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Fränkisch-Crumbacher Nachrichten
Ausgabe 12/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Ein Appell an alle Hundebesitzer

Liebe Hundebesitzer und Gassigänger,

uns liegt ein harmonisches und rücksichtsvolles Miteinander am Herzen. Daher möchten wir Sie herzlich darum bitten, darauf zu achten, dass Ihre Vierbeiner keine öffentlichen Flächen, landwirtschaftlich genutzten Felder oder private Vorgärten verunreinigen.

Wiesen und Felder dienen als wichtige Nahrungsquelle für unsere Nutztiere, wie beispielsweise Milchkühe, die auf gesundes und sauberes Futter angewiesen sind. Zudem kann Hundekot sowohl für Tiere als auch für Menschen – insbesondere Kinder und immungeschwächte Personen – ein gesundheitliches Risiko darstellen, da er Parasiten und Krankheitserreger übertragen kann.

Bitte denken Sie daran: Auch wenn Ihr Hund angemeldet ist und Sie Hundesteuer zahlen, sind Sie weiterhin verpflichtet, die Hinterlassenschaften Ihres Hundes zu beseitigen. Diese Verantwortung gehört zu einem respektvollen Umgang mit unserer Umwelt und unseren Mitmenschen.

Das Reinigen öffentlicher Straßen und Flächen liegt in der Verantwortung derjenigen, die sie verunreinigen – das gilt sowohl für Hunde- als auch für Pferdehalter. Hundekot darf nicht auf öffentlichen Verkehrsflächen, in Parks, auf Spielplätzen, in landwirtschaftlichen Gebieten oder privaten Vorgärten hinterlassen werden. Sollte es dennoch passieren, bitten wir Sie, die Hinterlassenschaften unverzüglich zu beseitigen und ordnungsgemäß in den vorgesehenen Abfallbehältern oder über den eigenen Hausmüll zu entsorgen.

Um dieser Verpflichtung jederzeit nachkommen zu können, sieht die Gefahrenabwehrverordnung vor, dass Hundebesitzer beim Gassigehen stets ausreichend Hundekotbeutel oder ein anderes geeignetes Hilfsmittel zur Beseitigung des Kots mitführen. Es sollte mindestens ein unbenutzter Beutel griffbereit sein.

Bitte helfen Sie mit, unsere Gemeinde sauber und lebenswert für alle zu halten! Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe.

Matthias Horlacher, Bürgermeister

Fränkisch-Crumbach, den 18.03.2025