Abbildung: Voraussichtlicher Geltungsbereich des Bebauungsplans
Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fränkisch-Crumbach hat in ihrer Sitzung am 22.03.2024 die Änderung des Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan "Hexenberg II" beschlossen. Der Beschluss sieht vor, dass der Bebauungsplan im Regelverfahren aufgestellt wird.
Ziel des Bebauungsplans "Hexenberg II" ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Realisierung eines kleinen Wohngebiets am nördlichen Rand der Kerngemeinde Fränkisch-Crumbach zu realisieren, um den Wohnraumbedarf der Bevölkerung zu decken.
Der räumliche Geltungsbereich des Plangebiets liegt nördlich des Gebietes "Am Hexenberg", umfasst eine Fläche von etwa 2,67 Hektar und weiterhin die folgenden Flurstücke der Gemarkung Fränkisch-Crumbach:
Flur 11, Flurstück 41/6, Flur 30, Flurstücke 7, 8, 9, 10, 11, 12, 138/3, 149 teilw., 184/1
Der Geltungsbereich ist außerdem der folgenden Abbildung zu entnehmen.
Der Öffentlichkeit wird zu gegebener Zeit die Möglichkeit gegeben sich über die allgemeinen Ziele und Zwecke, sowie über die wesentlichen Auswirkungen der Planung zu informieren, und sich zur Planung zu äußern.