Kläranlage Wildflecken
Kläranlage Oberbach
unsere große Zukunftsmaßnahme „Neubau der Kläranlage“ macht weitere Fortschritte. Mir ist es als Bürgermeister wichtig, Sie regelmäßig, transparent und nachvollziehbar über den aktuellen Sachstand und die nächsten Schritte zu informieren.
Bereits in den Bürgerversammlungen 2024 sowie im November 2025 wurden die Bürgerinnen und Bürger über den Stand der Planungen und die notwendigen vorbereitenden Untersuchungen informiert. In den vergangenen Monaten konnten nun weitere wichtige Schritte abgeschlossen werden.
Im ersten bzw. zweiten Quartal 2026 wurde das notwendige Messprogramm an der bestehenden Kläranlage abgeschlossen. Dieses Messprogramm war erforderlich, um die tatsächlichen Zuflussmengen, Schmutzfrachten und Belastungen im Einzugsgebiet genau zu ermitteln.
Parallel dazu wurde eine umfassende Schmutzfrachtberechnung durchgeführt. Hierbei wurden die Abflussmengen und Belastungen aus dem gesamten Einzugsgebiet der Kläranlage betrachtet und bewertet.
Die Ergebnisse fließen aktuell in die Entwurfs- und Ausbauplanung der neuen Kläranlage ein.
Auf Grundlage der nun vorliegenden Daten konnte die ursprünglich angenommene Ausbaugröße der Kläranlage von 7.500 Einwohnerwerten (EW) auf 7.000 Einwohnerwerte (EW) angepasst werden. Nach aktuellem Stand gehen die Fachplaner davon aus, dass diese Ausbaugröße ausreichend und wirtschaftlich sinnvoll ist.
Die Entwurfsplanung wurde im April 2026 zur Vorprüfung beim Wasserwirtschaftsamt eingereicht.
Derzeit stimmt das Ingenieurbüro ARZ gemeinsam mit dem Wasserwirtschaftsamt die geplanten Bauwerke, technischen Anlagen und die Ausbaugröße der neuen Kläranlage ab. Die bisherigen Abstimmungen verlaufen positiv und konstruktiv.
Im nächsten Schritt folgen:
Im Zuge der Planung und der Berechnungen wurde außerdem festgestellt, dass ein zusätzliches bzw. größeres Regenüberlaufbecken notwendig wird.
Geplant ist ein neues Regenüberlaufbecken mit rund 2.000 m³ Speichervolumen im Bereich der Dorfwiese vor der bestehenden Kläranlage Wildflecken. Dieses ersetzt das bestehende ältere Becken aus der Zeit des Dritten Reiches und ist für die zukünftige sichere Ableitung und Zwischenspeicherung von Mischwasser erforderlich.
Diese zusätzliche Maßnahme stellt einen nicht unerheblichen zusätzlichen Kostenfaktor innerhalb der Gesamtmaßnahme dar, ist jedoch aus wasserwirtschaftlicher und technischer Sicht notwendig.
In der Sitzung des Marktgemeinderates am 02.06.2026 wird die Klärschlammentsorgung aus dem 2. Teich in Oberbach beschlossen,
In der Sitzung des Marktgemeinderates am 16. Juni 2026 werden:
den aktuellen Stand der Planungen, die Entwurfsplanung sowie die weiteren Schritte erläutern.
Parallel zur Planung laufen bereits erste vorbereitende Maßnahmen.
So wurden bereits:
Im Bereich der bestehenden Teichkläranlage Oberbach ist die Räumung des zweiten Klärteichs vorgesehen.
Besonders erfreulich ist hierbei, dass die Untersuchungsergebnisse des Klärschlamms sehr positiv ausgefallen sind. Dadurch kann ein Großteil des Schlamms landwirtschaftlich verwertet werden und muss nicht kostenintensiv thermisch entsorgt werden. Dies führt zu erheblichen Kosteneinsparungen gegenüber den ursprünglich angenommenen Entsorgungskosten.
Zusätzlich ist geplant, den mittleren Klärteich, auf dessen Fläche künftig Teile der neuen Kläranlage entstehen sollen, bereits in diesem Jahr trockenzulegen, um das spätere Baufeld vorzubereiten. Die notwendigen Abstimmungen hierzu laufen bereits mit den zuständigen Fachbehörden.
Im Juli 2026 wird sich der Marktgemeinderat in nichtöffentlicher Sitzung intensiv mit den Themen:
beschäftige und einen Beschluss darüber fassen.
Anschließend ist für September 2026 eine Bürgerinformationsveranstaltung gemeinsam mit dem beauftragten Satzungsbüro vorgesehen. Dort sollen die Bürgerinnen und Bürger umfassend über die Finanzierung und die weiteren Schritte informiert werden.
Wie bereits angekündigt, ist vorgesehen, die notwendigen Satzungen noch in diesem Jahr zu erlassen. Der erste von insgesamt vier geplanten Abschlägen soll im vierten Quartal 2026 erhoben werden. Die Schlussabrechnung erfolgt nach aktuellem Stand im fünften Jahr, nach Abschluss der Gesamtmaßnahme.
Sobald die laufende Entwurfsplanung sowie die Abstimmungen mit dem Wasserwirtschaftsamt abgeschlossen sind, werden auch die auf der Homepage veröffentlichten Unterlagen zum Projekt aktualisiert. Insbesondere der Bauzeitenplan sowie die bisherigen Kostenberechnungen entsprechen aufgrund der neuen Erkenntnisse und zusätzlichen Maßnahmen nicht mehr vollständig dem aktuellen Stand.
Auch die vorläufigen Berechnungen zu Beiträgen und Kosten werden derzeit gemeinsam mit dem beauftragten Satzungsbüro überarbeitet und an die aktuellen Planungsstände angepasst.
Mit dem Abschluss der Untersuchungen, den vorbereitenden Maßnahmen und der laufenden Entwurfsplanung hat der offizielle Start der Gesamtmaßnahme bereits begonnen. Jedoch handelt es sich hier nur um vorbereitende Maßnahmen, der eigentlich Bau darf erst nach Erhalt der Wasserrechtlichen Genehmigung, der Baugenehmigung und insbesondere nach Eingang des rechtskräftigen Förderbescheids gem. RZWas durch das WWA KG beginnen.