Die Digitalisierung schreitet in der Rathaus-Verwaltung weiter voran.
Verwaltung und Marktgemeinderäte nutzen bereits das digitale Ratsinfosystem für die Sitzungsvor- und nachbereitung. Ab sofort steht allen Interessierten das Bürgerinfoportal zur Verfügung.
Im Bürgerinfoportal finden Sie umfassende Informationen zu allen öffentlichen Sitzungen des Marktgemeinderates. Dort können Sie den Sitzungskalender einsehen, die Tagesordnungen der Sitzungen nachlesen und die Protokolle der öffentlichen Sitzungen abrufen.
Das Bürgerinfoportal finden Sie hier: https://buergerinfo-wildflecken.digitalfabrix.de/info.asp, über die Homepage der Marktgemeinde: www.wildflecken.de/buergerinfoportal-mgr-sitzungen oder direkt über den QR-Code.
Die Sitzungsprotokolle werden zusätzlich bis auf Weiteres hier in den Wildfleckener Nachrichten veröffentlicht.
Bauantrag Hubert und Sven Wiegand GbR für den Neubau einer Überdachung eines Stellplatzes im Birkenweg 9, Fl.-Nr. 44, Gemarkung Oberwildflecken
Bereits in der Sitzung vom 19.11.2024 erläutert, stellte die Firma Hubert und Sven Wiegand GbR Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Stellplatzüberdachung im Birkenweg 9 auf der Fl.-Nr. 44 in der Gemarkung Oberwildflecken. Aufgrund eines Formfehlers musste der Antrag aus dem Jahre 2024 zurückgenommen und neu gestellt werden. Nach Einsicht der Unterlagen und Rücksprache mit dem Bauherrn ergeben sich keine Änderungen gegenüber dem Antrag aus dem Jahre 2024.
Aus Sicht der Verwaltung spricht nach wie vor nichts gegen das geplante Bauvorhaben.
Der MGR erteilt sein Einvernehmen zum geplanten Vorhaben „Neubau einer Stellplatzüberdachung im Birkenweg 9 auf der Fl.-Nr. 44 in der Gemarkung Oberwildflecken“.
Straßensanierung Oberbach; Auftragsvergabe Sanierung Eckartsrother Straße Bauabschnitt 3
Am 17.02.2025 wurde die Ausschreibung zur Sanierung des BA 3 der Eckartsrother Straße beschränkt ausgeschrieben.
Folgende Firmen wurden zur Abgabe eines Angebots aufgefordert:
| 1. | August Ullrich GmbH |
| 2. | Gebr. Stolz GmbH & Co. KG |
| 3. | Georg Väth GmbH |
| 4. | Josef Hell Bauunternehmen GmbH |
| 5. | Otto Heil GmbH & Co. KG |
Außerdem wurden nachstehende Firmen auf Anfrage in die Liste der Bieter mit aufgenommen:
| 1. | Müller Bau GmbH |
| 2. | Strabag AG |
Von nachstehenden drei Firmen wurde fristgerecht ein Angebot eingereicht:
| 1. | August Ullrich GmbH |
| 2. | Gebr. Stolz GmbH & Co. KG |
| 3. | Georg Väth GmbH & Co. KG |
Unter Vorbehalt der rechnerischen Prüfung durch das techn. Büro Köhl, schlägt die Verwaltung vor, den Auftrag zur Sanierung des Bauabschnittes 3 der Eckartsrother Straße, zu einem Brottopreis von 520.942,28 Euro an den wirtschaftlichsten Bieter, die Firma Gebr. Stolz GmbH & Co. KG, zu vergeben.
Auf die Frage von MGR Rest, wann die Maßnahme beginnt, teilt BAL Helfrich mit, dass die Bauzeit vom 01.04.-31.08. geplant sei. Außerdem fragt MGR Rest an, ob nicht vorher eine kurze Lagebesprechung mit den Anliegern wegen der erforderlichen Sperrungen erfolgen sollte.
Bgm. Kleinhenz teilt hierzu mit, dass bereits Gespräche geführt wurden.
MGR Rest weist darauf hin, dass auch Bayernwerk informiert werde, damit diese mit den Arbeiten neben der Straße weitermachen.
Abschließend gibt GLA Kleinheinz anhand eines Lageplans weitere Erläuterungen über die geringe Kostenüberschreitung aufgrund der Entwässerung des Rothenrainer Weges.
Der MGR stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, den Auftrag zur Sanierung des BA 3 der Eckartsrother Straße zu einem Bruttopreis von 520.942,28 Euro an die Firma Gebr. Stolz GmbH & Co. KG zu vergeben.
Waschanlage Firma Becker, Wildflecken
MGR Trump greift das Thema Autowaschanlage der Firma Becker erneut auf. Er teilt mit, dass er beobachtet habe, dass nach 23:00 Uhr noch ein Auto gewaschen wurde, was für die Nachbarn eine Zumutung sei. Er erinnert an die Vorgaben, die dem Betreiber bei Antragstellung auferlegt wurden. Es sei lediglich ein Schild mit entsprechendem Hinweis angebracht worden, das offensichtlich von niemandem gelesen werde.
Bgm. Kleinhenz bestätigt, dass ein Antrag an den Betreiber zur Installation einer technischen Vorgabe gestellt wurde, damit die Zeiten eingehalten werden.
Auch 2. Bgm. Illek bestätigt, dass zu den unmöglichsten Zeiten Autos gewaschen werden.
Bgm. Kleinhenz sagt zu, den Betreiber nochmals ins Rathaus einzuladen und die Angelegenheit zu besprechen.
2. Bgm. Illek behält sich vor, bei Nichteinhaltung andere Schritte zu unternehmen.
Glasfaserausbau
MGR Kirchner teilt mit, dass nach der erfolgten Veranstaltung zum Glasfaserausbau bekannt sei, was nicht gebaut werde. Er ist der Meinung, dass von Seiten der Verwaltung baldmöglichst die entsprechenden Förderanträge gestellt werden sollten. Von GLA Kleinheinz wird darauf hingewiesen, dass diesbezüglich Kontakt mit dem Büro Reuther aufgenommen werden müsse. MGR Gundelach möchte wissen, ob man die Baufirma (Glasfaser+) nicht fragen könnte, welche Zusatzkosten auf uns zukommen.
Wegebau; Zukünftiges Vorgehen Wegebau Wildflecken und Oberbach
Der Vorsitzende informiert, dass u.a. aufgrund immer häufiger auftretenden Starkregenereignissen, vermehrt zu mehr oder weniger großen Flurschäden an Land- und Forstwegen komme. Aber auch die Forstwirtschaft trägt einen nicht unerheblichen Teil zur Schädigung der Wege im gesamten Gemeindegebiet und darüber hinaus bei. Häufig werden Wege, die der Land- und Forstwirtschaft dienen, durch Regen ausgespült oder im Zuge der Forstbewirtschaftung, sei es privater oder kommunaler Natur, stark in Mitleidenschaft gezogen. Immer wieder stellt sich die Frage der Zuständigkeit für die Wiederherstellung bzw. die Sanierung dieser Wege, die es aus Sicht der Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Jagdgenossen unbedingt zu klären gilt. Grundsätzlich unterscheiden sich die Wege in den Gemarkungen Wildflecken, Neuwildflecken und Oberbach hauptsächlich in den Eigentumsverhältnissen.
Die land- und forstwirtschaftlichen Wege rund um Oberbach befinden sich fast ausschließlich im Eigentum der Anlieger oder des Freistaates Bayern, wohingegen sich die Wege rund um Wildflecken und Oberwildflecken beinahe ausschließlich im Eigentum des Marktes Wildflecken befinden. Bislang, so ist es aus zahlreichem Schriftverkehr zwischen den Jagdgenossen Oberbach und der Verwaltung aber auch aus Niederschriften des Gemeinderates herauszulesen, war es so, dass die Kosten für Arbeiten an forst- und landwirtschaftlichen Wegen in der Gemarkung Oberbach zu gleichen Teilen durch die Jagdgenossen Oberbach und den Markt Wildflecken getragen wurden.
In der Gemarkung Wildflecken/Neuwildflecken haben sich die Jagdgenossen bislang mit einem Teil des Jagdschillings an der Instandhaltung der meist gemeindlichen Wege beteiligt. Die Auszahlung des Jagdschillings wurde in der Vergangenheit zwar jahresweise unterbrochen, belief sich aber in der Regel auf rd. 5.000 Euro pro Jahr oder mehr.
Es wurden gemeinsame Besichtigungen der „Problemwege“, sowohl in Wildflecken als auch in Oberbach durchgeführt und die Aufträge meist durch die Firma Richter aus Oberbach ausgeführt.
Auch vom Thema Wegebau betroffen, sind Wege rund um den sog. Trimm-Dich-Pfad. Ein Großteil der Wege, die hier durch die Firma Landschaftspflege Ziegler gepflegt werden, befinden sich im Eigentum der BIMA. Die zu pflegenden Wege erstrecken sich vom Sportplatz in Wildflecken über das Forsthaus, unterhalb entlang der Panzerringstraße Richtung Little Manhattan, von dort entlang der alten Reußendorfer Straße beinahe bis zum Kapellchen in Wildflecken. Die Kosten hierfür trägt der Markt Wildflecken.
Vor Kurzem wurden Wege im Bereich des Rosengartens durch die Firma Väth, beauftragt durch die Jagdgenossen Oberbach, saniert. Auch die hier sanierten Wege sind Anliegerwege und befinden sich teilweise sogar in der Gemarkung Oberriedenberg. Die Sanierungsarbeiten dieser Wege beliefen sich auf rd. 17.000 Euro, die Anteile der Jagdgenossen bereits abgezogen.
Im Vorfeld fanden Absprachen zwischen den Jagdgenossen Oberbach und der Bauverwaltung statt, in denen der Verwaltung die Örtlichkeiten und die vorherrschenden Probleme geschildert wurden. Man hatte sich darauf verständigt, je Maßnahme wie gehabt 50 % der Kosten zu übernehmen, abgesehen vom Weg oberhalb des Rosengartens in Oberbach. Hier wurde vereinbart, dass die Organisation zur Instandsetzung des Weges über die Jagdgenossen läuft und die Kosten alleine durch den Markt Wildflecken getragen werden, da der Weg durch gemeindlich beauftragte Holzabfuhr beschädigt wurde.
Leider lässt sich das Verursacherprinzip in den wenigsten Fällen anwenden. Meist werden vor allem Wege, die u.a. der Forstwirtschaft dienen, durch den Einsatz schwerer Maschinen zwar stark beschädigt, jedoch anschließend gar nicht oder nur notdürftig wiederinstandgesetzt, heißt abgezogen. Die so entstehenden hohen Wegesränder verhindern den Regenabfluss und verhindern, dass die Wege trocknen.
In allen Ortsteilen wird der gemeindliche Bauhof durch die Firma Ziegler Landschaftspflege unterstützt. Der Wegebau, insbesondere in und um Wildflecken, schreitet, aufgrund der fehlenden Kapazitäten des Bauhofes insgesamt nur schleppend voran. Man hat sich darauf verständigt, Herrn Armin Ziegler nach Bedarf auf dem kurzen Dienstweg zu beauftragen aber einen Großteil der Arbeiten in Eigenleistung durch den Bauhof durchzuführen. Bei Wegen mit gravierenden Schäden und aufwändigerer Wiederherstellung, sollen in Zusammenarbeit zunächst Teilabschnitte instandgesetzt werden, um die Kosten nicht aus den Augen zu verlieren.
Das Thema Wegebau ist alles in Allem sehr umfangreich und zeitintensiv. Insbesondere auf Grund der Tatsache, dass viele Wege wieder und wieder beschädigt werden, sei es durch Witterung oder durch den Einsatz von Fahrzeugen und Maschinen.
Auch wenn sich die Eigentumsverhältnisse der Wege in den verschiedenen Gemarkungen unterscheiden, sollte es aus Sicht der Verwaltung das Ziel sein, eine weitestgehend einheitliche Lösung für den Unterhalt der Wege im gesamten Gemeindegebiet zu finden. Nicht zuletzt, da es auch in der Gemarkung Wildflecken Anliegerwege gibt, deren Unterhalt nicht durch den Markt Wildflecken unterstützt wird.
Nach dem Verursacherprinzip zu verfahren kann und wird auf Dauer nicht funktionieren. Beispiele wie der Schlagweg, der Weg am Altenberg oder der Rothenrainer Weg, der maßgeblich durch die Forstwirtschaft der Staatsforsten befahren und beschädigt wird, verdeutlichen, dass das Verursacherprinzip zwar eine relativ faire Lösung darstellt, in der Praxis aber kaum umsetzbar zu sein scheint.
Viel mehr schlägt die Verwaltung vor, gemeindeeigene Wege vorrangig zu behandeln und über eine finanzielle Unterstützung beim Unterhalt von Anliegerwegen, die in erster Linie dem Erreichen privater Grundstücke dienen, neu zu entscheiden.
Grundsätzlich sind aus Sicht der Verwaltung in erster Linie die Anlieger selbst für die Instandhaltung und die Befahrbarkeit der Flurwege verantwortlich. Ausnahmen sollten Wege sein, die maßgeblich dem Erreichen kritischer Infrastruktur dienen, wie beispielsweise die Anliegerwege zu den gemeindlichen Brunnen, den Hochbehältern und der Kläranlage Oberbach.
Nach diesen Informationen betont Bgm. Kleinhenz, dass eine einheitliche, faire Vorgehensweise gefunden werden müsse, wie man künftig beim Wegebau vorgehe.
Zum besseren Verständnis wurden Lagepläne über die gemeindlichen Wege in Wildflecken und Oberbach sowie die Anliegerverhältnisse gezeigt.
MGR Schmitt weist darauf hin, dass der Weg zum Kapellchen von der Gemeinde für Trauungen genutzt und daher durch die Gemeinde instandgehalten werden müsse.
Bgm. Kleinhenz vermutet, dass in der Vergangenheit versäumt wurde, einige dieser Wege zu widmen.
GLA Kleinheinz ergänzt, dass in der heutigen Sitzung aufgezeigt werden sollte, wie unterschiedlich das Thema Wegebau und Instandhaltung in der Vergangenheit gehandhabt wurde und wie schwer es sich darstellt, alle gleich bzw. gerecht zu behandeln.
MGR Rest vermutet, dass es grundsätzlich Thema sei, dass die Gemeinde so viel für verbauten Schotter gezahlt hat. Man dürfe nicht freie Hand geben zu machen und zu organisieren und sich dann wundern, wenn man vor vollendete Tatsachen gestellt werde. In diesem Fall hätte man das gemeinsam machen müssen. Aus seiner Erfahrung in der Zusammenarbeit mit der Forstwirtschaft wisse er, dass bei Ausschreibungen von Holzrückearbeiten unterschrieben werden müsse, dass bei Schäden der ursprüngliche Zustand wiederhergestellt werde. Eventuell sollte bei den nächsten Vergaben ein entsprechendes Formular bei den Staatsforsten geholt und unterschrieben werden. Er finde auch die Regelung, wie sie in Oberbach gehandhabt wird gut, weil in Oberbach noch nie ein Jagdschilling ausbezahlt wurde und er frage sich, warum das in Wildflecken nicht auch so gemacht werde.
3. Bgm. Nowak vertritt hierzu die Meinung, dass man die Jagdpächter in Wildflecken nicht dazu zwingen könne halbe-halbe zu machen, zumal sich die Wege in Wildflecken im gemeindlichen Eigentum befinden.
Der Vorsitzende räumt ein, dass ihm bewusst war, dass diese Angelegenheit kontrovers diskutiert werde. Er sehe auch gravierende Unterschiede zwischen öffentlichen und privaten Wegen.
MGR Trump ist hingegen der Auffassung, dass sich die Gemeinde nicht aus dieser Nummer herausnehmen könne. Im Hinblick auf ausgeschriebene Wanderwege, den Radtourismus etc. müsse durch gemeinsame Gespräche eine Lösung gefunden werden. Auch Wege im Eigentum der BImA stellen hierbei ein Problem dar.
MGR Masso stellt fest, dass bereits schon einige Punkte angesprochen wurden. In Bezug auf die angeschafften 300 t Schotter in Oberbach, stimme er MGR Rest zu. Er erinnert diesbezüglich an die Diskussion zum Anliegerweg an der Kirche und sehe da Parallelen.
Bgm. Kleinhenz widerspricht und stellt fest, dass man den Straßenbau nicht mit dem Wegebau vergleichen könne.
MGR Schmitt stellt klar, dass diese Regelung, dass die Gemeinde die Hälfte übernimmt, seit mindestens 30 Jahren so gehandhabt werde und somit gelebte Praxis sei. Er stellt daher die Frage, warum das jetzt ein Problem darstelle?
GLA Kleinheinz bezeichnet diese Vorgehensweise als ein verwaltungstechnisches Problem, das man heute nicht mehr nachvollziehen könne, da es keine Aufzeichnungen über eine Kostenübernahme zu finden sind. Die Verwaltung benötigt eine klare Vorgehensweise, um zielgerichtet und gleichberechtigt mit den Jagdgenossen abrechnen zu können.
BAL Helfrich teilt mit, dass ein Beweggrund zum heutigen Tagesordnungspunkt war, dass der Weg zum Hochbehälter Oberbach durch Starkregen beschädigt war und er bei Einsicht in die Pläne festgestellt habe, dass dieser Weg nicht im Eigentum der Gemeinde sei und diese Entscheidung daher zunächst verschoben werden müsse.
Dann habe man ihn vor ca. 2 Wochen angerufen und mitgeteilt, dass beim See in der Züntersbach der Biber den Weg unterhöhlt habe und dieser einbrechen könnte. In einem Gespräch mit dem Vorsitzenden der Jagdgenossenschaft Oberbach, Dominik Lieb habe dieser mitgeteilt, dass er darüber das Landratsamt Bad Kissingen in Kenntnis setzen wolle, da dieses für Biberschäden zuständig sei.
BAL Helfrich fragt, ob nicht generell eine Lösung gefunden werden könne, wer zahlt oder ob und wann Kosten geteilt werden. In der Verwaltung gebe es jedenfalls keine Vereinbarung, wie diese Wege zu behandeln sind.
3. Bgm. Nowak sieht grundsätzlich ein öffentliches Interesse daran, dass die Wege ordentlich aussehen und gepflegt werden. Deshalb könne sich die Gemeinde hier nicht herausnehmen. Seiner Meinung nach, müssten die wichtigsten Wege und Hauptwege in allen Ortsteilen, die von der Öffentlichkeit, Touristen, Radfahrern, Landwirten und Jagdpächtern genutzt werden, in einer Karte festgehalten werden. Die Kosten für den Wegebau sollte dann zu gleichen Bedingungen geteilt werden. Bei allen anderen Wegen, die z.B. beim Holzrücken beschädigt werden, werden Anliegerwege durch Anlieger und öffentliche Wege durch die Gemeinde instandgesetzt.
Er schlage vor, in einem gemeinsamen Gespräch mit den Jagdgenossen die Hauptwege festzulegen, die dann gemeinsam gepflegt und instandgesetzt werden.
MGR Trump vergleicht die Kostenübernahme mit den weggefallenen Straßenausbaubeiträgen und sieht durchaus eine Verpflichtung der Gemeinde, sich am Wegebau zu beteiligen.
MGR Masso spricht sich ebenfalls dafür aus, Hauptwege festzulegen, die gemeinsam instandgehalten werden. Er mahnt jedoch, nicht zwei unterschiedliche Maßstäbe anzulegen und Forst und Jagd anders zu behandeln, als Bürger und betroffene Anliegerwege innerhalb der Ortschaft.
Bgm. Kleinhenz weist erneut darauf hin, dass land- und forstwirtschaftliche Wege einer anderen Kategorie angehören und miteinander nicht vergleichbar seien.
GLA Kleinheinz greift den Vorschlag von 3. Bgm. Nowak auf und schlägt vor, sich mit den Jagdgenossen zusammenzusetzen. Er könne sich jedoch auch vorstellen, ein gewisses Budget für den Wegebau zur Verfügung zu stellen und eine entsprechende Vereinbarung mit den Jagdgenossen darüber zu verfassen. Über die Ausgaben müssten dann entsprechende Nachweise der Gemeinde vorgelegt werden.
MGR Rüttiger ist dagegen, dass innerhalb des Ortes Anliegerwege anders zu behandeln sind. Er findet die Idee von GLA Kleinheinz gut, für Kleinausgaben ein Budget festzulegen.
3. Bgm. Nowak warnt davor, Anliegerwege zu vermischen. Er gibt aber auch MGR Masso in Bezug auf den Anliegerweg Am Kirchenpfad Recht und sieht hier die Gemeinde ganz klar in der Pflicht, weil dieser Weg von der Öffentlichkeit benutzt werde. Forst- und Waldwege sollten aber durchaus getrennt angesehen werden.
MGR Schmitt findet den Vorschlag von GLA Kleinheinz ebenfalls gut, ein Budget zur Verfügung zu stellen und den Betrag in den Haushalt einzuplanen.
MGR Trump würde anstelle eines festen Budgets abwarten, ob Anspruch geltend gemacht wird und dann eine Summe einräumen. Ansonsten sollten Jagdgenossen Bedarf am Jahresanfang stellen und einen entsprechenden Plan vorlegen.
3. Bgm. Nowak ergänzt hierzu, dass die entsprechenden Wege vorher festgelegt werden müssen.
Bgm. Kleinhenz greift den Vorschlag von MGR Rest auf, bei Holzrückearbeiten mit dem Rückebetrieb vertraglich zu vereinbaren, dass entstandene Schäden am Weg auf eigene Kosten wiederherzustellen sind. Dies sollte im Vorfeld mit Frau Ramona Glück von der Forstverwaltung Rupboden geklärt werden. Außerdem soll eine Liste aller Anliegerwege und gemeindlicher Wege, die eine Priorität haben, zusammen mit den Jagdgenossen aufgestellt und ein Budget festgelegt werden. Die Maßnahmen sollen in Absprache stattfinden, damit künftig unerwartet hohe Rechnungen vermieden werden.
MGR Schmitt schlägt vor, den Einsatz des Bauhofs in die Berechnungen des Budgets mit einzubeziehen.
Zu diesem Tagesordnungspunkt wird kein Beschluss gefasst. Der Vorsitzende wird gemeinsam mit den Jagdgenossen in einem Gespräch die Hauptwege und ein Budget festlegen, welches dann im Haushaltsplan und der Finanzplanung veranschlagt wird.
Holzverkauf durch den Markt Wildflecken
BAL Helfrich informiert, dass das z.Zt. am Südring gelagerte Holz an die Forstverwaltung Rupboden verkauft wird.
MGR Trump fragt, ob der geplante Verkauf des gemeindeeigenen Holzes an die Forstverwaltung, nicht eventuell doch den Bürgern angeboten werden könnte.
BAL Helfrich erinnert an die letzte Holzverkauf-Aktion, in der einige Interessenten nicht zum Zuge kamen und, dass außerdem eine ordentliche Sortierung der unterschiedlichen Hölzer zu zeitaufwendig wäre.
2. Bgm. Illek ist ebenfalls der Meinung, dass der Bauhof dafür keine Zeit habe, das Holz zu sortieren und Polter herzustellen.
Glasfaseranschluss der gemeindeeigenen Wohnungen
MGR Masso fragt, ob vorgesehen sei, die gemeindeeigenen Wohnungen in der Reußendorfer Straße ebenfalls ans Glasfasernetz anzuschließen.
Bgm. Kleinhenz erwidert, dass ein Anschluss auf jeden Fall vorgenommen werden soll.
Ehemaliger Spielplatz in der Breslauer Straße
3. Bgm. Nowak erkundigt sich nach dem Gelände des ehemaligen Spielplatzes in der Breslauer Straße in Oberwildflecken und, ob diese Fläche bereits als Bauplatz erworben werden kann. Er sei in der Vergangenheit bereits daraufhin angesprochen worden. GLA Kleinheinz teilt mit, dass der Bauplatz veräußert werden könne und Interessenten an die Verwaltung verwiesen werden können.
Baumaßnahme Reidelbach-Eiter in der Brückenauer Straße
MGR Trump stellt die Frage nach einer Brandmauer zum Nachbaranwesen, da der ursprüngliche Bauantrag den Erhalt der alten Mauer vorgesehen hatte und diese jetzt durch das neue Bauvorhaben entfallen ist.
BAL Helfrich teilt mit, dass die Unterlagen dem Landratsamt als Baugenehmigungsbehörde vorliegen und die Brandschutzmauer neu hergestellt werde.
Glasfaserausbau - Baumaßnahmen in öffentlichen Gehwegen
MGR Rüttiger teilt mit, dass derzeit das Bayernwerk am Graben sei und in Richtung Küppel Oberbach fahre. Die Gehsteige werden aufgerissen, anschließend wieder gefüllt und geteert. Im Anschluss kommt Glasfaser und das Procedere wird wiederholt. Diese Vorgehensweise ist für die Bürger unverständlich. Es sollte im Gemeindeinteresse liegen, dass die Gehwege nicht unnötig aufgemacht werden. Er schlage vor, Gespräche zu führen um hier Lösungen zu finden.
MGR Rest teilt mit, dass für das Durchschießen der Straße für die Speedpipes auch keine wesentlich bessere Lösung darstelle, da hierfür ebenfalls größere Löcher benötigt werden.
Bgm. Kleinhenz schlägt vor ein gemeinsames Gespräch zu suchen und MGR Rüttiger daran teilnehmen zu lassen.
GLA Kleinheinz informiert, dass man mit der Firma gut zusammenarbeite und schlägt ebenfalls vor, bei einem weiteren Ortstermin gemeinsam nach Lösungen zu suchen. Zum Schießen von Speedpipes ergänzt er, dass sich dies nicht so einfach gestalte, weil zahlreiche Leitungen oder Schieber in der Straße verlegt sind und verletzt werden könnten. Die Gemeinde ist auf jeden Fall bemüht, eine bestmögliche Lösung zu finden, damit die Gehwege nicht mehr als notwendig aufgemacht werden.
Bauantrag; Tektur zum Bauantrag 2024/10 Heinrich Transporte GmbH & Co. KG, Neubau einer LKW-Waschanlage als Freianlage mit Technikräumen und Errichtung von Sozial- und Sanitärräumen, Horst-Heinrich-Str. 2-4, Fl.-Nr. 1/28, Gem. Oberwildflecken
Der Antragssteller, die Heinrich Transporte GmbH & Co. KG stellt einen Antrag auf Baugenehmigung in Form eines Änderungsantrages zum bereits genehmigten Bauantrag (Genehmigungsdatum 11.12.2024) zum Neubau einer LKW-Waschanlage als Freianlage mit Technikgebäude und Errichtung von Sozial- und Sanitärräumen. Das Bauvorhaben befindet sich auf der Fl.-Nr. 1/28 in der Gemarkung Oberwildflecken und liegt im Bebauungsplan ehem. Rhönkaserne.
Gegenüber dem bereits genehmigten Bauantrag aus dem Jahre 2024 ergeben sich folgende Änderungen:
| 1. | Waschanlage nun ohne Gebäude als Freianlage mit separater, asphaltierter Ausfahrt auf die Karl-Neisser-Straße, Einbau einer Schiebetoranlage |
| 2. | Zwei bestehende Ausfahrten auf die Karl-Neisser-Straße bleiben erhalten, interne Umfahrt entfällt, Einbau von zwei Schiebetoren |
| 3. | Zwei Sozial- und Sanitärraumcontainer westlich des bestehenden Technikgebäudes |
| 4. | Waschtechnikraum als Fertiggarage |
| 5. | Entfall des geplanten Gastanks |
| 6. | Entfall der geplanten PV-Anlage aufgrund geringer Gebäudegrößen |
Außerdem stellt der Bauherr den Antrag auf isolierte Befreiung für folgende im B-Plan verankerte Festsetzungen:
Festsetzung – Baugrenze
Abweichung:
An der nordwestlichen Grenze wird die Baugrenze auf einer Länge von 27,80 m überschritten – Grenzbebauung. Die Container für die Sanitär- und Sozialräume (6,00 x 6,04 m) werden außerhalb der Baugrenze auf der nordwestlichen Grünfläche errichtet
Begründung des Bauherrn:
Um für die Waschanlage und das Grundstück eine optimale Nutzung zu erzielen und um das bestehende Tankstellengebäude sowie den bestehenden unterirdischen Diesel-und AdBlue-Tank baulich nicht verändern zu müssen, soll die Waschanlage an die Grenze gebaut werden.
Die Container für die Sanitär- und Sozialräume müssen sich aufgrund der gemeinsamen Ver- und Entsorgungs-leitungen in der Nähe des Tanktechnikgebäudes befinden. Der unterirdische Diesel- und AdBlue-Tank kann nicht überbaut werden.
Kommentar der Verwaltung:
Bereits in der Sitzung vom 16.07.2024 wurde die Befreiung zur Überschreitung der Baugrenze durch den Marktgemeinderat genehmigt. Die somit entstehenden Abstandsflächen, bzw. die daraus resultierende Abstandsflächen-übernahme wurde ebenfalls in der Sitzung vom 16.07.2024 genehmigt.
Festsetzung: Mit G gekennzeichnete Flächen im Nordwesten des Grundstücks
Abweichung:
Im nordwestlichen Teil des Grundstücks wird eine mit G bezeichnete Gehölzfläche mit der Ausfahrt der Waschanlage überbaut.
Begründung des Bauherrn:
Um die bestehenden Grundstückszu- und Ausfahrten und damit die versiegelten Flächen nicht unnötig vergrößern zu müssen, wird die Ausfahrt der Waschanlage auf direktem Weg auf die Karl-Neisser-Str. geführt. Dafür entfällt ein kleiner Teil der vorgesehenen Gehölzfläche.
Kommentar der Verwaltung:
Auch von dieser Festsetzung wurde in der Sitzung vom 16.07.2024 befreit. Lediglich die Örtlichkeiten haben sich geändert.
Festsetzung: Grundflächenzahl 0,7
Abweichung:
Grundflächenzahl fällt mit 0,74 höher aus.
Begründung des Bauherrn:
Die Grundstücksfläche beträgt 13.911 m². Mit einer GRZ von 0,7 dürfen insgesamt 9.738 m² Fläche überbaut werden. Die geplante Fläche von 10.300 m² übersteigt um ca. 560 m² die zulässig überbaubare Fläche. Um eine Einschränkung der nutzbaren Abstellflächen für LKW zu vermeiden, wird eine geringfügige Überschreitung der GRZ um ca. 5,8%
Kommentar der Verwaltung:
Die Überschreitung der GRZ wurde ebenfalls in der Sitzung vom 16.07.2024 gebilligt. Lediglich die überschrittene Fläche hat sich geringfügig erhöht. Von damals 500 m² auf 560 m².
Weiter beantragt die Fa. Heinrich Transporte die Übernahme der entstehenden Abstandsflächen, die sich auf einer Länge von 27,80 Meter auf das benachbarte, gemeindliche Grundstück mit der Fl.-Nr. 1/27 in der Gemarkung Oberwildflecken erstrecken. Auch diese Abstandsflächen, bzw. Abstandsübernahme wurde bereits im Bauantrag aus dem Jahre 2024 beantragt und genehmigt.
Aus Sicht der Verwaltung spricht nach wie vor nichts gegen die beantragen Befreiungen von den Festsetzungen des B-Plans, die Übernahme der erforderlichen Abstände/Abstandsflächen und den gestellten Antrag auf Baugenehmigung.
Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer LKW-Waschanlage als Freianlage mit Technikgebäude und Errichtung von Sozial- und Sanitärräumen. Weiterhin erteilt der Marktgemeinderat sein Einvernehmen zu den beantragten Befreiungen von den Festsetzungen des B-Plans, sowie der beantragten Abstands-, bzw. Abstandsflächenübernahme.
Abwasserbeseitigung; Neubau Kläranlage; Antrag zur Geschäftsordnung von MGR Holger Trump zur Beratung über eine Bürgerbeteiligung/ -Abstimmung zur Finanzierung der Entwässerungseinrichtung
Bgm Kleinhenz informiert, dass MGR Holger Trump mit E-Mail vom 30.03.2025 einen Antrag zur Aufnahme eines TOP im Rahmen der heutigen Sitzung gestellt hat.
Der von MGR Trump verfasste Antrag lautet wie folgt:
„Lieber Gerd,
der uns bevorstehende Neubau einer Kläranlage beschäftigt die Verwaltung und den Marktgemeinderat seit einigen Jahren, nur unwesentlich kürzer befassen sich auch unsere Mitbürgerinnen und Mitbürger mit dieser Thematik. Die Ungewissheit der finanziell auf sie zukommenden Belastung beunruhigt mitunter sehr.
Das benötigte Finanzvolumen übertrifft die bisherigen Einzelprojekte unserer Gemeinde, mit dem wesentlichen Unterschied, dass die Kosten weitestgehend durch die Eigentümer der Verbrauchsstellen (Privatbesitzer als auch Gewerbetreibende) zu tragen sind. In meiner Funktion als Marktgemeinderat tue ich mir deshalb schwer, über eine solch hohe Belastung für die o. g. Zielgruppe zu entscheiden, ohne hier eine Tendenz zu kennen bzw. den Bürgerwillen zu hören.
Aufgrund dieser weitreichenden und finanziell tiefgreifenden Entscheidung sehe ich die Durchführung einer Bürgerbefragung als unausweichlich, um so eine begründete Festlegung zur Kostenumlage treffen zu können. Unser Gremium sollte die Stimmen der Betroffenen hören, deren gewählte Vertreterinnen und Vertreter wir sind.
Ich beantrage deshalb die Durchführung einer Bürgerbefragung in einfacher Schriftform. Aus hiesiger Sicht sollten alle Verbrauchsstelleninhaber (analog zur Aufforderung zur Ablesung von Zählerständen) angeschrieben werden. Inhaltlich sollte kurz auf die Rechtslage zur Kostenumlage eingegangen und im Anschluss daran eine Beispielrechnung (wie bereits im Gremium vorgestellt) mit den uns bekannten Kostenschätzungen angestellt werden. Abschließend schlage ich eine Befragung vor, die das Umlagevolumen für Verbesserungsbeiträge umfassen sollte. Hier kommt es darauf an, die wesentlichsten Aspekte einer hohen hin zu einer verbrauchsorientierten Umlage kurz und prägnant zu skizzieren, bspw. Situation Eigentümer vs. Mieter, Gesamtlaufzeitkosten, Auswirkungen auf die Finanzkraft und die Gebührenentwicklung.
Gewünschte Umlageform der Gesamtkosten mittels Verbesserungsbeiträgen (Einmalkosten in Ratenzahlung):
| - | 100 – 86 |
| - | 85 – 71 |
| - | 70 – 56 |
| - | 55 – 50 % |
Wenn wir eine solche Befragung durchführen, stellt dies aus meiner Sicht eine in diesem Falle erforderliche Bürgerbeteiligung dar, auf welcher der Marktgemeinderat mit gutem Gewissen einen Beschluss für die Kostenumlage treffen kann. Wenngleich dieser Schritt für die Verwaltung etwas Arbeit bedeutet, sehe ich es als eine gute und sinnvolle Erhebung an. Eingehende Rückmeldungen nach Kategorien zu sortieren und zu einem Stichtag (Einsendeschluss) eine Auswertung anzustellen, sollte im machbaren Rahmen liegen. Ich freue mich auf eine rege Diskussion zu diesem Thema, seitens der Bürgerinnen und Bürger besteht allemal Informationsbedarf. Mein Antrag stellt inhaltlich nur einen groben Rahmen als Denkanstoß dar und freut sich auf Weiterentwicklung.“
Mit E-Mail vom 31.03.2025 teilte 2. Bgm Wolfgang Illek nach Rücksprache mit Bgm Kleinhenz mit, dass der oben genannte Antrag bzw. TOP in den öffentlichen der MGR-Sitzung am 15.04.2025 als Information mit aufgenommen wird. Er versicherte MGR Trump, dass die Verwaltung sämtliche Daten und Beratungen noch einmal mit aufarbeiten wird.
Weiterhin wies er darauf hin, dass die o.g. Befragung sowohl aus seiner Sicht, als auch aus der Sicht von Bgm Kleinhenz zum jetzigen Zeitpunkt unzweckmäßig ist. Im MGR wurde in der Vergangenheit ausführlich darüber berichtet, dass nach Vorliegen aller Daten und Kosten eine gemeinsame Bürgerinformationsveranstaltung, wie auch bei der damaligen Trinkwassersanierungsmaßnahme des Marktes Wildflecken durch das Satzungsbüro (Röder / Dr. Schulte) durchgeführt wird.
Mit E-Mail vom 31.03.2025 teilte MGR Trump mit, dass es aus seiner Sicht keine Aufarbeitung des Sachstandes durch die Verwaltung bedarf. Es gehe ihm ausschließlich darum, wie wir die Verbrauchsstelleninhaber mitnehmen wollen und deren Meinung als Entscheidungsgrundlage für einen Beschluss des Gemeinderates einfließen lassen wollen.
Da eine mögliche Bürgerbefragung Zeit kostet, wollte er dieses Thema besprochen haben. Falls der MGR zu dem Entschluss kommen sollte, diesen Weg zu gehen, ist die Frage des Zeitpunktes noch abzustimmen.
Erläuterung und Bewertung zum o.g. Antrag:
Die Verwaltung erhebt hierzu große Bedenken, da eine Bürgerbefragung im Ergebnis die Sicht des einzelnen Bürgers darstellt. Der Bürger vertritt natürlicherweise bei einer Befragung nur sein persönliches Interesse und kann ein so komplexes Projekt mit enormen finanziellen Auswirkungen auf die finanzielle Leistungsfähigkeit bzw. die mittel- sowie langfristige Finanzplanung für den Markt Wildflecken nur schwer einschätzen.
Um heute nochmal ausführlich zu informieren, wurde noch einmal Kontakt zu dem beauftragten Kommunalberatungsbüro Schulte/Röder aus Würzburg aufgenommen. Man besprach den o.g. Antrag, aber insbesondere über den richtigen Zeitpunkt für eine Bürgerinformationsveranstaltung in der die Finanzierung der Entwässerungseinrichtung allen Bürgern ausführlich erläutert wird. In dieser Veranstaltung werden die Bürger und insbesondere die Grundstückseigentümer über die zu erwartenden Kosten bzw. Beiträge informiert.
Man war sich einig, dass es zum aktuellen Zeitpunkt keinen Sinn macht Zahlen zu veröffentlichen. Herr Schulte erklärt, dass erst wenn die ersten Ausschreibungsergebnisse vorliegen, ein vorläufiger Verbesserungsbeitrag sinnvoll kalkuliert werden kann, ansonsten besteht die Gefahr, dass die Ausschreibungsergebnisse zu sehr von den Kostenschätzungen abweichen und damit letztendlich auch die kalkulierten Beitragssätze.
Aus diesem Grund ist mit einer Bürgerinformationsveranstaltung nicht vor Frühjahr 2026 zu rechnen. Der aktuelle Bauzeitenplan wird im weiteren Verlauf erläutert.
Es wurde erläutert, dass der Markt Wildflecken grundsätzlich einen Verbesserungsbeitrag erheben und den Verbesserungsaufwand auf die Bürger umlegen darf. Was zum beitragsfähigen Aufwand konkret zählt, sagt Art. 5 KAG nicht aus. Man wird hierzu aber alles rechnen müssen, was zur sachgerechten Herstellung der Einrichtung aus der Sicht einer sparsam wirtschaftenden und zugleich vorausschauend planenden Gemeinde zum Zeitpunkt der Planung und Herstellung der Anlage erforderlich erscheint.
Jede, innerhalb dieses Rahmens bleibende Entscheidung des Ortsgesetzgebers (=Marktgemeinderat), ist der gerichtlichen Überprüfung entzogen. Der Einrichtungsträger (Markt Wildflecken) hat bei der Frage der Zweckmäßigkeit von Verbesserungsmaßnahmen einen weiten Beurteilungsspielraum (sinngemäß Kommentierung Frau Dr. Thimet, Bayerischer Gemeindetag).
Wichtig ist, dass die Entscheidung, sowohl nach dem Umfang der Verbesserungsmaßnahmen als auch die Art der Refinanzierung von einem sparsam wirtschaftenden und zugleich vorausschauend planendem Einrichtungsträger getroffen wird und nicht von den Bürgern. Es sollte die Verantwortung über die Bestimmung des Aufwandes und auch über die Art der Refinanzierung nicht auf den Bürger abgewälzt werden.
Herr Schulte stellt weiterhin fest, dass die Bestimmung über die Finanzierung der Einrichtung in der Hand des Einrichtungsträgers und nicht in der des Bürgers liegen muss. Er empfiehlt, dass man dieses Thema erst wieder in einer öffentlichen Sitzung des Gemeinderates diskutiert, wenn belastbare Zahlen vorliegen.
Auch wenn heute noch keine belastbaren Zahlen vorliegen, empfiehlt die Verwaltung in Absprache mit dem Satzungsbüro dringend, dass die Maßnahme zu 100 % über Verbesserungsbeiträge finanziert werden sollte.
Dies wurde dem MGR bereits beim Erlass des Haushaltes 2024 und der mittelfristigen Finanzplanung ausführlich erläutert, denn mit einem Finanzierungsmodell in dem neben Verbesserungsbeiträgen auch Gebühren über einen vierzigjährigen Kalkulationszeitraum festgesetzt werden sollen, würde die finanzielle Leistungsfähigkeit sowie die freie Finanzspanne des Marktes Wildflecken erheblich eingeschränkt.
Diese Einschränkungen wären aufgrund der in den nächsten Jahren dringend notwendigen Maßnahmen für Pflichtaufgaben des Marktes Wildflecken fatal, denn diese Maßnahmen liegen in einem zweistelligen Millionenbereich. Es ist davon auszugehen, dass zukünftig für kommende Pflichtaufgaben Kreditaufnahmen notwendig sind.
Auszugsweise sind im Folgenden die dringendsten Pflichtaufgaben und dazugehörigen Projekte genannt:
| - | 2027 ff. Trinkwasserversorgung (Sanierung der Tiefenbrunnen I + II und des Wasserwerkes in Wildflecken); Beginn in 2026 bis 2028 mit der Verlängerung der Wasserrechtlichen Genehmigung für die Trinkwasserentnahme (Genehmigung läuft in 2028 ab!) |
| - | Straßen-, Wasser- und Kanalsanierungen in allen Ortsteilen (2025 – 2030 ff.) |
| - | Sanierung oder Neubau der Kindertageseinrichtungen (schnellest möglich) |
| - | Neubau bzw. Sanierung Feuerwehrgerätehaus Wildflecken, Oberbach und Oberwildflecken (2025 – 2030 ff.) |
| - | Erstellung ISEK |
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass aktuell noch langfristige Kreditverträge aus abgeschlossenen Baumaßnahmen (z.B. Trinkwasserversorgung Oberwildflecken) bestehen.
Aus all den vorgetragenen Gründen, ist aus Sicht des Bürgermeisters und der Verwaltung eine Bürgerbefragung nicht zu befürworten.
Abschließend weist die Verwaltung daraufhin, dass der MGR bereits im November 2023 durch das Kommunalberatungsbüro Schulte/Röder über die Finanzierung der Entwässerungseinrichtung informiert wurde.
Die in dieser nicht öffentlichen Sitzung genannten Berechnungen und Informationen wurden den Bürgern in den Bürgerversammlungen 2023 bereits erläutert.
An diesen Terminen wurde dem MGR und den Bürgern mitgeteilt, dass vor einer noch durchzuführenden Bürgerinformationsveranstaltung mit dem Kommunalberatungsbüro Schulte/ Röder und vor dem Erlass einer Verbesserungsbeitragssatzung keine Zahlungen von den Bürgern / Eigentümern eingefordert werden. Die Bürgerinformationsveranstaltung konnte bis zum heutigen Tag aufgrund der o.g. fehlenden belastbaren Zahlen noch nicht durchgeführt werden.
Sachstand Planung und Bauzeitenplan:
Die heutige Sitzung soll auch dazu dienen, dass die Bürger noch einmal über den aktuellen Sachstand in Bezug auf die Planung und den Bauzeitenplan informiert werden.
Im vergangenen Jahr erläuterte Herr Finger vom zuständigen Ingenieurbüro ARZ in der öffentlichen Sitzung vom 19.03.2024 den bisherigen Planungsverlauf und die damals erstellte Vorentwurfsplanung. Zu diesem Zeitpunkt waren einige Punkte wie z.B. ein neues Rückhaltebecken und das zu errichtende Pumpwerk für die Abwasserdruckleitung nach Oberbach noch nicht fertig ausgeplant. Im Verlauf des Jahres 2024 wurde von Seiten des Wasserwirtschaftsamtes die Erforderlichkeit eines durchzuführenden Messprogramms angezeigt. Dieses Messprogramm wurde im November 2024 begonnen und im März 2025 beendet. Aktuell werden die Daten durch ein externes Büro ausgewertet. Anschließend müssen die Daten noch zur Kontrolle an das Wasserwirtschaftsamt übermittelt werden.
In den Bürgerversammlungen 2024 wurde ebenfalls über den Planungsstand informiert und das o.g. Messprogramm angesprochen. Das Messprogramm dient dazu, dass die Bemessungs- bzw. Ausbaugröße noch einmal überprüft werden soll. Dies könnte ggf. auch zu einer Baukostenreduzierung des Kläranlagen-Neubaus führen.
Im November 2024 wurde der Geschäftsbesorgungsvertrag mit BayernGrund unterzeichnet. Seit Januar 2025 wird die Projektsteuerung durch den zuständigen Mitarbeiter / Techniker von BayernGrund durchgeführt. Es wurde ein aktualisierter Bauzeitenplan eingefordert, der durch das Ingenieurbüro ARZ am 26.02.2025 an den Markt Wildflecken übermittelt wurde.
Folgender Bauablauf ist nach derzeitigem Stand geplant:
| - | Entwurfsplanung bis Mai 2025 (7 Monate) |
| - | Genehmigungsplanung Mai – Juni 2025 (2 Monate) |
| - | Baugenehmigung / Wasserrecht Juli – Oktober 2025 (4 Monate) |
| - | Ausführungsplanung / Ausschreibung und Vorbereitung der Vergaben, Vergaben Nov 2025 – März 2026 (5 Monate) |
Erst jetzt stehen die tatsächlichen Kosten (nach Ausschreibung) fest und die Finanzierung bzw. die Verbesserungsbeiträge können errechnet werden.
| - | Bau und Abrechnung April 2026 – März 2028 (2 Jahre) |
| - | Inbetriebnahme, Objektbetreuung und Betriebsbetreuung / Verwendungsnachweis Sep 2027 bis Dez 2028 und ggf. länger |
Die Verwaltung wird den MGR und die Öffentlichkeit bei wesentlichen Änderungen und beim Erreichen der o.g. Zwischenziele im Bauzeitenplan informieren.
Aktuell gibt es seit dem erläuterten Sachstand in den Vorträgen der Bürgerversammlungen keine wesentlichen neuen Informationen.
3. Bgm. Nowak findet es grundsätzlich gut, dass über das Thema gesprochen wird, weil die Bürger nachfragen. Er befürwortet grundsätzlich eine Bürgerbeteiligung, in diesem Fall muss aber der Marktgemeinderat eine Entscheidung treffen. In vergangenen Sitzungen gab es bereits viele Diskussionen in denen erkannt wurde, dass der Weg über Verbrauchsgebühren nicht möglich ist.
Für die nächste MGR-Sitzung schlägt er vor, einen Beschluss zu fassen, wie die Zahlungen erfolgen sollen. Die Idee wurde schon in den Bürgerversammlungen erläutert.
Einer Bürgerbefragung kann er jedoch nichts abgewinnen.
MGRin Dorn wäre für eine Bürgerbefragung aller Bürger. Dies sei für die Verwaltung zu stemmen. Wie dann der MGR letztendlich entscheidet, sei ein anderes Thema. Der Sachvortrag der Verwaltung sieht für sie nach einer Ausrede aus. Sie weist darauf hin, dass Stundungsanträge eingehen werden. Es gibt Bürger in der Gemeinde, die nicht wissen, wie sie Beiträge zahlen sollen und sie verweist auf die jungen Familien, die durch Hausbau und Kredit keinen finanziellen Spielraum mehr haben.
MGR Trump möchte 2 Punkte klarstellen. Mit der Bürgerbefragung möchte er ein Meinungsbild generieren. Die Bürger sollen aber auch auf die negativen Folgen und die finanzielle Belastung für die Gemeinde bei der Finanzierung über Verbrauchsgebühren hingewiesen werden.
MGR Rüttiger ist grundsätzlich der Meinung von 3.Bgm Nowak. Er meint aber, dass die Hausaufgaben der Verwaltung genauso so groß sind, egal ob für eine Bürgerbefragung oder nur als Info für den MGR.
Er fragt nach den Gründen des zeitlichen Verzugs. Die Baukosten werden steigen, auch wegen der Entscheidungen der neuen Bundesregierung, z.B. aufgrund wegfallender Fördermittel.
Bgm Kleinhenz erklärt, dass die Zeitplanung jetzt fix ist.
Er befürchtet, dass die Bürgerinfoveranstaltung erst nach seiner Amtszeit im nächsten Jahr stattfinden wird.
MGR Masso geht mit den Erläuterungen der Verwaltung und der Ausführung von 3. Bgm. Nowak konform. Ohne konkrete Zahlen kann keine Entscheidung getroffen werden. Der MGR entscheidet für alle Bürger, nicht für einzelne.
Bgm Kleinhenz schlägt vor, in der Bürgerinformationsveranstaltung eine Bürgerbefragung durchzuführen. So könnte sich der Bürger nach der umfassenden Information seine Meinung bilden.
MGRin Dorn ergänzt, dass den Bürgern dann ein Zeitfenster zur Rücksendung der Befragung eingeräumt werden sollte.
MGR Rest fragt nach, wie sich der Zeitraum von Bürgerinfo zu Baubeginn und erster Rate gestaltet.
Bgm Kleinhenz antwortet, dass dies im Ermessen des MGR liegt.
Für MGR Trump ist die Kommunikation wichtig. Der Zeitrahmen mit Anfang und Ende ist festzuhalten. So kann der Bürger etwas auf Seite legen. Er merkt an, dass es wohl auch wieder so kommen wird, dass Stundungen aus dem Haushalt „gekehrt“ werden.
Er verweist außerdem auf das Sitzungsprotokoll vom 13.08.2024, veröffentlicht in der Oktoberausgabe 2024 der Wildfleckener Nachrichten. Es wurde noch kein Beschluss zur Finanzierung gefasst.
MGR Nietsch möchte nicht, dass der „Schwarze Peter“ der Verwaltung zugeschoben wird. Wenn das Zahlenwerk steht, kann über die Auswirkung auf die prozentuale Umlage gesprochen werden.
Man müsste sich Gedanken machen, wenn die Finanzverwaltung vorschlagen würde, die Finanzierung über Verbrauchsgebühren abzudecken, so 3. Bgm Nowak. Aus sachlichen Zwängen ist die Finanzverwaltung dazu verpflichtet, die Kosten für den Bau der Kläranlage für den Haushalt kostendeckend darzustellen.
Außerdem weist er darauf hin, dass eine Befragung der Bürger mit Stimmzettel im Zuge der Informationsveranstaltung nur transparent durchführbar sei, wenn die Stimmzettel unmittelbar nach der Veranstaltung ausgefüllt und eingesammelt werden.
Über den Beschluss und den Sachverhalt wurde in der Sitzung vom 20.05.2025 im Zuge der Protokollgenehmigung noch einmal beraten und wie folgt, einstimmig, beschlossen:
Die Verwaltung wird beauftragt, zur Information der Bürger eine Landing-Page/Informationsseite“ auf der Homepage einzurichten. Der Bürgermeister soll bei den diesjährigen Bürgerversammlungen zum aktuellen Sachstand des Kläranlagenneubaus ausführlich informieren. Eine Bürgerinformationsveranstaltung findet erst nach dem Eingang der Ausschreibungsergebnisse statt. Diese werden voraussichtlich im Frühjahr 2026 vorliegen. In dieser Bürgerinformationsveranstaltungen werden die Bürger durch den Bürgermeister und das Kommunale Satzungsbüro „Schulte/Müller“ über die vom Marktgemeinderat festgelegte Refinanzierung der Entwässerungseinrichtung, die Verbesserungsbeitragssatzung mit den festgelegten Verbesserungsbeiträgen und den festgelegten Umlagezeitraum informiert. Bis zu diesem Termin dürfen nach den gesetzlichen Vorgaben keine Verbesserungsbeiträge erhoben werden.
Kindertagesstätte: „Arche Noah“ – Bedarfsanerkennung Hortplätze
Für die Kinder- und Jugendtagesstätte „Arche Noah“ liegt eine Betriebserlaubnis vom 24.07.2019 für 30 Kinder vor.
Bei der damaligen Ortseinsicht durch Herrn Kutz, Kitaaufsicht des Landratsamtes, wurde bereits darauf hingewiesen, dass auch eine Belegung mit 50 Kindern, aufgrund der großzügigen baulichen Gegebenheiten, durchaus möglich wäre.
Von Frau Barbara Kleinhenz, Leiterin des Hortes, wurde am 09.04.2025 per E-Mail mitgeteilt, dass aktuell 7 Kinder auf der Warteliste zur Aufnahme in den Hort stehen und 3 Anmeldungen noch unterwegs seien. Eingebucht habe sie 31 Kinder. Sie teilt weiter mit, dass nach ihrer Erfahrung in den ersten Wochen nach der Einschulung immer noch Eltern nach einem Hortplatz fragen. Da außerdem ab dem Jahre 2026 die Ganztagsbetreuung zum Tragen kommen soll, wurde am 21.01.2025 eine entsprechende Anfrage an die Kitaaufsicht am Landratsamt gestellt, um die Betriebserlaubnis von 30 auf 50 Kinder erhöhen zu können.
Am 11.03.2025 erfolgte eine Ortseinsicht im Hort durch Frau Ernst vom Landratsamt Bad Kissingen. Der über diese Ortseinsicht verfasste Aktenvermerk wurde dem MGR vorab zur Kenntnisnahme im RIS zur Verfügung gestellt. Wie dem Aktenvermerk zu entnehmen ist, wird eine Platzerhöhung von Seiten der Kitaaufsicht befürwortet.
Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, für die Tagesstätte „Arche Noah“ einen Bedarf von 50 Betreuungsplätzen anzuerkennen und die Fördermittel für die Ausstattung der weiteren Plätze bei der Regierung zu beantragen.
Information Brückenauer Rhönallianz
Der Vorsitzende verliest das aktuelle Protokoll der Brückenauer Rhönallianz und gibt hierzu weitere Erläuterungen und Informationen.
3. Bgm Nowak berichtet von der Ausbildungsmesse in Bad Brückenau. Man sollte über einen möglichen alternativen Austragungsort sprechen, da die Georgi-Hall sehr verwinkelt ist und somit so mancher Stand übersehen wird.
Bgm Kleinhenz informiert über die Planung der BR Wandertour. Die Wanderung am 13.06.2025 mit Start am Haus der schwarzen Berge und der Abschluss-Veranstaltung an der Kissinger Hütte bleibt, wie geplant.
MGR Trump fragt zum Projekt „Mikar“ ob der Bus für jeden Bürger mietbar wäre und die Infos auch über die Wildfleckener Nachrichten veröffentlicht werden.
Bgm Kleinhenz versichert, dass nähere Infos in den gemeindlichen Medien veröffentlicht werden, sobald es genaue Informationen gibt.
Bündelausschreibung Strom; Bayerischer Gemeindetag; Abschluss eines Dienstleistungsvertrags mit der Fa. "enPORTAL“
Bereits seit dem Jahr 2013 beschafft der Markt Wildflecken die Stromlieferverträge über das Kooperationsangebot für Bündelausschreibungen mit dem Bayerischen Gemeindetag. Für den vergangen Zeitraum war die Fa. KUBUS, zuletzt mit „Verlängerungsbeschluss“ vom 14.11.2017 mit der Dienstleistung beauftragt.
Der Kooperationsvertrag mit der Fa. KUBUS besteht nicht mehr und in den vergangen 2 Jahren wurde die Dienstleistung für Strombündelausschreibungen durch den Bayerischen Gemeindetag neu ausgeschrieben. Die Ausschreibung gewann der Dienstleister „enPORTAL“ GmbH. Mit E-Mail vom 31.01.2025 teilte der Dienstleister „enPORTAL“ mit, dass er den Zuschlag der Bayerischen Gemeindetag Kommunal-GmbH für die Durchführung von Bündelausschreibungen 2026 und die Folgejahre für die Bayerischen Kommunen erhalten hat.
Aufgrund der aktuellen schwierigen und unsicheren Situation im Bereich der Energiebeschaffung, werden die zukünftigen Ausschreibungen mit „enPORTAL“ flexibel und individuell auf die Bedürfnisse der Kommune angepasst. Dazu gehören im Bedarf auch Einzelausschreibungen. Dies war früher mit dem Dienstleister KUBUS nicht möglich bzw. nicht vorgesehen.
Ein weiterer Vorteil ist es, dass die bereits bestehenden und umfangreichen Excel-Tabellen in das neue Managementsystem der „enPORTAL“ integriert werden können. Damit wird dieser Vorgang ebenfalls zu 100 % digitalisiert. Es können sogar Schnittstellen in das von der Verwaltung geplante Energiemanagementsystem programmiert werden.
GLA Kleinheinz konnte auf dem 16. Energieforum Bayern in Gunzenhausen bereits erste Gespräche mit den Vertretern der Fa. „enPORTAL“ führen und tauschte sich persönlich noch einmal mit Herrn Graf vom Bayerischen Gemeindetag aus.
Das Honorar setzt sich aus der Summe, der im Honorarblatt festgelegten Grundbeträge (netto) und nach der von der Art und Anzahl der Abnahmestellen abhängigen, weiteren sogenannten gesonderten Vergütung (netto) für jede einzelne Beschaffung zusammen.
Der Markt Wildflecken hat gem. der vergangenen Ausschreibung aktuell 58 SLP-Abnahmestellen (inkl. Straßenbeleuchtung) und 2 RLM-Abnahmestellen (leistungsgemessen). Die leistungsgemessenen Abnahmestellen sind die Kläranlage und das Wasserwerk in Wildflecken.
Wie in der Vergangenheit, schlägt die Verwaltung vor, den Dienstleistungsvertrag zur Beschaffung von Strom über Bündelausschreibungen mit der „enPORTAL“, entsprechend der Empfehlung des Bayerischen Gemeindetags abzuschließen.
Durch den Bayerischen Gemeindetag und „enPORTAL“ wurde ein rechtssicherer und einheitlicher Beschlussvorschlag ausgearbeitet. Der Beschlussvorschlag lautet wie folgt:
| 1. | Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, mit der enPORTAL GmbH den vorgelegten Dienstleistungsvertrag über die Vorbereitung und Durchführung von Bündelausschreibungen für die Beschaffung von elektrischer Energie und Gas über sein web-basiertes Beschaffungsportal enPORTAL connect abzuschließen. | |
| 2. | Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH die Vollmacht gemäß Anlage zu erteilen, nach der sie die verfahrensleitenden Entscheidungen für die Bündelausschreibung von Lieferleistungen für elektrische Energie ab dem 01.01.2026 im Rahmen der Vorgaben dieser Vollmacht und des freigegebenen Vergabekonzepts treffen darf. | |
| 3. | Im Rahmen der anstehenden Bündelausschreibung für elektrische Energie haben die enPORTAL GmbH und die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH folgende Vorgaben zur Strombeschaffenheit zu beachten: | |
| • | Es soll Graustrom (Ökostromanteil ist bei jedem Stromlieferanten unterschiedlich) beschafft werden oder |
| • | 100 % Ökostrom ohne Neuanlagenquote beschafft werden oder |
| • | 100 % Ökostrom mit Neuanlagenquote beschafft werden |
| 4. | Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, nach Vorlage des mit der Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH abgestimmten Vergabekonzepts innerhalb der in § 2 Abs. 3 des Dienstleistungsvertrages vorgesehenen Frist über die Freigabe des Vergabekonzepts zu entscheiden. | |
| 5. | Die Bayerischer Gemeindetag Kommunal-GmbH wird angewiesen, unter Beachtung der abgestimmten Vergabekonzeption demjenigen Lieferanten den Zuschlag zu erteilen, der für das einschlägige Los/die Lose das jeweils preisgünstigste Angebot, welches die Gemeinde betrifft, unterbreitet. | |
| 6. | Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, der enPORTAL GmbH für die Abfrage von Abnahmestellen und Verbrauchsdaten bei dem aktuellen Energielieferanten bzw. den Netzbetreibern eine Vollmacht zu erteilen. | |
Glasfaserausbau; Sachstand und Entscheidung zur Glasfasererschließung, Siedlung "Am Arnsberg", Florian-Geyer-Straße und dem OT Eckartsroth
Wie dem MGR bekannt, beginnt der eigenwirtschaftliche Glasfaserausbau durch „Glasfaserplus“ ab Mai 2025. Die Bauarbeiten beginnen im Ortsteil Oberwildflecken, anschließend geht es in Oberbach weiter und Wildflecken folgt ab Herbst 2025.
Der Markt Wildflecken wird somit beinahe vollständig via Glasfaser erschlossen, lediglich folgende Bereiche werden nicht durch die Fa. Glasfaserplus erschlossen:
| - | OT Eckartsroth in Oberbach |
| - | Siedlung Arnsberg in Wildflecken |
| - | Florian-Geyer-Straße in Wildflecken |
Im Ortsteil Eckartsroth wurde bereits mit den Sanierungsarbeiten des 3. Bauabschnitts durch die Fa. Stolz begonnen. Wie auch in den beiden ersten Bauabschnitten, wird die Bayernwerk Netz GmbH parallel zum Straßenbau die Erdverkabelung der Stromleitung durchführen. Im gleichen Zuge plant die Verwaltung, die Bayernwerk Netz GmbH mit der Herstellung der Glasfaserinfrastruktur zu beauftragen. Explizit ist es geplant, die bereits vorhandenen Glasfaser-Speedpipes entlang der Eckartsrother Straße für die spätere Versorgung des gesamten Gebiets „Eckartsroth“ zu verwenden – hierzu fanden bereits erste Absprachen mit Herrn Betz von der Telekom statt. Jedoch müssen alle Anwesen, talabwärts, beginnend beim Anwesen Hack mit Speedpipes erschlossen werden, da diese aktuell lediglich mit Kupferkabeln angeschlossen sind. Weiterhin wird es erforderlich sein auf Höhe des Veitenhofes einen neuen Verteilerschrank zu setzen, der später aus dem bereits vorhanden MFG gespeist werden soll. Das Mehr-/Mindermengen-Angebot der Bayernwerk Netz GmbH zur Mitverlegung der Glasfaser-Speedpipes im 3. Bauabschnitt beläuft sich auf rd. 31.500 Euro. Der tatsächliche Aufwand wird im Nachweis abgerechnet.
In der Siedlung Arnsberg wird derzeit ein Sendemast von Vodafon durch die Firma Weigand Bau mit Glasfaser anschlossen. Der Trassenverlauf startet in Wildflecken im Kreuzungsbereich Jahnstraße und Bischofsheimer Straße und führt entlang des Fahrradweges bis zur Siedlung Arnsberg. Nach mehreren Gesprächsterminen mit dem Bauleiter Bernhard Abert, liegt der Verwaltung bereits ein Angebot vor, welches vorsieht, Eigentumsanteile an der Glasfasertrasse zu erwerben. Anschließend könnten die einzelnen Grundstücke durch den Markt Wildflecken als Auftraggeber erschlossen werden und das Netz im Nachgang an einen Netzbetreiber wie bspw. die Telekom veräußert werden. Das der Verwaltung vorliegende Angebot der Firma Weigand Bau beläuft sich auf 41.531,00 Euro brutto. Hierin enthalten sind die Eigentumsanteile an der besagten Trasse, das Einblasen der Glasfaserkabel, sowie je ein Schachtstandort am Start- und Zielpunkt der Trasse.
Zum weiteren Vorgehen in der Florian-Geyer-Straße in Wildflecken wurden bereits zahlreiche Gespräche, sowohl mit der Telekom, der Glasfaserplus als auch der ausführenden Firma Ergatikat geführt. Ziel dieser Gespräche war und ist es nach wie vor, auch die Florian-Geyer-Straße schnellst möglich mit Glasfaser zu erschließen, um so auch den Anwohnern, die außerhalb des Ausbaugebietes liegen einen Anschluss ihrer Immobilie zu ermöglichen. Da bisher die Aussage im Raum stand, die Erschließung der Florian-Geyer-Straße im Zuge des eigenwirtschaftlichen Ausbaus, sei für die Firma Glasfaserplus nicht rentabel, wird derzeit erörtert, welche Preisdifferenz zwischen wirtschaftlich und unwirtschaftlich entscheidend ist, und ob der Markt Wildflecken in der Lage und willens ist, diese Differenz finanziell auszugleichen. Die Firma Ergatikat hat in einem Gespräch im Rathaus bereits angedeutet, das die zeitliche Kapazität aus aktueller Sicht bereitstehen würde.
Auch möchten wir darüber informieren, dass nach einem weiteren klärenden Gespräch mit Herrn Betz am 08.04.2025 ein ganz entscheidender Punkt klargestellt wurde. Nämlich, dass derzeit alle Anschlussnehmer, ob innerhalb oder außerhalb des Ausbaugebietes der Glasfaserplus nach Abschluss eines Tarifs mit der Telekom den erforderlichen Hausanschluss kostenlos hergestellt bekämen, soweit die erforderliche Infrastruktur vorhanden sei.
Auch zum Thema Förderung hat sich die Verwaltung nochmals genauer erkundigt. Lt. der Aussage von Herrn Hartung vom Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung, kann der Markt Wildflecken derzeit nicht damit rechnen, den weiteren Ausbau des Glasfasernetzes subventioniert zu bekommen. Bei der Entscheidung, welche Kommune wie und in welcher Höhe finanziell unterstütz werde, entscheide der sog. Punktekompass. Je nachdem wie weit eine Gemeinde bereits ausgebaut ist oder nicht, werden die erforderlichen Punkte verteilt. Da der Markt Wildflecken mit Abschluss der Maßnahme beinahe vollständig mit Glasfaser erschlossen sei, läge die Gemeinde mit 180 Punkten weit hinter anderen Kommunen, die selbst mit bis zu 220 Punkten nicht in den Fördertopf gelangen.
Aus den o.g. Gründen schlägt die Verwaltung daher vor, den Ausbau des Glasfasernetzes in Eckartsroth durch die Bayerwerk Netz GmbH zu einem Preis von rd. 31.500 Euro herstellen zu lassen. Die Verwaltung schlägt außerdem vor, das Angebot der Firma Weigand Bau für das Bruchteilseigentum an der Kabeltrasse von Wildflecken zur Siedlung Arnsberg zu einem Preis von 41.531,00 Euro in Anspruch zu nehmen.
Weiter schlägt die Verwaltung vor, die Verhandlungen zur Erschließung der Florian-Geyer-Straße mit der Firma Glasfaserplus und der ausführenden Firma Ergatikat weiter zu vertiefen und das von Seiten der Glasfaserplus notwenige Delta ggf. auszugleichen.
MGR Trump fragt nach, ob das Labor Rosler auch Glasfaserbedarf angemeldet hat.
BVL Helfrich bestätigt, dass im Zuge des Ausbaus Florian-Geyer-Str. alle umliegenden Gebäude, u.a. auch das Anwesen Abert mit erschlossen werden sollen.
MGR Rest möchte wissen, ob die Telekom dann auch wirklich die Leitung kauft.
BVL Helfrich geht ziemlich sicher davon aus.
Er stellt außerdem klar, dass das Angebot für Eckartsroth nur die bebauten Grundstücke betrifft.
| 1. | Der Marktgemeinderat stimmt den Vorschlag der Verwaltung zu, den Auftrag zur Mitverlegung der Glasfaser-Speedpipes im 3. BA der Eckartsrother Straße an die Bayernwerk Netz GmbH zu vergeben. |
| 2. | Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, das Angebot der Firma Weigandbau zum Erwerb der Bruchteilsanteile an der Glasfasertrasse Wildflecken-Siedlung Arnsberg in Anspruch zu nehmen. |
| 3. | Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, die Verhandlungen mit der Firma Glasfaser-plus und der ausführenden Firma Ergatikat weiter zu führen. |