Das Haus des Gastes Oberbach kann ab dem 01.05.2026 auf Grundlage der beschlossenen Benutzungs- und Gebührensatzung genutzt und gemietet werden.
Die Verwaltung arbeitet derzeit noch an den organisatorischen Rahmenbedingungen. Dazu gehören insbesondere eine ergänzende Hausordnung (z. B. zu Übergabe, Reinigung, Verbrauchskosten und Schlüsselregelungen), ein digitales Buchungs- und Anmeldesystem über die Homepage bzw. zukünftig über eine App sowie die Einführung eines elektronischen Schließsystems. Die hierzu notwendigen weiteren Schritte und Beschlüsse erfolgen in den kommenden Wochen.
Bis zur finalen Umsetzung der organisatorischen Abläufe können Mietanfragen und Terminabstimmungen direkt über die Verwaltung erfolgen. Ansprechpartner und weitere Informationen werden schnellstmöglich veröffentlicht.
Anfragen sind bereits jetzt über das Bürgerbüro oder per E-Mail an info@wildflecken.de möglich.
Vereine und Interessierte können ihre geplanten Termine für Veranstaltungen und Nutzungen des Hauses des Gastes bereits jetzt bei der Verwaltung anmelden, damit entsprechende Belegungen frühzeitig berücksichtigt werden können.
Die erlassenen Satzungen können während der Öffnungszeiten im Rathaus eingesehen werden. Zudem stehen diese auf der Homepage der Gemeinde unter www.wildflecken.de/satzungen zur Verfügung. Darüber hinaus erfolgte die amtliche Bekanntmachung im Amtsblatt des Landratsamtes Bad Kissingen Nr. 9 vom 30.04.2026. www.landkreis-badkissingen.de/buerger—politik/amtsblatt und hat somit Rechtskraft.