Seniorenbeirat Wildflecken;
Vorstellung und Informationen durch die Vorsitzende Frau Müller
Bgm. Kleinhenz begrüßt Frau Monika Müller, die dem MGR den Seniorenbeirat des Marktes Wildflecken vorstellt.
Frau Müller bedankt sich für die Möglichkeit anlässlich der heutigen Sitzung sich als Vorsitzende des Seniorenbeirates dem MGR vorstellen zu dürfen. Sie betont, dass in den vergangenen Jahren bedingt durch die Corona-Pandemie nur wenig Aktivitäten stattfinden konnten. Sie merkt an, dass der Seniorenbeirat in der Bevölkerung noch nicht so bekannt sei, wie sie es sich wünschen würde. Im Mitteilungsblatt der Gemeinde sollen künftig mehr Informationen über die Seniorenarbeit erfolgen.
Ein erstes Treffen des Seniorenbeirats fand in der Pizzeria „ToGo“ statt. Zu Beginn bestand die große Herausforderung darin, ein Netzwerk herzustellen und die Senioren zu erreichen. Hierfür sei sie in fast allen Vereinen aktiv und habe sich in allen Seniorenveranstaltungen des Marktes Wildflecken vorgestellt und informiert kurz über den Auftrag eines Seniorenbeirats. Frau Müller bedauert, dass es in Wildflecken leider keinen Raum für die Senioren gebe. Zusammenkünfte können daher ausschließlich in Gaststätten abgehalten werden. Der Seniorenbeirat treffe sich zurzeit im Sportheim, was jedoch aufgrund der hohen Miete, die der Sportverein für die Räumlichkeiten verlangen müsse, auf Dauer nicht geleistet werden kann. Hier würde sie sich wünschen, dass von Seiten der Gemeinde eine Lösung gefunden wird. Frau Müller teilt weiter mit, dass sie Veranstaltungen anbieten möchte, in denen sich Senioren zu verschiedenen Themen, wie z.B. Testament, Patientenvollmacht etc. informieren können. Hierzu sollen auch externe Referenten eingeladen werden. Ihr sei es wichtig, dass im Marktgemeinderat das Verständnis und Bewusstsein für die Notwendigkeit eines Seniorenbeirats ankomme. Für die heutige Sitzung stellt sie folgende Wünsche bzw. Anträge: Zum einen der bereits angesprochene Raum im Sportheim des SV Wildflecken. Dieser sollte, wenn möglich, weiterhin für die Seniorentreffen genutzt werden. Hierzu müsse jedoch die Problematik der hohen Miete gelöst werden. Außerdem möchte sie sich für die Wiederherstellung der Verbindungstreppe von der Jahnstraße zur Fleischhauerstraße aussprechen. Dieser Weg diente vor allem für die Senioren, die diese als Abkürzung gerne und regelmäßig genutzt haben. Nach Beendigung ihrer Ausführungen bedankt sich Frau Müller, dass sie kommen durfte.
Bgm. Kleinhenz bedankt sich ebenfalls bei Frau Müller und merkt an, dass im MGR der Stellenwert des Seniorenbeirats durchaus bewusst sei und mit Wolfgang Illek der zuständige Ansprechpartner als Seniorenbeauftragter im Marktgemeinderat gewählt wurde. Der Seniorenbeirat und dessen Treffen seien wichtig für die Bürgerinnen und Bürger, die in der Vergangenheit auch in der Gemeinde aktiv waren und sich am Gemeinschaftsleben beteiligt haben. Durch den Seniorenbeirat können diese weiterhin am gemeinschaftlichen Leben teilnehmen und sich einbringen.
Abschließend teilt Bgm. Kleinhenz mit, dass ihm die Problematik mit der hohen Miete des SV Wildfleckens bewusst sei. Eventuell kann die Gemeinde versuchen, zusammen mit dem SV Wildflecken, eine Lösung zu finden.
Zur Verbindungstreppe teilt er mit, dass diese nicht ohne größere Sanierungsarbeiten und hohe Kosten wiederhergestellt werden könne. Für Geländer und Stufen müssten zunächst Fundamente gesetzt werden, was aufgrund der beengten Verhältnisse sehr schwer umzusetzen ist. Der Gehweg entlang der Jahnstraße sei zwar etwas weiter, jedoch barrierefrei.
MGR Gundelach merkt hierzu an, dass man von Seite der Kirchenverwaltung auch den Raum im Kirchenzentrum für den Seniorenbeirat zur Verfügung stellen könnte.
Frau Müller erwidert hierzu, dass sie bevorzugt den Raum im Sportheim nutzen würde, da dieser neutraler sei.
2. Bgm. Illek hält die Kosten für den Raum im Sportheim Wildflecken ebenfalls für sehr hoch und ist daher der Meinung, dass die Räumlichkeiten im Kirchenzentrum eine gute Alternative darstellen und genutzt werden sollten.
MGR Rüttiger erkundigt sich nach der Größe der aktuellen Seniorengruppe bei den Treffen. Hierzu erklärt Frau Müller, dass zu den Seniorentreffen ca. 30 bis 40 Teilnehmer kommen.
MGR Masso freut sich über die relativ hohe Teilnehmerzahl und merkt an, ca. 50 Personen in dem Raum des Kirchenzentrums untergebracht werden können. Daher sei auch sein Vorschlag, diesen Raum zu nutzen.
Bgm. Kleinhenz bedankt sich abschließend und versichert, dass die Gemeinde und der Marktgemeinderat mit dem Seniorenbeirat in Verbindung bleiben und man nach Lösungen für die Seniorenzusammenkünfte suchen werde.
Bauantrag Clarissa Schrenk zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage, Am Lösershag 28, Fl.Nr 2717 /24, Gemarkung Oberbach
Die Bauherrin Clarissa Schrenk bittet um das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage Am Lösershag 28 in der Gemarkung Oberbach. Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Dürre Wiese“.
Die Antragstellerin bittet gleichzeitig um nachstehende Befreiungen gegenüber den Festsetzungen des Bebauungsplans, die GLA Kleinheinz anhand der vorliegenden Pläne erläutert:
| - | Dachneigung talseits 22°, bergseits 34,5° |
| - | Obergeschoss als Vollgeschoss |
| - | geringe Überschreitung der GFZ (GFZ = 0,56) |
Durch die asymmetrische Gestaltung des Satteldachs kann eine größere Fläche mit südwestlicher Ausrichtung zur Aufnahme einer PV- bzw. Solaranlage genutzt werden. Die Traufhöhen werden berg- und talseits auf gleicher Höhe ausgebildet. Wegen der talseits geringeren Dachneigung soll der Kniestock erhöht werden. Dies ist notwendig, um eine optimale Nutzung und Belichtung der Aufenthaltsräume im Obergeschoss zu erreichen.
Aufgrund der Hanglage können hangseitig positionierte Räumlichkeiten im Kellergeschoss ausschließlich als Lager- bzw. Technikräume genutzt werden. Zur Kompensation dieser Flächen wird das erste Obergeschoss durch die Erhöhung des Kniestocks als Vollgeschoss ausgebildet. Die im Kellergeschoss hangseitig gelegenen Flächen, die nicht als Aufenthaltsraum genutzt werden können, werden im Obergeschoss zur Erfüllung des notwendigen Wohnraums angeordnet.
Es wird festgestellt, dass sich das Bauvorhaben ins Ortsbild einfügt.
Der MGR stimmt dem Bauantrag und den beantragten Abweichungen zum bestehenden Bebauungsplan zu.
Stellungnahme des Marktes Wildflecken - Behördenbeteiligung zum Entwurf der 2. Änderung / Neufassung Bebauungsplan "Nasse Wiesen" Riedenberg (§ 4 Abs. 2 BauGB) sowie zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans Riedenberg, Projektnr. 2028
Die Gemeinde Riedenberg bittet um das gemeindliche Einvernehmen zur 2. Änderung / Neufassung des Bebauungsplans "Nasse Wiesen", sowie der 2. Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Riedenberg.
Der Gemeinderat Riedenberg hat am 17.03.2022 den Aufstellungsbeschluss für die 2. Änderung des Flächennutzungsplans gefasst. Anlass für die Änderung war die Erweiterung des Bebauungsplans „Nasse Wiesen“ mit Gewerbegebietsflächen, welche zur zukünftigen Gewerbeentwicklung in Riedenberg dienen sollen.
An den bestehenden Bebauungsplan „Nasse Wiesen“ in Riedenberg schließt in nördlicher Richtung das Grundstück einer Schreinerei an. Das Unternehmen ist im Begriff sich zu erweitern und daher sollen die bestehenden Flächen in bauplanungsrechtlicher Hinsicht besser nutzbar gemacht werden.
Die Gemeinde Riedenberg möchte in Zukunft der in Riedenberg ansässigen Schreinerei die Möglichkeit zur Weiterentwicklung und Vergrößerung geben, daher soll über die Erweiterung des Bebauungsplans „Nasse Wiesen“ ein bedarfsgerechtes Grundstück zur Verfügung gestellt werden.
Um dies zu ermöglichen, wird die Ausweisung eines beschränkten Gewerbegebietes nach § 8 BauNVO i. V. m. § 1 (5) und (6) Nr. 1 und 2 BauNVO notwendig.
Dazu ist beabsichtigt, den Bebauungsplan „Nasse Wiesen“ in der Gemarkung Oberriedenberg mit einer Gesamtgröße von 3,03 ha neu zu überplanen.
Da Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, wird eine Änderung des Flächennutzungsplans der Gemeinde Riedenberg auf den folgenden Flurstücken der Gemarkung Oberriedenberg notwendig: Fl.Nr. 510 teilweise, 711 teilweise und 758/3 teilweise. Der Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung umfasst damit 1.765 m².
Es wird festgestellt, dass sich durch die Änderungen keine Nachteile für den Markt Wildflecken ergeben.
Die Änderungen können unter folgendem Link eingesehen werden:
Der MGR erhebt keine Einwände und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Kommunale Gebietsänderung; Eingliederung des gemeindefreien Gebiets Forstbezirk "Großer Auersberg"; Änderung des Eingliederungsantrages bezüglich der Zuordnung des Flurstücks Fl.Nr. 10, Gemarkung Großer Auersberg
Der Eingliederungsantrag wurde bereits mehrfach in öffentlichen MGR-Sitzungen behandelt. Der Antrag wurde zuletzt in der Sitzung vom 13.09.2022, unter Berücksichtigung der Anmerkungen durch die Regierung von Unterfranken, abgeändert. Die abschließenden Prüfungen des Antrages sowie die Stellungnahme des Landkreises Bad Kissingen liegen bereits vor. Abschließend wurde die Eingliederung mit den dazu vorgesehenen Flurstücken durch das ADBV Bad Kissingen geprüft. In diesem Zusammenhang kontaktierte Frau Rücker (SG 12 Kommunale Angelegenheiten - Reg. v. Ufr.) den Markt Wildflecken erneut und teilte folgenden Sachverhalt mit:
Durch das ADBV Bad Kissingen wurde festgestellt, dass das Flurstück mit der Nummer 10 aufgrund seiner Lage nicht -wie vorgesehen- dem Markt Wildflecken zugeordnet werden kann. Es handelt sich um eine Art Weg, der am äußeren, westlichen Rand des Flurstücks mit der Nummer 9 verläuft, welches gemäß Antragsstellung der Gemeinde Riedenberg zugesprochen werden soll. Die etwaige Lage des sehr kleinen Grundstücks wurde durch Frau Rücker mit einem eingezeichneten Pfeil auf der beigefügten Lagekarte markiert. Die Regierung von Unterfranken bittet um Mitteilung, ob seitens des Marktes Wildflecken das Einverständnis besteht, dass das Flurstück mit der Nummer 10 im Rahmen der Aufteilung des gemeindefreien Gebietes „Großer Auersberg“ der Gemeinde Riedenberg zugesprochen werden kann. Im Vorfeld zur heuteigen Sitzung, wurde die o.g. Lagekarte sowie die Übersicht des zuletzt festgelegten Eingliederungsantrages dem MGR vorab über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Aufgrund der Lage des Grundstücks mit der Flurnummer 10 spricht aus Sicht der Verwaltung nichts gegen eine Eingemeindung des Flurstücks Nr. 10 in das Gemeindegebiet der Gemeinde Riedenberg.
Der MGR beauftragt die Verwaltung, den o.g. Eingliederungsantrag dahingehend abzuändern, dass das Grundstück mit der Flurnummer 10 in das Gemeindegebiet der Gemeinde Riedenberg eingegliedert wird und nimmt die vorgelegte Liste mit der Zerlegung der einzugliedernden Grundstücke ohne Anmerkungen zur Kenntnis.
Grund- und Mittelschule; Sachstand zur Einordung des Rechtsanspruches auf Ganztagesbetreuung an Grund- und Mittelschulen ab dem Schuljahr 2026/2027
Wie allgemein bekannt, tritt der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder ab dem Schuljahr 2026/2027 in Kraft. Das Eckpunktepapier „Landesförderprogramm Ganztagesausbau“ des Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales wurde dem MGR vorab der heutigen Sitzung über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
Dieser Rechtsanspruch muss für die Sinntalschule in Wildflecken umgesetzt werden. Mit E-Mail vom 12.02.2023 bittet das LRA KG (Sgb. Jugendamt -Fachaufsicht für Kindertageseinrichtungen) um Mitteilung, in welche Richtung des Ganztagesausbaus der Markt Wildflecken gehen möchte. Dies bedeutet, dass gemeldet werden soll, welche/s Angebot/e für den Markt Wildflecken favorisiert bzw. für welches sich die Kommune entscheiden wird.
Am 23.01.2023 fand ein Gesprächstermin zu dem o.g. Thema statt, an dem Bgm Kleinhenz, GLA Kleinheinz, Frau Kimmel, Rektorin Helfrich, Hortleitung Kleinhenz, OGS-Leitung Moosdorf teilnahmen.
Es wurde noch einmal die z.Zt. sehr gute Betreuungssituation erläutert. Im Markt Wildflecken werden an der Sinntalschule neben dem Hort und der OGS weitere Betreuungsangebote wie InJusa (Integrationsbezogene Jugendsozialarbeit an Schulen) und JAS (Jugendsozialarbeit an Schule) angeboten. Dies ist aufgrund der zum Teil schwierigen bzw. verhaltensauffälligen Schülersituation unerlässlich. Frau Helfrich betonte die gute Zusammenarbeit mit dem Jugendamt, der Schulpsychologin und den sonstigen Fachbereichen.
Wie dem Eckpunktepapier zu entnehmen ist, kann sich der Markt Wildflecken als Sachaufwandsträger der gesamten Bandbreite der möglichen Betreuungsangebote bedienen, um den o.g. Rechtsanspruch beginnend ab dem Schuljahr 2026/2027 sicherzustellen. Daher ist der Markt Wildflecken bereits gut aufgestellt, dies bedeutet jedoch auch, dass die zu Zeit bereitgestellten Betreuungsangebote (Hort, OGS, InJusa, JAS) weiter aufrechterhalten werden müssen. Insbesondere ist der Betrieb der OGS ein wichtiger Bestandteil zum Erhalt des Mittelschulstandortes, da die Mittagsbetreuung der Mittelschüler hierdurch sichergestellt wird. Wenn die OGS nicht mehr angeboten werden sollte, könnte dies ggf. die Zusammenziehung der Mittelschulklassen in Bad Brückenau zur Folge haben.
In Bezug auf die Betreuung der Grundschulkinder im Hort, wurde von Hortleiterin Kleinhenz und von Rektorin Helfrich eindringlich darauf hingewiesen, dass diese Form der Betreuung (Hort = pädagogischer Bildungs-u. Betreuungsauftrag gem. BayKiBiG) für das Grundschulkinder-Klientel in Wildflecken erforderlich ist und die notwendige Betreuungsform darstellt.
Weiterhin sollte die Aufstockung der Betreuungsplätze von momentan 30 Kinder, auf die maximale Höhe von 40 Kindern in Betracht gezogen werden. Dies wäre aufgrund der räumlichen Situation bereits möglich und müsste beim Jugendamt beantragt werden.
Der Markt Wildflecken ist somit zum jetzigen Zeitpunkt in der Lage, die zukünftig geforderte Ganztagesbetreuung sicherzustellen. Vorausgesetzt, dass genügend Fachpersonal für den Betrieb des Hortes und der OGS zur Verfügung steht.
Von Seiten der Verwaltung und der Schulleitung wird empfohlen, dass man auch zukünftig die Betreuungsangebote Hort, OGS, InJusa und JAS zur Verfügung stellen muss, um so den Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung der Grundschulkinder sicherzustellen. Dies soll dem LRA KG als zukünftige Lösung gemeldet werden.
Der MGR nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und schließt sich diesen an. Eine Abstimmung hierzu war nicht erforderlich.
Verschiedenes
Schöffen 2023
Der Vorsitzende informiert, dass in diesem Jahr wieder Schöffen für den Zeitraum 2024-2028 gesucht werden. Im Falle des Marktes Wildflecken bittet das Landgericht Schweinfurt um die Übermittlung von 2 Vorschlägen für das Amtsgericht Bad Kissingen und das Landgericht Schweinfurt. Die Bevölkerung wurde mit öffentlichem Aushang vom 09.02.2023 informiert und um Vorschläge für geeignete Personen für den Schöffendienst gebeten. Die Informationen zur Schöffenwahl sowie das Bewerbungsschreiben werden auch noch über die sozialen Netzwerke und im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Er berichtet weiter, dass man sich auch selbst für dieses Ehrenamt vorschlagen könne. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist, wird der Gemeinderat in seiner Sitzung im April über die eingegangenen Vorschläge beraten. Die Liste mit den dann ausgewählten Personen wird anschließend wieder für mindestens 1 Woche öffentlich bekanntgemacht und zur Einsicht niedergelegt. Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die ausgewählten Personen kontaktiert.
Die Vorlage der Vorschlagsliste am Amtsgericht wurde zum 05. Juni 2023 terminiert.
Sitzungstermine
Der MGR wird über die folgenden Sitzungstermine informiert.
18. April 2023
16. Mai 2023
27. Juni 2023
Ernennung Gerwin Kellermann zum Ehrenbürger
Bgm. Kleinhenz informiert, dass am Samstag, 11.02.2023 die Ernennung von Gerwin Kellermann zum Ehrenbürger in einem nicht öffentlichen Rahmen stattgefunden habe. Die Zeremonie wurde mit einer kleinen Abordnung, bestehend aus ihm selbst, Altbürgermeister und Ehrenbürger Walter Gutmann, 2. Bürgermeister Wolfgang Illek und 3. Bürgermeister Herbert Nowak abgehalten. Der Überraschungsbesuch wurde mit einem kleinen Sektempfang bereichert und der offiziellen Verlesung und Überreichung der Ernennungsurkunde.
Gerwin Kellermann war sichtlich gerührt und hat sich sehr über die Ehrenbürgerwürde gefreut.
Grüngutentsorgung am Bergfriedhof
MGR Gundelach informiert, dass vermehrt der Wunsch für eine mögliche Grünguttonne am Bergfriedhof an ihn herangetragen wurde.
Bgm. Kleinhenz informiert, dass der ehemalige Grüngutplatz am Friedhof wegen der dort missbräuchlich entsorgten Abfälle entfernt wurde und man daher auch keine Tonne mehr aufstellen möchte.
MGR Gundelach gibt zu bedenken, dass die Nutzer des Friedhofs Gebühren zahlen und auch andere Gemeinden Mülltonnen für die Entsorgung von Grababfällen zur Verfügung stellen. Um Mischgut zu entsorgen, könnte ein grauer Müllcontainer aufgestellt werden.
MGR Masso schließt sich dieser Meinung an und spricht sich ebenfalls für die Aufstellung eines grauen Müllcontainers aus, den man zunächst zur Probe zur Verfügung stellen könnte.
Der MGR beschließt, auf dem Bergfriedhof eine graue Restmülltonne mit einem Fassungsvermögen von 1,5 m³ zur Entsorgung von Grababfällen zur Verfügung zu stellen.
Dieser Beschluss kann bei unsachgemäßer Nutzung jederzeit widerrufen werden.
Vormerkung zu Bestellung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit zu Gunsten der Bayernwerk Netz GmbH an dem Grundstück Fl.Nr. 2092/2, Gemarkung Oberbach
Die Bayernwerk Netz GmbH benötigt vom Markt Wildflecken, für die neu zu errichtende Trafostation auf dem Flurstück Fl.Nr. 2092/2, Gemarkung Oberbach, eine Vormerkung zur Bestellung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit. Der Ausübungsbereich dieser Dienstbarkeit wird durch den tatsächlichen Standort bzw. die tatsächlichen Leitungsführungen festgelegt.
Der Markt Wildflecken räumt der Bayernwerk Netz GmbH das Recht ein, auf dem o.g. Grundstück eine Trafostation nebst Zubehör zu erreichten und die erforderlichen Bau-, Betriebs-, Unterhaltungs- und Auswechslungsarbeiten vorzunehmen sowie Ersatzmaßnahmen durchzuführen.
Der MGR stimmt der Bestellung einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit für die neu zu errichtende Trafostation für die Stromversorgungsanlage zugunsten der Bayernwerk Netz GmbH, wie vorgetragen, zu.
Neubau einer Abwasserleitung in der Rabensteinstraße zum Anschluss an den Hauptsammler in der Bischofsheimer Straße; Entwässerung des Baugebietes "Oberer Kapellenweg", die "Höh I und II" sowie "Altglashüttener Straße und Rabensteinstraße
Lt. einer Aussage von Herrn Rapp vom Tiefbautechn. Büro Köhl, könne der Kanal in der Sonnenstraße das anfallende Mischwasser aus dem südlichen Teil des Baugebietes „Die Höh 2“ und „Oberer Kapellenberg“ nicht komplett aufnehmen. Die zukünftig anfallenden Mengen an Abwasser seien für die aktuelle Dimensionierung des Kanals zu groß, so dass ein Rückstau im Kanal im Bereich der Kreuzung Sonnenstraße / Rabensteinstraße zu befürchten sei, sobald alle Grundstücke im Neubaugebiet „Oberer Kapellenweg“ gebaut sind. Aus diesem Grund empfiehlt er den Neubau einer Kanalhaltung im unteren Bereich der Rabensteinstraße i. V. m. einem Anschluss an den Hauptsammler in der Bischofsheimer Straße. Zeitgleich könne auch das Trinkwassernetz im o. g. Bereich ergänzt / erweitert werden. Ein Vorschlag hierzu wurde bereits im Jahre 2001 unterbreitet, jedoch nicht weiterverfolgt.
Für den Anschluss des Abwasserkanals „Obere Rabensteinstraße“ an den Hauptsammler in der Bischofsheimer Straße, sowie für die Erweiterung des Trinkwassernetzes im Bereich der unteren Rabensteinstraße müsse die Straße auf einer Länge von ca. 120 m geöffnet werden, so Rapp.
Um den Anwohnern über die gesamte Baumaßnahme hinweg den Zugang zu deren Grundstücken zu gewährleisten, solle die Baumaßnahme in mehreren Abschnitten erfolgen. Von der Baumaßnahme unmittelbar betroffen sind folgende Anlieger:
Rabensteinstraße 3, 6, 10 und Sonnenstraße 37 (Zufahrt Garage)
Durch einen Neubau von Kanal- und Wasserleitung ergebe sich auch die Möglichkeit einer inneren Erschließung, was im Lageplanausschnitt durch die drei Häuser / Grundstücke mit den Flurnummern 1346, 103 und 85 und den zugehörigen Anschlüssen. dargestellt ist.
Die Gesamtsumme der Baumaßnahme belaufe sich nach erster Kostenzusammenstellung auf ca. 196.350,00 Euro brutto.
Da es sich bei diesem Projekt um einen reinen Kanalneubau handele, sei dieser nicht förderfähig aber unbedingt notwendig.
2. Bgm. Illek ergänzt, dass dieses Vorhaben wichtig sei, da es bereits an anderer Stelle, wie in der Altglashüttener Straße, Probleme mit der höheren Belastung des Abwassersystems gebe. Um dies im Bereich Rabensteinstraße und der Sonnenstraße zu vermeiden, ist der Bau einer neue Entwässerungsleitung unumgänglich.
Der MGR erteilt den Planungsauftrag an das Ingenieurbüro Köhl aus Würzburg.
Gewerbepark am Kreuzberg; Notwendige Maßnahmen zur Fremdwasserbeseitigung im Zuge des Neubaus der Kläranlage in Oberbach
Im Zuge der Sanierung der Kläranlage fand am 26.01.2023 ein gemeinsamer Termin mit dem Ingenieurbüro ARZ, das mit der Planung der neuen Kläranlage beauftragt ist und dem Ingenieurbüro Köhl statt. Inhalt dieses Termins waren Möglichkeiten der Fremdwassersanierung zu erörtern.
Der hohe prozentuale Anteil an Fremdwasser (Regen-/Grundwasser sowie Oberflächenwasser) nehme lt. Aussage von Herrn Finger (ARZ Ingenieure) maßgeblichen Einfluss auf die Dimensionierung der neuen Kläranlage. Um eine Überdimensionierung der Kläranlage zu vermeiden und die damit verbunden Baukosten weitestgehend zu reduzieren, sei es ratsam, die Haupteinleiter von Fremdwasser ausfindig zu machen und diese schnellstmöglich zu sanieren. Nach ersten Erkenntnissen stammt ein Großteil des der Kläranlage Wildflecken zugeführten Fremdwassers aus dem Bereich der ehemaligen Rhönkaserne in Oberwildflecken. Genauere Aussagen über das tatsächliche Ausmaß lassen sich jedoch erst im kommenden Frühjahr treffen, da es während der kalten Witterung zu einem geringeren Eintrag an Fremdwasser komme.
Da es sich bei dem Kanalnetz innerhalb der ehemaligen Rhönkaserne größtenteils um marode, in bis zu 6 Metern Tiefe liegende Kanäle handle, empfiehlt Herr Rapp vom Ingenieurbüro Köhl, den teilweisen Neubau eines Schmutzwasserkanals mit Anschluss an die anliegenden Gebäude. Die „alten“ Abwasserleitungen könnten teilweise bestehen und lediglich als Regenwasserkanal vorhanden bleiben. Das anfallende Fremdwasser könne dann über offene Gräben durch den benachbarten Wald in den Vorfluter, die Sinn abgeleitet werden.
Weitere Stellen, an denen es nach ersten Erkenntnissen zum Eintrag von Fremdwasser komme, sei das Kanalnetz rund um das CVJM-Heim in Oberwildflecken. Auch hier solle bis zum kommenden Frühjahr abgewartet werden.
Anschließend könne der tatsächliche Eintrag an Fremdwasser besser abgeschätzt, bzw. durch Volumenstrommessungen bestimmt werden.
Sobald die entsprechenden Messungen vorliegen, könne der kostentechnische Umfang der Sanierung bestimmt werden. Nach ersten Schätzungen durch Herrn Rapp werden sich die Kosten der Fremdwassersanierung im Bereich der ehemaligen Rhönkaserne auf ca. 250.000 Euro belaufen.
Aufgrund der hohen Kosten wird die Verwaltung nach Vorlage der Fremdwasser-Messdaten im kommenden Frühjahr weitere Angebote zur Fremdwassersanierung einholen.
MGR Schmitt ist sich sicher, dass diese Maßnahme sinnvoll ist, da aufgrund des Quellgebietes rund um die ehem. Rhönkaserne und das damit eindringende Fremdwasser in die Kanalisation verhindert werden kann.
3. Bgm. Nowak ist ebenfalls der Meinung, dass diese Maßnahme dringend durchgeführt werden muss, um so das Fremdwasser in der Kanalisation zu reduzieren. Da zwischenzeitlich alle Anwesen in der Rhönkaserne verkauft werden konnten, könne man nun die Hausanschlüsse an der richtigen Stelle setzen, soweit diese nötig sind.
Der MGR nimmt das weitere Vorgehen zur Fremdwassersanierung zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die weiteren Untersuchungen, notwendigen Kostenschätzungen und die Erstellung eines Sanierungskonzeptes sowie die erforderlichen Maßnahmen erstellen zu lassen.
Verschiedenes
Zeltplatz an der Ziegelhütte
Nach wie vor gibt es Interesse, auch von Auswärtigen, für eine Nutzung des Platzes an der Ziegelhütte zum Feiern oder/und Zelten.
Der Platz liegt im Naturschutzgebiet, es gibt weder Strom noch Wasser und auch keine sanitären Anlagen.
Es sollte entschieden werden, ob eine künftige Nutzung dieses Platzes noch gewollt bzw. genehmigt werden kann.
MGR Masso spricht sich dafür aus, den Platz künftig nicht mehr als Zeltplatz zu verpachten oder zu vermieten und weist darauf hin, dass auf dem Grundstück große Mengen an altem Holz, Möbeln, Balken, Brettern und sonstigen holzigen Abfällen gelagert werden. Diese müssten entfernt werden.
MGR Trump schlägt vor, die Holzabfälle beim nächsten „Hutzelfeuer“ zu entsorgen.
Der Platz an der Ziegelhütte wird künftig nicht mehr als Zeltplatz zur Verfügung gestellt.