Die Digitalisierung schreitet in der Rathaus-Verwaltung weiter voran.
Verwaltung und Marktgemeinderäte nutzen bereits das digitale Ratsinfosystem für die Sitzungsvor- und nachbereitung. Ab sofort steht allen Interessierten das Bürgerinfoportal zur Verfügung.
Im Bürgerinfoportal finden Sie umfassende Informationen zu allen öffentlichen Sitzungen des Marktgemeinderates. Dort können Sie den Sitzungskalender einsehen, die Tagesordnungen der Sitzungen nachlesen und die Protokolle der öffentlichen Sitzungen abrufen.
Das Bürgerinfoportal finden Sie hier:
https://buergerinfo-wildflecken.digitalfabrix.de/info.asp, über die Homepage der Marktgemeinde: www.wildflecken.de/buergerinfoportal-mgr-sitzungen oder direkt über den QR-Code.
Die Sitzungsprotokolle werden zusätzlich bis auf Weiteres hier in den Wildfleckener Nachrichten veröffentlicht.
Gemeindebibliothek; Jahresbericht der Gemeindebibliothek Wildflecken für das Jahr 2024
Bgm. Kleinhenz trägt den Jahresbericht der Gemeindebibliothek für das Jahr 2024 vor. Dieser Bericht wurde dem MGR im Vorfeld der heutigen Sitzung über das Ratsinformationssystem zur Verfügung gestellt.
MGR Trump fragt in diesem Zusammenhang, ob für die Besucher der Bibliothek die Möglichkeit bestehe ins Internet zu gehen oder und ob diverse Seiten blockiert und dies durch einen Administrator geprüft bzw. überwacht werde. Im Hinblick, dass der ungehinderte Zugang auf verschiedene Seiten auch unter Strafe stehe, bittet er diesbezüglich um Prüfung.
Bgm. Kleinhenz wird dies mit der Leiterin der Bibliothek Frau Kettemer besprechen.
Bauantrag; Madeleine Eiter und Thorsten Reidelbach-Eiter; Rückbau des bestehenden Wohngebäudes und Neuerrichtung einer Gerätehalle
In der 6. KW teilte Herr Reidelbach-Eiter der Verwaltung telefonisch mit, dass man sich über die Gestaltung der Fassade der neu geplanten Gerätehalle nochmals Gedanken gemacht habe. Man sei zu dem Entschluss gekommen, die Fassade so gestalten zu wollen, dass sich das geplante Bauvorhaben mehr an der umliegenden Bebauung orientiere. Statt der zuerst geplanten Trapezbleche sollen nun Sandwichplatten zur Gestaltung der Fassade zum Einsatz kommen. Als Farbton habe man Grau gewählt und falls es die Rahmenbedingungen zulassen, werde man in eine Holzoptik als Oberfläche wechseln. Da das sog. Einfügegebot gem. § 34 BauGB unter das Bauplanungsrecht der Kommune fällt, ist eine Änderung, bzw. Tektur nicht erforderlich. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich die neu geplante Gestaltung der Fassade mit Sandwichplatten deutlich besser in die nähere Umgebung ein als die ursprünglich geplante Variante mit Trapezblech.
Dem MGR werden die geplanten Veränderungen anhand von Bildern gezeigt. Vom Vorsitzenden und Gremium wird die neue Planung als optisch gefälliger bezeichnet.
Information Brückenauer Rhönallianz
Der Vorsitzende unterrichtet den MGR über die letzte Lenkungsgruppensitzung der Brückenauer Rhönallianz vom 22.01.2025 und gibt hierzu auszugsweise Informationen.
Auf die Frage von MGR Trump zum Mikar-Carsharing bzw. dessen Unterhalt und Versicherung teilt Bgm. Kleinhenz mit, dass hierzu ein Vertreter von Mikar zur nächsten Lenkungsgruppensitzung kommen werde um nähere Auskünfte zu geben. Er werde anschließend nähere Informationen hierzu haben.
Öffentliche Informationen
Aus Tagesordnungspunkt „Verschiedenes“ wird „Informationen“
Der MGR wird darüber unterrichtet, dass unter dem öffentlichen und nicht öffentlichen Tagesordnungspunkt „Informationen“ künftig keine Anträge oder Unterpunkte aufgenommen werden können, über die abgestimmt werden müssen, um die Niederschriften sitzungskonform zu erstellen. Um auch weiterhin den Räten die Möglichkeit zu geben, Anträge stellen zu können bzw. Beschlüsse herbeiführen zu können, müssten diese Punkte der Verwaltung entweder vor dem Versand der Sitzungseinladung mitgeteilt werden oder zu Beginn der Sitzung, durch einen Antrag zur Geschäftsordnung, aufgenommen werden.
Bürgerinformationssystem über Session
Von GLA Kleinheinz wird darauf hingewiesen, dass ab März das Bürgerinformationssystem in Betrieb genommen werde. Im nächsten Mitteilungsblatt soll der entsprechende Link veröffentlicht und die Bevölkerung darüber informiert werden, dass die öffentlichen Sitzungsprotokolle künftig dort eingesehen werden können. Durch diese Form der Veröffentlichung verspreche man sich auch eine Kostenersparnis beim Druck der Wildfleckener Nachrichten. Er weist außerdem darauf hin, dass die Sach- und Wortbeiträge unverändert in das Bürgerinformationssystem übernommen werden.
Auf die Frage von MGR Rüttiger, ob es für das BIS ebenfalls eine App geben werde, erwiderte GLA Kleinheinz, dass dies derzeit nur über den Browser möglich sei.
Er informiert weiter, dass Session uns die gesetzlichen Regelungen und den, in der GeschO vorgegebenen Geschäftsgang bindet. Deshalb gebe es auch künftig unter dem TOP Informationen keine Möglichkeit, Beschlüsse herbeizuführen.
E-Mail aus dem Übergangswohnheim
Bgm. Kleinhenz berichtet, dass er eine E-Mail von Herrn Saifurahman Gharib Yar, der aus Afganistan stammt und im Übergangswohnheim Wildflecken wohnt, erhalten habe, der den Anschlag in München durch seine Landsleute zum Anlass genommen habe, sich hiervon in aller Deutlichkeit zu distanzieren.
Da Herr Saifurahman ihm ausdrücklich erlaubt habe, seine E-Mail öffentlich zu behandeln, verliest Bgm. Kleinhenz diese vollinhaltlich dem Gremium und bezeichnet die Mail als eine schöne Botschaft. Die E-Mail wird als Dokument diesem TOP beigefügt.
Er weist auch darauf hin, dass eine aktuell veröffentlichte Studie des ifo Institutes beweise, dass die Kriminalitätsrate durch Ausländer nicht zunehme.
Er habe sich vorgenommen, in nächster Zeit das Angebot zu einem persönlichen Gespräch anzunehmen und die Familie aufzusuchen.
Straßenbeleuchtung Oberwildflecken; Waldweg 2; Angebot über die Errichtung einer Straßenlaterne
Im Herbst 2024 erreichte die Bauverwaltung die Bitte, auf Höhe des Anwesens Waldweges 2 in Oberwildflecken eine zusätzliche Straßenlaterne errichten zu lassen. Das der Verwaltung vorliegende Angebot der Bayernwerk AG beläuft sich auf 3.123,76 Euro. Der vergleichsweise niedrige Preis ist vor allem dem bereits vorhandenen Kabel und der Lage der Kabeltrasse im unbefestigten Bankett zu verschulden. Die Anwohner erklärten der Bauverwaltung, dass es vor allem in den Herbst- und Wintermonaten zu dunkel sei und die Entfernung der nächsten Laternen (Waldweg 5 und Thüringer Straße 3) mit den neuen, LED-betriebenen Laternen zu groß sei. Beide Laternen sind rund 45 Meter in beide Richtungen vom Wohnhaus entfernt.
Die Verwaltung schlägt daher vor, das Angebot der Bayernwerk AG zu einem Preis von 3.123,76 Euro zu beauftragen.
MGR Trump spricht sich für eine weitere Lampe im Einmündungsbereich aus, da auch er 45 m Entfernung zur nächsten Lichtquelle für zu groß empfinde.
Der MGR stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, das Angebot der Bayerwerk AG zu einem Preis von 3.123,76 Euro zu beauftragen.
Straßenbeleuchtung Oberwildflecken, Hirtenweg 15, Angebot über die Errichtung einer Straßenlaterne
Die Anwohner des Hirtenwegs in Oberwildflecken traten im Herbst 2024 mit der Bitte an die Verwaltung heran, eine weitere Straßenlaterne, gegenüber der Hausnummer 15 im Hirtenweg errichten zu lassen. Am 15. Januar 2025 ging das Angebot der Bayerwerk AG ein, welches sich in Summe auf 9.716,96 Euro beläuft. Da sich, außer der Hausnummer 17, langfristig betrachtet, kein weiteres, zu Wohnzwecken genutztes Gebäude im näheren Umfeld befinden wird, schlägt die Verwaltung vor, den Antrag auf die Errichtung einer zusätzlichen Straßenlaterne abzulehnen.
Zur besseren Erläuterung werden durch GLA Kleinheinz anhand von Lageplänen gezeigt, wie sich die Situation vor Ort darstellt. Bgm. Kleinhenz spricht sich ebenfalls gegen die Installation einer weiteren Lampe aus.
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, den Antrag auf Errichtung einer Straßenlaterne im näheren Umfeld des Hirtenwegs 15 abzulehnen.
Feuerwehrwesen; Feuerwehr Wildflecken – Anschaffung eines Sprungpolsters als Ersatzbeschaffung für das im März 2025 auszusondernde Sprungtuch
Das Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug (HLF) der Feuerwehr Wildflecken ist DIN-Konform mit einem Sprungtuch ausgestattet. Dieses Sprungtuch dient der Rettung von Personen, die z.B. aus Fenstern oder von Brüstungen springen müssen. Das Sprungtuch wurde nach dem letzten Einsatz in diesem Jahr vorschriftsmäßig durch den verantwortlichen Gerätewart überprüft. Schäden wurden bei der Überprüfung nicht festgestellt, jedoch muss das Sprungtuch gem. den sicherheitstechnischen Vorschriften und Unfallverhütungsvorschriften sowie aufgrund der Angaben des Herstellers nach 10 Jahren ausgesondert werden. Diese Aussonderungsfrist läuft im März 2025 ab.
Das Sprungtuch hat eine Rettungshöhe von 6 m und soll nun durch einen Sprungretter (Sprungpolster) SP 16 der Fa. Vetter ersetzt werden. Nach den aktuellen DIN-Vorgaben werden die heuten HLF-Fahrzeuge nur noch mit Sprungpolstern ausgerüstet. Die Lieferanten und Hersteller bieten auch keine Sprungtücher mehr an. Ein Sprungtuch wird im Gegensatz zum Sprungpolster durch die Einsatzkräfte mit der Hand gespannt und ein Sprungpolster wird mittels Druckluftfalsche aufgeblasen. Der große Vorteil ist aber die Rettungshöhe aus 16 m.
Durch die Feuerwehr Wildflecken wurden insgesamt 3 Angebot eingeholt. Die Brutto-Preise für das Sprungtuch SP 16 (Fabrikat Vetter) inkl. Zubehör und Druckflasche belaufen zwischen 8.562,05 und 9.716,81 Euro. Optional soll ggf. noch ein Vetter Pressure Guard 16 beschafft werden. Hier beläuft sich der Preis auf ca. 1.100 Euro.
Im Anschluss an diese Informationen erläutert GLA Kleinheinz nochmals den wesentlichen Unterschied zwischen Sprungtuch und Sprungpolster sowie die eventuelle Beschaffung eines Pressure-Guards. Außerdem gibt er Erläuterungen zu den bestehenden Fahrzeugen, deren Reparaturen sowie anstehende Ersatzbeschaffungen.
Der MRG stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, den o.g. Sprungretter beim wirtschaftlichsten Anbieter zu beschaffen.
Baumkontrollen; Auftragsvergabe zur jährlichen Nachkontrolle von Bäumen im Markt Wildflecken
Im Zuge der im Juni 2024 stattgefunden Erstaufnahme von rund 1.000 Bäumen bzw. Baumgruppen in das gemeindliche GIS, inkl. der Beurteilung der Bäume auf ihren allgemeinen Zustand, liegt der Verwaltung nun ein Angebot über die wiederkehrende, jährlich geforderte Nachkontrolle der Bäume im Markt Wildflecken vor.
Das Angebot, welches die Firma RIWA unterbreitet hat, beinhaltet die Nachkontrolle der bereits erfassten und erstmalig beurteilten Bäume im Gemeindegebiet. Da es zwischenzeitlich bereits zur Erledigung vereinzelter, durch die Fa. Tree Consult empfohlener Maßnahmen gekommen ist, findet im Vorfeld eine Projektabstimmung statt. Bäume, deren Maßnahmen bereits erledigt wurden, können somit im Voraus ausgeschlossen, bzw. müssen ggf. einer weniger sorgfältigen Betrachtung unterzogen werden. In Summe beläuft sich das Angebot der Firma RIWA auf rd. 10.000 Euro je durchgeführter jährlicher Kontrolle, dessen Grundlage die bereits erfassten Bäume bildet.
Eine fachmännische und rechtssichere Baumkontrolle ist unabdingbar und für den gemeindlichen Bauhof aufgrund der erforderlichen Expertise und des durchaus zeitaufwendigen Procederes nicht zu bewerkstelligen.
Das gesetzlich vorgeschriebene Kontrollintervall beläuft sich auf mindestens eine Kontrolle pro Jahr. Der Vertrag zwischen der Firma RIWA und dem Markt Wildflecken, würde sich ohne Kündigung immer um ein weiteres Jahr verlängern und die o.g. rd. 10.000 Euro in den jährlichen Haushaltsplan mit einfließen.
MGR Trump fragt nach, ob für diese Kontrollen nicht durch den Bauhof vorgesehen waren und einen Mitarbeiter entsprechend zu schulen.
Hierzu erläutert GLA Kleinheinz, dass diese gesetzlichen Kontrollen nicht durch den Bauhof durchgeführt werden können.
MGR Trump befürwortet die Kontrolle durch eine Firma und die dadurch resultierenden Maßnahmen durch den Bauhof. Er würde auch keinen Bauhofmitarbeiter mit dieser Verantwortung beauftragen.
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, das Angebot zur jährlichen Nachkontrolle der bereits erfassten Bäume im Gemeindegebiet zu einem Preis von rd. 10.000 Euro jährlich an die Firma RIWA zu vergeben.
Informationen:
Biberschäden Nähe des Anwesens Bachmann
MGR Trump informiert über Schäden unterhalb des Anwesens Bachmann und bittet die Verwaltung diese in Augenschein zu nehmen.
Brunnen am Kriegerdenkmal Oberwildflecken
MGRin Neisser bittet die Verwaltung, einen Steinmetz zu beauftragen, der sich den Brunnen am Kriegerdenkmal in Oberwildflecken anschaut und ggf. instand setzt.