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Wildfleckener Nachrichten
Ausgabe 3/2026
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Die Digitalisierung schreitet in der Rathaus-Verwaltung weiter voran.

Verwaltung und Marktgemeinderäte nutzen bereits das digitale Ratsinfosystem für die Sitzungsvor- und nachbereitung. Ab sofort steht allen Interessierten das Bürgerinfoportal zur Verfügung.

Im Bürgerinfoportal finden Sie umfassende Informationen zu allen öffentlichen Sitzungen des Marktgemeinderates. Dort können Sie den Sitzungskalender einsehen, die Tagesordnungen der Sitzungen nachlesen und die Protokolle der öffentlichen Sitzungen abrufen.

Das Bürgerinfoportal finden Sie hier: https://buergerinfo-wildflecken.digitalfabrix.de/info.asp, über die Homepage der Marktgemeinde: www.wildflecken.de/buergerinfoportal-mgr-sitzungen oder direkt über den QR-Code.

Die Sitzungsprotokolle werden zusätzlich bis auf Weiteres hier in den Wildfleckener Nachrichten veröffentlicht.

Öffentliche Sitzung vom 15.12.2025

Feststellung eines Amtshindernisses wegen Inkompatibilität gem. Art. 48 Abs. 1 Nr 3 GLKrWG; Ausscheiden von Tim Weikard aus dem Gemeinderat

Der Vorsitzende teilt mit, dass, wie dem MGR bekannt ist, MGR Tim Weikard zum 01.01.2026 als neuer Sachbearbeiter in der Finanzverwaltung beim Markt Wildflecken eingestellt wird. Dies stelle ein Amtshindernis dar, weshalb der Marktgemeinderat aufgrund der Inkompatibilität, gem. Art. 48 Abs. 1 Nr. 3 i.v.m. Art. 48 Abs. 3 Satz 2 GLKrWG, das Amtshindernis feststellen müsse und dem ausscheidenden Mitglied der Beschluss offiziell bekannt zu geben ist. Ist das ausscheidende Mitglied zum Zeitpunkt der Beschlussfassung anwesend, trägt der Beschluss den Vollzug in sich.

Gleichzeitig muss über das Nachrücken des Listennachfolgers entschieden werden.

Laut Niederschrift über die Sitzung des Wahlausschusses zur Feststellung der abschließenden Ergebnisse bei der Wahl des Marktgemeinderates vom 15.03.2020, ist Frau Christina Szczesniak Listennachfolgerin für MGR Tim Weikard.

Der Listennachfolger ist entsprechend Art. 47 Abs. 1 unverzüglich von der Entscheidung zu verständigen und aufzufordern, binnen einer Woche zu erklären, ob die Listennachfolge angenommen wird und gleichzeitig die Bereitschaft besteht, den erforderlichen Eid zu leisten oder ein Gelöbnis abzulegen.

Der Vorsitzende informiert, dass Frau Szczesniak bereits über den Sachverhalt informiert wurde.

Die Listennachfolgerin könnte ohne wichtigen Grund die Annahme des Ehrenamtes (Art. 48 Abs. 1 Satz 2 GLKrWG) verweigern. Nimmt die Listennachfolgerin das Ehrenamt vorbehaltslos an (entweder ausdrücklich innerhalb einer Woche, Art. 47 Abs. 1 Satz 1 GLKrWG, oder durch Zeitablauf, Art. 47 Abs. 3 Satz 1 GLKrWG), ist sie ordnungsgemäßes Gemeinderatsmitglied. Das neue Mitglied ist zur Sitzung des Marktgemeinderates im Januar zu laden (Art. 47 Abs. 2 GO) und in dieser Sitzung ist der Eid zu leisten bzw. ein Gelöbnis abzulegen (Art. 31 Abs. 4 GO).

Der MGR stellt das Amtshindernis aufgrund der vorliegenden Inkompatibilität gem. Art. 48 Abs. 1 Nr. 3 GLkrWG fest. Aufgrund dessen scheidet Herr Tim Weikard mit Ablauf des 31.12.2025 aus dem Marktgemeinderat des Marktes Wildflecken aus.

Gleichzeitig wird beschlossen, dass als Listennachfolgerin Frau Christina Szczesniak zur nächsten Sitzung im Januar 2026 geladen und vereidigt werden soll (Art. 47 Abs. 2 GO i.V.m. Art 31 Abs. 4 GO).

Bauantrag, Neubau eines Kaltwintergartens im Silberhofweg 27, Wildflecken

Der Vorsitzende erläutert anhand von Plänen den Bauantrag zum Neubau eines Kaltwintergartens im Silberhofweg 27.

Das Bauvorhaben befindet sich im Bereich des Bebauungsplans „Silberhofweg und Reußendorfer Straße“.

Gleichzeitig bittet der Bauherr um Befreiung folgender, im B-Plan verankerter Festsetzungen:

1. Dachform:

Die im B-Plan festgesetzte Dachform ist ein Satteldach. Geplant ist ein Flachdach

2. Dacheindeckung:

Die im B-Plan festgesetzte Dacheindeckung ist dunkel zu wählen. Geplant ist ein Glasdach

3. Dachneigung:

Die im B-Plan festgesetzte Dachneigung entspricht einer Neigung zw. 28° und 38°. Geplant ist eine Dachneigung von 8°

Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen das beantragte Vorhaben.

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum eingereichten Antrag auf Baugenehmigung sowie den Befreiungen der Festsetzungen des Bebauungsplans in Bezug auf Dachneigung, Dachform und Dacheindeckung.

Bauantrag des Marktes Wildflecken zur Sanierung des Trinkwasserhochbehälters Oberbach

Der Vorsitzende zeigt anhand von Plänen die beantragte Sanierung des Trinkwasserhochbehälters in Oberbach durch den Markt Wildflecken. Er stellt fest, dass sich der Hochbehälter in einem desolaten Zustand befindet und grundlegend saniert werden müsse.

Das Bauvorhaben wurden bereits in der MGR-Sitzung vom 30.12.2024 vorgestellt und beschlossen, einen Förderantrag gem. RZWas beim Wasserwirtschaftsamt einzureichen. Dieser Förderbescheid liegt zwischenzeitlich vor.

Der Markt Wildflecken stellte daher einen Antrag auf Baugenehmigung zur Sanierung des Trinkwasserhochbehälters in Oberbach beim Landratsamt Bad Kissingen. Von dort ist mit heutiger Post die Bestätigung eingegangen.

Er erläutert nochmals kurz, dass das Bauvorhaben sich östlich des OT Oberbach auf den Flurstücken 2675, 7676 und 2677 der Gemarkung Oberbach befindet. Aufgrund des altersbedingten Zustandes soll der Hochbehälter grundlegend saniert werden, einschließlich der Wasserkammern, der Rohrleitungen, der Dachkonstruktion sowie der Außenanlage.

Lt. aktueller, dem Bauantrag beiliegender Kostenschätzung des Tiefbautechn. Büros Köhl, belaufen sich die Gesamtkosten auf rd. 785.876,18 Euro.

In Bezug auf die Zuwegung fragt MGR Rest an, ob diese als LKW-Zufahrt gebaut werde. Es sollte sichergestellt werden, dass ein LKW überhaupt in der Lage ist, den Hochbehälter anzufahren bzw. ob dies erforderlich sei.

GLA Kleinheinz teilt hierzu mit, dass für die Baumaßnahme auf jeden Fall LKWs dorthin fahren müssen und werden. Die Detailplanung hierfür komme noch. Heute gehe es nur um den Baukörper.

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum eingereichten Antrag auf Baugenehmigung.

Bauantrag des Marktes Wildflecken zum Neubau einer Druckerhöhungsanlage am Kapellenweg in Wildflecken

Der Markt Wildflecken stellt einen Bauantrag zum Neubau einer Druckerhöhungsanlage in Wildflecken am Kapellenweg, Fl.-Nr.1163/2 und 1163 in der Gemarkung Wildflecken. Das Bauvorhaben wurde bereits in der Marktgemeinderatssitzung am 30.12.2024 erläutert und beschlossen, einen Förderantrag gem. RZWas beim WWA zu stellen. Der Förderbescheid liegt zwischenzeitlich vor.

Wie bereits vorgetragen, ist es geplant, die Druckerhöhungsanlage in Containerbauweise, nördlich der bestehenden Druckerhöhungsanlage, zu errichten. Nach erfolgter Inbetriebnahme der neuen DEA soll die alte DEH zurückgebaut werden.

Lt. aktueller, dem Bauantrag beiliegender Schätzung, belaufen sich die Kosten auf rd. 355.453 Euro.

MGR Masso schlägt vor, aus optischen Gründen ein Dach vorzusehen.

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau der Druckerhöhungsanlage.

Kanal- und Wasserleitungssanierung Oberwildflecken; 1. Nachtrag der Firma Ullrich zur Asphaltabfuhr

Die Sanierungsarbeiten der Wasser- und Kanalleitungen im Gartenweg sind weitestgehend abgeschlossen.

Bei den Erdarbeiten wurde in der zweiten Schicht hochgradig, mit PAK (Pechbitumen) belasteter Boden gefunden, dessen Entsorgung im 1. Nachtragsangebot der Firma Ullrich vom 20.11.2025 mit 18.937,05 Euro zu Buche schlägt.

Da die Firma Ullrich bereits beim Räumen der Baustelle war, wurde das erste Nachtragsangebot bereits am 27.11.2025 schriftlich beauftragt.

MGR Schmitt moniert, dass die Beprobung zu spät stattgefunden habe und der MGR wieder nachträglich sein Einvernehmen erteilen müsse.

BAL Helfrich erläutert hierzu, dass die Firma den Aushub während der Bauarbeiten am Rande der Baustelle gelagert und erst beim Aufräumen festgestellt habe, dass der Boden belastet sei.

Der Marktgemeinderat erteilt nachträglich sein Einvernehmen zur Beauftragung des 1. Nachtragsangebotes der Firma Ullrich in Höhe von 18.937,05 Euro

Kindertageseinrichtungen; KITA St. Josef - Kinderkrippe; Sachstand zur geschlossenen Kinderkrippe

Der Vorsitzende informiert, dass MGR Trump im Vorfeld seiner Ortsbegehungen und Gesprächen mit den Leiterinnen der Kindertageseinrichtungen in Wildflecken und Oberwildflecken am 25.11.2025 mit E-Mail vom 21.11.2025 einen Antrag zur Geschäftsordnung gestellt hat, den heutigen Tagesordnungspunkt aufzunehmen. Den Antrag formulierte er wie folgt:

„Hallo Gerd,

nachdem wir den Eigentumsübergang des Kindergartens und der Kindergrippe vollzogen haben, fehlt mir derzeit die Idee der Verwaltung hinsichtlich einer baldigen Wiederaufnahme der Nutzung. Ich bitte deshalb im Rahmen der Sitzung des Marktgemeinderates im Dezember 2025 den aktuellen Sachstand über bekannte bauseitige Mängel, die bereits hierzu veranlassten Maßnahmen und das beabsichtigte Ziel zur Weiternutzung des Gebäudes. Aus meiner Sicht wäre auch eine vorherige Ortsbegehung am und im Objekt zielführend, um dem Gremium den derzeitigen Stand darzulegen. Ich bitte um Prüfung der Umsetzung meines Antrags und Aufnahme als TOP.“

In einem persönlichen Gespräch mit GLA Kleinheinz erläuterte MGR Trump, dass er lediglich den aktuellen Sachstand dargestellt haben möchte, da er Bürgeranfragen zum Zustand der ehemaligen Kinderkrippe derzeit nicht beantworten könne.

Sachstand

Nach dem erfolgten Eigentumsübergang des Gebäudes der ehemaligen Kinderkrippe wurde durch den Markt Wildflecken eine bauliche Bestandsaufnahme durchgeführt. Dabei wurden Nutzungsspuren und bauliche Auffälligkeiten dokumentiert, u. a. Feuchtigkeitsbereiche, Abnutzungen an Türen, Schäden an Bodenbelägen sowie Witterungseinflüsse an der Außenfassade. Der Markt Wildflecken war seit Auftreten des Wasserschadens durch die kath. Kirchenstiftung und die Diözese in das Verfahren eingebunden. Der Altbau der KITA St. Josef wurde im Jahr 1993 errichtet, der Krippenanbau (Neubau) stammt aus dem Jahr 2012. Der Krippenanbau befindet sich weiterhin im Zustand nach dem Wasserschaden aus dem Jahr 2022 und wurde in den Rohbauzustand zurückversetzt.

Die Krippenbetreuung erfolgt seit April 2022 übergangsweise in Oberwildflecken. Die hierfür bestehende Betriebserlaubnis gilt formal bis August 2025; in Abstimmung mit den zuständigen Fachstellen wird diese jedoch auf unbestimmte Zeit verlängert, bis die Sanierung bzw. die weitere Planung des Gebäudes St. Josef abgeschlossen ist und ein regulärer Krippenbetrieb dort wieder möglich wird.

Zur Bewertung des baulichen Zustands und der künftigen Möglichkeiten wurde ein externes Architekturbüro mit der Erstellung einer Wirtschaftlichkeitsberechnung beauftragt. Diese soll insbesondere klären, ob eine Generalsanierung oder ein Neubau förderfähig und wirtschaftlich darstellbar ist. Es ist hervorzuheben, dass ausschließlich Generalsanierungen oder Neubauten staatlich förderfähig sind; reine Instandsetzungsmaßnahmen werden nicht gefördert. Erste Abstimmungen mit dem Büro fanden 2025 statt; endgültige Ergebnisse liegen derzeit noch nicht vor. Weitere Berechnungen können erst erfolgen, wenn ein zukunftsfähiges Gesamtkonzept für die Kindertagesbetreuung vorliegt. Dieses wird in enger Abstimmung mit den Einrichtungsleitungen, dem Betriebsträger und der Verwaltung erarbeitet. Die Unterrichtung des Marktgemeinderates ist im II. Quartal 2026 in Form eines Workshops oder einer Sitzung vorgesehen.

Bisherige Informationen an den Marktgemeinderat

Es ist anzumerken, dass der Marktgemeinderat seit dem Erwerb des Anwesens regelmäßig über den Sachverhalt, die bauliche IST-Situation und die weitere Vorgehensweise informiert wurde:

  • 18.04.2023 (öffentlich, TOP 04): Information aller Einrichtungen, inkl. aktueller baulicher Situation.
  • 18.07.2023 (nichtöffentlich, TOP 10 b) und 08.08.2023 (nichtöffentlich, TOP 07): Informationen zur Übernahme des Anwesens „KITA St. Josef“.
  • 19.09.2023 (nichtöffentlich, TOP 15): Vorstellung des Verkehrswertgutachtens der kath. Kirchenstiftung sowie Erläuterung der weiteren Verfahrensschritte.
  • 23.01.2024 (nichtöffentlich, TOP 06): Sachstand zur Übernahme; Beschluss zur Vorbereitung des Erwerbs.
  • 19.03.2024 (nichtöffentlich, TOP 08): Beratung und Beschlussfassung zum Kaufpreis.
  • 10.09.2024 (öffentlich, TOP 01): Bericht aller Einrichtungsleitungen zu Betreuungssituation und baulichen Gegebenheiten.

Zudem informierte GLA Kleinheinz in allen Haushaltsberatungen 2023, 2024 und 2025 über den Sachstand, die bekannten Mängel, den Prüfauftrag und die Notwendigkeit weiterführender Maßnahmen. Aufgrund der noch fehlenden Kostenschätzung konnten bislang keine konkreten Haushaltsansätze gebildet werden.

Weitere Entscheidungen zur künftigen Nutzung des Gebäudes stehen aktuell nicht an. Der heutige Sachvortrag dient ausschließlich der nochmaligen Information des Marktgemeinderates und auf Antrag von MGR Holger Trump.

GLA Kleinheinz zeigt Bilder des derzeitigen Zustands der Krippe.

MGR Trump fragt, was seit dem Wasserschaden am Krippengebäude gemacht wurde.

Er ist der Meinung, dass seitdem dort nichts passiert ist.

Auf seine Frage, ob derzeit immer noch Wasser in das Gebäude eindringt, antwortet GLA Kleinheinz, dass die Krippe in den Rohbauzustand versetzt wurde und ab und zu noch Wasser eintritt. GLA Kleinheinz teilt weiter mit, dass derzeit nichts unternommen werde, weil noch nicht feststehe, was mit dem Gebäude passiert.

MGR Rest vertritt die Meinung, dass diese Wartezeit den Zustand des Gebäudes weiter verschlechtere.

MGR Trump ist der Auffassung, dass die Ursache behoben werden sollte, um eine grobe Schadensbegrenzung vorzunehmen.

3. Bgm. Nowak stellt fest, dass man noch gar nicht wisse, wie es diesbezüglich weitergeht; Generalsanierung, neu bauen, abreißen – alles Fragen, die noch offen sind und mit denen sich der MGR noch beschäftigen müsse. Sollte entschieden werden, das Gebäude nicht weiter zu nutzen, sollte jetzt kein Geld verschwendet werden. Hierzu ist noch nichts ausgearbeitet und besprochen worden. Seiner Ansicht nach sollte der Zustand so belassen bleiben und, wie von GLA Kleinheinz vorgeschlagen, so weiter verfahren werden, dass sinnvoll geplant werden kann.

Bgm. Kleinhenz stellt fest, dass er sich Sorgen wegen des eindringenden Wassers gemacht habe. Der Zustand des Gebäudes habe sich aber nicht verschlechtert, da das Gebäude im Rohbauzustand ist.

GLA Kleinheinz informiert, dass sich in der Krippe aufgrund des eindringenden Wassers kein Schimmel entwickeln könne, da dort keine Möbel mehr stehen und der Rohbauzustand (Beton) hergestellt sei.

Er erinnert, dass im Jahr 2022 der Wasserschaden bemerkt wurde und erst 2024 das Kindergartengebäude in das Eigentum des Marktes Wildflecken übergegangen sei. In der ehemaligen Euro-Schule in Oberwildflecken konnten Ausweichräume bezogen werden, die bis dato genehmigt sind und eine Nutzung auch weiterhin möglich sein wird.

Hierzu zeigt GLA Kleinheinz weitere Bilder zum Objekt.

Bgm. Kleinhenz stellt fest, dass die Krippe in OWI eine genehmigte Notlösung darstellt.

MGR Trump ist der Meinung, dass das Gebäude erhaltenswert und auch noch nicht so alt sei.

MGR Rest ist der Meinung, wenn der Kindergarten erhalten werden kann, man darauf achten sollte, dass sich der Zustand nicht weiter verschlechtert.

2. Bgm. Illek erinnert, dass generell noch ein entsprechendes Konzept fehlt.

Öffentliche Informationen

- Bgm. Kleinhenz nutzt die Gelegenheit, um sich in der letzten Sitzung des Jahres bei den Gemeinderätinnen und Gemeinderäten für die gute Mitarbeit im vergangenen Jahr zu bedanken. Es waren teilweise komplexe Themen zu bewältigen und der MGR hatte die richtigen Entscheidungen zu treffen, so der Vorsitzende.

Er bedankt sich speziell bei 2. Bgm. Illek und 3. Bgm. Nowak, die ihn, krankheitsbedingt, über die Norm vertreten mussten und freut sich, dass diese Zusammenarbeit vertrauensvoll und ohne Berührungsängste erfolgt.

Weiter bedankt er sich bei der Verwaltung, die u.a. die gefassten Beschlüsse umsetzen müssen. Sein Dank gilt auch dem Bauhof, der Bibliothek und den Kindertagesstätten, die unsere Gemeinde nach außen positiv darstellt.

Auch der Presse spricht er seinen Dank für die Berichterstattung aus.

Abschließend wünscht er allen eine frohe Weihnachtszeit, einen guten Beschluss und weist darauf hin, dass im neuen Jahr wieder voll durchgestartet werden müsse. Die Themen, die 2026 in den letzten Monaten der Legislaturperiode anstehen, werden nicht weniger. Die Herausforderungen gehen nach dem Wechsel im Gremium und dem neuen Bürgermeister weiter. Sein Wunsch sei, dass weiterhin vertrauensvoll zusammengearbeitet werde

- 2. Bgm. Illek schließt sich den Dankesworten des Vorsitzenden an. Er ergänzt, dass ihm ein Punkt auf dem Herzen liege, nämlich dass man sich vorgenommen habe, einiges an Zwistigkeiten abzuschaffen. Wir sind besser geworden aber noch nicht gut genug. Er erinnert sich an Zeiten, in denen man mit Magenschmerzen in die Sitzung gegangen sei. Er wünsche sich noch eine engere Zusammenarbeit innerhalb der Ortsteile. Sein Wunsch an den jetzigen und neuen MGR ist, es besser zu machen, enger zusammenzurücken.

- MGRin Neisser informiert, dass in Sachen Brunnen am Kriegerdenkmal alles in die Wege geleitet wurde. Es sei auch bereits ein Modell vorhanden. Leider habe sie der Steinmetz versetzt. Sie werde sich bemühen, zur nächsten Sitzung nähere Informationen geben zu können.

Nicht öffentliche Sitzung vom 16.12.2025

Brandschutz; Auftragsvergabe zur Anschaffung eines Mehrzweckfahrzeuges (MZF) in Anlehnung an die DIN EN 1846-2 u. DIN 14502-2, als Führungsfahrzeug für die Freiwillige Feuerwehr Wildflecken

Zu diesem TOP wurde Herrn Tobias Fröhlich als stellv. Feuerwehrkommandant der FF Wildflecken und Herrn Jan Weikard als Vorsitzender des Feuerwehrvereins die Teilnahme gestattet.

Rückblick auf den Beschluss vom 23.09.2025 (TOP 5 – nichtöffentlich, in Auszügen)

Bereits am 23.09.2025 hat der Marktgemeinderat die Ausschreibung eines Mehrzweckfahrzeugs (MZF) / ELW-Light beschlossen und das entsprechende Leistungsverzeichnis genehmigt. Die Maßnahme war im Haushalt 2024, der Finanzplanung, sowie erneut im Haushalt 2025 (Beschluss 22.07.2025) vorgesehen.

Die Notwendigkeit des Fahrzeugs wurde zuvor in einer gemeinsamen Kommandantenbesprechung, nach Abstimmung mit dem Kreisbrandrat (Schreiben vom 27.01.2025) und vor dem Hintergrund steigender fachlicher Anforderungen ausführlich bewertet und einvernehmlich befürwortet. Ein förderfähiger DIN-Einsatzleitwagen wurde bewusst nicht ausgeschrieben, da der örtliche Bedarf ein flexibles, kostenbewusstes MZF erfordert und ein DIN-ELW trotz Förderung deutlich teurer wäre.

Ablauf der Ausschreibung (über die digitale Vergabeplattform Aumass)

Die öffentliche Ausschreibung lief fristgerecht bis 06.11.2025. Insgesamt wurden die Unterlagen 16-mal heruntergeladen (Fahrgestellhersteller und Aufbauhersteller).

Eingegangen sind drei Angebote:

1. Martin Schäfer GmbH, Oberderdingen-Flehingen

2. BTS Brandschutztechnik Stolpen Gmb

3. Frey GmbH & Co. KG, Nüdlingen

Bewertung der Angebote

• Die Bewertung erfolgte gemeinsam mit

• den Kommandanten,

• den Maschinisten,

• sowie nach Rücksprache mit den Firmen Schäfer und Frey.

Erkenntnisse aus der Wertung:

• Das Angebot von BTS kam aufgrund des signifikant höheren Gesamtpreises nicht in engere Betrachtung.

• Die Firmen Schäfer und Frey verfügen über nachvollziehbare, langjährige und breit gefächerte Referenzen.

• Die Firma Schäfer hat das angebotene Modell „Fürth“ über 50-mal gebaut, wodurch Erfahrung, Standardisierung und Ersatzteilversorgung klar im Vorteil sind.

• Eine getrennte Beschaffung von Los 1 und Los 2 ist vergaberechtlich und technisch nicht sinnvoll, da

Ø beide Gewerke exakt aufeinander abgestimmt sein müssen,

Ø getrennte Verantwortlichkeiten später zu Verzugskosten führen könnten,

Ø der Markt Wildflecken den angebotenen VW T7 4Motion kaum günstiger direkt beschaffen könnte, da Schäfer Großabnehmer ist.

Fazit der Bewertung:

Die Firma Martin Schäfer GmbH bietet das wirtschaftlichste, technisch überzeugendste und risikominimierende Gesamtpaket.

Optionale Ausstattungen – fachlich abgestimmte Ergänzungen

Die Feuerwehrführung und die Maschinisten haben die optionalen Positionen geprüft. Mehrere Funktionen erhöhen die Einsatzfähigkeit, Sicherheit und Nutzbarkeit des Fahrzeugs nachhaltig.

Gesamtbewertung und Empfehlung

Nach Abwägung aller technischen, wirtschaftlichen und organisatorischen Faktoren ergibt sich ein klares Bild: Warum Schäfer? – Die drei zentralen Gründe

1. Technische Sicherheit & Erfahrung:

- Über 50 Fahrzeuge des identischen Modells, erprobte Bauweise

- Eigener TÜV-Gutachter reibungslose Abnahme

2. Wirtschaftlichkeit:

- Deutlich günstiger als BTS

- Großabnahmepreis beim Fahrgestell

3. Kompetenter und ein zentraler Ansprechpartner:

- Keine Schnittstellenprobleme zwischen Los 1 und Los 2

- Lieferung des Gesamtfahrzeugs aus einer Hand

Empfehlung der Verwaltung:

Der Auftrag soll an die Firma Martin Schäfer GmbH vergeben werden.

Dies entspricht auch der einstimmigen fachlichen Einschätzung der Kommandanten und Maschinisten.

2. Bgm. Illek erkundigt sich, ob für das Fahrzeug noch irgendwo Geld zu generieren sei, da die Feuerwehr auch anderorts im Einsatz ist.

GLA Kleinheinz teilt mit, dass er bereits mit dem Landrat gesprochen habe und es hierfür keine Regelung gebe

Bgm. Kleinhenz weist darauf hin, dass die Lieferung dieses Fahrzeugs zwischen 18 und 24 Monaten beträgt.

GLA Kleinheinz informiert, dass bei der Beantragung auch mitgeteilt werden müsse, wie oft die FF überörtlich tätig war.

Bgm. Kleinhenz bittet, alle Fördermöglichkeit zu eruieren.

MGR Trump fragt, ob man auch über die Beschaffung einer Drohne nachdenken sollte.

GLA Kleinheinz erwidert, dass man durchaus darüber nachdenken könnte, die Anschaffungskosen einer „handelsüblichen“ Drohne seien mit 1.500 bis 2.000 Euro überschaubar. Eine Feuerwehr-Din-gerechte Drohne wäre jedoch um ein Vielfaches höher, rd. 15.000 bis 20.000 Euro. Hierfür sei die Zustimmung des Kreisbrandrats erforderlich. Andere Feuerehren nutzen diese Drohne bereits.

In diesem Zusammenhang wird dem stellv. Feuerwehrkommandanten Tobias Helfrich das Wort erteilt, in dem er darauf hinweist, dass die FF Wildflecken mit den Drohnen der Bergwacht erst einmal zurechtkommen. Es seien auch noch weitere Drohnenfahrzeuge vorhanden. Er ist der Auffassung, dass eine Beschaffung zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich sei.

Bgm. Kleinhenz bedankt sich für die Teilnahme der beiden Feuerwehrleute und bat, die nicht öffentliche Sitzung zur weiteren Beratung zu verlassen.

Der MGR beschließt, den Auftrag zur Lieferung eines Mehrzweckfahrzeuges (MZF) in Anlehnung an DIN EN 1846-2 und DIN 14502-2 für die Freiwillige Feuerwehr Wildflecken, einschließlich der abgestimmten optionalen Ausstattungsmerkmale, wie von der Feuerwehr und der Verwaltung empfohlen, an die Firma Martin Schäfer GmbH, 75038 Oberderdingen-Flehingen, zu vergeben. Der Auftragswert beläuft sich auf rd. 148 000 Euro.

Nicht öffentliche Informationen

- Abbau Betonpeitschenmast in der Sonnenstraße

MGR Masso teilt mit, dass in der Sonnenstraße noch der alte Betonpeitschenmast stehe, der offensichtlich von der Bayernwerk AG vergessen wurde. Man sollte mit Bayernwerk Kontakt aufnehmen, dass dieser noch abgebaut wird.

- Elvis-Häuschen am Bahnradweg

2. Bgm. Illek teilt mit, dass das Elvis-Häuschen am Bahnradweg sehr verschmutzt ist und dringend gereinigt werden müsste. Diesbezüglich müsste man mit Sebastian Schneider von der Firma Toponeo Kontakt wegen der Verwendung der richtigen Farbe aufnehmen.

- Missstände bei Straßengräben, Wassereinlässen etc.

MGR Rest moniert die Missstände von Ortsstraßen in und um Oberbach und zeigt diese anhand einer Präsentation auf.

Konkret berichtet er über verschmutzte Wassereinlässe und Gräben in den Bereichen der Ziegelhütte und Eckartsrother Straße. Er teilt mit, dass die Wassereinlässe im Bereich Anwesen bis Hack wegen Verschmutzung nicht gefunden werden konnten.

Er stellt fest, dass sich der Bauhof in der jetzigen nassen Jahreszeit nicht um das Mähen kümmern müsse und für diese Aufgabe Zeit finden könnte.

MGR Rest ist es wichtig, dass öffentliche Mittel sinnvoll eingesetzt werden.

Bgm. Kleinhenz sagt, zu dass der Bauhof, sobald es trocken genug ist, die Straßen mit der Kehrmaschine abfahren.

- Pflaster Kinderspielplatz Wildflecken

MGR Masso teilt mit, dass das Pflaster auf den Wegen zum Kinderspielplatz Wildflecken in einem schlechten Zustand sei. Die Pflastersteine brechen aus und es entstehen immer mehr Löcher auf dem Weg. Er empfiehlt, den Weg dringend reparieren zu lassen. Er befürchte, dass auf die Gemeinde Schmerzensgeld oder Schadenersatzforderungen gestellt werden könnten, falls jemand wegen des schlechten Zustandes dieses Weges stürzt.

GLA Kleinheinz teilt hierzu mit, dass diese Maßnahme geplant werden müsse.

Bgm. Kleinhenz ergänzt, dass die Pflasterwege komplett gemacht werden müssten.

MGR Masso schlägt vor, zur Unfallverhütung die schadhaften Stellen zumindest mit Schotter aufzufüllen.

Bgm. Kleinhenz wird BAL Helfrich diesbezüglich informieren.

Öffentliche Sitzung vom 26.01.2026

Vereidigung von Frau Christina Szczesniak als nachrückende Marktgemeinderätin

Bgm Kleinhenz nimmt der neu gewählten Marktgemeinderätin Frau Christina Szczesniak den gesetzlich vorgeschriebenen Eid ab und begrüßt sie herzlich in der Runde.

Kriegerdenkmal Oberwildflecken; Umgestaltung des Umfeldes am Kriegerdenkmal; Vorstellung der Idee zur Aufstellung von illustrierten Gedenksteinen durch Gerwin Kellermann

Herr Gerwin Kellermann möchte sich gerne an der Neugestaltung des Platzes rund um das Kriegerdenkmal in Oberwildflecken beteiligen. Wie auch entlang des Radweges, soll nun auch der Ortsteil Oberwildflecken, durch Herrn Kellermann von Hand gehauene Skulpturen als illustrierte Gedenksteine erhalten, die sowohl Einheimischen, als auch Touristen einen Einblick in die bewegte Vergangenheit unserer Gemeinde geben sollen. Hier für stellt Herr Kellermann in der heutigen Sitzung sein Vorhaben anhand einer Präsentation vor. Für die Verwirklichung der Gedenksteine werden insgesamt drei Steinstelen benötigt. Diese sollen wie bereits bei den Skulpturen in Wildflecken und Oberbach, durch den Markt Wildflecken beschafft und finanziert werden. Die Arbeiten am Stein, stellt Herr Kellermann nach wie vor komplett unentgeltlich her.

Bgm Kleinhenz erläutert zunächst, dass die Erneuerung der Brunnenanlage als Maßnahme mit 10.000 € durch das Programm zur Förderung von Kleinprojekten der ILE Brückenauer Rhönallianz gefördert wird.

Herr Gerwin Kellermann stellt die Idee zur Errichtung von drei illustrierten Gedenkstelen in Oberwildflecken vor. Diese sollen die historische Entwicklung des Ortsteils darstellen und die enge Verbindung zur ehemaligen Heeresmunitionsanstalt („Muna“) thematisieren.

Bis heute ist Oberwildflecken im Sprachgebrauch als „Muna“ bekannt.

Vorgesehen ist eine Darstellung der Anfänge der Munitionsanstalt, ihres Betriebs während des Zweiten Weltkriegs sowie der Folgen und Nachwirkungen. Ergänzend sollen Schautafeln mit historischen Informationen und Zeitzeugenberichten angebracht werden. Herr Kellermann betont, dass das Denkmal keine Verklärung beabsichtige, sondern eine sachliche und realitätsgetreue Darstellung der historischen Fakten, da die Geschichte der Muna untrennbar mit der Entstehung Oberwildfleckens verbunden sei.

MGRin Neisser gibt zu bedenken, dass der Fokus für sie sehr auf das Nazi-Regime gerichtet ist. Sie fürchtet, dass man „falsche Leute“ anlockt.

Herr Kellermann betont, dass es ihm um sachliche Aufklärung geht.

MGR Rüttiger findet, dass die Darstellungen und Texte aus seiner Sicht als Abschreckung dienen.

BGM Kleinhenz sieht das Areal des Kriegerdenkmals als geeignet an. Er bedankt sich bei Ehrenbürger Gerwin Kellermann für seine ausführlichen Informationen.

Der Marktgemeinderat beauftragt die Verwaltung, drei weitere Steinstelen zu bestellen und diese Herrn Kellermann zu Verfügung zu stellen.

Helmut-Patzke-Stadion; Teilnahme am Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten"

Wie bereits in der Marktgemeinderatssitzung vom 23.09.2025 durch die Verwaltung erläutert, besteht ein erhöhter Sanierungsbedarf im Helmut-Patzke-Stadion. Besonders die Tartanbahn, der Tennisplatz, sowie die Kombi-Fläche für Volleyball und Basketball weisen erhebliche Schäden an den Kunststoffoberflächen auf. Aber auch die Zuschauertribüne kann aufgrund zahlreicher Löcher und Abbrüche nicht mehr gefahrlos genutzt werden.

Das Bundesprogramm zur Sportstättenförderung stellt insgesamt 333 Millionen Euro für die Sanierung kommunaler Sportstätten zur Verfügung, um die Sportinfrastruktur in Deutschland zu modernisieren und zukunftsfähig zu machen.

Die Verwaltung hat die erforderlichen Projektskizzen zur Interessenbekundung zur Teilnahme an diesem Förderprogramm fristgereicht (Abgabefrist 15.01.2026) am 14.01.2026 über das Online-Portal des Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung gem. dem Aufruf Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ eingereicht.

Insgesamt wurden für die Sanierung der Kunststoffbeläge, sowie der Zuschauertribüne Kosten von insgesamt 275.000 Euro angemeldet, die sich wie folgt aufteilen.

2026: – Sanierung der Kunststoffbeläge 150.000 Euro; – Teilsanierung der Zuschauertribüne 50.000 Euro

2027: – Teilsanierung der Zuschauertribüne 75.000 Euro

MGR Schmitt fragt nach, ob die Maßnahmen, die bereits in die Wege geleitet wurden, dafür hinderlich sind.

GLA Kleinheinz erläutert, dass diese Maßnahmen neu beantragt sind und nichts mit den bereits erfolgten Verbesserungsmaßnahmen zu tun haben.

MGR Kirchner fragt nach der Förderhöhe.

Diese beläuft sich bei Bundeprogrammen meist bei 60%, so GLA Kleinheinz.

Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, alle erforderlichen Schritte zur Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ einzuleiten.

Öffentliche Informationen

- Notfallplan

MGR Schmitt fragt nach einem Notfallplan für den Markt Wildflecken. Ein solcher sollte es für Städte und Gemeinden geben. Er betont, dass er keine Unruhe schüren möchte, das Thema jedoch von Bedeutung sei.

MGR Rüttiger fragt, inwieweit es hier bereits Ideen gäbe, da er in dieser Richtung bereits eine Anfrage gestellt hatte.

BGM Kleinhenz erklärt, dass es bisher keinen Notfallplan gibt und der Markt Wildflecken hier Nachholbedarf hat, wie auch umliegende Städte und Gemeinden.

Er betont, dass der Hinweis von MGR Schmitt wichtig ist. Das Thema ist brisant.

Nicht öffentliche Sitzung vom 26.01.2026

Straßensanierung Oberbach; Auftragsvergabe Sanierung Eckartsrother Straße; Nachtragsangebote Fa. Stolz

Im Rahmen der Sanierung der Eckartsrother Straße im Jahre 2025, wurden der Verwaltung Nachtragsangebote der Firma Stolz mit der Bitte um Freigabe vorgelegt, deren Leistungen nicht als Positionen im Hauptauftrag enthalten waren.

Laut Aktenvermerk Nr 3, Punkt 2, wurde das Sanierungsverfahren aufgrund örtlicher Gegebenheiten an verschiedenen Stellen geändert. Dies machte die Aufstellung des NA 1 während der Maßnahme aber auch des NA 2 nach der Maßnahme notwendig um die Arbeiten korrekt abrechnen zu können.

Der NA 1 beinhaltet diesbezüglich fünf Positionen, die, aufgrund der vorgefundenen Verhältnisse und der vorgeschlagenen Änderungen, notwendig wurden um eine homogene und augenscheinlich tragfähige Leistung zu erzeugen.

Der NA 1beinhaltet insgesamt 5 Positionen und beläuft sich auf brutto 65.480,54 €.

Der NA 2beinhaltet insgesamt 14 Positionen und beläuft sich auf brutto 38.661,89 €.

Der Marktgemeinderat stimmt einer nachträglichen Auftragsvergabe der NA 1+2 zu.