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Wildfleckener Nachrichten
Ausgabe 3/2025
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Die Digitalisierung schreitet in der Rathaus-Verwaltung weiter voran.

Verwaltung und Marktgemeinderäte nutzen bereits das digitale Ratsinfosystem für die Sitzungsvor- und nachbereitung. Ab sofort steht allen Interessierten das Bürgerinfoportal zur Verfügung.

Im Bürgerinfoportal finden Sie umfassende Informationen zu allen öffentlichen Sitzungen des Marktgemeinderates. Dort können Sie den Sitzungskalender einsehen, die Tagesordnungen der Sitzungen nachlesen und die Protokolle der öffentlichen Sitzungen abrufen.

Das Bürgerinfoportal finden Sie hier: https://buergerinfo-wildflecken.digitalfabrix.de/info.asp, über die Homepage der Marktgemeinde: www.wildflecken.de/buergerinfoportal-mgr-sitzungen oder direkt über den QR-Code.

Die Sitzungsprotokolle werden zusätzlich bis auf Weiteres hier in den Wildfleckener Nachrichten veröffentlicht.

Öffentliche Sitzung vom 21.01.2025

500-Jahrfeier Wildflecken - Ausstellung/Schautafeln "Vergessene Dörfer"; Erstellung und Druck eines Buches

Der Vorsitzende erinnert, dass anlässlich der 500-Jahrfeier, maßgeblich von Ortschronist Walter Kömpel und Matthias Elm, 22 Schautafeln über die abgesiedelten Ortschaften im Truppenübungsplatz erstellt wurden. Diese Ausstellung mit dem Namen „Vergessene Dörfer“, konnte während des Jubiläumsjahres zeitweise im Sportheim bewundert werden. Die mühe- und liebevoll zusammengestellten Informationen stellen einen großen historischen Wert dar und sollen/müssen für die Nachwelt erhalten bleiben. Aus diesem Grund sollen die Geschichten, Bilder, Schriften und alle Informationen als Buch zusammengefasst und gedruckt werden.

Der Vorsitzende erteilt Ortschronist Walter Kömpel das Wort, der anhand einer PPP den geplanten Druck der Bücher erläutert.

Walter Kömpel teilt mit, dass die Idee von Schautafeln bereits 2022 während der Wandertage in Kothen entstanden sei. Allerdings habe man damals geplant, diese direkt in den abgesiedelten Ortschaften im Truppenübungsplatz aufzustellen. Obwohl dieses Vorhaben durch die Bundeswehr gestoppt wurde, habe man sich dazu entschieden, entsprechende Folien zu erstellen.

Er teilt mit, dass nun vorgesehen sei, die Inhalte der Schautafeln in einem Buch im Format A 5 festzuhalten und dass diese Ausgabe ca. 180 Seiten haben werde. Die erforderlichen Arbeiten bzw. die Vorlage für die Bücher werde er übernehmen.

Als Herausgeber soll der Markt Wildflecken fungieren und übernimmt die Druckkosten sowie den Verkauf der Bücher. Bei der Festlegung des Verkaufspreises sollen die abzugebenden Freiexemplare an die Staatsbibliothek u.a. berücksichtigt werden.

Bgm. Kleinhenz informiert, dass die Schautafeln zwischenzeitlich als Wanderausstellung in den umliegenden Gemeinden, momentan im Landratsamt Bad Kissingen, zu sehen waren bzw. sind und sich großem Interesse erfreuen.

Hierbei stellten sich Walter Kömpel und Frau Stephan immer wieder als Informanten zur Verfügung um Fragen zu beantworten und weitere Erläuterungen zu geben.

Da er hierbei ständig nach Flyern oder Büchern zu dieser Ausstellung angesprochen werde, kam die Idee zur Erstellung eines Buchs. Auch er ist der Meinung, dass die Schautafeln von historischem Interesse sind und bewahrt werden sollten.

Bgm. Kleinhenz ist zum einen der Meinung, dass es sich bei diesem Buch um das Erbe des Truppenübungsplatzes handele und zum anderen, dass der Gemeinde durch den Druck kein großes Risiko entstehen werde. Die Auflage der Bücher werde man intern abklären.

Auf die Frage von MGR Gundelach, wie hoch die Auflage geplant ist, erklärt Walter Kömpel, dass die Staffelung bei einer Online-Erstellung egal sei. In diesem Zusammenhang teilt er weiter mit, dass der Druck für das Buch „Vergessene Dörfer“ günstiger werde als das Reußendorf Buch.

Der MGR stimmt dem Vorschlag des Ortschronisten Walter Kömpel zu, die Kosten für den Druck der Bücher „Vergessene Dörfer“ zu übernehmen und offiziell als Herausgeber zu fungieren.

Bauantrag / Tekturplanung; Thomas Glück, Errichtung eines Pferdestalls; Fl.-Nr. 1687, Gem. Oberbach

Der Bauherr Thomas Glück stellt einen Änderungsantrag zum bereits am 26.11.2020 genehmigten Bauantrag zur Errichtung eines Pferdestalls auf der Fl.-Nr. 1687 in der Gemarkung Oberbach. Gegenüber dem in der MGR-Sitzung vom 03.09.2019 behandelten Bauantrag sollen folgende Änderungen erfolgen:

  1. Standortänderung der Gebäude
    Sowohl der Laufstall, wie auch der Boxenstall sollen insgesamt ca. 1,5 Meter Richtung Südosten in das Baugrundstück versetzt werden.
  2. Änderungen Boxenstall
    Ergänzung weiterer Fenster- und Türöffnungen sowie weitere Öffnungen für den Zugang der Technik- und Lagerräume (im Eingabeplan rot gekennzeichnet)
  3. Einbau einer Podest-Treppe als Zugang zum DG (im Eingabeplan rot gekennzeichnet)
  4. Anbau eines außenseitigen Podestes zum Erreichen der Lagerräume im DG (im Eingabeplan rot gekennzeichnet)
  5. Überdachung des Longierzirkels (im Eingabeplan rot gekennzeichnet)

Wie bereits in der MGR-Sitzung vom 03.09.2019 erläutert, befindet sich das Bauvorgaben gem. §35 BauGB im Außenbereich. Die durch den MGR bereits 2019 geforderte Sicherstellung der Löschwasserversorgung, wurde bereits umgesetzt.

Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum eingereichten Änderungsantrag.

Der MGR erteilt sein Einvernehmen zum eingereichten Änderungsantrag des bereits genehmigten Bauantrags aus dem Jahre 2019.

Haus des Gastes: weitere Vorgehensweise bzw. künftige Nutzung, Lösungen und Vorschläge unter Einbeziehung der Vereine und Bevölkerung

Der Vorsitzende teilt mit, dass des im Vorfeld zu diesem Tagesordnungspunkt keine Vorlage gab, da er an die vorherigen Sitzungen in Sachen Verpachtung anknüpfen möchte. Fakt sei, dass mit dem derzeitigen Gebäudebestand keine Verpachtung möglich sei. Es müsse daher mit den Nutzern über die Zukunft gesprochen werden. In Kürze finden die Faschingsveranstaltungen und die Theaterabende des Rhönklubs statt und man müsse sich dringend unterhalten, wie es weitergeht. Auch in Bezug auf die Reinigung, Nutzungsregeln, Küche – Eigenregie. Schlüsselregelung und die Frage, welche Schlüssel unterwegs sind. Hierbei müsse eine Priorisierung, was muss kurz-langfristig mit dem Gebäude geschehen, um die Nutzung zu gewährleisten.

Bevor hier ins Detail gegangen werde, sollte ein Treffen mit Vereinen und Nutzern baldmöglichst vereinbart werden. Es stelle sich die Frage, ob diese Zusammenkunft noch vor Fasching und den Theateraufführungen stattfinden soll oder zunächst diese noch abgewartet werden

MGR Schmitt ist der Meinung, dass die Faschings- und Theaterveranstaltungen abgewartet werden sollten, da danach auch ein gewisser Erfahrungsschatz vorhanden sei. Zudem habe man dann auch mehr Zeit. Er erinnert auch, dass noch Jahreshauptversammlungen anstehen.

Bgm. Kleinhenz weist darauf hin, dass die Heizung das Problem sei. Das Theater probe momentan 3x die Woche. Das Gebäude ist wegen der Kälte sehr ausgekühlt. Er schlägt vor, nach den Theaterabenden ein Treffen vor Ort einzuberufen, damit sich jeder ein Bild machen könne.

In diesem Zusammenhang erteilt er dem Vorsitzenden des Vereinsrings Oberbach, Herrn Matthias Bachmann das Rederecht. Dieser teilt mit, dass man in der gestrigen Vereinsringsitzung der Meinung war, dass eine Entscheidung über das HdG nicht brandeilig sei. Das Theater brauche Wärme. Die Heizlüfter können jedoch während der Aufführungen aufgrund ihrer Lautstärke nicht laufen. Man müsse hier nach einer anderen Lösung suchen.

Bgm. Kleinhenz befürchtet hier, dass eine Beheizung des Gebäudes kurzfristig nur mit Heizlüftern gehen werde.

MGR Schmitt schlägt vor, ein Feld aus der Schwingtüre zur Gaststätte herzunehmen und mit einer OSB-Platte zu ersetzen, um den Schlauch des Lüfters durchzuführen.

MGR Trump bittet auch das Frischwasser regelmäßig zu überprüfen.

Bauamtsleiter Matthias Helfrich schlägt vor, dass Wasser im Intervall laufen zu lassen.

MGR Kirchner schlägt vor, während der Pausen des Theaters die Heizung laufen zu lassen.

Vereinsringvorsitzender Matthias Bachmann weist noch auf die Elektrik hin und bittet rechtzeitig zu überprüfen, ob der Betrieb von 2 Heizlüftern möglich ist.

Bauamtsleiter Helfrich macht den Vorschlag, den Strom vom Kindergarten zu holen.

Hierzu informiert MGR Schmitt, dass der Betrieb von 2 Lüftern während der Kirmesveranstaltungen kein Problem darstellte.

Bgm. Kleinhenz teilt mit, dass ein Treffen im März/April organisiert werde.

Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 10.12.2024

Die Sitzungsniederschrift wurde dem MGR gemeinsam mit der Einladung zur Einsichtnahme in Session übermittelt.

In diesem Zusammenhang teilt GLA Kleinheinz mit, dass die in der Sitzung vom 08.10.2024 beschlossenen Entschädigungen der Feuerwehr, im Januar 2025 per Gesetzgebung erneut geändert wurden. Die Entschädigung der Fahrzeuge Gruppe A wurde demnach von 35,00 Euro auf 35,70 Euro angehoben. GLA Kleinheinz informiert, dass diese Gesetzesänderung umgesetzt und ab sofort 35,70 Euro als Entschädigung berücksichtigt wird.

Nachdem nach den Erläuterungen des Vorsitzenden keine weiteren Anfragen vorliegen, wird die öffentliche Sitzungsniederschrift nach Form und Inhalt genehmigt.

Genehmigung der öffentlichen Sitzungsniederschrift vom 30.12.2024

Die Sitzungsniederschrift wurde dem MGR gemeinsam mit der Einladung zur Einsichtnahme in Session übermittelt.

Zu TOP 1a) Wasserversorgung geht GLA Kleinheinz nochmals auf die geäußerten Kritiken und zeigt aktuelle Bilder der Anlage in Oberbach, um nochmals den maroden Zustand des Gebäudes aufzuzeigen. Außerdem wurde der Wasserwart Achim Löser um Stellungnahme gebeten, auf die GLA Kleinheinz kurz eingeht.

Bauamtsleiter Helfrich gibt ebenfalls weitere Erläuterungen zu den Beanstandungen und den vorgesehenen Sanierungsarbeiten am Gebäude und den Zuwegen. Er informiert, dass u.a. die nötige Reinigung des Hochbehälters durch den Bauhof in Eigenregie ausgeführt werden, obwohl für diese Arbeiten eigentlich eine Fremdfirma beauftragt werden müsste. Bei der Reinigung durch eine Fremdfirma muss die Zufahrt für größeren Fahrzeuge gewährleistet werden. Auch aus diesem Grund müsste die Zufahrt asphaltiert und verbreitert werden.

MGR Schmitt weist darauf hin, dass bei einer Asphaltierung der Zufahrt Querrinnen erforderlich wären, da sonst bei Starkregen das Wasser auf die Rhönstraße gelange.

Bauamtsleiter Helfrich erläutert weiter, dass das Dach des Gebäudes seinerzeit als Flachdach mit Lichtkuppel erstellt wurde. Nachdem dort Wasser eintrat, wurde das Dach laienhaft durch den Bauhof erneuert. Luftentfeuchter mussten wegen Schimmelbefalls angeschafft werden, die damals lange nicht genehmigt wurden.

GLA Kleinheinz wiederholte die Notwendigkeit zur Sanierung des Gebäudes.

MGR Rest, der sich wegen der Kritik zur Sanierung angesprochen fühlt, ist der Auffassung, dass er nichts Unrechtmäßiges gesagt habe. Er weist darauf hin, dass er weitergegeben habe, was er gesehen hat und was man vielleicht noch über die Zeit hätte retten und länger hätte erhalten können. Es sollte eine konstruktive Kritik sein, dass lieber mehrere kleine Schritte gemacht werden als letztendlich große Aufgaben anstehen.

Bgm. Kleinhenz erwidert, dass auf diese Angelegenheit nochmals eingegangen wurde, um ausführlich darzustellen, dass sich Achim Löser in den vergangenen Jahren immer zuverlässig um die Wasserversorgungsanlage gekümmert hat.

MGR Schmitt stellt die Frage, warum im Hochbehälter die Becken nicht gefliest werden.

Hierzu wird ihm erklärt, dass sich Schmutz in den Fugen ansammelt. Ausführungen werden jetzt in Edelstahl oder GFK (Glasfaserverstärkter Kunststoff) vorgenommen.

Nachdem nach den Erläuterungen des Vorsitzenden keine weiteren Anfragen vorliegen, wird die Sitzungsniederschrift nach Form und Inhalt genehmigt.

Nicht öffentliche Sitzung vom 21.01.2025

Kindertageseinrichtungen; Kooperationsvertrag mit der Kath. Kirchenstiftung St. Josef der Bräutigam Wildflecken und dem Markt Wildflecken über den Betrieb aller Kindertageseinrichtungen des Marktes Wildflecken:

- KITA St. Josef

- Kinder- und Jugendtagesstätte (Hort) "Arche Noah"

- KITA Oberbach

- Offene Ganztagsschule (OGTS) an der Sinntalschule Wildflecken

In der Sitzung vom 08.08.2023 wurde der MGR ausführlich über die Übernahme der o.g. Trägerschaft für alle gemeindlichen Kindertageseinrichtungen informiert. Mit Beschluss vom 23.01.2024 (TOP 06 – NÖ) wurde die Verwaltung beauftragt, alle notwendigen Schritte zum Abschluss des Kooperationsvertrages vorzubereiten und die personalrechtlichen Maßnahmen zur Übernahme des gemeindlichen Personals (KITA Oberbach und OGS Sinntalschule) durch die Kath. Kirchenstiftung Wildflecken, in Zusammenarbeit mit dem Caritasverband Diözese Würzburg umzusetzen.

Diese Maßnahmen wurden zwischenzeitlich abgeschlossen und die personalrechtliche Verantwortung sind für alle gemeindlichen Kindertageseinrichtungen ab dem 01.01.2025 an die Kath. Kirchenstiftung Wildflecken übergegangen.

In der heutigen Sitzung soll der abgeänderte Kooperationsvertrag verabschiedet werden. Der bestehende Kooperationsvertrag in der aktuellen Fassung vom 21.06.2018 wurde um die entsprechenden, weiteren Einrichtungen ergänzt und in Bezug auf die Eigentumsverhältnisse der Einrichtungen sowie die zukünftigen Betriebskosten angepasst. Die Zusammensetzung des Verwaltungsausschusses soll wie bisher bestehen bleiben.

Nach Prüfung der Verwaltung handelt es sich bei dem Kooperationsvertrag nicht um ein kreditähnliches Rechtsgeschäft, da der Betrieb der o.g. Einrichtungen eine Pflichtaufgabe des Marktes Wildflecken ist und der Höchstbetrag nach § 3 Nr. 1 der Verordnung über die Genehmigungsfreiheit von Rechtsgeschäften des kommunalen Kreditwesens vom 16.08.1995 (GVB1. S. 812, geändert durch § 3 der VO vom 28.03.2001 (GVB1. S. 174) nicht überschritten wird. Dies wird auch zukünftig nicht der Fall sein, da in der Vergangenheit, letztmalig im HH-Jahr 2014, ein Defizitausgleich in Höhe von rd. 8.000 Euro an die Kath. Kirchenstiftung als Träger der Einrichtungen angewiesen wurde.

Die bisher durch den Markt Wildflecken verwalteten Einrichtungen KITA St. Josef und der Hort „Arche Noah“ verfügen insgesamt über ausreichende Rücklagen, so dass finanzielle Engpässe bzw. negative Rechnungsergebnisse ausgeglichen werden können.

Für das Rechnungsergebnis der Einrichtungen KITA St. Josef und Hort „Arche Noah“ im HH-Jahr 2024 ergibt sich vermutlich ein Defizit von rd. 19.000 Euro (KITA -8.578,31 Euro und Hort -10.598,55 Euro). Das Defizit errechnet sich überwiegend aus den hohen Energieausgaben (Heizung + Strom) und den gestiegenen Personalkosten.

Für die KITA Oberbach wurde bisher noch kein eigenständiger Haushalt aufgestellt und die „Wirtschaftlichkeit“ wird ab diesem Jahr durch die gesonderte Jahresrechnung und den separaten Haushalt dargestellt. In der Vergangenheit wurden die Nutzungsgebühren für die KITA Oberbach immer gemeinsam mit den Nutzungsgebühren der KITA Wildflecken festgelegt. Insgesamt muss aufgrund deutlicher gestiegener Betriebsausgaben, insbesondere im Bereich der Energie- und Personalkosten mit einer Erhöhung der Nutzungsgebühren ab dem kommenden Kindergartenjahr gerechnet werden. Hierbei ist zu erwähnen, dass ein Regelkind (3-6 Jahre) aktuell mit Beitragszuschuss vom Land in Höhe von 100,00 Euro gefördert wird.

GLA Kleinheinz erläutert dem MGR den Entwurf des neuen Kooperationsvertrags und ergänzt, dass dieser noch von Seiten der Kirche genehmigt werden muss.

3. Bgm. Nowak bemängelt die Aufstellung im Verwaltungsausschuss, weil die kirchlichen Vertreter in der Überzahl sind.

Zur weiteren Erläuterung zeigt GLA Kleinheinz diverse Aufstellungen über die Betriebskosten sowie Wirtschaftlichkeitsberechnungen, die anlässlich eines Workshops innerhalb der Verwaltung erarbeitet wurden und u.a. der zukünftigen Organisation der anstehenden Sanierungen dienen. Sobald alle Informationen vorliegen, wird der MGR darüber unterrichtet.

Bgm. Kleinhenz bedankt sich für alle Details und Informationen und erinnert nochmals daran, dass dies zu den Pflichtaufgaben der Gemeinde gehöre, die zu erfüllen sind. Er teilt mit, dass die Arbeit im Verwaltungsausschuss stets gut gelaufen sei.

Der MGR stimmt dem Abschluss des Kooperationsvertrags und der Defizitvereinbarung zwischen dem Markt Wildflecken und der Kath. Kirchenstiftung „St. Josef der Bräutigam“ über die Betriebsträgerschaft der o.g. Einrichtungen, vorbehaltlich der Genehmigung durch die stiftungsrechtliche Aufsicht, zu. Sollten von Seiten der Stiftungsaufsicht Änderungen gefordert werden, wird der MGR über diese Änderungen informiert.

Kirchentreppe Oberbach, Sanierung / Austausch der Pflastersteine

Im Treppenaufgang zur katholischen Kirche in der Rhönstraße 95 in Oberbach, sind die dort verbauten Pflastersteine durch Verwitterung teilweise stark beschädigt, so dass diese lt. Aussage der Kirchenstiftung Oberbach ausgetauscht werden müssen. Da sich die Treppe zu ca. 2/3 im Eigentum der Gemeinde befindet, schlägt die Kirchenverwaltung nun vor, dass die Verwaltung die Anschaffungskosten übernimmt und der Ausbau der alten Pflastersteine sowie der Einbau der neuen Pflastersteine durch die Kirchenverwaltung besorgt bzw. erledigt wird. In Summe handelt es sich im drei Treppenpodeste mit einer Abmessung von je ca. 5 m². Gem. dem der Verwaltung durch die Kirchenverwaltung angefordertes Angebot der Fa. BayWa, belaufen sich die Anschaffungskosten für die Steine auf einen Preis pro m² von rd. 30 Euro brutto. Die Gesamtkosten belaufen sich demnach auf rd. 1.100 Euro inkl. Kies. Die ausgebauten Steine können teilweise an andere Stelle auf dem Grundstück verwendet werden.

Die Verwaltung schlägt vor, dem Vorschlag der Kirchenstiftung stattzugeben und die Kosten für das erforderliche Material in Form der bereits angebotenen Pflastersteine, zzgl. dem erforderlichen Kies zu tragen.

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, die Anschaffungskosten für die Pflastersteine und das zusätzlich erforderliche Material, wie Kies, zu tragen.