Die Digitalisierung schreitet in der Rathaus-Verwaltung weiter voran.
Verwaltung und Marktgemeinderäte nutzen bereits das digitale Ratsinfosystem für die Sitzungsvor- und nachbereitung. Ab sofort steht allen Interessierten das Bürgerinfoportal zur Verfügung.
Im Bürgerinfoportal finden Sie umfassende Informationen zu allen öffentlichen Sitzungen des Marktgemeinderates. Dort können Sie den Sitzungskalender einsehen, die Tagesordnungen der Sitzungen nachlesen und die Protokolle der öffentlichen Sitzungen abrufen.
Das Bürgerinfoportal finden Sie hier:
https://buergerinfo-wildflecken.digitalfabrix.de/info.asp,
über die Homepage der Marktgemeinde:
www.wildflecken.de/buergerinfoportal-mgr-sitzungen
oder direkt über den QR-Code.
Die Sitzungsprotokolle werden zusätzlich bis auf Weiteres hier in den Wildfleckener Nachrichten veröffentlicht.
Das aktuell verwendete Prozessleitsystem für die Wasserversorgung wird vom Markt Wildflecken seit Ende 2008 betrieben und entspricht bereits seit geraumer Zeit nicht mehr dem Stand der Technik. Benachrichtigungen und/oder Alarmierungen werden via SMS an den Wasserwart gesendet, der anschließend, je nach Meldung, die erforderlichen Schritte vor Ort ergreifen muss. Zu diesen Meldungen zählen u.a. die Pegelstände der HB oder der Status der Pumpen, die bspw. Aufschluss über einen Rohrbruch geben können.
Mehr als die Hälfte dieser Meldungen laufen bisher als sog. Sammelstörmeldungen auf, bei denen nicht eindeutig definiert ist, welches Problem genau anliegt. Bei einer Unterbrechung des Mobilfunkempfangs, bleiben all diese Meldungen generell aus. Insbesondere mit Hinblick auf das Eingreifen Dritter in die Prozessleittechnik ist das derzeit betriebene System, welches noch mit Windows 10 betrieben wird, alles andere als sicher. Die Firewall benötigt dringend ein Update auf Windows 11. Der Betrieb mit Windows 11 ist jedoch nicht möglich, da hierfür Lizenzen der Firma Siemens erworben werden müssen, die schätzungsweise mehrere 10.000 Euro kosten sollen.
Vor diesem Hintergrund fanden Gespräche mit der Firma Hofmockel statt, die den Markt Wildflecken seit vielen Jahren im Umgang mit der Prozessleittechnik, sowohl im Trink- als auch im Abwasserbereich unterstützt. Gemeinsam ist man, auch mit Blick in die Zukunft, zu dem Entschluss gekommen, dass das Prozessleitsystem dringend umgestellt werden muss – eine Umstellung tatsächlich längst überfällig ist.
Da sich die Verwaltung auch im Rahmen der Planung für den bevorstehenden Bau der Kläranlage mit Prozessleitsystemen auseinandergesetzt hat, hat man sich bei der Einholung des Angebotes für das Prozessleitsystem „Flowchief“ entschieden. Dieses Prozessleitsystem ist eines der führenden Leitsysteme auf dem Markt.
Auf der IFAT 2024 in München konnten sich GLA Kleinheinz und BAL Matthias Helfrich zusammen mit den Mitarbeitern des Bauhofes nochmals ausführlich und inhaltlich mit dem Steuerleitsystem- und Energiemanagement – Programm „Flowchief auseinandersetzten.
Der MGR wurde bereits im Zuge des Projektstarts zur Implementierung des LoRaWAN – Netzes im Markt Wildflecken, über die Vorteile und die geplante Anschaffung der Software „Flowchief“ informiert.
Aktuell ist die Verwaltung dabei, die ersten Gateways zu beschaffen und das LoRaWAN – Netz im Ortsteil Oberbach und Wildflecken aufzubauen. Es ist geplant, dass im 2. u. 3. Quartal die ersten Sensoren und Wasserzähler verbaut werden sollen.
Die Software „Flowchief“ vereint alle zukünftigen Bereiche bzw. Steuerleitsysteme im Markt Wildflecken. Neben der Steuerung sowie Überwachung der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung (Kläranlage) soll auch ein Energiemanagement für die gemeindlichen Einrichtungen aufgebaut werden. Alle Bereiche können über die Software „Flowchief“ erfasst, gesteuert und ausgewertet werden.
In zukünftigen Schritten wäre es dann möglich, mittels KI und Prozesssoftware die jeweiligen Pumpen im Bereich der Wasserversorgung sowie Abwasserentsorgung intelligent und wirtschaftlich zu steuern. Hochbehälter könnten in Abhängigkeit zur Wasserabnahme (Erfassung über LoRaWAN-Funkzähler) und im Hinblick auf Stromtarife (Tag / Nacht) wirtschaftlich befüllt werden.
Die Anschaffung und Installation des neuen Steuerleitsystems bedarf einer aufwendigen Planung und die Umstellung erfordert hohe Expertise durch unseren langjährigen Partner „Fa. Hofmockel“ in der Wasserversorgung. Es erfolgten mehrere Gespräche mit der Verwaltung, dem Wasserwart und unserem Systembetreuer. Die Angebotserstellung und Planung der Softwareumstellung umfasste mehrere Monate. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Fa. Hofmockel bereits seit vielen Jahren mit der Software „Flowchief“ arbeitet und sogenannter „Gold-Partner“ des Softwareherstellers ist.
Im Hinblick auf den Neubau der Kläranlage, wurde die Anschaffung der Software „Flowchief“ mit dem Ingenieurbüro ARZ besprochen. Die Software ist auch im Bereich der Steuerleitsysteme für Kläranlage einer der Marktführer, so dass die Anschaffung befürwortet werden kann.
Aus den im Sachvortrag genannten Gründen soll nun die Software „Flowchief“ angeschafft und schnellstmöglich im Bereich der Trinkwasserversorgung implementiert werden. Die Umstellung wäre im IV. Quartal geplant, so dass die Software ab dem Jahreswechsel 2026/2027 in Betrieb gehen könnte. Gleichzeitig soll die Software im Bereich des Energiemanagements eingesetzt und nach Errichtung des LoRaWAN-Netzes mit Sensoren aus gemeindlichen Gebäuden angebunden werden.
Die Lizenzerweiterung für die Kläranlage erfolgt dann je nach Betriebsaufnahme und Baufortschritt (2027/2028).
Das der Verwaltung nun vorliegende Angebot der Firma Hofmockel beläuft sich in Summe auf 78.779,55 Euro. Hierin sind alle notwendigen Maßnahmen, Software- und Hardwareprodukte für die Umstellung der Wasserversorgung enthalten.
Der MGR beauftragt die Verwaltung mit der Einführung des Prozessleitsystems „Flowchief“ durch die Fa. Hofmockel wie vorgetragen.
Das Angebot der Bayerwerk Netz GmbH beläuft sich auf 9.220,93 Euro brutto.
Der Marktgemeinderat stimmt der Auftragsvergabe an die Firma Belz wie vorgetragen nachträglich zu.
Der Marktgemeinderat stimmt der Auftragsvergabe an die Firma Belz wie vorgetragen nachträglich zu.
Spielplatz – Platz in der Fleischhauerstraße
MGR Masso berichtet, dass nach wie vor auf dem Platz Fahrzeuge geparkt werden und fragt, ob dort eventuell Polter angebracht werden können.
Bgm. Kleinhenz schlägt vor, ähnlich wie hinter dem Anwesen Kirchner in der Fleischhauerstraße, große Sandsteine hinzustellen.
Rote Brücke
MGR Masso fragt an, ob an der Roten Brücke bereits etwas gemacht wurde.
GLA Kleinheinz teilt mit, dass das Geländer erhöht werden muss. Ob dies durch den Bauhof erledigt werden kann, müsse noch geprüft werden.
Der MGR stimmt dem Erlass der Benutzungssatzung und der Gebührensatzung für das Haus des Gastes, wie vorgetragen, zu.
Beide Satzungen sollen zum 1. Mai 2026 Inkrafttreten.
In der öffentlichen Sitzung des Marktgemeinderates vom 24.03.2026, stellte Bgm Kleinhenz das Konzept bzw. den Vorschlag des Organisationsteams des Vereinsrings Oberbach zur Verbesserung der Bewirtungssituation im Haus des Gastes vor. Der Marktgemeinderat hat das Konzept zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, gemeinsam mit dem Organisationsteam das weitere Vorgehen zu prüfen sowie die entstehenden Kosten zu ermitteln.
In Umsetzung dieses Auftrags fanden zwischenzeitlich mehrere Ortstermine im Haus des Gastes statt. An einem Termin hat neben der Verwaltung, den weiteren Bürgermeistern und fachkundiger Handwerksfirmen auch das Organisationsteam des Vereinsrings teilgenommen. Ziel war es, die örtlichen Gegebenheiten zu analysieren und mögliche Ansätze zur Verbesserung der zukünftigen Nutzung und der Bewirtungssituation zu erarbeiten.
Dabei wurden insbesondere die baulichen Rahmenbedingungen des Gebäudes, technische Anforderungen sowie organisatorische Abläufe bei Veranstaltungen betrachtet. Ebenso wurden erste Überlegungen zu möglichen Ausstattungsvarianten und deren wirtschaftlichen Auswirkungen angestellt.
Die Verwaltung hat auf Grundlage der gewonnenen Erkenntnisse eine konkrete Entscheidungsgrundlage mit entsprechenden Varianten und Kostenschätzungen erarbeiten. Diese wird anhand eines Vortrages durch GLA Kleinheinz gezeigt und erläutert.
GLA erläutert anhand der Darstellungen, dass man entschieden habe, anstelle der mobilen Thekenelemente für den Saal, den bereits vorhandenen Gastraum zu nutzen.
Hierfür soll ein Durchbruch Gastraum in den Saal vorgenommen werden. Die Küchenelemente könnten, wie auf Bild 2 dargestellt, als Thekenbereich zum Saal genutzt werden. Der dadurch neu geschaffene Zugang soll dann mit einem Rolltor verschließbar sein.
Der MGR nimmt das vorgestellt Konzept zur Nutzung des Gastraums zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der erforderlichen Maßnahmen.
Für die Umsetzung wird vom MGR ein Budget von bis zu 20.000 Euro freigegeben.
Zur Beratung und Abstimmung dieses Tagesordnungspunktes verlässt 1. Bgm. Kleinhenz wegen persönlicher Beteiligung, gem. Art. 49 GO, den Sitzungssaal.
3. Bgm. Nowak übernimmt den Vorsitz und gibt bekannt, dass die Jahresrechnungen von 2020 – 2024 vom örtlichen Rechnungsprüfungsausschuss in den letzten Jahren geprüft wurden. Die sich dabei ergebenden Fragen wurden anschließend durch die Finanzverwaltung beantwortet. Die Anregungen und Hinweise der örtlichen Rechnungsprüfung wurden zur Kenntnis genommen und umgesetzt. Aus diversen Gründen wurde die Entlastung für die o.g. Jahre noch nicht vorgenommen. Dies wurde von Seiten der Staatlichen Rechnungsprüfung durch das Landratsamt Bad Kissingen beanstandet und um Erledigung dieser Prüfziffern gebeten.
Die Berichte der örtlichen Rechnungsprüfung wurden dem MGR im Vorfeld der heutigen Sitzung über das Ratsinformationssystem bereitgestellt.
Abschließend wird die Ordnungsmäßigkeit durch den Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses, MGR Nietsch, erläutert und bestätigt.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, MGR Nietsch beantragt, die Entlastung des 1. Bgm. Kleinhenz für die Jahresrechnungen für 2020 – 2024 festzustellen.
Der MGR beschließt, dass die überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben der Haushalte 2020 – 2024, soweit erheblich waren und die Genehmigungen nicht bereits in früheren MGR-Beschlüssen erfolgt sind, gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt werden.
An der Beratung und Abstimmung nimmt 1. Bgm. Kleinhenz wegen persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 GO nicht teil.
3. Bgm. Nowak übernimmt den Vorsitz und gibt bekannt, dass aus diversen Gründen die Entlastung für die o.g. Jahre noch nicht vorgenommen wurde. Dies wurde von Seiten der Staatlichen Rechnungsprüfung durch das Landratsamt Bad Kissingen beanstandet und um Erledigung dieser Prüfziffern gebeten.
Die Übersichten über die Haushaltswirtschaft der Rechnungsjahre 2020 - 2024 wurden dem MGR im Vorfeld der heutigen Sitzung über das Ratsinformationssystem bereitgestellt.
Der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses, MGR Nietsch beantragt, die Entlastung des 1. Bgm. Kleinhenz für die Jahresrechnungen für 2020 – 2024 festzustellen.
Der MGR erteilt und beschließt die Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 GO für die Jahresrechnungen 2020 – 2024.
Die Bauherren stellen einen Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage in der Rückbergstraße 17 in Wildflecken. Das Baugrundstück ist vollständig erschlossen und befindet sich im Erweiterungsbereich des Bebauungsplans „Oberer Kapellenweg“, der sich aktuell in der Aufstellung befindet. Der Baubeschreibung ist zu entnehmen, dass die Bauherren nach Genehmigung des Antrages auf Vorbescheid, die Zulassung einer Abweichung nach § 246e BauBG beantragen werden. Hierbei handelt es sich um den sogenannten „Bauturbo“.
Weiterhin ist der Baubeschreibung zu entnehmen, dass sich das Vorhaben, in Bezug auf die Geschossigkeit, die Dachform und der Farbe, an der umliegenden Bebauung orientieren wird.
Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen das geplante Vorhaben.
In diesem Zusammenhang erläutert GLA Kleinheinz den Begriff „Bauturbo“ und dass damit viel möglich sei und man viel erreichen könne. Er informiert, dass durch den Bauturbo jetzt auch ohne Bebauungsplan gebaut werden könne, was früher nicht möglich war.
Der MGR erteilt sein Einvernehmen zum eingereichten Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Wohnhauses mit Doppelgarage.
Der Bauherr plant die Errichtung einer Halle im Schäferweg 2 in Oberwildflecken. Das Bauvorhaben wurde bereits in der Marktgemeinderatssitzung am 20.05.2025, in Form einer Bauvoranfrage, behandelt und das gemeindliche Einvernehmen hierzu erteilt. Gegenüber dem Antrag auf Vorbescheid ergeben sich lediglich geringfügige Abweichungen in Bezug auf die Außenmaße des Gebäudes.
Das Baugrundstück ist vollständig erschlossen.
Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen das geplante Bauvorhaben.
Der MGR erteilt sein Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.
Der Bauherr stellt einen Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Bogenzelthalle im Birkenweg 9 in Oberwildflecken. Das Grundstück ist vollständig erschlossen. Bereits in der Marktgemeinderatssitzung am 24.02.2026 wurde über das geplante Vorhaben informiert und erläutert, dass die geplante Zelthalle aufgrund ihrer Bauweise einen Abstand zur benachbarten Grundstücksgrenze von min. 12 Metern aufweisen muss. Anderenfalls sei eine Abstandsflächenübernahme durch den Baunachbarn, in diesem Falle durch den Markt Wildflecken, erforderlich. Da sich der MGR in seiner Sitzung am 24.02.2026 gegen eine Abstandsflächenübernahme entschieden hat, fanden weitere Verhandlungen zwischen der Verwaltung und dem Bauherrn statt. Man konnte sich darauf einigen, die von der Abstandsflächenübernahme betroffene Teilfläche der Fl.-Nr. 43/1 mit einer Größe von rd. 160 m² an den Bauherren zu verkaufen. Die Vermessungsarbeiten hierfür sind für den 24.04.2026 terminiert.
Der MGR erteilt sein Einvernehmen zum geplanten Vorhaben.
Der Antragssteller plant den Umbau des Zwischenbaus zw. Scheune und Wohnhaus sowie die Errichtung eines Wohnanbaus im Erdgeschoss in der Bergstraße 20 in Oberbach. Den eingereichten Planunterlagen ist zu entnehmen, dass südlich, auf Niveau des Kellergeschosses eine überdachte Terrasse entstehen soll. Oberhalb der Terrasse ist ein unbeheizter Zwischenbau im EG geplant.
Das Grundstück ist vollständig erschlossen und das Bauvorhaben fügt sich aus Sicht der Verwaltung in die umliegende Bebauung ein.
Der MGR erteilt sein Einvernehmen zum eingereichten Antrag auf Baugenehmigung.
Seit 1.1.2024 ist das Bundesrecht zur Kommunalen Wärmeplanung in Kraft. Seit dem 1.1.2025 ist jede bayerische Kommune nach Landesrecht als planungsverantwortliche Stelle zur Durchführung der Kommunalen Wärmeplanung verpflichtet. Kommunen unter 10.000 Einwohner können nach dem vereinfachten und verkürzten Verfahren arbeiten.
Der Auftrag zur Kommunalen Wärmeplanung nach Landesrecht soll an das Institut für Energietechnik IfE GmbH an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden vergeben werden.
Die IfE GmbH hatte die Vorgehensweise des verkürzten Wärmeplanungsverfahrens bereits in einer der BRK Rhönallianz Sitzungen im I. Quartal 2025. Im Anschluss erfolgte ein Angebot für die Allinaz-Gemeinden, da man im Konvoi-Verfahren einen Rabatt ausgehandelt hatte.
Der Markt Wildflecken hatte den Auftrag damals noch nicht angenommen, da man sich vorher noch mit dem Dienstleister unseres GIS – Systems abstimmen wollte, denn die Daten bzw. Ergebnisse der Wärmeplanung müssen im Anschluss im RIWA-GIS darzustellen sein. Von Seiten der RIWA wurde nochmals bestätig, dass wir die Daten jeglicher Büros in das GIS einspielen können. Die IfE GmbH hatte bestätigt, dass Sie schon bei mehreren Gemeinden mit der RIWA GmbH in Bezug auf die Wärmeplanung zusammengearbeitet hat.
GLA Kleinheinz besuchte bereits im Jahr 2025 das Bayerische Energieforum in Gunzenhausen und war auch am heutigen Tag wieder beim mittlerweile 17. Bayerischen Energieforum des Bayerischen Gemeindetags in Kooperation mit der Bayerischen Gemeindezeitung in Gunzenhausen.
Das 17. Bayerische Energieforum 2026 in Gunzenhausen bot einen kompakten Überblick über aktuelle Entwicklungen und konkrete Umsetzungsbeispiele zur Energiewende in Kommunen, mit einem klaren Schwerpunkt auf der kommunalen Wärmeplanung. Im Mittelpunkt stand dabei die Frage, wie Städte und Gemeinden die gesetzlichen Anforderungen strategisch und wirtschaftlich sinnvoll umsetzen können – etwa durch den Aufbau von Wärmenetzen, die Nutzung lokaler Energiepotenziale wie Abwärme oder erneuerbarer Energien sowie die bessere Verzahnung von Strom, Wärme und Infrastruktur. Deutlich wurde, dass es künftig weniger um Einzelmaßnahmen geht, sondern um ganzheitliche Konzepte, die frühzeitig geplant und mit bestehenden Projekten wie Straßenbau, Wasser- und Abwassermaßnahmen abgestimmt werden müssen. Gleichzeitig spielt die Wirtschaftlichkeit eine zentrale Rolle: Nicht jede technisch mögliche Lösung ist für jede Kommune sinnvoll.
Auf der heutigen Veranstaltung war der für den Markt Wildflecken zuständige Vertreter der IfE ebenfalls mit einem Messestand vertreten und man konnte sich bereits zum o.g. Angebot und den Maßnahmenbeginn im Mai 2026 austauschen.
Für den Markt Wildflecken ergibt sich daraus die Aufgabe, die gewonnenen Erkenntnisse gezielt zu prüfen, auf die örtlichen Gegebenheiten zu übertragen und eine langfristig tragfähige Strategie für die Wärmeversorgung zu entwickeln.
Daher ist der heutige Auftrag an die IfE GmbH zu vergeben, um zum einen den gesetzlichen Bedingungen und Fristen nachzukommen, aber insbesondere um ggf. mögliche Potentiale sowie zukunftsfähige Lösung für unsere Gemeinde zu Entwickeln. Dies ist ein wichtiger Schritt, grade im Hinblick auf die vielen Baumaßnahmen und Projekte, hier könnten ohne ein Wärmeplanungskonzept wichtige Synergieeffekte übersehen werden.
Die Finanzierung des Konzeptes wird durch staatliche Mittel sichergestellt.
Im Rahmen der Konnexität leistet der Freistaat einen finanziellen Ausgleich, für die mit den neuen Aufgaben verbundenen zusätzlichen Kosten für die Erstellung der Fachgutachten (Kommunales Wärmeplanungskonzept) sowie der Verwaltungs- und Personalkosten.
Mit der Wärmeplanung kann vor Abruf (vor Antragstellung) der Konnexitätszahlungen begonnen werden. Den Kommunen wird die Höhe der Ausgleichszahlung abhängig von der jeweiligen Einwohnerzahl zugesprochen. Grundlage hierfür ist die Einwohnerzahl zum Stichtag des 31.12.2023 aus dem Berichtsjahr 2023 mit der Basis Zensus 2022 des LfStat.
Der Markt Wildflecken erhält auf Antrag einen Konnexitätsausgleich in Höhe von 41.000 Euro in zwei Raten.
Das Angebot i.H.v. 32.784,50 Euro wird somit vollständig über den Konnexitätsausgleich gedeckt. Es fallen keine Kosten an.
Zum besseren Verständnis werden dem MGR anhand einer PPP durch GLA Kleinheinz weitere Informationen vorgetragen.
Der MGR stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, den Auftrag zur Kommunalen Wärmeplanung bzw. der Erstellung einen „Kommunalen Wärmeplanungskonzept“ nach Landesrecht, an das Institut für Energietechnik IfE GmbH an der Ostbayerischen Technischen Hochschule Amberg-Weiden wie vorgetragen zu vergeben. Bei seiner Entscheidung beruft sich der MGR auf die gezeigte PPP über die Auftragsvergabe, Ablauf und Finanzierung, wonach dem Markt Wildflecken Fördermittel in Höhe von 41.000 Euro gewährt werden. Bei Zugrundlegung der Kosten bzw. des Angebotspreises von 32.784, 50 Euro entstehen dem Markt Wildflecken somit keine Kosten.
Folgekosten oder eine Verpflichtung gegenüber dem Markt Wildflecken stehen nach Abschluss der KWP nicht.
Die Anschaffung eines neuen Fendt Vario in diesem Jahr, wurde bereits im letzten Haushaltsjahr in der Finanzplanung dargestellt. Die Beschaffung des o.g. Fendts soll den mittlerweile 10 Jahre alten Fendt 311 S4 GMA ersetzten.
Diese Ersatzbeschaffung stellt zum aktuellen Zeitpunkt die wirtschaftlichste Lösung dar, da der Wiederverkaufswert aufgrund des relativ guten Zustands des Fahrzeugs noch sehr hoch ist und noch keine großen Reparaturen angefallen sind. Es ist jedoch so, dass nach 10 Jahren Winterdienst einige Bereiche zu rosten beginnen. Das Salz schädigt neben der Karosserie vor allem die Lager- und Hydraulikbauteile. Die Kotflügel sind schon stark angegriffen aber noch nicht durchgerostet.
Dieser Zustand ist auch der guten Pflege durch den Bauhof und der jährlich durchgeführten Versiegelung des gesamten Fahrgestells zuzuschreiben.
Erfahrungsgemäß treten die ersten größeren Reparaturen, Systemupdates und sonstigen Schäden nach ca. 8 – 10 Jahren vermehrt auf. Aktuell ist es so, dass der Motor und das Getriebe leicht schwitzten, also Undichtigkeiten aufweisen.
In der Finanzplanung für das Haushaltsjahr 2026 wurden die Kosten für die Ersatzbeschaffung auf rd. 200.000 Euro geschätzt und die Inzahlungnahme des aktuell genutzten Fend 311 S4 mit rd. 30.000 Euro veranschlagt. Somit wurde für die Finanzplanung ein Anschaffungspreis von 170.000 Euro angesetzt. Wie sich jetzt herausgestellt hat, war diese Schätzung erfreulicherweise zu hoch.
Der MGR stimmt der Anschaffung des Fendt 312 Vario GEN 4 zu einem Kaufpreis von rd. 123.000 Euro zu. Der endgültige Kaufpreis soll noch einmal mit der BayWa nachverhandelt werden.
Zur Beratung dieses Tagesordnungspunktes wurde durch GLA Kleinheinz anhand eines Vortrags die derzeitige Situation am Anwesen in der Bergstraße 53 dargestellt.
Der Antrag wird dem LRA in eigener Zuständigkeit zurückgegeben. Über eine Sondernutzung wird beraten, wenn feststehe, ob die Fläche weiterhin öffentlicher Grund bleibt und alle Fahrzeuge dort weiterhin parken können.
Kanal in der Karl-Neisser-Straße
BAL Helfrich teilt mit, dass man bei der Kanalbaumaßnahme auf eine alte Drainageleitung gestoßen sei, die jetzt an den Kanal umgebunden werden soll. Man hat festgestellt, dass diese Drainage etwa 1 l/sek an Fremdwasser vom alten Sportplatz produziere. Da die Maßnahme noch nicht abgeschlossen ist und Fremdwasser grundsätzlich beseitigt werden muss, wird vorgeschlagen, die Drainageleitung abzufangen und in den vorhandenen Graben zu entwässern. Der Durchlass dort ist allerdings verstopft, weshalb dort nochmals gereinigt werden müsste. Die dadurch entstehenden Mehrkosten belaufen sich auf etwa 4.000 bis 5.000 Euro.
Erster Bürgermeister Kleinheinz stellt fest, dass zu der heutigen Sitzung des neu gewählten Marktgemeinderates alle Marktgemeinderäte geladen wurden und die Ladung den Hinweis enthielt, dass in der Sitzung die Vereidigung der Marktgemeinderatsmitglieder sowie die Wahl und Vereidigung der weiteren Bürgermeister erfolgen würde.
| Von den geladenen Gemeinderatsmitgliedern sind erschienen: | |
| - | Tanja Degelmann |
| - | Vanessa Dorn |
| - | Tobias Fröhlich |
| - | Jochen Gundelach |
| - | Tatjana Habich |
| - | Oliver Masso |
| - | Lea Neisser |
| - | Herbert Nowak |
| - | Klaus Rest |
| - | Marco Schleicher |
| - | Christoph Schmitt |
| - | Holger Trump |
| - | Jan Weikard |
| Nicht erschienen waren: | |
| - | Axel Lagemann (entschuldigt) |
Damit ist der MGR beschlussfähig.
Zu Beginn der konstituierenden Sitzung wird der neugewählte Erste Bürgermeister durch das lebensälteste anwesende Marktgemeinderatsmitglied vereidigt. Dies ist MGR Oliver Masso.
1. Bgm. Kleinheinz vereidigt die neugewählten Marktgemeinderatsmitglieder gem. Art. 31 Abs. 4 Gemeindeordnung (GO). Er informiert, dass bei nahtloser Wiederwahl von Marktgemeinderäten die Vereidigung nicht erforderlich ist, da diese MGR ihren Eid bereits geleistet haben. Eine Verweigerung des Eids, bedeutet den Amtsverlust.
Neu gewählt und zu vereidigen sind folgende MGR-Mitgliederinnen und Mitglieder:
| - | Tanja Degelmann |
| - | Tatjana Habich |
| - | Tobias Fröhlich |
| - | Jan Weikard |
| - | Marco Schleicher |
Axel Lagemann ist entschuldigt und wird bei der nächsten MGR-Sitzung am 02.06.2026 vereidigt.
1. Bürgermeister Kleinheinz stellt fest, dass die weiteren Bürgermeister ehrenamtlich (Ehrenbeamte) tätig sind.
Er weist darauf hin, dass die weiteren Bürgermeister gemäß Art. 35 Abs. 1 GO aus der Mitte des Gemeinderats zu wählen sind und die Wahl unter Beachtung der Vorschriften des Art. 51 Abs. 3 GO in geheimer Abstimmung zu erfolgen hat.
Es wird ein Wahlausschuss gebildet, dem angehören:
Der Vorsitzende des Wahlausschusses weist nochmals darauf hin, dass es keines Wahlvorschlags bedarf und alle Gemeinderatsmitglieder auch dann wählbar sind, wenn sie nicht ausdrücklich vorgeschlagen werden.
Vorschlag des MGR:
MGR Masso schlägt Herbert Nowak vor; MGR Schleicher schlägt Holger Trump vor.
Der Vorsitzende des Wahlausschusses fordert die Marktgemeinderäte und 1. Bürgermeister Kleinheinz einzeln zur Abgabe der Stimmzettel auf. Die Stimmzettel werden zusammengefaltet in die Wahlurne geworfen und jede Stimmabgabe wird in einem Verzeichnis der Gemeinderatsmitglieder vermerkt.
Der Vorsitzende stellt fest, dass neben dem 1. Bürgermeister 13 Gemeinderatsmitglieder bei der Wahl anwesend waren und somit 14 Mitglieder des Gemeinderates ihre Stimme abgegeben haben (§51 Abs. 3 GO). Die Wahlurne wird vom Wahlausschuss geöffnet und die Stimmzettel werden gezählt. Es wurden 14 Stimmzettel abgegeben. Diese Zahl stimmt mit der Zahl der Abstimmungsvermerke überein.
Die Beisitzer öffnen die Stimmzettel einzeln und lesen die abgegebene Stimme vor, die vom Vorsitzenden in einer Liste vermerkt wird.
| Die Auszählung ergibt folgendes Ergebnis: | |
| Abgegebene Stimmzettel: | 14 |
| Davon gültig: | 14 |
| Davon ungültig: | 0 |
| Von den abgegebenen gültigen Stimmen fallen auf | |
| Name | Stimmen |
| Herbert Nowak | 8 |
| Holger Trump | 6 |
1. Bürgermeister Kleinheinz verkündet das Ergebnis und stellt fest, dass das Gemeinderatsmitglied Herbert Nowak mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhielt und damit zum zweiten Bürgermeister gewählt ist.
Er fragt MGR Nowak, ob er die Wahl zum 2. Bürgermeister annimmt. Dieser erklärt die Annahme der Wahl.
Vor der Vereidigung muss die schriftliche Annahmeerklärung erfolgen.
Die weiteren Bürgermeister sind auch in dem Fall zu vereidigen, wenn diese Personen nahtloswiedergewählte MGR-Mitglieder sind.
1. Bürgermeister Kleinheinz vereidigt den 2. Bürgermeister Herbert Nowak.
2. Bürgermeister Nowak schlägt Holger Trump vor.
Der Vorsitzende des Wahlausschusses fordert die Marktgemeinderäte und 1. Bürgermeister Kleinheinz einzeln zur Abgabe der Stimmzettel auf. Die Stimmzettel werden zusammengefaltet in die Wahlurne geworfen und jede Stimmabgabe wird in einem Verzeichnis der Gemeinderatsmitglieder vermerkt.
Der Vorsitzende stellt fest, dass neben dem 1. Bürgermeister 13 Gemeinderatsmitglieder bei der Wahl anwesend waren und somit 14 Mitglieder des Gemeinderates ihre Stimme abgegeben haben (§51 Abs. 3 GO).
Die Wahlurne wird vom Wahlausschuss geöffnet und die Stimmzettel werden gezählt. Es wurden 14 Stimmzettel abgegeben. Diese Zahl stimmt mit der Zahl der Abstimmungsvermerke überein. Die Beisitzer öffnen die Stimmzettel einzeln und lesen die abgegebene Stimme vor, die vom Vorsitzenden in einer Liste vermerkt wird.
| Die Auszählung ergibt folgendes Ergebnis: | |
| Abgegebene Stimmzettel: | 14 |
| Davon gültig: | 14 |
| Davon ungültig: | 0 |
| Von den abgegebenen gültigen Stimmen fallen auf | |
| Name | Stimmen |
| Holger Trump | 14 |
1. Bürgermeister Kleinheinz verkündet das Ergebnis und stellt fest, dass das Gemeinderatsmitglied Holger Trump mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhielt und damit zum 3. Bürgermeister gewählt ist.
Er fragt MGR Holger Trump, ob er die Wahl zum 3. Bürgermeister annimmt. Diese erklärt die Annahme der Wahl.
Vor der Vereidigung muss die schriftliche Annahmeerklärung erfolgen.
Die weiteren Bürgermeister sind auch in dem Fall zu vereidigen, wenn diese Personen nahtloswiedergewählte MGR-Mitglieder sind.
1. Bürgermeister Kleinheinz vereidigt 3. Bürgermeister Holger Trump.
Zu diesem TOP übernimmt 2. Bgm. Nowak den Vorsitz.
2. Bgm. Nowak schlägt vor, 1.Bgm Daniel Kleinheinz zum Eheschließungs-Standesbeamten zu bestellen.
An der Beratung und Abstimmung nimmt 1. Bgm Kleinheinz wegen persönlicher Beteiligung gemäß §49 GO nicht teil.
1. Bgm. Kleinheinz schlägt vor, 2. Bgm. Herbert Nowak zum Eheschließungs-Standesbeamten bestellen zu lassen.
An der Beratung und Abstimmung nimmt 2. Bgm Herbert Nowak wegen persönlicher Beteiligung gemäß §49 GO nicht teil.
1. Bgm. Kleinhenz schlägt vor, auch 3. Bgm. Holger Trump zum Eheschließungs-Standesbeamten bestellen zu lassen.
Zu diesem TOP übernimmt 2. Bgm. Nowak den Vorsitz. Er zitiert Art. 46 KWBG, wonach der Beamte auf Zeit eine Dienstaufwandsentschädigung erhält, die sich innerhalb der in Anlage 2 zum KWBG bestimmten Beträge halten muss. Diese liegen für den Ersten Bürgermeister kreisangehöriger Gemeinden zwischen 267,14 Euro und 878,10 Euro.
Es wird vorgeschlagen, die Dienstaufwandsentschädigung rückwirkend ab dem 01.05.2026 in Höhe von 600,00 Euro zu gewähren.
MGR Degelmann fragt nach dem bisherigen Betrag.
2. Bgm. Nowak berichtet, dass bisher der Mindestsatz angesetzt wurde, sonstige Ausgaben jedoch zusätzlich abgerechnet wurden.
MGR Schleicher fragt, wie diese Ausgaben nachgeprüft werden können.
2. Bgm. Nowak erklärt, dass der Rechnungsprüfungsausschuss dies überwacht. Für den Bürgermeister sei es zudem eine moralische Verpflichtung, sorgsam mit dem Geld umzugehen.
Wortlaut des Art. 46 KWBG
Art. 46 - Dienstaufwandsentschädigung
| (1) | Der Beamte oder die Beamtin auf Zeit erhält für die durch das Amt bedingten Mehraufwendungen in der Lebensführung eine angemessene Dienstaufwandsentschädigung. Sie muss sich innerhalb der in Anlage 2 bestimmten Beträge halten. Der anzuwendende Rahmensatz bestimmt sich nach der letzten vom Landesamt für Statistik fortgeschriebenen und früher als drei Monate vor der Wahl veröffentlichten Einwohnerzahl. Die nach Art. 48 Abs. 1 zustehende Reisekostenvergütung für Reisen innerhalb des Gebiets des Dienstherrn ist mit der Dienstaufwandsentschädigung abgegolten; das gilt nicht für Fahrkostenerstattung und Wegstrecken- und Mitnahmeentschädigung. | |
| (2) | Die Dienstaufwandsentschädigung wird zu Beginn jeder Amtszeit durch Beschluss festgesetzt. Kommt innerhalb von zwei Monaten nach dem Beginn der Amtszeit des Beamten kein Beschluss zustande, setzt die Rechtsaufsichtsbehörde die Höhe der Dienstaufwandsentschädigung fest. Die Dienstaufwandsentschädigung wird monatlich im Voraus gezahlt. | |
| (3) | Für die Rahmensätze der Anlage 2 und für die nach Abs. 2 festgesetzten Dienstaufwandsentschädigungen gelten | |
|
| 1. | bei Beamten und Beamtinnen auf Zeit mit einer Besoldung nach der Besoldungsordnung A mit einem einheitlichen Vomhundertsatz benannte Änderungen aller Grundgehälter der Besoldungsordnung A, |
|
| 2. | bei Beamten und Beamtinnen auf Zeit mit einer Besoldung nach der Besoldungsordnung B mit einem einheitlichen Vomhundertsatz benannte Änderungen aller Grundgehälter der Besoldungsordnung B |
|
| jeweils mit dem gleichen Vomhundertsatz und ab dem gleichen Zeitpunkt unmittelbar. 2Werden die Grundgehälter innerhalb der Besoldungsordnung A oder B mit unterschiedlichen Vomhundertsätzen geändert, gilt für die Anpassungen nach Satz 1 der Vomhundertsatz, der sich innerhalb der Besoldungsordnung A oder B aus dem Durchschnitt der unterschiedlichen Vomhundertsätze ergibt. Das Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration macht bei einer Anpassung nach den Sätzen 1 und 2 die neuen Rahmensätze im Bayerischen Ministerialblatt bekannt. | |
| (4) | Ist der Beamte auf Zeit oder die Beamtin auf Zeit verhindert, die Dienstgeschäfte wahrzunehmen, so wird die Dienstaufwandsentschädigung zwei Monate weitergezahlt. Der Dienstherr kann durch Beschluss bestimmen, dass im Fall längerer Verhinderung die Entschädigung auch für einen über zwei Monate hinausgehenden Zeitraum ganz oder teilweise gewährt wird. | |
Der MGR stimmt dem Vorschlag zur Festsetzung der Dienstaufwandsentschädigung des berufsmäßigen 1. Bürgermeisters wie vorgetragen zu.
Entschädigung zweiter Bürgermeister:
1. Bgm. Kleinheinz trägt vor, dass die Entschädigung für den Stellvertreter (weiterer Bürgermeister) sich nach Art. 54 i.V.m. Anlage 3 KWBG bemisst. Sie erfolgt als Entschädigung monatlich. Diese Entschädigung muss angemessen sein. In der letzten Wahlperiode wurde beschlossen, dass die Entschädigungen für den zweiten und dritten Bürgermeister pauschal, sowie in Anlehnung an den Landkreisdurchschnitt (damals rd. 491,00 Euro) festgelegt werden soll.
Dem 2. Bürgermeister wurde eine monatliche Pauschale in Höhe von 500 Euro gewährt. Durch die tariflichen Anpassungen innerhalb der letzten 6 Jahre, beträgt die Entschädigung aktuell 604,85 Euro.
Mit dieser Entschädigung ist eine bis zu 6-wöchige Urlaubsvertretung des 1. Bürgermeisters abgegolten. Sollen darüber hinaus weitere Vertretungen (Krankheit) notwendig werden, wäre vom MGR neu zu entscheiden. Fahrkosten mit dem Privat-Pkw oder öffentlichen Verkehrsmitteln werden gem. Art. 56 KWBG auf Nachweis erstattet.
Diese Pauschale wird rückwirkend ab dem 01.05.2026 gezahlt.
Die Entschädigung sollte wie in der letzten Wahlperiode pauschal und in Höhe der aktuellen Pauschale festgesetzt werden. Es wird vorgeschlagen die Entschädigung auf 600,00 Euro festzusetzen.
Der MGR stimmt dem Vorschlag zu, die Pauschale in Höhe von 600,00 Euro für die Entschädigung des zweiten Bürgermeisters rückwirkend zum 01.05.2026 festzusetzen.
Entschädigung dritter Bürgermeister:
Die Entschädigung des ehrenamtlichen dritten Bürgermeisters wurde in der letzten Wahlperiode auf 250,00 Euro im Monat festgelegt. Durch die tariflichen Anpassungen innerhalb der letzten 6 Jahre, beträgt die Entschädigung aktuell 274,93 Euro.
Fahrkosten mit dem Privat-Pkw oder öffentlichen Verkehrsmitteln werden gem. Art. 56 KWBG auf Nachweis erstattet. Diese Pauschale wird rückwirkend ab dem 01.05.2026 gezahlt.
Auch hier schlägt 1. Bgm Kleinheinz vor, dass die Entschädigung wie in der letzten Wahlperiode pauschal und in Höhe der aktuell gezahlten Pauschale festgesetzt werden sollte. Es wird vorgeschlagen die Entschädigung auf 275,00 Euro festzusetzen.
Der MGR stimmt dem Vorschlag zu, die Pauschale in Höhe von 275,00 Euro für die Entschädigung des dritten Bürgermeisters rückwirkend zum 01.05.2026 festzusetzen.
Bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung gelten die Bestimmungen der bisherigen Geschäftsordnung weiter. Das gilt nicht, soweit in der heutigen Sitzung oder in einer kommenden Sitzung ausdrücklich von der übernommenen GeschO abgewichen wird.
Der MGR stimmt dem Antrag zu, dass die bisherige Geschäftsordnung bis zum Erlass einer neuen Geschäftsordnung ihre Gültigkeit behält.
Bildung eines Rechnungsprüfungsausschusses und Wahl der Ausschussmitglieder (Art. 103 Abs. 1 GO)
Der Rechnungsprüfungsausschuss (RPA) ist gem. Art. 103 Abs. 1 Satz 1 GO zu bilden. Der RPA soll insgesamt aus 3 Mitgliedern bestehen (Art. 103 Abs. 2 GO). Es ist ein Vorsitzender des RPA zu bestimmen. Es besteht das Gebot der Spiegelbildlichkeit vgl. Art. 33 Abs. 1 Satz 2 GO. Das Sitzverteilungsverfahren soll nach dem Hare-Niemeyer-Verfahren berechnet werden. Somit ergeben sich 2 Sitze für den Listenwahlvorschlag der CSU/PWG und 1 Sitz für den Listenwahlvorschlag der PWW-Liste. Es sind jeweils Vertreter für die einzelnen Mitglieder des RPA zu bestimmen.
| Folgende Mitglieder werden für den RPA vorgeschlagen: | |
| Mitglied: | Stellvertreter: |
| Marco Schleicher (Vorsitz) | Klaus Rest (stellv. Vorsitz) |
| Axel Lagemann | Jan Weikard |
| Oliver Masso | Lea Neisser |
Als Vorsitzender des Rechnungsprüfungsausschusses wird MGR Schleicher vorgeschlagen.
Die Satzung zur Regelung von Fragen es örtlichen Gemeindeverfassungsrechtes ist neu zu erlassen. Die Satzung wurde dem MGR über das Ratsinformationssystem übermittelt und wird zusätzlich vom Vorsitzenden verlesen. Insbesondere die Zusammensetzung des Gemeinderates im § 1 der Satzung ist zu ändern, da der MGR ab dieser Periode aus dem berufsmäßigen Bürgermeister und jetzt „nur noch“ 14 ehrenamtlichen Mitgliedern besteht.
Wie in der vorrangegangenen Periode, soll als Ausschuss nur der Rechnungsprüfungsausschuss gebildet werden. Der Rechnungsprüfungsausschuss ist ein vorberatender Ausschuss. Die Anzahl der Mitglieder soll wie bisher beibehalten werden. Dies waren der Vorsitzende und 2 weitere Mitglieder. Dies entspricht der gesetzlichen Mindestanzahl. Das Sitzungsgeld wurde zuletzt in der Sitzung vom 26.05.2020 auf 15,00 Euro festgesetzt.
Nach Auswertung der Sitzungsgelder in den landkreisangehörigen Kommunen, soll das Sitzungsgeld auf 25,00 Euro angehoben werden. Eine monatliche Pauschale soll nicht bezahlt werden.
Dieser Vorschlag resultiert aus einer Umfrage innerhalb des Landkreises Bad Kissingen. Der Durchschnitt von 12 Rückmeldungen liegt bei rd. 27 Euro. Eine Kommune gibt zusätzlich einen einmaligen Zuschuss von 250,00 Euro als IT-Pauschale und zwei weitere Kommunen bezahlen monatliche zusätzliche IT-Pauschale in Höhe von 50,00 Euro und 15,00 Euro.
Die Satzung tritt einen Tag nach der amtlichen Bekanntgabe im Amtsblatt des Landratsamtes zum 18.05.2026 in Kraft.
MGR Schleicher erklärt, dass eine Erhöhung des Sitzungsgeldes aus seiner Sicht das falsche Signal sende. Die Tätigkeit im Marktgemeinderat sei ein Ehrenamt; statt einer Erhöhung könne die Gemeinde evtl. die Möglichkeit schaffen, entsprechende Beträge zu spenden und hierfür eine Spendenquittung auszustellen.
2. Bgm Nowak erklärt, dass dieser Ansatz zwar nachvollziehbar und honorig sei, es sich bei der Tätigkeit jedoch um ein Ehrenamt handle, das nicht überbezahlt werde. Das Sitzungsgeld stelle lediglich einen kleinen Obolus dar. Zudem stehe es jedem MGR-Mitglied frei, den Betrag zu spenden. Die vorgeschlagene Erhöhung halte er daher für angemessen.
MGR Rest spricht sich dafür aus, dass die Gemeinde sparen solle. Er könne sich deshalb einen Zwischenschritt mit einer Erhöhung auf 20 € vorstellen.
MGR Masso schließt sich dem Vorschlag von MGR Rest an.
Dem Erlass der Satzung, stimmt der MGR zu. Das Sitzungsgeld wird auf 20,00 Euro festgesetzt.
Der Kindergartenverwaltungsausschuss setzt sich gem. Kooperationsvertrag mit der kath. Kirchenstiftung aus dem Bürgermeister, dem kath. Pfarrer oder dessen Vertreter und jeweils einem Vertreter aus dem Marktgemeinderat, der Kirchenverwaltung und des Pfarrgemeinderates zusammen. Bisher hatte diese Funktion der vormals gewählte MGR Sebastian Wirth inne.
Es wäre sinnvoll, wenn sich ein Vertreter im MGR finden würde, der derzeit eigene Kinder im kath. Kindergarten oder im Hort hat.
1.Bgm. Kleinheinz schlägt MGRin Habich als Vertretern der Marktgemeinde im Kindergartenverwaltungsausschuss vor.
Der MGR entsendet MGRin Habich als Vertreterin des MGR in den Kindergartenverwaltungsausschuss.
1. Bgm. Kleinheinz informiert, dass das Amt des Seniorenbeauftragten aus den Reihen des Marktgemeinderates in der letzten Wahlperiode von Wolfgang Illek ausgeführt wurde und man nun einen geeigneten Nachfolger für ihn finden müsse.
Der Senioren- und Behindertenbeauftragte aus den Reihen des Marktgemeinderates soll zukünftig als Bindeglied zwischen dem Markt Wildflecken und den Senioren bzw. dem Senioren- und Behindertenbeirat sein. Er fragt, wer dieses Amt übernehmen würde.
3. Bgm. Trump schlägt MGR Masso vor. Er hat, auch von Berufs wegen, Kontakt mit vielen Bürgern.
MGR Masso würde MGR Gundelach vorschlagen, da dieser in vielen Vereinen aktiv ist.
1. Bgm. Kleinheinz erklärt, dass er auch an MGRin Degelmann für das Amt der Seniorenbeauftragten gedacht habe.
MGRin Degelmann erklärt, dass sie das Amt leider nicht übernehmen könne. Die Treffen im Seniorenbereich fänden meist am Nachmittag statt, zu dieser Zeit sei sie beruflich eingebunden.
MGR Gundelach erklärt, dass er bereit wäre, das Amt des Seniorenbeauftragten zu übernehmen.
Der Marktgemeinderat bestellt MGR Gundelach zum Seniorenbeauftragten der Gemeinde.
1. Bgm. Kleinheinz informiert, dass man in der Vergangenheit aus jedem Ortsteil einen Marktgemeinderat als Jugendbeauftragten gewinnen konnte.
Bei der Aufgabe als Jugendbeauftragter geht es vor allem darum, als Ansprechpartner für die Jugend zu fungieren. Im Alltagsgeschäft konnten dies z.B. der Informationsaustausch mit unseren Gemeindejugendarbeiterinnen Nicole Taubmann und Jana Caspari sein und in Zusammenarbeit z.B. die Organisation der Jugendräume oder Veranstaltungen mit den Jugendlichen zu gestalten bzw. Impulse oder Informationen weiterzugeben.
Bgm. Kleinheinz informiert, dass zwischen der Gemeinde und dem Verein Pro Jugend e.V. des Landkreises Bad Kissingen eine gute Zusammenarbeit stattfindet.
Um den Bedürfnissen der Jugendlichen gerecht zu werden, wäre es schön, wenn wir für diesen Posten ein jüngeres MGR-Mitglied gewinnen könnten und bittet um Vorschläge.
1. Bgm Kleinheinz fragt MGRin Dorn, ob sie erneut bereit wäre, das Amt für den Ortsteil Oberbach zu übernehmen.
3. Bgm Trump schlägt MGR Fröhlich vor.
MGR Fröhlich erklärt, dass er sich für das Amt nicht geeignet sehe, und schlägt stattdessen MGR Weikard vor.
MGR Weikard erklärt sich bereit, das Amt zu übernehmen.
2. Bgm Nowak erklärt, das Amt für den Ortsteil Oberwildflecken übernehmen zu wollen.
Der MGR bestellt die Jugendbeauftragten MGRin Dorn für Oberbach, MGR Weikard für Wildflecken und 2. Bgm Nowak für Oberwildflecken.
Der Arbeitskreis soll den Auftrag bekommen, die Krisenvorsorge im Gemeindegebiet zu analysieren und weiterzuentwickeln, bestehende Strukturen (Feuerwehr, Bauhof, Verwaltung, Vereine, Versorgung) zu bündeln, konkrete Maßnahmenvorschläge für Krisen- und Notfälle zu erarbeiten (z. B. Stromausfall, Unwetter, Hochwasser, Versorgungslagen), sowie die Sensibilisierung der Bevölkerung zu unterstützen.
Zusammensetzung des AK:
| Der Arbeitskreis soll sich wie folgt zusammensetzen: | |
| - | mindestens ein Vertreter des Marktgemeinderates |
| - | engagierte ehrenamtlichen Bürgerinnen und Bürgern |
bzw. fachkundige Personen aus:
Die Verwaltung sowie der 1. Bürgermeister begleiten und unterstützen die Arbeit fachlich und organisatorisch.
Arbeitsweise:
Der Arbeitskreis ist ein beratendes Gremium. Er tagt bei Bedarf (z. B. 2x – 4x jährlich oder projektbezogen).
| Ergebnisse werden: | |
| - | über den Vertreter im Arbeitskreis und |
| - | durch den Ersten Bürgermeister im Marktgemeinderat vorgestellt |
Die Vorschläge oder Berichte sollen informieren, Handlungsempfehlungen und notwendige Maßnahmen aufzeigen. Es soll nicht nur berichtet, sondern bei Bedarf auch in Abstimmung mit dem Ersten Bürgermeister Beschlussvorlagen im Gremium eingereicht werden.
1. Bürgermeister Kleinheinz hat bereits mit o.g. Fachkundigen Personen aus den örtlichen Blaulichtorganisationen sowie Bundeswehr, Kontakt aufgenommen und motivierte sowie geeignete ehrenamtliche zukünftige Arbeitskreismitglieder aus allen Ortsteilen gewinnen können.
1. Bgm. Kleinheinz berichtet, dass er bereits MGR Schmitt und MGR Fröhlich für die Mitarbeit im Arbeitskreis gewinnen konnte. Er bittet das Gremium um weitere Vorschläge.
MGR Schmitt berichtet von einem Webinar, an dem er gemeinsam mit MGR Fröhlich teilgenommen habe. Dabei sei deutlich geworden, wie wichtig ausreichend Personal sei, das in Notfällen als Ansprechpartner zur Verfügung stehe.
MGR Fröhlich erklärt, dass er den bestehenden Handlungsbedarf sehe und bereit sei, im Arbeitskreis mitzuarbeiten.
MGR Trump führt aus, dass dem Feuerwehrwesen hierbei zwar eine große Bedeutung zukomme, jedoch auch weitere Personen mit unterschiedlichen Fachkenntnissen wichtig seien, beispielsweise aus dem IT-Bereich. Er fragt, ob auch MGR Weikard in den Arbeitskreis gehen möchte.
MGR Weikard erklärt, dass mit den beiden MGR-Mitgliedern ein guter Grundstein gelegt sei. Er sei aber bereit, den Arbeitskreis von außen zu unterstützen.
1. Bgm. Kleinheinz richtet abschließend einen Aufruf an die Bürgerinnen und Bürger. Wer sich für eine Mitarbeit berufen fühle, könne sich gerne im Rathaus melden.
Der Marktgemeinderat beschließt die Einrichtung des Arbeitskreises „AK Krisen- und Notfallmanagement für Markt Wildflecken“.
Der Arbeitskreis hat die Aufgabe, die Krisenvorsorge und das Notfallmanagement im Gemeindegebiet zu analysieren, weiterzuentwickeln und konkrete Maßnahmenvorschläge zu erarbeiten.
Dem Arbeitskreis gehört mindestens ein Vertreter des Marktgemeinderates an. Darüber hinaus sollen engagierte ehrenamtliche Bürgerinnen und Bürger sowie fachkundige Personen eingebunden werden. Die Verwaltung und der Erste Bürgermeister unterstützen die Arbeit des Arbeitskreises organisatorisch und fachlich.
Als Vertreter des Marktgemeinderates sind MGR Schmitt und MGR Fröhlich entsandt.
Der Arbeitskreis ist beratend tätig. Die erarbeiteten Ergebnisse und Vorschläge werden durch die Vertreter des Arbeitskreises sowie durch den Ersten Bürgermeister im Marktgemeinderat vorgestellt und bei Bedarf zur Beschlussfassung vorgelegt.
Worte der neu gewählten Bürgermeister
1. Bürgermeister Daniel Kleinheinz begrüßte die Mitglieder des neu gewählten Marktgemeinderates sowie die anwesenden Bürgerinnen und Bürger zur konstituierenden Sitzung. Er dankte allen Gewählten für ihre Bereitschaft, Verantwortung für die Gemeinde zu übernehmen, und betonte die Bedeutung eines respektvollen und sachlichen Miteinanders über Partei- bzw. Listengrenzen und Ortsteile hinweg.
Im Mittelpunkt seiner Ausführungen standen die gemeinsamen Aufgaben der kommenden Wahlperiode. Genannt wurde insbesondere der Neubau der Kläranlage, die Sicherung der Trinkwasserversorgung, die Sanierung der Infrastruktur, die Entwicklung der Ortsteile, die Zukunft von Schule und Kindertageseinrichtungen sowie die Unterstützung von Familien, Senioren, Vereinen und Ehrenamt. Ebenso hob er die Themen Digitalisierung, Daseinsvorsorge und langfristige Gemeindeentwicklung hervor.
Der Bürgermeister warb für eine konstruktive Zusammenarbeit im Marktgemeinderat mit dem Ziel, Entscheidungen transparent, verlässlich und zum Wohl der gesamten Gemeinde zu treffen. Dabei betonte er die gemeinsame Verantwortung für Oberbach, Wildflecken und Oberwildflecken.
Abschließend übergab er dem Marktgemeinderat ein Arbeitsbuch „Gemeindeentwicklung Markt Wildflecken 2026–2032 welches er über mehrere Jahre hinweg verfasst hat“, als Grundlage für die zukünftige gemeinsame Arbeit und sprach sich für einen respektvollen, ehrlichen und lösungsorientierten Umgang in der neuen Wahlperiode aus.
| Neben dem Arbeitsbuch erhielten alle Marktgemeinderäte 3 gebundene Ausgaben von: | |
| - | Kommunales Taschenbuch 2026 (Verlag Bayerische Gemeindezeitung) |
| - | Taschenbuch für Gemeinde- und Stadträte in Bayern (Boorberg-Verlag) |
| - | Textausgabe von Gemeindeordnung, Verwaltungs-Gemeinschaftsordnung, Landkreisordnung (Jüngling-Verlag). |
Der neu gewählte 2. Bürgermeister Herbert Nowak bedankt sich für das entgegengebrachte Vertrauen und erklärt, dass er das Amt mit Respekt, Demut und Freude annehme. Er gehört dem Marktgemeinderat seit 18 Jahren an und war in den vergangenen 12 Jahren als Dritter Bürgermeister tätig. Sein gemeinsames Ziel mit dem Gremium sei es stets gewesen und bleibe es auch künftig, das Beste für Wildflecken und seine Ortsteile zu erreichen.
Rückblickend schildert er, dass die erste Amtsperiode für ihn aufgrund tiefer Gräben und bestehender Gruppierungen im Marktgemeinderat teilweise deprimierend gewesen sei. In den darauffolgenden Jahren habe sich das Gremium jedoch anders aufgestellt. Die Sitzverteilungen seien in den vergangenen zwölf Jahren stets gemischt gewesen. Es habe viele und teilweise auch harte Diskussionen gegeben, zahlreiche Entscheidungen seien am Ende jedoch oft einstimmig getroffen worden.
Besonders hebt er hervor, dass es kein starres Listendenken gegeben habe und sich Mehrheiten häufig unterschiedlich gebildet hätten. Die Zusammenarbeit im Gremium beschreibt er als offen, fair und ehrlich. Abschließend betont er, dass er sich geehrt fühle und sich auf die weitere Zusammenarbeit im Marktgemeinderat freue.
Der neu gewählte 3. Bürgermeister Holger Trump betont, dass er sich auf die zukünftige Zusammenarbeit im Marktgemeinderat freue – unabhängig von der Funktion oder Position. Er hebt hervor, dass dem Gremium viele kluge Köpfe sowie junge und engagierte Mitglieder angehören. Abschließend bedankt er sich beim gesamten Marktgemeinderat und spricht den Wunsch auf eine gute und erfolgreiche Zusammenarbeit in den kommenden sechs Jahren aus.
Nachdem Herr Axel Lagemann aus beruflichen Gründen nicht an der konstituierenden Sitzung am 11. Mai 2026 teilnehmen konnte, wird durch Bgm. Kleinheinz die Vereidigung zum Marktgemeinderat in der heutigen Sitzung nachgeholt.
Die heute zur Beschlussfassung vorgelegte Geschäftsordnung für den Marktgemeinderat des Marktes Wildflecken und seiner Ausschüsse entspricht im Wesentlichen der bisher gültigen Geschäftsordnung, die auf der Mustergeschäftsordnung des Bayerischen Gemeindetages basiert.
Dem MGR wurden im Vorfeld zur heutigen Sitzung die gültige Geschäftsordnung sowie die Informationen des Arbeitskreises „Neue Geschäftsordnungsmuster 2026 -Bayerischer Gemeindetag (BayGT)“ übermittelt. Weiterhin wurde der Entwurf der neuen Geschäftsordnung über das Ratsinformationssystem zur Einsichtnahme bereitgestellt. In die heute vorliegende Geschäftsordnung für die Legislaturperiode 2026 – 2032 wurden die Anregungen des o.g. Arbeitskreises, der Fachreferenten des BayGT sowie die geänderte Rechtsprechung eingearbeitet
Der MGR beschließt den Erlass der Geschäftsordnung mit den schriftlich niedergelegten Änderungen.
Die Bauherren stellen einen Antrag auf Tektur zum bereits in der Marktgemeinderatssitzung vom 24.02.2026 behandelten Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Fertiggarage und Carport in der Rückbergstraße 21 in Wildflecken. Gegenüber dem ursprünglichen Bauantrag ergeben sich folgende Änderungen:
Auf der Nord-, Ost-, und Westseite wurde die Position und Größe der Fenster geändert.
Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen die beantragte Tektur.
Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum eingereichten Antrag auf Tektur.
Der Bauherr plant die Errichtung einer Batteriegroßspeicher-Anlage von insgesamt 1,6 MW Leistung und 15 MWh Kapazität Im Gewerbepark in Oberwildflecken. Das Bauvorhaben dient dazu, elektrische Energie aus dem Stromnetz aufzunehmen, zwischenzuspeichern und bei Bedarf wieder abzugeben, um Schwankungen im Stromnetz auszugleichen.
Bei dem Baugrundstück handelt es sich um eine als Gewerbefläche ausgewiesene Fläche. Zum aktuellen Zeitpunkt befindet sich bereits eine Bestands-Batteriespeicheranlage auf dem Grundstück, welche durch die beantragte/ neue Anlage ersetzt werden soll.
Der bereits vorhandene Netzanschluss sowie bestehende technische Infrastruktur können direkt genutzt werden und sind somit vorgerichtet.
Die durch das Bauvorhaben neu versiegelten Flächen werden auf das erforderliche Minimum begrenzt. Die Speicheranlage wird durch einen 1,80m hohen Zaun eingefriedet und gesichert.
Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen das geplante Bauvorhaben.
Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben „Errichtung einer Batteriegroßspeicher-Anlage“.
Die Bauherrin stellt einen Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung einer Überdachung als Unterstand für Pferde im Balthasarmühlenweg 9 in Wildflecken. Das Bauvorhaben befindet sich gem. § 35 BauGB im Außenbereich und ist vollständig erschlossen.
Geplant ist es, am bestehenden Stall einen Unterstand mit den Abmessungen 13,67 x 5,25 Meter zu errichten. Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen das geplante Bauvorhaben.
Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zum geplanten Bauvorhaben.
Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur 2. Änderung des B-Plans Gewerbegebiet „An der Weisbacher Straße“ mit integrierter Grünordnung der Stadt Bischofsheim in der Rhön.
Im Zusammenhang mit der Straßensanierung im Gartenweg in Oberwildflecken liegt der Verwaltung das 1. und 2. Nachtragsangebot der Firma Stolz vor. Das 1. Angebot beruht auf den nicht in der Ausschreibung enthaltenen Mehraufwand durch die zuvor verlegten Glasspeedpipes.
Diese mussten aufgrund nicht vorhandener Pläne besonders behutsam und von Hand freigelegt, umverlegt und anschließend wieder an Ort und Stelle gebracht werden.
Man hatte von Seiten der Verwaltung versucht, den Glasfaserausbau im Bereich des Gartenweges zeitlich nach hinten zu verschieben. Dies gelang jedoch nur teilweise bis zum Abschluss der Sanierung der Trinkwasserleitung. Anschließend musste die Ausbaufirma darauf drängen, die Speedpipes zu verlegen.
Das 1. Nachtragsangebot der Firma Stolz „Zusätzliche Leistungen und Erschwernisse durch LWL-Glasfaserleitungen des AG“ beläuft sich auf 10.179,78 Euro brutto.
Das 2. Angebot beinhaltet in Summe 9 Schachtabdeckungen der Klasse D, die in der Ausschreibung nicht enthalten waren aber benötigt werden. Weiterhin wurden ca. 50 Meter zusätzliche Hochborde um Kreuzungsbereich Gartenweg-Thüringer Straße-Hirtenweg benötigt.
Das 2. Nachtragsangebot der Firma Stolz „Sonstige zusätzliche Leistungen auf Anordnung des AG“ beläuft sich auf 13.596,59 Euro brutto.
Beide Nachtragsangebote müssen vom techn. Büro Köhl noch abschließend geprüft werden.
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, das 1. und 2. Nachtragsangebot der Firma Stolz wie vorgetragen zu beauftragen.
Im Zusammenhang mit der Straßensanierungsarbeiten im Gartenweg in Oberwildflecken liegt der Verwaltung ein Angebot der Firma BBS Bodenbehandlung Schweinfurt für die Entsorgung des ausgebauten, teerhaltigen Asphalts in Höhe von 7.253,05 Euro brutto vor. Die Kosten für die Haufwerksentsorgungen waren bereits in der Kostenschätzung des techn. Büro Köhl kalkuliert und entsprächen dem momentanen Preisgefüge.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Auftrag an die Firma BBS Bodenbehandlung Schweinfurt zu vergeben.
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, den Auftrag zur Entsorgung der teerhaltigen Asphaltschollen zu einem Preis von 7.253,05 Euro brutto an die Firma BBS Bodenbehandlung Schweinfurt zu vergeben.
Die Sinntalschule in Wildflecken wurde als StartChancenSchule (SCP-Förderprogramm) ausgewählt. In diesem Rahmen stehen unserer Grund- und Mittelschule in den kommenden 9 -10 Jahren Gelder zur Verfügung, um in verschiedenen Handlungsfeldern Chancengerechtigkeit für alle Schüler anzubahnen.
Das Startchancen-Programm stellt das größte Bildungsprogramm in der Geschichte der Bundesrepublik dar. Sowohl für die pädagogische, rechtliche und haushaltsmäßige Überprüfung des Programms und seiner Wirkungen ist es daher unerlässlich, die schulischen Einzelentscheidungen nachvollziehen zu können. Die grundlegenden Programmentscheidungen hat die Schule in eigener Verantwortung nachvollziehbar und transparent so zu nachzuweisen, dass die Projekte jederzeit und anlasslos eingesehen werden können.
In der Sinntalschule wurden und werden nach und nach Ziele entwickelt und über verschiedene Maßnahmen deren Erreichung angebahnt. Diese Ziele werden mit dem Schulamt abgestimmt, dort genehmigt und dann an die Regierung zur endgültigen Genehmigung weitergeleitet.
Begegnungsflächen zur Kommunikation, Lern- und Ruhezonen für stilles Arbeiten sind eines dieser Ziele. Somit möchte die Sinntalschule im Ganztagstrakt (OGS) die Begegnungsflächen erweitern und einen neuen Raum gestalten. Die Schüler waren in die Planung eingebunden. Sie haben ein Konzept erstellt und passendes Mobiliar verglichen und ausgewählt.
Die Förderung gem. dem SCP-Förderprogramm ist in 3 Säulen eingeteilt. Kosten die der Säule I zugeordnet werden, beinhalten einen Eigenanteilen des Sachaufwandsträgers (Kommunen) von 30 %. Kosten bzw. Maßnahmen in der Säule II und III werden zu 100 % über den Bund gefördert.
Das o.g. Mobiliar für den Raum in der OGS kann als Schülerprojekt aus der Säule II finanziert werden, die keinen Eigenanteil für die Kommune beinhaltet.
Die Sanierung des Raumes in der OGS und Aufrüstung für eine Nutzung durch Schüler muss hingegen aus Säule I finanziert werden.
Weiterhin soll für mehrere Bereiche innerhalb der Schule, Aula, Verbindungsgang, Mittagsverpflegung OGS und auf dem Gang vor Klassenzimmern eine verbesserte Lernumgebung geschaffen werden. Es sollen auch Trennwände und Sofa- bzw. Polstersitzmöbel angeschafft werden, die gleichzeitig auch dem Schallschutz bzw. einer Verbesserung der Raumakustik dienen. Im kommenden Jahr sollen weitere Schallschutzmaßnahmen erfolgen bzw. bauliche Maßnahmen beantragt werden. Für die in diesem Jahr zu beschaffende Möbel wurden von der Schulleitung Angebote eingeholt und verglichen.
Das neue Mobiliar soll über die Fa. Wehrfritz beschafft werden. Das Angebot beläuft sich auf insgesamt 32.088,70 Euro, wovon ca. 16.000 Euro auf die Säule I des Startchancenprogramms entfallen. Dies bedeute für die Gemeinde einen Eigenanteil von ca. 4.800 Euro.
Für den zu renovierende Raum in der OGS kann ebenfalls über die Säule I gefördert werden, sodass hier ebenfalls nur ein Eigenanteil von 30 % für den Markt Wildflecken entsteht. Für den Raum wurden Angebote von örtlichen Baudekorations- bzw. Malerbetrieben eingeholt. Auch für die Elektroinstallationsarbeiten wurden Angebote eingeholt.
Der Auftrag für die Trockenbau- und Verputzarbeiten soll an die Fa. Jochen Hahn aus Oberbach mit einer Auftragssumme von 12.947,20 Euro (Brutto) vergeben werden und für die Elektroinstallationsarbeiten soll der Auftrag der Fa. Elektro Kirchner aus Oberbach mit einer Auftragssumme von 4.921,64 Euro (Brutto) erteilt werden. Im Angebot der Fa. Hahn sind noch Sanierungsarbeiten am Aufzugschacht in Höhe von rd. 2.900,00 Euro (Brutto) enthalten, diese können nicht über das SCP abgerechnet werden.
Die Gesamtkosten für die Sanierungsarbeiten, welche über das SCP Förderprogramm abgerechnet werden können belaufen sich auf ca. 14.968,84 Euro und davon trägt der Markt Wildflecken einen Eigenanteil in Höhe von ca. 4.490,65 Euro. Die Sanierung der Wand am Aufzugschat in Höhe von rd. 2.900,00 Euro muss der Markt Wildflecken übernehmen.
Weiterführende Informationen zum Startchancen-Investitionsprogramm:
Säule I: Lernumgebung gezielt weiterentwickeln
Die Mittel aus dem Investitionsprogramm (Säule I) werden über die Förderrichtlinie Startchancen – Investitionsprogramm (SC-I-R) an die Schulaufwandsträger ausgezahlt.
| Die Förderung erfolgt als Anteilsfinanzierung: | |
| • | 70 % der zuwendungsfähigen Kosten trägt der Bund, |
| • | 30 % die Schulaufwandsträger selbst. Für einzelne finanzschwache |
|
| Kommunen kann der Freistaat den Eigenanteil senken, sodass bis zu 90 % |
|
| Förderung möglich sind. |
| Insbesondere bedeutet das für die Schulen: | |
| • | Investitionen in Neubau, Umbau, Erweiterung und Modernisierung von Gebäuden, |
| • | barrierefreie und klimagerechte Infrastruktur, |
| • | Anschaffung nachhaltiger und lernförderlicher Ausstattung (z. B. digitale Infrastruktur, Lernlabore, Rückzugsbereiche, multifunktionale Räume), |
| • | Finanzierung vorbereitender Planungsmaßnahmen. |
Förderempfänger ist nicht die einzelne SCP-Schule, sondern der jeweilige Schulaufwandsträger. Dieser stellt und verantwortet den Förderantrag. Pro SCP-Schule stehen dem Schulaufwandsträger im Schnitt rd. 830.000 Euro (über die Programmlaufzeit von insgesamt zehn Jahren) zur Verfügung. Die Investitionsförderung soll grundsätzlich jeder SCP-Schule zugutekommen, aber es steht dem jeweiligen Schulaufwandsträger frei, die Mittel bis zu einem gewissen Grad an einzelnen SCP-Schulen zu kumulieren. Die jeweils zur Verfügung stehende Fördersumme sollte möglichst mit einigen wenigen Schwerpunktmaßnahmen ausgeschöpft werden. So kann auch der an Träger und Schule entstehende Verwaltungsaufwand vermindert werden. Das Staatsministerium bittet zudem um Beachtung, dass es insbesondere im Hinblick auf Ausstattungsgegenstände (z.B. Tische, Stühle, etc.) auch Überschneidungen mit dem sog. „Chancenbudget“ aus der Säule II geben kann. Im Hinblick auf eine möglichst effektive Verwirklichung der pädagogischen Zielrichtungen und Umsetzung der Programmvorgaben ist notwendig, die Ausgaben vor allem in den Säulen I und II aneinander anzupassen. Die Möglichkeiten aus dem „Chancenbudget“ sollten nicht in Anspruch genommen werden, wenn die Maßnahme stattdessen durch das „Investitionsprogramm“ finanziert werden kann. Andererseits stehen in der Säule II eine Bandbreite an Maßnahmen zur Verfügung, die die Investitionen in den Säulen I und III ergänzen und abrunden. Dies verdeutlicht die überragende Bedeutung in der Zielvereinbarung niedergelegten Programmausgestaltung durch die Schulleitung. Durch übereifriges oder unabgestimmtes „Los-legen“ werden diese Synergieeffekte regelmäßig verpuffen.
Das Staatsministerium empfiehlt hinsichtlich des aus Sicht der SCP-Schule notwendigen Bedarfs eine enge Abstimmung der Schulleitung und der Schulaufsicht (hier: Schulamt).
Bgm. Kleinheinz erläutert anhand einer Präsentation die vorgesehenen Maßnahmen.
Der MGR hat die Informationen zum SCP-Förderprogramm zur Kenntnisgenommen und stimmt der Beschaffung von neuem Mobiliar mit einem Eigenanteil für den Markt Wildflecken in Höhe von rd. 4.800 Euro wie vorgetragen zu. Weiterhin stimmt er der Auftragserteilung an die Fa. Jochen Hahn und Elektro Kirchner zur - Renovierung des OGS-Aufenthaltsraumes und - des Aufzugschachts mit einem Eigenanteil von insgesamt rd. 7.390,65 Euro wie vorgetragen zu.
Die Verwaltung unterrichtet den MGR auch zukünftig in Zusammenarbeit mit Schulleitung, über die geplanten Maßnahmen und Fördermöglichkeiten im Rahmen des SCP-Förderprogramms.
Bereits seit längerer Zeit beschäftigt sich die Verwaltung mit der Beschaffung elektronischer Schließanlagen für die öffentlichen Gebäude im Gemeindegebiet. So wurde bereits die Außenhülle der Sinntalschule, sowie der Gemeindetrakt am Sportheim in Wildflecken und das Helmut-Patzke-Stadion mit elektronischen Schließzylindern ausgestattet. Auslöser hierfür war unter anderem der Verlust eines Schul-Schlüssels durch eine Lehrkraft. Bei Verlust eines Schlüssels, der Teil einer herkömmlichen Schließanlage ist, muss meist die komplette Schließanlage getauscht werden, was mit immensen Kosten verbunden sein kann. So kostet beispielsweise das Nachfertigen eines einzelnen Schlüssels bis zu 100 Euro und vom Versenden der Schlüsselkarte bis zum Erhalt der bestellten Schlüssel können schnell bis zu zwei Wochen Zeit vergehen.
In weiteren Schritten sollen auch im Bauhof sowie im Feuerwehrhaus und im Rathaus nach und nach elektronische Schlösser verbaut werden. Diese Erweiterungen sind mit der geplanten Software problemlos und jederzeit möglich.
| Die Vorteile einer elektronischen Schließanlage gegenüber einer herkömmlichen, analogen Schließanlage sind: | |
| • | Nachvollziehbare und übersichtliche Schlüssel- und Rechte-, bzw. Zutrittsverwaltung |
| • | Günstige Kopien von individuell erstellten Schlüsseln für bestimmte Gebäude und Räume binnen weniger Minuten möglich |
| • | Kein Austausch der gesamten Schließanlage bei Verlust eines Transponders nötig |
Auf Grundlage der jüngst beschlossenen Satzungen für die Nutzung des Haus des Gastes schlägt die Verwaltung vor, nun auch dieses Gebäude mit elektronischen Schlössern auszustatten.
Ein weiterer entscheidender Aspekt, der aus Sicht der Verwaltung für den Austausch der Schließanlage spricht, ist die Tatsache, dass der Verbleib zahlreicher Schlüssel für das Haus des Gastes nach wie vor unbekannt ist. Eine aktuelle Liste, wer grundsätzlich Zugang zum Haus des Gastes hat, existiert nicht.
Das der Verwaltung vorliegende Angebot über den Austausch, bzw. den teilweisen Austausch der aktuellen Schließanlage durch ein elektr. Schließsystem konzentriert sich vorerst auf den Zugang ins Gebäude selbst, den Zugang zum Saal, den Räumen der Feuerwehr und den Zugang zum Proberaum der Blaskapelle Oberbach. Das Angebot beinhaltet außerdem die erforderliche Software zur Installation im Rathaus, sowie das dazugehörige Programmiergerät für die Schlösser und Transponder, die Montagekosten für in Summe 7 Schließzylinder, 10 programmierbare Transponder, sowie die Installation, die Inbetriebnahme und Funktionsprüfung der Software.
Das Angebot der Firma Krönlein, die den Markt Wildflecken beinahe bei allen Schließanlagen betreut, beläuft sich auf 6.896,47 Euro brutto.
Die Verwaltung schlägt vor, den Auftrag zur teilweisen Umrüstung wie oben beschrieben an die Firma Krönlein zu vergeben.
Bgm. Kleinheinz stellt die weiteren Schritte vor. Vorgesehen sind eine Bestandsaufnahme der vorhandenen Ausstattung, die Entrümpelung und Ordnung der Räumlichkeiten, die Klärung der künftigen Nutzung sowie die Vorbereitung notwendiger Umbaumaßnahmen.
Er stellt in den Raum, ob Arbeiten teilweise in Eigenleistung bzw. ehrenamtlich erbracht werden können und ob ein gemeinsamer Arbeitseinsatz der Vereine möglich ist. Zudem wird die Frage der Koordination sowie der Priorisierung einzelner Maßnahmen angesprochen.
Ziel ist es, gemeinsam eine praktikable und wirtschaftliche Lösung zu schaffen, die langfristig den Vereinen, den Bürgerinnen und Bürgern sowie der Gemeinde zugutekommt.
3. Bgm. Trump spricht sich dafür aus, einen Ortstermin mit dem neu gewählten Marktgemeinderat durchzuführen, um alle Beteiligten auf den aktuellen Stand zu bringen.
MGR Schmitt sichert zu, dass das Orga-Team bzw. der Vereinsring die Koordination übernehmen kann und dieser auf die Gemeinde zukommt. Er bittet noch etwas abzuwarten, insbesondere weil im Juli noch die Volkswandertage anstehen.
Bgm. Kleinheinz bittet MGR Rest und MGR Schmitt, das Thema im Vereinsring anzusprechen und ihn über die Ergebnisse zu informieren. Er bedankt sich schon jetzt für die Bereitschaft.
Der MGR stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, den Auftrag zur teilweisen Umrüstung der Schließanlage im Haus des Gastes wie vorgetragen zu einem Preis von 6.896,47 Euro brutto an die Firma Krönlein aus Schweinfurt zu vergeben.
Standort-Dialog der Bundeswehr in München
Bgm. Kleinheinz berichtet von seiner Teilnahme am Standort-Dialog der Bundeswehr am 20. Mai 2026 in München. Er verweist auf den Artikel in der Juni-Ausgabe der Wildfleckener Nachrichten.
Außerdem kündigt er an, dass er bei einem weiteren Termin bei der BImA im Juni in Berlin die Themen vertiefen zu wollen.
Kleinkindschaukel für Spielplatz
3. Bgm. Trump fragt noch einmal nach der Möglichkeit für eine Kleinkinderschaukel auf dem Spielplatz in Oberbach.
Bgm Kleinheinz verspricht, Angebote für alle Spielplätze einzuholen.
Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung gewinnt eine moderne, direkte und zuverlässige Bürgerkommunikation zunehmend an Bedeutung. Vor diesem Hintergrund wird die Einführung der Heimat-Info App sowie die Neukonzeptionierung der gemeindlichen Website für den Markt Wildflecken vorgeschlagen.
Die Heimat-Info App hat sich mittlerweile in über 1.000 Kommunen als moderne Informationsplattform etabliert. Sie ermöglicht die zentrale Bündelung von Informationen aus Verwaltung, Vereinen, Einrichtungen, Tourismus und Landkreis und stellt diese den Bürgerinnen und Bürgern direkt per Push-Nachricht auf dem Smartphone zur Verfügung.
Ziel ist es, die Bürgerinformation nachhaltig zu verbessern, das Vereinsleben zu stärken und die digitale Infrastruktur des öffentlichen Lebens weiter auszubauen.
Die Einführung der App unterstützt insbesondere die strategischen Ziele des Marktes Wildflecken in den Bereichen:
Die App bietet unter anderem folgende Funktionen:
Durch automatisierte Schnittstellen reduziert sich der Verwaltungsaufwand erheblich. Gleichzeitig werden die digitale Sichtbarkeit und Außendarstellung des Marktes gestärkt.
Relaunch der gemeindlichen Webseite für den Markt Wildflecken
Die bestehende kommunale Webseite des Marktes Wildflecken entspricht in ihrer aktuellen Form nicht mehr den technischen Standards einer modernen Verwaltung und wird den gesetzlichen Anforderungen an Barrierefreiheit, Nutzerführung und Schnittstellenkompatibilität nur unzureichend gerecht.
Die Webseitenstruktur ist aufgrund vieler Jahre der inhaltlichen Erweiterung und unterschiedlicher Pflegepraktiken zunehmend unübersichtlich geworden. Sowohl für Bürgerinnen und Bürger als auch für Mitarbeitende in der Verwaltung ist die Bedienung erschwert.
Einschätzung der Verwaltung
Im Rahmen der Online-Zuschaltung stellt Herr Schweiker von der Firma Cosmema GmbH neben der Heimat-Info App ebenfalls die geplante Neukonzeptionierung und Modernisierung der gemeindlichen Website vor und beantwortet die Fragen der Marktgemeinderäte.
Bgm. Kleinheinz erläutert im Rahmen der Online-Präsentation zur Gemeinde-App die Bedeutung moderner digitaler Kommunikationswege für den Markt Wildflecken. Bürgerinnen und Bürger erwarteten aktuelle Informationen zunehmend schnell und über verschiedene Kanäle. Die Heimat-Info-App solle daher als zusätzlicher Kommunikationskanal die bestehenden Informationsangebote der Gemeinde ergänzen und eine direkte sowie zeitnahe Information der Bevölkerung ermöglichen. Darüber hinaus unterstütze sie die Transparenz kommunaler Entscheidungen, die Arbeit von Vereinen und Ehrenamtlichen sowie die Bekanntmachung von Veranstaltungen und Angeboten. Die App leiste damit einen wichtigen Beitrag zu den strategischen Zielen des Marktes Wildflecken in den Bereichen Digitalisierung, Bürgernähe, Transparenz sowie Stärkung von Gemeinschaft und Zusammenhalt. Die bisherigen Informationswege würden durch die App ergänzt, jedoch nicht ersetzt.
Er erläutert auch die Notwendigkeit eines Relaunchs der gemeindlichen Homepage. Die bestehende Internetseite sei über viele Jahre gewachsen und dadurch teilweise unübersichtlich geworden. Informationen seien nicht immer leicht auffindbar, die Barrierefreiheit entspreche nicht mehr den aktuellen Anforderungen und die Optimierung für mobile Endgeräte sei nur eingeschränkt gegeben. Zudem hätten sich die technischen und gestalterischen Anforderungen sowie die Nutzung verschiedener digitaler Kanäle verändert. Ziel des Relaunchs sei eine moderne, übersichtliche und barrierefreie Internetpräsenz mit verbesserter Nutzerführung. Die Homepage solle künftig als digitale Visitenkarte, Informationsportal und zentrale Bürgerservice-Plattform dienen und langfristig einfacher zu pflegen sein.
3. Bgm. Trump meint, dass eine App das Mittel der Wahl sei und insbesondere auch für den Tourismus zahlreiche Vorteile biete.
MGR Schleicher fragt nach der Einsparung in personeller Hinsicht. Man sollte dies bei der künftigen Personalplanung beachten.
MGR Fröhlich erwidert, dass die Einführung einer App sowie damit verbundene Umstrukturierungen mit erheblichem Zeit- und Arbeitsaufwand verbunden sind. Gleichzeitig könne die Nutzung digitaler Medien dazu beitragen, neue und qualitativ bessere Informationen für die Gemeinde bereitzustellen. Eine App erleichtert viele Dinge, insbesondere die vorgestellten Möglichkeiten dieser App, aber aufgrund dessen kann sicherlich kein Personal eingespart werden. Er vergleicht dies in diesem Zusammenhang mit der Einführung der App „Firemanager“ bei den gemeindlichen Feuerwehren.
Im Rahmen örtlicher Begehungen der Straßen- und Platzflächen im Gemeindegebiet Oberwildflecken und Wildflecken wurden verschiedene Schachtabdeckungen, Regeneinläufe sowie angrenzende Bord- und Asphaltbereiche festgestellt, bei denen eine Regulierung, Anpassung oder Instandsetzung erforderlich ist.
In Summe stellen sich die Angebote zur Schachtsanierung wie folgt dar:
Fa. Reinhold Bernhard: Schachtsanierung und Material - 7.983,89 Euro
Fa. BBK-ASP: Schachtregulierung - 8.310,96 Euro
Summe: 16 294,85 Euro
Die Verwaltung schlägt vor, die Angebote, wie zuvor beschrieben, an die beiden o.g. Anbieter zu vergeben. Im Vorfeld werden alle betroffenen Schachtbauwerke noch einmal gemeinsam in Augenschein genommen und mit Hinblick auf bevorstehende Straßensanierungsmaßnahmen die tatsächliche Dinglichkeit beurteilt.
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, die Angebote wie vorgetragen an die beiden Anbieter zu vergeben. Im Vorfeld muss jedoch nochmals überprüft werden, ob einzelne Maßnahmen ggf. im Rahmen geplanter Straßensanierungsarbeiten mit erledigt werden können.
Im Rahmen des Neubaus der Kläranlage im Ortsteil Oberbach, ist es dringend erforderlich den dort angefallen Klärschlamm zeitnah räumen zu lassen. Die Klärschlammräumung der Teiche, sowie des Vorklärbeckens wird bereits seit Jahren durch das WWA gefordert. Aufgrund des bevorstehenden Baubeginns hatte man seitens der Verwaltung immer wieder um Aufschub gebeten, um diese aufwendige Prozedur möglichst nicht doppelt durchführen zu müssen. Inzwischen wurde der Klärschlamm in Menge und Beschaffenheit untersucht.
Bereits im Dezember 2025 fanden erste Ortstermine mit der Firma DU-Umwelttechnik statt.
Die erste Befahrung der Klärteiche i. V. m der anschließenden Analytik fand am 25.03.2026 statt. In Summe handelt es sich lt. der durchgeführten Mengenmessung durch die Fa. UD-Umwelttechnik um rd. 2000 m³ Klärschlamm. Auf dieser Grundlage ist der Verwaltung eine erste Kostenschätzung unterbreitet worden, der jedoch zu diesem Zeitpunkt keinerlei Analytik zugrunde lag. Diese erste Schätzung belief sich auf rd. 395.000 Euro netto.
Da der Firma DU-Umwelttechnik bis Dato keine aussagekräftige Analytik des Klarschlamms vorlag, ist man bei der Kostenschätzung von einer anschließenden Verwertung des Klärschlamms auf thermischer Basis (Verbrennung) ausgegangen.
Nach der tatsächlich vorliegenden Klärschlammanalyse liegt der Verwaltung nun ein finales Angebot der Firma UD-Umwelttechnik zur Klärschlammräumung aller Teiche und Becken vor. Entgegen der ersten Kostenschätzung muss der entnommene Klärschlamm nicht thermisch verwertet werden, sondern kann, sofern dieser rechtzeitig geräumt wird, als Dünger in der Landwirtschaft ausgebracht werden. Diese Tatsache schmälert das Angebot der Fa. DU-Umweltdienst um beinahe 300.000 Euro. Das Angebot der Fa. DU-Umwelttechnik zur Klärschlammräumung mit anschließender Verwertung als Dünger in der Landwirtschaft beläuft sich auf 98.885,20 Euro netto.
Die Firma DU-Umweltdienst könnte bei Auftragsvergabe umgehend mit der Räumung beginnen. Das WWA Bad Kissingen ist bereits über das Vorhaben informiert.
Die Verwaltung schlägt vor, den Auftrag zur Klärschlammräumung auf der Kläranlage Oberbach zu einem Preis von 98.885,20 Euro an die Firma DU-Umwelttechnik zu vergeben.
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, den Auftrag zur Klärschlammräumung auf der Kläranlage Oberbach zu einem Preis von 98.885,20 Euro an die Firma DU-Umwelttechnik zu vergeben.
Aufgrund des maroden Zustandes der straßenseitigen Holzzaunanlage am Bergfriedhof in Wildflecken, hat sich die Verwaltung ein Angebot der Firma Kaftan zur Erneuerung der Zaunanlage entlang der Reußendorfer Straße eingeholt. Der bestehende Zaun stellt neben seinem aktuellen Erscheinungsbild auch ein erhebliches Hindernis für den gemeindlichen Bauhof dar. Insbesondere bei Mäharbeiten und den herbstlichen Laubentsorgungen.
Weiterhin soll in diesem Zuge auch das Eingangstor an der breiten Zugangstreppe mit erneuert werden.
Das Angebot der Firma Kaftan beläuft sich auf 3876,43 Euro brutto und beinhaltet rd. 65 Meter Zaun + die Neugestaltung des Eingangstores mit Doppelstabmatten.
Der Marktgemeinderat stimmt dem Vorschlag der Verwaltung zu, den Auftrag für die Erneuerung der Zaunanlage zu einem Preis von 3876,43 Euro an die Firma Kaftan zu vergeben.
Nach Rücksprache mit dem WWA Bad Kissingen, müssen die gem. RZW2025 beantragen Bauvorhaben (obere Rabensteinstraße, Tiroler Weg) solange zurückgestellt werden, bis sämtliche Maßnahmen, die gem. RZWas2021 bewilligt wurden, vollständig abgerechnet wurden.
Somit musste die Ausschreibung der oberen Rabensteinstraße, welche bereits über Aumas veröffentlicht wurde, leider zurückgezogen werden.
Der Bereich der Rabensteinstraße zwischen der Sonnenstraße und der Rückbergstraße wurde bereits über das Förderverfahren RZWas2021 beantragt und bewilligt. Dieser Abschnitt wird aller Voraussicht nach in der KW 23 neu ausgeschrieben. Es ist geplant, die Straße in diesem Bereich lediglich mit einer Tragschicht auszubauen und die Feinschicht erst aufzutragen, wenn auch der Rest der Rabensteinstraße gem. RZWas2025 saniert werden kann, um vermeidbare Risse zu verhindern.
Fischereipachtvertrag für die Sinn in Oberbach
BAL Helfrich berichtet, dass Ende des vergangenen Jahres der Fischereipachtvertrag für die Sinn im Bereich Oberbach vergeben wurde. Ihm sei zudem zugetragen worden, dass der Pächter zum Erreichen des Gewässers private Grundstücke quere. In diesem Zusammenhang entstand die Frage, ob es mit dem Pächter in der Vergangenheit bereits Probleme gegeben habe.
MGR Schmitt erklärt, dass bislang keine Probleme bekannt geworden seien.
MGR Trump vertritt die Auffassung, dass das Fischereirecht zur Not aus der Bebauung herausgenommen werden könne, um mögliche Konflikte zu vermeiden.
BAL Helfrich wird die vorgeschlagene Möglichkeit prüfen und Verbindung mit dem Pächter aufnehmen.