Bekanntmachung
des endgültigen Wahlergebnisses der Direktwahl des Bürgermeisters
der Gemeinde Fränkisch-Crumbach am 12. März 2023
Der Gemeindewahlausschuss für die Gemeinde Fränkisch-Crumbach hat in öffentlicher Sitzung am 14. März 2023 für die am 12. März 2023 durchgeführte Direktwahl folgendes Wahlergebnis festgestellt:
Endgültiges Ergebnis bei der Wahl des Bürgermeisters:
| Wahlberechtigte | 2.610 |
| Wählerinnen\Wähler | 1.767 |
| Ungültige Stimmzettel | 35 |
| Gültige Stimmen | 1.732 |
Von den gültigen Stimmen entfielen auf die Bewerber:
| 1. Horlacher, Matthias | 890 | (51,39 %) |
| 2. Engels, Eric | 842 | (48,61 %) |
Gemäß § 39 Abs. 1a Satz 3 der Hessischen Gemeindeordnung ist der Bewerber Herr Matthias Horlacher zum Bürgermeister der Gemeinde Fränkisch-Crumbach gewählt.
Nach § 25 des Hessischen Kommunalwahlgesetzes kann jede/r Wahlberechtigte des jeweiligen Wahlgebietes gegen die Gültigkeit der Wahl binnen einer Ausschlussfrist von zwei Wochen nach der öffentlichen Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch einlegen. Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der besonderen Wahlleiterin (Rodensteiner Str. 8, 64407 Fränkisch-Crumbach) einzureichen und innerhalb der Einspruchsfrist im Einzelnen zu begründen.
| Fränkisch-Crumbach, 15. März 2023 | Weißensteiner, besondere Wahlleiterin |