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Wildfleckener Nachrichten
Ausgabe 8/2024
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Öffentliche Sitzung vom 04.06.2024

EDV-Zweckvereinbarung Datenschutz und Datensicherheit im Landkreis Bad Kissingen;
Aktualisierung und Anpassung der Kostenanteile je Gemeinde

Der Unterzeichnung der o.g. Zweckvereinbarung wurde mit MGR-Beschluss vom 03.09.2019 zugestimmt. Die Zweckvereinbarung und insbesondere der § 12 wurde an die aktuellen Grundlagen und Gegebenheiten angepasst. Der Kreisausschuss hat diese Änderung in seiner Sitzung vom 11.03.2024 gebilligt und den Landrat ermächtigt, die Zweckvereinbarung zu unterzeichnen.

Der Umlageschlüssel betrug anhand der damaligen Aufgabenverteilung von Herrn Bühner 1/6 für den Landkreis Bad Kissingen und 5/6 für die übrigen kommunalen Beteiligten.

Herr Bühner ist seit dem Kalenderjahr 2023 im Jahresdurchschnitt zu gleichen Teilen für den Landkreis Bad Kissingen und die Kommunen tätig. Der Umlageschlüssel ist deshalb dahingehend zu ändern. Künftig trägt der Landkreis Bad Kissingen und die übrigen kommunalen Beteiligten die Kosten zu gleichen Teilen (s. geänderte Vereinbarung § 12 anbei sowie insbesondere Anlage 1 der Vereinbarung). Ferner ist die Zweckvereinbarung technisch aktualisiert worden (insbesondere §§ 8f.).

Bgm Kleinhenz erläutert anhand einer Tabelle, dass sich durch den neuen Umlageschlüssel ein geringerer Beitrag ergibt.

Der MGR stimmt den Änderungen der Zweckvereinbarung zur Einrichtung eines kommunalen Netzwerks für Datensicherheit und Datenschutz für den Landkreis Bad Kissingen, insbesondere der Kostenaufteilung zu. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, die aktualisierte Zweckvereinbarung zu unterzeichnen.

Verschiedenes

Information zur Öffnungszeit der SB-Waschanlage Fa. Becker

Bgm Kleinhenz informiert über sein Gespräch mit Herrn Becker. Dieser versteht die Beschwerden der Anwohner. Aktuell werden die technischen Voraussetzungen geschaffen, damit die Waschanlage so umgerüstet werden kann, dass diese nur zu bestimmten Zeiten in Betrieb ist.

Abrechnung Sitzungsentgelt

Die Verwaltung fragt an, ob es möglich wäre, das Sitzungsgeld vierteljährlich nach Anwesenheitsliste per Überweisung auszuzahlen. Dies würde den Arbeitsaufwand vor jeder Sitzung mindern.

Der MGR stimmt der Änderung der Auszahlung des Sitzungsentgeltes von Barauszahlung auf vierteljährliche Überweisung zu.

Nicht öffentliche Sitzung vom 04.06.2024

Verschiedenes

Geplante Straßensanierungen für die Ortsteile in Wildflecken und Oberwildflecken

Nach Rücksprache mit Herrn Rapp vom techn. Büro Köhl, ist die Verwaltung der Ansicht, die Vorhaben zur Sanierung mehrerer Straßen und Straßenabschnitte einer genaueren Betrachtung zu unterziehen. Grund hierfür sind demnach nicht zuletzt die teilweise stark maroden Straßenoberflächen. Vielmehr müsste auch die sich in den betroffenen Straßenzügen liegende Infrastruktur wie Wasser und Kanal genau geprüft werden, bevor hier voreilige Maßnahmen zu Sanierungen der Fahrbahnen angegangen werden. Die Verwaltung hat Herrn Rapp mit der Klärung folgender Fragen beauftragt.

1. Welche Straßen und Straßenabschnitte können ohne die Sanierung der Wasser- und Kanalleitungen saniert werden?

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Rabensteinstraße von Sonnenstraße in Richtung Altglashüttener Straße

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Werberger Weg (ggf. aufschiebbar)

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Eierhauckweg

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Sonnenstraße von Rabensteinstraße bis zur Kreuzung Kapellenweg

2. In welchen Straßen und Straßenabschnitte sind die Kanäle mittels Inliner sanierbar?

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Florian-Geyer-Straße

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Silberhofweg

3. Für welche Straßen und Straßenabschnitte sollten wir die bestehenden Förderanträge für die Sanierung von Wasser und Kanal erweitern?

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Sonnenstraße von Rabensteinstraße bis zur Kreuzung Reußendorfer Straße

4. Kanal- und Wasserleitung dringend zu sanieren, bzw. neuzubauen (OT Oberwildflecken)

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Schlesierstraße

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Gartenweg (ggf. auch Kanal, bzw. Haltung neu)

Aufgrund der aktuell bestehenden Unklarheiten zum aktuell sinnvollsten Vorgehen zur Sanierung der o.g. Straßen, schlägt die Verwaltung vor, die Einschätzung des techn. Büro Köhl abzuwarten und erst dann zu entscheiden, wann, wo und in welchem Umfang eine Straßensanierung am sinnvollsten ist.

Bauverwaltungsleiter Helfrich berichtet über die geplanten Straßensanierungen. Herr Rapp hat eine Aufstellung erhalten mit dem Auftrag, den Zustand der jeweiligen Straßen festzustellen.

GLA Kleinheinz merkt an, dass die Straßen, die nicht grundsaniert werden müssen, direkt angegangen werden können. Wenn Kanal und Wasser saniert werden muss, bedarf eine solche „Gesamtmaßnahme“ (Straße, Wasser und Kanal) einer Planung durch ein Ingenieurbüro. Desweitern sind Möglichkeiten für Förderungen wie RZWas für Wasser- und Kanalleitungen zu prüfen. Diese Maßnahmen benötigen eine zeitintensive Planung. In Oberwildflecken ist die Sachlage sehr schwierig: Die Kanäle liegen teilweise in den privaten Grundstücken wie z.B. in der Schlesierstraße.

Zum Haushalt 2024 berichtet er, dass die Planung ist noch nicht fertig sei, da noch zu viele offene Punkte anstünden.

MGR Trump fragt nach, ob die Straßenbaumaßnahmen, die notwendig sind, förderfähig wären?

GLA Kleinheinz informiert, dass die Straßenbaumaßnahmen an sich nicht förderfähig sind. Auch Straßenausbaubeiträge können nicht mehr erhoben werden. Die Wasser- und Kanalleitung können jedoch wie oben beschrieben förderfähig sein. Die Planung und Durchführung müssen demnach vorausschauend auf mehrere Jahre geplant werden.

Beseitigungsanzeige zum Abriss der westlichen Scheune in der Brückenauer Straße 29, Fl.-Nr. 45 in der Gemarkung Wildflecken

Der Bauherr plant den Abriss der westlichen Scheune in der Brückenauer Straße 29. Der Abriss von Gebäuden und/oder Gebäudeteilen ist gem. Art. 57 Abs. 5 grundsätzlich verfahrensfrei, bedarf jedoch der Anzeige bei der Gemeinde, bzw. der Bauaufsichtsbehörde. Aus diesem Grund wird der MGR über die Maßnahme informiert. Bauverwaltungsleiter Helfrich erläutert die Maßnahme anhand einer Skizze.

Bildstöcke

MGR Schmitt berichtet, dass der Bildstock in der Bergstraße stark in Mitleidenschaft gezogen wäre. Hier muss dringend gehandelt werden.

Bauverwaltungsleiter Helfrich nimmt sich der Sache an.

MGR Gundelach fragt nach dem Bildstock in Wildflecken (Dörrenbergstraße).

Bauverwaltungsleiter Helfrich erläutert, dass dieser durch die Fa. Bauer saniert wird und anschließend, gemeinsam mit dem Bauhof, das neue Fundament gesetzt werde. Es ist noch nicht bekannt, wann der Bildstock fertig restauriert ist.