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Wildfleckener Nachrichten
Ausgabe 4/2024
Aus dem Rathaus
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Informationen aus dem Sitzungssaal

Öffentliche Sitzung vom 23.01.2024

Bauantrag Erwin Schneider, Am Kirchberg 8, auf Umbau des bestehenden Wohnhauses mit zwei Wohneinheiten zu einem Wohnhaus mit drei Wohneinheiten

Der Bauherr Gerhard Erwin Schneider stellt einen Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau des bestehenden Wohngebäudes mit zwei Wohneinheiten zu einem Wohnhaus mit drei Wohneinheiten am Kirchberg 8, Fl.-Nr. 176/3 in der Gemarkung Wildflecken. Das Bauvorhaben befindet sich gem. § 34 BauGB im Innenbereich. Die Lage des Bauvorhabens entspricht gem. FNP dem Gebiets-Charakter „Dorfgebiet (MD)“. Geplant ist der Umbau und die teilweise Umnutzung der Kellerräume zu Wohnzwecken, die Errichtung einer Verbindungstreppe zwischen Kellergeschoss und Erdgeschoss, sowie die Errichtung von 4 Stellplätzen (im Plan rot dargestellt, Stellplatz 2-5). Die Grundflächenzahl wird durch die Errichtung der Stellplätze nicht überschritten. Durch die Erweiterung der Wohn- bzw. Nutzfläche ergeben sich gem. der eingereichten Pläne und Berechnungen folgende Änderungen:

Seitens der Verwaltung spricht nichts gegen die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens. Der MGR erteilt sein Einvernehmen zu dem eingereichten Antrag auf Baugenehmigung.

Aufstellung Bebauungsplan Stadt Gersfeld, Bauleitplanung f. d. Stadtteil Rengersfeld – „Töpfenmühle“: Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange an der Bauleitplanung gemäß; Stellungnahme des Marktes Wildflecken gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Die Stadt Gersfeld (Rhön) hat in ihrer Sitzung am 14.12.2023 den Planentwurf des Bebauungsplans „Töpfenmühle“ im Stadtteil Rengersfeld gebilligt und die formelle Beteiligung der Öffentlichkeit gem. §3 Abs. 2 BauGB im Zuge einer öffentlichen Auslegung, sowie Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs. 2 BauGB beschlossen. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gersfeld (Rhön) hat bereits in ihrer Sitzung am 25.05.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Töpfenmühle“ zur Schaffung der bauplanungsrechtlichen Vorrausetzungen für die gezielte Entwicklung und die Sicherung des Erhalts des Weilers Töpfenmühle gemäß §2 Abs. 1 BauGB beschlossen. Die Aufstellung des Bebauungsplans „Töpfenmühle“ wurde in der Marktgemeinderatsitzung des Marktes Wildflecken am 18.07.2023 behandelt und das gemeindliche Einvernehmen zum Aufstellungsbeschluss erteilt. Gegenüber des im Juli 2023 behandelten Aufstellungsbeschlusses, hat sich die überplante Fläche geringfügig reduziert.

Die Stadt Gersfeld (Rhön) führt nun die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange hiermit durch. Parallel dazu beabsichtigt die Gemeinde, die öffentliche Auslegung des Bebauungsplans im Zeitraum vom 22.01.2024 bis zum 23.02.2024 mit Bekanntmachung am 12.01.2024 durchzuführen. Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden die Planunterlagen im genannten Zeitraum zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage https://www.gersfeld.de/ unter der Rubrik Rathaus / Wirtschaft + Gewerbe/Bauen + Wohnen und über das Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de eingesehen und heruntergeladen werden.

Es wird festgestellt, dass durch den Entwurf des B-Plans „Töpfenmühle“ keine Nachteile für den Markt Wildflecken entstehen.

Der MGR erhebt keine Einwände und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Trinkwasserversorgung; Auftragsvergabe für den Wasserleitungsbau in der Eckartsrother Straße

Wildflecken:

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Neubau einer Trinkwasserleitung in der Eckartsrother Straße

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Neubau einer Kanalhaltung in der Eckartsrother Straße

Die in der Marktgemeinderatsitzung vom 18.10.2022 vorgestellte Baumaßnahme zur Sanierung der Trinkwasserleitung in der Eckartsrother Straße wurde am 22.11.2023 öffentlich ausgeschrieben.

Folgende Firmen haben fristgerecht zur Angebotseröffnung am 19.12.2023 ein Angebot vorgelegt:

  1. Georg Väth GmbH & Co.KG aus Oberbach
  2. Otto Heil GmbH & Co. KG
  3. Karlein Bau GmbH
  4. Josef Bindrum und Sohn GmbH
  5. Jökel Bau GmbH & Co. KG
  6. Kollmer Bohr und Tiefbau GmbH
  7. SST Straßen- und Tiefbau GmbH & Co. KG

Die Preisspanne lag zwischen 589.166,50 Euro und 738.745,19 Euro, wobei das Angebot der Firma Otto Heil GmbH & Co. KG das wirtschaftlichste war.

Die Verwaltung schlägt vor, den Auftrag der Baumaßnahme „Wasserleitungsbau in der Eckartsrother Straße“ an die Firma Otto Heil GmbH & Co. KG zu vergeben.

Der MGR stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, die Firma Otto Heil GmbH & Co. KG mit der Baumaßnahme „Wasserleitungsbau in der Eckartsrother Straße“ zum Angebotspreis von 589.166,50 Euro zu beauftragen.

Nicht öffentliche Sitzung vom 23.01.2024

Kindertageseinrichtungen; Aktueller Sachstand zur Übernahme des Anwesens "KITA St. Josef", die Höh 6, in Wildflecken und die zusätzliche Übernahme der zukünftigen Trägerschaft für die gemeindliche KITA in Oberbach sowie der Offenen Ganztagesschule

Zu dem o.g. Thema wurde im MGR bereits in mehreren Sitzungen ausführlich informiert und bereits Beschlüsse für die zukünftige Übernahme bzw. die Fortführung der Trägerschaft durch die kath. Kirchenstiftung Wildflecken gefasst.

Erwerb des Anwesens „Die Höhe 6“ – KITA St. Josef:

In der nicht öffentlichen Sitzung vom 13.12.2022 wurde der MGR darüber Informiert, dass sich die Sanierung aufgrund des Wasserschadens in der Kinderkrippe im Anwesen „Die Höhe 6“ sehr schwierig gestaltet. Von Seiten der Diözese gab es keine finanzielle Unterstützung und die Versicherung bzw. Haftung des Architekten konnte nicht in Regress genommen werden. In der Sitzung wurde auch über den Gesprächstermin am 08.12.2022 bei der Diözese Würzburg, an dem Bgm Kleinhenz, GLA Kleinheinz und Bernhard Hopf teilnahmen berichtet.

Durch den Markt Wildflecken wurde parallel eine Wirtschaftlichkeitsberechnung / Kostenermittlung in Auftrag gegeben. Ziel war es zu ermitteln, ob eine Sanierung oder ein möglicher Neubau die wirtschaftlichere Variante darstellen. Ergebnis war es, dass eine Sanierung der gesamten Einrichtung möglich und diese auch wirtschaftlicher als ein Neubau ist. Die Kosten für die Sanierung werden auf rd. 1,1 Mio. Euro geschätzt. Hierbei ist die Sanierung der Außenanlagen inkl. des Spielhofes noch nicht berücksichtigt.

In der nicht öffentlichen Sitzung vom 18.07.2023 wurde die mögliche Übernahme für das Anwesen, die Höhe 6, Fl.Nr. 1396/34 besprochen. Es wurde mitgeteilt, dass die Vorgaben der Diözese ein Verkehrswertgutachten fordern. Dieses Verkehrswertgutachten wurde in Zusammenarbeit mit Bernhard Hopf durch die kath. Kirchenstiftung in Auftrag gegeben.

Der MGR beauftragte die Verwaltung, in die Vertragsverhandlungen einzusteigen und eine Übereignung des Anwesens zu 0,00 Euro anzustreben.

Mit Email vom 19.07.2023 übermittelte der Markt Wildflecken der Diözese ein Kaufangebot, in dem unter anderem die o.g. Kosten für die Sanierung mitgeteilt wurden und dass aus diesem Grund eine Übernahme des Anwesens durch den Markt Wildflecken zu Null erfolgen sollte.

Es wurde auch darum gebeten, von der Verpflichtung, ein kostenverursachendes Verkehrswertgutachten durchführen zu lassen, abzusehen. Dies wurde leider nicht akzeptiert und das Verkehrswertgutachten musste durch die kath. Kirchenstiftung erstellt werden.

Das Verkehrswertgutachten vom 28.08.2023 lag dem Markt Wildflecken im September 2023 vor. Der MGR wurde in der nicht öffentlichen Sitzung vom 19.09.2023 darüber unterrichtet, dass gem. des Gutachtens ein Verkehrswert von rd. 516.000 Euro errechnet wurde, welcher sich wie folgt zusammensetzt:

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Wert Grund und Boden:  —  66.000 Euro

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Wert KITA (Regelkindergarten):  —  361.973 Euro

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Wert KITA (Krippe mit Abzug des Schadens):  —  60.665 Euro

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Außenanlagen und Gestaltungsgrün:  —  28.000 Euro

GLA Kleinheinz vereinbarte mit Herrn Bernhard Hopf, dass das Ergebnis des Wertgutachtens durch die kath. Kirchenstiftung an die Liegenschafts- und Finanzabteilung der Diözese Würzburg weitergeleitet wird. Im Anschluss wird die kath. Kirchenstiftung gemeinsam mit dem Markt Wildflecken die möglichen Konditionen für den Eigentumsübergang des Anwesens an den Markt Wildflecken mit der Diözese Würzburg verhandeln.

Nachdem bis zum Dezember 2023 keine Antwort über die mögliche Übernahme und den Kaufpreis von Seiten der Diözese Würzburg beim Markt Wildflecken und der kath. Kirchenstiftung eingegangen ist, wurde von Seiten des Marktes Wildflecken mit Email vom 13.12.2023 an die Diözese Würzburg noch einmal auf die Dringlichkeit der ausstehenden Entscheidung hingewiesen.

Bgm Kleinhenz verliest die Email vom 13.12.2023.

Mit Email vom 29.12.2023 teil Herr Kunkel, Bischöflicher Finanzdirektor der Diözese Würzburg mit, dass er sich nochmals persönlich mit den zuständigen Sachbearbeitern abstimmen werde. Er weist daraufhin, dass die Verkäufe der Kindergärten grundsätzlich zeitnah und zuverlässig abgewickelt werden und dies dann erfolgt, wenn alle Unterlagen vorliegen und ein angemessenes wirtschaftliches Angebot vorliegt.

In einem Gespräch zwischen GLA Kleinheinz und Herrn Bernhard Hopf am 03.01.2024 wurde die Antwort der Diözese erörtert. Bernhard Hopf teilte mit, dass ihm von Seiten der Diözese mitgeteilt wurde, dass der Markt Wildflecken ein Kaufangebot in Höhe des Verkehrswertes bzw. in Anlehnung an das vorliegende Verkehrswertgutachten an die kath. Kirchenstiftung übermitteln soll. Dieses Angebot muss dann der Diözese zur Genehmigung vorgelegt werden.

Mit Email vom 10.01.2024 übermittelte der Markt Wildflecken der kath. Kirchenstiftung, unter Berücksichtigung des vorliegenden Verkehrswertgutachtens, ein Angebot für die Übernahme des o.g. Anwesen. Der Email wurde eine Aufstellung der bisher geleisteten Investitionen und eine Aufstellung über die weiteren Aufwendungen des Marktes Wildflecken beigefügt (Verwaltungskosten, Bauhofkosten, etc.). In dem Angebot wurde darauf hingewiesen, dass der Verkehrswert von Seiten des Marktes Wildflecken nicht als möglicher Kaufpreis akzeptiert werden kann. Dies begründet sich aufgrund der hohen Baukostenanteile des Marktes Wildflecken beim Neubau der Einrichtungen. Insgesamt hat der Markt Wildflecken einen Investitionskostenanteil von rd. 35 % der Gesamtkosten (KiGa und Krippe) geleistet. Die Zuwendungen von Bund-Land-Regierung haben einen Anteil von rd. 42%. Die kath. Kirchenstiftung + Diözese haben den geringsten Anteil, mit rd. 23 % der Kosten getragen. Weiterhin wurde der Email eine Kostenaufstellung mit den Aufwendungen/Personalkosten für die Verwaltung und den Bauhof des Marktes Wildflecken, sowie die geleisteten Unterhalts- und Betriebskostenzuschüsse (Defizitausgleich gem. Kooperationsvertrag) der letzten 22 Jahre beigefügt. Insgesamt errechnen sich hier Aufwendungen in Höhe von 714.016 Euro, die der Markt Wildflecken im Rahmen des gemeinsamen Kooperationsvertrages für die Trägerschaft der Einrichtungen aufbringen musste.

Aus den vorgenannten Gründen kann der im Verkehrswertgutachten errechnete Wert (rd. 516.000 Euro) nicht als möglicher Kaufpreis akzeptiert werden. Von Seiten der kath. Kirchenstiftung wäre das Gebäude nach Ansicht des Marktes Wildflecken bereits abgeschrieben, da die Investitionen der kath. Kirchenstiftung und der Diözese Würzburg insgesamt nur 275.681,61 Euro betrugen.

Daher teilte der Markt Wildflecken mit, dass aus den o.g. Gründen grundsätzliche daran festhalten werden soll, die Übernahme des sanierungsbedürftigen Anwesens zu Null abzuwickeln. Sofern dies aus stiftungsrechtlichen Gründen nicht möglich ist, wäre maximal der Grundstücksverkehrswert in Höhe von rd. 66.000 Euro (gem. des vorliegenden Verkehrswertgutachtens) ein akzeptabler Kaufpreis.

Die kath. Kirchenverwaltung Wildflecken hat bereits in einer Sitzung über das Angebot vom 10.01.2024 beraten und den Verkaufspreis von rd. 66.000 Euro akzeptiert. Der Beschluss der Kirchenverwaltung wurde der Diözese zur Genehmigung vorgelegt. Bisher dato hat der Markt Wildflecken noch keine Rückantwort oder ein Gegenangebot erhalten.

Zusätzliche Übernahme der Trägerschaften durch die kath. Kirchenstiftung Wildflecken für die KITA Oberbach und die OGS an der Sinntalschule:

In der nicht öffentlichen Sitzung vom 08.08.2023 wurde der MGR unterrichtet, dass es beabsichtigt sei, einen Kooperationsvertrag mit der kath. Kirchenstiftung Wildflecken zur Übernahme der Trägerschaft für die gesamten Kindertageseinrichtungen im Wildflecken abzuschließen. Damit soll die gemeindliche KITA Oberbach und die Offene Ganztagsschule an der Sinntalschule (Träger z.Zt. Kolping) zusätzlich in die Trägerschaft der kath. Kirchenstiftung Wildflecken übergehen. Diese Konstellation wurde ebenfalls mit der Kirchenverwaltung in Oberbach abgesprochen. Die Übernahme der Trägerschaften wurde innerhalb der Kirchenverwaltung Wildflecken bereits positiv entschieden.

Wie dem MGR mitgeteilt, wurden in den letzten Monaten die notwendigen Schritte für die Übergabe der Trägerschaft vorbereitet. Die Trägerschaft soll zum 01.09.2024 erfolgen.

Ein erstes Organisationsgespräch mit der zuständigen Fachberaterin der Caritas findet am 20.02.2024 im Rathaus Wildflecken statt. In diesem Gespräch geht es insbesondere um die Übernahme der Mitarbeiter und die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen für die jeweilige Einrichtung, so dass die Übergabe problemlos erfolgen kann. Im weiteren Verlauf werden die Mitarbeiter über den Übergang der Einrichtungen und die daraus resultierenden arbeitsrechtlichen Möglichkeiten / Konsequenzen informiert. Die Mitarbeiter stehen hier an erster Stelle und es werden keine Nachteile für die Mitarbeiter entstehen. Die Verwaltung soll nun beauftragt werden, die notwendigen rechtlichen und organisatorischen Maßnahmen sowie den erforderlichen Erwerb des Anwesens „Die Höh 6“ durchzuführen.

Der MGR beauftragt die Verwaltung, alle notwendigen Schritte zum Abschluss des Kooperationsvertrages mit der Kath. Kirchenstiftung vorzubereiten und die personalrechtlichen Maßnahmen zur Übernahme des gemeindlichen Personals (KITA Oberbach und OGS Sinntalschule) durch die Caritas umzusetzen. Der Kooperationsvertrag ist dem MGR vor Abschluss erneut vorzulegen.

Weiterhin wird die Verwaltung beauftragt, den notwendigen Kaufvertrag für das Anwesen -KITA St. Josef-, Die Höh 6, 97772 Wildflecken, Fl.Nr. 1396/34, Gemarkung Wildflecken abzuschließen. Der Verwaltung wird für den noch zu verhandelnden Kaufpreis ein Verhandlungsspielraum von 60.000 Euro bis 100.000 Euro eingeräumt.

Gemeindlicher Bauhof; Ersatzbeschaffung für den Unimog und das Mulchgerät

Die Verwaltung plant die Ersatzbeschaffung für den Unimog, sowie die Ersatzbeschaffung neuer Mulchgeräte. Der aktuell im Einsatz befindliche Unimog wurde am November 2012 angeschafft. Seit der Erstzulassung entstanden für Reparaturen und Wartungen, bzw. Servicearbeiten am Unimog Kosten in Höhe von rd. 47.000 Euro, die sich über die Betriebsdauer wie folgt aufteilen:

Kosten für Wartung und Reparaturen in den ersten 4 Betriebsjahren (vgl. Servicevertrag)

Kosten für Wartung und Reparaturen in den letzten 5 Betriebsjahren

Aufgrund der inzwischen immensen Unterhaltskosten schlägt die Verwaltung vor, schnellstmöglich ein geeignetes Ersatzfahrzeug zu beschaffen.

Bei einem Vororttermin mit der Firma Herold im gemeindlichen Bauhof wurden im Beisein der Bauhofmitarbeiter und Bauverwaltungsleiter Matthias Helfrich verschiedene Unimog-Modelle, Mulchgeräte vorgeführt, sowie Kauf- bzw. Finanzierungsoptionen besprochen. Neben Kaufangeboten wurden der Verwaltung auch Leasing-Angebote inkl. eines Servicevertrags unterbreitet. Da die Kosten für Wartungs- und Reparaturarbeiten in den ersten vier Betriebsjahren jedoch verhältnismäßig gering ausfielen, sieht die Verwaltung von einem Fahrzeug-Leasing ab.

Die Kosten für das Leasing berechnen sich wie folgt:

Leasingrate je Monat bei einer Laufzeit von 48 Monaten: 3.531,31 Euro inkl. MwSt.

Servicevertrags-Rate je Monat bei einer Laufleistung von 600 Bh/Jahr: 328,95 Euro Inkl. MwSt.; monatliche Rate 3.860,26 Euro

Die Kosten für den Kauf des Unimog betragen rd. 220.000 Euro:

Das durch die Firma Herold erstellte Angebot für den Kauf eines Unimog U319 beläuft sich auf 249.379,85 Euro inkl. MwSt. Nach einer ersten Schätzung durch die Firma Herold hat der gemeindliche Unimog einen Rückkaufwert von rd. 30.000 Euro. Somit entstünde ein Brutto-Preis von 219.379,85 Euro für die Ersatzbeschaffung eines neuen Unimog, der folgende Grunddaten aufweist:

Leistung:

140 kW

Radstand:

3000 mm

Farbe:

Tieforange

Zul. Gesamtgewicht:

11.000 kg

Wechsellenkung:

ja

Getriebe:

Automatik

Bewertung des Leasingangebotes gegenüber dem Neukauf:

Der Leasingvertrag inkl. Servicevertag kostet für die gesamte Laufzeit von 4 Jahren rd. 185.000 Euro. Anschließend könnte der Markt Wildflecken den Unimog zu einem Festpreis von 111.223,35 Euro (brutto) übernehmen.

Bei einer angenommenen Nutzungsdauer von 5 Jahren wäre der Unimog mit den Kosten des o.g. Leasingvertrages im Vergleich zum Kauf bereits mit rd. 12.000 überzahlt. Die kostenintensiven Reparaturen des jetzigen Unimog haben erst ab dem 8. Nutzungsjahr begonnen. Der Restwert wird nach 4 Jahren mit rd. 111.000 Euro angegeben. Daher schlägt die Verwaltung vor, den angebotenen Unimog zu kaufen und nach ca. 6-8 Jahren erneut eine Ersatzbeschaffung vorzunehmen.

Weiterhin hat sich die Verwaltung neue Mulchgeräte sowie einen neuen Streuer anbieten lassen. Beides, Mulchgeräte und Streuer, weisen deutliche Alterserscheinungen, wie u.a. Korrosion und Materialermüdung auf.

Die Kosten für die Ersatzbeschaffung eines neuen Streuers inkl. der erforderlichen Bedieneinheit belaufen sich gem. des vorliegenden Angebots der Firma Herold 29.526,86 Euro inkl. MwSt.

Die Kosten für die Ersatzbeschaffung der Mulchgeräte inkl. aller erforderlichen Anbauteile und Steuereinheiten belaufen sich gem. dem der Verwaltung vorliegenden Angebot der Firma Herold auf 95.874,73 Euro inkl. MwSt. Hier wurde bereits ein Rabatt von 10% berücksichtigt.

Außerdem liegen der Verwaltung Angebote der Firma Herold für den Rückkauf des alten Schneepflugs, des alten Streuers, sowie des alten MULAG-Mähgerätes vor.

Rücknahmepreis Schneepflug — 800,00 Euro

Rücknahmepreis Streuer  —  2.500,00 Euro

Rücknahmepreis MULAG-Mähgerät — 8.000,00 Euro

Die Verwaltung schlägt vor, die Ersatzbeschaffung für den Unimog, die neuen Mulchgeräte inkl. Anbau- und Bedienteile sowie den neuen Streuer inkl. Anbau- und Bedienteile für einen Gesamtpreis von rd. 334.000 Euro im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung schnellstmöglich anzuschaffen, da die Lieferzeit ca. 4-6 Monate betragen. In der Finanzplanung des HH-Jahres 2022 war die Ersatzbeschaffung des Unimog für das HH-Jahr 2024 in Höhe von 180.000 Euro eingeplant. Aus haushaltsrechtlicher Sicht und der hohen Rücklagen des Marktes Wildflecken, spricht der Anschaffung des Unimog inkl. der genannten Anbaugeräte nichts entgegen.

Die Kosten in Euro setzten sich wie folgt zusammen:

Bauamtsleiter Helfrich erläutert den Sachstand zur geplanten Ersatzbeschaffung.

Der MGR beauftragt die Verwaltung, Angebote weiterer Lieferanten einzuholen und die Verfügbarkeit von Jahreswägen bzw. Vorführmodellen mit vergleichbarer Ausstattung zu prüfen.