Informationen zur Änderung des Buchungssystems-Staffelung Buchungsstunden durch Herrn Daniel Korn, Geschäftsführer ProJugend
Zur heutigen Sitzung begrüßt Bgm. Kleinhenz Herrn Daniel Korn, Geschäftsführer von ProJugend im Landkreis Bad Kissingen e.V., der zum Jahresbericht über die Gemeindejugendarbeit kurz Stellung nehmen möchte und weiterhin über die neue Staffelung der Buchungsstunden berichten wird. Herr Korn stellt sich dem Marktgemeinderat nochmals kurz vor und bittet vorab das Gremium, ihre Position zu benutzen, um in den örtlichen Vereinen um die Mithilfe beim Ferienprogramm zu werben, da die Rückmeldungen eher schleppend eingehen. Er stellt fest, dass er auf die, von den einzelnen Vereinen und Verantwortlichen (ProJugend, InJusa, JaS, Verwaltung Markt Wildflecken) geleistete Arbeit sehr stolz ist. Die Gemeindejugendarbeit läuft in Wildflecken sehr gut und alle implementierten Systeme laufen gut verzahnt ineinander. Es gebe viele Angebote und diese würden auch wahrgenommen werden, was bestätige, dass die Gemeindejugendarbeit sehr wichtig sei. Er informiert, dass die Personalplanung im Bereich ProJugend, für die gemeindliche Jugendarbeit sehr komplex, fordernd und ausgelastet sei. Im derzeit aktuellen Buchungssystem haben die Gemeindejugendarbeiter teilweise drei Einsatzorte zu betreuen. In Zukunft soll dies auf zwei Einsatzorte pro Gemeindejugendarbeiter reduziert werden. Diese Reduzierung soll die Arbeit vor Ort, durch einen festen Ansprechpartner für die Jugendlichen, der sich speziell auf seinen Verantwortungsbereich konzentrieren kann, professioneller machen. Die Gemeindejugendarbeiter müssen den Kontakt zu den Jugendlichen halten, um in der Jugendarbeit vorankommen zu können und so wiederum die Jugendlichen für die Entwicklung innerhalb ihrer Gemeinde zu begeistern, wie z.B. in der künftigen Vereinsarbeit. Die Jugendlichen sollen durch die gemeindliche Jugendarbeit auch dazu animiert werden, nach dem Studium oder der Ausbildung, wieder in ihre Heimat zurückzukehren. Hierfür ist es wichtig, den Jugendlichen gute und positive Erinnerungen mitzugeben. Um diese Arbeit zu professionalisieren und intensivieren zu können, müssen die pädagogischen Stunden angehoben werden, was leider zu einer Kostensteigerung führt. Derzeit hat der Markt Wildflecken 14 Stunden/Woche, wie folgt gebucht:
Mit diesem System belaufen sich die Kosten aktuell jährlich auf 28.560 Euro. Bei den künftigen Buchungsoptionen wurde der pädagogische Stundenanteil erhöht, während die Overhead- bzw. Verwaltungsstunden gleichbleiben. Bei der ersten Option könnten 16 pädagogische Stunden/Woche und 4 Overhead- bzw. Verwaltungsstunden / Woche, somit insgesamt 20 Wochenstunden, gebucht werden, was für den Markt Wildflecken durchaus ausreichend wäre. Die andere Option sieht eine Buchung von 32 pädagogischen Stunden mit 8 Overheadstunden, somit insgesamt 40 Wochenstunden vor. Bei einem Buchungssystem mit 20 Wochenstunden, bestehend aus 16 pädagogischen und 4 Overhead-Stunden, belaufen sich die jährlichen Kosten auf 40.800 Euro, was einer Kostensteigerung von 12.240 Euro gegenüber der aktuellen Buchung entspricht. Herr Korn betont, dass es sich hierbei um keine versteckte Preiserhöhung handelt, sondern die Kosten der gebuchten Stunden unverändert bleiben, während sich die Steigerung ausschließlich auf die Anzahl der gebuchten pädagogischen Stunden bezieht. Herr Korn gibt Informationen zum geplanten zeitlichen Verlauf zur Umsetzung des neuen Buchungssystems:
Es soll versucht werden, und dies ist auch der Ansatz, der erste Priorität hat, dass die bereits gebuchte Fachkraft auch die Mehrstunden in der jeweiligen Kommune bekommt. Die Umsetzung des Beschlusses könnte ab 1. Juli 2024 erfolgen. Damit beendet Herr Korn seinen Vortrag.
Bgm. Kleinhenz bedankt sich bei Herr Korn für die Informationen und betont nochmals die Wichtigkeit der gemeindlichen Jugendarbeit in seiner ganzen Fülle innerhalb der Gemeinde mit InJusa und JaS, die über das Jugendarbeit gefördert werden und zusätzlich die gebuchten Stunden der gemeindlichen Jugendarbeit über den Verein ProJugend im Landkreis Bad Kissingen. Alles zusammen funktioniere sehr gut und so soll es auch künftig weitergehen. Daher spreche er sich für eine Erhöhung der Buchungsstunden auf 20 Stunden mit 16 pädagogischen Stunden und 4 Overheadstunden pro Woche aus. Die Kosten hierfür belaufen sich, wie bereits erwähnt, auf 40.800 Euro pro Jahr.
MGR Trump möchte wissen, ob nur diese beiden Buchungsoptionen zur Verfügung stehen oder ob auch die Buchung von weniger Stunden möglich sind. Daniel Korn erläutert hierzu, dass es lt. Satzung in Sonderfällen auch möglich ist, weniger oder abweichende Stundensätze zu buchen. Er würde dies allerdings nicht empfehlen, dass es um die Zeit am Kind gehe und letztendlich pädagogische Stunden gestrichen werden.
MGR Trump ergänzt, dass es im Ortsteil Oberbach die Einrichtung der Katholischen Kirche „KJG“ gibt, die ähnliche Angebote machen. Hier sollte darauf geachtet werden, dass keine Konkurrenz entsteht. Bgm. Kleinhenz erwidert, dass nach Rücksprache mit Frau Umhöfer und auch mit deren Vorgängerin, Frau Abersfelder, keine negativen Erfahrungen zwischen den beiden Einrichtungen festzustellen war. Die kommunale Jugendarbeit richtet sich in erster Linie auch an etwas ältere Kinder. Daniel Korn ergänzt, dass dieses Argument in vielen Kommunen aufkommt, dass es immer wieder Angebote gebe, die mit denen der kommunalen Jugendarbeit konkurrieren. Hier möchte er hervorheben, dass es wichtig und Credo der kommunalen Jugendarbeit sei, keine subsidiären Angebote zu schaffen. Darauf werde viel Wert gelegt. Es müsse aber auch von den Verantwortlichen mit der Gemeindejugendarbeiterin abgesprochen werden. Ziel der gemeindlichen Jugendarbeit ist u.a., die Vereinsarbeit zu fördern und die Jugendlichen zu motivieren, am Vereinsleben teilzunehmen.
MGR Trump möchte gerne, dass dieses Thema im Auge behalten wird und spricht sich ebenfalls für die Aufstockung der pädagogischen Stunden aus. Bgm. Kleinhenz versichert, dass von Seiten der Verwaltung und der gemeindlichen Jugendarbeit Wert daraufgelegt wird, dass keine subsidiären Angebote stattfinden. Er teilt mit, dass durch die Anhebung des Buchungssatzes insgesamt 6 weitere pädagogische Stunden zur Verfügung stehen, die hauptsächlich in den Ortsteilen Wildflecken und Oberwildflecken eingesetzt werden sollen. Der MGR stimmt dem Vorschlag des Vorsitzenden zu, die Wochenstunden auf 16 pädagogische Stunden und 4 Overhead-Stunden, insgesamt 20 Wochenstunden anzuheben. Die anfallenden Kosten hierfür betragen 40.800 Euro pro Jahr.
Bauantrag Eheleute Sandra und Daniel Finn im Genehmigungsfreistellungsverfahren zum Neubau eines Carports, Einbau einer Außentreppe sowie teilweise Erneuerung der Umfassungsmauern beim vorhandenen Stellplatz, Fl.-Nr. 1306, Gemarkung Wildflecken
Der Bauherren Sandra und Daniel Finn planen den Neubau eines Flachdachcarports, den Einbau einer Außentreppe sowie die teilweise Erneuerung der Umfassungsmauern beim vorhandenen Stellplatz in der Sonnenstraße 61 in Wildflecken. Das Bauvorhaben befindet sich im qualifizierten Bebauungsplan „Westliche Verlängerung Sonnenstraße“, entspricht allen Festsetzungen des Bebauungsplans und ist somit im Genehmigungsfreistellungsverfahren gem. Art. 58 BayBO zu behandeln. Daher ist die Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens nicht gefordert. Den Bauherren wird seitens der Verwaltung mitgeteilt, dass gem. Art. 58 BayBO einen Monat nach Vorlage der vollständigen Unterlagen mit dem Bau begonnen werden darf. Eine Kopie dieser Mitteilung sowie eine Ausfertigung der eingereichten Bauunterlagen wird der Unteren Bauaufsichtsbehörde zugesandt.
Änderung des Bebauungsplans "Dürre Wiesen - Barnsteiner Feld" der Gemeinde Riedenberg; Stellungnahme des Marktes Wildflecken gem. § 4 Abs. 1 BauGB
Die Gemeinde Riedenberg bittet um das gemeindliche Einvernehmen zur 5. Änderung des Bebauungsplans "Dürre Wiesen - Barnsteiner Feld". Der Gemeinderat Riedenberg hat in seiner Sitzung vom 29.03.2023 die 5. Änderung des Bebauungsplans „Dürre Wiese - Barnsteiner Feld“ beschlossen. Das Plangebiet wird dabei als Dorfgebiet (MD) gem. § 5 BauNVO festgesetzt. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans wird nach § 13 a BauGB durchgeführt. In den Geltungsbereich des Bebauungsplans werden die Grundstücke Fl.-Nr. 846, 849, 850, 1016, 1018, 1019, 1020 und 1021 sowie Teilflächen der Flurstücke 510, 847, 850/3, 851, 862, 1017/5, 1017/11, 1017/48 und 1198/3 der Gemarkung Riedenberg einbezogen. Der Geltungsbereich schließt nördlich und westlich an die bereits bestehende Bebauung an und ist westlich der St. 2289 gelegen. Durch die verfahrensgegenständliche Bebauungsplanaufstellung werden 25 Bauplätze ausgewiesen, die zwischen 572 - 1048 m² liegen und für eine Einzel- oder Doppelhausbebauung zur Verfügung stehen um in Zukunft den Bedarf an Bauplätzen decken zu können. Die Erschließung des Baugebiets erfolgt über das bestehende Straßennetz, die Mittelbachstraße auf der Fl.-Nr. 1017/5 sowie die Bergseestraße auf der Fl.-Nr. 1198/3. Gegenwärtig werden die betreffenden Flächen als Verkehrsflächen sowie als Grünlandflächen intensiv landwirtschaftlich genutzt. Die Planunterlagen können unter folgendem Link eingesehen werden: www.vgem-bad-brueckenau.de/gemeinde-riedenberg/bauleitplanung. Es wird festgestellt, dass sich durch die Änderungen keine Nachteile für den Markt Wildflecken ergeben. Der MGR erhebt keine Einwände und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Aufstellung Bebauungsplan Stadt Gersfeld, Bauleitplanung f. d. Stadtteil Rengersfeld - „Töpfenmühle“: Frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange; Stellungnahme des Marktes Wildflecken gem. § 4 Abs. 2 BauGB
Die Stadt Gersfeld bittet um das gemeindliche Einvernehmen zur Aufstellung des Bebauungsplans für das Gebiet „Töpfenmühle“ im Stadtteil Rengersfeld. Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Gersfeld (Rhön) hat die Aufstellung des oben genannten Bebauungsplans für das Gebiet „Töpfenmühle“ im Stadtteil Rengersfeld in ihrer Sitzung am 25.05.2023 beschlossen. Der Bebauungsplan “Töpfenmühle” hat das Ziel, Baurecht für das Gebiet zu schaffen. Der Bestand soll erhalten bleiben und die ländlich geprägte und historisch bedeutsame Siedlungsstruktur in dem Geltungsbereich Töpfenmühle soll bewahrt werden. Weiterhin soll die Nutzbarkeit von Grundstücken sowie sanierungsbedürftigen Altbauten verbessert und eine zeitgemäße Nutzung der Gebäude ermöglicht werden. Die unbebauten Flächen innerhalb des Planungsgebietes bleiben in ihrer natürlichen landschaftlichen Form erhalten. Um die Ziele des Bebauungsplans “Töpfenmühle” zu erreichen, werden im Rahmen eines einfachen Bebauungsplans Baufenster als überbaubare Flächen mit Haupterschließungsfläche durch die örtlichen Verkehrsflächen festgesetzt. Drei neue Bauflächen werden lediglich als Ergänzung und zur ökonomischen Nutzung der bestehenden Grundstücksparzellen hinzukommen. Die bestehenden Bebauungen werden durch Baufenster eingegrenzt. Dabei werden alle Flächen außerhalb der Baufenster als nicht überbaubare Flächen festgelegt und ihr aktueller Zustand dauerhaft sichergestellt und geschützt. Das Plangebiet umfasst den gesamten Weiler Töpfenmühle. Dieser gehört zum Ortsteil Rengersfeld und befindet sich in gleichnamiger Gemarkung. Töpfenmühle liegt im Tal etwa 350 m östlich der Bundesstraße B 279. Die Entfernung zum Kern des Ortsteils Rengersfeld und dem Baugebiet „Rengersfeld“ ist etwa 500 m. Die Töpfenmühle grenzt im Westen und im Osten an kleine Waldstücke und ist ansonsten komplett von landwirtschaftlich genutzten Flächen umgeben. Der Weiler besteht aus 5 Wohnhäusern, jeweils nebst Wirtschaftsgebäuden. Die Wirtschaftsgebäude werden aktuell land- und forstwirtschaftlich genutzt. Es gibt aktuell keine ortsansässige Vollerwerbslandwirtschaft. In seiner jetzigen Grundform und Gebäudeanordnung besteht der Weiler bereits seit mehreren Jahrhunderten. Die Gebäude stehen teils auf historischen Grundmauern. Eines der Gebäude ist ein anerkanntes Kulturdenkmal. Die Wohngebäude umfassen insgesamt 9 Wohneinheiten, die alle bewohnt sind. Der Planausschnitt im Entwurf umfasst den Geltungsbereich der Flurstücke 20, 21, 22, 23, 25 teilw., 26 teilw., 36, 37, 38/1+2, 39 40/1, 47 teilw. 63 teilw. 64 teilw. 65/1, 65/2 im Flur 11. Somit wird der gesamte Weiler vom Geltungsbereich umfasst. Gemäß § 4a Abs. 4 BauGB werden die Planunterlagen zusätzlich in das Internet eingestellt und können auf der Homepage https://www.gersfeld.de/ unter der Rubrik Rathaus / Wirtschaft + Gewerbe/Bauen + Wohnen und über das Bauleitplanungsportal des Landes Hessen unter https://bauleitplanung.hessen.de eingesehen und heruntergeladen werden. Es wird festgestellt, dass sich durch die Änderungen keine Nachteile für den Markt Wildflecken ergeben. Der MGR erhebt keine Einwände und erteilt das gemeindliche Einvernehmen.
Förderantrag Caritasverband f. d. Landkreis Bad Kissingen e.V. für das Jahr 2024
Der Vorsitzende erinnert, dass die beantragte Förderung für 2023, unter Berücksichtigung der Einwohnerzahlen, 1.441 Euro betrug und 2022 ein Förderbetrag in Höhe von 1.401,05 Euro ausgezahlt wurde.
MGR Rest möchte wissen, wie sich die Caritas im Übergangswohnheim bzw. für die Flüchtlinge konkret bei uns einbringt. Bgm. Kleinhenz informiert, dass die Mitarbeiter der Caritas durchaus im Übergangswohnheim tätig sind und die Bewohner z.B. bei Behördengängen begleitet werden. Auch im Bürgerbüro werden die Bewohner von den Caritaskräften u. a. beim Ausfüllen von Anträgen oder beim Beantragen von Leistungen unterstützt. Der MGR stimmt der Auszahlung der beantragten Förderung (0,50 Euro/Einwohner) durch die Caritas zu.
Regionale Energieversorgung; Satzung zur Gründung einer Energie Holding GmbH, Landkreis Bad Kissingen
Mit Beschluss vom 24.01.2023 erklärte der Markt Wildflecken grundsätzlich seine Bereitschaft, sich an einer gemeinsamen Organisation/Gesellschaft des Landkreises Bad Kissingen zur Bewältigung der Herausforderungen in der Energiewende zu beteiligen. In den vergangenen Monaten wurde, in Federführung des Landkreises Bad Kissingen und in Zusammenarbeit mit einem Juristen (Anwaltskanzlei Hoppenberg), die mögliche Gesellschaftsform geprüft. Am 16.05.2023 fand ein gemeinsamer Termin mit den Gemeinden statt, Ergebnis:
Es wurde festgelegt, dass als 1. Schritt ein Entwurf für eine Satzung zur Gründung der Verwaltungs-GmbH verfasst werden soll. In der Bürgermeisterdienstbesprechung vom 02.06.2023 wurde über den aktuellen Sachstand informiert. Es wurde unter anderem mitgeteilt, dass insgesamt 23 Kommunen einen positiven Beschluss zur möglichen Beteiligung getroffen haben. Nach Abstimmung mit der Anwaltskanzlei kam man zu dem Entschluss, dass eine Holding GmbH als Hauptorganisation gegründet werden soll. In der Bürgermeisterdienstbesprechung vom 07.07.2023 wurde der Satzungsentwurf der Anwaltskanzlei Hoppenberg sowie die Organisationsstruktur vorgestellt. Ziel ist es nun, dass die jeweiligen Kommunen, noch vor der Sommerpause, einen Beschluss fassen bzw. der Gesellschaft beitreten, so dass mit der Gründung der Holding und der Ausschreibung für einen geeigneten Geschäftsleiter begonnen werden kann. Der Satzungsentwurf wurde dem MGR durch GL Kleinheinz erläutert. Von Seiten der Verwaltung wird der Betritt als Gesellschafter zur Energie-Holding Bad Kissingen GmbH empfohlen. Der MGR stimmt dem Beitritt als Gesellschafter zur Energie-Holding Bad Kissingen GmbH zu und ermächtigt den Bürgermeister sowie die Verwaltung, die dafür notwendigen rechtlichen und organisatorischen Maßnahmen umzusetzen.
Kindertageseinrichtungen; Information zur Übernahme des Anwesens "KITA St. Josef", die Höh 6 in Wildflecken
Wie dem MGR bekannt, wird der Markt Wildflecken das Anwesen, die Höh 9, Fl.Nr. 1396/34, KITA St. Josef von der Katholischen Kirchenstiftung übernehmen müssen. Hierzu fanden bereits mehrere Gespräche mit der Diözese und der Kath. Kirchenstiftung Wildflecken statt. Von Seiten der Kirche gibt es über die Diözese Richtlinien, nach denen Gebäude von der Katholischen Kirchenstiftung bzw. den katholischen Trägern vor Ort, an die Gemeinde übergehen können. Nach Rücksprache mit der Kath. Kirchenstiftung und der Diözese Würzburg sind diese Regularien zwingend einzuhalten. Gemäß der Richtlinie zur Kategorisierung von Immobilien und der darin enthaltenen Vorschriften über diese Veräußerung durch Immobilien innerhalb der Diözese Würzburg, muss zunächst ein Grundsatzbeschluss für den Verkauf an die Kommune gefasst werden. Dieser Beschluss wurde bereits durch die Kath. Kirchenstiftung gefasst. Laut dieser Richtlinien ist vorgeschrieben, dass die Einrichtung weiter als Kindertageseinrichtung übernommen wird, die Kommune diese erwirbt oder übernimmt, dass Bindungsfristen vereinbart werden, der Kaufpreis über ein Verkehrswertgutachten ermittelt werden muss oder ein vergleichbarer Ausgleich im Erbbaurecht erfolgen kann. Mit der Kath. Kirchenstiftung, vertreten durch Herrn Bernhard Hopf, wurde besprochen, dass man über die Liegenschaftsabteilung innerhalb der Diözese Würzburg prüfen lassen will, ob auf ein Verkehrswertgutachten verzichtet werden kann, da dieses wieder Kosten verursacht und es bereits eine Kostenermittlung zur Sanierung des Gebäudes gebe, in dem eine Sanierung als wirtschaftlichere Lösung gegenüber eines Neubaus dargestellt wird, jedoch mit einer Summe von rd. 1 Mio. Euro beziffert wird. GLA Kleinheinz versichert, dass man hier nochmals mit der Diözese Rücksprache halten möchte. Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, dass man in die Verhandlungen mit einem Kaufpreis von 0,00 Euro gehen sollte, da bereits die Sanierungskosten erheblich sind und die derzeit im Rohbau befindliche Krippe nicht genutzt werden kann. Der MGR beauftragt die Verwaltung, in die Vertragsverhandlungen einzusteigen und eine Übereignung des Anwesens zu 0,00 Euro anzustreben.
Haushalt 2023; Berichtigung Personalkosten - Sitzungsniederschrift vom 27.06.2023
GLA Kleinheinz erläutert, dass eine Überprüfung der angesetzten Personalkosten ergeben habe, dass es zu Fehlern in der Erhebungstabelle der Personalkosten und im Finanzsystem, in dem die Ansätze erstellt werden, kam, wodurch sich die Personalkosten verringern und nicht, wie angesetzt, 300.000 Euro mehr im Vergleich zum Haushaltsjahr 2022 betragen, sondern nur rd. 126.000 Euro. Dies bedeutet, dass der Ansatz für die Personalkosten im Haushaltsjahr 2023 nachträglich reduziert wird und die verbleibenden positiven Überschüsse dem Vermögenshaushalt zugeführt werden können, so dass die Zuführung der Rücklage auf 469.810 Euro für das Haushaltsjahr 2023 ansteigt.