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Wildfleckener Nachrichten
Ausgabe 9/2025
Aus dem Rathaus
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Informationen aus dem Sitzungssaal

Die Digitalisierung schreitet in der Rathaus-Verwaltung weiter voran.

Verwaltung und Marktgemeinderäte nutzen bereits das digitale Ratsinfosystem für die Sitzungsvor- und nachbereitung. Ab sofort steht allen Interessierten das Bürgerinfoportal zur Verfügung.

Im Bürgerinfoportal finden Sie umfassende Informationen zu allen öffentlichen Sitzungen des Marktgemeinderates. Dort können Sie den Sitzungskalender einsehen, die Tagesordnungen der Sitzungen nachlesen und die Protokolle der öffentlichen Sitzungen abrufen.

Das Bürgerinfoportal finden Sie hier: https://buergerinfo-wildflecken.digitalfabrix.de/info.asp, über die Homepage der Marktgemeinde: www.wildflecken.de/buergerinfoportal-mgr-sitzungen oder direkt über den QR-Code.

Die Sitzungsprotokolle werden zusätzlich bis auf Weiteres hier in den Wildfleckener Nachrichten veröffentlicht.

Öffentliche Sitzung vom 22.07.2025

Billigungsbeschluss zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Oberer Kapellenweg“ –

Billigung des Vorentwurfs, Beschluss der Durchführung der frühzeitigen Beteiligungen gemäß §3 Abs. 1 und §4 Abs. 1 BauGB in der Fassung vom 01.07.2025

Anlass der 1. Änderung des Bebauungsplans "Oberer Kapellenweg" ist das Erfordernis, den Bebauungsplan an den aktuellen Stand der Planung anzupassen. Insbesondere vor dem Hintergrund der tatsächlichen Verkehrsführung sowie bereits erteilter Befreiungen von den Vorgaben des Bebauungsplans haben sich Anpassungsbedarfe ergeben.

Ziel der Erweiterung des Bebauungsplans ist es, der Nachfrage der örtlichen Bevölkerung nach Baugrundstücken für neues Wohnen nachzukommen und entsprechende Wohnbauflächen im Sinne einer Arrondierung der vorhandenen Siedlungsflächen auszuweisen.

Es sollen hochwertige Flächen zur Etablierung neuer Angebote für individuelles Wohnen geschaffen werden. Dabei sollen insbesondere eine gute Anbindung an die bestehenden Siedlungseinheiten und eine qualitätvolle Einbindung in die landschaftlichen Strukturen sowie eine attraktive Gestaltung des Ortsrandes gesichert werden.

Aufgrund der großzügigen Festsetzungen, die im B-Plan verankert werden sollen, empfiehlt die Verwaltung zukünftig keine Befreiungen mehr zu erteilen.

2. Bgm. Nowak fragt nach der Grundstücksgrenze Bramowski. Seiner Meinung nach liegen Gartenhütte und Einfahrt bereits über der Baugrenze.

BAL Helfrich wird dies noch abklären.

Der Marktgemeinderat des Marktes Wildflecken billigt den Vorentwurf zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Oberer Kapellenweg“ in der Fassung vom 01.07.2025.

Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Vorentwurf zur 1. Änderung und Erweiterung des Bebauungsplans „Oberer Kapellenweg“ in der Fassung vom 01.07.2025 einschließlich Begründung und Umweltbericht die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Fachbehörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen, sowie die Fachbehörden nach § 2 Abs. 4 BauGB aufzufordern, sich zum erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.

Bauantrag; Nutzungsänderung der bestehenden LKW-Unterstellhalle zur Halle für Fahrzeuginstandhaltung, Frankenplatz 7, Oberwildflecken

Der Antragssteller stellt einen Antrag auf Baugenehmigung für die Nutzungsänderung der bestehenden LKW-Unterstellhalle zur Halle für Fahrzeuginstandhaltung am Frankenplatz 7 in Oberwildflecken. Das Bauvorhaben befindet sich gem. §34 BauGB im Innenbereich und liegt gem. Flächennutzungsplan in einem Mischgebiet. Das Grundstück ist vollständig erschlossen.

Die Halle wurde bereits im Jahre 1985 errichtet und seitdem als Unterstellhalle für LKW genutzt. Der Antragssteller beabsichtigt die Halle zukünftig für Arbeiten wie Wartungs- und Kundendienstarbeiten, Reifenmontagen und Kleinreparaturen zu nutzen. Geplant seien durchschnittlich 15 LKW pro Tag. Lt. Betriebsbeschreibung finden die Arbeiten werktags von 07:00 bis 18:00 Uhr statt. An Sonn- und Feiertagen soll kein Betrieb stattfinden. Bzgl. Lärmschutz ist der Betriebsbeschreibung zu entnehmen, dass bei Hauptuntersuchungen 2 der 4 Tore geschlossen werden und bei Reifenmontagen alle Tore geschlossen gehalten werden.

Aus Sicht der Verwaltung spricht nichts gegen das geplante Bauvorhaben.

Der Marktgemeinderat erteilt sein Einvernehmen zur geplanten Nutzungsänderung.

Haushalt 2025; Beschluss Haushaltsplan mit Finanzplanung, Stellenplan und Haushaltssatzung 2025

Den Marktgemeinderäten wurden für die Haushaltsberatung Auswertungen aller Haushaltsstellen des Verwaltungshaushalts übergeben, die neben den Ansätzen des lfd. Haushaltsjahres auch die Ergebnisse der beiden Vorjahre sowie die Finanzplanungswerte bis 2028 enthalten. Außerdem erhielten die MGR-Mitglieder eine Übersicht über den Vermögenshaushalt einschl. Finanzplanungszeitraum.

Kämmerin Katharina Wirsing erläutert zunächst den Verwaltungshaushalt. Anhand von Tabellen stellt sie die Einnahmen und Ausgaben in den einzelnen Haushaltsstellen detailliert dar.

Die ausführlichen Erläuterungen zu den einzelnen Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungs- und Vermögenshaushaltes können Sie im Bürgerinformationssystem (BIS) lesen! Siehe QR-Code (BIS)

Im Anschluss geht Frau Wirsing auf die künftige Entwicklung in der Finanzplanung für 2026-2028 ein.

In 2026 erfolgt ein Anstieg der Kreisumlage von 47 % auf 49,9 %;

Gewerbesteuerumlage = 35 Prozentpunkte von den Gewerbesteuereinnahmen.

Nach den weiteren hohen Einnahmen im Bereich der Gewerbesteuer und der Schlüsselzuweisungen in den letzten Jahren, fällt die Kreisumlage in diesem Jahr auch wieder hoch aus. Hinzu kommt im Jahr 2025 die Erhöhung des Landkreises Bad Kissingen von 44 % auf 47 %. Die Kreisumlage erhöht sich somit in diesem Jahr um ca. 300.000 €; von 1,7 auf 2,0 Mio. €.

Anzumerken ist aber auch, dass die Kreisumlage in den Folgejahren trotz einer weiteren Erhöhung des Landkreises Bad Kissingen, auf einem ähnlichen Betrag von 2,0 Mio. € verbleibt.

Die Schlüsselzuweisungen sind in diesem Haushaltsjahr auf einem sehr niedrigen Niveau. Doch im kommenden Haushaltsjahr wird wieder ein Anstieg erwartet.

Die Hebesätze für die Grundsteuern wurden aufgrund der Grundsteuerreform bereits im Dezember 2024 mittels Hebesatzung zum 01.01.2025 wie folgt festgesetzt: Grundsteuer A 360%; Grundsteuer B 240 %. Davor lagen die Hebesätze jeweils seit dem 01.01.2017 bei 360%.

Durch die Senkung des Hebesatzes bei der Grundsteuer B, soll die Steuerbelastung für Eigentümer verringert werden. Die Einnahmen belaufen sich durch die Senkung des Hebesatzes somit auf dem Niveau der Vorjahre.

In den letzten Jahren konnte der Markt Wildflecken hohe Gewerbesteuereinnahmen verzeichnen. Im Jahr 2024 wurden auch noch solide Gewerbesteuereinnahmen verzeichnet. In 2025 reduziert sich jedoch die Gewerbesteuereinnahme um ca. 600.000 €, von ca. 3.450.880 € auf ca. 2.800.000 €. Auch in den kommenden Jahren wird die Gewerbesteuer vermutlich wieder etwas zurückgehen, aber voraussichtlich auf einem noch hohen Niveau verbleiben. Die Gewerbesteuerumlage berechnet sich aus dem Gewerbesteueraufkommen des laufenden Jahres. Der Hebesatz wurde in 2020 von 64 Punkten auf 35 Punkten reduziert.

GLA Kleinheinz geht noch einmal auf verschiedene Ausgabeposten und gibt Erläuterungen zu den Einnahmen und Ausgaben des Vermögenshaushaltes.

Abwasserbeseitigung:

Neubau Kläranlage und Neuordnung der Abwasserbeseitigung des Marktes Wildflecken

Im Bereich der Abwasserbeseitigung ist der Neubau der Kläranlage inkl. aller Maßnahmen im Zusammenhang mit der Neuordnung der Abwasserbeseitigung des Marktes Wildflecken (Bau Pumpwerk, Druckleitungen, Abwasserleitungen, Regenrückhaltebecken, usw.) mit den geschätzten Gesamtkosten bzw. einem Finanzierungsvolumen von rd. 12,5 - 15 Mio. € ein „Jahrhundert-Projekt“ des Marktes Wildflecken. Diese Maßnahme und insbesondere die Kosten werden jedoch außerhalb des Haushaltes, über das „Bauherrenmodel“ mit BayernGrund als Projektsteuerer mittels Geschäftsbesorgungsvertrag finanziert. Der Vertragsabschluss mit BayernGrund erfolgte im Winter 2024. Im Vorfeld wurde hierzu die Genehmigung der Rechtsaufsichtsbehörde / Kommunalaufsicht des Landratsamtes Bad Kissingen benötigt.

Ab dem HH-Jahr 2025 Haushaltsjahre muss dargestellt werden, wie die Finanzierung geplant ist und in welcher Höhe der gemeindliche Haushalt nach Ablauf des Projektes nach Vertragsbindung in 48 Monaten (vmtl. September 2029) belastet wird. Denn die Finanzierung erfolgt über das „Bauherrenmodell“ außerhalb des gemeindlichen Haushaltes und wird durch den Projektsteuerer „BayernGrund“ abgewickelt.

Der Vorteil über die Finanzierung außerhalb des Haushaltes mit dem o.g. Projektsteuerungsmodell ist, dass es sich bei dem Kredit um einen Kontokurrent-Kredit handelt und sich dadurch die Zinslast mittels geplanter Sondertilgungen mindern lässt. Weiterhin fallen die Zinsen auch immer entsprechend der benötigten Mittel an. Ebenso wird das nach 48 Monaten in den Haushalt zu übernehmende Kreditvolumen mit den Sondertilgungen aus den geplanten Vorausleistungsbescheiden für die zu erhebenden Verbesserungsbeiträge deutlich kleiner ausfallen.

Bei einer Finanzierung über den gemeindlichen Haushalt könnte der Markt Wildflecken nur mit einem Annuitäten-Darlehen finanzieren. Dies bedeutet, dass die Zinslast für das o.g. Finanzierungsvolumen von Anfang an bis zum Ende des Finanzierungszeitraums anfallen würde. Weiterhin wären die Sondertilgungen mittels vereinnahmter Vorausleistungen nicht möglich.

Die Höhe der Vorausleistungen / Verbesserungsbeiträge und die zeitliche Erhebung, wird in der geplanten Bürgerinformationsveranstaltung zusammen mit dem Kommunalberatungsbüro Dr. Schulte / Röder (nicht April bzw. Frühjahr 2026) der Öffentlichkeit erläutert. Im HH-Jahr 2025 werden keine Vorausleistungen erhoben. Dies ist erst im HH-Jahr 2026 geplant. In diesem Jahr sollen alle Bürgerinnen und Bürger informiert werden und die notwendige Verbesserungsbeitragssatzung ist vor der Erhebung der Vorausleistungen erst durch den MGR zu erlassen.

Um die Gebühren für die Abwasserentsorgung nicht exorbitant erhöhen zu müssen, wird von Seiten der Verwaltung und des Kommunalberatungsbüro Dr. Schulte / Röder empfohlen, dass die Finanzierung der o.g. Maßnahme zu 100 % über einen Verbesserungsbeitrag erfolgen sollte. Dies bedeutet, dass die Maßnahme innerhalb eines Zeitraums von 5 bis maximal 6 Jahren abgerechnet wäre. Dies mindert die Zinslast über viele Jahrzehnte (40 Jahre). Für gewisse Bauteile sind auch schon in den nächsten 8-10 Jahren (nach Fertigstellung) die ersten Ersatzsatzbeschaffungen notwendig (u.a. für EDV, Mess-, Regel- und Steuertechnik). Diese Investitionen führen dann wieder zu einer weiteren Gebührensteigerung.

Wie im Verwaltungshaushalt ersichtlich, werden die Gebühren für die Abwasserbehandlung bereits im Jahr 2026 (Ende des 6-jährigen Gebührenkalkulationszeitraums) deutlich steigen. Die neuen Gebühren werden mit Satzung zum 01.01.2026 angepasst. Dies liegt nicht am Neubau der Kläranlage, sondern an den in den letzten 4 Jahren gestiegenen Energiekosten (insbesondere Strom). Auch die weiteren Maßnahmen im Bereich der Abwasserentsorgung (Neubau Kanal Rabensteinstraße, Fremdwassersanierungen, Kanalbau Altglashüttener Straße, Gartenweg, Schlesierstraße, usw.) erhöhen bereits jetzt schon die Abwassergebühren. Hierzu ist anzumerken, dass die Finanzierung der Kosten für Abwasserleitungen über Gebühren, aufgrund des langjährigen Nutzungs- und Abschreibungszeitraums sinnvoller ist. Hier steigen die Gebühren nur moderat an.

Für den Bau der Kläranlage und die notwendigen Maßnahmen zur Neuordnung der Abwasserentsorgung für den gesamten Markt Wildflecken wurde der über Verbesserungsbeiträge umlagefähige Anteil bis jetzt auf rd. 10 Mio. € geschätzt. Diese Einnahmen aus Verbesserungsbeiträgen werden im gemeindlichen Haushalt ab dem HH-Jahr 2026 berücksichtigt.

1.7000.3536 – Verbesserungsbeiträge:

2026: 2.000.000 €

2027: 2.000.000 €

2028: 2.500.000 €

2029: 1.500.000 €

2030: 2.000.000 € (vmtl. Schlussabrechnung)

Es ist dann geplant, dass in den HH-Jahren 2026 – 2029 zum Jahresende eine Sondertilgung in Höhe der vereinnahmten Verbesserungsbeiträge erfolgen soll (HH-Stelle: 1.7000.3536). Sofern die Verbesserungsbeiträge gem. den geplanten Ansätzen vereinnahmt werden können.

Abschließend ist anzumerken, dass im HH-Jahr 2029 nach Ablauf des Geschäftsbesorgungsvertrags und einem Gesamtkreditvolumen von rd. 15 Mio. €, eine Restschuld von 4 - 5 Mio. € im Haushalt zu veranschlagen ist. Sofern genügend Rücklagen zur Verfügung stehen sollten, könnte dieser Restbetrag abgelöst werden. Es ist jedoch davon auszugehen, dass aufgrund der in den nächsten Jahren durchzuführenden Baumaßnahmen der Restbetrag nicht vollständig gedeckt werden kann. Demnach würde vermutlich ein Kredit von 2 – 3 Mio. € erforderlich werden.

Weiter Maßnahmen im Bereich der Abwasserentsorgung

Neubau Abwasserleitung Rabensteinstraße

Mit der Maßnahme im unteren Bereich der Rabensteinstraße (zwischen Bischofsheimer Str. und Sonnenstraße) wurde bereits im HH-Jahr 2024 begonnen. Für den Neubau gibt es keine Förderung gem. RZWas. Her sind noch Restkosten im HH-Jahr 2025 zu veranschlagen und die Schlussrechnung wird im Sommer 2025 erwartet.

HH-Jahr 2025 und 2026: Im oberen Beriech Rabensteinstraße muss eine Haltung zwischen Sonnenstraße und Rückbergstraße aufdimensioniert bzw. neugebaut werden. Kosten insgesamt in den HH-Jahren 2025 und 2026: 225.000 € (BK), 34.650 € (BNK), 137.400 (Förderung gem. RZWas).

Fremdwassersanierungen werden in folgenden Bereichen durchgeführt und sind vor Abschluss des Kläranlagenneubaus umzusetzen:

- Im Gewerbepark (nähe Fa. Söder) in Oberwildflecken wird ein Oberflächengraben und eine Drainageleitung gefasst und umgeleitet. Diese Maßnahme wurde bereits im HH-Jahr 2024 begonnen und wird im HH-Jahr 2026 abgeschlossen. Die Maßnahme ist im HH-Jahr 2025 mit 62.000 € BK, 10.000 BNK veranschlagt. Die Fördermittel gem. RZWas werden im Jahr 2026 in Höhe von 31.800 € angesetzt.

- Weiterhin müssen im Gewerbepark nähe Karl-Neißer-Str. und Horst-Heinrich-Straße mehrere Schächte saniert werden. Die Kosten sind im HH-Jahr 2025 mit 145.000 € BK und 21.750 BNK veranschlagt. Im HH-Jahr2026 wird hierfür eine Förderung in Höhe von 116.720 € erwartet. Ein weiterer Teil der Maßnahme ist im HH-Jahr 2026 geplant und mit 200.000 € BK und 32.000 € BNK veranschlag. Hier werden im HH-2027 Fördermitteln gem. RZWas in Höhe von 162.400 € veranschlagt.

- Im Bereich des Birkenwegs in Oberwildflecken muss ein Regenwasserkanal umgeleitet werden, die Kosten sind ebenfalls im Haushaltsjahr 2026 mit 100.000 € BK, 16.000 € BNK und 81.200 € Fördermitteln gem. RZWas welche im HH-Jahr 2027 erwartet werden veranschlagt.

- Eine Zubringer-Kanalleitung in den Hauptsammler aus dem Bereich Märzenquelle in Wildflecken muss ebenfalls saniert werden die Restkosten sind im Jahr 2025 in Höhe von 31.000 € BK, 6.600 € BNK veranschlagt. Die Fördermittel gem. RZWas sind im HH-Jahr 2026 in Höhe von 30.000 € veranschlagt.

- In Oberbach muss in der Nähe Sportheim der Hauptsammler zur Kläranlage Oberbach saniert werden. Die Restkosten sind im Jahr 2025 mit 8.100 € BK, 1.000 BNK veranschlagt. Im HH-Jahr 2026 sind die Fördermittel gem. RZWas in Höhe von 12.200 € veranschlagt.

Trinkwasserversorgung:

Trinkwasserversorgung Neuanschaffungen

Im HH-Jahr 2025 sind für Neuanschaffungen und Ersatzbeschaffungen rd. 180.000 € veranschlagt. Die Beschaffung der Digitalen-Wasserzähler wurde mit 160.000 € berücksichtigt. Die Wasserzähler sollen LoRaWAN-fähig sein, daher muss ein LoRaWAN – Netz im Markt Wildflecken errichtet werden. Die Notwendige Hard- und Software für diese Maßnahme wurde mit 10.000 – 15.000 € veranschlagt. Ob die Anschaffung der Wasserzähler tatsächlich im HH-2025 realisiert wird, ist noch nicht sicher und könnte sich somit in das HH-Jahr 2026 verschieben.

Trinkwasserbrunnen I und II

Die Trinkwasserbrunnen I und II am Auersberg in Wildflecken müssen dringend saniert werden. Im Jahr 2023 wurde bereits eine defekte Brunnen-Förderpumpe erneuert.

Eine erfolgte Untersuchung der Brunnen, liegt bereits vor diesem Datum und die davor erfolgte Untersuchen schon über 10 Jahre zurück. In beiden Untersuchungen der Brunnen wurde darauf hingewiesen, dass eine Sanierung zeitnah erfolgen muss, bevor es zu einem Einbruch an den Brunnenwänden kommt.

Es ist geplant, dass die Sanierung der Brunnen inkl. Sanierung des Wasserwerks am Arnsberg nach Fertigstellung der Kläranlage erfolgen soll. Die Kosten werden von Seiten der Verwaltung und des Wasserwartes auf mind. 3 - 4 Mio. € geschätzt.

Zuwendungen Sanierung Hochbehälter und Druckerhöhung Wildflecken

Die Sanierung des Trinkwasserhochbehälters in Oberbach und der Druckerhöhung in Wildflecken wurde bereits seit mehreren HH-Jahren geplant und immer wieder verschoben. Die Maßnahmen sollen in den HH-Jahren 2026 und 2027 durchgeführt werden. Die Zuwendung für den Hochbehälter und die Druckerhöhung in Höhe von insgesamt 685.900 €, wird im HH-2026 in Höhe von 442.500 € und im HH-2027 in Höhe von 243.400 veranschlagt.

Baukosten und Baunebenkosten für die Sanierung des Hochbehälters und Druckerhöhung

Die Baukosten für den Hochbehälter und die Druckerhöhung von rd. 1,3 Mio. €, werden im HH-Jahr 2026 in Höhe von 700.000 (BauKo) und 105.000 € (BNK) und im HH-Jahr 2027 in Höhe von 441.300 € (BauKo) und 66.200 € (BNK) veranschlagt.

Zuwendungen RZWas Wasserleitungsneubau Eckartsroth

Die Sanierung bzw. der Neubau der Wasserleitung in Eckartsroth wurde im HH-Jahr 2024 abgeschlossen. Der Verwendungsnachweis wurde im September 2024 an das Wasserwirtschaftsamt übermittelt. Durch das WWA-KG wurde mitgeteilt, dass mit einer Auszahlung der Fördermittel nicht vor Frühjahr 2026 gerechnet werden kann. Daher wurde die restliche Zuwendung in Höhe von 404.000 € im HH-Jahr 2026 veranschlagt. Diese Mittel müssen somit über 1,5 Jahre vorfinanziert werden.

Verkauf Mietanwesen und Sanierung Soz.-Wohnungsbau

Für das HH-Jahr 2025 wurde der Verkauf der kommunalen Gewerbehalle in Oberwildflecken mit 200.000 € veranschlagt. Weiterhin ist der Verkauf der restlichen drei gemeindlichen Anwesen in Oberwildflecken (Kreuzbergstraße und Königsberger Straße) mit 450.000 € veranschlagt.

Zukünftig soll weiterhin das Ziel verfolgt werden, dass die gemeindlichen Wohnhäuser veräußert bzw. privatisiert werden. Eine Sanierung dieser Anwesen ist für den Markt Wildflecken nicht wirtschaftlich und in Anbetracht der hohen Ausgaben für die gemeindlichen Pflichtaufgaben nicht mehr realisierbar. Um jedoch die Schäden und anstehenden Reparaturen nicht weiter zu verschlechtern, wurden in den nächsten Jahren jeweils 100.000 € im Haushalt bzw. der Finanzplanung veranschlagt.

Zuführungen vom Verwaltungshaushalt an den Vermögenshaushalt und Zuführungen vom Vermögenshaushalt an den Verwaltungshaushalt.

Aufgrund der niedrigen Schlüsselzuweisungen war in der Finanzplanung des Vorjahres (2024) im HH-Jahr 2025 eine Zuführung zum VerwHH in Höhe von rd. 185.000 € geplant. Diese Zuführung muss nicht erfolgen, da für das HH-Jahr 2025 eine Zuführung vom VerwHH an den VermHH in Höhe von ca. 480.800 € geplant ist.

In den darauffolgenden Jahren (2026 und 2027) steigen die Schlüsselzuweisungen wieder deutlich an und dem VermHH können wieder höhere Mittel zugeführt werden.

Im HH-Jahr 2028 muss aber wieder mit einer größeren Zuführung zum VerwHH geplant werden.

Die von den Marktgemeinderäten eingebrachten Änderungswünsche und Hinweise wurden geprüft, entsprechend eingearbeitet und in die Unterlagen übernommen. Die finalisierte Fassung wurde anschließend zur Nachvollziehbarkeit per E-Mail an alle Mitglieder des Marktgemeinderates übermittelt.

Zum Haushalt ergeht folgender Beschlussvorschlag:

1.

Dem vorgelegten Finanzplan und dem Investitionsprogramm für die Jahre 2025 bis 2028 wird zugestimmt,

2.

Kreditaufnahme für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind im Haushaltsjahr 2025 nicht vorgesehen,

3.

die Steuerhebesätze für die Grund- und Gewerbesteuersteuer werden wie folgt festgesetzt:

-

Grundsteuer A bei 360 %,

-

Grundsteuer B bei 240 %,

-

Gewerbesteuer bei 350 %,

4.

dem Stellenplan, in der von der Verwaltung vorgelegten Fassung, wird zugestimmt,

5.

der laufende Kassenkredit wird auf 1.000.000 € festgesetzt,

Die Haushaltssatzung 2025 und der Haushaltsplan 2025 werden in der vorgelegten Fassung genehmigt.

Öffentliche Informationen

Sachstand Glasfaserausbau Florian-Geyer-Straße

GlasfaserPlus ist ein privates Unternehmen, welches rein wirtschaftlich rechnet. Lt. Aussage des Unternehmens ist der Ausbau in Wildflecken bereits sehr knapp berechnet. Der MGR hat im März beschlossen, die Florian-Geyer-Straße mit finanzieller Unterstützung ans Glasfasernetz anzuschließen. GlasfaserPlus hat den Ausbau jedoch aus wirtschaftlichen Gründen abgelehnt. GLA Kleinheinz erklärt, dass die Gemeinde über die Gigabite-Richtlinie an Fördertöpfe kommen könnte, jedoch im aktuellen Förderprogramm keine Förderungen erhalte, da der Ausbau in Wildflecken bereits sehr gut ist. Ggf. könnte in den Jahren 2026ff ein Förderantrag gestellt werden.

2. Bgm. Illek betont, dass es hier um 25 Haushalte und einer Firma mit 40 Mitarbeitern geht. Er bleibt an der Sache dran und möchte alles versuchen, einen Ausbau zu verwirklichen.

MGR Kirchner fragt nach ob die Telekom nicht selbst ausbauen kann.

MGR Trump möchte versuchen, einen anderen Anbieter, wie Vodafone ins Boot zu holen um auch einen gewissen Druck auf GlasfaserPlus auszuüben.

MGR Nowak fragt nach, ob gerechnet wurde, wie hoch die Kosten wären, wenn die Gemeinde im Low-Budget -Bereich die Leitung selbst verlegt und verkauft.

BVL Helfrich erklärt das Vorgehen bei aktuell bestehenden Straßenbaumaßnahmen und dass wir dann ggf. die Speedpipes selbst verlegen könnten.

Nutzung des Sportgeländes am Sportplatz Wildflecken

MGR Trump bringt den Vorschlag ein, zu prüfen, ob das Sportgelände am Sportplatz Wildflecken für die breite Nutzung in Betracht gezogen werden könnte. Er weist darauf hin, dass eine Lösung mit Schlüsselübergaben seiner Einschätzung nach zu umständlich sei und es doch ein Versuch wert wäre, die Anlage dauerhaft zu öffnen.

BAL Helfrich erläutert die hierzu bereits von der Verwaltung angestellten Überlegungen und mögliche organisatorische Varianten.

Bgm Kleinhenz betont, dass auf jeden Fall kommuniziert werden solle, dass die Anlage offen für alle ist und Schlüssel für den Zutritt im Bürgerbüro erhältlich sind.

MGR Trump appelliert, es doch einmal zu versuchen, die Sportanlage probeweise dauerhaft zu öffnen.

Die Verwaltung spricht sich gegen eine 24/7-Öffnung aus.

Nicht öffentliche Sitzung vom 22.07.2025

Sitzungsniederschrift in den Wildfleckener Nachrichten

Bgm Kleinhenz regt an, die Sitzungsniederschrift in den Wildfleckener Nachrichten in gekürzter Form zu veröffentlichen, um die Darstellung übersichtlicher zu gestalten und den Umfang zu reduzieren.

MGR Trump und 3. Bgm Nowak sprechen sich dagegen aus und betonen, dass die Bürgerinnen und Bürger umfassend informiert werden sollten. Sie plädieren daher dafür, den bisherigen Umfang der Niederschrift beizubehalten.

Auch MGR Masso findet, dass die Sitzungsniederschriften weiter in ausführlicher Form veröffentlicht werden sollen.

Anfrage für einen Eisautomaten am Pump Track

MGR Masso fragt nach, inwieweit es eine Möglichkeit gibt, auch am Pumptrack einen Eis-Automaten aufzustellen.

BGM Kleinhenz informiert, dass der Betreiber des Eisautomaten in Oberbach wohl nach Spanien auswandert und hier geschaut werden muss, wie es weitergeht. Aber im Prinzip ist ein Eis-Automat auch in Wildflecken eine Möglichkeit.