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Wildfleckener Nachrichten
Ausgabe 8/2023
Aus dem Rathaus
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Informationen aus dem Sitzungssaal

Öffentliche Sitzung vom 27.06.2023

Haushalt 2023; Beschluss Haushaltsplan und Haushaltssatzung:

Bgm. Kleinhenz begrüßt die Kämmerin Frau Katharina Wirsing und den Geschäftsleiter Daniel Kleinheinz, die den Haushalt 2023 vorstellen werden. Bgm. Kleinhenz weist darauf hin, dass bereits in nicht öffentlicher Sitzung ausführlich zu diesem Thema beraten wurde.

Kämmerin Wirsing beginnt ihre Ausführungen mit dem Vorbericht zum Haushalt 2023 und gibt zu Beginn einen Überblick über den Einwohnerstand und die Einwohnerentwicklung.

Zum 01.01.2023 betrug der Einwohnerstand lt Einwohnermeldeamt mit Erstwohnsitz und Hauptwohnungen 2.932 Einwohner, mit Erst- und Zweitwohnsitz beträgt dieser 3.156 Einwohner. Es bleibt somit festzustellen, dass in den letzten Jahren der Einwohnerstand wieder etwas angestiegen ist. Lt. der Meldung des bayerischen Landesamtes für Statistik und Datenverarbeiten betrug die Einwohnerzahl im Jahr 2020 2.882 Einwohner und im Jahr 2022 2.902 Einwohner. Insgesamt gab es im Jahr 2022 29 Geburten, 35 Sterbefälle, 217 Zuzüge, 160 Wegzüge. Somit bleibt ein Ergebnis von + 51 Einwohnern.

Die Hebesätze für die Realsteuern bleiben auch im Haushaltsjahr 2023 unverändert:

Gewerbesteuer

350 %

Grundsteuer A

360 %

Grundsteuer B

360 %

Bayernweit liegt der Markt Wildflecken unter dem Durchschnitt vergleichbarer Gemeinden.

Im Haushaltsjahr 2023 sind wieder hohe Volumina abzuwickeln. Im Jahr 2022 wurde mit der Erschließung des Baugebiets „Oberer Kapellenweg“, BA II und III begonnen. Diese Maßnahme wird im Jahr 2023 abgeschlossen. Die Bauleitplanung zur Erweiterung des Baugebietes wird derzeit durchgeführt.

Nach jetzigem Stand soll der neue Bebauungsplan im Frühjahr 2024 bzw. Sommer 2024 Rechtskraft erlangen.

Im Bereich der Abwasserbeseitigung soll im Jahr 2023 mehrere Maßnahmen umgesetzt werden. Die Planung für den Kläranlagenneubau in Oberbach, den Bau eines Pumpwerks und die Fertigstellung der Abwasserdruckleitung von Wildflecken nach Oberbach sind in vollem Gange. Im Spätsommer 2023 sollen die möglichen Ausbauvarianten für die Kläranlage dem Wasserwirtschaftsamt vorgelegt werden. Die Baumaßnahmen werden im Winter 2023 ausgeschrieben. Der Bauzeitraum erstreckt sich dann über die Jahre 2024 bis 2026. Das Gesamtvolumen wird aktuell auf ca. 15 Mio. Euro geschätzt. Parallel zum Kläranlagenneubau sollen Fremdwassersanierungen durchgeführt werden.

Diese sind u.a. eine Abwasserleitungsabschnitte und Haltungen im Gewerbepark, an der Märzenquelle in Wildflecken und im Bereich der „Alten Wache“ sowie im OT Oberbach in der Nähe des Sportheims.

Im Jahre 2022 konnten hohe Einnahmen verbucht werden und auch im Jahr 2023 werden hohe Einnahmen erwartet. Die Rücklagen sind weiter angestiegen, werden jedoch in den kommenden Jahren wieder zurückgehen, da aufgrund der hohen Investitionen, hohe Beträge aus der Rücklage entnommen werden müssen. Auch im Bereich der Wasserversorgung und Straßensanierung müssen hohe Summen investiert werden.

Einnahmen des Verwaltungshaushaltes

Kämmerin Katharina Wirsing gibt einen Überblick über die Haupteinnahmen des Verwaltungshaushaltes.

Hierbei ist festzustellen, dass, wie in den letzten Jahren, die Gewerbesteuer den größten Anteil der Einnahmen ausmacht und diese auch weiterhin auf einem hohen Niveau bleiben werden. Für das Haushaltsjahr 2023 ist ein Betrag von rd. 2,1 Mio. Euro veranschlagt. Dieser Betrag ist mit einem gewissen Sicherheitsfaktor versehen, so dass vermutlich auch mehr Gewerbesteuern eingenommen werden können, jedoch muss man die aktuelle angespannte wirtschaftliche Situation berücksichtigen. Auch der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist wieder mit einem Betrag von 1,5 Mio. Euro angesetzt.

Die Schlüsselzuweisungen gehen im Haushaltsjahr 2023 deutlich nach unten auf rd. 720.000 Euro. Im Vergleich dazu waren es im Jahr 2022 rd. 1,0 Mio. Euro und im Jahr 2021 rd. 2,0 Mio. Euro. Dies resultiert aus den hohen Gewerbesteuereinnahmen der letzten zwei Jahre. Daher sinken nun wieder die Schlüsselzuweisungen. Gebühren und ähnliche Einnahmen werden mit einem Ansatz von rd. 1,2 Mio. Euro veranschlagt. Somit beträgt der Ansatz für die Einnahmen im Verwaltungshaus im Haushaltsjahr 2023 insgesamt rd. 7,8 Mio. Euro.

Ausgaben des Verwaltungshaushaltes

Die größte Ausgabensumme stellen die Personalausgaben im Haushaltsjahr 2023 mit einem Ansatz von rd. 1,8 Mio. Euro dar. Die Personalkosten sind im Vergleich zum Vorjahr um rd. 126.000 Euro gestiegen. Hier sind u.a. zu berücksichtigen, dass Frau Susanne Ankenbrand zum 01.04.2023 mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 50 % eingestellt wurde. Auch im Bereich der Kindertageseinrichtungen wurden neue Mitarbeiter eingestellt bzw. der Stundenbedarf erhöht. Zudem gab es Tariferhöhungen und einen Inflationsausgleich für alle Mitarbeiter. Einen großen Anteil der Ausgaben des Verwaltungshaushalts hat die Kreisumlage, die mit 1,7 Mio. Euro zubuche schlägt.

Der Markt Wildflecken ist im Ranking der Gemeinden des Landkreises auf den 4. Platz der umlagekräftigsten Gemeinden. Dies ist den hohen Gewerbesteuereinnahmen zu verdanken.

An Zuweisungen und Zuschüssen werden im Haushaltsjahr 2023 rd. 734.000 Euro erwartet.

Die Verwaltungs- und Betriebsausgaben belaufen sich auf rd. 520.000 Euro. Die Kosten für Bewirtschaftung der Gebäude, Heizung und Energie sind deutlich gestiegen und belaufen sich auf 366.000 Euro. Für Steuern und Versicherungen werden im Haushaltsjahr 2023 rd. 366.000 Euro veranschlagt.

Insgesamt betragen die Ausgaben des Verwaltungshaushaltes im Haushaltsjahr 2023 rd. 7,871 Mio. Euro und gleichen sich dadurch mit den Einnahmen aus. Anzumerken ist, dass auch in diesem Jahr noch eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 295.000 Euro realisiert werden kann.

Anschließend erläutert Kämmerin Katharina Wirsing einzelne Einnahme- und Ausgabepositionen des Verwaltungshaushaltes.

Im Bereich Brandschutz werden für die Feuerwehr Wildflecken in diesem Jahr noch Feuerwehrführerscheine der Klasse C und CE eingeplant und daher höhere Ausgaben veranschlagt.

Die Gemeindebibliothek hat auch im Haushalt 2023 ein Defizit, welches auf 110.100 Euro, gegenüber dem Vorjahr mit 91.500 Euro, gestiegen ist, was mit den Tarifabschlüssen des Kalenderjahres 2023 und die dadurch resultierenden, steigenden Personalkosten begründet wird.

Die Jugendarbeit für den Mitgliedsbeitrag ProJugend e.V. des Landkreises Bad Kissingen schlagen mit 29.000 Euro zubuche.

Im Bereich der Kindertageseinrichtungen, Kinderkrippe und Kindergarten St. Josef sowie Gemeindekindergarten Oberbach, werden Ausgaben in Höhe von rd. 405.000 Euro veranschlagt, die den kommunalen Anteil darstellen, während die staatlichen Zuwendungen mit rd. 562.000 Euro veranschlagt werden.

Für die Pflege und den Unterhalt von Sportanlagen (Helmut-Patzke-Stadion und Anteil am Sportheim) sind im Haushaltsjahr 2023 rd. 33.000 Euro veranschlagt. Hier ist u.a. der hohe Gaslieferpreis ausschlaggebend.

Wie bereits angesprochen, wird die Bauleitplanung für die Erweiterung des Baugebietes „Oberer Kapellenweg“ im Jahr 2023 weiter fortgeführt. Die Ausgaben belaufen sich insgesamt auf ca. 60.000 Euro.

Zur Sanierung von Gemeindestraßen wurde im vergangenen Haushaltsjahr 500.000 Euro eingeplant. Auch im Haushalt 2023 werden hierfür 400.000 Euro zur Verfügung stehen. Im Haushalt 2024 sind für Straßensanierungen im Ortsteil Wildflecken rd. 1,0 Mio. Euro vorgesehen.

Im Bereich der Abwasserbeseitigung ist zu erwähnen, dass nur noch dringend notwendige Maßnahmen durchgeführt werden und die laufenden Kosten angesetzt sind, da im Jahr 2023/2024 der Neubau der Kläranlage beginnt. Der Ansatz beläuft sich für die Unterhaltskosten auf rd. 190.000 Euro. Hierin enthalten ist die Abrechnung der Abwasserabgabe aus dem Haushaltsjahr 2020, die mit 90.000 Euro zubuche schlägt.

Die reinen Deckungsmittel des Marktes Wildflecken, welche aus dem Bereich der Grundsteuer A und B, Gewerbesteuer, Hundesteuer, Gemeindeanteil aus der Einkommensteuer und der Umsatzsteuer sowie den Schlüsselzuweisungen, pauschale Investitionszuweisungen Einkommensteuer, Ersatzleistung und Anteile aus der Gewerbesteuer bestehen, werden die reinen Deckungsmittel im Haushaltsjahr 2023 in Höhe von 3,1 Mio. Euro veranschlagt. Hierbei sind die Einnahmen aus der Grundsteuer A und B im Bereich der letzten 3-4 Jahre gleichgeblieben. Die Gewerbesteuer ist seit dem Haushaltsjahr 2019 wieder deutlich angestiegen. Grund hierfür ist, dass im Jahr 2019 eine Rückzahlung in Höhe von 700.000 Euro erfolgte. Jetzt sei man aber wieder auf einem stabilen Niveau von 2,3 Mio. Euro.

Wie bereits erwähnt, entwickeln sich die Schlüsselzuweisungen wieder nach unten, da hier die Einnahmen der Gewerbesteuer zubuche schlagen und aus diesem Grund wieder geringere Beträge an den Markt Wildflecken zufließen.

Der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer ist auf demselben Niveau wie in den vergangenen 3-4 Jahren. Die Kreisumlage ist im Haushaltsjahr 2023 auf 44 % gestiegen. Die letzten vier Jahre lag dieser Wert bei 41,5 %. In den letzten beiden Jahren betrug die Kreisumlage für den Markt Wildflecken 1,7 Mio. Euro. Im Vergleich dazu waren es im Jahr 2021 rd. 800.000 Euro. Auch hier hat man wieder den Zusammenhang mit der hohen Gewerbesteuerrückzahlung im Jahr 2019, die sich zwei Jahre später ausgewirkt hat.

Nach den Ausführungen zum Verwaltungshaushalt fährt GLA Kleinheinz mit den Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes fort.

Einnahmen des Vermögenshaushaltes

Die Gesamteinnahmen des Vermögenshaushaltes betragen im Haushaltsjahr 2023 rd. 6,1 Mio. Euro. Der größte Posten ist hier die Entnahme der Rücklagen aufgrund der hohen Investitionen und man hat im Haushalt 2023 einen Betrag von 2,7 Mio. Euro auf ein Festgeldkonto angelegt. Dieses wird im Jahr 2024 wieder aufgelöst. Die Zinseinnahmen betragen hier 40.000 Euro. Weiterhin werden für die Kanalbaumaßnahmen hohe Zuschüsse und Zuweisungen erwartet aber auch für den Bereich des Brandschutzes die Beschaffung des MLF gab es hohe Zuschüsse.

Der Breitbandausbau und die Erschließung des Rathauses und der Sinntalschule mit Glasfaser brachte hohe Zuschüsse durch den Freistaat Bayern ein. Die Zuweisungen und Zuschüsse belaufen sich insgesamt auf rd. 1,3 Mio. Euro.

Im Bereich der Veräußerung von unbebauten Grundstücken ist ein Ansatz in Höhe von 800.000 Euro veranschlagt.

Ausgaben des Vermögenshaushaltes

Im Haushaltsjahr 2023 ist keine Zuführung an den Verwaltungshaushalt vorgesehen. Der Verwaltungshaushalt ist ausgeglichen und kann dem Vermögenshaushalt, wie oben genannt, einen Betrag zuführen.

Es ist ein Betrag von 2,8 Mio. Euro als Zuführung an die Rücklagen im Haushaltsjahr 2023 vorgesehen.

Im Bereich der Abwasserbeseitigung sind Tiefbaumaßnahmen mit einem Ansatz von rd. 2,1 Mio. Euro geplant.

Zur Tilgung laufender Kredite sind 240.000 Euro veranschlagt.

Im Anschluss an seine Ausführungen geht GLA Kleinheinz nochmals im Einzelnen auf die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes ein.

Abwasserbeseitigung:

Für den Rechtsstreit mit der Fa. Zehe/Müller Bau „Abwasserdruckleitung zwischen Wildflecken und Oberbach“ konnte ein Vergleich erzielt werden. Nachdem vor dem Landgericht Schweinfurt keine Einigung erreicht werden konnte, hat man sich nun auf die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 198.100 Euro einigen können. Das Ingenieurbüro übernimmt davon einen Betrag in Höhe von 77.336,82 Euro, welcher dem Unterschiedsbetrag zu der Ursprungsforderung der Fa. Zehe/Müller Bau entspricht. Somit ist der Rechtsstreit nun erledigt und der Markt Wildflecken musste 120.763, 18 Euro als Vergleichssumme zahlen.

Wasserversorgung:

Hier sind weiterhin die Restbaukosten für die Neuordnung der Wasserversorgung von Oberwildflecken und die Notversorgung von Wildflecken ausgewiesen.

Kredite / Rücklagen:

Im Jahr 2023 ist keine Kreditaufnahme geplant

Erläuterungen zu den Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes

1.0600.9450 – Einrichtung ges. Verwaltung (Rathaus)

Die Sanierung der Fassade des Rathauses ist für den Herbst 2023 geplant. Hierfür wurden rd. 75.000 Euro veranschlagt. In den Folgejahren wurden die Ansätze wieder deutlich reduziert.

1.3000.935 und 1.300.9350 – Brandschutz

Für den Bereich der Feuerwehren des Marktes Wildflecken wurden im Jahr 2023 rd. 38.000 Euro veranschlagt. Dies hängt damit zusammen, dass für die Feuerwehr Wildflecken und Oberbach neue persönliche Schutzausrüstungen sowie Ausrüstungen zur Vegetationsbrandbekämpfung angeschafft wurden und die FW Oberwildflecken saniert das in die Jahre gekommene Feuerwehrhaus. Die wird jedoch zu großen Teilen durch den Verein in Eigenleistung vorgenommen. Für das angeschaffte MLF und die Förderung der neuen Sirenensteuergeräte inkl. Funkmeldeempfänger wurden Fördermittel in Höhe von 70.500 Euro veranschlagt.

1.2140.9350 – Sinntalschule

Aufgrund der hohen Schülerzahlen im Schuljahr 2023/2024 ff. müssen zusätzliche Stühle und Tische angeschafft werden, der Ansatz hierfür beträgt 7.000 Euro im Haushaltsjahr 2023.

1.4600.9350 – Spielplätze

Im Jahr 2021 und 2022 wurde der Spielplatz Oberbach sowie das gesamte Umfeld (Anwesen „Im Sinntal 1“) saniert bzw. abgerissen Es entstand ein Kneipptretbecken und ein Mehrgenerationenplatz am Sinntal-Bahn-Radweg. Der Spielplatz wurde umfassend saniert und neue Spielgeräte angeschafft. Das Kneipptretbecken und der Mehrgenerationenplatz wurde durch Mittel das ALE / BRK Rhönallianz gefördert.

Für die Spielplätze in Wildflecken und in Oberwildflecken steht ebenfalls eine Sanierung und die Beschaffung neuer Spielgeräte an. Der Ansatz beträgt im Haushaltsjahr 2023 insgesamt 65.000 Euro. In den Folgejahren wird dieser Ansatz wieder deutlich reduziert.

1.5941.3610 und 1.5941.9510 – Sinntal-Bahn-Radweg

Der Verwendungsnachweis wurde immer noch nicht abschließend durch die Regierung von Unterfranken geprüft. Nach Prüfung und Übermittlung des Zuwendungsbescheides wird die Stadt Bad Brückenau die Maßnahme endgültig abrechnen. Anteilig für den Markt Wildflecken, werden Restkosten in Höhe von 92.000 Euro und eine Zuwendung von 195.000 Euro erwartet.

1.6150.9880 – Investitionsfördermaßen. (Förderrichtline Revitalisierung der Ortskerne)

Für das Haushaltsjahr werden noch drei ausstehende Förderanträge mit einer maximalen Fördersumme vom 30.000 Euro erwartet. Aktuell werden für die Folgejahre weniger Förderobjekten kalkuliert, so dass nur noch ein Ansatz von 10.000 Euro für die Jahr 2024 – 2026 veranschlagt wurde.

1.6300.3401 – Verkauf von unbebauten Grundstücken

Der Verkauf der Gewerbefläche im Gewerbepark am Kreuzberg an die Fa. Geis, hat sich aus dem Jahr 2022 auf das Haushaltsjahr 2023 verschoben. Weiterhin hat sich der Kauf einer weiteren Gewerbefläche im Gewerbepark ebenfalls in das Jahr 2023 verschoben. Für die Folgejahre werden noch mit dem Verkauf von 1-2 Bauplätzen gerechnet, so dass folgende Ansätze veranschlagt wurden:

2023:

550.000 Euro;

2024: -

53.000 Euro;

2025 – 2026:

20.000 Euro.

1.6300.3521 und 1.6300.3525 – Erschließungsbeiträge und Straßenausbaubeiträge

Im Jahr 2023 werden durch den Verkauf von Bauplätzen im Baugebiet „Oberer Kapellenweg“ rd. 106.000 Euro an Erschließungsbeiträgen veranschlagt. Für die Folgejahre wurden die Einnahmen auf jährlich 30.000 Euro geplant. Weitere 90.000 Euro an Einnahmen wurden für die Erstattung von entgangenen Straßenausbaubeiträgen durch den Freistaat Bayern veranschlagt. Die Abrechnung wird in diesem Jahr fertiggestellt und dem LRA KG vorgelegt.

1.6300.9321 – Erwerbe von Grundstücken

Für die Erschließung und Erweiterung des Baugebietes „Oberer Kappelenweg“ in Wildflecken und des Baugebietes „Dürre Wiese“ in Oberbach, sowie für das Gewerbegrundstück Nähe der Roten Brücke in Wildflecken, wurden im Haushaltsjahr 2023 rd. 270.000 Euro als Ausgaben veranschlagt. Der Grundstückserwerb im Baugebiet „Oberer Kapellenweg“ ist bereits abgeschlossen.

1.6301.9510 und 1.6301.9510 – Sanierung Eckartsrother Straße

Die Sanierung der Eckartsorter Straße wurde in den Haushaltsjahren 2024 und 2005 veranschlagt. Die Kosten teilen sich wie folgt auf:

2024: 200.000 Euro Baukosten

32.000 Baunebenkosten;

2025: 374.000 Baukosten

60.000 Baunebenkosten.

Die Sanierung soll ohne Fördergelder und nur im notwendigen Umfang erfolgen.

1.6303.3610 – Straßenausbaubeitragspauschale:

Die Pauschale wird für das laufende Haushaltsjahr und die Folgejahre in Höhe von 160.000 Euro veranschlagt.

1.6323.9510 und 1.6323.9590 – Oberer Kapellenweg (Straßenbau und Baunebenkosten)

Die restlichen Baukosten für den Bauabschnitt I sowie die Kosten für den Bauabschnitt II/III wurden in den im Haushaltsjahr 2023 veranschlagt. Die geplanten Kosten für den Bauabschnitt IV (noch zu beauftragen) wurden im Jahr 2024 wie folgt angesetzt:

2023: 160.000 Euro Baukosten

32.000 Euro Baunebenkosten

2024: 123.000 Euro Baukosten

14.000 Euro Baunebenkosten.

1.6701.9630 – Straßenbeleuchtung

Die Umrüstung auf LED-Brennstellen, welche rd. 140.000 Euro kosten wird, wurde in das Haushaltsjahr 2023 – 2024 verschoben. Der Förderbescheid liegt mittlerweile vor.

Da aber auch eine große Anzahl an Betonmast-Brennstellen ihre Lebensdauer erreicht haben und nicht mehr standfest sind, musste der Ansatz im Haushaltsjahr 2023 auf 145.000 Euro erhöht werden.

Im Haushaltsjahr 2024 sind 70.000 Euro veranschlagt. In den Jahren 2025-2026 wurde der Ansatz wieder reduziert. Für die LED-Umrüstung beträgt der Eigenanteil ca. 98.500 Euro.

Abwasserbeseitigung:

Im Bereich der Abwasserbeseitigung schlägt die Kläranlage mit den geschätzten Gesamtkosten in Höhe von rd. 15 Mio. Euro zubuche. Die Kosten sind wie folgt aufgeteilt:

2023: 121.100 Euro Baukosten (BK)

440.000 Euro Baunebenkosten (BNK)

2024: 1.785.000 Euro Baukosten (BK)

773.500 Euro Baunebenkosten (BNK)

2025: 5.950.000 Euro Baukosten (BK)

595.000 Euro Baunebenkosten (BNK)

2026: 7.140.000 Euro Baukosten (BK)

743.750 Euro Baunebenkosten (BNK)

Die Vorausleistungen auf die zu erhebenden Verbesserungsbeiträge für den Bau der Kläranlage wurde in den nächsten Haushaltsjahren folgendermaßen aufgeteilt:

2023: 300.000 Euro; 2024: 2.600.000 Euro; 2025: 5.000.000 Euro; 2026: 4.800.000 Euro; 2027: 4.769.875 Euro.

Die Aufteilung der Verbesserungsbeiträge sowie eine mögliche Finanzierung über Verbrauchsgebühren ist noch nicht festgelegt. Weiterhin wurden für die Kosten für die weiteren Fremdwassersanierungen und Kanalbaumaßnahmen noch nicht mit in die anfallenden Verbesserungsbeiträge einkalkuliert. Um die Finanzplanung aufzustellen und die Finanzierung der Maßnahmen für die kostendeckende Einrichtung „Abwasserbeseitigung“ sicherstellen zu können ist es erforderlich, die Kosten für die Kläranlage über Verbesserungsbeiträge zu finanzieren.

Für die Berechnung dieser Beiträge und die Berechnung der künftigen Verbrauchsgebühren wurde bereits das Satzungsbüro Dr. Schulte / Müller aus Würzburg beauftragt. Wenn die Kosten für den Kläranlagenneubau und die Förderanträge für die Kanalbaumaßnahmen durch das Wasserwirtschaftsamt überprüft wurden, wird der Marktgemeinderat und die Bevölkerung mittels einer öffentlichen Informationsveranstaltung über die zu erwartenden Beiträge und Gebühren informiert.

Weitere Maßnahmen im Bereich der Abwasserentsorgung:

Im Bereich der Rabensteinstraße zwischen Bischofsheimer Str. und Sonnenstr. ist ein Kanalneubau geplant und wird im Jahr 2023 und 2024 veranschlagt: (Keine Förderung möglich)

2023: 100.000 Euro BK und 16.000 Euro BNK; 2024 96.000 Euro BK und 15.360 Euro BNK

In der Altglashüttener Str. muss eine Haltung ausgebaut bzw. aufdimensioniert werden. Dies Maßnahme ist im Jahr 2023 geplant und mit 142.800 Euro BK, 22.848 Euro BNK und 115.953 Euro Förderung gem. RZWas veranschlagt.

Fremdwassersanierungen werden in folgenden Bereichen durchgeführt und sind vor Abschluss des Kläranlagenneubaus umzusetzen:

-

Im Gewerbepark (Nähe Fa. Söder) in Oberwildflecken wird ein Oberflächengraben und eine Drainageleitung gefasst und umgeleitet. Diese Maßnahme ist mit 72.100 Euro BK, 11.536 Euro BNK und 29.145 Euro Fördermitteln gem. RZWas im Jahr 2023 angesetzt.

-

Weiterhin werden im Gewerbepark, Nähe Karl-Neißer-Str. und Horst-Heinrich-Straße, mehrere Schächte saniert. Die Kosten sind im Haushaltsjahr 2024 mit 300.000 Euro BK, 48.000 Euro BNK und 243.600 Euro Fördermitteln gem. RZWas angesetzt.

-

Im Bereich des Birkenwegs in Oberwildflecken muss ein Regenwasserkanal umgeleitet werden, die Kosten sind ebenfalls im Haushaltsjahr 2024 mit 100.000 Euro BK, 16.000 Euro BNK und 81.200 Euro Fördermitteln gem. RZWas veranschlagt.

-

Eine Zubringer-Kanalleitung in den Hauptsammler aus dem Bereich Märzenquelle in Wildflecken muss ebenfalls saniert werden. Die Kosten sind im Jahr 2023 wie folgt angesetzt:

2023: 95.000 Euro BK, 15.200 Euro BNK, 77.140 Euro Fördermittel gem. RZWas

-

An der Abwasserleitung Nähe der Straße an der Alten Wache in Wildflecken, muss eine mehrfach gebrochene Haltung saniert werden. Die Kosten hierfür betragen im Jahr 2023: 30.000 Euro BK, 4.800 Euro BNK, 24.360 Euro Förderung.

-

In Oberbach muss in der Nähe des Sportheims der Hauptsammler zur Kläranlage Oberbach saniert werden. Die Kosten sind im Jahr 2024 mit 50.000 Euro BK, 8.000 Euro BNK und 40.600 Euro Fördermitteln gem. RZWas veranschlagt.

Trinkwasserversorgung:

Auch im Bereich der Trinkwasserversorgung stehen in den nächsten Jahren hohe Investitionen an.

-

Im Ortsteil Oberbach muss der Trinkwasserhochbehälter saniert und in Wildflecken die Druckerhöhung für die Hochzone (Pumphäuschen am Kapellenweg) erneuert werden. Die Kosten für die beiden Maßnahmen wurden in den Haushaltsjahren 2023 und 2024 wie folgt veranschlagt:

2023: 40.000 Euro BNK; 2024: 750.000 Euro BK, 80.000 Euro BNK und 609.000 Euro Fördermitteln gem. RZWas.

-

Der Neubau der Trinkwasserleitung in Oberbach, OT Eckartsroth, ist im Haushaltsjahr 2023 und 2024 veranschlagt:

2023: 300.000 Euro BK, 48.000 Euro BNK 243.600 Euro Fördermitteln gem. RZWas und 2024: 185.000 Euro BK, 29.600 Euro BNK und 150.220 Euro Fördermitteln gem. RZWas veranschlagt.

Das Wasserfahrzeug wird im Jahr 2023 ausgesondert, ein neues Fahrzeug wurde bereits beschafft. Die Kosten hierfür wurden mit rd. 47.000 Euro angesetzt. Ebenfalls ist ein neuer Hochdruckreiniger für die Reinigung der Hochbehälter notwendig.

Weiterhin musste eine Brunnenpumpe für den Tiefenbrunnen in Wildflecken als Ersatz für eine defekte Pumpe beschafft werden.

1.7610.3610 und 1.7610.9450 – Zuwendungen und Kosten für Breitbandausbau / Glasfaserausbau

Der Breitbandausbau mittels Förderung durch den Freistaat Bayern ist abgeschlossen und der Zuwendungsbescheid ging in der Verwaltung ein. Weiterhin wurden die Glasfaseranschlüsse für die Sinntalschule und das Rathaus fertiggestellt. Die Restkosten für den Breitbandausbau sowie die Kosten für die Herstellung der beiden Glasfaseranschlüsse wurden im Jahr 2023 in Höhe von 88.300 Euro veranschlagt. Den angefallenen Kosten stehen die bereits vereinnahmten Fördermittel in Höhe von 267.200 Euro gegenüber.

1.7711.3452 und 1.7711 – Bauhof; Verkauf von Maschinen und Erwerb von beweglichen Sachen

Im Haushaltsjahr 2023 soll das alte TSF-Fahrzeug der FF Oberbach verkauft werden. Im Jahr 2024 muss ein neuer Unimog angeschafft werden. Die Kosten für den neuen Unimog wurden mit 180.000 Euro veranschlagt. Für den Verkauf des alten Unimogs wurde im Jahr 2024 ein Verkaufspreis von rd. 40.000 Euro angesetzt.

1.8801.3402 und 1.8801.9400 – Verkauf Mietanwesen und Sanierung Soz.-Wohnungsbau

Für das Haushaltsjahr 2023 wurde der Verkauf eines weiteren Wohnhauses in Oberwildflecken (Königsberger Str.) angesetzt sowie die Veräußerung der Gewerbehalle mit 112.832 Euro veranschlagt. In den Folgejahren wurden vorerst keine Ansätze für weitere Verkäufe eingetragen.

Für die Sanierung von gemeindlichen Wohnungen wurden im Haushaltsjahr 2023 rd. 100.000 Euro und im Haushaltsjahr 2024 rd. 200.000 Euro veranschlagt.

Im Bereich des Sozialen Wohnungsbau soll der Verkauf der gemeindlichen Anwesen (Reußendorfer Str., Königsberger Str. und Kreuzbergstraße) weiter forciert werden. Eine Sanierung dieser Anwesen ist für den Markt Wildflecken nicht wirtschaftlich und in Anbetracht der hohen Ausgaben für die gemeindlichen Pflichtaufgaben nicht realisierbar.

1.9101.3100 und 1.9101.9100 – Entnahme aus den Rücklagen und Zuführung an die Rücklagen

Im Haushaltsjahr 2023 wurde den Rücklagen ein Betrag von rd. 717.475 Euro entnommen. Jedoch wurden auch 2,7 Mio. Euro zugeführt, welcher bis 2024 auf ein Festgeldkonto angelegt wurde. Im Jahr 2024 wird das Festgeldkonto wieder aufgelöst und dann ein Betrag in Höhe von 2.704.310 Euro den Rücklagen zum Ausgleich des Haushaltes entnommen. Auch in den Haushaltsjahren 2025 und 2026 müssen den Rücklagen hohe Summen entnommen sowie im Jahr 2026 ein Kredit aufgenommen werden, da bis zu diesem Jahr die Rücklagen vollständig aufgebraucht sind. Die Entnahmen und die Kredithöhe betragen:

2025: 1.274.650 Euro

2026: 1.085.925 Euro zzgl. Kreditaufnahme (HHSt.: 1.9121 3776) in Höhe von 174.075 Euro

1.9121.9776 – Ordentliche Tilgungsausgaben an Kreditinstitute

Im Jahr 2023 fallen Tilgungen von Krediten in Höhe von 240.000 Euro an. Im darauffolgenden Jahr läuft die Zinsbindung eines langjährigen Kredites aus und wird abgelöst (162.000 Euro), so dass im Jahr 2024 insgesamt eine Tilgung in Höhe von 402.000 Euro anfällt. In den weiteren Jahren werden die Tilgungen mit 223.000 Euro veranschlagt.

1.9161.3000 und 1.9161.9000 – Zuführungen vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt und Zuführungen vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt.

Aufgrund der sinkenden Schlüsselzuweisungen können dem VermHH in den nächsten drei Haushaltsjahren nur geringe bzw. keine Mittel zugeführt werden, dies sind:

2023 173.410 Euro; 2024 fehlen im VerwHH 773.400 Euro und müssen aus dem VermHH zugeführt werden; 2025 wieder positiv mit 117.200 Euro und 2026 1.437.100 Euro.

Im Anschluss gibt Kämmerin Katharina Wirsing nochmals eine Übersicht über die Zuführung an den Vermögenshaushalt. In den letzten Jahren konnte dem Vermögenshaushalt aus dem Verwaltungshaushalt immer eine hohe Summe zugeführt werden. Zuletzt musste dem Vermögenshaushalt im Jahr 2019 ein Betrag zum Ausgleich des Verwaltungshaushalts entnommen werden.

In den Jahren 2020-2023 wurde immer mit Zuführungen gerechnet, jedoch können in diesem Jahr nur 173.410 Euro zugeführt werden, wo hingegen 240.000 Euro Tilgungen veranschlagt sind.

Daher beträgt die freie Finanzspanne -66.590 Euro, während dies im Jahr 2022 rd. 1,5 Mio. Euro und im Jahr 2021 rd. 1,6 Mio. Euro.

Daher wurden in den letzten Jahren die Rücklagen deutlich ausgebaut und im aktuellen Haushaltsjahr ist die Festgeldanlage in Höhe von 2,7 Mio. Euro mit zu berücksichtigen. Die Rücklagen betragen im Jahr 2023, Anfangsbestand rd. 5,4 Mio. Euro. In den kommenden Haushaltsjahren, ab 2024 müssen den Rücklagen jedes Jahr hohe Summen, aufgrund der hohen Investitionen, insbesondere für den Bereich der Kläranlage, entnommen werden. Zum Jahresende verbleiben im Haushalt 2023 rd. 2,6 Mio. Euro in der Rücklage. Diese übersteigt die gesetzliche Mindestrücklage wieder erheblich. Die in den letzten Jahren angelegte Sonderrücklage im Bereich des Anlagevermögens im Abwasserbereich, wird ab diesem Jahr wieder aufgelöst und werden für den Bau der Kläranlage verwendet.

Schuldenübersicht

Zum Jahresende 2023 beträgt der Schuldenstand 2,26 Mio. Euro. Im Vergleich hierzu, betrug der Schuldenstand im Jahr 2019 rd. 4,3 Mio. Euro. Es wurden in den letzten Jahren erhebliche Tilgungsleistungen vorgenommen, daher beträgt die Pro-Kopf-Verschuldung zum 30.06.2022 rd. 2.900 Euro.

GLA Kleinheinz gibt einen Rückblick auf das Haushaltsjahr 2022, in dem hohe Gewerbesteuereinnahmen erzielt werden konnten. Weiterhin wurde dem Vermögenshaushalt im letzten Haushaltsjahr 1,7 Mio. Euro aus dem Verwaltungshaushalt zugeführt. Für den Bau des Radweges lag auch im Jahr 2022 leider noch kein Zuwendungsbescheid und die Endabrechnung vor. Der Verwendungsnachweis liegt aktuell bei der Regierung von Unterfranken zur Prüfung vor. Es ist davon auszugehen, dass die Maßnahme im Haushaltsjahr 2023 abgeschlossen wird.

Mit den Planungsarbeiten der Kläranlage wurde im Winter 2022 begonnen. Die Erschließung des Baugebietes „Oberer Kapellenweg“ wurde weitestgehend abgeschlossen. Für den Bauhof wurde 2022 ein Schmalspurschlepper der Marke Fendt angeschafft. Auch in den folgenden Haushaltsjahren 2023 und 2024 müssen wieder Fahrzeuge angeschafft werden. Für 2023 ist die Beschaffung eines Wasserfahrzeuges und 2024 muss Ersatz für den noch aktuell im Einsatz befindlichen Unimog angeschafft werden.

Die Digitalisierung der Verwaltung wurde im Jahr 2022 weiter vorangetrieben. Die Bau-, Liegenschaftsverwaltung und das Vertragsmanagement wurden digitalisiert. Die internen Abläufe in der Verwaltung werden nach und nach weiter digitalisiert. Dies verursachte auch hohe Kosten in Form von Weiterbildungen, Schulungen und Workshops.

Zusammengefasst: Der Gesamthaushalt für das Haushaltsjahr 2023 beläuft sich auf 13.993.400 Euro und ist in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen. Von dem Gesamtvolumen entfallen 7.871.300 Euro auf den Verwaltungshaushalt und 6.122.100 Euro auf den Vermögenshaushalt.

Im Haushaltsjahr 2023 kann aufgrund der hohen Kreisumlage und den niedrigen Schlüsselzuweisungen nur ein kleiner Zuführungsbetrag in Höhe von 173.410 Euro zum Vermögenshaushalt erwirtschaftet werden, der leider nicht die Mindestzuführungshöhe erlangt. Der Markt Wildflecken verfügt über eine negative freie Finanzspanne in Höhe von 66.590 Euro an Leistungsfähigkeit. Eine Kreditaufnahme ist im Haushaltsjahr 2023 nicht geplant. Der Schuldenstand reduziert sich mit der geplanten Tilgung in Höhe von 239.263,32 Euro zum Jahresende auf 2.260.900,75 Euro, was eine Pro-Kopf-Verschuldung von 779 Euro ergibt. Der Landesdurchschnitt 2020 betrug 863 Euro.

Um seinen finanziellen Verpflichtungen dauerhaft nachkommen zu können, muss der Markt Wildflecken eine sparsame Haushaltspolitik betreiben. Insbesondere im Hinblick auf die Investitionen, die in den Jahren 2024 bis 2026 anstehen. Die Finanzplanung und das Investitionsprogramm wurden gemäß Art. 70 GO und § 24 KomHV für die Jahre 2023 bis 2026 aufgestellt.

Im Anschluss wurde dem MGR noch der Stellenplan des Marktes Wildflecken und der Haushaltssatzungsentwurf vorgetragen.

Zum Haushalt ergeht folgender Beschluss:

  1. Dem vorgelegten Finanzplan und dem Investitionsprogramm für die Jahre 2023 bis 2026 wird zugestimmt.
  2. Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind im Haushaltsjahr 2023 nicht vorgesehen.
  3. Die Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuer bleiben unverändert: Grundsteuer A und B bei 360 %, Gewerbesteuer bei 350 %.
  4. Dem Stellenplan in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung wird zugestimmt.
  5. Der laufende Kassenkredit wird auf 1 Million Euro festgesetzt.
  6. Die Haushaltssatzung 2023 und der Haushaltsplan werden in der vorgelegten Fassung genehmigt.

Bgm. Kleinhenz bedankt sich bei Kämmerin Wirsing und Geschäftsleiter Kleinheinz für die Zusammenstellung und die Aufstellung des Haushaltes 2023. Er merkt an, dass der Markt Wildflecken gut daran getan hat, in der Vergangenheit, trotz laufender Investitionen, gute Rücklagen gebildet hat, jedoch müsse weiterhin, aufgrund der großen Investitionen, eine sparsame Haushaltspolitik betrieben werden. Es werden in den kommenden Jahren große Herausforderungen an die Gemeinde aber auch an die Bürger und insbesondere die Grundstückseigentümer gestellt. Die Investitionen, in den Bereichen der Abwasserbeseitigung und Trinkwasserversorgung werden Bürger und Gemeinde gleichermaßen erheblich belasten. Es ist zu hoffen, dass die Gewerbesteuer auch weiterhin auf dem hohen Niveau bleibt und sich die Gesamteinnahmesituation nicht gravierend verschlechtert. Dies habe man allerdings selbst nicht in der Hand (Preissteigerungen, Zinsen etc.). Mit einer zielgerichteten sparsamen und guten Haushaltsführung können die kommenden Haushaltsjahre gemeinsam gemeistert werden.

Nicht öffentliche Sitzung vom 27.06.2023

Antrag auf Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens gem. Art. 73 Abs. 4 BayBO des Staatliches Bauamtes Schweinfurt zum Neubau des Gebäudes 292 für die Truppenübungsplatzkommandantur, Rhön-Kaserne

Das Staatliche Bauamt Schweinfurt bittet um Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Neubau des Gebäudes 292 für die Truppenübungsplatzkommandantur in der Rhön-Kaserne.

Der MGR nimmt den Neubau des Gebäudes 292 für die Truppenübungsplatzkommandantur in der Rhön-Kaserne zur Kenntnis und erteilt das gemeindliche Einvernehmen. Eine Abstimmung hierzu ist nicht erforderlich.

Sachstand Übernahme der KITA St. Josef - zukünftige Trägerschaft und KITA Oberbach

Die Kath. Kirchenverwaltung Wildflecken hat den Beschluss gefasst, dass die KITA St. Josef an den Markt Wildflecken übergehen soll. Die Regularien sind mit der Diözese Würzburg zu verhandeln

Im Vorfeld der Kirchenverwaltungssitzung gab es ein Gespräch mit Bgm Kleinhenz, GLA Kleinheinz und Herrn Bernhard Hopf bzgl. der zukünftigen Trägerschaft. Wie dem MGR bereits erläutert, wäre die Verwaltung auch zukünftig für eine Trägerschaft in Kooperation mit der Kath. Kirchenstiftung. Dahingehend wurde besprochen, ob es in Zukunft auch mögliche wäre, dass sämtliche Kinderbetreuungseinrichtungen innerhalb des Marktes Wildflecken in die Trägerschaft wechseln könnten (KiGa Wfl, Krippe OWfl., Hort Wfl und zusätzlich OGS und KITA Oberbach).

Neben den Vorteilen, in Bezug auf die rechtliche und verwaltungstechnische Unterstützung durch die Caritas, hätte dies auch den Vorteil, dass die Personalverantwortung an den Träger übergeht und das sämtliche Mitarbeiter flexibel einsetzbar wären. In Anbetracht des Fachkräftemangels im Bereich der Kinderbetreuung und die ab 2026 hinzukommenden Nachmittags-/Ganztagsbetreuung in der Grund- und Mittelschule, wäre dies ein weiterer Vorteil für die Kinderbetreuungseinrichtungen des Marktes Wildflecken.

Die Kirchenverwaltung Wildflecken hat in ihrer jüngsten Sitzung auch beschlossen, dass sie die weiteren Trägerschaften übernehmen würde. In Bezug auf den Kindergarten in Oberbach teilte uns Herr Hopf jedoch mit, dass er noch das Gespräch mit der Kirchenverwaltung Oberbach suchen möchte. Es wäre auch denkbar, dass die Kirchenverwaltung Oberbach die Trägerschaft für den KiGa Oberbach übernimmt.

Von Seiten der Verwaltung wird diese Möglichkeit befürwortet. Mit dieser Ausgangslage können die Weichen für eine solide und zukunftsfähige Trägerschaft gestellt werden.

Die Verwaltung wird mit der Diözese Würzburg über die Übernahme der KITA St. Josef verhandeln, um dann einen Beschluss für die Übernahme des Anwesens und in Bezug auf die zukünftige Trägerschaft fassen zu können.