Der Winter verabschiedet sich. Dies ist Anlass für uns, Sie zu bitten uns beim „Frühjahrsputz“ unserer Straßen, Wege und Plätzen zu helfen.
Es ist Ihnen sicherlich bekannt, dass die Gemeinde eine Verordnung über die Reinhaltung und Reinigung der öffentlichen Straßen und Wege erlassen hat.
Nach dieser Verordnung sind die Grundstückseigentümer verpflichtet, die Fahrbahn und den Gehweg (soweit vorhanden) selbst zu reinigen.
Keine Frühjahrsfeuer!
Immer wieder wird mit Beginn des Frühjahrs bei uns angefragt, ob pflanzliche Abfälle aus dem Garten verbrannt werden dürfen. Wie das Landratsamt Bad Kissingen der Gemeinde nochmals ausdrücklich bestätigt hat, dürfen holzige Gartenabfälle „nicht“ verbrannt werden. Die Entsorgung dieser Abfälle kann über die Biotonne oder die Ablieferung an den Sammelstellen am Feuerwehrhaus und am Haus des Gastes in Oberbach erfolgen. Diese Entsorgung an den Sammelstellen erfolgt einmal im Monat. Von der Gemeinde wird auf diese Termine hingewiesen. Es ist auch verboten, auf Baustellen Holzpaletten, Zementsäcke, Folien etc. zu verbrennen.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass unsere Gemeinde nur mit Mithilfe und Rücksichtnahme aller Bürger sauberer und ansehnlicher werden kann. Für Ihr Entgegenkommen und Verständnis bedankt sich die Gemeinde bei allen, die dazu Ihren Betrag leisten, sehr herzlich.