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Wildfleckener Nachrichten
Ausgabe 7/2023
Aus dem Rathaus
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Informationen aus dem Sitzungssaal

Öffentliche Sitzung vom 15.05.2023

Feldgeschworene Wildflecken

Über diesen Tagesordnungspunkt haben wir bereits in der Juni-Ausgabe des Mitteilungsblatts berichtet.

Stellungnahme des Marktes Wildflecken - frühzeitige Beteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB -Bebauungsplan "Betriebsgebäude Wasserversorgung", Gemeinde Sandberg, Gemeindeteil Waldberg

Die Gemeinde Sandberg beabsichtigt, für den Gemeindeteil Waldberg, nordwestlich der bestehenden Siedlungsbebauung, auf einer intensiv genutzten Grünlandfläche, die Aufstellung des Bebauungsplans „Betriebsgebäude Wasserversorgung“.

Hierzu beschloss die Gemeinde Sandberg in ihrer Sitzung am 23.03.2023, für den Gemeindeteil Waldberg, den Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan aufzustellen. Das Plangebiet wird dabei als Sonstiges Sondergebiet (SO) mit der Zweckbestimmung „Betriebsgebäude zur Wasserversorgung“ gemäß § 11 BauNVO festgesetzt. Mit dem Bebauungsplan kann Bauland für die öffentliche Versorgung mit Wasser in Waldberg geschaffen werden. In den Geltungsbereich des Bebauungsplans werden Teilflächen der Grundstücke Fl.Nr. 965 und 1073 der Gemarkung Waldberg einbezogen. In der o.g. Sitzung vom 23.03.2023 wurde der Vorentwurf für den Bebauungsplan vorgestellt und gebilligt. Mit dem städtebaulichen Entwurf des Bebauungsplans „Betriebsgebäude Wasserversorgung“ und der Durchführung des Bebauungsplanverfahrens wurde das Ingenieurbüro Planungsschmiede Braun in Würzburg-Lengfeld beauftragt.

Der Geltungsbereich befindet sich in der Planungsregion Main-Rhön und wird der naturräumlichen Haupteinheit Odenwald, Spessart und Südrhön zugeordnet. Innerhalb der Haupteinheit gehört der Untersuchungsraum der naturräumlichen Einheit Südrhön an.

Mit dem Bebauungsplan für ein Betriebsgebäude des örtlichen Wasserversorgungsunternehmens wird die Versorgung des Gebiets mit Trinkwasser sichergestellt.

In gleicher Sitzung am 23.03.2023 wurde der Entwurf gebilligt und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs. 1 BauGB angeordnet. In diesem Zusammenhang wird der Markt Wildflecken im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach §4 Abs. 1 BauGB an dem gegenständlichen Bauleitplanverfahren beteiligt und um sein Einvernehmen gebeten.

Der MGR erhebt keine Einwände und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Bauantrag Andreas Ermisch im Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Rückbau und Neuerrichtung eines Dachstuhls sowie Errichtung eines Wintergartens, einer Außentreppe und eines Edelstahlschornsteins, Fl.-Nr. 1375/25, Gemarkung Wildflecken

Der Bauherr plant den Rückbau und die Neuerrichtung des Dachstuhles am bestehenden Wohnhaus, sowie die Errichtung eines Wintergartens, einer Außentreppe und eines Edelstahlkamins in der Rabensteinstraße 29 in Wildflecken. Das Bauvorhaben befindet sich im qualifizierten Bebauungsplan Rabensteinstraße - Altglashüttener Straße, entspricht allen Festsetzungen des Bebauungsplans und ist somit im Genehmigungsfreistellungsverfahren gem. Art. 58 BayBO zu behandeln. Daher ist die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nicht gefordert. Dem Bauherrn wird seitens der Verwaltung mitgeteilt, dass gem. Art. 58 BayBO einen Monat nach Vorlage der vollständigen Unterlagen mit dem Bau begonnen werden darf. Eine Kopie dieser Mitteilung sowie eine Ausfertigung der eingereichten Bauunterlagen wird der Unteren Bauaufsichtsbehörde zugesandt.