Titel Logo
Wildfleckener Nachrichten
Ausgabe 5/2024
Aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Informationen aus dem Sitzungssaal

Öffentliche Sitzung vom 27.02.2024

Gemeinde Bibliothek; Jahresbericht 2023

Der Vorsitzende begrüßt die Bibliotheksleiterin Heike Kettemer, die heute persönlich zum Jahresbericht 2023 Informationen geben werde und teilt ergänzend zu diesem TOP mit, dass über den Jahresbericht bereits in der Presse berichtet und der umfassende Bericht vor einigen Wochen an die MGR versandt wurde.

Frau Kettemer bedankt sich für die Einladung und die Gelegenheit, sich und ihre Arbeit vorstellen zu können. Sie beginnt ihre Ausführungen, dass die Bibliothek schwierige Jahre hinter sich habe. Corona habe Einschränkungen gebracht und dies direkt nach den Jahren, in denen die Bibliothek aufgrund der Schulsanierung im Ausweichquartier der Firma Beck untergebracht war und zusätzlich zur ungünstigeren Lage ein deutlich verkleinertes Angebot vorhalten konnte.

In einer Power-Point-Präsentation geht sie auf die Entwicklung der Ausleihungen aber auch auf den Auftrag der Bibliothek zur Leseförderung ein, wie z.B. mit dem Bilderbuchkino für Kindergartenkinder. In ihrer Präsentation geht sie zudem auf die Veränderungen ein, die mit der Digitalisierung einhergehen.

Das Medium Buch hat zwar immer noch seine überzeugten Leser, werde aber immer mehr durch das E-Book abgelöst. Sie veranschaulicht den Rücklauf von Musik-CDs, Hörbüchern und Filmen, die mehrheitlich gestreamt werden.

Auf die Frage, ob man Bibliotheken künftig überhaupt noch benötigt, gibt sie folgende Argumente, die dies bejahen:

  1. Die Aufgabe der Leseförderung-Kinder beim Lesen lernen zu unterstützen und sie für die Welt, die es in Büchern zu entdecken gibt zu begeistern, wird nie verschwinden.
  2. Lesen ist teuer und der Gebraucht-Büchermarkt ist riesig. Die neueste Studie von 2022 gibt an, dass 61 Prozent der Deutschen gebrauchte Bücher oder entsprechende Medienartikel gekauft haben. Als Gründe wurden hauptsächlich der niedrigere Preis genannt-87 Prozent. Rund 66 Prozent gaben zudem an, sich bewusst für ein gebrauchtes Buch entschieden zu haben, da dies nachhaltiger sei.

Frau Kettemer geht davon aus, dass die Mehrzahl unserer Nutzer ebenfalls diesen Gruppen zuzuordnen ist. Bibliothek ist Nachhaltigkeit pur. Der finanzielle Aspekt ist Teil des gesetzlichen Auftrags der Bibliotheken: Allen Bürgern soll der Zugang zur Literatur und Information ermöglicht werden.

Bgm. Kleinhenz stellt fest, dass die Bibliothek einen großen Nutzerwandel durchlebt habe, wie alles andere auch.

GLA Kleinheinz lobt Frau Kettemer und teilt dem Gremium mit, dass sie alles selbst erledigt, Fördergelder beantragt usw., sie arbeite völlig autark.

2. Bgm Illek fragt nach, ob die Bücher, die herausgenommen werden, eine weitere Verwendung finden. Dazu erläutert Frau Kettemer, dass dies aufgrund der zu hohen Gebrauchsspuren nicht möglich sei.

MGR Gundelach informiert sich nach einer Statistik über Bürger- und Fremdausleihen. Frau Kettemer teilt mit, dass diese Frage immer wieder einmal auftaucht, verneint dies aber. Es wäre jedoch möglich, dies prozentual zu sagen. Mache aber wahrscheinlich nicht viel Sinn, weil das zum größten Teil ehemalige Bewohner sind oder hier arbeiten.

MGR Trump möchte wissen, ob die Entleihzahlen für die Medien und Filme zurückgehen und es Sinn mache, hier künftig noch zu investieren.

Frau Kettemer verneint dies und teilt mit, dass es auf Kinderfilme hinauslaufe, die noch bleiben. Gekauft werde nichts mehr und laufe im nächsten Jahr aus.

Bauantrag Philipp Frank, Silberhofweg 27, Fl.-Nr. 68/41, Gem. Neuwildflecken, Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans zur Errichtung eines Carports außerhalb der Baugrenzen

Der Vorsitzende erläutert anhand eines Lageplans den Antrag von Herrn Philipp Frank auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Silberhofweg und Reußendorfer Straße“. Geplant ist die Errichtung eines Carports außerhalb, der durch den B-Plan festgesetzten Baugrenzen an der westlichen Grundstücksgrenze zur Fl.Nr. 68/42. Die eigentliche Errichtung eines Carports ist gem. Art. 57 BayBO zwar grundsätzlich verfahrensfrei, jedoch muss aufgrund der geplanten Lage des Carports außerhalb der vom B-Plan vorgegeben Baugrenze gebaut werden. Bereits im Jahre 2002 beantragte der Bauherr Philipp Frank eine Befreiung von den Festsetzungen des B-Plans zur Errichtung einer Nebenanlage an der östlichen Grundstücksgrenze zur Fl.-Nr. 68/40. Hierzu wurde das gemeindliche Einvernehmen seitens des Marktgemeinderats für die erforderliche Befreiung (Errichtung von Nebenanlage außerhalb der Baugrenzen) erteilt. Außerdem wurde im Zuge des Verfahrens durch die „Untere Baugenehmigungsbehörde“ eine Abweichung des Art. 6 Abs. 4 und 5 BayBO zugelassen, da die erforderlichen Abstandsflächen an der westlichen und südlichen Außenwand des Gebäudes nicht eingehalten werden. Grundsätzlich ist die Bebauung mit einer Gesamtlänge je Grundstücksgrenze von 9 Metern und einer Gesamtlänge von 15 Metern unter Berücksichtigung aller Grundstücksgrenzen zulässig. Überschreitungen dieser Längen bedürfen entweder einer Abstandsflächenübernahme der angrenzenden Nachbarn oder einer Abweichung des oben beschriebenen Art. 6 BayBO, welche durch die Unter Bauaufsichtsbehörde erteilt werden muss. Durch die zugelassene Abweichung kann der Bauherr Philipp Frank nun weitere 8,5 Meter seiner Grenze bebauen, ohne eine Abweichung oder eine Abstandsflächenübernahme durch die angrenzenden Nachbarn zu beantragen. Da von den Festsetzungen zur Errichtung von Nebenanlagen außerhalb der Baugrenzen bereits in der Vergangenheit befreit wurde, kann das gemeindliche Einvernehmen zum o.g. Antrag nicht verwehrt werden.

Der MGR erteilt sein Einvernehmen zu dem eingereichten Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans „Silberhofweg und Reußendorfer Straße“.

Bauleitplanung; Beschluss über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses vom 14.11.2022 zur Aufstellung des B-Plans "Oberer Kapellenweg II"; Beschluss zur Aufstellung des B-Plans ", 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans "Oberer Kapellenweg" im Regelverfahren

Der Vorsitzende erinnert, dass der MGR am 14.11.2022 in seiner öffentlichen Sitzung gem. § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen hat, den Bebauungsplan „Oberer Kapellenweg II“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufzustellen.

Gemäß Urteil vom 18.07.2023 des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG 4 CN 3.22) wurden Bebauungspläne, die im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufgestellt wurden, für unwirksam erklärt. Laut der Pressemitteilung des Gerichts (Nr. 59/2023, https://www.bverwg.de/pm/2023/59) wird die Unwirksamkeit des Bebauungsplans damit begründet, dass § 13b BauGB mit dem Recht der Europäischen Union, genauer mit Artikel 3 Absatz 1 in Verbindung mit Absatz 5 der Richtlinie 2001/42/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Juni 2001 über die Prüfung der Umweltauswirkungen bestimmter Pläne und Programme (SUP-Richtlinie), unvereinbar ist. Trotz der Einführung der „Reparaturvorschrift“ (§ 215a BauGB), herrschen Unwägbarkeiten bezüglich der Fortführung des Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren. Insbesondere wäre eine Vorprüfung des Einzelfalls entsprechend § 13a Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 inkl. Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereiche durch die Planung berührt werden können, dem eigentlichen Bebauungsplanverfahren vorwegzuschalten. Das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a Absatz 2 Nummer 1 in Verbindung mit § 13 Absatz 3 Satz 1 sowie § 13a Absatz 2 Nummer 4 kann allerdings nur dann entsprechend angewendet werden, wenn die Gemeinde auf Grund der Vorprüfung des Einzelfalls zu der Einschätzung gelangt, dass der Bebauungsplan voraussichtlich keine erheblichen Umweltauswirkungen hat, die nach § 2 Absatz 4 Satz 4 in der Abwägung zu berücksichtigen wären oder die als Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes oder der Leistungs- und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts entsprechend § 1a Absatz 3 auszugleichen wären. Da relevante Umweltauswirkungen vor allem aufgrund des unvermeidbaren Eingriffs in den Boden im Vorfeld nicht ausgeschlossen werden können, wird empfohlen, den Bebauungsplan im Regelverfahren aufzustellen und den Beschluss vom 14.11.2022 zur Aufstellung des Bebauungsplans „Oberer Kapellenweg II“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB aufzuheben.

In diesem Zusammenhang kann auch die erforderliche Änderung des Bebauungsplans „Oberer Kapellenweg“ (Rechtskraft 13. Nov. 2017) durchgeführt werden. Anlass der 1. Änderung des Bebauungsplans "Oberer Kapellenweg" ist das Erfordernis, den Bebauungsplan an den aktuellen Stand der Planung anzupassen. Insbesondere vor dem Hintergrund der tatsächlichen Verkehrsführung sowie bereits erteilter Befreiungen von den Vorgaben des Bebauungsplans haben sich Anpassungsbedarfe ergeben.

Durch die Zusammenlegung der Umgriffe und die Aufstellung in einem Verfahren - „1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Oberer Kapellenweg" - ergeben sich deutliche Synergien und Einsparungen. Ziel der Erweiterung des Bebauungsplans ist es, der Nachfrage der örtlichen Bevölkerung nach Baugrundstücken für neues Wohnen nachzukommen und entsprechende Wohnbauflächen im Sinne einer Arrondierung der vorhandenen Siedlungsflächen auszuweisen. Es sollen hochwertige Flächen zur Etablierung neuer Angebote für individuelles Wohnen geschaffen werden. Dabei sollen insbesondere eine gute Anbindung an die bestehenden Siedlungseinheiten und eine qualitätvolle Einbindung in die landschaftlichen Strukturen sowie eine attraktive Gestaltung des Ortsrandes gesichert werden.

Das insgesamt ca. 3 ha große Plangebiet liegt in westlicher Ortsrandlage des Markts Wildfleckens. Der Geltungsbereich kann dem beigefügten Lageplan entnommen werden. Er umfasst die Grundstücke mit den folgenden Fl.-Nrn: 68/2 (Teilfläche), 1354/22, 1354/23, 1330, 1323/2, 1323/1, 1323/4, 1323/3, 1321, 1323/13, 1321/4, 1323/12, 1323/5, 1323/6, 1323/4, 1323/7, 1323/8, 1323/17, 1323/14, 1323/15, 1323/11, 1323/10, 1321/2, 1163/2, 1319/1, 1323/16, 1319, 1323/25, 1323/26, 1318, 1317, 1316, 1315, 1314, 1313, 1311, 1311/1, 1313/1, 1314/4, 1315/1, 1354/28, 1354/25, 1323/27,1323, 1323/18, 1323/19, 1323/20, 1323/21, 1323/22, 1323/23, 1323/24.

Das Plangebiet wird wie folgt umgrenzt:

  • Im Norden: Fl.-Nrn. 68/87, 68/2 (Teilfläche)
  • Im Osten: Fl.-Nrn. 1375/29, 1354/14, 1354/4, 1354/15, 1354/16, 1354/17, 1354/21, 1354/18, 1354/19, 1354/1,1354/7
  • Im Süden: Fl.-Nrn. 1344/2, 1309, 1309/1, 1309/2
  • Im Westen: Fl.-Nrn. 1163, 68/61

Der rechtgültige Flächennutzungsplan des Marktes Wildflecken vom 24.07.1996 stellt den Geltungsbereich als „Wohnbaufläche“ (gepl.) gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO dar. Dementsprechend wird der Bebauungsplan „1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans "Oberer Kapellenweg"“ aus dem Flächennutzungsplan entwickelt (§ 8 Abs. 2 BauGB).

1. Der Marktgemeinderat beschließt die Aufhebung des Beschlusses vom 14.11.2022 zur Aufstellung des Bebauungsplanes „Oberer Kapellenweg II“ im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB.

2. Der Marktgemeinderat beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB die Aufstellung des Bebauungsplans „1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans Oberer Kapellenweg" im Regelverfahren.

Verwaltung, Beschaffung einer Software zur Erfassung des Straßenzustandes

Bgm Kleinhenz teilt mit, dass die Verwaltung die Beschaffung einer Software zur Erfassung des allgemeinen Zustandes der gemeindlichen Straßen plane. Die Software erkennt mittels „KI“ (künstliche Intelligenz) die Schäden der Straßen und Wege sowie den allgemeinen Zustand von Straßenschildern, Schachtdeckeln und Straßeneinläufen. Die Software stuft die Streckenabschnitte automatisch ein und erstellt im Anschluss ein digitales Straßenkataster, mit dem auch die mehrere Jahre andauernden Sanierungsmaßnahmen der gesamten gemeindlichen Straßen wirtschaftlich geplant werden können.

Weiterhin soll mit der Software die Länge des gesamten öffentlichen Straßen- Wegenetztes erfasst werden, da der Markt Wildflecken das veraltete Straßen- und Bestandsverzeichnis dringend aktualisieren muss. Für die dann anstehenden Widmungen, rechtlichen Prüfungen und für das Führen des Bestandsverzeichnisses wird von Seiten der Verwaltung die notwendige Fachexpertise benötigt. Aus diesem Grund werden Mitarbeiter im März 2024 einen Intensivlehrgang im Bereich „Straßen- und Wegerecht“ an der Bay. Verwaltungsschule besuchen.

Bereits beim alljährlichen Bauhofleitertreffen der Rhönallianz wurde das System durch Frau Celine Köhler von der Firma Vialytics vorgestellt. Bei einem Folgetermin mit der Verwaltung am 24.01.2024 wurde die Software auch 1. Bgm. Kleinhenz sowie GLA Kleinheinz vorgestellt. Neben der Firma Vialytics gibt es auch weitere Anbieter ähnlicher Software - beispielsweise die Firma eagle eye technologies GmbH, sowie die Firma iNovitas AG. Die entscheidenden Vorteile der Firma Vialytics gegenüber den zuvor genannten Marktbegleitern sind unter anderem:

  • Einfachheit – Zustandserfassung via Smartphone - Das Handy muss nur an der Windschutzscheibe befestigt werden und schon kann mit dem Prozess der Schadenserfassung starten.
  • Häufigkeit - Der Zustand der Straßen, Wege und Beschilderungen lässt sich beliebig oft wiederholen – so kann der Zustand der Straßen und Wege vor und nach entsprechenden Baumaßnahmen einfach und schnell dokumentiert werden.
  • Schnelle Verfügbarkeit der Daten - Für den Straßenunterhalt werden schnell verfügbare Daten benötigt, die mit der Software von Vialytics in wenigen Tagen zur Verfügung stehen - Zeitaufwand für 5km Straßen ca. 10 min.
  • Kompatibel – Die über die App erfassten Daten, lassen sich in das bereits vorhandene GIS der AKDB bzw. der Fa. RIWA über Schnittstellen einfügen.

Die Preise der Firma Vialytics werden nach der Variantenauswahl der zur Verfügung stehenden Module und nach der tatsächlichen Länge des erfassten Straßen- und Wegenetzes berechnet. Je Straßenkilometer belaufen sich die Kosten nach ersten Schätzungen zur Größe des Straßennetzes auf rd. 232,00 Euro brutto je Kilometer im Jahr, zzgl. einer Miete (vialytics Smartphone) in Höhen von 595,00 Euro brutto pro Jahr, ausgehend von einem Straßennetz mit einer Länge von max. 50 km. Somit ergibt sich bei einem Dreijahresvertrag eine Gesamtsumme in Höhe von rd. 40.000 Euro. Dateneinspielung kommt noch hinzu. Köhler hat im Vorfeld ein Angebot geschickt, wobei wir von einem größeren Straßennetz ausgegangen wurde. 80 Km ausgegangen, wird aber unter 50 km sein. Dann staffeln sich die Preise.

Hierzu begrüßt 1. Bgm. Kleinhenz Frau Celine Köhler von der Firma Vialiytics. Frau Köhler stellt anhand einer Power-Point-Präsentation das Produkt und seine Möglichkeiten vor.

3. Bgm. Nowak fragt, wie lange es das Produkt gebe, worauf Frau Köhler mitteilt, dass dies seit 2018 auf dem Markt sei und auch Würzburg, Bamberg, Schweinfurt dieses System nutzen.

Bgm. Kleinhenz teilt daraufhin mit, dass auch andere Kommunen der Allianz daran interessiert sind.

3. Bgm. Nowak möchte wissen, ob die Daten auf einer Cloud gespeichert werden. Frau Köhler teilt mit, dass die Daten auf dem Server bzw. der Cloud von Vialytics liegen und der Markt Wildflecken seinen persönlichen Zugang zu diesen Daten hat.

MGR Trump fragt, welche Breite abdeckbar und wo die Grenze ist.

Frau Köhler teilt mit, dass die Breite des Bildes so groß ist, wie es das IPhone / die Kameratechnik hergibt, im Regelfall die komplette Straße.

MGR Trump fragt weiter nach, was mit den Daten geschieht, wenn der Vertrag abläuft.

Frau Köhler antwortet, dass die Daten herausgezogen und auf das GIS eingespielt werden. Ebenso können die Daten immer via Schnittstelle in das GIS eingefügt und als Layer über die Flurkarten dargestellt werden.

MGR Rest sieht den Nutzen bei Straßensanierungen, fragt jedoch wo dies bei den Widmungen helfe.

Hierzu teilt GLA Kleinheinz mit, dass bei den Widmungen die Straßenlängen benötigt werden und zeigt nochmals die Vorteile dieses Systems auf.

MGR Trump bezweifelt, dass anhand des Systems Angebote erstellt werden können. Er geht davon aus, dass trotzdem die Straßen abgelaufen werden müssen, damit der Anbieter die Straße selbst in Augenschein genommen werden.

Hier weisen Bgm. Kleinhenz und GLA Kleinheinz auf die Möglichkeit der Beweissicherung und Fotodokumentation hin, auf die jederzeit zurückgegriffen werden kann.

MGR Rüttiger weist darauf hin, dass dies auch beim Glasfaserausbau wichtig sei.

Bgm. Kleinhenz ist der Meinung, dass man gerade jetzt nicht kurzfristig denken dürfe.

GLA Kleinheinz ist der Auffassung, dass man in 3 Jahren sehen wird, was das gebracht hat und ob man es weiter behält. Er ist der Meinung, dass diese Kosten in Bezug auf den Nutzen nicht wenig, aber vertretbar sind. Vor einer Verlängerung der Lizenz muss die Nutzung evaluiert werden.

2. Bgm. Illek fragt, was wurde früher ohne KI gemacht wurde.

3. Bgm. Nowak erläutert hierzu, KI kann schnell erfassen was ansteht. Früher habe man das mit Fotoapparat gemacht, jetzt macht die KI das im Vorbeifahren und erfasst die Daten. Es ist die neue Zeit und bringt Zeitersparnis.

MGR Rest gibt zu bedenken, dass die Eckartsrother Straße, Sonnenstraße und in Oberwildflecken der Straßenausbau geplant ist. Das System rentiere sich nur, wenn tatsächlich die Anfangsschäden konsequent mit kleinem Geld ausgebessert werden. Ansonsten könnte auf das Programm verzichtet werden.

MGR Schmitt möchte wissen, ob es schon eine Planung gebe, wie oft man die Straßen dann befahren werde.

GLA Kleinheinz teilt mit, dass ein Turnus eingeplant werden kann, man kann aber so oft fahren wie man möchte.

Angesichts des maroden Straßennetzes und der hohen Instandsetzungskosten zur Sanierung des Straßennetzes im Gesamtortsbereich, stellt die Beschaffung der zuvor beschriebenen Software nur einen vergleichsweisen kleinen finanziellen Betrag dar. Mit der Software können die noch mehrere Jahre andauernden und dringend notwendigen Straßensanierungen wirtschaftlich und zielorientiert geplant werden. Die Vermessung der gesamten Straßenlängen ist ebenfalls eine wichtige Aufgabe, da das Straßen- und Bestandsverzeichnis sehr veraltet ist. Mit Hilfe der KI unterstützten Software von Vialytics kann auch diese Maßnahme rechtsicher und wirtschaftlich durchgeführt werden. So dass dann sämtliche Straßenwidmungen überprüft bzw. angepasst und neuer erlassen werden können.

Aus den o.g. Gründen schlägt die Verwaltung vor, die Software der Fa. Vialytics zur Dokumentation des Straßen- und Wegezustandes zu den o.g. Konditionen für vorerst 3 Jahre anzuschaffen. Nach Ablauf der Nutzungsdauer wird der weitere Einsatz der Software geprüft (ausgewertet) und anschließend erneut über die Verlängerung zur Nutzung der Software entschieden.

Der MGR erteilt sein Einvernehmen zur Beschaffung des Straßenmanagementsystems der Firma Vialytics zu einem Preis von bis zu max. 40.000 Euro für 3 Jahre.

Ortsrecht; Anpassungen gem. den aktuellen Satzungsmustern und Neuerlass der Hundesteuersatzung

Die beabsichtigte Änderung der Hundesteuersatzung wurde dem MGR im Vorfeld zur heutigen Sitzung über das RIS übermittelt. Dabei wurden die Änderungen farblich hervorgehoben. Die Hundesteuersatzung wurde auf das überarbeitete Satzungsmuster des Bayerischen Gemeindetages angepasst. Aufgrund der aktuellen Rechtsprechung gab es insbesondere im Bereich der Regelungen für Kampfhunde einige Änderungen. Weiterhin wird in den aktuellen Mustersatzungen empfohlen, „§ 7 Züchtersteuer“ ersatzlos zur streichen. Ebenfalls wurden die Steuersätze neu festgelegt, da diese letztmalig mit der Währungsumstellung auf „EURO“ im Januar 2003 angepasst und seit diesem Zeitpunkt nicht mehr verändert wurden. Bei der Festlegung der neuen Steuersätze hat sich die Verwaltung an den Steuersätzen der Nachbargemeinden orientiert. Es ist anzumerken, dass auch hier höhere Steuersätze festgelegt sind, daher soll der Vorschlag der Verwaltung nur als Orientierung dienen. Die Satzung soll anschließend rückwirkend zum 01.01.2024 in Kraft treten.

Die von der Verwaltung vorgeschlagene Erhöhung der Steuersätze sieht wie folgt aus:

Für den 1. Hund von 31,-- Euro auf 35 Euro,

für den 2. Hund von 61,-- Euro auf 70 Euro,

für jeden weiteren Hund von 102,-- Euro auf 140 Euro.

Für den 1. Kampfhund von 358,-- Euro auf 360 Euro und für den 2. und jeden weiteren Kampfhund von 614,-- Euro auf 620 Euro.

MGR Masso findet die Beiträge für die Hunde in Ordnung, lediglich die Kampfhundesteuer findet er zu niedrig. Er würde diese auf z.B. 400 Euro erhöhen und schlägt vor anzufragen, wie es andere Kommunen handhaben.

In diesem Zusammenhang informiert GLA Kleinheinz über die Hundesteuern der umliegenden Kommunen.

Nach einer kurzen Diskussion über die Kategorien und erforderlichen Wesenstests schlägt MGRin Dorn vor, bei einer Erhöhung der „normalen“ Hundesteuer von 10 %, bei den Kampfhunden ähnlich zu verfahren.

Der Vorsitzende schlägt vor, beim 1. Kampfhund eine Erhöhung der Steuer um 10% vorzunehmen, somit die Steuer des 1. Kampfhundes auf 400 Euro und für jeden weiteren Kampfhund 700 Euro zu veranlagen. Seiner Meinung nach ist diese Anhebung nicht übertrieben und zeitgeschuldet.

MGR Trump erkundigt sich in diesem Zusammenhang, warum die Hundsteuer in Eckartsroth oder der Ziegelhütte geringer ausfällt als z.B. in der Sonnenstraße.

Hierzu informiert 3. Bgm. Nowak, dass gerade in den abgelegenen Häusern oder Weilern Hunde noch eine Schutzfunktion haben.

Der MGR stimmt den Änderungen der Hundesteuersatzung, sowie den durch die Verwaltung vorgeschlagenen Erhöhungen der Steuersätze für den 1. Hund auf 35 Euro, den 2. Hund auf 70 Euro und jeden weiteren Hund auf 140 Euro zu. Außerdem wird auf Vorschlag des Vorsitzenden, die Hundesteuer für den ersten Kampfhund auf 400 Euro und jeden weiteren Kampfhund auf 700 Euro festgelegt.

Ortschronik; Antrag Thomas Helfrich auf Vorfinanzierung zum Druck der Ortschronik für die beim Bau des Truppenübungsplatzes Wildflecken abgesiedelte Ortschaft Reußendorf

Bgm. Kleinhenz begrüßt Thomas Helfrich und teilt mit, dass es am 1.2. diesbezüglich ein Telefonat gegeben habe und auch E-Mailkontakte stattgefunden haben. Er erläutert, dass es bereits zahlreiche Chroniken gebe, jedoch die abgesiedelte Ortschaft Reußendorf fehle noch.

Zur näheren Erläuterung verliest er die E-Mail von Thomas Helfrich in dieser Angelegenheit. Wie dieser zu entnehmen ist, arbeiten Matthias Elm (Federführung), Walter Kömpel und Thomas Helfrich derzeit an einer Chronik über Reußendorf, die etwa 400 Seiten haben und im Laufe des Jahres veröffentlicht werden soll. Als geplante Stückzahl werden 250 bis max. 300 vorgeschlagen (Erfahrungswert aus früheren Buchverkäufen). Der geschätzte Stückpreis soll vermutlich 35 Euro betragen (Erfahrungswert aus früheren Buchverkäufen, in Abhängigkeit der Seitenzahlen des Buches). Davon müssen ca. 20 Belegexemplare, die kostenlos abzugeben sind, in der Berechnung des Verkaufspreises berücksichtigt werden. Die Gesamtsumme: beträgt demnach für 320 Stck x 35 Euro/Stck = 11.200 Euro.

Für den Druck des Buches möchte Thomas Helfrich versuchen, Spender zu generieren. Die Spenden würden dann an die Gemeinde gehen, die auch die Spendenquittungen erstellt. Auch der Verkauf der Chroniken würde, wie die anderen Bücher auch, über die Gemeinde erfolgen. Zusätzlich würden die Autoren den Verkauf der Bücher u.a. bei Veranstaltungen wie dem Besuch der Friedhöfe in Reußendorf und Altglashütten unterstützen. Die Kosten für den Druck der 340 Chroniken soll durch die Gemeinde vorgestreckt werden.

MGR Trump akzeptiert, dass die Gemeinde alle Kosten übernimmt und über den Verkauf das Geld zurückkommt. Ihm erscheint jedoch der Verkaufspreis zu hoch.

2. Bgm. Illek fragt, ob die Bücher zur Jahresmitte fertiggestellt werden. Das kann von Thomas Helfrich nicht zugesagt werden.

MGR Kirchner fragt, wie es mit den anderen Büchern gehandhabt wird, worauf Bgm. Kleinhenz mitteilt, dass lediglich die Chroniken von Wildflecken und Oberbach über die Gemeinde laufen.

MGR Trump ist der Auffassung, dass, wenn Zeitgeschichte festgehalten werde, man sich glücklich schätzen könne. Es sei dann die Aufgabe der Gemeinde, den ehrenamtlichen den Rücken freizuhalten.

Thomas Helfrich teilt abschließend mit, dass es darum gehe, die Kosten der Chronik in Höhe von 11.200 Euro durch die Gemeinde vorzufinanzieren. Außerdem könne er selber keine Spendenquittungen ausstellen, weshalb der Markt Wildflecken die zentrale Stelle sein müsse. Thomas Helfrich teilt außerdem mit, dass die Spendengeber im Buch genannt werden sollen. Da es auch sein könnte, dass Spender ungenannt bleiben wollen, sollte auf der Spendenquittung eine entsprechende Information stehen.

MGR Rest merkt hierzu an, dass wir eigentlich grundsätzlich nicht von einer Kostenübernahme, sondern einer Vorfinanzierung sprechen.

MGR Trump spricht sich auch dafür aus, dass Spender im Buch genannt werden sollten.

2. Bgm. Illek ist der Meinung, dass die Tagesordnung dahingehend geändert werden sollte, da es sich nicht um einen Zuschussantrag, sondern um einen Antrag auf Vorfinanzierung handelt.

Bgm. Kleinhenz ist der Meinung, dass die Gemeinde das übernehmen könne und das Risiko überschaubar sei.

Der MGR stimmt der Vorfinanzierung der Chronik Reußendorf ist Höhe von 11.200 Euro zu. Außerdem stimmt der MGR zu, dass die Spendenquittungen von der Gemeinde ausgestellt werden.

Informationen der Brückenauer Rhönallianz

Das Protokoll der Sitzung der Brückenauer Rhönallianz wurde dem MGR vorab im RIS zur Kenntnisnahme beigefügt. Der Vorsitzende gibt weitere Erläuterungen zur Sitzung der Brückenauer Rhönallianz und teilt mit, dass erfreulich sei, dass der Markt Wildflecken mit seinem Projekt Slackline am Pumptrack unter insgesamt 26 Bewerbungen berücksichtigt wurde.

Er geht in seinen Erläuterungen auch auf das geplante Rechenzentrum der Bundeswehr ein. Er teilt mit, dass er immer wieder versuche, das Thema anzusprechen. Auch bei der Besprechung der Volkswandertage habe er die Gelegenheit wahrgenommen. Der Kommandant der BW war überrascht, dass der Markt Wildflecken noch keine Informationen erhalten habe. Noch am gleichen Tag kam eine E-Mail zurück mit ersten Erkenntnissen zum Rechenzentrum, jedoch ohne abschließende Entscheidung. Im Rahmen der Allianz wollte man Frau Staatssekretärin Sabine Dittmar einschalten.

Verschiedenes

Geschwindigkeitskontrolle Thüringer Straße

3. Bgm. Nowak teilt mit, dass auch in der Thüringer Straße zu schnell gefahren werde und fragt, ob dort durch die Polizei eine Geschwindigkeitsmessung vorgenommen werden oder geblitzt werden könnte.

Bgm. Kleinhenz sagt zu, dies bei der Polizei zu beantragen.

Nicht öffentliche Sitzung vom 27.02.2024

Gemeindlicher Bauhof; Ersatzbeschaffung für den Unimog und das Mulchgerät

Wie bereits in der Marktgemeinderatsitzung vom 23.01.2024 erläutert, plant die Verwaltung die Ersatzbeschaffung eines Unimog sowie verschiedener Anbaugeräte für Mäharbeiten der gemeindlichen Grünflächen sowie den Winterdienst.

In der heutigen Sitzung wird noch einmal über die Anschaffung beraten und offene Fragen geklärt.

Im Anschluss an die Erläuterungen schlägt die Verwaltung erneut vor, die Ersatzbeschaffung des Unimog, des neuen Streuers sowie der MULAG-Anbauteile in Höhe von rd. 317.000 Euro brutto über die Firma Herold aus Würzburg abzuwickeln.

Der MGR beauftragt die Verwaltung mit der Bestellung des durch die Firma Herold angebotenen Unimog, der Anbauteile für Winterdienst und Grünflächenpflege, sowie die Rückgabe der Anbauteile (Streuer, Mulchgerät) an die Firma Herold zum vereinbarten Preis in Höhe von 318.619,90 Euro brutto.

Wasserversorgung; Beschaffung digitaler Funk-Wasserzähler

Der Vorsitzende erläutert, dass die Verwaltung die Beschaffung digitaler Funk-Wasserzähler für das gesamte Gemeindegebiet plane. Aufgrund des stetig wachsenden Aufgabengebiets des gemeindlichen Bauhofs, wurde der normgerechte Wechsel der Hauswasserzähler in den letzten Jahren stark vernachlässigt. Dies führte dazu, dass das Eichdatum einer nicht unerheblichen Anzahl von Hauswasserzählern teilweise bereits mehrere Jahre überschritten wurde, was nicht automatisch bedeutet, dass die Messgenauigkeit der Wasserzähler beeinträchtigt ist. Insgesamt müssen 550 - 560 Wasserzähler gewechselt werden, da die Eichfrist abgelaufen ist. Für den Wechsel eines Wasserzählers muss der Hauseigentümer bzw. der Mieter vor Ort sein und alle Schieber, sowohl am Hauswassereingang, als auch in der Straße dicht abschließen, was nicht immer der Fall ist. Im Idealfall kann der Wechsel eines Wasserzählers durch einen Mitarbeiter erfolgen und nimmt rd. 20 Minuten Zeit in Anspruch. Mit dem Funk-Wasserzähler der Firma Kamstrup ist ein Wechsel der Wasserzähler lediglich vereinzelt und stichprobenartig in einem 6-Jahresintervall erforderlich. Bei einer Anzahl von beispielsweise 1.200 Wasserzählern ist die stichprobenartige Überprüfung von 50 Wasserzählern erforderlich. Nach 6 Jahren müssen die ausgewählten Zähler zur Überprüfung beim Eichamt eingeschickt werden. Die weiteren Intervalle (nach 9 Jahren und nach 12 Jahren) für stichprobenartige Zähler erfolgt dann im 3 Jahres-Rhythmus. Aktuell haben die Zähler insgesamt eine 15-jährige Zulassung.

Das Auslesen der Zählerstände erfolgt beim Einsatz von Funk-Wasserzählern mittels Empfängerantenne und einer Hardware im Vorbeifahren. Der gemeindliche Bauhof würde mit einem Funkempfänger die einzelnen Straßenzüge abfahren. Unter Idealbedingungen haben die Sender der Wasserzähler eine Reichweite von rd. 100 Metern. Die Zählerstände werden auf diese Weise innerhalb weniger Sekunden, ohne die Notwenigkeit eines persönlichen Kontakts und ohne Ablesefehler, übertragen. Die gesamten Zählerdaten des Gemeindegebietes können so in weniger als 2 Std. erfasst und in das Abrechnungssystem übermittelt werden.

Weitere Vorteile gegenüber den herkömmlichen analogen Wasserzählern sind:

  1. Das Eichdatum verlängert sich durch die stichprobenartige Prüfung der Zähler um weitere 12 Jahre Deutliche Einsparung bei den Anschaffungskosten für neue Zähler

    bisher alle 5 Jahre Neubeschaffung

  2. Integrierter Datenspeicher bis 460 Tage
  3. 40 % glasfaserverstärkter Kunststoff
  4. Bei der Auslesung Selektierung nach Ortschaft, Standort und Zählergröße möglich
  5. Anzeige der Wasserzähler auf der Karte (GIS)
  6. Automatische Benachrichtigung zum Wechsel via E-Mail möglich
  7. Integrierte Alarme: Trockenlauf, Rohrbruch, Leckage-Erkennung (Alleinstellungsmerkmal), Rückfluss Manipulationsversuch, Umgebungs- und Wassertemperatur
  8. Messgenauigkeit durch Ultraschallmessung

    kein Anlaufvolumenstrom erforderlich

  9. Möglichkeit einer taggenauen Auslesung (im Einzelfall), wenn z.B. bei der Abrechnung Unstimmigkeiten auftreten oder ein Abnehmer angibt das ein Rohrbruch vorlag.

Durch die integrierte Leckage-Erkennung lassen sich beispielsweise Rohbrüche im Trinkwasserversorgungsnetz örtlich eingrenzen. Die Wasserzähler registrieren Fließgeräusche und stellen diese im Vorbeifahren visuell in der App dar. Somit ist es unter anderem möglich, dass die Kosten für Fachfirmen zur Lokalisierung von Rohrbrüchen geringer ausfallen. Auch aufwendige Suchen nach Rohrbrüchen in Verbindung mit Baggerarbeiten, die den Zustand der Straßen und Wege erheblich beeinträchtigen und nicht selten ohne Erfolg sind, können mit dieser Funktion bestenfalls verhindert werden.

Für den Einbau der rd. 1.000 Wasserzähler innerhalb des Gemeindegebietes könnte ein externes Unternehmen beauftragt werden. Um ggf. Kosten zu sparen wäre es auch möglich, dass man für den Einbau der Funk-Wasserzähler befristet einen bzw. zwei ortskundige Personen einstellt, die den Wechsel der Wasserzähler vornehmen. Die Anschaffungskosten werden in zwei Kategorien gegliedert. Einmalige Investitionen und wiederkehrende Kosten.

Kosten für die Beschaffung der digitalen Wasserzähler 139.239,53 Euro brutto Einmalige Kosten für die Beschaffung und das Einspielen der Module 7.331,82 Euro brutto. Wiederkehrende Kosten (Lizenzen / Support) 7.042,36 Euro brutto, Gesamtkosten 153.613,71 Euro brutto.

Von Seiten der Verwaltung wurde auf die Einholung von weiteren Angeboten verzichtet, da insbesondere die Leckage-Erkennung der Fa. Kamstrup auf dem aktuellen Markt ein absolutes Alleinstellungsmerkmal ist. Weiterhin ist die Fa. Kamstrup bereits in mehreren Kommunen des Landkreises vertreten. Die VG Bad Brückenau hat bereits alle Wasserzähler der Mitgliedsgemeinden, beginnend ab dem Jahr 2016 mit Funk-Wasserzählern der Fa. Kamstrup ausgetauscht. Nach Rücksprache mit der VG Bad Brückenau gab es bisher keine Beanstandungen, die Zusammenarbeit mit der Fa. Kamstrup war stets perfekt. Die Preisstruktur der Fa. Kamstrup war in den letzten Jahren sehr stabil.

Neben den technischen Vorteilen gibt es auch weitere organisatorische Vorteile:

- Die Ablesung der einzelnen Wasserzähler am vorgegebenen Stichtag erfolgt nie termingerecht. Dies macht es erforderlich, dass von Seiten der Verwaltung bei allen nicht fristgerechten Zählerstandsmeldungen Nachfragen, Telefonate, Emailverkehr und damit anschließende Korrekturen vorgenommen werden müssen.

- Zählerstände werden oft nicht korrekt abgelesen, was anschließend zu falschen Abrechnungen führt.

- Die Angabe von Wasserrohbrüchen oder ähnlichen Vorkommnissen bei einem hohen Zählerstand, kann nicht nachträglich überprüft werden. Hier sind nur Schätzungen möglich.

- Rückforderungen und nachträgliche Änderungen der Gebührenbescheide werden vermieden.

- Der Bauhof wird entlastet, da auch alle gemeindlichen Zähler via Funk erfasst werden. Weiterhin müssen fehlerhafte Verbrauchsmeldungen nicht mehr durch den Bauhofmitarbeiter persönlich überprüft werden.

Nach Rücksprache mit der Finanzverwaltung, reduziert sich der Zeitaufwand für fehlerhafte Verbrauchsmeldung um mind. 2 Wochen.

Die Einführung der digitalen Funk-Wasserzähler wäre auch ein weiterer Schritt in der Digitalisierung. Auch die Wasserversorgung wird zunehmend digitalisiert. Es ist bereits jetzt schon Stand der Technik im Bereich der Wasserversorgungen des Marktes Wildflecken, dass die Steuer-, Mess- und Regeltechnik sowie die Aufbereitungsanalgen digital überwacht bzw. gesteuert werden. Der Einsatz digitaler Technologien hat bereits jetzt schon Auswirkung auf alle Wertschöpfungsstufen der Wasserversorgung von der Rohwassergewinnung bis hin zur Kundenabrechnung (Gebührenbescheid). Zukünftig sind auch für den Markt Wildflecken noch weitere Prozesse für die Digitalisierung der Wasserversorgung vorgesehen bzw. möglich:

Die Einsatzmöglichkeiten für digitale Anwendungen oder Technologien im Bereich der Wasserversorgungen sind nahezu unbegrenzt. Durch Messungen, Datenübertragungen und Auswertungen von Echtzeitdaten im Trinkwassernetz wird der Wasserwart dabei unterstützt, die Vorgänge im Leitungsnetz genauer zu erfassen und Wasserverluste durch Leckageortung zu identifizieren oder im günstigsten Fall zu lokalisieren. Unter Einsatz von KI kann ein optimaler Betrieb der Pumpen, Filter und sonstigen Förderanlagen mittels Wasserverbrauchsprognosen realisiert werden. Dies spare z.B. Energiekosten, da die Pumpensteuerungen zur Füllung der Hochbehälter optimal im Verhältnis zum Verbrauch gesteuert werden können. Auch für die bevorstehende Sanierung der Tiefenbrunnen I und II wird man Überlegungen für ein vernetztes und smartes Brunnenbetriebsmanagement, in Verbindung mit dem Wasserwerk und der notwendigen Aufbereitung des Trinkwassers realisieren müssen.

Die Verwaltung schlägt daher vor, den Auftrag zur Beschaffung der digitalen Funk-Wasserzähler an die Fa. Kamstrup zu vergeben und sich kurzfristig um eine Firma oder eine, bzw. mehrere Hilfskräfte zu bemühen, die die Verwaltung und den Bauhof bei der Installation der Wasserzähler sowie bei der Erfassung der Grunddaten unterstützen.

MGR Masso fragt, ob durch die Beschaffung auch die Gebühren für die Bürger steigen und man gezwungen sei, diese entsprechend zu erhöhen.

GLA Kleinheinz teilt hierzu mit, dass die Gebühr entweder auf 6 Jahre in die gesamte Bilanz mitaufgenommen werden oder auch eine Erhöhung der Grundgebühr über die Satzung erfolgen könne.

Er erläutert, wie rechtssicher dieses System arbeite und bis zu 365 Tagen rückwirkend nachvollziehen könne.

MGR Masso fragt, ob die digitalen Wasseruhren kompatibel sind, mit dem was bereits verbaut ist.

GLA Kleinheinz bejaht diese Frage und weist darauf hin, dass bei dieser Gelegenheit auch die erforderlichen Bügel bei den Zwischenuhren installiert werden könnten.

MGR Masso ist weiter der Auffassung, dass die Bürger über die Neuerung zeitnah informiert werden sollten.

MGR Trump fragt nach, wie es zu der Situation gekommen sei, dass so viele überaltete Wasseruhren vorhanden sind.

GLA Kleinheinz teilt hierzu mit, dass dieser Missstand seit vielen Jahren im Argen liegen und schon auf den Vor-Vorgängern beruhe. Mit der Umstellung soll dieses Problem beseitigt werden.

Bgm. Kleinhenz ergänzt, dass dieser Missstand nicht mehr hinnehmbar sei.

MGR Masso weist darauf hin, dass man auch für neue Uhren Geld in die Hand nehmen müsse und im Zyklus immer wieder neue Wasseruhren beschafft werden müssen.

GLA Kleinheinz erwidert hierzu, dass dies eine Beschaffung sei, die sich rechne, da die Eichzeit 3x länger sei und nur eine gewisse Anzahl turnusmäßig geprüft werden muss.

3. Bgm. Nowak bezweifelt in diesem Zusammenhang, dass der Bauhof um den Bereich der Firma Paul & Co herumfahren könne und alle erforderlichen Werte erhält.

Hierzu informiert GLA Kleinheinz, dass die Sendeleistung bei bis zu 100 m liege und somit auch im Bereich der Firma Paul & Co funktionieren werde.

MGR Trump fragt, für welchen Zeitraum die Einstellung von Hilfskräften geplant sei.

3. Bgm. Nowak gibt zu bedenken, dass eine bessere Gewährleistung durch die Erledigung dieser Arbeiten durch eine externe Firma gegeben wäre.

GLA Kleinheinz versichert, dass auch dieser Aspekt für die Planung der Umrüstung berücksichtigt werde.

Der MGR erteilt sein Einvernehmen zur Beschaffung der digitalen Wasserzähler der Firma Kamstrup in Höhe von 153.613,71 Euro sowie der Organisation einer Firma oder einer, bzw. mehrerer Hilfskräfte zur Installation der Wasserzähler, sowie zur Erfassung der Grunddaten.

Verschiedenes

Parksituation Sonnenstraße

MGR Masso teilt mit, dass sich die Parksituation in der Sonnenstraße, und hier im Bereich seines Firmenanwesens, immer mehr zuspitze. Durch die dort abgestellten Fahrzeuge sei auch die Wiese der Gemeinde bereits schwer in Mitleidenschaft gezogen. Außerdem kommen die größeren Fahrzeuge, wie z.B. die Busse, kaum durch. Er fragt an, ob evtl. ein Parkverbot für LKW erlassen werden könne.

Der Vorsitzende sagt eine Überprüfung zu.

Pfarrer-Otto-Denk-Platz

MGRin Neisser erinnert daran, dass die Steine, die das Parken auf dem Pfarrer-Otto-Denk-Platz verhindern sollen, noch immer fehlen. Dieser Platz ist kein Parkplatz. Immer wieder parken hier die Eltern, während sie die Kinder in die Krippe bringen oder abholen.

Öffentliche Sitzung vom 19.03.2024

Abwasserbeseitigung; Sanierung der Kläranlage Oberbach:

Informationen durch das Ing.-Büro ARZ Ingenieure, Würzburg, zum Vorentwurf, Variantenvergleich, Kostenschätzung und weitere Vorgehensweise

Zu diesem TOP begrüßt Bgm. Kleinhenz Herrn Finger vom Ing.-Büro ARZ aus Würzburg. Herr Finger erläutert den aktuellen Sachstand zur o.g. Maßnahmen und stellt den Vorentwurf, den Variantenvergleich, die aktuelle Kostenschätzung und weitere Vorgehensweise vor. Er erläutert, dass parallel zu den o.g. Berechnungen und Planungen ebenfalls die Schmutzfrachtsimulation/ -berechnung (SMUSI) ausgearbeitet wird. Das Ergebnis der SMUSI fließt ebenfalls in die Berechnung der Ausbaugröße der neuen Kläranlage ein. Es ist nicht zu erwarten, dass an der bis jetzt geplanten Ausbaugröße von 7.000 EW noch gravierende Änderungen hinzukommen.

Im Zuge der Umstrukturierung der gesamten Abwasserversorgung ist es neben dem Neubau der Kläranlage erforderlich, dass ein neues Regenüberlaufbecken mit 2.000m³ Nutzinhalt gebaut werden muss.

GLA Kleinheinz informiert, dass das vorhandene und aktuell genutzte Rückhaltebecken dringend geräumt werden müsse, da es wegen des dort vorhandenen Klärschlamms bereits zu erheblicher Geruchsbelästigung im Bereich der Dorfwiese kommt. In diesem Zusammenhang fragt GLA Kleinheinz, ob es möglich sei, in Oberbach ein Schilfbeet für die Ablagerung des Klärschlamms anzulegen.

MGR Witke erwidert, dass diese Lagerung des Klärschlamms nicht mehr zeitgemäß ist und auch das Schilfbecken irgendwann geräumt werden muss. Die dann vorhandene Erde ist Sondermüll und nur kostenaufwendig verwertbar bzw. zu entsorgen.

Herr Finger stimmt den Ausführungen von MGR Witke zu und empfiehlt diese Vorgehensweise nicht.

Herr Finger führt weiter aus, dass in Wildflecken ein Pumpwerk gebaut wird, mit dem das Schmutzwasser über den im Radweg vorhandenen Kanal nach Oberbach geleitet wird.

In Oberbach muss ein neuer Sammelkanal gebaut werden, dieser soll nach der Brücke an der Kreuzung Eckartsother Str. / Bahndamm gebaut werden und anschließend über die Wiesenflächen in Richtung Kläranlage an den bestehenden Kanal angeschlossen werden.

Diese Maßnahme ist notwendig, da die Schmutzfracht aus Wildflecken und Oberwildflecken nicht in das bestehende Kanalnetz (Im Sinntal bzw. Eckartsrother Str.) eingeleitet werden kann. Die bestehenden Kanäle bzw. der Stauraumkanal sind schon zu stark ausgelastet.

MGR Rest fragt nach der geplanten Länge der Druckleitung. Herr Finger teilt mit, dass noch ca. 500 m Kanal gebaut werden müssen. MGR Schmitt möchte dazu wissen, ob der Radweg teilweise wieder geöffnet werden muss. Herr Finger teilt mit, dass dies zumindest für die Anbindung des neuen Kanals erforderlich ist, aber dass anschließend die neue Kanaltrasse talseits neben dem Radweg verlaufen soll, so dass der Radweg nur in geringen Teilen in Mitleidenschaft gezogen wird.

Abschließend teilt Herr Finger noch einmal mit, dass die Variante 2 von Seiten des Ing.-Büro ARZ als mögliche Lösung empfohlen wird. Die Variante 2 beinhaltet 1 kompaktes Becken mit zwei-straßiger Lösung. Dies hätte den Vorteil, dass bei Wartungsarbeiten das andere Becken verwendet werden kann. Außerdem ist die kompaktere Version ca. 10-12% wirtschaftlicher, da geringerer Stromverbrauch. Dies ist eine patentierte Lösung. In Oberleichtersbach besteht eine solche Anlage, die gerne besichtigt werden kann. Nach der vorliegenden Berechnung sind beide Varianten förderfähig. Es ist nun das Ergebnis der Variantenprüfung durch das Wasserwirtschaftsamtes Bad Kissingen abzuwarten.

Herr Finger erläutert, dass die Investitionskosten im Vergleich zum Planungsstand im Herbst 2023 in Bezug auf die Höhe nicht mehr angepasst werden mussten.

Mit der in den Unterlagen übermittelten Kostenvergleichsrechnung nach der Barwertmethode, wird die Reinvestition mit einem Zeitfaktor von 60 Jahren hochgerechnet. Zwischen den beiden Varianten liegt ein Unterschied von 6-8%. Aus diesem Grund sind beide Varianten förderfähig, da diese Berechnungen unterhalb von 10 % liegen. Die Variante 2 ist gem. dieser Berechnung die wirtschaftlichere Variante. Die zu erwartende Förderung ist nicht hoch, sie beträgt „nur“ 250 Euro pro Einwohner.

MGR Rest fragt, ob die im Herbst 2023 bereits angesprochenen Patentkosten in der Variante 2 inbegriffen sind. Herr Finger bejaht diese Frage. Diese Kosten sind in allen Berechnungen mit eingerechnet. In Bezug auf die geplante Bürgerinformationsveranstaltung, bei der die Kosten der gesamten Maßnahme und die, für die Bürger zu erwartenden Beiträge, erläutert werden sollen, erst dann stattfinden, wenn die Varianten vom Wasserwirtschaftsamt geprüft sind. Somit wird die Bürgerinformationsveranstaltung vermutlich erst im Herbst 2024 stattfinden. GLA Kleinheinz ergänzt, dass vor diesem Termin noch keine Vorausleistungen von den beitragspflichtigen Bürgern erhoben werden. Dies erfolgt erst nach der o.g. Informationsveranstaltung. Vermutlich wird im November 2024 der erste Vorausleistungsbeitrag erhoben.

MGR Trump fragt nach der geplanten Größe des Regenüberlaufbeckens, welches mit 2.000 m³ doch recht groß geplant ist. Herr Finger erklärt, dass heute eine andere Berechnung zugrunde gelegt wird und die Vorgaben heute anders sind, darum wird dieses Becken in der o.g. Dimension benötigt.

Um jedoch weitere Werte zu bekommen und alle Berechnungen noch einmal zu verdichten, empfiehlt Herr Finger parallel zum weiteren Vorgehen ein Messprogramm, bei dem verschiedene Parameter noch einmal über mehrere Wochen erfasst werden. Dies wird noch einmal mit dem Wasserwirtschaftsamt Bad Kissingen besprochen.

MGR Schmitt fragt nach dem geplanten Baubeginn.

Herr Finger antwortet: Wenn die Ausschreibung im Herbst erfolgt und diese im Winter abgeschlossen ist, kann man mit Baubeginn nächstem Jahr März/April 2025 rechnen. Bauzeit ca. 2 Jahre.

MGR Trump möchte wissen, ob die Anlage in Betrieb genommen werden kann, auch wenn das Außengelände noch nicht fertiggestellt ist. Dies ist lt. Herrn Finger die Entscheidung der Behörden.

MGR Trump fragt nach, ob esbei Variante 2 möglich ist, nur die eine Hälfte laufen zu lassen?

Lt, Herr Finger wird die Anlage immer gleichmäßig beschickt, es macht keinen Sinn, eine Seite trocken zu legen.

Auf die Nachfrage, ob es sinnvoll wäre den Bau des Regenüberlaufbeckens vorzuziehen antwortet Herr Finger, dass es durchaus möglich wäre, wenn die Anlage genehmigt ist. Dies muss dann im Einzelnen mit dem Wasserwirtschaftsamt abgestimmt werden.

Bgm Kleinhenz bedankt sich bei Herrn Finger vom Ing.-Büro ARZ Ingenieure für die informativen Ausführungen.

Der MGR beauftragt die Verwaltung die heute vorgestellte Vorentwurfsplanung zur Überprüfung beim WWA KG einzureichen, um die Förderfähigkeit der jeweiligen Varianten feststellen zu lassen. Die erforderliche Schmutzfrachtberechnung wird nach Fertigstellung des Erläuterungsberichtes ebenfalls an das WWA KG zur fachlichen Prüfung übermittelt. Der schließt sich der Empfehlung des Ing.-Büro ARZ an und spricht sich für die Variante 2 „BIOCOS“- aus.

Spielplätze; Information über den Zustand und die laufenden Sanierungen der gemeindlichen Spielplätze

Am 01.03.2024 fand die alljährliche Überprüfung der gemeindlichen Spielplätze durch die Firma DEKRA aus Fulda statt.

Trotz der durchaus guten Gesamtbewertung aller Spielplätze, erfordern die Unterhaltung und die damit verbundenen, wiederkehrenden Instandhaltungsarbeiten viel Zeit. Insbesondere der inzwischen deutlich in die Jahre gekommene Spielturm am Kinderspielplatz in der Grünen Lunge bedarf kurzfristig einer Sanierung zur optischen Verbesserung. Der gemeindliche Spielplatz in der Breslauer-Straße in Oberwildflecken wurde bereits zurückgebaut. An dieser Stelle soll ein neuer Bauplatz entstehen. Die Spielgeräte wurden vorerst im gemeindlichen Bauhof zwischengelagert. Im Rahmen der Sicherheitsüberprüfung wurde festgestellt, dass die dort verbaut gewesene Rutsche, die ursprünglich einen neuen Platz in der Schlesierstraße bekommen sollte, aufgrund des nichtvorhandenen Handlaufs, in dieser Bauweise nicht wieder an einem öffentlichen Spielplatz aufgestellt werden darf. Alternativ könne man die Leiter demontieren und die Rutsche in einen Hang integrieren. Die Möglichkeiten hierzu müssen noch geprüft werden. Auch die demontierte Schaukelanlage sollte ursprünglich einen neuen Platz im Spielhof der KITA in Oberwildflecken erhalten – diese Idee wurde aus Platzgründen jedoch verworfen.

Der gemeindliche Spielplatz in der Florian-Geyer-Straße ist aktuell nur noch insoweit in Betrieb, dass die Spielgeräte zwar grundsätzlich noch bespielbar sind, aufgrund der Tatsache, dass der Spielplatz entfernt werden soll, fand an diesem Standort jedoch keine weitere Sicherheitsüberprüfung statt. Fest steht, dass beispielsweise das Klettergerüst bereits in der Zeit der Amerikaner vorhanden war und sicherheitstechnisch als fraglich einzustufen ist. Auch wurde der Fallschutz durch Sand, seit vielen Jahren nicht ausgetauscht, was zur Folge hat, dass beinahe der gesamte Spielbereich von Gras und Moos bedeckt ist. Die Wippanlage, bestehend aus drei verschieden großen, parallel angeordneten Wippen, könnte nach Rücksprache mit dem gemeindlichen Bauhof, mit relativ geringem Aufwand renoviert werden. Hier sind vor allem die Sitzflächen zu erneuern, dann könnte man diese Anlage ggf. in den Spielplatz in der Schlesierstraße integrieren – hier müssen noch die tatsächlichen Platzverhältnisse geprüft werden.

Die Rutsche, bestehend aus Edelstahl ist in einem nahezu tadellosen Zustand, sodass man auch diese an den Spielplatz nach Oberwildflecken versetzen könnte.

Für die beiden Schaukelanlagen, bestehend aus jeweils zwei Schaukeln, hat die Verwaltung derzeit keine Verwendung. Denkbar wäre jedoch, eine der beiden Schaukelanlagen in das Areal des Pumptracks zu integrieren. Alternativ, könnte man die Schaukelanlagen auch privat veräußern, ebenso wie die Rutschanlage aus der Breslauer Straße in Oberwildflecken.

Zusammenfassend ergeben sich für den Unterhalt, sowie die teilweise Neuerrichtung der Spielplätze über einen Betrachtungszeitraum vom 01.01.2023 – 31.12.2023 für den gemeindlichen Bauhof folgende Zeiten, in denen unter anderem Grundstückspflege, wie Rasenmähen und Hecken- und Baumpflege enthalten sind:

  • Spielplatz Oberbach Im Sinntal 245 Std.
  • Tretbecken Oberbach 160 Std. (inkl. Herstellung des Umfelds/Tretbecken–einmalig)
  • Spielplatz KITA Oberbach 67,5 Std.
  • Spielplatz Schlesierstraße Oberwildflecken 104 Std.
  • Spielplatz Wildflecken 106 Std.
  • Pumptrack Wildflecken 71 Std.

Summe 753,5 Std. rd. 94 Tage.

Aufgrund der Tatsache, dass die Spielplätze im Gesamtortbereich aufgelöst und zu je einem Spielplatz zusammengefügt werden, soll nun auch der Spielplatz in der Florian-Geyer-Straße zurückgebaut werden und die noch intakten Spielgeräte sinnvoll auf den umliegenden Spielplätzen verteilt werden. Gleiches gilt auch für das gemeindliche Grundstück in Fleischhauerstraße in Wildflecken unmittelbar neben der Flurnummer 93 in der Gemarkung Neuwildflecken (ehemals Fuchsbau). Hier wurden im Rahmen des Förderprogramms „Stadtumbau-West“ zwei Federtiere installiert, die bis dato keiner ordentlichen Sicherheitsprüfung unterzogen wurden, jedoch an andere Stelle Verwendung finden könnten, beispielsweise in einem der drei Kindergärten.

MGR Trump findet die Idee gut, einen Teil der Spielgeräte im Areal PumpTrack einzubinden.

3. BGM Nowak ist dagegen, einen Zaun um den Teich in Oberwildflecken zu errichten.

Der MGR stimmt der o.g. Vorgehensweise zu.

Verschiedenes

Glasfaserausbau

MGR Kirchner gibt Info zum aktuellen Stand Glasfaserausbau im Markt Wildflecken. Aktuell ist der Ausbau für August-Dezember 2024 geplant. Die Leerrohre der Telekom können aus rechtlichen Gründen nicht genutzt werden. Die Firma „Glasfaser Plus“ baut ein komplett separates Netz, die Verlegungstiefe beträgt 40 cm.

MGR Rüttiger fragt nach, ob es ein Planfeststellungsverfahren gibt. Was passiert mit den Leerrohren, die jetzt in Eckartsroth mitverlegt werden sollen?

GLA Kleinheinz erläutert, dass es kein Planfeststellungsverfahren gebe und dass es bisher noch keinen Planungsstand bzw. kein Termin für ein Bauanlaufgespräch mit der Telekom gibt.

Die Verwaltung wird im Rahmen ihrer Möglichkeiten weiter bei der Telekom anfragen und Druck machen. In Bezug auf die geplante Verlegung der Speedpipes im Rahmen der Straßensanierung in Eckartsroth, wird im Vorfeld ein Koordinierungsgespräch mit der Telekom durchgeführt um sicherzustellen, dass die dann geplanten Leitungen genutzt bzw. gekauft oder gepachtet werden.

Nichtöffentliche Sitzung vom 19.03.2024

Wasserversorgung; Beschaffung digitaler Funk-Wasserzähler; Änderung des vorliegenden Angebotes Fa. Kamstrup; Anschaffung LoRaWAN-fähiger Funk-Wasserzähler

Wie in der MGR-Sitzung vom 27.02.2024 beschlossen, wurde die Verwaltung mit der Beschaffung der Funk-Wasserzähler über die Fa. Kamstrup beauftragt. Bevor der Auftrag an die Fa. Kamstrup übermittelt wurde, besuchte GLA Kleinheinz eine Infoveranstaltung „Smart City“ in Fulda. Unter anderem ging es bei dieser Veranstaltung auch um Sensortechnik und die umfassenden Einsatzmöglichkeiten eines LoRaWAN-Netztes. Auch die zukünftige Erfassung sowie Übermittlung von Daten in der Wasserversorgung mittels Sensor- und Cloudbasierter LoRaWAN-Technik wurde erläutert. Aus diesem Grund muss das vorliegende Angebot der Fa. Kamstrup noch einmal überarbeitet werden. Die bis jetzt angebotenen Zähler können keine LoRaWAN-Technik. Von Seiten der Fa. Kamstrup wurde erläutert, dass z.Zt. nur die ¾ Zoll-Wasserzähler mittels LoRaWAN-Technik ausgestattet sind, da dieser Markt erst sehr neu ist. Die Technik wurde durch die Fa. Kamstrup aber schon in vielen Gemeinden und Städten verbaut, u.a. auch bei einem großen Wasserversorger (Stadtwerke Gelsenkirchen) und die Technik funktioniert bestens. Die Wasserzähler größer als ¾ -Zoll gibt es bisher noch nicht mit LoRaWAN-Technik, was aber in Zukunft kommen wird. Daher wird die Ready-Software mittels Antennenauslesung weiterhin für diese Wasserzähler (> ¾-Zoll) benötigt, jedoch kann die bisher angebotene Anzahl der Lizenzen deutlich reduziert werden. Für die LoRaWAN-Zähler muss nun noch ein LoRaWAN-Netz errichtet werden, hierzu werden die notwendigen Gateways und je nach örtlicher Gegebenheit noch weitere Gatways als Repeater benötigt.

GLA Kleinheinz erläutert dem MGR anhand eines Vortrags und Videos die Einsatzmöglichkeiten der LoRaWAN-Technik.

Das bereits vom Landkreis Bad Kissingen installierte LoRaWAN-Netz kann hierzu vermutliche nicht genutzt werden. Für die Auslesung von Funkwasserzählern müssen die Wasserzähler und die Gateway TLS-verschlüsselt senden, dies ist aus datenschutzrechtlichen Gründen vorgeschrieben. TLS bedeutet „Transport Layer Security“, also eine „End to End“-Verschlüsselung bei der ein öffentlicher Schlüssel verwendet wird und sichergestellt ist, dass keine zwischengeschalteten Parteien eine Nachricht bzw. die Daten mitlesen können. TLS wird zwischen Client und Server implementiert, dabei sendet der Webserver dem Client ein passendes Zertifikat zurück. Dieses Zertifikat beweist die Authentizität des Servers. Ob die aktuell im Markt Wildflecken verwendeten Gateways des Landratsamtes Bad Kissingen TLS-fähig sind, wird durch die Fa. Kamstrup über deren Subunternehmen überprüft.

Weiterhin ist es nun erforderlich, dass die notwendige Anzahl der Gateways für ein flächendeckendes LoRaWAN-Netz ermittelt werden. Die Kosten sind relativ gering. Die Voraussetzung für eine Installation sind ein Stromanschluss und ein Internetanschluss für das „Haupt-Gateway“. Aktuell wird ein Gateway des Landkreises am Trinkwasserhochbehälter in Oberbach betrieben und zukünftig eine weiteres auf dem Dach des Rathauses in Wildflecken installiert. Das Angebot der Fa. Kamstrup wird nun abgeändert und um die ggf. notwendigen LoRaWAN-Gateways erweitert. Aufgrund der umfassenden Möglichkeiten der LoRaWAN-Funk-Technik und dem Vorteil, dass LoRaWAN-fähige Funkwasserzähler mittels „Knopfdruck“ ohne Ablese-Fahrten des Bauhofes sowie zu jederzeit von der Verwaltung ausgelesen werden können, ist die zusätzliche Investition in ein LoRaWAN-Netz zum aktuellen Zeitpunkt erforderlich.

Neben den Wasserzählern ist es mit einem LoRaWAN-Netz für den Markt Wildflecken jederzeit möglich, dass weitere Sensoren wie z.B. Füllstandmesser, Stromzähler, Wärmetauscher, Bodentemperaturmesser, Raumtemperaturmesser, Gebäudeüberwachungssensoren, u.v.m eingesetzt werden können. Mit diesen kostengünstigen Sensoren können zukünftig die notwendigen Daten, Verbräuche, usw. für ein EMS (Energiemanagementsystem) erfasst werden. Ein Sensor zur Erfassung des Stromverbrauchs kostet zwischen 80 – 100 Euro und kann beim Vorhandensein eines LoRaWAN-Netzes und einer Cloud zum Erfassen und Umrechnen der Daten sofort genutzt werden.

Mit der Energieeffizienzrichtline (EED) und dem daraus resultierenden Energieeffizienz-Gesetz wird der Bund, die Länder und die Kommunen zukünftig Energie- beziehungsweise Umweltmanagementsysteme einführen müssen. Jährlich sollen zwei Prozent Endenergie eingespart werden. Gemäß dem EEG soll die öffentliche Hand mit Vorbild voran gehen.

MGR Trump fragt nach der Reichweite der Gateways. Wie viele benötigt man, wo können diese hin?

GLA Kleinheinz erklärt, dass er zusammen mit der Firma Kamstrup dies vor Ort klären muss, es aber verschieden Möglichkeiten gibt.

MGR Rüttiger fragt nach dem Unterschied zum vorherigen Angebot. GLA Kleinheinz erklärt, dass mit dem LoRaWAN-Netz direkt von Wildflecken aus das Ablesen erfolgen kann und niemand mehr vor Ort sein muss. Somit wird sich die Lizenz für die „Ready-Software“ verringern, aber es werden LoRaWAN-Gateways benötigt und es muss eine Software bzw. Cloud betrieben werden welche die Sensorik der Wasserzähler auslesen kann. Diese Punkte werden mit einer Fachfirma besprochen.

Der MGR beauftragt die Verwaltung das Angebot der Fa. Kamstrup zur Anschaffung der Funkwasserzähler wie erläutert abzuändern und zusätzlich die erforderlichen Voraussetzungen sowie die Anschaffung von Gateways zum Betrieb eines LoRaWAN-Netzes umzusetzen. Die Verwaltung unterrichtet den MGR beim vorliegen weiterer Erkenntnisse erneut über die geplante Maßnahme.

Verschiedenes

Straßensanierungen 2024 im Ortsteil Wildflecken

Der Vorsitzende informiert wie folgt:

- Ausschreibung wird derzeit vorbereitet

- Das Leistungsverzeichnis wird in Zusammenarbeit mit der Fa. Väth erstellt

- Es soll eine Volumenausschreibung werden. Investitionssumme ca. 1 – 1,2 Mio. Euro

- Öffentliche Ausschreibung wird im April bzw. Mai über digitales Vergabeportal veröffentlicht

Sanierung und Wegebau gemeindlicher Friedhof / Reußendorfer Straße

Zur Sanierung des Friedhofes in der Reußendorfer Straße gibt der Vorsitzende folgende Information:

- Vorliegendes Angebot Fa. Väth,

- ein weiteres Angebot wird von Fa. Hahn eingeholt

Die Verwaltung schlägt vor, die Arbeiten an den wirtschaftlichsten Anbieter, zu vergeben.

Der MGR ermächtigt die Verwaltung, die Arbeiten, wie vorgetragen, zu vergeben.

Sanierung Rathausplatz (Holztreppenstufen)

Der Vorsitzende gibt folgende Informationen:

- Angebot Fa. Holzwerkstatt Rhön

- Kosten für Treppen inkl. Montage (bei Unterstützung durch Bauhof) 20.229,17 Euro (Netto)

- Kosten für Eisfläche/Brunnen inkl. Montage (mit Unterstützung Bauhof) 44.240,58 Euro (Netto)

- Gesamtkosten: 76.719,00 Euro Brutto

Von Seiten der Verwaltung und auf Vorschlag des Bauhofes wird folgende Vorgehensweise empfohlen:

- nur die Treppen zu den o.g. Kondition erneuern: ca. 24.072,12 Euro

- Die Podeste der Eisfläche zurückbauen, im Bauhof lagern. Die Fläche mit Filterschicht/Kies als Drainage auffüllen. Oberfläche begrünen, hier einen Rollrasen, so dass schnellstmöglich anwächst. In zwei Ecken große Blumenkübel mit einer Winterfesten Bepflanzung.

- Vorteile wäre hier, dass man schnell eine günstige Lösung hätte und die Grünfläche würde den „tristen“ Platz etwas auflockern. Die Pflege dieser Fläche (Rasen) ist unkompliziert und kann schnell abgearbeitet werden.

Der MGR stimmt der Vorschlag der Sanierung Treppe, lt. Angebot Fa. Holzwerkstatt Rhön, Kosten ca. 24.072,12 Euro zu.