Titel Logo
Wildfleckener Nachrichten
Ausgabe 7/2024
Aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Informationen aus dem Sitzungssaal

Öffentliche Sitzung vom 16.04.2024

Bauantrag Silvie Martina Brand und Alexander Höptner zur Umnutzung eines Nebengebäudes zu Wohnzwecken im Weidenweg 3 in Oberbach; Fl.-Nr. 65, Gem. Oberbach

Die Bauherren Silvie Martina Brand und Alexander Höptner beantragen die Nutzungsänderung eines Nebengebäudes zu Wohnzwecken im Weidenweg 3 in Oberbach, Fl.-Nr. 65 in der Gemarkung Oberbach. Die bisherige Nutzungsart des Nebengebäudes geht aus den eingegangen Antragsunterlagen nicht hervor, jedoch ist das Nebengebäude unmittelbar mit dem bestehenden Wohngebäude verbunden. Das Bauvorhaben liegt gem. § 34 BauGB im Zusammenhang bebauter Ortsteile und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein. Aufgrund der Lage des Bauvorhabens ist die Erschließung gesichert. Geplant ist der Bau, bzw. der Einbau einer Küche mit Wohn- Essbereich und eines Badezimmers im Erdgeschoss sowie zwei Schlafzimmer im Dachgeschoss. Durch die beantragte Nutzungsänderung ergeben sich nachstehende Wohn- und Nutzflächen:

Von Seiten der Verwaltung spricht nichts gegen die beantragte Nutzungsänderung des Nebengebäudes zu Wohnzwecken.

Der MGR erteilt sein Einvernehmen zur beantragten Nutzungsänderung eines Nebengebäudes zu Wohnzwecken.

Bauantrag Stephan Heil auf Abbruch des bestehenden Balkons, Errichtung einer Balkonanlage mit Treppe sowie Anbau einer Garage, Eckartsrother Straße 31, Fl.Nr. 314/0, Gemarkung Oberbach

Der Bauherr Stephan Heil stellt Antrag auf Baugenehmigung zum Abbruch des bestehenden Balkons, der Errichtung einer neuen Balkonanlage mit Treppenanlage sowie zum Bau einer Garage in der Eckartsrother Straße 31 in Oberbach, Fl.-Nr. 315/0 in der Gemarkung Oberbach.

Bereits in der Sitzung vom 19.09.2023 wurde der Bauantrag von Herrn Heil behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Der Antrag auf Baugenehmigung wurde jedoch im Februar 2024 zurückgezogen, die Planung überarbeitet und um die Errichtung einer Garage nördlich des Wohnhauses erweitert. Gem. § 34 BauGB liegt das Bauvorhaben im Zusammenhang bebauter Ortsteile und fügt sich nach Art und Maß in die nähere Umgebung ein. Gem. Art 57 Abs. 1 Buchstabe b) ist die Errichtung von Garagen und überdachten Stellplätzen im Sinne des Art. 6 Abs. 7 Satz 1 Nr. 1 bis zu einer Fläche von 50 m² und einer mittleren Wandhöhe von max. 3,0 Metern grundsätzlich verfahrensfrei. Da die mittlere Wandhöhe der geplanten Garage, die als verfahrensfrei eingestuften 3,0 Meter überschreitet, bedarf die Errichtung jedoch einer Baugenehmigung. Gegenüber der im September letzten Jahres beantragten Balkonanlage haben sich folgende Änderungen ergeben.

Die Breite der Balkonanlage hat sich um 1,30 Meter vergrößert. An der Lage, Größe und Position des geplanten Treppenaufgangs hat sich nichts geändert.

Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen das geplante Bauvorhaben. Der MGR erteilt sein Einvernehmen zu dem geplanten Bauvorhaben.

Baumaßnahmen; Aktueller Sachstand zu lfd. Maßnahmen:

a) Trinkwasserversorgung, Neubau Wasserleitung und Druckerhöhungsanlage Oberbach-Eckartsroth

Bauamtsleiter Helfrich teilt mit, dass die Baumaßnahme am 23.01.2024 an die Fa. Otto Heil mit einer Bruttoangebotssumme von 589.166,50 Euro erteilt wurde und momentan eine erste geprüfte Abschlagsrechnung in Höhe von 158.000 Euro brutto vorliegt.

M. Helfrich teilt weiter mit, dass aufgrund der tatsächlich vorgefundenen Bodenverhältnisse nach jetzigem Stand, augenscheinlich besonders beim Spülbohren, Mehrkosten durch anstehenden Felsen in Höhe von 54.000 Euro brutto entstehen werden. Die Wiederverfüllung mit Grabenaushubmaterial im Ortsbereich war aufgrund des teilweise sogar breiigen und dann wieder mit Steinen versetzten Bodens nicht durchführbar. Deshalb wurde gebrochenes Austauschmaterial zur Wiederverfüllung eingesetzt. Hierdurch entstehen ebenfalls Mehrkosten von rund 19.000 Euro brutto. Da man sich aber auf das Weglassen des Verschließens der Rohrgräben mit Asphalt entschieden hat, da heuer noch der komplette Straßenbau im Ortsbereich von Eckartsroth kommen soll, entstehen hierdurch wiederum Minderkosten von rund 45.000 Euro brutto. Aufgrund nicht benötigter Wasserleitungsnotversorgung und Wasserleitungsrückbau können nochmals rund 7.000 Euro brutto eingespart werden.

Die Baumaßnahme schreitet zügig voran, so dass die Hauptwasserleitung im Ortsbereich bereits verlegt ist und die Spülbohrstrecke von rund 1.260 m ca. zur Hälfte geschafft ist. Voraussichtlich von heute aus in 14 Tagen dürfte die Wasserleitung komplett erdverlegt sein. Anschließend müssen eine Druckprüfung und eine mikrobiologische Untersuchung durchgeführt werden. Erst dann kann die neue Leitung parallel zur alten Leitung in Betrieb genommen werden und erst dann können die Hausanschlüsse umgebunden werden. Nach jetzigem Stand wird die Maßnahme voraussichtlich Ende Mai abgeschlossen sein.

Druckerhöhungsanlage:

M. Helfrich erinnert, dass in der MGR-Sitzung vom 23.01.2024 der MGR über den geplanten Bau einer Druckerhöhungsanlage in der Nähe der Eckartsrother Straße 62 informiert wurde. Zwischenzeitlich erreichten die Verwaltung jedoch mehrere kritische Hinweise einiger Anwohner über die tatsächliche Notwendigkeit einer Druckerhöhungsanlage zur Verbesserung des Versorgungsdrucks entlang der Eckartsrother Straße. Der Druck und die bereitgestellte Wassermenge seien stets ausreichend gewesen und der Bau einer Druckerhöhungsanlage nicht erforderlich. Bei einem Vororttermin am 21.03.2024 mit dem Tiefbautechn. Büro Köhl, vertreten durch Herrn Rapp und Frau Jaber, der vor Ort tätigen Firma Otto Heil, dem 1. Wasserwart Achim Löser sowie dem Leiter der Bauverwaltung Matthias Helfrich wurden die tatsächlich vorherrschenden Druckverhältnisse sowie die tatsächlich durch den Markt Wildflecken bereitgestellte Wassermenge anhand eines praktischen Versuchs ermittelt. Hierbei wurde auf Höhe der Eckartsrother Straße 93 mittels eines Standrohres ein ca. 1 m³ großer Behälter gefüllt. Das Ergebnis dieses Versuchs ergab einen tatsächlichen Volumenstrom von ca. 2,0 l/s. Der statische Druck betrug ca. 2,5 bar.

Der Markt Wildflecken als Wasserversorgungsunternehmen (WVU) ist nach Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB) dazu verpflichtet, das Wasser unter dem Versorgungsdruck zu liefern, der für eine einwandfreie Deckung des normalen Bedarfs im Versorgungsgebiet erforderlich ist. Davon kann aus wirtschaftlichen oder technischen Gründen abgewichen werden, wobei hier die Belange des Kunden möglichst zu berücksichtigen sind. Nach DVGW-Arbeitsblatt W 400-1 (DVGW = Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.) sind Ortsnetze mindestens mit einem maximalen Systemversorgungsdruck (MDP- maximum design pressure) von 10 bar zu planen. Dabei sollte der Systembetriebsdruck (DP- design pressure) bei etwa 8 bar liegen, um ausreichend Reserven zur Aufnahme von Druckstößen zur Verfügung zu stellen. Der erforderliche Mindestdruck am ungünstigsten Punkt des Versorgungsgebietes richtet sich nach der überwiegenden ortsüblichen Geschosszahl der Bebauung in der Druckzone, und sollte zwischen 2 und 4 bar an der Abzweigstelle der Anschlussleitung von der Versorgungsleitung (vor dem Wasserzähler!) liegen. Somit wird verhindert, dass der erforderliche Druck von 1,0 bar an der hydraulisch ungünstigsten (i.d.R. höchstgelegenen) Entnahmestelle im Versorgungsnetz unterschritten wird. Der erforderliche Versorgungsdruck darf bei Spitzenverbrauch an wenigen Stunden im Jahr oder in ausgeprägten Hochlagen kurzfristig um 0,5 bar verringert werden.

Weiterhin ist die Sicherstellung des Brandschutzes Aufgabe des Marktes Wildflecken und Bestandteil der Wasserversorgung. So muss der Markt Wildflecken entscheiden, welche Löschwasservorkommen für Löschzwecke vorhanden sind und wie sie eingesetzt werden können. Die leitungsgebundene Bereitstellung von Löschwasser durch die öffentliche Wasserversorgung wird im DVGW-Arbeitsblatt W 405 geregelt. Dabei wird unterschieden zwischen:

-

dem Grundschutz: Brandschutz für das Gemeindegebiet ohne erhöhtes Sach- oder Personenrisiko

-

dem Objektschutz: über den Grundschutz hinausgehender, objektbezogener Brandschutz für Objekte mit erhöhtem Brandrisiko (z. B. Lagerplätze für leicht entzündbare Güter, Tankstellen etc.) oder für Objekte mit erhöhtem Personenrisiko (zum Beispiel Krankenhäuser, Kaufhäuser, Hotels, Kindergärten, Schulen etc.) oder sonstige Einzelobjekte im Außenbereich (zum Beispiel Aussiedlerhöfe, Raststätten etc.).

Nach dem DVGW Arbeitsblatt W 405 ist zu überprüfen, inwiefern die Kapazitäten des Verteilungsnetzes im Brandfall ausreichend sind. Die erforderliche Löschwassermenge (13,3 l/s), die für 2 Stunden bereitzustellen ist, hängt dabei von der baulichen Gebäudenutzung, der Geschosszahl und der Gefahr der Brandausbreitung ab. Bei der Löschwasserbereitstellung ist i.d.R. von der Grundbelastung auszugehen, d.h. von der größten stündlichen Abgabe eines Tages mit mittlerem Verbrauch. Dabei ist zu prüfen, ob bei dieser Netzbelastung die erforderliche Löschwassermenge im Löschbereich (300 m Umkreis zum Löschobjekt) zur Verfügung steht und der Betriebsdruck an keiner Stelle im bebauten Gebiet unter 1,5 bar abfällt.

Bei dem o.g. Messversuch hatte der Hydrant gegenüber der Eckartsrother Straße 93 einen Versorgungsdruck von 2,50 bar (statischer Druck). Bei der Entnahme mit einem Volumenstrom von ca. 2 l/s, viel der Fließdruck am Entnahmepunkt auf ca. 0,5 bar ab. Demnach werden die vorgeschriebene Versorgungsmenge bzw. der Mindestversorgungsdruck deutlich unterschritten. Die notwendige Löschwassermenge wird ebenfalls deutlich unterschritten.

Nach den Berechnungen des Tiefbautechn. Büros Köhl wird trotz des Baus einer DEA die vom DVGW geforderte Löschwasserreserve nicht erreicht, jedoch werden die Druckverhältnisse (Versorgungsdruck) sowie der Volumenstrom deutlich verbessert. Rechnerisch würde mit dem Bau der DEA ein Volumenstrom von 6-7 l/s und ein Versorgungsdruck von max. 7,00 bar am Ausgang der Druckerhöhungsanlage zur Verfügung stehen. Dies würde dann zu einem Versorgungsdruck (statischer Druck) von 5,50 bar am Hydranten bei Hausnummer 93 (z.Zt. höchster Punkt) führen.

Mit der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Bauantrag einer Tiny House-Siedlung bestätigte der Markt Wildflecken die ordnungsgemäße Erschließung des Baugrundstückes. Die Tiny House-Siedlung inkl. Wirtschafts- und Wohngebäude liegt ca. 17 hm über dem Hydranten bei Hausnummer 93. Nach den vorgenannten Berechnungen verringert sich bei diesem Höhenunterschied der Versorgungsdruck um 1,7 bar auf ca. 3,8 bar (neuer höchster Punkt).

Aus dem DVGW-Arbeitsblatt ergibt sich, dass für vorhandene Versorgungsnetze und neue Netzteile folgende Versorgungsdrücke als Minimum anzustreben sind:

- für Gebäude mit EG

- für Gebäude mit EG und 1. OG

- für Gebäude mit EG und 2. OG

- für Gebäude mit EG und 4. OG

- für Gebäude mit EG und 5. OG

Aus dem technischen Regelwerk, also aus einer normkonkretisierenden Verwaltungsvorschrift, lässt sich kein Anspruch auf den Bau einer öffentlichen Druckerhöhungsanlage ableiten. § 15 Wasserabgabesatzung (WAS) verweist vorrangig auf den ortsüblichen Lieferdruck, der in Einzelbereichen des Einrichtungsgebiets unter oder über den Sollwerten des technischen Regelwerks liegen kann.

Fällt dagegen in einem gesamten Versorgungsgebiet der Druck so weit ab, dass er nur über eine Anlage im öffentlichen Raum dauerhaft stabilisiert werden kann, gehört eine Druckerhöhungsanlage zum öffentlichen Versorgungsauftrag.

Nach dem vorliegenden Bauantrag ist auch ein zweigeschossiges Gebäude geplant. Der damit erforderliche Versorgungsdruck von 2,35 bar wird somit nur mit dem Bau einer DEA eingehalten. Ohne den Bau der Druckerhöhung würde der Versorgungsdruck bei ca. 0,8 bar liegen.

Daher ist aus Sicht der Verwaltung der Bau der geplanten DEA

-

zum einen für die Sicherstellung des Versorgungsdrucks und

-

zum andern für die Erhöhung bzw. Sicherstellung einer besseren Löschwasserreserve dringend erforderlich.

Da die geforderte Löschwasserreserve auch mit dem Bau einer DEA nicht komplett erfüllt werden kann, wäre es sinnvoll, die Löschwasserversorgung noch weiter zu erhöhen, in dem man im hinteren Bereich des Weilers Eckartsroth zusätzlich eine Löschwasserzisterne (z.B. 100 m³) verbaut. Die Anschaffungskosten für einen Löschwasserbehälter inkl. Saugleitung betragen ca. 50.000 Euro. Ein solcher Löschwasserbehälter wäre ca. 28,5 m lang und rd. 3 m tief (inkl. Füllschacht und Saugeinrichtung). Der Einbau wird auf ca. 30.000 - 40.000 Euro geschätzt, somit betragen die Gesamtkosten rd. 90.000 Euro. Nach den aktuell vorliegenden Kostenschätzungen beläuft sich der Bau der geplanten DEA auf rd. 250.000 Euro. Die DEA ist nicht förderfähig und ist dadurch mit den vollen Kosten in die Gebührenkalkulation für die Trinkwasserversorgung einzurechnen.

Der weitere Bauablauf ist wie folgt geplant:

-

Fertigstellung der Bauarbeiten (Wasserleitungsbau)

-

Herstellung der neuen Hausanschlüsse

-

Außerbetriebnahme der alten Wasserleitung und Inbetriebnahme der neuen Wasserleitung

-

Überprüfung der Berechnungen bzw. Messen des Versorgungsdrucks an den höchsten Entnahmestellen: Hydrant gegenüber Hausnummer 93, Hausanschluss Hausnummer 93 und neuer Hausanschluss Tiny House-Siedlung

-

Berechnung der notwendigen Druckerhöhungsanlage

-

Ausschreibung und Neubau der Druckerhöhungsanlage

Im MGR entsteht eine kontroverse Diskussion zu den Probebohrungen und den letztlich festgestellten Bodenbeschaffenheiten die zu Mehrkosten führten sowie dem Für und Wider einer Druckerhöhungsanlage.

Zu den Probebohrungen stellt der Vorsitzende fest, dass diese ordnungsgemäß durchgeführt wurden und die Mehrkosten in die Förderung einfließen.

2. Bgm. Illek stellt fest, dass der Minderdruck in der Eckartsrother Straße kein Phänomen darstelle und eine Druckerhöhungsanlage gebaut werden sollte.

MGR Trump spricht sich ebenfalls für den Bau einer Druckerhöhungsanlage aus. Er möchte nicht mit in die Verantwortung sein, wenn der Druck im Brandfall nicht ausreiche um Menschenleben zu retten.

MGR Schmitt bedauert, dass der Druck nicht für den Brandschutz ausreiche und stellt die Frage, warum sich das Landratsamt nicht darum kümmert.

Bgm. Kleinhenz stellt fest, dass der Brandschutz Bauherrenangelegenheit sei. Im Bereich des neuen Bauvorhabens müsse zwischen der Druckerhöhungsanlage und den Aspekten, die dafür sprechen, unterschieden werden. Es wurde immer wieder festgestellt, dass der Druck in diesem Bereich nicht ausreicht. Er möchte vermeiden, dass das Vorhaben jetzt nur für das neue Bauvorhaben den Druck erhöht. Es sei geplant, für den gesamten Bereich den Druck zu verbessern. Die Mutmaßung, dass ohne Tinyhousesiedlung, keine Druckerhöhungsanlage erforderlich wäre, möchte er von vornherein ausschließen. Andere Kommunen rollen den roten Teppich für neue Gewerbebetriebe aus, bei uns herrsche das Gegenteil. Wäre die Ferienhaussiedlung nicht gekommen und wir würden eine neue Wasserversorgung ohne Druckerhöhung bauen, könne er sich vorstellen, dass hier diese von den Anwohnern gefordert würde.

MGR Schmitt: Für ihn höre sich das so an, dass unter dem Deckmäntelchen des Brandschutzes jetzt eine Druckerhöhungsanlage gebaut werde.

Bgm. Kleinhenz stellt fest, dass, wenn der MGR der Meinung ist, wir bauen noch eine Zisterne, würden dies auch gemacht werden.

GLA Kleinheinz erläutert den aktuellen Brandschutz mit der Idee, des Baus einer Zisterne während die Druckerhöhung für den Ortsbereich benötigt werde.

MGR Masso ist der Meinung, dass Druckerhöhung und Brandschutz gerade vermischt wird. Er könne aber verstehen, dass für den Brandschutz etwas gemacht werden soll. Er erinnert sich, dass auch früher schon darüber gesprochen und gejammert wurde, dass der Druck zum Befüllen der Heizungen nicht ausreicht. Er versteht das Veto der Anwohner jetzt nicht, die sich nun dagegen aussprechen. Er gibt MGR Schmitt Recht, dass das Landratsamt auf den Brandschutz hätte hinweisen müssen.

MGR Rest stellt Fragen zum Messverfahren. Er verstehe, dass bei der alten Leitung Reibungswiederstände und Verschmutzung bestehen. Er fragt, wieviel Druck die neue Leitung tatsächlich bringen werde, wobei er davon ausgehe, dass diese durch diese ein höherer Druck erzielt werden könne. Er geht davon aus, dass bei der neuen Leitung ein höherer Druck erzielt werden.

Sachbearbeiter Helfrich erläutert die Probemessung und Bgm. Kleinhenz wiederholt nochmals die weitere Vorgehensweise.

MGR Rest geht davon aus, dass 250.000 Euro wieder über die Gebühren abgerechnet werden. Man sollte besonnen sein, dass eine gängige und keine überzogene Lösung gefunden werde. Evtl. könnte bei der Tinyhouse-Siedlung eine Universallösung gefunden werden.

MGR Trump geht davon aus, dass mit der neuen Wasserleitung eine Verbesserung zu erwarten ist. Wenn die Tinyhouse-Siedlung kein Aufhänger ist für die Druckerhöhung, sollte sie nicht im Beschluss genannt werden.

3. Bgm. Nowak bittet um Versachlichung. Wir brauchen neue Wasserleitung und stellen fest, die Wasserleitung hat zu wenig Druck. Also sollte doch in die neue WL eine Druckerhöhung eingebaut werden. Wir diskutieren jetzt über eine Maßnahme, die zufällig bei einer Baumaßnahme endet, die nicht so beliebt ist.

Wir müssen jetzt eine Wasserleitung bauen, die auch genug Druck hat. Diese Diskussion benötigen wir nicht. Er schlägt vor, jetzt in die Beschlussfassung zu gehen. Wenn dann festgestellt wird, dass wir zu wenig Druck haben, sollte ausgeschrieben werden.

MGR Schmitt ergänzt, dass er vermeiden möchte, dass beim Lesen des Beschlusses vermutet werde, dass wegen des Brandschutzes eine Druckerhöhung gebaut wird.

Der MGR stimmt der o.g. Vorgehensweise zu und beauftragt die Verwaltung, ggf. die Ausschreibung der geplanten Druckerhöhungsanlage in Zusammenarbeit mit dem tiefbautechnischen Büro Köhl durchzuführen.

Es wird vorgeschlagen, für den Bau einer Löschwasserzisterne Angebote einzuholen und anschließend eine neue Abstimmung in der nächsten Sitzung herbeizuführen.

MGR Trump gibt zu bedenken, dass es noch weitere außenliegende Ortsteile gibt und fragt, wie dort verfahren werden soll.

Bgm. Kleinhenz erwidert, dass es jetzt zunächst um diese Baumaßnahme gehe.

GLA Kleinheinz bittet auch zu bedenken, dass die Gemeinde in der Haftung sei.

MGR Trump fragt, ob es andere Alternativen zum Bau einer Zisterne gebe.

Sachbearbeiter Helfrich stellt fest, dass der Hochbehälter und die Leitungen veraltet sind.

2. Bgm. Illek schlägt vor, Angebote einzuholen. In der Zwischenzeit liegen bis dahin vielleicht neue Werte vor und man könne weitere Entscheidung treffen.

Der MGR stimmt dem Vorschlag von 2. Bgm. Illek zu.

b) Straßensanierungen; geplante Straßensanierung Eckartsrother Straße - Oberbach

Der Beschluss zur Sanierung der Eckartsrother Straße wurde in der Sitzung vom 11.11.2022 gefasst. Es wurde festgelegt, dass die Sanierung ohne eine mögliche Förderung durch das ALE erfolgen soll. Es ist geplant, die Straße nicht in einem „Vollausbau“ nach DIN zu sanieren, und dadurch zu einem deutlich geringeren Betrag. Bei dieser Variante wurde bewusst auf Gewährleistungsansprüche oder sonstige DIN-Vorgaben verzichtet, jedoch wird auch so die Straße in einer sinnvollen Art und Weise hergestellt, so dass sie wieder weit mehr als 15 Jahre hält und genutzt werden kann. Durch das Büro Köhl wurde eine grobe Kostenschätzung in Höhe von rd. 575.000 € vorgelegt. Im weiteren Verlauf hatte man die Sanierung welche im Haushaltsjahr 2023 geplant war, aufgrund des aktuell laufenden Neubaus der Trinkwasserleitung verschoben.

Es ist nun geplant, dass die Sanierung in 2-3 Teilabschnitten durchgeführt werden soll. Der erste Abschnitt (Anwesen Hausnummer 74 bis Hausnummer 93) soll nach Fertigstellung der Trinkwasserleitung noch in diesem Jahr saniert werden, da hier die Asphaltdecke schon vorher sehr schlecht bzw. teilweise nicht vorhanden war und aufgrund der laufenden Baumaßnahme noch weiter Schaden genommen hat.

Die weiteren Abschnitte sollen ggf. noch dieses Jahr begonnen werden und nach dem Winter 2024/2025 im Frühjahr 2025 fortgesetzt werden.

Die bisherige Kostenschätzung beinhaltet noch nicht das Verlegen von Glasfaserlehrrohren bzw. Speedpipes, Erdverkabelung der Stromleitung und ggf. erforderliche Straßenbeleuchtung.

Die Kostenschätzung wird zu Zeit durch das tiefbautechnische Büro Köhl aktualisiert und es ist geplant, dass das Leistungsverzeichnis bis Ende Mai 2024 fertiggestellt wird. Im Juli soll die Ausschreibung veröffentlicht werden.

Bgm. Kleinhenz teilt mit, dass dies heute lediglich eine Information sei und ein Beschluss nicht erforderlich ist. Die Maßnahme soll jetzt aber zügig vorangetrieben werden.

GLA Kleinheinz gibt hierzu weitere Erläuterungen zu verschiedenen Grundstücken.

MGR Schmitt fragt nach den Lehrrohren.

GLA Kleinheinz informiert, dass Herr Rapp vom Büro Köhl direkt mit der Telekom sprechen soll. Glasfaser Plus hat daran allerdings kein Interesse.

MGR Kirchner fragt, ob Bayernwerk bei der Stromversorgung mitspiele.

GLA Kleinheinz geht davon aus, dass sie sich anschließen. Sachbearbeiter Helfrich teilt mit, dass es bereits einen Termin mit Bayernwerk gab.

c) Abwasserbeseitigung; Kanalneubau Altglashüttener Straße - Wildflecken

Die Baumaßnahme war erforderlich, da der Kanal in der Altglashüttener Straße ab Schacht WIM2130020 auf Höhe Hausnr. 4 mit teilweise DN 200 völlig unterdimensioniert ist und bereits mehrfach Rückstau erzeugt wurde. Der Auftrag für diese Maßnahme wurde ebenfalls an die Fa. Väth erteilt. Der Hauptkanal auf einer Länge von ca. 100 m steht vor seiner Vollendung. Die Hausanschlüsse müssen noch hergestellt werden.

Die Kosten belaufen sich auf rd. 208.000 € brutto inkl. Baunebenkosten. Die Maßnahme ist förderfähig, so dass 70% der zuwendungsfähigen Kosten gefördert werden (hier müsste alles zuwendungsfähig sein).

Der Kanalbau wird in den nächsten 3 Wochen wahrscheinlich abgeschlossen sein.

Neubau Wasserleitung Altglashüttener Straße

Bislang war der Bau der Wasserleitung keine Option. Da aber die Straßenoberfläche in diesem Bereich in den Straßensanierungsarbeiten des Marktes Wildflecken mit aufgenommen wurde, erscheint es sinnvoll in diesem Zuge oder jetzt über den Kanalbau, die Wasserleitung vorher ebenfalls zu erneuern. Dies auch in Anbetracht, dass über den Zuwendungsbescheid der Wasserleitung Eckartsrother Straße die Wasserleitung Altglashüttener Straße nachgemeldet und somit über die RZWas2021 mit 70% der zwf. Kosten gefördert werden könnte.

Je nach Ausführung ergeben sich schätzungsweise Bruttobaukosten wie folgt (ca. 120 m):

  • eigener Rohrgraben  —  90.000 Euro
  • in den bereits hergestellten Kanalrohrgraben  —  60.000 Euro

Nachdem am 15.04.2024 ein Suchschlitz ergeben hat, dass die Wasserleitung noch eine veraltete Gussleitung ist, empfiehlt Herr Rapp vom tiefbautechnischen Büro Köhl, die Wasserleitung wie beschrieben zu sanieren und einen Nachtrag für den Zuwendungsbescheid des WWA´s KG zu stellen.

GLA Kleinheinz erläutert hierzu nochmal die Maßnahme und die mögliche Zuwendung. Er informiert, dass RZWas im nächsten Jahr abläuft und man jetzt noch mitaufnehmen könne.

Der MGR beauftragt die Verwaltung die notwendigen Schritte zur Sanierung der bestehenden Wasserleitung in Absprache mit dem tiefbautechnischen Büro Köhl einzuleiten und einen Nachtrag zum o.g. Zuwendungsbescheid beim WWA KG zu stellen.

d) Abwasserbeseitigung und Trinkwasserversorgung; Neubau Kanal- und Trinkwasserleitung in der Rabensteinstraße - Wildflecken

Die Baumaßnahme war erforderlich, da der Kanal in der Sonnenstraße das anfallende Mischwasser aus dem südlichen Teil des Baugebietes „Die Höh 2“ und „Oberer Kapellenweg“ nicht komplett aufnehmen kann. Die zukünftig anfallenden Mengen an Abwasser sind für die aktuelle Dimensionierung des Kanals zu groß, so dass ein Rückstau im Kanal im Bereich der Kreuzung Sonnenstraße / Rabensteinstraße zu befürchten ist, sobald alle Grundstücke im Neubaugebiet „Oberer Kapellenweg“ bebaut sind. Gleichzeitig wird auch die Wasserleitung neu gebaut, da bisher kein Ringschluss mit der Wasserleitung in der Sonnenstraße vorhanden ist. Die Wasserleitung und der Kanal werden im Bereich der Rabensteinstraße und der Sonnenstraße Richtung Bischofsheimer Straße bis Höhe Rabensteinstr. 4 gebaut. Dies entlastet den Kanal in der Sonnenstraße.

Mit dem Neubau von Kanal- und Wasserleitung ergibt sich auch die Möglichkeit einer inneren Erschließung, Grundstücke mit den Flurnummern 1346, 103 und 85 könnten mit Kanal und Wasser erschlossen werden und dadurch evtl. als Bauplatz genutzt werden. Die Verwaltung wird hier noch einmal mit den Eigentümern in Kontakt treten. Die Flächen wären grundsätzlich bebaubar.

Die Ausschreibung für die o.g. Baumaßnahme erfolgte im August 2023 und der Auftrag wurde an die Fa. Väth vergeben. Aktuell wurden bereits alle vorbereitenden Maßnahmen getroffen und es ist geplant, dass die Baumaßnahe innerhalb der nächsten 2 Wochen begonnen wird. Die Kosten belaufen sich auf rd. 280.000 € brutto inkl. Baunebenkosten. Die Maßnahme ist nicht förderfähig, so dass die Kosten komplett vom Markt Wildflecken getragen werden müssen.

GLA Kleinheinz teilt mit, dass diese Maßnahme bereits beschlossen ist und die Information heute lediglich dazu diene, wie weit die Maßnahme fortgeschritten ist. Hierzu erläutert er nochmals anhand von Plänen das Kanalnetz und den Ringschluss der Wasserleitung.

e) Rathaus; PV-Anlage und Fassade

Die Montage der PV-Anlage wird nach Rücksprache mit der ausführenden Firma „Elektro Kirchner“ größtenteils in der KW 16 abgeschlossen, sodass das Baugerüst in den kommenden 2-3 Wochen abgebaut werden kann und die sanierte Rathausfassade spätestens Anfang Mai im neuen Glanz erstrahlen wird.

Es sind noch ein paar Malerarbeiten, der Schriftzug und das Anbringen der Geländer etc. erforderlich.

Bgm. Kleinhenz informiert, dass das Gerüst nächste Woche abgebaut werden soll.

MGR Masso ist über den Sockel im unteren Bereich unzufrieden, der fleckig sei.

Bgm. Kleinhenz teilt mit, dass es von unten her Nässe komme und evtl. sogar der Einbau einer Drainage erforderlich sei.

MGR Kirchner fragt, ob die alten Paneele noch verwendbar seien.

GLA Kleinheinz teilt mit, dass diese entsorgt werden, da sie keine Leistung mehr bringen.

Verschiedenes

9. Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Burkardroth; Unterrichtung gem. § 4 Abs. 2 BauGB

Der Markt Burkardroth teilt mit, dass die 9. Änderung des Flächennutzungsplans in der überarbeiteten Fassung vom 20.02.2024, einschließlich Begründung und Umweltbericht vom MGR des Markts Burkardroth gebilligt wurde. Gem. § 4 Abs. 2 BauGB, wird der Markt Wildflecken erneut am Verfahren beteiligt und um Stellungnahme gebeten. Die 9. Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Burkardroth wurde zuletzt in der MGR des Marktes Wildflecken vom 08.08.2023 behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Es wird festgestellt, dass sich durch die 9. Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Burkardroth keine Nachteile für den Markt Wildflecken ergeben.

Der MGR erhebt keine Einwände gegen die 9. Änderung des Flächennutzungsplans des Marktes Burkardroth und erteilt sein Einvernehmen.

30-er Zone in der Brückenauer Straße

MGR Masso möchte erneut das Thema einer 30-er Zone in der Brückenauer Straße aufgreifen. Er teilt mit, dass er in diesem Bereich gearbeitet und dabei vermehrt festgestellt habe, dass es nicht nur um die Überschreitung der Geschwindigkeit, sondern um die Problematik beim Einfahren, speziell auf Höhe des Anwesens Kirchner gehe. Es sei sehr gefährlich, aus den Höfen herauszufahren. Er stellte auch ein relativ großes Verkehrsaufkommen fest. Auch die fehlenden Gehwege stellen eine zusätzliche Gefährdung dar. Er fragt nach Möglichkeiten, diese Situation zu verbessern.

Bgm. Kleinhenz schlägt vor, Schilder mit „freiwillig 30!“ anbringen zu lassen.

MGR Trump merkt hierzu an, dass die Anwohner durch parkende Fahrzeuge dazu beitragen, dass die Situation noch unübersichtlicher wird und fragt sich, wie überhaupt noch LKW und Busse da vorbeikommen.

MGR Masso glaubt, dass die Fahrzeuge auch zum Teil deshalb abgestellt werden, damit die Geschwindigkeit gedrosselt werde. Die Gefahrenzone läge allerdings auf der gegenüberliegenden Seite.

MGR Weikard sieht das nicht ganz so. Er stellt fest, dass die Höfe früher auch schon da waren.

MGR Masso wiederholt, dass er seine Meinung in diesem Zusammenhang geändert habe, weil er die Situation jetzt selbst erlebt und die Gefahr erkannt habe.

Öffentliche Sitzung vom 13.05.2024

Gemeindliche Jugendarbeit; Informationen über aktuelle Projekte durch Frau Nicole Taubmann und Herrn Eric Kerker (ProJugend, Landratsamt Bad Kissingen)

Bgm Kleinhenz begrüßt Frau Taubmann und Herrn Kerker, die in der heutigen Sitzung Informationen über die z.Zt. geleistete gemeindliche Jugendarbeit geben möchten. Herr Eric Kerker ist der „neue“ gemeindliche und verantwortliche Jugendbeauftragte.

Das Team von Projugend ist unter anderem unter folgendem Link auf der Homepage des Marktes Wildflecken dargestellt: https://www.wildflecken.de/pro-jugend-team-wildflecken/

In einem kurzen Vortrag geben Frau Taubmann und Herr Kerker einen Überblick über die laufenden Projekte der gemeindlichen Jugendarbeit und über die Kooperation mit der Sinntalschule. Weiterhin stellt sich Herr Kerker dem MGR vor. Frau Taubmann erläutert, dass sie die Stunden von Thomas Wedler übernommen habe und nun mit einem Umfang von 20 Wochenstunden für den Markt Wildflecken zuständig ist.

Im Anschluss an den Vortrag stellt 3. Bgm Nowak fest, dass leider der Ortsteil Oberwildflecken und der Jugendraum in Oberwildflecken überhaupt nicht angesprochen wurden. Er erläutert, dass die damalige Gruppe von Jugendlichen nicht mehr existiert, aber dass man sich um eine neue Gruppe bemühen müsse. Die heranwachsenden sind zwar noch etwas jünger, aber sicherlich würde der Jugendraum auch von diesen Kindern und Jugendlichen genutzt werden. Er bittet Herrn Kerker, dass er in Oberwildflecken wieder eine „neue Gruppe“ aufbauen soll.

Herr Kerker bedankt sich für den Hinweis und versichert, dass er die Priorität in Oberwildflecken erhöhen werde. Anschließend stellt Herr Kerker die aktuelle Umfrage vor, die er bei den Jugendlichen durchgeführt hat.

Abschließend bedankt sich Bgm Kleinhenz bei Nicole Taubmann und Erik Kerker für den Vortrag und für die geleistete Arbeit in der gemeindlichen Jugendarbeit. Er betont auch noch einmal, dass die gemeindliche Jugendarbeit ein sehr wichtiger Bereich ist und es auch im Hinblick auf den erfolgten Personalwechsel wieder einen erneuten Anlauf für die einzelnen Gruppen in den Ortsteilen bedarf. Insgesamt ist die gemeindliche Jugendarbeit für den Markt Wildflecken durchweg positiv und es ist wichtig, dass wir auch zukünftig diese sehr wichtige Aufgabe besonders weiterentwickeln und finanziell fördern.

Bauantrag Labor Rosler auf Nutzungsänderung eines bestehenden Wohngebäudes in eine Privatarztpraxis mit Archivräumen, Reußendorfer Straße 49, Fl.-Nr. 80, Gemarkung Neuwildflecken

Das Labor Rosler GmbH, vertreten durch Frau Dr. Heike Kuran, stellt einen Bauantrag auf Nutzungsänderung eines Wohnhauses in eine Privatarztpraxis mit Archivräumen in der Reußendorfer Straße 49, Fl.-Nr. 80, Gemarkung Neuwildflecken.

Das Bauvorhaben befindet sich gem. § 34 BauGB im Innenbereich und fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die nähere Umgebung ein. Im Flächennutzungsplan ist die vorgesehene Fläche nach Art und ihrer baulichen Nutzung zwar als Wohnbaufläche dargestellt, der FLNP dient jedoch lediglich als Orientierung und stellt kein Baurecht dar. Nach Rücksprache mit dem Architekturbüro Michael Kirchner, handelt es sich bei der geplanten Praxis um eine Privatarztpraxis unter anderem zur Labordiagnostik. Ein großes Verkehrsaufkommen durch Patienten, wie beispielsweise durch die Allgemeinarztpraxis in der Reußendorfer Straße 31 sei ausgeschlossen, da es hier lediglich Einzeltermine gäbe. Die erforderlichen Stellplätze konnten nachgewiesen werden.

Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen die beantragte Nutzungsänderung des Wohnhauses zu einer Privatarztpraxis mit Archivräumen.

Der MGR befürwortet den Bauantrag und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.

Bauantrag Helmut Kleinheinz zur Erweiterung der vorhandenen Geräte- und Lagerhalle, Am Auersberg 9, Fl.Nr. 647, Gemarkung Wildflecken

Der Bauherr Helmut Kleinheinz stellt Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung der vorhandenen Geräte- und Lagerhalle am Auersberg, Fl.-Nr. 647 in der Gemarkung Wildflecken.

Bereits in der Marktgemeinderatsitzung vom 19.12.2023 wurde dieses Vorhaben als Bauvoranfrage behandelt und das gemeindliche Einvernehmen erteilt. Gegenüber der Bauvoranfrage vom Dezember 2019 ändert sich lediglich die Länge der Scheune von 25,00 Meter auf 26,50 Meter. Das geplante Bauvorhaben befindet sich gem. § 35 BauGB im Außenbereich. Das Bauen im Außenbereich ist grundsätzlich nur sog. privilegierten Bauvorhaben vorbehalten. Zu diesen zählen Gebäude, die der landwirtschaftlichen Nutzung dienen. Das geplante Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß in die nähere Umgebung ein.

Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens.

Der MGR erteilt sein Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben auf Erweiterung der bestehenden Geräte- und Lagerhalle.

Baumaßnahmen; Informationen zu lfd. Maßnahmen durch Herrn Rapp vom Tiefbautechn.-Büro Köhl, Würzburg

A) Eckartsroth-Neubau Wasserversorgungsleitung

Bgm. Kleinhenz begrüßt Herrn Rapp vom Tiefbautechn. Büro Köhl und erteilt ihm das Wort.

Herr Rapp erläutert den aktuellen Stand zum Wasserleitungsbau in der Eckartsrother Str. Aktuell werde die bereits fertiggestellte Trinkwasserleitung mikrobiologisch beprobt und im Nachgang mit der Herstellung der Hausanschlüsse begonnen. Aufgrund von hohem Felsvorkommen kommt es zu Mehrkosten von aktuell 130.000 Euro. Die örtlichen Bodenverhältnisse waren nicht absehbar. Da jedoch Einsparungen an anderen Stellen entstanden sind, belaufen sich die Mehrkosten derzeit für die gesamte Baumaßnahme auf rd. 50.000 Euro. Derzeit werde mit einer Endsumme von rd. 640.000 Euro brutto gerechnet. Bis Mitte Juni soll die Baumaßnahme abgeschlossen sein.

Nach der Inbetriebnahme der neuen Trinkwasserleitung wird eine weitere Druckprobe durchgeführt, um den neuen Fließdruck am entferntesten Entnahmepunkt festzustellen. Aufgrund der Messergebnisse wird dann die erforderliche Größe der Druckerhöhungsanlage (DEA) berechnet. Um Kosten zu sparen, ist es angedacht, die DEA in einem Container unterzubringen.

Auch die bereits mehrfach angesprochene Feuerlöschreserve sollte weiter berücksichtigt werden. Ideal wäre der Bau noch im Zuge der jetzigen Baumaßnahme. Für Eckartsroth wäre eine mind. Größe von 100 m³ Löschwasser vorzuhalten. Herr Rapp würde diese Zisterne gerne auf dem Grundstück von Herrn Heil einbauen und mit dem anfallenden Aushub vom geplanten Straßenbau verfüllen. Sollte dies möglich sein, könnte man sich die Entsorgung des Aushubs einsparen.

MGR Trump fragt, woran die Löschwasserreserve bemessen wird. Er sieht das gleiche Problem bei anderen Liegenschaften die abgelegen sind. Er fragt weiter, ob es eine mobile Lösung gibt, um so ggf. Kosten einzusparen und eine gesamtheitliche Lösung zu erreichen.

GLA Kleinheinz erläutert, dass aktuell der Standort für eine solche Zisterne noch nicht festgelegt wurde, aber das Grundstück von Herrn Hans Karl Heil vermutlich die beste Lösung darstellt. Eine mobile Lösung ist in einer solchen Größenordnung nicht möglich, da es keine Tanklöschfahrzuge oder Anhänger in diesen Dimensionen gibt. Weiterhin stehen die Anschaffungs- und Unterhaltskosten für solche Fahrzeuge in keinem Verhältnis zu einer stationäre Löschwasserzisterne.

MGR Trump schlägt vor, das Thema schnell anzugehen, um den anfallenden Aushub vom geplanten Straßenbau der Eckartsrother Straße direkt verwenden zu können. Der Bau einer Löschwasserzisterne ist aus feuerwehrtechnischer Sicht und einsatztaktischen Gründen die effektivste Variante.

B) Altglashüttener Straße - Sanierung Abwasserleitung

Herr Rapp: Der Kanal und auch die Straßeneinläufe und Hausanschlüsse seien fertiggestellt. Aktuell ist davon auszugehen, dass die Baumaßnahme deutlich günstiger als geschätzt abgeschlossen werden kann. Die Kosten belaufen sich nach derzeitigem Stand ca. 30.000 bis 40.000 Euro unter der Angebotssumme.

Nach Überprüfung der Trinkwasserleitung wurde festgestellt, dass diese noch aus Gussrohr besteht. Daher soll nun auch die Trinkwasserleitung im Bereich der Altglashüttener Straße auf einer Länge von rd. 120 Metern saniert werden. Die Sanierung der Trinkwasserleitung in der Altglashüttener Straße aber auch in anderen Straßenabschnitten, könne dem bereits gestellten und bewilligten Förderantrag gem. RzWAS hinzugefügt bzw. kann der Bewilligungsbescheid erweitert werden. Die geschätzten Kosten betragen rd. 80.000 Euro. Der Vorteil hierbei ist, dass im Rahmen der förderfähigen Sanierungsarbeiten bereits einen Großteil der baufälligen Straße mitsaniert werden könnte. Die restlichen Kosten für die Sanierung der Altglashüttener Straße belaufen sich demnach auf weitere rd. 120.000 Euro. Das Gleiche gilt auch für die Sanierungsarbeiten, die derzeit in der Rabensteinstraße laufen.

Auch die Sanierung der Trinkwasserleitung im Gartenweg solle in den Zuwendungsantrag übernommen werden. Der vom Wasserwart empfohlene und durchaus sinnvolle Ringschluss mit der Thüringer Straße sei jedoch nicht förderfähig. Diese Kosten werden im TOP 04 H erläutert.

C) Rabensteinstraße - Kanal- und Wasserleitungsneubau

Herr Rapp erläutert den aktuellen Stand der derzeit laufenden Baumaßnahme zur Herstellung einer neuen Kanalhaltung, sowie der Herstellung eines Ringschlusses der Trinkwasserleitung entlang der Rabensteinstraße.

Bei einer Länge von rd. 100 Metern sind im Leistungsverzeichnis bereits 320 m² für die Wiederherstellung der Straße beinhaltet. Die Gesamtfläche des betroffen Straßenabschnittes beläuft sich auf ca. 500 m². Hiervon seien durch den Kanal- und Wasserleitungsbau bereits 250 m² abgedeckt worden. Somit müsste man für eine vollständige Straßensanierung den Auftrag um rd. 70.000 Euro erweitern. Teilabschnitte der Rabensteinstraße sind nur äußerst gering mit Schotter unterbaut. Die Straße ist in einem sehr schlechten Zustand und nach der Baumaßnahme komplett defekt.

D) Märzenquelle- Kanalsanierungsmaßnahme zur Fremdwasserbeseitigung

Herr Rapp erläutert den aktuellen Sachstand zur bereits ausgeschriebenen und vergebenen Baumaßnahme zum Bau, bzw. zur Sanierung des Sammlers im Bereich der Märzenquelle. Voraussichtlich soll zwischen Mai und Juni mit der Baumaßnahme begonnen werden.

E) Straßensanierungen:

Altglashüttener Straße

Wie bereits unter TOP 04 B erläutert, soll der Auftrag für den Auftragnehmer Fa. Väth, um die notwendige Straßensanierung erweitert werden. Die zusätzlichen Kosten belaufen sich auf rd. 120.000 Euro.

Rabensteinstraße

Auch dieser Auftrag mit dem Auftragnehmer Fa. Väth, soll um die Straßensanierung des gesamten Teilabschnittes der Rabensteinstraße erweitert werden. Die zusätzlichen Kosten belaufen sich auf rd. 70.000 Euro.

GLA Kleinheinz schlägt vor, den Auftrag zur Sanierung der Rabensteinstraße sowie der Altglashüttener Straße an die bereits vor Ort tätige Firma Väth zu erteilen bzw. die Aufträge entsprechend zu erweitern. So ist gewährleistet, dass die jeweiligen Straßen schnellstmöglich und in direktem Anschluss an die Abwasser- und Wasserleitungsbaumaßnahmen wiederhergestellt werden.

Der MGR stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, die Aufträge der Fa. Väth um die jeweilige Straßensanierungen zu erweitern. Die Kosten belaufen sich insgesamt auf rd. 190.000 Euro.

F) Eckartsrother Straße - aktueller Sachstand und Kostenschätzung der Straßensanierung

Herr Rapp erklärt das Vorhaben zum Straßenbau der Eckartsrother Straße anhand der Pläne. Der Altortbereich Eckartsroth BA1 muss im Vollausbau stattfinden, da die Straße in einem sehr schlechten Zustand ist. Der hier anfallende Aushub könne dann zum Einbau der bereits mehrfach angesprochenen Löschwasserzysterne genutzt werden, um die Kosten für den Entsorgung des Bodenmaterials einzusparen.

Am kommenden Donnerstag soll ein gemeinsamer Termin mit den Versorgern Bayernwerk und Telekom stattfinden. Die Telekom teilte jedoch bereits mit, dass das vorhandene Kupferkabel weiterbetrieben werden müsse.

Im BA 2 vom Ortsteil Eckartsroth bis zur Einfahrt Rothenrainer Weg (Veitenhof) soll die Straße 5 Meter breit bleiben. Auf der Hangseite solle jedoch eine Drainage eingebaut werden. Herr Rapp befürchtet, dass die nicht vorhandene Drainage schuld am aktuellen Zustand der Straße ist. Die Entwässerung des Rothenrainer Wegs soll durch einen Durchlass durch die Eckartsrother Straße abgeleitet werden. Ein kleiner Teilbereich des Rothenrainer Wegs solle im Vollausbau saniert werden. Teilbereiche der Eckartsrother Straße sollen insgesamt um ca. 20 cm angehoben werden. Diese Bauweise sei zwar nicht DIN-gerecht und es gäbe keine Gewährleistung, er geht aber davon aus, dass die Straße so 20-30 Jahre hält.

Auch der BA 2 solle noch in diesem Jahr durchgeführt werden.

BA 3: Die im Plan gelb gekennzeichneten Flächen sollen lediglich durch die Erneuerung der Tragdeckschicht saniert werden. Die im Plan gelb gekennzeichneten Flächen sollen demnach um ca. 4 cm, die rosa gekennzeichneten Flächen um ca. 22 cm angehoben werden und ebenfalls mit einer Drainage hergestellt werden, da es hier während der aktuell laufenden Baumaßnahme immer wieder zu Wassereintritt gekommen sei, obwohl die Witterung trocken war.

Die Gesamtkosten zur Sanierung der Eckartsrother Straßen belaufen sich nach erster Schätzung auf rd. 940.000 Euro brutto inkl. Bodenentsorgung.

Mit dem BA 3 solle dann im kommenden Jahr 2025 begonnen werden.

MGR Rest fragt, woran die Abweichung der Kosten gegenüber der bereits vorliegenden Kostenschätzung liegen. Herr Rapp erläutert, dass hierfür hauptsächlich der empfohlene Einbau der Drainage verantwortlich ist.

MGR Trump findet die planerische Herangehensweise gut und fragt ob es am Rothenrainer Weg auch einen Rost oder eine Rinne gäbe um das Hangwasser abzufangen und somit die privaten Anlieger bei einem Starkregenereignis zu schützen (z.B. ein Weiderost, wie es diese z.B. in den Alpen verbaut werden).

Herr Rapp teilt mit, dass derzeit der Einbau einer 500er Birco-Rinne geplant sei.

MGR Rest stellt fest, dass der Schotter, der bei Regenereignissen immer wieder den Rothenrainer Weg heruntergespült werde, nicht alleine unser Problem sei, da er von den Staatsforsten kommt. Auch ist er der Meinung, dass der Einbau einer Birco-Rinne nicht sinnvoll sei. Man solle die Staatsforsten mit in die Verantwortung nehmen.

Bgm. Kleinhenz teilt mit, dass es bereits vor 3 Jahren Gespräche mit den Staatsforsten gab. Es bestünden alte Wegerechte, die dem Staat die Durchfahrt ermöglichen. Wenn die Gemeinde die Entsorgung des Asphalts übernehme, würden die Staatsforsten den Bau einer wassergebunden Wegedecke übernehmen. Diese Ausbauvariante ist aber bei Starkregenereignissen nicht sinnvoll.

G) Angebot zur Erstellung eines Wasserkatasters für den OT Oberwildflecken und eines Kanal- und Wasserkatasters für die Siedlung Arnsberg

Herr Rapp erklärt, dass die Erstellung der Kataster für die Wasser- und Kanalleitungen im Ortsbereich Oberwildflecken und Lager Arnsberg seiner Zeit aus Kostengründen verschoben wurden. Für das Gewerbegebiet in der ehem. Rhönkaserne bestehe jedoch bereits ein Wasser- und Kanalkataster.

GLA Kleinheinz erläutert, dass die Verortung der Kanalleitungen mittels Kamerabefahrung und unter dem Einsatz von GPS erfolge. Die Verortung der Wasserleitungen geschehe, in dem man von Schieber zu Schieber misst und die so erhaltenen Längen das GIS integriert werden.

Herr Rapp zeigt anhand der Pläne, was im Angebot enthalten ist und erläutert, dass es mit viel Aufwand bzw. Arbeitszeit verbunden ist, die Leitungen zu vermessen und anschließend in eine digitale Karte / GIS einzupflegen.

MGR Rest fragt ob die Ortung und Kartographierung auch mittels der kürzlich beschafften KI Vialytics möglich sei.

GLA Kleinheinz vereinte dies.

Herr Rapp fügt hinzu, dass auch alle Dimensionen der einzelnen Leitungen und Bauwerke erfasst werden müssen und dies nur möglich sei, wenn man beispielsweise die Schieberkappen öffne. Das Aufmessen der Leitungsdimensionen sei auch für die Feuerlöschberechnung erforderlich

MGR Trump fragt, wie die Kostenaufteilung zustande kommt.

Herr Rapp erläutert, dass es im Bereich Lager Arnsberg viele Abwasserbauwerke gebe und die ca. 3 km Kanalleitung teilweise durch den Wald führe.

Der MGR beauftragt die Verwaltung, den Auftrag zur Erstellung eines Wasser- und Kanalkatasters zu einem Angebotspreis von rd. 23.000 Euro (lt. Angebot 22.295,25 Euro) an das techn. Büro Köhl zu vergeben.

H) Sanierung und Neubau Wasserversorgungsleitungen Gartenweg, Oberwildflecken und Altglashüttener Straße, Wildflecken

Wie bereits unter TOP 04 B erläutert, soll die Trinkwasserleitung in der Altglashüttener Straße erneuert werden. Die Sanierung der Trinkwasserleitung in der Altglashüttener Straße, aber auch in anderen Straßenabschnitten, könne dem bereits gestellten und bewilligten Förderantrag gem. RzWAS (Trinkwasserleitungsneubau Eckartsrother Straße) hinzugefügt bzw. dieser Förderbescheid erweitert werden. Die Kosten schätzt Herr Rapp auf rd. 80.000 Euro.

Auch die Sanierung der Trinkwasserleitung im Gartenweg ist dringend erforderlich. Diese Maßnahme soll ebenfalls über den bestehenden Zuwendungsbescheid abgerechnet werden. Ein dringend notwendiger Ringschluss der Trinkwasserleitung mit der Leitung in der Thüringer Straße wurde vom Wasserwart empfohlen und soll auch so ausgebaut werden. Dieser Ringschluss mit der Thüringer Straße ist nicht förderfähig. Die Kosten für diese Maßnahme müssen noch berechnet werden. Dieser Auftrag soll ebenfalls an das Büro Köhl vergeben werden.

Der MGR beauftragt die Verwaltung, die notwendigen Schritte zur Sanierung der o.g. Trinkwasserleitungen einzuleiten. Dies umfasst sowohl die Beauftragung des Ingenieurbüros Köhl zur Antragsstellung einer Maßnahmenerweiterung zum Förderbescheid gem. RZWas (Trinkwasserleitungsneubau Eckartsrother Straße) als auch die Ausschreibung der Baumaßnahmen.

Informationen der Brückenauer Rhönallianz

Bgm Kleinhenz weist daraufhin, dass das Protokoll der letzten Lenkungsgruppensitzung dem MGR über das RIS im Vorfeld zur Verfügung gestellt wurde. Er erläutert die Themen kurz und geht insbesondere nochmal darauf ein, dass die Ausschreibung zur Erstellung eines Konzeptes zum Sturzflut-Risikomanagement aus rechtlichen Gründen und nach Rücksprache mit der Vergabestelle noch einmal aufgehoben wurde. Die vom LfU übermittelten Ausschreibungsunterlagen bzw. Vorlagen waren nicht rechtssicher formuliert. Die Ausschreibungsunterlagen werden nun noch einmal gemeinsam mit dem WWA KG überarbeitet und es wird eine neue Ausschreibung geben.

Weiteres Thema war die bereits im MGR angesprochene Reinigung des Radwegs, als mögliche Kooperation unter den Anliegenden Allianzgemeinden. Leider besteht hier keine Bereitschaft, dass diese Aufgabe gemeindeübergreifend organisiert werden könnte.

In diesem Zusammenhang bat MGR Trump noch einmal um Kontaktaufnahme mit der Stadt Bad Brückenau, da die Schäden(„Hubbel“) im Radweg immer gravierender werden. Bgm Kleinhenz erwiderte, dass die Schäden bekannt sind und bereits mehrfach innerhalb der Allianzkommunen über die Problematik berichtet wurde. Bei der Abnahme des Radweges konnten diesbezüglich keine Schadensansprüche geltend gemacht werden. Er versicherte, dass Bauverwaltungsleiter Helfrich noch einmal Kontakt mit dem Bauamt der Stadt Bad Brückenau aufnehmen wird.