Titel Logo
Fränkisch-Crumbacher Nachrichten
Ausgabe 11/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

Die Amtszeit des bisherigen Schiedsmann, Dr. Horst Apel, endet im Juni 2024. Wiederwahl ist möglich. Das Hessische Schiedsamtsgesetz (HSchAG) schreibt vor, dass vor der Wahl einer Schiedsperson bekannt zu machen ist, dass interessierte Personen sich der Wahl stellen können. Die Schiedsperson wird von der Gemeindevertretung auf 5 Jahre gewählt. Zur Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl (15) der Gemeindevertreter. Bewerberinnen oder Bewerber müssen einen guten Leumund haben. Über die Eignung für das Schiedsamt sagt der § 3 des HSchAG folgendes:

1)

Schiedspersonen müssen nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein.

2)

Das Amt kann nicht bekleiden,

a)

wer die Fähigkeit zu Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;

b)

eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;

3)

wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist;

4)

wer die Besorgung fremder Rechtsangelegenheiten geschäftsmäßig ausübt;

5)

wer die rechtsprechende Gewalt (§ 1 des Deutschen Richtergesetzes) oder das Amt der Staatsanwaltschaft (§ 142 des Gerichtsverfassungsgesetzes) ausübt oder im Schiedsamtsbezirk im Polizeivollzugsdienst tätig ist.

6)

In das Amt soll nicht berufen werden, wer

a)

bei Beginn der Amtsperiode das dreißigste Lebensjahr noch nicht oder das fünfundsiebzigste Lebensjahr vollendet haben wird;

b)

nicht in dem Bezirk des Schiedsamts wohnt;

c)

durch sonstige, nicht unter Abs. 2 Nr. 2 fallende gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Interessierte Personen wenden sich bitte mit ihrer Bewerbung bis spätestens 11. April 2024 an die Gemeindeverwaltung, Rathaus, Zimmer 1.

DER GEMEINDEVORSTAND
Matthias Horlacher, Bürgermeister