch Restarbeiten Am Küppel im OT Oberbach durchzuführen.

Da es die Witterung zum aktuellen Zeitpunkt nicht zulässt, die oben genannten Straßen ohne etwaige wetterbedingte Unterbrechungen zu sanieren, fanden am 01.12.2023 Gespräche mit der Fa. Väth und der Verwaltung statt, wie man die übrigen Wochen bis zur Saisonpause bestmöglich ausnutzen könnte. Mit Blick auf das teilweise stark baufällige Straßennetz im OT Wildflecken, entschloss sich die Verwaltung nach Absprache mit der Fa. Väth dazu, den Auftrag zur Sanierung des Straßennetzes vorerst um die Colonel-Huff-Straße im OT Wildflecken zu erweitern und stattdessen die Sanierung des Gartenwegs vorerst zurückzustellen. Grund hierfür ist vor allem der Zustand der Trinkwasserleitung im und rund um den Gartenweg. Hier werden kommenden Frühling weitere Sanierungsmaßnahmen mit Blick auf das Trinkwasserleitungsnetz sowie der Entwässerungskanäle geplant werden müssen. Da es sich bei der Sanierung der Colonel-Huff-Straße um eine Erweiterung eines bestehenden Auftrags handelt, gewährt die Fa. Väth die Übernahme des Preisspiegels aus dem Jahre 2022.

Beginn der Straßensanierung Colonel-Huff-Straße war der 11.12.2023.

Folgende Sanierungsarbeiten wurden durchgeführt:

Kompletter Abbruch des nördlich gelegen Gehsteigs, das Schottern des so entstandenen Randstreifens und das Aufbringen einer Tragdeckschicht im gesamten Fahrbahnbereich. Dies sei laut der Fa. Väth die wirtschaftlichste Variante, die Colonel-Huff-Straße für den dort vorherrschenden Verkehr zu sanieren. Die Straßensanierung der Colonel-Huff-Straße ist bereits abgeschlossen. Die Kosten der Sanierung belaufen sich auf rd. 40.000 Euro brutto.

Der Marktgemeinderat erteilt nachträglich sein Einvernehmen zur Auftragserweiterung der Straßensanierungen um die Colonel-Huff-Straße im OT Wildflecken.

GLA Kleinheinz teilt weiter mit, dass es Überlegungen zur Sanierung der Straße „Am Küppel“ und „Zum Rosengarten“ gebe. Dabei entstünden ca. 140 m an Mehrarbeit die hinzukämen sowie Mehrkosten für Unterbau und Schotter.

Sobald es die Wetterverhältnisse wieder zulassen, werde mit der Sanierung der Schlesierstraße sowie den Restarbeiten „Am Küppel“ begonnen.

Außerdem ist geplant, die Straßensanierung im OT Wildflecken im nächsten Haushaltsjahr (Januar/Februar) 2024 auszuschreiben. Hier soll der Ansatz zwischen 750.000 – 1,0 Mio. Euro betragen. Das hierfür erforderliche Leistungsverzeichnis wird in Zusammenarbeit mit der Fa. Väth erstellt.

Verschiedenes

Rad-Fußweg Oberwildflecken

MGR Trump berichtet, dass am Rad-/Fußweg im Bereich der Einmündung nach Oberwildflecken der Biber tätig ist. Er fragt, wieviel Wasser angestaut werden müsse, bevor es für den Straßenverkehr gefährlich ist. Dies sollte durch den Bauhof in Augenschein genommen werden.