Kommunale Jugendarbeit im Markt Wildflecken; Informationen durch die Mitarbeiter vom Verein ProJugend im Landkreis Bad Kissingen
Bgm. Kleinhenz begrüßt die Verantwortlichen der Kommunalen Jugendarbeit Frau Anna-Sophie Umhöfer als Gemeindejugendbeauftragte sowie Frau Nicole Taubmann und Herrn Tobias Wedler, die für den Bereich JAS an der Schule zuständig sind.
Der Vorsitzende hebt hervor, dass die Zusammenarbeit mit dem Verein ProJugend des Landkreises Bad Kissingen sehr erfolgreich ist. Der Markt Wildflecken trat bei der Gründung des Vereins ProJugend e.V. im Landkreis Bad Kissingen vor rund 9 Jahren bei.
Frau Umhöfer leitet kurz in den Ablauf der heutigen Präsentation ein und die einzelnen Vertreter stellen sich dem MGR vor. Thomas Wedler für den Bereich InJusa ist mit 12 Wochenstunden für den Markt Wildflecken zuständig. Frau Nicole Taubmann ist ebenfalls im Bereich InJusa mit 8 Wochenstunden tätig und Frau Umhöfer als Gemeindejugendbeauftragte mit 14 Wochenstunden.
Es wurden die durchgeführten Aktionen, wie Movie-Time, Soulcafe, KiKiBu auf dem Rathausplatz, Weihnachtsmarktaktion im Sportheim und Spielnachmittag in der Bibliothek u.v.m. dem MGR vorgestellt. Insgesamt werden die Veranstaltungen ganz gut angenommen, jedoch ist hier noch deutlich Potential nach oben. Insbesondere der neu eingerichtete Shuttlebus mit dem Kegelnachmittag im Sportheim benötigt noch mehr Teilnehmer. Hier sei man in der Überlegung, ggf. ein besseres Marketing und Werbung für dieses Angebot zu machen. Weitere geplante Aktionen sind u.a. „Gemeinsam Klasse sein“ in der Schule, Vorlesenachmittage in der Bibliothek, Kreativworkshops, weitere Aktionen mit dem KiKiBu und ein Skate- und Grillfest in diesem Jahr. Außerdem wurde der MGR über die künftigen Monatsprogramme informiert.
Bedauert wurde, die teilweise geringe Teilnahme. Hierfür wurden als mögliche Gründe die Hemmschwelle der Anmeldung aufgezählt, die Bekanntheit der Aktionen und generell der Gemeindejugendarbeit. Hieran müsste noch gearbeitet werden und die über die Werbemöglichkeiten nachdenken. Positiv sei, dass es in der Gemeinde ein gutes Netzwerk gebe, die Vereine arbeiten gerne mit dem Team zusammen, die Arbeit werde wertgeschätzt auch von der politischen Gemeinde. Das Engagement des Rathauses und des Bürgermeisters ist immer sehr hoch und man könne sich jederzeit mit Problemen und Ideen an ihn wenden. Auch Räumlichkeiten im Rathaus würden immer wieder für Teambesprechungen etc. zur Verfügung gestellt. Das Team habe viele Ideen und die Arbeit falle leicht, da alle mit großem Spaß dabei sind.
Abschließend bittet Thomas Wedler auch den MGR darum, die Werbetrommel für die Gemeindejugendarbeit und die einzelnen Aktionen zu rühren, so dass alle Kinder und Jugendlichen in den Ortsteilen von den Aktionen wissen.
Bgm. Kleinhenz bedankt sich bei den Akteuren für die heutige Vorstellung der gemeindlichen Jugendarbeit und teilt mit, dass es in den Sommerferien weitere Aktionen für die Jugendlichen gebe und zwar Ferienbetreuung ganztags für eine Woche. Diese wird in Zusammenarbeit mit dem Kreisjugendring und Frau Anna-Sophie Umhöfer erfolgen.
Der Markt Wildflecken ist somit eine von wenigen Gemeinden im Landkreis, die diese Förderung bzw. dieses Ferienprogramm mit Betreuung erhalten. Im vergangenen Jahr waren es drei Gemeinden im gesamten Landkreis.
2. Bgm. Illek merkt an, dass des Öfteren schon über die Sauberkeit der Jugendräume gesprochen wurde und dass hier Besserungsbedarf bestehe.
Frau Umhöfer erläutert, dass über die Sauberkeit des Raumes im Jugendraum Oberwildflecken mit den Jugendlichen gesprochen und dieser aktuell gereinigt wurde. Der Schlüssel für den Raum befindet sich weiterhin bei 3. Bgm. Nowak.
Bgm. Kleinhenz ergänzt, dass auch in Wildflecken die Sauberkeit ein Problem war aber auch hier die Ordnung wiederhergestellt wurde und dieser Mangel mit den Jugendlichen besprochen wurde.
Weiterhin wurde für den Jugendraum ein Pellet-Ofen angeschafft, um in der während der kalten Jahreszeit heizen zu können.
Frau Umhöfer berichtet, dass die Jugendlichen zur Sauberkeit ermahnt wurden, weil ansonsten die Schlüssel eingezogen würden.
Für den Jugendraum in Oberbach bestehen keine Beanstandungen in Sachen Sauberkeit, so Frau Umhöfer. Hier sei jedoch noch eine WLAN-Verbindung einzurichten. Die Gruppe in Oberbach funktioniere sehr gut und der Jugendraum werde sehr gut besucht.
Abschließend bedankt sich Bgm. Kleinhenz bei den Vortragenden und hebt hervor, dass die Gemeindejugendarbeit eine schwere Aufgabe ist, da man wenig Kontinuität habe. Es sei immer wieder ein Auf und Ab und die Suche nach den Jugendlichen dürfe nie abbrechen.
Bauantrag Jochen Hahn zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Einliegerwohnung, Carport und PV-Anlage, Am Lösershag 22, Fl.Nr 2171/28, Gemarkung Oberbach
Der Bauherr Jochen Hahn bitten um das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung, Carport und PV-Anlage Am Lösershag 22, Fl.-Nr. 2171/28, Gemarkung Oberbach. Das Bauvorhaben befindet sich im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Dürre Wiese“.
Die Bauvoranfrage des Bauvorhabens wurde bereits in der Gemeinderatssitzung vom 18.10.2022 behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wurde einstimmig erteilt. Die Bauvoranfrage wurde nach Rücksprache zwischen dem Bauherrn und dem Landratsamt Bad Kissingen, Abteilung Bauservice, zurückgenommen, da nun direkt der vorliegende Bauantrag zur Genehmigung vorgelegt werden soll.
Der Antragsteller bittet um nachstehende Befreiungen gegenüber den Festsetzungen des Bebauungsplans, die GLA Kleinheinz anhand der vorliegenden Pläne erläutert:
Festsetzung B-Plan: Satteldach mit einer Dachneigung von 35-45°
Abweichung: Pultdach mit einer Dachneigung von 18°
Begründung: Das Pultdach fügt sich sehr gut in das steile Hanggrundstück ein. Durch die gewählte Dachneigung von 18° ist vor allem talseitig die Gebäudehöhe reduziert. Der Bauherr wählt somit eine wirtschaftliche und nachhaltige Bauweise. Ebenso ist die Errichtung des Pultdachs für die PV-Anlage eine optimale Grundlage.
Festsetzung B-Plan: Grundflächenzahl 0,4
Abweichung: Grundflächenzahl 0,64. Überschreitung der festgesetzten Grundflächenzahl gem. § 19 Abs. 4 BauNVO ist eine Überschreitung der Grundflächenzahl von 50 % zulässig. Bei einer Grundstücksgröße von 537,20 m² wäre demnach eine Grundfläche von 322,32 m²zulässig.
Die tatsächliche Grundfläche beträgt 343,55 m².
*Festsetzung BayBO: Grenznahe Bebauung max. 9,00 m je Grundstücksgrenze. Mittlere Wandhöhe von max. 3,00 m. Die Länge der die Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nicht einhaltenden Bebauung darf auf einem Grundstück insgesamt 15 m nicht überschreiten.
Abweichung: Grenznahe Bebauung des Carports mit einer Länge von ca. 9,90 m und einer mittleren Wandhöhe von ca. 6,00 m.
Begründung: Die Länge der gewählten Grenzbebauung des Carports beträgt nach BayBO Art. 6 9,00 m. Allerdings kann aufgrund der vorhanden Nachbarbebauung und der Topographie die max. Höhe von 3,00 m an der Grenze nicht eingehalten werden.
*Festsetzung BayBO: Errichtung von Stützmauern mit einer max. Höhe von 2,00 m. Die Länger der die Abstandsflächentiefe gegenüber den Grundstücksgrenzen nicht einhaltenden Bebauung darf auf einem Grundstück 15 m nicht überschreiten.
Abweichung: Errichtung einer Stützmauer an der südwestlichen Grundstücksgrenze einer Gesamtlänge von ca. 28 m.
Überschreitung der max. Grenzbebauung von 15 m.
Begründung: Aufgrund des starken Gefälles ist eine Stützmauer mit max. 2,00 m Höhe an der südwestlichen Grenze erforderlich. Hierdurch wird sichergestellt, dass das anfallende Oberflächenwasser fachgerecht abgeführt wird und ist somit als Schutz für das Grundstück Fl.Nr. 2122 und dessen Bebauung zu sehen.
*wird durch die Unter Bauaufsichtsbehörde entschieden.
Es wird festgestellt, dass sich das Bauvorhaben ins Ortsbild einfügt.
Der MGR stimmt dem Bauantrag und den beantragten Abweichungen zum bestehenden Bebauungsplan zu.
Informationen der Brückenauer Rhönallianz
Zu dem, als Anlage beigefügten Protokoll der Brückenauer Rhönallianz, ergänzt Bgm. Kleinhenz zu TOP
„Tafel Bad Brückenau“, die persönliche und finanzielle Ausstattung, die Besucherzahl der Tafel und, dass die Allianzgemeinden beschlossen haben, die Tafel Bad Brückenau zu unterstützen, die von ca. 256 hilfebedürftigen Personen frequentiert werden. Er ergänzt hierzu, dass 9 Personen aus dem Markt Wildflecken die Tafel in Bad Brückenau aufsuchen. Er hatte in der Allianzsitzung jedoch auch angemerkt, dass in Wildflecken die Einrichtung „Tischlein-Deck-Dich“ auch unterstützt werden müsse und daher der Markt Wildflecken einen kleineren Anteil für die Tafel in Bad Brückenau zur Verfügung stellen werde.
Auf seine Anfrage hin informierte Frau Gehrlein, dass derzeit 95 hilfebedürftige Personen die Einrichtung „Tischlein-Deck-Dich“ aufsuchen. Hiervon seien 38 Kinder und zahlreiche Personen aus dem Bereich des Übergangswohnheims. Bgm. Kleinhenz schlägt vor, dass der in dem Protokoll der Rhönallianz vorgeschlagene Beitrag in Höhe von 400 Euro je Gemeinde wie folgt aufgeteilt bzw. gespendet werden sollte:
100 Euro an die Tafel in Bad Brückenau
300 Euro an „Tischlein-Deck-Dich“ in Wildflecken
Weiterhin informiert der Vorsitzende über den TOP „Stadtradeln“ aus dem Protokoll, an dem sich der Markt Wildflecken beim Landratsamt Bad Kissingen ebenfalls angemeldet habe. Hier kommen noch Informationen für die Marktgemeinderäte und Bürger.
Für dieses Projekt werden die zurückgelegten GPS-Kilometer in der Gemeinde gesammelt. Außerdem sollen mehrere Aktionen entlang des Radweges stattfinden.
Das Projekt werde durch den Landkreis beworben und federführend betreut.
Mobilfunk - Mobilfunkausbau Eckartsroth zur Verbesserung der Mobilfunkabdeckung
Die Mobilfunkinfrastrukturgesellschaft mbH mig beabsichtigt, den Mobilfunkausbau im Weiler Eckartroth vorabzutreiben, um somit die Mobilfunkabdeckung für die Anwohner zu verbessern und sogenannte „weiße Flecken“ in der Mobilfunkabdecken nach und nach zu reduzieren.
Hierfür erreichte die Verwaltung eine Anfrage bzgl. geeigneter Standorte für die Errichtung eines Mobilfunkmasten. Nach Prüfung der für die Errichtung eines Mobilfunkmasten infrage kommenden Grundstücke, teilte uns die mig mit, dass das Grundstück mit der Fl.-Nr. 987 in Eckartsroth als bestmöglicher Standort in Frage käme. Insbesondere hinsichtlich der Anbindung mit Glasfaser und der allgemeinen Zuwegung sei das gemeindliche Grundstück zu favorisieren.
Alternativ sei es auch möglich, den Sendemast nordwestlich von Eckartsroth im Waldgebiet des bayerischen Staatsforstes zu errichten. Ein exakter Standort sei jedoch funktechnisch noch nicht erfasst worden.
Der in beiden Fällen infrage kommende Mast hat eine Höhe von bis zu ca. 40 Metern.
In einem Kartenausschnitt ist das Markterkundungsgebiet mit dem Suchkreismittelpunkt eingezeichnet. Dies kennzeichnet das Gebiet, in dem der Mobilfunk stark eingeschränkt ist und welches die Förderfähigkeit des Bundes gewährleistet.
Beim Ausbau des Mobilfunks übernehme die mig bis zu 90% der Kosten. Die restlichen Kosten übernehme der jeweilige Mobilfunkanbieter (Telekom, Vodafon, etc.), welcher mit dem Bau des Mastes beauftragt würde.
Bei Bedarf ließe sich durch die Bundesnetzagentur eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den Betrieb von Mobilfunkmasten erstellen.
Bgm. Kleinhenz ergänzt, dass alternativ zum gemeindlichen Grundstück, nur private Grundstücke zur Verfügung stünden, wie z.B. „Am Altenberg“ oder das gemeindliche Waldgrundstück Am Altenberg, im vorderen Bereich von Eckartsroth. Hier wurde jedoch noch nicht geprüft, ob dieser Standort eine komplette Mobilfunkabdeckung des Ortsteils gewährleistet.
MGR Kirchner fragt, wieso der Mast in dieser Höhe gebaut werden müsse und welche Technik verbaut werde.
Bgm. Kleinhenz erwidert, dass die Detailplanung noch nicht vorliege und daher zum jetzigen Zeitpunkt noch keine Aussagen gemacht werden können. Lediglich die Höhe des Mastes mit bis zu 40 m wurden angegeben.
MGR Trump fragt, wie die Anfrage zum Markt Wildflecken kam.
Bgm. Kleinhenz informiert, dass die Anfrage über den Landkreis Bad Kissingen, Herrn Hartmut Vierle als unseren Beauftragten für Mobilfunk, an den Markt Wildflecken weitergereicht wurde, da für den Ortsteil Eckartsroth festgestellt wurde, dass die Netzabdeckung dort sehr schlecht ist.
MGR Trump schlägt vor, dass man die Anwohner befragen wollte, wie sie mit der aktuellen Mobilfunkversorgung zufrieden sind.
MGR Kirchner schlägt vor, einen Standort auf gemeindlichem Grund vorzuschlagen, wie z.B. beim ehemaligen Hochbehälter in Eckartsroth.
MGR Rüttiger hält eine Verbesserung des Mobilfunknetzes in Eckartsroth für erforderlich, da in diesem Bereich kein Handyempfang möglich ist.
Bgm. Kleinhenz teilt mit, dass er die Verwaltung beauftragen werde, die Anwohner über die aktuelle Mobilfunkversorgung zu befragen. Nach Vorlage dieses Ergebnisses werde man sich bei der ausführenden Firma die Details über den Aufbau und die Technik geben lassen.
Wasserversorgung; Anschaffung eines neuen Fahrzeugs für die Wasserversorgung
Wie bereits in den vergangenen Haushaltsplänen vorgesehen, steht die Neuanschaffung eines Fahrzeugs für die Wasserversorgung an. Da das derzeitige Fahrzeug erhebliche, TÜV-relevante Mängel in Form von starken, irreparablen Verrostungen aufweist, sieht sich die Verwaltung dazu veranlasst bis spätestens Ende des Jahres ein neues Fahrzeug zu beschaffen. Der nächste TÜV-Termin steht im August dieses Jahres an. Nach erster regionaler und überregionaler Recherche (Autoscout 24), belaufen sich die Kosten für die Neuanschaffung eines Fahrzeugs mit einer Ausstattung entsprechend dem aktuellen Fahrzeug (Toyota Hilux) auf ca. 40.000 bis 47.000 Euro.
Da aufgrund der aktuellen Wirtschaftslage nicht ausgeschlossen werden kann, dass es bei der Beschaffung von Fahrzeugen zu etwaigen Lieferengpässen, bzw. Verzögerungen kommt, sollte bereits in den kommenden Wochen mit der Angebotseinholung begonnen werden.
Mit den ortsansässigen Autohändlern wurde bereits Kontakt aufgenommen und um Übermittlung von Angeboten gebeten. Die Anschaffung und die Auswahl des Fahrzeugs erfolgt in Federführung durch unseren Kfz-Meister und Bauhofmitarbeiter Sebastian del Rio.
Der MGR erteilt sein Einvernehmen zur Beschaffung eines neuen „Wasserautos“. Die Anschaffung und Auswahl des geeigneten Fahrzeuges wird durch die Bauverwaltung in Zusammenarbeit mit dem Bauhof durchgeführt. Das wirtschaftlichste Angebot soll den maximalen Kaufpreis in Höhe von 47.000 Euro inkl. Zubehör nicht überschreiten.