Die Digitalisierung schreitet in der Rathaus-Verwaltung weiter voran.
Verwaltung und Marktgemeinderäte nutzen bereits das digitale Ratsinfosystem für die Sitzungsvor- und nachbereitung. Ab sofort steht allen Interessierten das Bürgerinfoportal zur Verfügung.
Im Bürgerinfoportal finden Sie umfassende Informationen zu allen öffentlichen Sitzungen des Marktgemeinderates. Dort können Sie den Sitzungskalender einsehen, die Tagesordnungen der Sitzungen nachlesen und die Protokolle der öffentlichen Sitzungen abrufen.
Das Bürgerinfoportal finden Sie hier: https://buergerinfo-wildflecken.digitalfabrix.de/info.asp, über die Homepage der Marktgemeinde: www.wildflecken.de/buergerinfoportal-mgr-sitzungen oder direkt über den QR-Code.
Die Sitzungsprotokolle werden zusätzlich bis auf Weiteres hier in den Wildfleckener Nachrichten veröffentlicht.
2. Bgm. Illek erläutert anhand von Plänen den Antrag auf Baugenehmigung der Universal-Investment-Gesellschaft mbH zur Errichtung von Werbeanlagen i. V. m. dem Bau des Netto-Marktes in der Bischofsheimer Str. 58.
In Summe handelt es sich um:
1. Werbetafeln auf Attika Nord-West-Ansicht
2. 2 x Großflächenwerbetafeln Nord-West-Ansicht
3. Pylon 4 Hauben
4. Einfahrtspfeil
Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen das beantragte Bauvorhaben.
Es wird festgestellt, dass die Schilder 2,50 m entfernt von der Straße aufgestellt werden sollen und somit die Sicht beim Ein- oder Ausfahren nicht eingeschränkt wird.
Der MGR erteilt sein Einvernehmen zur Errichtung der Werbeanlagen wie vorgetragen.
Die Bauherren stellen einen Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines EFH mit Carport und Garage auf der Fl.-Nr. 1323/14 in der Gem. Wildflecken. Das Vorhaben befindet sich innerhalb des B-Plans „Oberer Kapellenweg“, der sich derzeit in der Änderung befindet. Das Baugrundstück ist vollständig erschlossen.
Es werden folgende Befreiungen von den Festsetzungen des B-Plans beantragt:
Festsetzung: Satteldach 40-50° und Pultdach 5-15°
Befreiung: Walmdach 22°, geplant
Begründung: Die Bauherren haben sich für ein 2-geschossiges Haus mit Walmdach entschieden. Die geringe Dachneigung wurde gewünscht, weil das Dach nicht ausgebaut wird. Die Wandhöhe von 7,00 m bei 2-geschossigen Häusern wird nicht überschritten, die Wandhöhe Mitte Erschließungsstraße beträgt 6,30 m. Im Baugebiet gibt es schon Häuser mit Walmdächern und flacher Dachneigung. Das Haus fügt sich in die umliegende Bebauung ein. Die Grundzüge der Planung werden nicht berührt.
Da bereits Befreiungen zu ähnlichen Anträgen in Bezug auf die Dachform und Dachneigung genehmigt wurden, empfiehlt die Verwaltung die oben beschriebenen Befreiungen auch in diesem Fall zuzulassen.
In diesem Zusammenhang wird dem MGR über das RIWA-Programm aufgezeigt, dass bereits ähnliche Häuser mit Walmdach vorhanden sind.
Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum Antrag auf Baugenehmigung für den Neubau eines EFH mit Fertiggarage und Carport, sowie zur beantragten Befreiung wie vorgetragen.
Um die noch nicht mit Glasfaser erschlossenen Bereiche durch Glasfaser Plus im eigenwirtschaftlichen Ausbau auch erschließen zu können, möchte die Verwaltung nun das Bundeslückenschlussprogramm oder ein reguläres Bundesförderprogramm nutzen.
Hierfür ist es erforderlich, dass die Masterpläne und die Machbarkeit über ein Fachbüro geprüft werden. Zudem muss zwingend eine Markterkundung durch ein Fachbüro durchgeführt werden.
Der Bund stellt hierzu Beratungsdienstleistungsfördermittel gem. der Gigabitrichtline 2.0 (Gigabit-RL 2.0) bereit. Die Aufnahme in dieses Beratungsdienstleistungsförderprogramm wurde von der Verwaltung bereits beantragt.
Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 50 % (Basisfördersatz) der zuwendungsfähigen Ausgaben und kann in Sonderfällen bis auf 70 % erhöht werden. Der Freistaat kann den Fördersatz mit einer Kofinanzierung bis auf 90 % (gem. BayGigabit-RL) anheben.
Die Beauftragung eines Fachbüros kann erst nach Erhalt des Zuwendungsbescheides für die Beratungsdienstleistung erfolgen. Im Förderantrag wurde der vorzeitige Maßnahmenbeginn mit beantragt. Der Auftrag für die Beratungsdienstleistung, die Markterkundung und die Begleitung des Lückenschluss- oder des regulären Bundesförderprogramms, soll an das Büro „Reuther NetConsulting“ vergeben werden.
Das Büro Reuther hat bereits das I. und II. Verfahren für den Aufbau von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern über das damalige Bundesförderprogramm begleitet. Dabei wurden die Markterkundung und der FTTB-Masterplan durch das Büro Reuther durchgeführt bzw. erstellt.
Da die Firma GlasfaserPlus mehrere Gebiete im Markt Wildflecken nicht eigenwirtschaftlich erschließt, ist es erforderlich, dass diese Gebiete über ein Bundes- bzw. Landesförderprogramm mit Glasfaser erschlossen werden.
| Die betroffenen Gebiete sind: | |
| Wildflecken | |
| - | Florian-Geyer-Straße |
| - | einzelne Anwesen |
| Oberbach | |
| - | Oberbach – OT Eckartsroth |
| Siedlung Arnsberg | |
| - | komplette Arnsbergstraße |
| Oberwildflecken | |
| - | Sudetenstraße |
| - | CVJM |
Im Jahr 2025 verliefen die Verhandlungen zur weiteren Erschließung der o.g. Bereiche zwischen der Verwaltung des Marktes Wildflecken und der Fa. GlasfaserPlus leider erfolglos. Auch ein Anschreiben der Anwohner aus der Florian-Geyer-Straße an GlasfaserPlus blieb erfolglos.
GLA Kleinheinz führte im Herbst 2025 Gespräche mit einigen Anwohnern der Florian-Geyer-Straße und erläuterte dabei, dass der Markt Wildflecken vermutlich keine kurzfristige Lösung bzw. eine Erschließung mit Glasfaser für die Anwesen erreichen kann. Dies ist dadurch begründet, dass der Markt Wildflecken großflächig an dem eigenwirtschaftlichen Ausbau durch Glasfaserplus profitiert und deswegen nur eine niedrige Chance für ein zusätzliches Förderprogramm hat. Er versicherte den Anwohner aber, dass die Verwaltung in den kommenden Monaten bzw. Jahren die notwendigen Schritte für die Aufnahme in ein Förderprogramm prüfen und einleiten werde.
Diese Informationen wurden ebenfalls in den Bürgerversammlungen 2025 durch Bgm Kleinhenz weitergegeben.
GLA Kleinheinz erläuterte diese Situation dem MGR im Jahr 2025. Es wurde dabei mitgeteilt, dass der Markt Wildflecken aufgrund des umfangreichen und nahezu vollständigen eigenwirtschaftlichen Ausbaus durch GlasfaserPlus vorerst nicht in den Genuss von Bundes- bzw. Landesförderprogrammen kommen wird.
Von Seiten des Amtes für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (ADBV) wurde im letzten Jahr ein Benchmark bzw. der Branchendialog eingeführt. Dieser bewertet die Ausbausituation der jeweiligen Kommunen vor Ort in Gesprächsrunden mit der Telekom und sonstigen Betreibern. Anhand der vorliegenden Erkenntnisse werden die Kommunen in ein Punktesystem überführt. Dieser Punktekompass zeigt den Grad des Glasfaserausbaufortschrittes an. Der Markt Wildflecken liegt bei 220 Punkten. Die Erfolgsaussichten für die Aufnahme in ein Bundes- oder Landesförderprogramm gem. der jeweiligen Gigabit-RL lagen im letzten Förderzeitraum/-Jahr bei 350 Punkten.
Nachdem die Verwaltung im Januar und Februar erneut Rücksprache mit dem ADBV KG gehalten hatte, um die möglichen Förderprogramme zu prüfen, wurde mitgeteilt, dass die Förderaufrufe und Förderbudgets noch nicht vereinbart bzw. veröffentlicht wurden. GLA Kleinheinz wurde in einem Gespräch mit dem Leiter des ADBV KG darauf hingewiesen, dass nach Rücksprache mit dem Breitbandzentrum beide der o.g. Förderverfahren für den Markt Wildflecken in Frage kommen könnten. Welches der Förderprogramme für die noch zu erschließenden Bereiche sinnvoll ist, sollte man gemeinsam mit dem Fachbüro erörtern. Dies ergibt sich bei der Markterkundung und dem Erstellen der Masterpläne, da hierbei die genauen Adressen betrachtet und die zu erwartenden Ausbaukosten errechnet werden.
Das ADBV stimmt der, von Seiten der Verwaltung geplanten Vorgehensweise zu, dass nur eine gesamtheitliche Betrachtung aller z.Zt. nicht erschlossenen Bereiche sinnvoll ist und dadurch mit dem jeweiligen Förderprogramm eine 100 %-ige Glasfasererschließung des Marktes Wildflecken realisiert werden kann.
GLA Kleinheinz gibt anhand einer Aufstellung über den Beamer weitere Informationen zum vorher erwähnten Punktekompass.
Er erläutert, dass alle genannten, nicht am Glasfaser angeschlossenen, Bereiche aktuell über eine stabile und gute Internetverbindung verfügen. Aus diesem Grund sei keine Eile geboten, sondern es müsse Wert daraufgelegt werden, dass die weitere Erschließung sinnvoll und insbesondere durch die Nutzung der möglichen Förderprogramme, mit wenigen Kosten bzw. Eigenmitteln zu Lasten des gemeindlichen Haushalts, umgesetzt werden kann.
Auch 2. Bgm. Illek sieht keine Eile, da diese Bereiche über eine stabile Internetversorgung verfügen. Er weist darauf hin, dass man alles Mögliche getan habe und es jetzt wichtig sei, die Förderprogramme anzustoßen.
Der MGR beauftragt die Verwaltung, die noch nicht mit Glasfaser erschlossenen Bereiche mittels Lücken-schluss- oder eines regulären Bundesförderungsprogramms zu erschließen. Hierzu stimmt der MGR nachträglich der Beantragung von Beratungsdienstleistungsfördermitteln zu und beauftragt die Verwaltung, das „Büro Reuther NetConsulting“, nach Erhalt des Beratungsdienstleistungsförderbescheids, mit der Durchführung der Markterkundung und der Verfahrensbegleitung zu beauftragen.
Bauleitplanung Neubaugebiet
MGR Rest erkundigt sich nach dem Sachstand der Bauleitplanung im Neubaugebiet. Man höre nichts mehr. Können Interessenten überhaupt derzeit Grundstücke erwerben und/oder bauen?
GLA Kleinheinz teilt mit, dass der Bebauungsplan in die 2. Auslegung müsse und derzeit die Eingaben bearbeitet werden. Mit dem Naturschutz müsse ebenfalls nachverhandelt werden. Es werde im Hintergrund gearbeitet und die Gemeinde hofft, dass der Bebauungsplan im Mai oder Juni Gültigkeit erhält. So lange bleibt der alte Bebauungsplan rechtskräftig.
3. Bgm. Nowak erkundigt sich nach der Anzahl der noch nicht verkauften Bauplätze im alten Teil.
GLA Kleinheinz zeigt anhand eines Lageplans, dass 4 Bauplätze zur Verfügung stehen. Davon könnte die Gemeinde 3 Stück kaufen und wieder verkaufen. Für die Zukunft stehen 6 weitere Bauplätze zur Verfügung, die erschlossen werden könnten. Er stellt fest, dass die Anfragen etwas zurückgegangen sind.
Zur Eckarsrother Straße
Herr Rapp erklärt anhand eines Lageplans der Eckartsrother Straße, dass bei der Planung im Bereich Station 0+840 bis 0+980 statt nur Deckenbau ein Hocheinbau mit Frostschutzausgleich, Trag und Deckschicht notwendig gewesen wäre, da die Straße an dieser Stelle zu schlecht für nur Deckenbau war. Dieser Fehler/ Irrtum wurde im Zuge der Baumaßnahme dadurch behoben, dass statt nur einer neuen Deckschicht auch eine zusätzliche Asphalttragschicht mit 10 cm Dicke auf ca. 700 m² eingebaut wurde.
Unebenheiten und gegenläufige Querneigungen mussten dazu vorher ausgeglichen werden, was über Ausgleichsasphalt über Tonnen in einem Wert von rund 25.000 Euro stattfand.
Die Gesamtmehrkosten belaufen sich auf rund 88.000. Darin enthalten sind alleine rund 15.000 Euro die für die eigentliche Zufahrt zu den Tiny-Häusern noch aus dem Abschnitt 1 aufzuwenden waren, da dieser erst jetzt gebaut werden sollte.
In den restlichen Mehrkosten von 73.000 Euro waren o. g. 25.000 Euro an Asphaltausgleich plus 17.000 Euro für die zusätzliche Tragschicht enthalten. Weiterhin wurde als Rissebewehrung ein Asphaltgitter über Fugen gelegt mit rund 11.000 Euro an zusätzlichen Kosten, da man die Gefahr des Durchschlagens der Fugen verringern wollte.
Bei der Baumaßnahme wurden aufgrund der Verschmutzung der Straße außerdem mehr Straßenabläufe gefunden, als in der Vermessung festgestellt. Dies bedeutete zusätzliche Straßeneinläufe und mehr längslaufende Ableitungen für die Straßenabläufe.
Im Bereich Hack (Vollausbaubereich) wurde der Einbau von Rohfels und Vlies erforderlich, da der Untergrund bis in den Rothenrainer Weg nicht tragfähig war. Hierbei entstanden 9.500 Euro an Mehrkosten. Durch zu geringe Massen beim Frostschutzmaterial sind weitere 5.000 Euro Mehrkosten für die Bankette angefallen. Kleinere Beträge mussten für die Angleichung an das vorhandene Gelände aufgebracht werden sowie für das Entfernen und Wiederherstellen von Rinnen.
Herr Rapp stellt fest, dass ein Neubau der Straße leichter gewesen wäre.
Außerdem teilte er mit, dass wie im Bereich der Eckartsrother Straße in ganz Wildflecken besonders aber in Oberwildflecken Kanäle und Leitungen liegen, die er nicht kenne und die nicht im Plan enthalten sind.
MGR Rest zeigt sich verärgert und ist der Meinung, man hätte sich die Straße vorher genauer anschauen und erkennen müssen, dass diese Unebenheiten aufzeige und wo weitere Schächte liegen. Dies hätte man dann in die Ausschreibung nehmen bzw. bringen müssen.
Herr Rapp erwidert, dass dies letztlich nichts am Preis geändert hätte und die ausführende Firma Stolz ins-gesamt ein günstiges Preisangebot gemacht habe.
Zur Rabensteinstraße:
In der Rabensteinstraße wurde Straßenbau, Kanal- und Wasserbau komplett erläutert. Der Ausbau mit Kanal und Wasser ist in den Zuwendungsanträgen zur RZWas 2021 und 2025 enthalten und muss ausgeschrieben und abgerechnet werden.
Die Entsorgung ist diesmal komplett enthalten, was bei früheren Maßnahmen nicht immer so war, weshalb manche Maßnahmen besonders wegen der Entsorgung teurer wurden.
Im Gartenweg musste Bodenmaterial für netto ca. 30 Euro/Tonne entsorgt werden.
Herr Rapp erklärt die Kostenberechnung, die sich für Wasser auf netto rd. 217.000 Euro beläuft (Kostenannahme netto 290.000 Euro), für Kanal netto rd. 160.000 Euro (Kostenannahme netto 144.000 Euro), für Straßenbau auf netto rd. 668.000 Euro (Kostenannahme netto 440.000 Euro). Hier sind alleine Im Straßenbau netto rd. 93.000 Euro enthalten.
Diese Kostenermittlung sind reine Baukosten mit Entsorgung ohne Ingenieurgebühren und Nebenkosten in Höhe von ca.15-16 % der Gesamtkosten.
3. Bgm. Nowak wundert sich über die Preisdifferenz von 440.000 Euro auf jetzt 600.000 Euro. Herr Rapp entgegnet, dass alleine netto rd. 93.000 Euro an Entsorgung dazu kamen.
Kostenersparnisse wären dadurch zu erzielen, dass man statt Pflaster im Gehweg Asphalt einbaut (mögliche Ersparnis netto rd. 25.000 Euro)
und wie in der Altglashüttener Straße auf den Einbau eines Einzeilers als Entwässerungsrinne verzichtet (mögliche Ersparnis netto rd. 21.000 Euro).
Außerdem kann sich im Zuge der Baumaßnahme aufgrund der Ausführung einer qualifizierten Bodenverbesserung ein geringer Aufbau des Straßenoberbaus ergeben, was ebenfalls zu Kosteneinsparungen führen würde, die sich durchaus auf netto rund 30.000 Euro belaufen würden. Dies muss aber durch Probeflächen erst nachgewiesen werden.
Auf den Einzeiler soll verzichtet werden und der Gehweg kommt mit Asphalt.
Die bestehende Wasserleitung liegt momentan hauptsächlich im Gehweg und dabei von der Sonnenstraße bis zur Rückbergstraße über dem Kanal. Beide werden in den Straßenbereich gelegt.
Vor der Baumaßnahme soll ein Ortstermin stattfinden, auch bezüglich des Kreuzungsbereichs Sonnenstraße.
Schlesierstraße
Zum Straßenbau in der Schlesierstraße teilt Ing. Rapp mit, dass dieser in zwei 2 Teilen stattfinde.
Im oberen Bereich des Spielplatzes, gegenüber der Kirche, gehe es um den bestehenden Gehweg. Dieser werde nur so lang, wie im Plan dargestellt. Hierfür sind noch keine Kosten bekannt. Der Preis werde allerdings aufgrund der Länge (über 400 m) teurer sein als in der Rabensteinstraße.
Er soll genauso aufgebaut werden wie in der Rabensteinstraße, könne allerdings auch noch geändert werden.
Der zu sanierende Kanal liegt derzeit auf Privatgrund, und zwar von der ehem. Schule bis auf Höhe Laschütza. Ab hier soll der teilweise ebenfalls auf Privatgrund (Laschütza und andere) liegende Kanal (bis zur Kreuzbergstraße) verbleiben. Der Kauf des Grundstücks Laschütza als Ausgleichfläche wurde angesprochen.
Die Wasserleitung wird von der Kirche bis zur Kreuzbergstraße erneuert.
Eine Kostenberechnung für die Schlesierstraße liegt noch nicht vor.
GLA Kleinheinz teilt mit, dass in der Haushaltsrechnung für die Schlesierstraße 2. Mio. Euro.-ohne Baunebenosten 1,5 Mio. Euro veranschlagt wurden.
Ablauf Baumaßnahme: Zuwendungsanträge Wasser u. Kanal, 20.09.27. Bis dahin müssen die Maßnahmen über RZWas 2021 abgerechnet sein. Bis dahin muss auch die Schlesierstraße abgerechnet werden. Könnte auch teilabgerechnet werden. Nur was kassenwirksam verbucht ist kann im Verwendungsnachweis abgerechnet und somit bezuschusst werden.
Für die Wasserleitung Tiroler Weg und die Wasserleitung Rabensteinstraße-nördlicher Bereich ist ein Zuwendungsantrag nach RZWas 2025 erforderlich, der bereits vorgelegt wurde und dessen Ausführung auch beschlossen wurde, welcher dann, nach Erstellung des Zuwendungsbescheides, in 4 Jahren abgerechnet wer-den müsse.
Im bestehenden Zuwendungsantrag für Kanal über die RZWas 2021 sind noch Kanäle in der Horst-Heinrich-Straße und im Bereich Grundstück Geis beinhaltet, die noch nicht begonnen wurden. Da diese Maßnahmen nicht erneut beantragt werden können, sollte man über eine grabenlose Innensanierung nachdenken. Auch diese Arbeiten müssten bis zum 20.09.2027 kassenwirksam abgerechnet werden.
Bei der Planung für den Gewerbepark sollte klargestellt werden, welche Kanäle überhaupt noch benötigt werden.
Herr Rapp stellt allerdings fest, dass man sich parallel zu den bestehenden Maßnahmen darum kümmern werde.
Eine endgültige Kostenschätzung für die Schlesierstraße liegt noch nicht vor. Dies erfolgt in den nächsten Wochen und anschließend muss die Baumaßnahmen noch im Sommer 2026 ausgeschrieben werden.
GLA Kleinheinz teilt mit, dass in der Finanzplanung für die Schlesierstraße 2. Mio. Euro.-ohne Baunebenosten 1,5 Mio. Euro veranschlagt wurden.
Der Markt Wildflecken beabsichtigt den Bau einer eigenständigen Wasseraufbereitungsanlage für den Bereich der Arnsbergstraße. Das Trinkwasser für die Versorgung der Arnsbergstraße stammt aus dem „Kalkofenbrunnen“ und wird dem Markt Wildflecken als unaufbereitetes Rohwasser von der Bundeswehr zur Verfügung gestellt. Die Analysenberichte zur Wasserqualität liegen dem Markt Wildflecken vor. Aktuell befinden sich in allen Privathäusern Filteranlagen, die durch den Markt Wildflecken betrieben werden. Der gemeindliche Bauhof überprüft und tauscht diese regelmäßig aus. Hierfür sind mehrmals im Jahr Termine mit den Bewohnern erforderlich, damit die Filter getauscht werden können. Gemäß den anerkannten technischen Regelwerken ist bereits der Betrieb von Filtern mit einer Maschenweite von < 80µm nur in Kombination mit einer Sicherungseinrichtung gegen Rückfließen erlaubt.
Aus den o.g. Gründen soll nun eine eigenständige Aufbereitungsanlage in der Arnsbergstraße errichtet wer-den. Die Aufbereitungsanlage, sowie die Steuer- und Regeltechnik wird durch den Markt Wildflecken organisiert. Die Kosten der Anlage mit Regeltechnik belaufen sich nach ersten Schätzungen auf rd. 220.000 Euro.
Was den Tiefbau angeht, soll eine neue Trinkwasserleitung mit einer Länge von rd. 400 m verlegt werden. Um die Erwärmung des Wassers durch den Betrieb der vorgesehenen UV-Lampen zu minimieren, soll diese Leitung als Ringleitung ausgeführt werden. Die alte Leitung soll im Boden verbleiben und als Löschwasserleitung betrieben werden. Aktuell befinden sich vier Hydranten in der Arnsbergstraße.
Die Kosten für den Bau der Wasserleitung belaufen sich gem. der vorliegenden Kostenannahme des techn. Büro Köhl auf:
Anlage und Regeltechnik 220.000 Euro
Tiefbau, netto 180.000 Euro
Baukosten gesamt netto 400.000,00 Euro
Baunebenkosten netto 64.553,34 Euro
BAL Helfrich erläutert nochmals die Planung der Trinkwasseraufbereitung, die in Zusammenarbeit mit der Firma Grünbeck erstellt wurde. Er teilt außerdem mit, dass diese, weil es sich um einen Neubau handelt, nicht zuwendungsfähig ist.
Der Marktgemeinderat stimmt der Auftragsvergabe an das techn. Büro Köhl Würzburg wie vorgetragen zu.
Der MGR hatte in seiner Sitzung vom 30.12.2024 den Neubau der Wasserleitung und den teilweisen Neubau des Kanals mit Hausanschlüssen in der Rabensteinstraße beschlossen. Der Neubau der Trinkwasserleitung beinhaltete bis dato die Strecke zwischen der Kreuzung Sonnenstraße und der Einmündung in die Rückbergstraße. Die nun geplante Erneuerung der Trinkwasserleitung im nördlichen Bereich der Rabensteinstraße soll als Lückenschluss zwischen der Abzweigung in die Rückbergstraße und der Anschlussstelle in der Altglashüttener Straße dienen.
Das Honorarangebot des tiefbautechn. Büros Köhl beläuft sich, ohne die Lph 8 + 9, auf 17.484,69 Euro. Lt. Kostenschätzung des Büros Köhl belaufen sich die Baukosten auf rd. 200.000 Euro.
Der MGR stimmt der Auftragsvergabe an das tiefbautechn. Büro Köhl Würzburg wie vorgetragen zu.
Trinkwasserversorgung Oberwildflecken; Auftragsvergabe Honorarangebot Ing. Büro Köhl, Neubau der Wasserleitung im Tiroler Weg
Der Markt Wildflecken beabsichtigt den Neubau einer Wasserleitung von der Kreuzbergstraße durch den Tiroler Weg bis zur Anschlussstelle an die Breslauer Straße. Hintergrund dieser Maßnahme ist stagnierendes Wasser aufgrund von Minderentnahme, verursacht durch die Leerstände in der Danziger Straße. Diese Stagnation führt zu erheblichen Korrosionserscheinungen, die sich durch braunes Wasser mit erhöhtem Eisengehalt bemerkbar machen. Einer der Anlieger verfügt aus diesem Grund bereits seit Jahren über eine entsprechende Filteranlage, die durch den Markt Wildflecken betrieben und durch den Bauhof inspiziert und gewartet wird.
Für die Durchführung dieses Bauvorhabens liegt nun ein Honorarangebot des Büro Köhl Würzburg vor, welches sich ohne die Leistungsphasen 8 + 9 auf 23.887,45 Euro beläuft.
Die Baukosten für dieses Vorhaben belaufen sich lt. Kostenschätzung des Büros Köhl auf rd. 170.000 Euro.
BAL Helfrich gibt hierzu nochmals kurze Erläuterungen zur Wasserqualität der Anwesen Gutwinn und Tass.
Es wird die Option in den Raum gestellt, die Wasserleitung per Dienstbarkeit hinter der Halle am Anwesen Diegmüller zu verlegen. Dadurch könnte die Baumaßnahme und auch das Honorar kostengünstiger werden. Dies sollte mit Ing. Rapp nochmals besprochen werden.
Der MGR beauftragt die Verwaltung, mit der Auftragsvergabe des Honorarangebotes, wie vorgetragen, an das techn. Büro Köhl Würzburg.
Dem MGR wird anhand eines Lageplans aufgezeigt, dass sich zwischen den privaten Gebäuden der Danziger Straße 6/8 und 4/2 eine öffentliche Straßenlaterne befindet, die an einem längst verwilderten Fußweg steht und somit überflüssig und deshalb entfernt werden soll. Im gleichen Zuge soll auch die Straßenlaterne mit der Nr. 60, gegenüber der Danziger Str. 15, erneuert wer-den. Hier steht noch ein alter Betonmast, der vollständig ersetzt werden soll.
Das Angebot von der Bayernwerk Netz GmbH für den Ersatzneubau der LST 60 und den Rückbau der LST 34 beläuft auf insgesamt 5.952,51 Euro.
Der MGR stimmt der Auftragsvergabe an die Bayernwerk Netz GmbH,, wie vorgetragen, zu.
3. Bgm. Nowak teilt mit, dass zwischen der Kreuzung und Sudetenstraße ein riesiges Schlagloch sei, das dringend aufgefüllt werden müsse.
MGR Masso berichtet ebenfalls von einem Schlagloch neben einem Kanaldecke, dass sich in Richtung Gewerbepark befindet.
MGR Witke fragt, in wessen Eigentum sich der Graben unterhalb der Bft-Tankstelle befindet. Bei Starkregen läuft das Wasser über den Fahrradweg. Er befürchtet, dass bei Kälte durch überfrierende Nässe, Gefahr für Radfahrer und Fußgänger bestehen könnte.
Der ausführliche Sachverhalt ist im Bürgerinfoportal veröffentlicht (Link und QR-Code siehe oben).
Der Antragssteller plant die Nutzungsänderung der Wohnung im EG der Fleischhauerstraße 6 zu gewerblichen Nutzflächen der bestehenden Tagesstätte in der Fleischhauerstraße 6-8. Lt. den Eingabeplänen sind folgende Räume von der geplanten Nutzungsänderung betroffen:
Essen und Kochen 14,15 m²
Büro 17,64 m³
Dusche / WC 4,88 m²
Flur 4,20 m²
Lager 12,58 m²
Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich und ist vollständig erschlossen. Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen das geplante Vorhaben.
Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur geplanten Nutzungsänderung.
Die Antragsstellerin plant den Abbruch des bestehenden Dachgeschosses sowie den Teilumbau des Erdgeschosses in der Eckenstraße 10 in Oberbach. Weiterhin ist geplant, das Gebäude um ein Obergeschoss sowie ein Dachgeschoss aufzustocken. Aus dem ursprünglichen EFH mit Satteldach, soll so ein ZFH mit Flachdach entstehen. Die Dacheindeckung soll durch anthrazitfarbene Trapezbleche erfolgen. Das Baugrundstück befindet sich im Innenbereich und ist vollständig erschlossen. Das Bauvorhaben fügt sich aufgrund der Dachform nicht in die nähere Umgebung ein. Das gemeindliche Einvernehmen sollte aus Sicht der Verwaltung dennoch erteilt werden, da es bereits vergleichbare Bauvorhaben im OT Oberbach gibt und das Ortsbild aufgrund der Lage des Bauvorhabens nicht negativ beeinträchtigt wird.
Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.
Der Bauherr plant die Errichtung eines Anbaus im KG mit überdachtem Balkon an dem bestehenden Gebäude sowie die Errichtung von zwei Vordächern an dem bestehenden Nebengebäude in der Brückenauer Straße 29 in Wildflecken. Beide Vorhaben befinden sich südlich der Brückenauer Straße talwärts. Im Jahr 2024 wurde bereits der Abriss der westlichen Scheune angezeigt – diese ist inzwischen entfernt. Das Grundstück ist vollständig erschlossen. Aus Sicht der Verwaltung fügt sich das Vorhaben in die nähere Umgebung ein.
Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.
Die Bauherren planen die Errichtung einer Doppelgarage mit Carport und zwei Abstellräumen auf den bereits vorhandenen Bodenplatten. Zwischen 2014 und 2017 wurden die ursprünglichen Nebengebäude bis die Bodenplatten rückgebaut. Das Vorhaben befindet sich im Innenbereich und ist vollständig erschlossen. Geplant ist eine massive Bauweise in Mauerziegel. Das Dach soll als Flachdach mit Trapezblech errichtet werden.
Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen das geplante Vorhaben.
Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum geplanten Vorhaben.
Der Antragsteller plant die Erweiterung des Campingplatzes Kreuzberg/Rhön mit 24 Wohnwagenstellplätzen, 12 Wohnmobilstellplätzen, 19 Kfz-Stellplätzen, Zeltplatz und Freizeit- und Spielfläche in der Schulstraße 7/11 in Oberwildflecken.
Der bestehende Campingplatz und das geplante Vorhaben befinden sich auf derselben Flurnummer. Das Grundstück ist vollständig erschlossen.
Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen das geplante Vorhaben.
Bgm. Kleinhenz befürwortet das Vorhaben und unterstützt die touristische Entwicklung in der Gemeinde, der man sich nicht verschließen dürfe.
Zum Antrag der Geschäftsordnung bezüglich der Aufnahme dieses TOPs erklärt GLA Kleinheinz, dass der Naturschutz Auflagen erteilt habe und der Antrag daher länger gelegen habe.
Der MGR erteilt sein Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.
Wanderweg vom Campingplatz zum Kreuzberg
3.Bgm. Nowak stellt fest, dass der Erweiterung des Campingplatzes nun zugestimmt wurde. Jetzt müsse, entweder durch die Kommune oder den Landkreis im Hinblick auf den Wanderweg etwas getan werden. MGR Illek hat in der Rhönklub Jahreshauptversammlung zugesagt, sich darum zu kümmern. Vom Bauhof soll hierfür Schotter aufgebracht werden.
Außerdem müsse man sich um die dortigen Gräben kümmern.
Schäden durch den Biber
3.Bgm. Nowak teilt außerdem mit, dass im Bereich des Campingplatzes der dort angesiedelte Biber sein Unwesen treibe. Hier wurde durch eine Privatperson extra ein Steg installiert. Der Weg ist zwischenzeitlich unterspült und muss wieder nutzbar gemacht werden. Die Bahntrasse ist die Verbindung zum Kreuzberg in der Gemarkung Wildflecken. Eventuell sei hier das Gespräch mit dem Landratsamt zu suchen.
MGR Trump teilt mit, dass der Biberdamm in der Sinn am Fahrradweg in Richtung Oberwildflecken geöffnet wurde. GLA Kleinheinz erläutert, dass sich das Wasser so aufgestaut habe, dass der Kanaldeckel zum Hauptsammler überflutet war. Die Erlaubnis hierfür habe man über E-Mail erhalten.
MGR Schmitt fragt nach dem Biber bei der Kläranlage Oberbach bzw. der Brücke Eckartsrother Straße.
GLA Kleinheinz teilt mit, dass man nicht reagieren dürfe. Das Landratsamt war bereits im Herbst da und hat dies in Augenschein genommen.
BAL Helfrich ergänzt, dass im Bereich Bachmann auch große Schäden durch den Biber entstanden sind. Der Biber mache jedes Jahr mehr Probleme. Die Verwaltung steht diesbezüglich aber immer in engem Austausch mit der Unteren Naturschutzbehörde.
Kleinkindschaukel am Spielplatz
MGR Trump möchte wissen, ob die im letzten Jahr beschlossene Kleinkindschaukel am Spielplatz schon angeschafft wurde.
Bgm. Kleinhenz bemerkt hierzu, dass bei allen Spielplätzen installiert werden soll. Er werde dies prüfen lassen.