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Fränkisch-Crumbacher Nachrichten
Ausgabe 13/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Gebührenordnungfür die Kindertagesstättein DER GEMEINDE FRÄNKISCH-CRUMBACHvom 24. März 2023

Aufgrund der §§ 25, 26, 27, 31 des Hessischen Kinder- und Jugendhilfegesetzbuchs (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 (GVBl. I S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 9. Dezember 2022 (GVBl. S. 759), und der §§ 5, 19, 20, 51 und 93 Abs. 1 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7. März 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 11. Dezember 2020 (GVBl. S. 915), §§ 1-6 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBl. S. 134), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Mai 2018 (GVBl. S. 247) sowie §§ 22, 22a, 90 des Achten Buchs Sozialgesetzbuch - Kinder und Jugendhilfe - in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. September 2012 (BGBl. I S. 2022), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2022 (BGBl. I S. 2824), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Fränkisch-Crumbach in ihrer Sitzung am 24. März 2023 die folgende Gebührenordnung für die Kindertagesstätte in der Gemeinde Fränkisch-Crumbach als Satzung beschlossen.

§ 1

Allgemeines

(1) Für die Benutzung der Kindertagesstätte haben die gesetzlichen Vertreter der Kinder Benutzungsgebühren zu entrichten. Mehrere Gebührenpflichtige haften als Gesamtschuldner.

(2) Das Nähere regelt eine Benutzungsordnung des Trägers der Kindertagesstätte, welche die gesetzlichen Vertreter des Kindes mit dem Aufnahmevertrag ausdrücklich anerkennen.

§ 2

Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr

bis zum Schuleintritt

(1) Für das Einzelkind der Erziehungsberechtigten werden folgende Gebühren pro Monat festgesetzt:

1.

5 Tage pro Woche ganztags, bis 9 Stunden täglich von 7:00 bis 16:00 Uhr mit Mittagessen

Betreuung 90,00 €

2.

3 Tage pro Woche ganztags, bis 9 Stunden täglich von 7:00 bis 16:00 Uhr mit Mittagessen; 2 Tage pro Woche nur vormittags von 7:00 bis 12:30 Uhr ohne Mittagessen

Betreuung 48,00 €

3.

5 Tage pro Woche vor- und nachmittags, bis 8 Stunden täglich von 7:00 bis 12:30 Uhr und von 13:30 bis 16:00 Uhr ohne Mittagessen

Betreuung 60,00 €

4.

5 Tage pro Woche vormittags von 7:00 bis 12:30 Uhr ohne Mittagessen

Betreuung gebührenfrei

(2) Hinzu kommt die monatliche Gebühr für Getränke (2,00 €).

(3) Das Mittagessen wird gesondert nach im Voraus bestellten Tagen im Folgemonat abgerechnet.

§ 3

Kinder bis zum vollendeten dritten Lebensjahr

(1) Für das Einzelkind der Erziehungsberechtigten werden folgende Gebühren pro Monat festgesetzt:

5 Tage pro Woche ganztags, bis 8 Stunden täglich von 7:00 bis 15:00 Uhr mit Mittagessen

Betreuung 205,00 €

(2) Beim gleichzeitigen Besuch eines weiteren Kindes der Erziehungsberechtigten in der Kindertagesstätte reduziert sich die Betreuungsgebühr auf 139,00 €.

(3) Hinzu kommt die monatliche Frühstückspauschale (7,00 €).

(4) Das Mittagessen wird gesondert nach im Voraus bestellten Tagen im Folgemonat abgerechnet.

§ 4

Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr

bis zum Schuleintritt (Naturgruppe)

(1) Für das Einzelkind der Erziehungsberechtigten werden folgende Gebühren pro Monat festgesetzt:

5 Tage pro Woche verlängerter Vormittag von 7:30 bis 13:30 Uhr

Betreuung gebührenfrei

§ 5

Inkrafttreten

Die Gebührenordnung tritt am 1. April 2023 in Kraft.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt:

Es wird bestätigt, dass der Inhalt dieser Satzung mit der hierzu ergangenen Beschlussfassung der Gemeindevertretung übereinstimmt und die für die Rechtswirksamkeit maßgebenden Verfahrensvorschriften eingehalten wurden.

Fränkisch-Crumbach, den 24. März 2023
DER GEMEINDEVORSTAND
(Engels, Bürgermeister)