Kindertagesbetreuung; Informationen zum aktuellen Sachstand der gemeindlichen und kirchlichen Einrichtungen im Markt Wildflecken
Zu diesem TOP begrüßt der Vorsitzende die Leiterin des Gemeindekindergartens Oberbach, Frau Bianca Schmidt sowie die Kinderpflegerinnen Marleen Greubel, die Leiterin des Hortes, Barbara Kleinhenz und die Leiterin des Kindergartens St. Josef, Susanne Raab.
Wildflecken und Oberwildflecken (Trägerschaft kath. Kirchenstiftung):
Aktuell sind die Räumlichkeiten der Kinderkrippe in Wildflecken weiterhin nicht nutzbar. Wie bekannt, ist die Krippe aus diesem Grund in die Räumlichkeiten der ehem. Euro-Schule in Oberwildflecken ausgewichen.
Das bereits durch den MGR beauftragte Wirtschaftlichkeitskonzept für eine Sanierung oder den Neubau der KITA mit Krippe und 2 Regelkindergruppen, wird bis Anfang Mai erwartet.
Die aktuelle Situation der o.g. Einrichtung stellt sich wie folgt dar:
Betriebserlaubnis: 68 KITA inkl. Krippe
Aktuelle Kinderzahlen (Stand April)
66 Kinder, davon
- Regelkinder: 58
- unter 2,5 J. (zählen doppelt): 8 (4 Kinder)
Kinderzahlen ab Sep. 2023 und Bedarf der zusätzlichen Plätze
67 Kinder, davon
- Regelkinder: 55
- unter 2,5 J. (zählen doppelt): 12 (6 Kinder)
Hierzu folgende Anmerkungen von Susanne Raab:
2 Regelkind-Gruppen in Wildflecken:
Diese sollten zukünftig „nur“ mit 22 Kinder pro Gruppe belegt werden, denn das Personal ist bereits jetzt überlastet. Dies ist durch die Auffälligkeiten insbesondere wegen des hohen Migrationshintergrunds der Kinder begründet:
- 13 Kinder ohne Deutschkenntnisse
- Behindertes Kind
- 12 Deutsch-Vorkurs-Kinder
- 14 sozialauffällige Kinder.
Aus diesem Grund wäre es sinnvoll, dass man in Oberwildflecken eine zusätzliche Kleinkindgruppe (2-4-jähr.) einrichtet. Nach Rücksprache mit der KITA-Aufsicht könnten die zwei übrigen Räume in der Euro-Schule dafür genehmigt werden. Hier handelt es sich um den ehemaligen Jugendraum und das Lager der Bibliothek, welche im Erdgeschoss an die Krippe angegliedert sind.
In Wildflecken ständen dann noch freie Plätze für Notfälle zur Verfügung. Es könnten somit während dem Kindergartenjahr noch 1-2 Kinder pro Gruppe aufgenommen werden (z.B. Zuzug v. Vorschulkinder). Weiterhin muss aus Erfahrung immer mit kurzfristigen vom Jugendamt angeordneten Aufnahmen gerechnet werden.
Um der o.g. Situation auch zukünftig gerecht zu werden, kam durch die Leitung und den Träger folgender Vorschlag:
Bildung einer zusätzlichen Kleinkindgruppe in OWi (2-4 jähr.) mit insgesamt 11 Kindern, welche auch zukünftig für den gesamten Betreuungsbedarf innerhalb aller Ortsteile von Vorteil wäre. Denn es ist auch davon auszugehen, dass die hohe Kinderzahl zukünftig wieder rückläufig sein könnte.
Krippe in OWi (1-3 jähr.):
Wie bisher, eine Gruppe mit 12 Kindern.
Oberbach (Trägerschaft Markt Wildflecken):
Betriebserlaubnis: 55 (35 Regelkinder und 10 Krippenkinder – zählen doppelt)
Aktuelle Kinderzahlen (Stand April):
41 Kinder, davon
- Regelkinder: 35
- unter 2,5 J. (zählen doppelt): 12 (6 Kinder)
Kinderzahlen ab Sep. 2023 und Bedarf der zusätzlichen Plätze:
51 Kinder, davon
- Regelkinder: 36
- Unter 2,5 J. (zählen doppelt): 30 (15 Kinder)
Überbelegung: 6 Kinder
Nach Rücksprache mit der KITA-Leitung und aus Sicht der Verwaltung, kann die Problematik der Überbelegung nur durch ein zusätzliches Raumangebot und Personalaufstockung gelöst werden.
Grundsätzlich ist die Gemeinde verpflichtet, einen Betreuungsplatz zur Verfügung zu stellen. Ein Umbau bzw. Anbau an die bestehende KITA ist aus jetziger Sicht nicht wirtschaftlich, da die Kinderzahlen vermutlich nicht auf Dauer auf diesem hohen Niveau bleiben werden. Im Ortsteil Oberbach befinden sich leider keine geeigneten Räumlichkeiten die als Übergangslösung für eine weitere Gruppe genutzt werden könnten. Aus diesem Grund könnte der vermutlich zeitlich begrenzte Mehrbedarf nur mit einer Containerlösung kompensiert werden. Diese Lösung würde auch von der KITA-Aufsicht beim LRA KG genehmigt werden, da diese Problematik mehrere Kommunen im Landkreis betrifft. Nach Rücksprache der Verwaltung mit einer anderen Kommune, die ähnliche Probleme hat, wurden hier bereits eine erste Kostenermittlung und Planung für eine zusätzliche Regelgruppe mittels Containerlösung durch ein Planungsbüro ausgeschrieben. Dem Angebot ist zu entnehmen, dass der Platzbedarf für eine Regelgruppe mittels Container ca. 12 x 9 m beträgt.
Für den Kindergarten Oberbach könnte dieser Platz nur auf dem angrenzenden Festplatz vor der Freilichtbühne realisiert werden, wenn der Container im räumlichen Bezug stehen soll.
Die Gesamtkosten für eine solche Containerlösung belaufen sich rd. 200.000 Euro.
Im Anschluss an die Ausführungen des Vorsitzenden erteilt er den anwesenden Vertreterinnen der Kindertageseinrichtungen das Rederecht.
MGR Trump fragt, warum die Kinder von Oberbach nicht nach Oberwildflecken gehen könnten.
Susanne Raab erläutert, dass dann die Plätze für die Wildfleckener Krippe und die Kleinkindgruppe, die in Oberwildflecken entstehen soll, nicht ausreichend sind.
MGR Trump schlägt vor, dass ggf. auch an das Pfarrheim in Oberbach denken sollte, um hier eine Kinderkrippe oder Kleinkindgruppe einzurichten.
Marleen Greubel erläutert, dass eine Nutzung des Pfarrheims prinzipiell denkbar wäre aber nicht für die ganz Kleinen, da hier die Örtlichkeiten nicht geeignet wären.
MGR Kirchner fragt nach, wie der Sachstand zur Abfrage für den Waldkindergarten im Markt Wildflecken verlaufen ist.
Bgm. Kleinhenz informiert, dass Interesse da war. Es sei ein Nachteil, dass bei einem Waldkindergarten eine maximal Betreuungszeit nur bis 14:00 Uhr angeboten werden könne.
MGR Rest fragt die Vertreterinnen der Kindertagesstätten, ob sie mit der Idee eines Containers für den Kindergarten Oberbach einverstanden wären oder ob es evtl. sinnvoller sei, dass Pfarrheim zu nutzen auch wenn es sich nicht in unmittelbarer Nähe zum Kindergarten befindet, z.B. für die Vorschulkinder.
Bianca Schmidt erklärt, dass sie sich grundsätzlich eine Containerlösung vorstellen könne, sie jedoch auch den Platz direkt am Kindergarten auf dem Festplatz vor der Freilichtbühne als kritisch sehe. Gegebenenfalls wäre es auch denkbar, einen Container im hinteren Bereich des Feuerwehrhauses zu platzieren oder für die größeren Kinder das Untergeschoss im Pfarrheim zu nutzen.
In diesem Zusammenhang weist MGR Schmitt darauf hin, dass aufgrund der Umstrukturierungen innerhalb der kath. Kirche und deren Liegenschaften auch ein Kauf des gesamten Pfarrheims durch den Markt Wildflecken denkbar sein könnte.
Bgm. Kleinhenz nimmt diesen Vorschlag auf und wird diesen zu gegebener Zeit prüfen.
MGR Trump fasst zusammen, dass kurzfristig eine Containerlösung nicht realisierbar ist. Kurzfristig wäre die Lösung in Oberwildflecken mit der weiteren Gruppe mit einem „kleinen“ Umbau der Räumlichkeiten notwendig und sollte umgehend realisiert werden. Außerdem muss die Wirtschaftlichkeitsberechnung des für die Sanierung oder Neubau des Kindergartens in Wildflecken weiter geprüft werden. Dies sei jedoch dann eine größere Maßnahme und für den Bereich Oberbach sollte man nochmals Verbindung zur Kirche aufnehmen, um über die Möglichkeit einer Nutzung des Pfarrheims zu sprechen.
Susanne Raab teilt mit, dass es für Wildflecken wichtig wäre, die Lösung mit der weiteren Kleinkindgruppe in Oberwildflecken umzusetzen, da es aktuell sehr schwierig sei und sie aufgrund der genannten Defizite, 20 bis 22 Kinder in einer Gruppe betreuen kann. Es sei Tatsache, dass die Eltern von ca. 20 Kindern so gut wie kein Deutsch sprechen können. Dies erschwere die Arbeit im Kindergarten erheblich.
Bianca Schmidt erläutert, dass bei einer Kleinkindgruppe in Oberwildflecken auch nicht die Kinder von Oberbach nach Oberwildflecken gehen können, da in der Kleinkindgruppe die Krippenkinder betreut werden dürfen.
Hierzu merkt 3. Bgm. Nowak an, dass die Kleinkindgruppe und die Krippe in Oberwildflecken nach jetzigem Stand schon voll besetzt ist.
Susanne Raab betont nochmals, dass hier schon Kinder auf den Wartelisten stehen.
3. Bgm. Nowak fasst zusammen, dass man nun auf jeden Fall die weiteren Räumlichkeiten in Oberwildflecken in der Schlesierstraße umbauen sollte und man auch auf den Durchbruch zum Spielhof denken müsse. Künftig sollte man auch an das gesamte Gebäude der ehem. Euroschule denken, da auch die Mietwohnung mittelfristig nicht mehr durch die Mieter Latus bewohnt sein wird.
Bgm. Kleinhenz schlägt vor, jetzt hierzu einen Beschluss zu fassen.
Der MGR beschließt, die zwei weiteren Räume in der ehemaligen Euro-Schule in Oberwildflecken als Krippen- bzw. Kleinkindgruppe nach Vorgaben der KITA-Aufsicht auszubauen und die notwendigen Maßnahmen hierzu zu beauftragen.
Bgm. Kleinhenz versichert, dass die Verwaltung weiter die Aufstellung eines Containers prüfe aber parallel auch Kontakt mit der Kirchenverwaltung aufnehme, um ggf. eine Nutzung des Pfarrheims in Oberbach zu realisieren.
Bianca Schmidt wollte wissen, wie sie sich gegenüber den Eltern verhalten soll, da diese auf Zusagen warten.
Bgm. Kleinhenz erläutert, dass die Zusagen aktuell noch nicht erteilt werden können, man müsse die Eltern informieren, dass der Markt Wildflecken Lösungen suche und die Zusagen erst im laufenden Jahr 2023 kurzfristig erfolgen können.
3. Bgm. Nowak merkt hierzu an, dass auch die Lieferzeit eines Containers vermutlich nicht kurzfristig realisierbar sein wird und auch dieses Projekt eher ein langfristiges Projekt sein sollte. Es sei deshalb sinnvoll, sich das Pfarrheim in Oberbach genauer anzusehen.
Bgm. Kleinhenz bedankt sich bei den Vertreterinnen der Kindertageseinrichtungen.
Mobilfunk - Mobilfunkausbau Eckartsroth Ergebnis der Anwohnerbefragung
Wie bereits in der Sitzung vom 14.03.2023 mitgeteilt, bietet die Firma MIG ihre Unterstützung zum Ausbau des Mobilfunknetzes im Bereich Eckartsroth an.
Im Nachgang an die Sitzung vom März, führte die Verwaltung am 17.03.2023 eine Anwohnerbefragung durch. Alle Anwohner wurden schriftlich zur aktuellen Lage des Mobilfunks befragt. Es wurde die Möglichkeit gegeben, die persönliche Einschätzung bis zum 06.04.2023 auf dem Postweg, per Telefon oder per Email an die Gemeinde zurückzusenden.
Von insgesamt 21 Befragten haben uns 9 Personen wie folgt geantwortet:
7 x das derzeitige Mobilfunknetz ist ausreichend
2 x das derzeitige Mobilfunknetz ist nicht ausreichend
Von den weiteren befragten Anwohnern blieb eine Antwort auf die Frage der aktuellen Mobilfunksituation bislang aus.
Die Verwaltung schlägt vor, den Mobilfunkausbau in Eckartsroth weitestgehend zu unterstützen, wenn auch der vorgeschlagene Standort vorerst außer Betracht fällt.
Bgm. Kleinhenz informiert, dass, nach einem Telefonat mit der Verwaltung, die Anwohner Armin Ziegler und Elke Richter für einen Ausbau des Mobilfunks sind und ggf. auch eigene Grundstücke zur Verfügung stellen würden. Dies würde jedoch erst noch geprüft.
MGR Kirchner ist der Meinung, dass man unbedingt weiter die MIG unterstützen sollte, da es nun eine einmalige Gelegenheit sei, die Mobilfunkabdeckung im Bereich Eckartsroth auszubauen. Er fragt nach, ob die Gemeinde auch Einfluss auf die Bauart oder die Höhe eines solchen Mastes habe.
D. Kleinheinz erläutert, dass dies nicht der Fall sei, da der Mast gem. den baurechtlichen Vorschriften beantragt und somit durch das Landratsamt genehmigt. Die Höhe ist durch öffentlich-rechtliche Vorschriften vorgegeben und werde durch das LRA Bad Kissingen geprüft.
MGR Trump schließt sich den Vorrednern an und ist ebenfalls der Meinung, dass man nicht nur im Hinblick auf die Anwohner den Mobilfunk im Bereich Eckartsroth ausbauen sollte, sondern auch im Hinblick auf Wanderer und Forstbetriebe, da auch hier im Notfall eine Netzabdeckung wichtig sei.
Der MGR beauftragt die Verwaltung, den Ausbau für den Mobilfunk in Eckartsroth in Zusammenarbeit mit der MIG voranzutreiben und ggf. zwischen Privateigentümern zu vermitteln.
Bauantrag Frank Lehmann zur Errichtung einer Gleisanlage zu Schulungszwecken für wechselnde Schienenfahrzeuge einschl. Ladezone für Tieflader sowie Errichtung von drei Kurzzeit-Stellplätzen für Wohnmobile
Herr Frank Lehmann stellt Bauantrag auf Errichtung einer Gleisanlage zu Schulungszwecken für wechselnde Schienenfahrzeuge einschl. Ladezone für Tieflader sowie die Errichtung von drei Kurzzeit-Stellplätzen für Wohnmobile.
Das Bauvorhaben befindet sich gem. §34 BauGB sowohl im Innenbereich, als auch zu kleinen Teilen, gem. § 35 BauGB, im Außenbereich.
Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht gem. BauNVO einem Dorfgebiet.
Jedoch ist das gesamte ehem. Bahnhofsgelände lt. Flächennutzungsplan als Sondergebiet ausgewiesen.
Aufgrund der besonderen Umstände fügt sich das o.g. Bauvorhaben aus Sicht des Marktes Wildflecken nach wie vor in das vorhandene Ortsbild ein.
Die Zufahrt ist durch die Lage des Grundstücks durch eine öffentliche Verkehrsfläche in ausreichender Breite gesichert.
Die Wasserversorgung ist durch die zentrale Wasserversorgung und die Abwasserbeseitigung durch den Anschluss an die Kanalisation gesichert.
Die eingereichten Unterlagen weisen keine Mängel auf.
Der MGR erteilt sein Einvernehmen zu dem geplanten Bauvorhaben.
Bauantrag Eichelmann und Petersen zur Errichtung eines Einfamilienwohnhauses mit Garage, Carport und PV-Anlage, Neuglashüttener Str. 13, Fl.Nr. 1323/12, Gemarkung Wildflecken
Die Bauherren Jürgen Eichelmann und Silvia Petersen stellen einen Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage/Carport und PV-Anlage in der Neuglashüttener Str. 13, Gemarkung Wildflecken.
Das Bauvorhaben befindet sich gem. §30 BauGB im Geltungsbereich des qualifizierten Bebauungsplans „Oberer Kapellenweg“.
Die Bauherren beantragt folgende Befreiung vom derzeitig gültigen Bebauungsplan:
Ausbildung des Daches des Zwerchgiebels als Flachdach mit geringer Neigung mit Folien- und Blecheindeckung.
Festsetzung lt. Bebauungsplan:
• Satteldächer mit einer Neigung von 40°-50°, sowie Pultdächer mit einer Neigung von 5°-15°.
• Die Dachflächen sind mit einer roten, bzw. rotbraunen oder grauen bis anthrazitfarbenen Dacheindeckung aus Dachziegeln, bzw. Betondachsteinen zu versehen.
Da sich der Bebauungsplan derzeit in der Überarbeitung befindet und in seiner endgültigen Fassung voraussichtlich im Herbst dieses Jahres in Kraft tritt, bekundet die Bauherrenschaft den Verzicht der dreimonatigen Fiktionsfrist durch die Untere Baugenehmigungsbehörde. Die Bauherrenschaft beginnt somit erst nach Inkrafttreten des Bebauungsplans mit dem Bau.
Um ständig wiederkehrende Anträge auf Befreiung von vornherein zu vermeiden, soll der Bebauungsplan „Oberer Kapellenweg“ in seiner Überarbeitung auf die aktuell gängigen Baustile angepasst werden.
Der MGR stimmt dem geplanten Bauvorhaben zu.
Bauvorhaben Günter Diegmüller zur Errichtung von zwei Mehrzweckhallen zur gewerblichen Vermietung im Gewerbepark - Fl.-Nr. 1/54
Der Bauherr Günter Diegmüller plant die Errichtung von zwei Mehrzweckhallen zur gewerblichen Vermietung im Gewerbepark am Kreuzberg, Fl.-Nr. 1/54, Gemarkung Oberwildflecken.
Das Bauvorhaben befindet sich im qualifizierten Bebauungsplan „Ehemalige Rhönkaserne“. Das Bauvorhaben entspricht allen Festsetzungen des Bebauungsplans und ist somit im Genehmigungsfreistellungsverfahren gem. Art. 58 BayBO zu behandeln. Daher ist die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nicht gefordert.
Dem Bauherrn wird Seitens der Verwaltung mitgeteilt, dass gem. Art. 58 BayBO einen Monat nach Vorlage der vollständigen Unterlagen mit dem Bau begonnen werden darf.
Glasfaserausbau
MGR Rest bittet nochmals darum, dass die Verwaltung die kürzlich erschienenen Flyer der Telekom für den Glasfaserausbau im Markt Wildflecken erläutert, da er bereits mehrfach angesprochen wurde, ob der Anschluss jetzt beauftragt werden sollte und ob dies im Zusammenhang mit dem Glasfaseranschluss im Markt Wildflecken zusammenhänge.
MGR Kirchner erläutert, dass man auch zu einem späteren Zeitpunkt den Ausbau noch beauftragen könne, die Telekom aber explizit auf jeden Eigentümer noch einmal zukommen werde, da vertragliche Grundlagen vor der Verlegung des Glasfaseranschlusses geschaffen werden müssen.
GLA Kleinheinz versichert, dass die Verwaltung nochmals eine kurze Information im nächsten Mitteilungsblatt veröffentlichen werde.
Straßenreparaturen; Ausbau im Ortsteil Wildflecken
MGR Masso bemängelt die schlechten Zustände der Straßen im Ortsteil Wildflecken. Es müssen extrem viele Löcher geschlossen werden, ggf. können auch einige im Winter neu entstandenen Löcher nicht auf dem kleinen Weg saniert werden. Es sei unbedingt erforderlich, dass auch in Wildflecken die Straßen saniert werden.
MGR Gundelach ist der Meinung, dass bis zum Jubiläumsfest „500 Jahre Wildflecken“ im nächsten Jahr, zumindest an einigen Straßen, bei denen die Verhältnisse extrem geworden sind, Sanierungen vorgenommen werden müssten.
Bgm. Kleinhenz versichert, dass man auch in diesem Jahr den Ausbau bzw. die Sanierung der Straßen in Wildflecken weiter vorantreiben werde, so wie im letzten Jahr angedacht. Im vergangenen Jahr wurden im Haushalt die Sanierungen in Oberwildflecken und Oberbach eingeplant, die nun abgeschlossen werden. Anschließend muss der Ortsteil Wildflecken an der Reihe sein. Im Haushalt 2023/2024 wird die Verwaltung diese Sanierungsarbeiten einplanen.
Schöffen 2024; Vorschlagsliste
Der Vorsitzende informiert über die eingegangenen Bewerbungen für das Amt des Schöffen ab 2024.
Auf die Bekanntmachung hin haben sich drei Personen um dieses Ehrenamt beworben.
Alle Bewerber erfüllen die durch das Gericht gegebenen Voraussetzungen.
Die Kandidaten werden nach erfolgtem Beschluss über die Aufnahme in die Vorschlagsliste informiert, anschließend erfolgt die Niederlegung der Liste mit entsprechender Bekanntmachung.
Der MGR stimmt der Vorschlagliste, wie am Beamer gezeigt, zu.
Haushaltsplanung 2023; Eckdaten und aktueller Sachstand
GLA Kleinheinz erläutert die Eckdaten und den aktuellen Stand der Haushaltsplanung für das Jahr 2023 und der Finanzplanung 2024-2026.
Vorab merkt er an, dass sich die finanzielle Situation der Gemeinde solide darstellt. Die Kontostände zum 14.04.2023 betragen insgesamt 7,1 Mio. Euro, wobei hiervon, wie bekannt, 3,7 Mio. Euro auf Festgeldkonten angelegt wurden.
Der Schuldenstand beträgt zum 01.04. 2023 insgesamt rd. 2,6 Mio. Euro. Aufgrund der niedrigen Zinsen und der langen Bindungsfristen sei es momentan nicht wirtschaftlich, die Kredite vorzeitig abzulösen.
Die Kreisumlage ist von 41,5 % Punkte auf 44,0 % Punkte gestiegen.
Für den Bereich der Schlüsselzuweisungen sind im Haushaltsjahr 2023, im Vergleich zum Vorjahr mit einer Summe von 1 Mio. Euro, in diesem Jahr nur noch 720.000 Euro zu erwarten. Diese Schwankungen nach einem mehrjährigen Hoch der Schlüsselzuweisungen sei jedoch normal.
Die Gewerbesteuerumlage wird in diesem Jahr auf rd. 260.000 Euro errechnet. Dies entspricht einer Steigerung von 45.000 Euro gegenüber dem Haushaltsjahr 2022.
Die Gewerbesteuereinnahmen werden für das Haushaltsjahr 2023 auf 2,5 Mio. Euro geschätzt, während diese im vergangenen Haushaltsjahr 2,2 Mio. Euro betrugen.
Die Einkommensteuer- und Umsatzsteuerbeteiligungen belaufen sich auf rd. 1,7 Mio. Euro.
Zieht man die Gewerbesteuer und Kreisumlage von den o.g. Einkommensarten ab, darf für das Haushaltsjahr 2023 mit einer Einnahme in Höhe von 2,9 Mio. Euro gerechnet werden.
Für den Bereich des Investitions- bzw. Vermögenshaushalts stehen in den nächsten Jahren große Baumaßnahmen an. Die Planungsarbeiten für die Kläranlage werden noch in diesem Jahr abgeschlossen, so dass mit einem Bauzeitraum von drei Jahren, ab 2024, ausgegangen wird.
Im Bereich der Abwasserbeseitigung sind jedoch noch weitere Maßnahmen, wie der Kanalneubau in der Rabensteinstraße, die Kanalsanierung in der Altglashüttener Straße und Maßnahmen zur Fremdwasserbeseitigung des Ortsnetzes Wildflecken und Oberwildflecken geplant.
Außerdem müssen hohe Summen für Straßensanierungen in allen Ortsteilen eingeplant werden. Für die Haushaltsjahre 2023 und 2024 liegt der Schwerpunkt der Sanierung zunächst in Wildflecken.
Im Bereich der Trinkwasserversorgung muss die defekte Brunnenpumpe ausgetauscht werden. In Oberbach muss der Trinkwasserhochbehälter dringend saniert werden und in der Eckartsrother Straße ist der Neubau der Trinkwasserleitung geplant. Aufgrund der schlechten Druckverhältnisse muss in diesem Zuge auch eine Druckerhöhungsanlage installiert werden.
Die Trinkwasseraufbereitungsanlage im Ortsteil Oberwildflecken muss ebenfalls umgebaut werden, jedoch stehen hier noch, wie dem MGR bekannt, größere Positionen der Schlussrechnung im Zuge der Neuordnung der Trinkwasserversorgung Oberwildflecken offen. Diese offenen Positionen werden u.a. mit dem ausführenden Planungsbüro BaurConsult verhandelt, da die Gewährleistungsabnahme aufgrund der andauernden Mängel noch nicht durchgeführt werden konnte.
Zusätzliche Kosten sind für auch für die Neuanschaffung eines Fahrzeuges für die Wasserversorgung aufzuwenden.
Kämmerin Katharina Wirsing und GLA Kleinheinz werden für die nächste Sitzung die Vorberatung des Haushalts 2023 in die Tagesordnung aufnehmen. In der übernächsten Sitzung im Juni soll der Haushaltsplan, inklusive Haushaltssatzung dann beschlossen werden.
Spatenstich Gefechtssimulationszentrum Wildflecken
Bgm. Kleinhenz teilt mit, dass er beim Spatenstich zum Bau von zwei Gefechtsstandsgebäuden des Gefechtssimulationszentrums anwesend war und hier ein Gespräch mit dem Leiter des Kompetenzzentrums der Bundeswehr hinsichtlich einer möglichen Nutzung der ehemaligen Schule im Truppenlager durch die Bundeswehr geführt habe. Es wurde bestätigt, dass es Ansätze gebe, ein militärisches Interesse an dem Grundstück zu generieren und der Markt Wildflecken in diesem Zuge ggf. die Schule an die Bundeswehr zurückgeben könnte. In Bezug auf das Rechenzentrum wurde ihm mitgeteilt, dass dieses für den Standort Wildflecken kommen werde, jedoch möglicher Weise in einer kleineren Dimension.