Titel Logo
Fränkisch-Crumbacher Nachrichten
Ausgabe 15/2024
Amtliche Bekanntmachungen
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Amtliche Bekanntmachungen

Abbildung: Geltungsbereich Bebauungsplan „Obere Friedhofstraße“, unmaßstäblich

Bebauungsplan „Obere Friedhofstraße“

Bekanntmachung Änderung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Fränkisch-Crumbach hat in ihrer Sitzung am 22.03.2024 beschlossen das Verfahren des Bebauungsplans „Obere Friedhofstraße“ im Regelverfahren und nicht wie am 25.11.2022 beschlossen im beschleunigten Verfahren gemäß § 13b BauGB durchzuführen.

Die Öffentlichkeit kann sich im Rathaus der Gemeinde Fränkisch-Crumbach während der allgemeinen Öffnungszeiten gemäß § 3 Abs. 1 BauGB i.V.m. § 13b BauGB und § 13a Abs. 3 Nr. 2 BauGB über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten.

Bitte beachten Sie, vorab telefonisch einen Termin zu vereinbaren.

Räumlicher Geltungsbereich

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst in der Flur 32 die Flurstücke 157/1, 158, 159, 161/1 und 165 sowie den Geltungsbereich des rechtskräftigen Bebauungsplans „Friedhofstraße“ vom 29.05.2006 (Flur 32, Flurstück 170).

Ziele und Zwecke des Bebauungsplans

Ziel des Bebauungsplanes „Obere Friedhofstraße“ ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzung für eine Wohnbebauung. Die neue Wohnbebauung soll in ganzheitlich hoher Qualität den zukünftigen Anforderungen an Architektur und Städtebau, Nutzungskonzepte sowie Ökologie und Freiraum Rechnung tragen. Mit der Neubebauung soll ein lebendiges Wohnquartier als Lebensraum für Menschen aus unterschiedlichen sozialen Ständen und für alle Altersgruppen entstehen. Damit wird der Planungsleitlinie in § 1 Abs. 6 Nr. 2 BauGB Rechnung getragen, die Wohnbedürfnisse der Bevölkerung, die Eigentumsbildung und die Bevölkerungsentwicklung zu berücksichtigen.

Durchführung des Bebauungsplans im Regelverfahren

Mit Urteil vom 18.07.2023 hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereichs einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b BauGB ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen. Das Verfahren nach §13 b BauGB wird daher in ein Regelverfahren überführt.

Fränkisch-Crumbach, 12.04.2024
Matthias Horlacher, Bürgermeister