Die vorhandenen Reihengräber in Abteilung „E“ (alter Teil rechts neben dem Kreuz der Heimatvertriebenen) die abgelaufen sind werden durch den Bauhof eingeebnet.
Dies betreffen zunächst die Einzel-Grabstätten, die in den Jahren 1980 bis 1985 belegt wurden. Da unsere Ruhefrist 40 Jahre beträgt, ist diese somit in den Jahren 2020 bis 2025 abgelaufen.
Sollten Angehörige am Grabmal oder an der Einfassung ihres Angehörigen interessiert sein, bitten wir die Betroffenen, die Anlage bis spätestens 01.05.2025 zu entfernen. Ansonsten erfolgt die Räumung durch die Gemeindearbeiter ab dem 05. Mai 2025. Die Kosten für die Räumung werden den Nutzungsberechtigten in Rechnung gestellt.
Wir bitten um Beachtung und Kenntnisnahme.